1886/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.08.2004
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn                                                                          

Präsidenten des Nationalrates                                       (5-fach)

Parlament                                                                   

1017 Wien                                                                  

                                                                                  

                                                                                  

                                                                                  

GZ: 11.001/94-I/A/3/04                                        Wien, 6. August 2004

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1893/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3 und 7:

 

Am Tag des Erscheinens des betreffenden Artikel im Nachrichtenmagazin Profil am 15. September wurde in meinem Auftrag die Personalabteilung und die Gruppenleitung für Rechtsangelegenheiten meines Hauses beauftragt, die Richtigkeit und den Sachverhalt der gegen Dr. Hrabcik erhobenen Vorwürfe insbesondere auf ihre dienstrechtliche Relevanz hin zu überprüfen.

Die durchgeführte Beurteilung der im Nachrichtenmagazin Profil erhobenen Vorwürfe hat keinen Hinweis auf eine dienstliche Verfehlung ergeben. Die parallel dazu durchgeführte strafrechtliche Beurteilung durch die Staatsanwaltschaft hat ebenfalls zur Zurücklegung des Verfahrens geführt.

 

Dr. Hrabcik steht seit dem 1. April 2002 zu keinem Krankenversiche­rungsträger in einem Vertragsverhältnis. Vertragliche Bestimmungen über die Verordnung eines Hörgerätes sind Vertragsgegenstand zwischen der jeweiligen Sozialversicherung und den Hörgeräteakkustikern. In diesem seit 1.10.2002 bestehenden Vertrag sind die Ärzte nicht Vertragspartner. Ob Dr. Hrabcik bei der Verordnung von Hörgeräten gegen einen Vertrag der Krankenversicherungs-träger verstoßen hat, erübrigt sich damit.

 

Frage 4:

 

Für die Verordnung eines Hörgerätes gebührt kein Honorar oder Entgelt durch die gesetzliche Krankenversicherung.


Frage 5:

 

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand meiner Vollziehung.

 

Frage 6:

 

Die bestehende Regelung der Gewährung von Hörgeräten ist aus der Perspektive der Krankenversicherung als zweckmäßig zu erachten.

 

Fragen 8 und 9:

 

Bei den gemeldeten Nebenbeschäftigungen wurde keine Unvereinbarkeit gemäß § 56 Abs. 2 festgestellt.

 

Fragen 10, 16 und 17:

 

Dr. Hrabcik hat dem BMSG als seinem damaligen Dienstgeber mit Schreiben vom 27.3.2002 mitgeteilt, dass er gemäß VBG mitteile, dass er mit 1.4.2002 seine Nebenbeschäftigung als Kassenvertragsarzt mit eigener Ordination einstelle. Er teilte gleichzeitig mit, weiterhin als Konsiliarfacharzt tätig zu sein.

Mit Schreiben vom 29.4.2004 teilte Dr. Hrabcik die Aufnahme einer Privatordination als HNO-Arzt mit und wurde das vom BMGF unter Maßgabe von § 56 BDG und den dort normierten Voraussetzungen zur Kenntnis genommen.

 

Fragen 11 und 12:

 

Im Ausschreibungstext wurde auf das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz verwie­sen, wonach § 4 besagt, dass u.a. eine vorliegende Teilzeitbeschäftigung bei der Auswahlentscheidung nicht diskriminierend herangezogen werden darf.

 

Frage 13:

 

Dieser Vorgang liegt vor dem Zeitpunkt der Einrichtung des BMGF durch das BMG mit 1.5.2003. Die Ausschreibung erfolgte durch das damals zuständige BMSG, die Frage wäre daher an das BMSG zu richten.

 

Frage 14:

 

Die genannten Anfragebeantwortungen liegen vor meiner Bestellung zur Bundesministerin für Gesundheit und Frauen und erfolgten durch den damals zuständigen Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen, ich kann daher keine Angaben dazu machen.

 

Fragen 15 und 18:

 

Ist mir nicht bekannt.


Frage 19 bis 21:

 

Seit Einrichtung des BMGF durch das BMG mit 1. Mai 2003 sind keine Förderungen oder Aufträge in Sachen Armenien-Hilfe direkt oder indirekt durch das BMGF erfolgt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Die Bundesministerin:

 

 

 

Maria Rauch-Kallat