1861/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.08.2004
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                            (5-fach)

Parlament                                                                                        

1017 Wien                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: 11.001/89-I/A/3/04                                                                  Wien, 3. August 2004

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1869/J der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen wie folgt:

 

Einleitend darf festgehalten werden, dass der Großteil der Fragen nicht aus dem meinem Ressort vorliegenden Datenmaterial beantwortet werden kann. Es wurden daher mit der in den Fragen 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 angesprochenen Problematik die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH und mit den Fragen 2, 7, 8, 13 und 16 die Lebensmittelaufsichtsbehörden der Bundesländer befasst. Nach Vorliegen der Ergebnisse wird dem Parlament ehestmöglich darüber berichtet werden.

 

Frage 1:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.

 

Frage 17:

Sowohl im Jahr 2002 als auch im Jahr 2003 wurden über das Schnellwarnsystem Notifikationen hinsichtlich folgender Meerestiere übermittelt: Krebstiere wie Garnelen bzw. Garnelenschwänze (Shrimps, Prawns, Scampi) und Hummer sowie Muscheln (Austern, Miesmuscheln u.ä.)

 

Fragen 18 und 19:

Hinsichtlich der Kontrolle und Untersuchung von Meeresfrüchten besteht derzeit keine Zusammenarbeit mit Drittstaaten. Die Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten erfolgt im Rahmen der von der Europäischen Kommission vorgegebenen Strukturen, wie z. B. über das Schnellwarnsystem, Meldungen über beanstandete Sendungen, Meldungen über Zurückweisungen.

 

Fragen 20 und 21:

Im Probenplan 2004 sind für die Warengruppe 02, die neben Fischen und deren Erzeugnisse auch Schalen-, Krusten- und Weichtiere und deren Erzeugnisse enthält, 2000 Planproben vorgesehen. Es ist geplant, 1000 Proben davon im Rahmen von Schwerpunktaktionen von Meeres- und Süßwasserfischen und deren Erzeugnissen zu beproben. Im Umfang der verbleibenden Proben entnehmen die Lebensmittelaufsichtsbehörden bundeslandspezifisch Proben von Meeresfrüchten und Erzeugnissen daraus zur routinemäßigen Kontrolle dieser Waren. Eine entsprechende Zusammenschau dieser Ergebnisse wird im Bericht über den Probenplan 2004 enthalten sein.

 

Die Untersuchungsschwerpunkte dieser Waren werden von den zuständigen Gutachtern in den Untersuchungslabors für amtliche Proben festgelegt. Da keine nationalen Schwerpunktaktionen für diese Produkte im Jahr 2004 geplant sind, wurden im Voraus auch keine dezidierten Untersuchungsumfänge festgelegt.

 

Frage 22:

An den insgesamt 17 österreichischen veterinärbehördlichen Grenzkontrollstellen (bzw. seit 1. Mai 2004 an den 5 verbliebenen Grenzkontrollstellen) wurden in den Jahren 2002, 2003 und 2004 folgende Sendungen veterinärbehördlich kontrolliert und zur Einfuhr in die EU zugelassen bzw. aufgrund festgestellter Mängel zurück-gewiesen:

 

2002

von 1.130 Sendungen Fischereierzeugnissen, Schlachtfischen und lebenden Muscheln zum Verzehr wurden 31 Sendungen zurückgewiesen:

 

2003

von 1.645 Sendungen Fischereierzeugnissen, Schlachtfischen und lebenden Muscheln zum Verzehr wurden 48 Sendungen zurückgewiesen:

 

2004

von 724 Sendungen (vorläufig = Stand 5. Juli 2004) Fischereierzeugnissen, Schlachtfischen und lebenden Muscheln zum Verzehr wurden 9 Sendungen zurückgewiesen:

 

Es darf darauf hingewiesen werden, dass an den genannten Grenzkontrollstellen Einfuhren in die gesamte EU kontrolliert werden. Diese Zahlen sind in Umfang und Form aufgrund der gemäß EU-Gesetzgebung erforderlichen Statistiken erfasst worden.

 

Eine weitere Differenzierung der Sendungen, insbesondere hinsichtlich der Empfängermitgliedstaaten, wäre mit dem derzeitigen knappen Personalstand nur unter nicht zu vertretendem Verwaltungsaufwand möglich.

Weiters darf darauf hingewiesen werden, dass auch an den Grenzkontrollstellen in anderen Mitgliedstaaten für die Einfuhr nach Österreich abgefertigt wird, diese Zahlen liegen meinem Ressort nicht vor.

 

Die Details für die Jahre 2002 und 2003 können der Anlage entnommen werden.

