1880/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1888/J-NR/2004 betreffend Bundesbediensteten-
Sozialplangesetz, die die Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen am 16. Juni 2004 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Wie viele Bedienstete haben bis 31. Dezember 2002 insgesamt einen Antrag auf "Vorzeitigen
Ruhestand" (Vorruhestand) nach § 22g Bundesbediensteten-Sozialplangesetz gestellt?
Wie viele systemisierte Planstellen wurden damit eingespart?

Antwort:

Bis 31. Dezember 2002 haben insgesamt 17 Bedienstete einen Antrag auf „Vorzeitigen Ruhe-
stand" gemäß § 22g BB-SozPG gestellt.

Vorzeitige Ruhestandsversetzungen gemäß § 22g BB-SozPG sind nicht mit Planstellen-
Aufhebungen verbunden.

Frage 2:

Wie viele Bedienstete davon haben bis 01.01.2004 den "Vorzeitigen Ruhestand" nach dem
Bundesbediensteten-Sozialplangesetz angetreten? Wurden damit auch die jeweiligen Arbeitsplätze
(systemisierte Planstellen) aufgelassen? Wenn ja, in welchen Organisationseinheiten nachgeordneten
Dienststellen und ausgegliederten Unternehmen? Wie viele dieser Bediensteten waren
Funktionsträger (Sektionsleiter, Gruppenleiter oder Abteilungsleiter)? Welche Funktionen hatten Sie
inne?

Antwort:

Davon haben alle 17 Bediensteten (darunter 1 Sektionsleiter) bis 1. Jänner 2004 den „Vorzeitigen
Ruhestand" gemäß § 22g BB-SozPG angetreten. Die jeweiligen Arbeitsplätze wurden nicht aufge-
lassen, da dies gesetzlich nicht vorgesehen ist.


Fragen 3 bis 6:

Wie hoch ist die durchschnittliche monatliche Vorruhestandeszahlung pro Bediensteten (Beamten) im
Vorruhestand, die durch den Bund zu zahlen ist?

Wie hoch waren die Gesamtkosten für diese Vorruhestandsregelung (Karenzurlaub) nach dem
Bundesbediensteten Sozialplangesetz für Ihr Ressort in den Jahren 2002 und 2003?
Wie hoch werden diese voraussichtlich 2004 sein?

Welche Kosten werden 2004 anfallen?

Wie hoch waren in diesen Jahren die budgetären Einsparungen sowohl im Bereich der

Personalausgaben als auch im Bereich der Sachausgaben (Aufschlüsselung auf Jahre)?

Wie hoch waren die Gesamtkosten, welche die ausgegliederten bzw. privatisierten Unternehmen für
die Zahlung des Vorruhestandsgeldes in diesem Zeitraum aufbringen mussten?

Antwort:

Beamte, welche gemäß § 22g BB-SozPG in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurden, haben
keinen Anspruch auf Vorruhestandsgeld, vielmehr auf Pensionszahlungen. Im Übrigen verweise
ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1878/J durch den Herrn Bundeskanz-
ler.

Fragen 7 und 9:

Wie vielen Bediensteten haben Sie (nach § 22a oder 22c iVm § 24 Abs. 4 BB-SozPG) bis 31.12.2002
ein Angebot auf Vorruhestand gestellt? Welche Organisationseinheiten, nachgeordneten
Dienststellen und ausgegliederte Unternehmen waren davon betroffen? Welche Arbeitsplätze wurden
in welchen Organisationseinheiten bzw. Dienststellen aufgelassen? Wie viele davon waren welche
Funktionsträger (Sektionsleiter, Gruppenleiter oder Abteilungsleiter)? Welche Funktionen hatten sie
inne?

Wie viele Bedienstete davon haben bis 01.01.2004 den "Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung"
nach dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz angetreten? Welche Arbeitsplätze wurden in
welchen Organisationseinheiten nachgeordneten Dienststellen und ausgegliederten bzw.
privatisierten Unternehmen aufgelassen? Wie viele davon waren welche Funktionsträger?

Antwort:

Bis 31. Dezember 2002 wurde insgesamt 47 Bediensteten (davon 1 Sektionsleiter und 13 Abtei-
lungsleiter) in den Sektionen I, II und III des bmvit, im Österreichischen Patentamt und im Amt
„FPZ-Arsenal" ein Angebot auf „Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung" gemäß § 22a BB-
SozPG bzw. auf „Karenzurlaub vor einverständlicher Auflösung des Dienstverhältnisses" gemäß
§ 22c BB-SozPG gestellt. Alle Bediensteten haben das Angebot angenommen und bis 1. Jänner
2004 den Karenzurlaub angetreten. Sämtliche Arbeitsplätze dieser Bediensteten wurden aufgelas-
sen.

