1835/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.07.2004
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

GZ 040502/169-I/4/04

»Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 27. Juli 2004

»Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1830/J vom 27. Mai 2004 der Abgeordneten »Mag. Ulrike Lunacek und Kollegen, betreffend »Budgetansätze für Leistungen im Rahmen der EZA und OZA für den Bundesvoranschlag 2005 und 2006, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend möchte ich einige Ausführungen zur österreichischen Entwicklungszusammenarbeit machen.

 

Kern des Konzeptes der österreichischen Entwicklungsarbeit sind Armutsbekämpfung, Konfliktprävention und Friedenssicherung sowie Umweltschutz.

 

Zur Sicherung dieses Konzeptes geht Österreich einen sehr effizienten Weg, indem es seine für die Entwicklungshilfe zur Verfügung stehenden Mittel nur in den ärmsten Ländern in 5 Schlüsselregionen für gezielte Einzelprojekte einsetzt. Dabei wird größter Wert darauf gelegt, dass die Initiative für derartige Projekte von der ansässigen Bevölkerung ausgeht und in offenen Gesprächen zwischen allen Beteiligten die tatsächlichen Bedürfnisse evaluiert werden.

 

Auf diese Weise wird sichergestellt, dass mit den österreichischen budgetären Mitteln für  Entwicklungszusammenarbeit eine effiziente Hilfe zur Bekämpfung der Armut und einer nachhaltigen Entwicklung geleistet wird.

 

»Zu 1. bis 6.:

Österreich trägt die Beschlüsse der EU (Europ. Rat von Barcelona) mit und ist bestrebt, bis 2006 ein Volumen für öffentliche Entwicklungshilfe von mindestens 0,33% des Bruttonationaleinkommens zu erreichen. Es wurden daher bereits im Bundesvoranschlag 2004 bei Kapitel 20 "Äußeres" zusätzlich 30 Mio € veranschlagt, die zur Gänze für ODA-anrechenbare Vorhaben verwendet werden.

 

Ich ersuche um Verständnis, dass vor Beginn der Budgetverhandlungen 2005/06 konkrete Aussagen über die Höhe der Dotierung von ODA-anrechenbaren Budgetansätzen der bilateralen und multilateralen EZA in den Bundesvoranschlägen 2005 und 2006 bzw. Vergleiche mit im Bundesvoranschlag 2004 hiefür veranschlagten Budgetmitteln nicht getroffen werden können.

 

Darauf hinzuweisen ist, dass im Prognoseszenario des Dreijahresprogramms der österreichischen Entwicklungspolitik 2004 – 2006 von einem Auslaufen der Entschuldungen im Rahmen der HIPC-Initiative im Jahr 2004 ausgegangen wurde. In den Jahren 2005 und 2006 wird sich die österreichische ODA‑Quote beträchtlich erhöhen, weil in diesen Jahren die Entschuldungsmaßnahmen bei einzelnen Ländern durchgeführt werden und die entsprechenden Schuldennachlässe der österreichischen ODA‑Quote anrechenbar sind.

 

Zu 7. und 8.:

Zwar wurde die "Beilage S" anlässlich einer kritischen Durchforstung der Arbeitsbehelfe zum Bundesfinanzgesetz aufgelassen, es ist aber in Aussicht genommen, im Zuge der Neufassung der Kapitelerläuterungen sowie im Rahmen des jährlich zu erstellenden Dreijahresprogramms der österreichischen Entwicklungspolitik übersichtlicher aufbereitete Informationen über die ODA-anrechenbaren Leistungen des Bundes für Entwicklungsländer zur Verfügung zu stellen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.