1870/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.08.2004
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BM
für Inneres
Anfragebeantwortung
An den
Präsidenten des
Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Wien, am . August 2004
DVR: 0000051 GZ 117/1936-II/2/04
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Heidrun Walther, Kolleginnen und Kollegen haben am 17.6.2004 unter
der Nummer 1929/J an mich eine parlamentarische Anfrage betreffend „die Häufung
von unbegründeten Befristungen von Lenkberechtigungen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte
ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 15
und 19:
Diese Fragen betreffen
keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres, weshalb
ich von einer inhaltlichen Beantwortung Abstand nehme.
Zu den Fragen 16 und 17:
Die Amtsärzte der
Bundespolizeidirektionen unterstehen in dienstrechtlicher Hinsicht dem
Bundesministerium für Inneres.
Die Amtsärzte der
Bezirkshauptmannschaften sind nicht dem Bundesministerium für Inneres
unterstellt.
Zur Frage 18:
Der Entwurf zur
SPG-Novelle 2004 (ME/152) enthält keine die Amtsärzte betreffenden Regelungen.