Frage 8:

Wie vielen Bediensteten haben Sie ein Angebot des "Karenzurlaubs vor Ruhestandsversetzung" nach
dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz gestellt? Wie viele davon haben angenommen?
Wie viele systemisierte Planstellen sollen damit mit dem tatsächlichen Pensionsantritt eingespart
werden? Wann erfolgt jeweils der tatsächliche Pensionsantritt?


Antwort:

Ich verweise hiezu auch auf meine Ausführungen in der Beantwortung der Frage 7.

Mit dem tatsächlichen „Pensionsantritt" der Bediensteten wurden bzw. werden alle 47 Planstellen
eingespart werden.

Die tatsächlichen Ruhestandsversetzungen der karenzierten Beamten erfolgten bzw. erfolgen mit
Ablauf des
30.6.2003 (1 Bedienstete/r), 31.12.2003 (4), 30.6.2004 (1), 31.3.2005 (1), 30.4.2005
(1), 31.12.2005 (1), 28.2.2006 (2), 31.8.2006 (2), 31.10.2006 (1), 30.11.2006 (1), 31.12.2006 (1),
31.3.2007 (5), 30.6.2007 (1), 31.7.2007 (1), 31.8.2007 (1), 31.10.2007 (2), 31.3.2008 (1),
31.12.2008 (1), 31.3.2009 (2), 31.8.2009 (3), 30.11.2009 (1), 31.12.2009 (1), 30.4.2010 (1),
31.7.2010 (1), 30.6.2011 (1), 31.12.2011 (1), 31.3.2012 (1), 30.4.2012 (1), 31.7.2012 (1).

Die tatsächlichen Pensionsantrittstermine der karenzierten Vertragsbediensteten werden derzeit
von der Pensionsversicherungsanstalt berechnet und sind daher momentan noch nicht bekannt.

Frage 10:

Wie hoch ist das durchschnittliche monatliche Vorruhestandsgeld pro Bediensteten (Beamten)?

Antwort:

Das monatliche Vorruhestandsgeld beträgt 80 % des Monatsbezugs, der der besoldungsrecht-
lichen Stellung des karenzierten Bediensteten bei Antritt des Karenzurlaubes entspricht, wenn er
der beabsichtigten Karenzierung innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Mitteilung zugestimmt
hat, ansonsten 75 %.

Fragen 11,12,14 und 15:

Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Regelung des Karenzurlaubs vor Ruhestandversetzung
nach dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz für Ihr Ressort in den Jahren 2002 und 2003?

Welche Kosten werden 2004 anfallen?

Wie hoch waren in diesem Jahren die budgetären Einsparungen sowohl im Bereich der Personal-
ausgaben als auch im Bereich der Sachausgaben (Aufschlüsselung auf Jahre)?

Welcher Betrag wurde bislang insgesamt an Beamte nach Austritt aus dem definitiven Beamten-
dienstverhältnis bezahlt (§ 22f BB-SozPG)? Wie hoch werden die Kosten für das Jahr 2004 ge-
schätzt?

Welche Kosten werden 2004 anfallen?

Wie hoch waren in diesem Jahren die budgetären Einsparungen sowohl im Bereich der Personal-
ausgaben als auch im Bereich der Sachausgaben (Aufschlüsselung auf Jahre)?

Antwort:

 

 

 

 

 

2004

 

 

Finanzkreis

Finanzposition

Bezeichnung

Erfolg 2002

Erfolg 2003

Zahlungen

fällige Ver-
pflichtungen

voraussieht).
Erfolg

65Z0

1-65000-5009.900

Beamte (BB-SozPG) Z

 

 

 

 

 

 

1-65000-5009.901

Vorruhestandsgeld

197.071,20

1.719.427,00

1.023.100,90

768.975,90

1.792.076,80

 

1-65000-5009.902

Abschlagszahlung

 

 

 

 

 


 

1-65000-5119.000

VB (Vorruhestandsgeld)

11.215,40

111.080,10

70.460,00

70.467,20

140.927,20

 

1-65010-5009.900

Beamte (BB-SozPG) Z

 

 

 

 

 

 

1-65010-5009.901

Vorruhestandsgeld

 

 

 

 

 

 

1-65010-5009.902

Abschlagszahlung

 

 

 

 

 

 

1-65010-5119.000

VB (Vorruhestandsgeld)

 

 

 

 

 

 

1-65360-5009.900

Beamte (BB-SozPG) Z

 

 

 

 

 

 

1-65360-5009.901

Vorruhestandsgeld

431.857,90

631.822,90

431.022,70

279.267,80

710.290,50

 

1-65360-5009.902

Abschlagszahlung

20.620,80

20.008,00

20.553,60

 

20.553,60

 

1-65360-5119.000

VB (Vorruhestandsgeld)

 

 

 

 

 

 

1-65420-5009.900

Beamte (BB-SozPG) Z

 

 

 

 

 

 

1-65420-5009.901

Vorruhestandsgeld

 

 

 

 

 

 

1-65420-5009-902

Abschlagszahlung

 

 

 

 

 

 

1-65420-5119.000

VB (Vorruhestandsgeld)

