1880/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1888/J-NR/2004 betreffend Bundesbediensteten-
Sozialplangesetz, die die Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen am
16. Juni 2004 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Wie viele Bedienstete haben bis 31. Dezember 2002
insgesamt einen Antrag auf "Vorzeitigen
Ruhestand" (Vorruhestand) nach § 22g
Bundesbediensteten-Sozialplangesetz gestellt?
Wie viele systemisierte Planstellen wurden damit eingespart?
Antwort:
Bis
31. Dezember 2002 haben insgesamt 17 Bedienstete einen Antrag auf „Vorzeitigen
Ruhe-
stand" gemäß § 22g BB-SozPG gestellt.
Vorzeitige
Ruhestandsversetzungen gemäß § 22g BB-SozPG sind nicht mit Planstellen-
Aufhebungen verbunden.
Frage 2:
Wie viele Bedienstete davon haben bis 01.01.2004 den
"Vorzeitigen Ruhestand" nach dem
Bundesbediensteten-Sozialplangesetz angetreten? Wurden damit auch die
jeweiligen Arbeitsplätze
(systemisierte Planstellen) aufgelassen? Wenn ja, in welchen
Organisationseinheiten nachgeordneten
Dienststellen und ausgegliederten Unternehmen? Wie viele dieser
Bediensteten waren
Funktionsträger (Sektionsleiter, Gruppenleiter oder Abteilungsleiter)? Welche
Funktionen hatten Sie
inne?
Antwort:
Davon haben alle 17 Bediensteten (darunter
1 Sektionsleiter) bis 1. Jänner 2004 den „Vorzeitigen
Ruhestand" gemäß § 22g BB-SozPG angetreten. Die jeweiligen Arbeitsplätze
wurden nicht aufge-
lassen, da dies gesetzlich nicht vorgesehen ist.
Fragen 3 bis 6:
Wie hoch ist die durchschnittliche monatliche
Vorruhestandeszahlung pro Bediensteten (Beamten) im
Vorruhestand, die durch den Bund zu zahlen ist?
Wie hoch waren die Gesamtkosten für diese
Vorruhestandsregelung (Karenzurlaub) nach dem
Bundesbediensteten Sozialplangesetz für Ihr Ressort in den Jahren 2002
und 2003?
Wie hoch werden diese voraussichtlich 2004 sein?
Welche Kosten werden 2004 anfallen?
Wie hoch waren in diesen Jahren die budgetären Einsparungen sowohl im Bereich der
Personalausgaben als auch im Bereich der Sachausgaben (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Wie hoch waren die Gesamtkosten, welche die
ausgegliederten bzw. privatisierten Unternehmen für
die Zahlung des Vorruhestandsgeldes in diesem Zeitraum aufbringen
mussten?
Antwort:
Beamte, welche gemäß § 22g BB-SozPG in den vorzeitigen
Ruhestand versetzt wurden, haben
keinen Anspruch auf Vorruhestandsgeld, vielmehr auf Pensionszahlungen. Im
Übrigen verweise
ich auf die
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1878/J durch den Herrn
Bundeskanz-
ler.
Fragen 7 und 9:
Wie vielen Bediensteten haben Sie (nach § 22a oder 22c
iVm § 24 Abs. 4 BB-SozPG) bis 31.12.2002
ein Angebot auf Vorruhestand gestellt? Welche Organisationseinheiten,
nachgeordneten
Dienststellen und ausgegliederte Unternehmen waren davon betroffen?
Welche Arbeitsplätze wurden
in welchen Organisationseinheiten bzw. Dienststellen aufgelassen? Wie
viele davon waren welche
Funktionsträger (Sektionsleiter, Gruppenleiter oder Abteilungsleiter)? Welche
Funktionen hatten sie
inne?
Wie viele Bedienstete davon haben bis 01.01.2004 den
"Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung"
nach dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz angetreten? Welche
Arbeitsplätze wurden in
welchen Organisationseinheiten nachgeordneten Dienststellen und ausgegliederten
bzw.
privatisierten Unternehmen aufgelassen? Wie viele davon waren welche
Funktionsträger?
Antwort:
Bis 31. Dezember 2002 wurde insgesamt 47 Bediensteten
(davon 1 Sektionsleiter und 13 Abtei-
lungsleiter) in den Sektionen I, II und III des bmvit, im Österreichischen
Patentamt und im Amt
„FPZ-Arsenal" ein Angebot auf „Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung"
gemäß § 22a BB-
SozPG bzw. auf „Karenzurlaub vor einverständlicher Auflösung des
Dienstverhältnisses" gemäß
§ 22c BB-SozPG gestellt. Alle Bediensteten haben das Angebot angenommen und bis
1. Jänner
2004 den
Karenzurlaub angetreten. Sämtliche Arbeitsplätze dieser Bediensteten wurden
aufgelas-
sen.
Frage 8:
Wie vielen Bediensteten haben Sie ein Angebot des
"Karenzurlaubs vor Ruhestandsversetzung" nach
dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz gestellt? Wie viele davon haben
angenommen?
