1870/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.08.2004
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, am        . August 2004

DVR: 0000051

 

GZ 117/1936-II/2/04

 

 
 

 

 

 

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Heidrun Walther, Kolleginnen und Kollegen haben am 17.6.2004 unter der Nummer 1929/J an mich eine parlamentarische Anfrage betreffend „die Häufung von unbegründeten Befristungen von Lenkberechtigungen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 15 und 19:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres, weshalb ich von einer inhaltlichen Beantwortung Abstand nehme. 

 

Zu den Fragen 16 und 17:

Die Amtsärzte der Bundespolizeidirektionen unterstehen in dienstrechtlicher Hinsicht dem Bundesministerium für Inneres.

 

Die Amtsärzte der Bezirkshauptmannschaften sind nicht dem Bundesministerium für Inneres unterstellt.

 

Zur Frage 18:

Der Entwurf zur SPG-Novelle 2004 (ME/152) enthält keine die Amtsärzte betreffenden Regelungen.