 

 

 

 

 

 

1-65500-5009.900

Beamte (BB-SozPG) Z

 

 

 

 

 

 

1-65500-5009.901

Vorruhestandsgeld

 

 

 

 

 

 

1-56600-5009.902

Abschlagszahlung

 

 

 

 

 

65Z0

1-65500-5119.000

VB (Vorruhestandsgeld)

 

 

 

 

 

65W1

1-65410-5009.900

Beamte(BB-SozPG)  Z

 

 

 

 

 

 

1-65410-5009.901

Vorruhestandsgeld

 

 

 

 

 

 

1-65410-5009.902

Abschlagszahlung

 

 

 

 

 

65W1

1-65410-5119.000

VB (Vorruhestandsgeld)

 

 

 

 

 

65P1

1-65800-5009.900

Beamte (BB-SozPG) Z

 

 

 

 

 

 

1-65800-5009.901

Vorruhestandsgeld

 

95.000,20

68.147,10

51.079,90

119.227,00

 

1-65800-5009.902

Abschlagszahlung

 

 

 

 

 

65P1

1-65800-5119.000

VB (Vorruhestandsgeld)

 

 

 

 

 

Summe

Kapitel 65

 

 

660.765,30

2.577.338,20

1.613.284,30

1.169.790,80

2.783.075,10

Die vollen budgetären Einsparungen für 2004 werden sich erst nach tatsächlicher Ruhestandsver-
setzung auswirken.

Frage 13:

Wie viele Bedienstete (Beamte) haben bis 01.01.2004 nach dem Bundesbediensteten-
Sozialplangesetz den Austritt aus dem definitiven Beamtendienstverhältnis erklärt und sind aus
dem öffentlichen Dienst ausgeschieden? Wie viele davon waren welche Funktionsträger? Welche
Arbeitsplätze wurden damit in welchen Organisationseinheiten, nachgeordneten Dienststellen und
ausgegliederten bzw. privatisierten Unternehmen aufgelassen?

Antwort:

Bis 1. Jänner 2004 haben 3 Beamte (darunter keine Funktionsträger) des Amtes „FPZ-Arsenal"
den Austritt aus dem definitiven Beamtendienstverhältnis im Zusammenhang mit dem BB-SozPG
erklärt und sind aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden. Es wurden alle 3 Arbeitsplätze dieser
Beamten aufgelassen.

Frage 16:

Wie viele Beamte haben in Ihrem Ressort bislang eine befristete Karenzurlaubsregelung in An-
spruch genommen (§ 22e BB-SozPG)? Wie viele Bedienstete nehmen zum Stichtag 31.05.2004
eine befristete Karenzurlaubsregelung in Anspruch?


Antwort:

In meinem Ressort einschließlich der nachgeordneten Dienststellen und ausgegliederten Einrich-
tungen haben bislang 7 Beamte bzw. zum Stichtag 31. Mai 2004 4 Beamte die befristete Karenzur-
laubsregelung des § 22e BB-SozPG in Anspruch genommen.

Frage 17:

Wie viele Bedienstete haben einen Antrag auf Vorruhestand gestellt, den diese erst nach dem
01.01.2004 angetreten haben bzw. werden (Aufschlüsselung auf 2002, 2003 und 2004)?

Antwort:

Eine Antragstellung ist gesetzlich nicht möglich.

Frage 18:

Wie viele Bedienstete haben nach dem 01.01.2004 den Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung
in Anspruch genommen (Aufschlüsselung auf 2002, 2003 und 2004)?

Antwort:

Am 1. Jänner 2004 befanden sich 42 Bedienstete auf Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung
bzw. auf Karenzurlaub vor einverständlicher Auflösung des Dienstverhältnisses.

Fragen 19 und 20:

Wie viele Konsulentenverträge wurden seit 2002 mit Bediensteten im Vorruhestand oder pensio-
nierten Beamten abgeschlossen, welche eine der Möglichkeiten des Bundesbediensteten-
Sozialplangesetz in Anspruch genommen haben? Für welche Organisationseinheiten sind diese
nun tätig?

Mit welchen Kosten ist dies für Ihr Ressort (Sachaufwand) jährlich verbunden?

Antwort:

Seit dem Jahr 2002 wurden keine Konsulentenverträge mit Bediensteten im Vorruhestand oder
„pensionierten" Beamten, welche eine der Möglichkeiten des BB-SozPG in Anspruch genommen
haben, abgeschlossen.

Fragen 21 und 22:

Wurden aufgrund des Personalabbaus oder anderer Gründe in Ihrem Bundesministerium Konsul-
entenverträge mit sonstigen Personen abgeschlossen?

Wenn ja, wie viele? Mit welchen Kosten ist dies für Ihr Ressort (Sachaufwand) jährlich verbunden?

Antwort:

Die in meinem Ressort abgeschlossenen Konsulentenverträge wurden nicht im Zusammenhang
mit dem BB-SozPG abgeschlossen.