1844/AB XXII. GP

Eingelangt am 28.07.2004
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidrun Walther, Kolleginnen und Kollegen vom
7. Juni 2004, Nr. 1866/J, betreffend Sicherung der Lebensfähigkeit von Kürbisbäuerinnen und
Kürbisbauern, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1, 2, 3 und 5:

Die sich aus der Umsetzung der GAP ergebenden Änderungen in der Landwirtschaft werden
in die Gestaltung der kommenden Programme der Ländlichen Entwicklung wie ÖPUL, AZ u.a.
direkt einfließen. So ist sichergestellt, dass auch in diesem Bereich alle Möglichkeiten der Ag-
rarpolitik ausgeschöpft werden, damit allfällig vorhandene oder nunmehr entstehende wirt-
schaftliche Benachteiligungen durch die landwirtschaftlichen Betriebe bewältigt und dadurch
die Produktion bei Ölkürbis in Österreich gehalten und nachhaltig gesichert werden kann.

Grundlage für die Berechnung der einheitlichen Betriebsprämie stellen grundsätzlich die Di-
rektzahlungen des Referenzzeitraumes 2000 bis 2002 dar. Daraus ergibt sich, dass die Be-
triebe in etwa die Direktzahlungen in gleicher Höhe wie bisher erhalten werden. Betriebe mit
einer geringen Höhe an Direktzahlungen werden somit, ausgenommen es handelt sich um
einen Härte- oder Sonderfall, auch weiterhin nur wenig Direktzahlungen erhalten.


Zur Vermeidung allfälliger, durch die Produktion von nicht ausgleichsfähigen Kulturen im Be-
zugszeitraum bedingter Härten werden im Rahmen eines nationalen Umstellungsprogrammes
Ausnahmeregelungen für die beiden nachfolgenden Fälle vorgesehen.

§               Der Anteil der Alternativkulturen (Kürbis, Kleinalternativen) sowie Gemüse, Speisekar-
      toffeln und Beerenobst beträgt mehr als 25% an der Ackerfläche

§               Für Biobetriebe: Der Anteil der Ackerfutterfläche (bei einem geringen RGVE-Besatz)
     
und Alternativkulturen (Kürbis, Kleinalternativen) sowie Gemüse, Speisekartoffeln und
     
Beerenobst beträgt mehr als 25% an der Ackerfläche.

Für die über 25% liegende Ackerfläche werden Zahlungsansprüche aus der nationalen Reser-
ve zugewiesen. Die Aufbringung der hierfür erforderlichen Mittel von rd. 2,5 Mio. EUR für die
nationale Reserve erfolgt durch die Kürzung der Referenzbeträge, was einer Umschichtung
der Fördermittel entspricht.

Zu Frage 4:

Die neuen Mitgliedstaaten (Slowenien und Ungarn) erhalten keine speziellen Förderungen für
den Anbau von Kürbis. Im Rahmen eines vereinfachten Systems der Flächenprämie wird das
festgelegte Prämienvolumen auf die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche umgelegt.