1871/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.08.2004
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

An den

Herrn Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol

Parlament
1017 Wien

 

 

Wien, am 5.08.2004

DVR: 0000051

 

GZ 60.331/94-III/4/a/04

 

 
 

 

 

 

 

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Juni 2004 unter der Nummer 1937/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „der Mitberücksichtigung von familiären Verhältnissen bei der Verleihung von Staatsbürgerschaften“ gestellt.

 

 

Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Nach den mir vorliegenden Informationen ist nicht nachvollziehbar, dass immer nur ein Ehepartner um die österreichische Staatsbürgerschaft ansucht.

Im Vorjahr machten alleine die Erstreckungsanträge von Ehepartnern und Kindern auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft, die nur zeitgleich mit dem Antragsteller gestellt werden können, 48,5 % der Gesamteinbürgerung aus.

 

Zu Frage 2:

Es gibt diesbezüglich keine statistische Erfassung.

 


Zu Frage 3:

Von einem Missbrauch kann hier nicht gesprochen werden.

Der Gesetzgeber hat ausdrücklich die Möglichkeit des Nachzuges für Familienangehörige im Fremdengesetz geschaffen.

 

Zu Frage 4:

Die Kompetenzverteilung sieht hier ausschließlich eine Vollziehung der Länder vor.

 

Zu Frage 5:

Die nachgezogenen Angehörigen von Österreichern genießen Niederlassungsfreiheit und werden daher in der Quotenregelung nicht berücksichtigt.