1835/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.07.2004
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ
040502/169-I/4/04
Herrn Präsidenten
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien,
27. Juli 2004
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1830/J vom 27. Mai 2004 der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und
Kollegen, betreffend
Einleitend möchte ich einige
Ausführungen zur österreichischen Entwicklungszusammenarbeit machen.
Kern des Konzeptes der österreichischen
Entwicklungsarbeit sind Armutsbekämpfung, Konfliktprävention und
Friedenssicherung sowie Umweltschutz.
Zur Sicherung dieses Konzeptes geht
Österreich einen sehr effizienten Weg, indem es seine für die Entwicklungshilfe
zur Verfügung stehenden Mittel nur in den ärmsten Ländern in 5
Schlüsselregionen für gezielte Einzelprojekte einsetzt. Dabei wird größter Wert
darauf gelegt, dass die Initiative für derartige Projekte von der ansässigen
Bevölkerung ausgeht und in offenen Gesprächen zwischen allen Beteiligten die
tatsächlichen Bedürfnisse evaluiert werden.
Auf diese Weise wird sichergestellt,
dass mit den österreichischen budgetären Mitteln für Entwicklungszusammenarbeit eine effiziente Hilfe zur
Bekämpfung der Armut und einer nachhaltigen Entwicklung geleistet wird.
Zu 1. bis 6.:
Österreich trägt die Beschlüsse der EU
(Europ. Rat von Barcelona) mit und ist bestrebt, bis 2006 ein Volumen für
öffentliche Entwicklungshilfe von mindestens 0,33% des Bruttonationaleinkommens
zu erreichen. Es wurden daher bereits im Bundesvoranschlag 2004 bei Kapitel 20
"Äußeres" zusätzlich 30 Mio € veranschlagt, die zur Gänze für
ODA-anrechenbare Vorhaben verwendet werden.
Ich ersuche um Verständnis, dass vor
Beginn der Budgetverhandlungen 2005/06 konkrete Aussagen über die Höhe der
Dotierung von ODA-anrechenbaren Budgetansätzen der bilateralen und
multilateralen EZA in den Bundesvoranschlägen 2005 und 2006 bzw. Vergleiche mit
im Bundesvoranschlag 2004 hiefür veranschlagten Budgetmitteln nicht getroffen
werden können.
Darauf hinzuweisen ist, dass im
Prognoseszenario des Dreijahresprogramms der österreichischen Entwicklungspolitik
2004 – 2006 von einem Auslaufen der Entschuldungen im Rahmen der
HIPC-Initiative im Jahr 2004 ausgegangen wurde. In den Jahren 2005 und 2006
wird sich die österreichische ODA‑Quote beträchtlich erhöhen, weil in diesen
Jahren die Entschuldungsmaßnahmen bei einzelnen Ländern durchgeführt werden und
die entsprechenden Schuldennachlässe der österreichischen ODA‑Quote anrechenbar
sind.
Zu 7. und 8.:
Zwar wurde die "Beilage S"
anlässlich einer kritischen Durchforstung der Arbeitsbehelfe zum
Bundesfinanzgesetz aufgelassen, es ist aber in Aussicht genommen, im Zuge der
Neufassung der Kapitelerläuterungen sowie im Rahmen des jährlich zu
erstellenden Dreijahresprogramms der österreichischen Entwicklungspolitik
übersichtlicher aufbereitete Informationen über die ODA-anrechenbaren
Leistungen des Bundes für Entwicklungsländer zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen