1847/AB XXII. GP
Eingelangt am
30.07.2004
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BM
für Inneres
Anfragebeantwortung
An den
Präsidenten des
Nationalrates
Parlament
1017
Wien
Wien, am .
2004
DVR: 0000051 GZ 50.115/1961-II/2/04
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Maier, Prähauser und GenossInnen haben am 17. Juni 2004 unter
der Nummer 1902/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
“Nationale Fußballinformationsstelle und Sicherheit bei
Fußballmeisterschaftsspielen in Österreich” gerichtet.
Diese Anfrage beantworte
ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu
Frage 1:
Dem
Referat II/2/e in der Abteilung II/2.
Zu
Frage 2:
5.
Zu Frage
3:
Der Leiter
des Referates II/2/e.
Zu
Frage 4:
Diesbezüglich wird auf
die Beantwortung der Frage 4 zur parlamentarischen Anfrage von 04.06.2003, Nr.
483/J verwiesen.
Zu
Frage 5:
86.
Bundesland |
Beamte |
Wachkörper |
Vorarlberg |
4 |
Gendarmerie |
Tirol |
4 |
Sicherheitswache |
Salzburg |
7 |
Gendarmerie
(4 Beamte) Sicherheitswache
(3 Beamte) |
Oberösterreich |
18 |
Gendarmerie
(8 Beamte) Sicherheitswache
(10 Beamte) |
Niederösterreich |
2 |
Gendarmerie |
Burgenland |
4 |
Gendarmerie |
Steiermark |
14 |
Gendarmerie
(2 Beamte) Sicherheitswache
(12 Beamte) |
Kärnten |
7 |
Sicherheitswache |
Wien |
26 |
Sicherheitswache
(15 Beamte) Kriminaldienst
(11 Beamte) |
Die Beamten werden in
erster Linie zur Informationsgewinnung, Informationsbewertung und
Informationsweiterleitung für die jeweilige exekutive Einsatzleitung eingesetzt
und im Bedarfsfall zu Ausforschungstätigkeiten heranzogen.
Zu den
Fragen 6 und 8:
Diesbezüglich wird auf
die Beantwortung der Frage 5 zur parlamentarischen Anfrage vom 04.06.2003, Nr.
483/J verwiesen.
Zu den
Fragen 7, 32, 38 und 39:
Diese Fragen betreffen
keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den
Fragen 9 bis 12:
Eine jeweilige
Risikoanalyse wird erst nach
Vorliegen von Ergebnissen der Losungen erstellt.
Zu
Frage 13:
Ja; das Ergebnis der
Risikoanalyse hinsichtlich des Spieles „Casino SW Bregenz“ gegen „FK Khazar
Universiteti“ ergab kein Gefahrenpotential.
Zu
Frage 14:
Die Erstellung der
Risikoanalysen sind teilweilse in Bearbeitung; sie werden rechtzeitig vor den
jeweiligen Länderspielen vorliegen.
Zu den
Fragen 15 und 16:
Die Zusammenarbeit
erfolgt durch ständigen Berichterstattungs- und Informationsaustausch. Die
Koordination erfolgt durch das Bundesministerium für Inneres.
Zu
Frage 17:
Es bestehen Erlässe und
Richtlinien betreffend „Aufgaben der Fankontaktbeamten“, „Maßnahmen der
Sicherheitsexekutive bei sensiblen Sportveranstaltungen, insbesondere bei
Fußballspielen“ sowie betreffend „Maßnahmen der Sicherheitsexekutive bei
sensiblen Sportveranstaltungen - Vollzugsbestimmungen!“.
Zu
Frage 18:
Die für diese Einsätze
vorgesehenen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes werden im Rahmen der berufsbegleitenden
Fortbildung auf dem Gebiete des
Großen Sicherheits- und Ordnungsdienstes speziell in Einsatztaktiken und
Einsatztechniken geschult.
Für polizeiliche
Fanbetreuer werden insbesondere psychologische Schulungsschwerpunkte gesetzt.
Darüber hinaus erfolgen spezielle Schulungen auch bei einschlägigen
internationalen Seminaren.
Zu
Frage 19:
Ja.
Zu Frage
20:
Diesbezüglich
werden keine Aufzeichnungen geführt.
Zu den
Fragen 21 und 22:
27 Festnahmen nach der
Strafprozessordnung und 58 Festnahmen nach dem Verwaltungsstrafgesetz sowie 338
Anzeigen wegen Verwaltungsübertretungen, erstattet durch Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes.