 

 

Beilage

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bundesministerin:

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ANLAGE ZU 1869/J:

 

2002

ISO Code

Ursprungsstaat

Anzahl der Sendun-gen

Anzahl zurückge-wiesener Sendun-gen

Doku-menten-mängel

Physi-sche Mängel, Seu-chen, Identi-täts-mängel

Physi-sche Mängel, Hygiene

Transit

Fischereierzeugnisse

BG

Bulgarien

2

 

 

 

 

1

CA

Kanada

4

 

 

 

 

 

CH

Schweiz

13

3

2

1

 

6

CZ

Tschechien

68

 

 

 

 

2

EC

Ecuador

1

 

 

 

 

 

GH

Ghana

1

 

 

 

 

 

HR

Kroatien

159

2

1

1

 

6

HU

Ungarn

4

 

 

 

 

3

ID

Indonesien

17

4

 

2

2

 

IR

Iran

2

 

 

 

 

 

KH

Kambodscha

1

1

 

1

 

 

LI

Liechtenstein

58

 

 

 

 

 

LT

Litauen

3

 

 

 

 

 

LV

Lettland

1

 

 

 

 

 

MA

Marokko

8

 

 

 

 

 

PE

Peru

1

1

 

 

1

 

PH

Philippinen

10

1

1

 

 

 

PL

Polen

8

 

 

 

 

1

RO

Rumänien

16

 

 

 

 

 

SI

Slowenien

52

 

 

 

 

5

SK

Slowakei

2

 

 

 

 

1

TH

Thailand

68

 

 

 

 

 

TR

Türkei

363

9

1

8

 

18

US

USA

21

 

 

 

 

 

VN

Vietnam

7

 

 

 

 

 

YU

Jugoslawien

2

1

 

 

1

1

 

Summe

892

22

5

13

4

44

 

andere Fischereierzeugnisse, lebende Muscheln zum Verzehr

CA

Kanada

54

1

1

 

 

 

CZ

Tschechien

162

7

3

 

4

13

HU

Ungarn

6

 

 

 

 

 

IR

Iran

8

 

 

 

 

 

LI

Liechtenstein

1

1

1

 

 

 

PL

Polen

4

 

 

 

 

 

TR

Türkei

2

 

 

 

 

 

US

USA

1

 

 

 

 

 

 

Summe

238

9

5

0

4

13

 

 

2003

 

Fischereierzeugnisse

AE

Arabische Emirate

1

 

 

 

 

 

AZ

Azerbaidjan

1

 

 

 

 

 

BG

Bulgarien

1

 

 

 

 

1

CA

Kanada

3

 

 

 

 

 

CH

Schweiz

8

1

1

 

 

 

CL

Chile

2

 

 

 

 

 

CZ

Tschechien

25

1

 

1

 

1

DK

Dänemark

1

 

 

 

 

1

EO

Estland

5

 

 

 

 

 

HR

Kroatien

121

4

2

1

1

63

HU

Ungarn

20

 

 

 

 

6

ID

Indonesien

14

 

 

 

 

 

IN

Indien

1

 

 

 

 

 

IR

Iran

1

1

 

1

 

 

KR

Süd-Korea

2

 

 

 

 

 

LI

Liechtenstein

99

4

2

2

 

 

LV

Lettland

1

1

1

 

 

 

MA

Marokko

8

3

3

 

 

 

MU

Mauritius

3

 

 

 

 

 

NZ

Neuseeland

1

 

 

 

 

 

OM

Oman

1

 

 

 

 

1

PH

Philippinen

31

2

 

 

2

 

PL

Polen

4

1

1

 

 

1

RO

Rumänien

1

 

 

 

 

 

RU

Russland

7

1

 

 

1

1

SI

Slowenien

64

 

 

 

 

3

SK

Slowakei

1

 

 

 

 

 

TH

Thailand

90

1

 

1

 

 

TR

Türkei

452

16

2

13

1

24

TS

Tasmanien

1

 

 

 

 

 

TZ

Tansania

493

12

 

 

12

 

US

USA

18

 

 

 

 

 

VN

Vietnam

3

 

 

 

 

 

YU

Jugoslawien

2

 

 

 

 

 

 

Summe

1486

48

12

19

17

102

 

andere Fischereierzeugnisse, lebende Muscheln zum Verzehr

CA

Kanada

78

 

 

 

 

 

CH

Schweiz

1

 

 

 

 

 

CZ

Tschechien

68

 

 

 

 

 

HU

Ungarn

1

 

 

 

 

 

MA

Marokko

1

 

 

 

 

 

TR

Türkei

10

 

 

 

 

 

 

Summe

159