1871/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.08.2004
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BM
für Inneres
Anfragebeantwortung
An den
Herrn Präsidenten des
Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, am 5.08.2004
DVR: 0000051 GZ 60.331/94-III/4/a/04
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Juni
2004 unter der Nummer 1937/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „der Mitberücksichtigung von familiären Verhältnissen bei der
Verleihung von Staatsbürgerschaften“ gestellt.
Die Anfrage beantworte
ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Nach den mir vorliegenden
Informationen ist nicht nachvollziehbar, dass immer nur ein Ehepartner um die
österreichische Staatsbürgerschaft ansucht.
Im Vorjahr machten
alleine die Erstreckungsanträge von Ehepartnern und Kindern auf Verleihung der
österreichischen Staatsbürgerschaft, die nur zeitgleich mit dem Antragsteller
gestellt werden können, 48,5 % der Gesamteinbürgerung aus.
Zu Frage 2:
Es gibt diesbezüglich
keine statistische Erfassung.
Zu Frage 3:
Von einem Missbrauch kann
hier nicht gesprochen werden.
Der Gesetzgeber hat
ausdrücklich die Möglichkeit des Nachzuges für Familienangehörige im
Fremdengesetz geschaffen.
Zu Frage 4:
Die Kompetenzverteilung
sieht hier ausschließlich eine Vollziehung der Länder vor.
Zu Frage 5:
Die nachgezogenen
Angehörigen von Österreichern genießen Niederlassungsfreiheit und werden daher
in der Quotenregelung nicht berücksichtigt.