1847/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.07.2004
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

An den

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Wien, am       .              2004

DVR: 0000051

 

GZ 50.115/1961-II/2/04

 

 
 

 

 

 

 

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Prähauser und GenossInnen haben am 17. Juni 2004 unter der Nummer 1902/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Nationale Fußballinformationsstelle und Sicherheit bei Fußballmeisterschaftsspielen in Österreich” gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Dem Referat II/2/e in der Abteilung II/2.

 

Zu Frage 2:

5.

 

Zu Frage 3:

Der Leiter des Referates II/2/e.

 

Zu Frage 4:

Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der Frage 4 zur parlamentarischen Anfrage von 04.06.2003, Nr. 483/J verwiesen.


Zu Frage 5:

86.

 

Bundesland

Beamte

Wachkörper

Vorarlberg

4

Gendarmerie

Tirol

4

Sicherheitswache

Salzburg

7

Gendarmerie (4 Beamte)

Sicherheitswache (3 Beamte)

Oberösterreich

18

Gendarmerie (8 Beamte)

Sicherheitswache (10 Beamte)

Niederösterreich

2

Gendarmerie

Burgenland

4

Gendarmerie

Steiermark

14

Gendarmerie (2 Beamte)

Sicherheitswache (12 Beamte)

Kärnten

7

Sicherheitswache

Wien

26

Sicherheitswache (15 Beamte)

Kriminaldienst (11 Beamte)

 

 

Die Beamten werden in erster Linie zur Informationsgewinnung, Informationsbewertung und Informationsweiterleitung für die jeweilige exekutive Einsatzleitung eingesetzt und im Bedarfsfall zu Ausforschungstätigkeiten heranzogen.

 

Zu den Fragen 6 und 8:

Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der Frage 5 zur parlamentarischen Anfrage vom 04.06.2003, Nr. 483/J verwiesen.

 

Zu den Fragen 7, 32, 38 und 39:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 9 bis 12:

Eine jeweilige Risikoanalyse wird erst  nach Vorliegen von Ergebnissen der Losungen erstellt.

 

Zu Frage 13:

Ja; das Ergebnis der Risikoanalyse hinsichtlich des Spieles „Casino SW Bregenz“ gegen „FK Khazar Universiteti“ ergab kein Gefahrenpotential.

 

Zu Frage 14:

Die Erstellung der Risikoanalysen sind teilweilse in Bearbeitung; sie werden rechtzeitig vor den jeweiligen Länderspielen vorliegen.

Zu den Fragen 15 und 16:

Die Zusammenarbeit erfolgt durch ständigen Berichterstattungs- und Informationsaustausch. Die Koordination erfolgt durch das Bundesministerium für Inneres.

 

Zu Frage 17:

Es bestehen Erlässe und Richtlinien betreffend „Aufgaben der Fankontaktbeamten“, „Maßnahmen der Sicherheitsexekutive bei sensiblen Sportveranstaltungen, insbesondere bei Fußballspielen“ sowie betreffend „Maßnahmen der Sicherheitsexekutive bei sensiblen Sportveranstaltungen - Vollzugsbestimmungen!“.

 

Zu Frage 18:

Die für diese Einsätze vorgesehenen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes werden  im Rahmen der berufsbegleitenden Fortbildung  auf dem Gebiete des Großen Sicherheits- und Ordnungsdienstes speziell in Einsatztaktiken und Einsatztechniken geschult.

 

Für polizeiliche Fanbetreuer werden insbesondere psychologische Schulungsschwerpunkte gesetzt. Darüber hinaus erfolgen spezielle Schulungen auch bei einschlägigen internationalen Seminaren.

 

Zu Frage 19:

Ja.

 

Zu Frage 20:

Diesbezüglich werden keine Aufzeichnungen geführt.

 

Zu den Fragen 21 und 22:

 

27 Festnahmen nach der Strafprozessordnung und 58 Festnahmen nach dem Verwaltungsstrafgesetz sowie 338 Anzeigen wegen Verwaltungsübertretungen, erstattet durch  Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes.