Wie viele systemisierte Planstellen sollen damit mit dem tatsächlichen
Pensionsantritt eingespart
werden? Wann erfolgt jeweils der tatsächliche Pensionsantritt?
Antwort:
Ich verweise hiezu auch auf meine Ausführungen in der Beantwortung der Frage 7.
Mit
dem tatsächlichen „Pensionsantritt" der Bediensteten wurden bzw. werden
alle 47 Planstellen
eingespart werden.
Die
tatsächlichen Ruhestandsversetzungen der karenzierten Beamten erfolgten bzw.
erfolgen mit
Ablauf des 30.6.2003 (1 Bedienstete/r), 31.12.2003
(4), 30.6.2004 (1), 31.3.2005 (1), 30.4.2005
(1), 31.12.2005 (1), 28.2.2006 (2), 31.8.2006 (2), 31.10.2006 (1),
30.11.2006 (1), 31.12.2006 (1),
31.3.2007 (5), 30.6.2007 (1), 31.7.2007 (1),
31.8.2007 (1), 31.10.2007 (2), 31.3.2008 (1),
31.12.2008 (1), 31.3.2009 (2), 31.8.2009 (3), 30.11.2009 (1), 31.12.2009 (1),
30.4.2010 (1),
31.7.2010 (1), 30.6.2011 (1), 31.12.2011 (1), 31.3.2012 (1), 30.4.2012 (1),
31.7.2012 (1).
Die
tatsächlichen Pensionsantrittstermine der karenzierten Vertragsbediensteten
werden derzeit
von der Pensionsversicherungsanstalt berechnet und sind daher momentan noch
nicht bekannt.
Frage 10:
Wie hoch ist das durchschnittliche monatliche Vorruhestandsgeld pro Bediensteten (Beamten)?
Antwort:
Das monatliche Vorruhestandsgeld beträgt 80 % des
Monatsbezugs, der der besoldungsrecht-
lichen Stellung
des karenzierten Bediensteten bei Antritt des Karenzurlaubes entspricht, wenn
er
der beabsichtigten Karenzierung innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der
Mitteilung zugestimmt
hat, ansonsten 75 %.
Fragen 11,12,14 und 15:
Wie
hoch waren die Gesamtkosten für die Regelung des Karenzurlaubs vor
Ruhestandversetzung
nach dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz
für Ihr Ressort in den Jahren 2002 und 2003?
Welche Kosten werden 2004 anfallen?
Wie
hoch waren in diesem Jahren die budgetären Einsparungen sowohl im Bereich der
Personal-
ausgaben als auch im Bereich der
Sachausgaben (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Welcher
Betrag wurde bislang insgesamt an Beamte nach Austritt aus dem definitiven
Beamten-
dienstverhältnis bezahlt (§ 22f BB-SozPG)? Wie hoch werden die Kosten für das
Jahr 2004 ge-
schätzt?
Welche Kosten werden 2004 anfallen?
Wie
hoch waren in diesem Jahren die budgetären Einsparungen sowohl im Bereich der
Personal-
ausgaben als auch im Bereich der
Sachausgaben (Aufschlüsselung auf Jahre)?
Antwort:
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2004 |
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Finanzkreis |
Finanzposition |
Bezeichnung |
Erfolg 2002 |
Erfolg 2003 |
Zahlungen |
fällige Ver- |
voraussieht). |
65Z0 |
1-65000-5009.900 |
Beamte (BB-SozPG) Z |
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1-65000-5009.901 |
Vorruhestandsgeld |
197.071,20 |
1.719.427,00 |
1.023.100,90 |
768.975,90 |
1.792.076,80 |
|
1-65000-5009.902 |
Abschlagszahlung |
|
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1-65000-5119.000 |
VB
(Vorruhestandsgeld) |
11.215,40 |
111.080,10 |
70.460,00 |
70.467,20 |
140.927,20 |
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|
1-65010-5009.900 |
Beamte (BB-SozPG)
Z |
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1-65010-5009.901 |
Vorruhestandsgeld |
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1-65010-5009.902 |
Abschlagszahlung |
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1-65010-5119.000 |
VB
(Vorruhestandsgeld) |
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1-65360-5009.900 |
Beamte (BB-SozPG) Z |
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1-65360-5009.901 |
Vorruhestandsgeld |
431.857,90 |
631.822,90 |
431.022,70 |
279.267,80 |
710.290,50 |
|
|
1-65360-5009.902 |
Abschlagszahlung |
20.620,80 |
20.008,00 |
20.553,60 |
|
20.553,60 |
|
|
1-65360-5119.000 |
VB (Vorruhestandsgeld) |
|
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1-65420-5009.900 |
Beamte (BB-SozPG) Z |
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1-65420-5009.901 |
Vorruhestandsgeld |
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1-65420-5009-902 |
Abschlagszahlung |
|
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1-65420-5119.000 |
VB
(Vorruhestandsgeld) |
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1-65500-5009.900 |
Beamte (BB-SozPG) Z |
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|
1-65500-5009.901 |
Vorruhestandsgeld |
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|
1-56600-5009.902 |
Abschlagszahlung |
|
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65Z0 |
1-65500-5119.000 |
VB (Vorruhestandsgeld) |
|
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65W1 |
1-65410-5009.900 |
Beamte(BB-SozPG) Z |
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|
1-65410-5009.901 |
Vorruhestandsgeld |
|
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|
1-65410-5009.902 |
Abschlagszahlung |
|
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|
65W1 |
1-65410-5119.000 |
VB (Vorruhestandsgeld) |
|
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65P1 |
1-65800-5009.900 |
Beamte (BB-SozPG) Z |
|
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|
1-65800-5009.901 |
Vorruhestandsgeld |
|
95.000,20 |
68.147,10 |
51.079,90 |
119.227,00 |
|
|
1-65800-5009.902 |
Abschlagszahlung |
|
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65P1 |
1-65800-5119.000 |
VB (Vorruhestandsgeld) |
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Summe Kapitel 65 |
|
|
660.765,30 |
2.577.338,20 |
1.613.284,30 |
1.169.790,80 |
2.783.075,10 |
|
Die
vollen budgetären Einsparungen für 2004 werden sich erst nach tatsächlicher
Ruhestandsver-
setzung auswirken.
