1844/AB XXII. GP
Eingelangt am 28.07.2004
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche
Anfrage der Abgeordneten Heidrun Walther, Kolleginnen und Kollegen vom
7. Juni 2004, Nr.
1866/J, betreffend Sicherung der Lebensfähigkeit von Kürbisbäuerinnen und
Kürbisbauern, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu den
Fragen 1, 2, 3 und 5:
Die sich aus der
Umsetzung der GAP ergebenden Änderungen in der Landwirtschaft werden
in die Gestaltung
der kommenden Programme der Ländlichen Entwicklung wie ÖPUL, AZ u.a.
direkt einfließen. So ist sichergestellt, dass auch in diesem Bereich alle
Möglichkeiten der Ag-
rarpolitik ausgeschöpft werden, damit allfällig vorhandene oder nunmehr
entstehende wirt-
schaftliche Benachteiligungen durch die
landwirtschaftlichen Betriebe bewältigt und dadurch
die Produktion bei Ölkürbis in Österreich gehalten und nachhaltig
gesichert werden kann.
Grundlage für die Berechnung der
einheitlichen Betriebsprämie stellen grundsätzlich die Di-
rektzahlungen des Referenzzeitraumes 2000 bis 2002 dar. Daraus ergibt sich,
dass die Be-
triebe in etwa die Direktzahlungen in
gleicher Höhe wie bisher erhalten werden. Betriebe mit
einer geringen Höhe an Direktzahlungen
werden somit, ausgenommen es handelt sich um
einen Härte- oder Sonderfall, auch weiterhin nur wenig Direktzahlungen
erhalten.
Zur Vermeidung
allfälliger, durch die Produktion von nicht ausgleichsfähigen Kulturen im Be-
zugszeitraum bedingter Härten werden im Rahmen eines nationalen Umstellungsprogrammes
Ausnahmeregelungen
für die beiden nachfolgenden Fälle vorgesehen.
§
Der Anteil
der Alternativkulturen (Kürbis, Kleinalternativen) sowie Gemüse, Speisekar-
toffeln
und Beerenobst beträgt mehr als 25% an der Ackerfläche
§
Für Biobetriebe: Der Anteil der
Ackerfutterfläche (bei einem geringen RGVE-Besatz)
und
Alternativkulturen (Kürbis, Kleinalternativen) sowie Gemüse, Speisekartoffeln
und
Beerenobst
beträgt mehr als 25% an der Ackerfläche.
Für die über 25%
liegende Ackerfläche werden Zahlungsansprüche aus der nationalen Reser-
ve zugewiesen. Die
Aufbringung der hierfür erforderlichen Mittel von rd. 2,5 Mio. EUR für die
nationale Reserve erfolgt durch die Kürzung
der Referenzbeträge, was einer Umschichtung
der Fördermittel entspricht.
Zu Frage
4:
Die neuen Mitgliedstaaten (Slowenien und
Ungarn) erhalten keine speziellen Förderungen für
den Anbau von Kürbis. Im Rahmen eines vereinfachten Systems der Flächenprämie
wird das
festgelegte Prämienvolumen auf die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche
umgelegt.