1842/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
vom 27.05.2004, Nr. 1822/J, betreffend Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen
und anderen Gremien, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 und 3:

Diesbezüglich darf auf die angeschlossene Beilage verwiesen werden.

Zu Frage 2:

EU-Gremien sind von der EU selbst installiert worden. In der Regel gibt es keine „nominierten"
Vertreter, da die Vertreter nach ihrer fachlichen Eignung und Zuständigkeit entsendet werden.
Eine formelle Nominierung erfolgt nicht.

An dieser Stelle darf an das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (BmaA) ver-
wiesen werden. Das BMaA verfügt über eine Liste von EU-Gremien.


Zu Frage 4:

Bei Lehrtätigkeiten bzw. Lehrbeauftragten wird diese Funktion für ein Universitätssemester
ausgeübt, bei allen anderen Gremien wurden die Bediensteten auf unbestimmte Zeit bestellt.

Zu Frage 5:

Die Beantwortung für die einzelnen Jahre ist aufgrund des unverhältnismäßig hohen Verwal-
tungsaufwandes nicht möglich. Auf die vorzitierte Beilage mit Ist-Zustand 1. Juni 2004 wird
hingewiesen.

Es wird jedoch betont, dass in jenen Fällen, in denen Personen nach dem 04.02.2000, also
nach dem Regierungswechsel nominiert wurden, dies auf Grund organisatorischer Änderun-
gen innerhalb des Ressorts erforderlich war. Die Nominierungen nach diesem Datum stehen in
keinem Zusammenhang mit dem damals erfolgten Regierungswechsel.

Zu Frage 6:

Eine Beantwortung ist derzeit nicht möglich.

Zu den Fragen 7 bis 10:

An dieser Stelle darf auf die Beilage verwiesen werden.

Zu Frage 11:

Für die Entsendung der einzelnen Vertreter waren vor allem die Fachkompetenz der betref-
fenden Bediensteten und die fachliche Zuständigkeit deren Organisationseinheiten zur Vertre-
tung des Bundesministers bzw. des ho. Bundesministeriums in Aufsichtsräten, Beiräten,
Kommissionen udgl. (z.B. in Vollziehung von Gesetzen, Verordnungen, Staatsverträgen
u.a.m.) maßgebend. Daher wurde durchwegs dieses Kriterium als Entscheidungsgrundlage für


die Nominierung der betreffenden Personen herangezogen. Öffentliche Ausschreibungsverfah-
ren fanden nicht statt.

Zu Frage 12:

Es fanden keine öffentlichen Ausschreibungsverfahren statt.

Zu den Fragen 13 und 14:

In denjenigen Fällen, wo die Entschädigung für die Vertretung gesetzlich bzw. durch Verord-
nung geregelt ist, wird in der vorzitierten Beilage darauf hingewiesen. Entschädigungen, Ver-
gütungen etc., welche in Einzelfällen festgesetzt wurden, können aus Gründen des Daten-
schutzes nicht bekannt gegeben werden. Ermittlungen im Sinne des Einkommensberichtes
des Rechnungshofes sind nicht sinnvoll, weil nicht alle Personen eine Vergütung erhalten und
eine durchschnittliche Summe daher nicht aussagekräftig ist.

Zu den Fragen 15 und 16:

An dieser Stelle wird um Verständnis ersucht, dass diese Frage nicht beantwortet werden
kann, da die Erhebungen der Kosten einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand
darstellen würde.

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen

 stehen nur als Image zur Verfügung.