1866/AB XXII. GP

Eingelangt am 05.08.2004
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn                                                                                              

Präsidenten des Nationalrates                                                            (5-fach)

Parlament                                                                                        

1017 Wien                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: 11.001/91-I/A/3/04                                                                  Wien, 3. August 2004

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1871/J der Abgeordneten Lackner und GenossInnen wie folgt:

 

 

 


Zunächst ist grundsätzlich festzuhalten, dass die in der Anfrage angesprochene Problematik in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie der Stadt Wien fällt. Ich möchte dennoch auf die einzelnen Fragen, soweit mir entsprechende Informationen vorliegen, eingehen:

 

Fragen 1 bis 4:

Gemäß den vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen aufgrund des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen (BGBl. Nr. 745/1996, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2003) und der darauf basierenden Verordnungen jährlich erhobenen Daten über Beschäftigte in Krankenhäusern ergibt sich folgende Entwicklung des ärztlichen Personals im AKH Wien:

 

Jahr

Ärzte/Ärztinnen insgesamt Vollzeitäquivalente

Ärzte/Ärztinnen insgesamt "Kopfzahlen"

Fachärzte/ Fachärztinnen

"Kopfzahlen"

Praktische Ärzte/ Ärztinnen

"Kopfzahlen"

Fachärzte/ Fachärztinnen in Ausbildung

"Kopfzahlen"

Praktische Ärzte/ Ärztinnen in Ausbildung

"Kopfzahlen"

 

Jahresdurchschnitt

per 31.12.

per 31.12.

per 31.12.

per 31.12.

per 31.12.

1998

1358

1547

868

0

679

0

1999

1383

1693

1013

0

680

0

2000

1394

1660

998

0

662

0

2001

1457

1682

1010

34

672

0

2002

1501

1450

810

36

640

0

2003*

1528

1554

842

34

678

0

* vorläufige Zahlen

Quelle: BMGF-Krankenanstaltenstatistik

 

Demnach ist in den letzten Jahren ein Rückgang des ärztlichen Personals nur dann festzustellen, wenn physische Personen („Kopfzahlen“) betrachtet werden. In Vollzeitäquivalenten ausgedrückt, hat die Anzahl der Ärzte/Ärztinnen am AKH Wien bis zum Jahr 2003 kontinuierlich zugenommen. Für das Jahr 2004 liegen meinem Ressort noch keine Daten vor.

 

Die Festlegung der Anzahl der Posten für Ärzte/Ärztinnen liegt im Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft, Bildung und Kultur sowie im Kompetenzbereich der Stadt Wien.

 

Die aufgrund der Statistik festzustellende Entwicklung entspricht erstens der Intention der Gesundheitspolitik, dass Ärzte/Ärztinnen in Krankenhäusern möglichst vollzeitig beschäftigt sind. Zweitens verfolgt die Gesundheitspolitik und Gesundheitsplanung auch das Ziel, dass medizinische Leistungen jeweils in jenen Einrichtungen erbracht werden, wo sie bei gleicher Qualität am kostengünstigsten erbracht werden können. Insofern wird angestrebt, dass es in Zukunft noch vermehrt eine Diversifizierung zumindest jener Krankenhäuser, die in räumlicher Nähe zueinander liegen, gibt, sodass nicht jede Leistung in jedem Krankenhaus erbracht werden muss und damit nicht unnötige und kostenintensive Parallel-strukturen vorgehalten werden müssen.

 

Die aktuellen Planungskonzepte gehen in Richtung einer „abgestuften Versorgung“, wobei sich die medizinische Spitzenversorgung an wenigen, dafür jedoch entsprechend ausgestatteten Krankenhäusern konzentriert und die Basisversorgung breit gestreut und in Wohnortnähe angeboten werden soll. Weiters geht der Trend dahin, dass sich einzelne Krankenhäuser auf dem Gebiet bestimmter Leistungsbereiche spezialisieren, was durch die dadurch entstehende Routine zur Qualitätssicherung der Leistungserbringung beiträgt.

 

Fragen 5 und 6:

Die Anzahl der Posten von Ärztinnen und Ärzten, die allenfalls eingespart werden sollen, ist meinem Ressort nicht bekannt. Es können daher keine Aussagen zu allfälligen Kosten von „Leistungsverlagerungen“ getroffen werden.

 

Frage 7:

Seitens des Bundes ist im Rahmen der Gesundheitsreform 2005 ein Leistungsangebotsplan für die stationäre Akutversorgung in Aussicht genommen, der dem aus einer Region heraus entstehenden zukünftigen Versorgungsbedarf der Bevölkerung mit allen akutstationären medizinischen Leistungen Rechnung trägt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bundesministerin:

 

 

 

Maria Rauch-Kallat