 

Die Festnahmen gegliedert nach den Bundesländern, werden  wie folgt aufgelistet:

 

 

T-Mobile Bundesliga 2003/04  (Festnahmen)

Bundesland

StPO

VStG

Vorarlberg

1

18

Salzburg

10

32

Oberösterreich

-

1

Niederösterreich

5

-

Burgenland

1

2

Steiermark

8

5

Kärnten

-

-

Wien

2

-

Die von der Sicherheitsexekutive erstatteten Anzeigen gegliedert nach den Bundesländern, werden  wie folgt aufgelistet:

 

T-Mobile Bundesliga 2003/04  (Verwaltungsübertretungen)

Vorarlberg

39

Salzburg

107

Oberösterreich

9

Niederösterreich

2

Wien

60

Burgenland

20

Steiermark

98

Kärnten

3

 

 

GESAMT

338

 

Über die Red Zac Erste Liga werden keine Aufzeichnungen geführt.

 

Zu den Fragen 23 bis 25:

35 verletzte Zivilpersonen, 20 verletzte Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie ein verletzter Ordner.

Über die Red Zac Erste Liga werden keine Aufzeichnungen geführt.

 

Zu Frage 26:

Da die polizeilichen Ermittlungen teilweise noch nicht abgeschlossen sind, stehen die Anzahl der Anzeigen noch nicht fest.

 

Betreffend die Anzahl der Anzeigen durch die Fußballvereine wird auf die Beantwortung zu Frage 20 verwiesen.

 

Zu Frage 27:

Bei folgenden Fangruppen der T-Mobile Bundesliga gab es der Reihe nach die größten Probleme:

 

SK Rapid Wien

FK Austria Memphis MAGNA

SV Wüstenrot Salzburg

Liebherr GAK

SK Puntigamer Sturm Graz

 

Bei folgenden Fangruppen der Red Zac Erste Liga gab es der Reihe nach die größten Probleme:

 

FC Wacker Tirol

Zu Frage 28:

Erfahrungsgemäß wird der Gefährdungskreis der Vereine auch in Hinkunft der selbe sein. Für eine Gefährdungsreihung liegen derzeit keine ausreichenden Anhaltungspunkte vor.

 

 

Zu Frage 29:

Folgende zusätzliche Maßnahmen sind seitens des BM.I beabsichtigt:

 

Intensivierung von Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Behörden – Kommunen - Vereinen – Fans, Ausweitung der präventiven Möglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, verstärkte Zusammenarbeit insbesondere mit der Österreichischen Bundesliga und den neu eingerichteten Vereinsverantwortlichen (Sicherheitsbeauftragte und Fanbeauftragte) sowie Unterstützung bei der Ausbildung der privaten Ordnerdienste, unterstützende Begleitmaßnahmen beim Aufbau des Projekts „Stewards“ der Österreichischen Fußballbundesliga, verstärkter Informationsaustausch mit den für die Veranstaltung zuständigen Behörden und Einsatzkräften.

 

Zu Frage 30:

Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der Frage 21 zur parlamentarischen Anfrage von 04.06.2003, Nr. 483/J verwiesen.

 

Zu Frage 31:

Bis auf das „Casino-Stadion“ in Bregenz, das Bundesstadion „Südstadt“ und das „Franz-Horr-Stadion“ in Wien verfügen alle Stadien der Bundesliga über eine fixe Videoüberwachungsanlage.

Anlässlich von Risikospielen werden in den Stadien mit nicht fix ausgestatteten Videoanlagen mobile Videoüberwachungsanlagen eingesetzt. 

Die „HomeLife-Arena“ der Red Zac Erste Liga in Ried/Innkreis verfügt über eine stationäre Videoüberwachung.

 

Zu Frage 33:

Diese Maßnahmen fallen in die Zuständigkeit der Betreiber von Veranstaltungsstätten.

 

Zu den Fragen 34 und 35:

Die Erteilung von Sicherheitsauflagen obliegt der für den jeweiligen Veranstaltungsstätten zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.

 

Die Exekutive ist ständig bemüht, hinsichtlich dieser sensiblen Auflagen bei den vorgenannten Behörden die Sicherheitsstands zu verbessern.

 

Diese Zusammenarbeit ist aus der Sicht des Bundesministeriums für Inneres sehr nützlich.

 


Zu Frage 36:

Aus der Sicht des Bundesministeriums für Inneres haben sich die Sicherheitsmaßnahmen nach den jeweiligen örtlichen und baulichen Gegebenheiten der Veranstaltungsstätte sowie nach den jeweiligen Gefährdungseinschätzungen zu richten.

 

Zu Frage 37:

Diesbezüglich liegen keine Aufzeichnungen auf.