Die Festnahmen gegliedert
nach den Bundesländern, werden wie
folgt aufgelistet:
T-Mobile Bundesliga 2003/04 (Festnahmen) |
||
Bundesland |
StPO |
VStG |
Vorarlberg |
1 |
18 |
Salzburg |
10 |
32 |
Oberösterreich |
- |
1 |
Niederösterreich |
5 |
- |
Burgenland |
1 |
2 |
Steiermark |
8 |
5 |
Kärnten |
- |
- |
Wien |
2 |
- |
Die von der
Sicherheitsexekutive erstatteten Anzeigen gegliedert nach den Bundesländern,
werden wie folgt aufgelistet:
T-Mobile Bundesliga 2003/04
(Verwaltungsübertretungen) |
|
Vorarlberg |
39 |
Salzburg |
107 |
Oberösterreich |
9 |
Niederösterreich |
2 |
Wien |
60 |
Burgenland |
20 |
Steiermark |
98 |
Kärnten |
3 |
|
|
GESAMT |
338 |
Über die
Red Zac Erste Liga werden keine Aufzeichnungen geführt.
Zu den
Fragen 23 bis 25:
35 verletzte
Zivilpersonen, 20 verletzte Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie
ein verletzter Ordner.
Über die Red Zac Erste
Liga werden keine Aufzeichnungen geführt.
Zu
Frage 26:
Da die polizeilichen
Ermittlungen teilweise noch nicht abgeschlossen sind, stehen die Anzahl der
Anzeigen noch nicht fest.
Betreffend die Anzahl der
Anzeigen durch die Fußballvereine wird auf die Beantwortung zu Frage 20
verwiesen.
Zu
Frage 27:
Bei folgenden Fangruppen
der T-Mobile Bundesliga gab es der Reihe nach die größten Probleme:
SK Rapid Wien
FK Austria Memphis MAGNA
SV
Wüstenrot Salzburg
Liebherr
GAK
SK
Puntigamer Sturm Graz
Bei folgenden Fangruppen
der Red Zac Erste Liga gab es der Reihe nach die größten Probleme:
FC Wacker
Tirol
Zu
Frage 28:
Erfahrungsgemäß wird der
Gefährdungskreis der Vereine auch in Hinkunft der selbe sein. Für eine
Gefährdungsreihung liegen derzeit keine ausreichenden Anhaltungspunkte vor.
Zu
Frage 29:
Folgende zusätzliche
Maßnahmen sind seitens des BM.I beabsichtigt:
Intensivierung
von Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Behörden – Kommunen - Vereinen – Fans,
Ausweitung der präventiven Möglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben,
verstärkte Zusammenarbeit insbesondere mit der Österreichischen Bundesliga und
den neu eingerichteten Vereinsverantwortlichen (Sicherheitsbeauftragte und
Fanbeauftragte) sowie Unterstützung bei der Ausbildung der privaten
Ordnerdienste, unterstützende Begleitmaßnahmen beim Aufbau des Projekts
„Stewards“ der Österreichischen Fußballbundesliga, verstärkter
Informationsaustausch mit den für die Veranstaltung zuständigen Behörden und
Einsatzkräften.
Zu
Frage 30:
Diesbezüglich wird auf
die Beantwortung der Frage 21 zur parlamentarischen Anfrage von 04.06.2003, Nr.
483/J verwiesen.
Zu
Frage 31:
Bis auf das
„Casino-Stadion“ in Bregenz, das Bundesstadion „Südstadt“ und das
„Franz-Horr-Stadion“ in Wien verfügen alle Stadien der Bundesliga über eine
fixe Videoüberwachungsanlage.
Anlässlich von
Risikospielen werden in den Stadien mit nicht fix ausgestatteten Videoanlagen
mobile Videoüberwachungsanlagen eingesetzt.
Die „HomeLife-Arena“ der
Red Zac Erste Liga in Ried/Innkreis verfügt über eine stationäre
Videoüberwachung.
Zu
Frage 33:
Diese Maßnahmen fallen in
die Zuständigkeit der Betreiber von Veranstaltungsstätten.
Zu den
Fragen 34 und 35:
Die Erteilung von
Sicherheitsauflagen obliegt der für den jeweiligen Veranstaltungsstätten
zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.
Die Exekutive ist ständig
bemüht, hinsichtlich dieser sensiblen Auflagen bei den vorgenannten Behörden
die Sicherheitsstands zu verbessern.
Diese Zusammenarbeit ist
aus der Sicht des Bundesministeriums für Inneres sehr nützlich.
Zu
Frage 36:
Aus der Sicht des Bundesministeriums
für Inneres haben sich die Sicherheitsmaßnahmen nach den jeweiligen örtlichen
und baulichen Gegebenheiten der Veranstaltungsstätte sowie nach den jeweiligen
Gefährdungseinschätzungen zu richten.
Zu
Frage 37:
Diesbezüglich liegen
keine Aufzeichnungen auf.