Frage 13:
Wie viele Bedienstete (Beamte) haben bis 01.01.2004 nach
dem Bundesbediensteten-
Sozialplangesetz den Austritt aus dem definitiven Beamtendienstverhältnis
erklärt und sind aus
dem öffentlichen
Dienst ausgeschieden? Wie viele davon waren welche Funktionsträger? Welche
Arbeitsplätze wurden damit in welchen Organisationseinheiten, nachgeordneten
Dienststellen und
ausgegliederten bzw. privatisierten
Unternehmen aufgelassen?
Antwort:
Bis 1. Jänner 2004 haben 3 Beamte (darunter keine
Funktionsträger) des Amtes „FPZ-Arsenal"
den Austritt aus dem definitiven Beamtendienstverhältnis im Zusammenhang mit
dem BB-SozPG
erklärt und sind
aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden. Es wurden alle 3 Arbeitsplätze
dieser
Beamten aufgelassen.
Frage 16:
Wie viele Beamte haben in Ihrem Ressort bislang eine
befristete Karenzurlaubsregelung in An-
spruch genommen (§
22e BB-SozPG)? Wie viele Bedienstete nehmen zum Stichtag 31.05.2004
eine befristete Karenzurlaubsregelung in
Anspruch?
Antwort:
In meinem Ressort einschließlich der nachgeordneten
Dienststellen und ausgegliederten Einrich-
tungen haben
bislang 7 Beamte bzw. zum Stichtag 31. Mai 2004 4 Beamte die befristete
Karenzur-
laubsregelung des § 22e BB-SozPG in Anspruch
genommen.
Frage 17:
Wie
viele Bedienstete haben einen Antrag auf Vorruhestand gestellt, den diese erst
nach dem
01.01.2004 angetreten haben bzw. werden
(Aufschlüsselung auf 2002, 2003 und 2004)?
Antwort:
Eine Antragstellung ist gesetzlich nicht möglich.
Frage 18:
Wie
viele Bedienstete haben nach dem 01.01.2004 den Karenzurlaub vor
Ruhestandsversetzung
in Anspruch genommen (Aufschlüsselung auf
2002, 2003 und 2004)?
Antwort:
Am
1. Jänner 2004 befanden sich 42 Bedienstete auf Karenzurlaub vor
Ruhestandsversetzung
bzw. auf Karenzurlaub vor einverständlicher
Auflösung des Dienstverhältnisses.
Fragen 19 und 20:
Wie
viele Konsulentenverträge wurden seit 2002 mit Bediensteten im Vorruhestand
oder pensio-
nierten Beamten abgeschlossen, welche eine
der Möglichkeiten des Bundesbediensteten-
Sozialplangesetz in Anspruch genommen haben? Für welche
Organisationseinheiten sind diese
nun tätig?
Mit welchen Kosten ist dies für Ihr Ressort (Sachaufwand) jährlich verbunden?
Antwort:
Seit dem Jahr 2002 wurden keine Konsulentenverträge mit
Bediensteten im Vorruhestand oder
„pensionierten"
Beamten, welche eine der Möglichkeiten des BB-SozPG in Anspruch genommen
haben, abgeschlossen.
Fragen 21 und 22:
Wurden
aufgrund des Personalabbaus oder anderer Gründe in Ihrem Bundesministerium
Konsul-
entenverträge mit sonstigen Personen
abgeschlossen?
Wenn ja, wie viele? Mit welchen Kosten ist dies für Ihr Ressort (Sachaufwand) jährlich verbunden?
Antwort:
Die
in meinem Ressort abgeschlossenen Konsulentenverträge wurden nicht im
Zusammenhang
mit dem BB-SozPG abgeschlossen.