1858/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.08.2004
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

GZ 040502/146-I/4/04

 Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

                                     

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1855/J vom 4. Juni 2004 der Abgeordneten Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen, betreffend
Vollzug des Bundestierschutzgesetzes – budgetäre Vorkehrungen ab 2005, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass von der Bundesregierung einvernehmlich die Budgetziele festgelegt wurden. Die inhaltliche Prioritätensetzung fällt in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Ressorts. Dies lässt den fachzuständigen Ressorts die Freiheit, allfällige flankierende Maßnahmen im eigenen Wirkungsbereich festzulegen.

 

Im Ministerratsvortrag zum Bundestierschutzgesetz wurde seitens der Bundesregierung festgehalten, dass dies ein Thema der Budgetverhandlungen zu den Bundesvoranschlägen 2005 und 2006 sein wird.

 

Ich komme nun zur konkreten Beantwortung der einzelnen Fragen:

 


Zu 1. bis 6.:

Die budgetären Vorkehrungen betreffend den Vollzug des Bundestierschutzgesetzes stellen ein Thema im Rahmen der Budgetverhandlungen dar.

 

Ich ersuche daher um Verständnis, dass eine Beantwortung der gegenständlichen Anfragepunkte ohne Beschlussfassung des BFG 2005 nicht möglich ist.

 

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage Nr. 1856/J des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen