1881/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1890/J-NR/2004 betreffend Fluglärm durch den
Flugplatz Wels, die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde am 16. Juni 2004 an
mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

In welcher Form werden Sie sich für die AnrainerInneninteressen und die Abwendung von Ge-
sundheitsgefahren durch Lärm vom Flugplatz Wels einsetzen ?

Antwort:

Zur Abwendung von konkreten Gefahren oder konkreten Missständen liegt die Zuständigkeit bei
der Aufsichtsbehörde, d.h. bei der Bezirksverwaltungsbehörde.

Fragen 2, 3, 4 und 5:

Sehen Sie angesichts der Nähe des Flughafens Hörsching und angesichts des wie erwähnt
geringen öffentlichen Interesses den Berieb eines öffentlichen Flugplatzes in Wels als sinnvoll an?

Wenn ja, warum ?

Werden Sie die Umwidmung des Flugplatzes einer Prüfung unterziehen, oder die entsprechenden
Schritte auf Landesebene veranlassen ?

Wenn nein, warum nicht ?

Antwort:

Die Öffentlichkeit eines Zivilflugplatzes wird durch die Zivilflugplatz-Bewilligung begründet. Die Er-
teilung oder eine Änderung der Zivilflugplatz-Bewilligung stellt einen antragsbedürftigen Willensakt
dar. Die Entscheidung, ob der Flugplatz Wels nun ein öffentlicher Flugplatz oder ein Privatflugplatz
ist sowie die Prüfung einer Umwidmung des Flugplatzes bzw. die Veranlassung entsprechender


Schritte fällt nicht in meine Zuständigkeit als Bundesminister für Verkehr, Innovation und Techno-
logie.

Frage 6:

Wie beurteilen Sie die Situation im Umfeld des Flugplatzes Wels im Hinblick auf die Umgebungs-
lärmrichtlinie der EU ?

Antwort:

Gemäß „Umgebungslärmrichtlinie der EU" fällt der Flugplatz Wels nicht unter den in Artikel 3, lit. p,
definierten Großflughafen. Eine Anwendung der „Umgebungslärmrichtlinie der EU" kann sich aus
Artikel 3, lit. k, ergeben, ein entsprechender Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in Ausarbeitung.