1858/AB XXII. GP
Eingelangt am 04.08.2004
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ
040502/146-I/4/04
Herrn Präsidenten
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1855/J vom 4. Juni 2004 der Abgeordneten Klaus
Wittauer, Kolleginnen und Kollegen, betreffend
Vollzug des Bundestierschutzgesetzes – budgetäre Vorkehrungen ab 2005, beehre
ich mich Folgendes mitzuteilen:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass
von der Bundesregierung einvernehmlich die Budgetziele festgelegt wurden. Die
inhaltliche Prioritätensetzung fällt in den Verantwortungsbereich des
jeweiligen Ressorts. Dies lässt den fachzuständigen Ressorts die Freiheit,
allfällige flankierende Maßnahmen im eigenen Wirkungsbereich festzulegen.
Im
Ministerratsvortrag zum Bundestierschutzgesetz wurde seitens der
Bundesregierung festgehalten, dass dies ein Thema der Budgetverhandlungen zu
den Bundesvoranschlägen 2005 und 2006 sein wird.
Ich komme nun zur konkreten
Beantwortung der einzelnen Fragen:
Zu 1. bis 6.:
Die
budgetären Vorkehrungen betreffend den Vollzug des Bundestierschutzgesetzes
stellen ein Thema im Rahmen der Budgetverhandlungen dar.
Ich
ersuche daher um Verständnis, dass eine Beantwortung der gegenständlichen
Anfragepunkte ohne Beschlussfassung des BFG 2005 nicht möglich ist.
Im Übrigen verweise ich auf
die Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage Nr. 1856/J des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen.
Mit freundlichen Grüßen