1887/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.08.2004
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSG-40001/0040-IV/4/2004 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig und
Genossinnen betreffend die Dauer der Bearbeitung von Pflegegeldanträgen, Nr.
1903/J, wie folgt:
Nach einer Auswertung des Hauptverbandes der
österreichischen Sozialversicherungsträger aus der Bundespflegegelddatenbank
betrug die in Tagen dargestellte durchschnittliche Dauer der
Pflegegeldverfahren, die in der Zeit von 1. Jänner 2004 bis 30. Juni 2004 bei
den einzelnen Pensionsversicherungsträgern abgeschlossen wurden, wie folgt:
|
Neuanträge
|
Erhöhungsanträge
|
Pensionsversicherungsanstalt |
153 |
146 |
SVA der Bauern |
86 |
73 |
SVA der gewerblichen Wirtschaft |
87 |
83 |
VA der österreichischen Eisenbahnen |
98 |
96 |
VA des österreichischen Bergbaues |
112 |
115 |
Frage 3:
Nach einer Auswertung des Hauptverbandes der österreichischen
Sozialversicherungsträger aus der Bundespflegegelddatenbank betrug die in Tagen
dargestellte durchschnittliche Dauer der Pflegegeldverfahren, die in den Jahren
2002 und 2003 bei den einzelnen Pensionsversicherungsträgern abgeschlossen
wurden, wie folgt:
2002
|
Neuanträge
|
Erhöhungsanträge |
Pensionsversicherungsanstalt |
94 |
90 |
SVA der Bauern |
95,5 |
85,5 |
SVA der gewerblichen Wirtschaft |
92,5 |
85,5 |
VA der österreichischen Eisenbahnen |
79 |
76 |
VA des österreichischen Bergbaues |
93 |
101 |
2003
|
Erstanträge |
Erhöhungsanträge |
Pensionsversicherungsanstalt |
138 |
133,5 |
SVA der Bauern |
85,5 |
74 |
SVA der gewerblichen Wirtschaft |
91,5 |
86,5 |
VA der österreichischen Eisenbahnen |
95 |
96,5 |
VA des österreichischen Bergbaues |
106 |
107,5 |
Frage 4:
Wie die obigen Tabellen veranschaulichen, ist die
durchschnittliche Verfahrensdauer bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern
und der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft in den letzten
Jahren erfreulicherweise gesunken, während sich die Dauer der
Pflegegeldverfahren insbesondere bei der Pensionsversicherungsanstalt gegenüber
den Vorjahren erhöht hat.
Die Pensionsversicherungsanstalt teilte dazu mit,
dass mit der Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und
der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten in den Bundesländern Burgenland,
Kärnten, Niederösterreich, Tirol und Vorarlberg neue Landesstellen zu errichten
waren. Da den neuen Landesstellen nicht sofort das benötigte Personal zur
Verfügung gestellt werden konnte und noch immer nicht in sämtlichen
Landesstellen in der erforderlichen Anzahl zur Verfügung steht, war es trotz intensiver
Bemühungen nicht zu vermeiden, dass die Verfahrensdauer dadurch negativ
beeinflusst wurde.
Ein weiterer Grund für die Verlängerung der
Verfahrensdauer ist nach Aussage der Pensionsversicherungsanstalt darin zu
erblicken, dass sich die Anzahl der Anträge, die eine ärztliche Begutachtung
erfordern, deutlich erhöht hat. Auf Grund der für die Erhöhung des
Antragsvolumens nicht ausreichenden Anzahl an Gutachterärzten ist es zu
Engpässen bei den ärztlichen Begutachtungen gekommen.
Fragen 5 und 6:
Selbstverständlich ist es auch mir ein großes
Anliegen, dass die Anträge pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen auf
Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes möglichst rasch erledigt werden, da
mir die große Bedeutung dieses finanziellen Beitrages zu den pflegebedingten
Mehraufwendungen bewusst ist.
Ich habe daher bereits mehrere Gespräche mit den
leitenden Angestellten und Funktionären der Pensionsversicherungsanstalt und
des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger geführt und
erreicht, dass im medizinischen Bereich organisatorische Maßnahmen ergriffen
wurden, die eine beschleunigte Durchführung der Pflegegeldverfahren
gewährleisten sollen, ohne dass die Qualität der Entscheidungen beeinträchtigt
wird.
Die Prüfung und Analyse der Gründe für die lange
Verfahrensdauer bildete auch einen Schwerpunkt bei der von der zuständigen
Fachsektion meines Ressorts im Frühjahr 2004 durchgeführten Überprüfung der Vollziehung
des Bundespflegegeldgesetzes bei der Pensionsversicherungsanstalt. Als ein
Ergebnis dieser Revision wurde dringend empfohlen, neben den bereits
getroffenen Maßnahmen weitere Vorkehrungen zu treffen, die zu einer deutlichen
Reduktion der Verfahrensdauer beitragen. Die Pensionsversicherungsanstalt wird
nun weitere Veranlassungen zur beschleunigten Erledigung der
Pflegegeldverfahren treffen.
Hinsichtlich der durchschnittlichen Verfahrensdauer
möchte ich bemerken, dass die Verzögerungen mitunter auch durch Faktoren (zB
Krankenhausaufenthalte, vergebliche Hausbesuche) bedingt sind, die in der
Sphäre der Betroffenen liegen, oder zur genauen Abklärung der gesamten
Pflegesituation ein zusätzliches Sachverständigengutachten erforderlich ist.
Unter Berücksichtigung dieser Umstände erscheint mir eine durchschnittliche
Verfahrensdauer von rund 3 Monaten durchaus vertretbar.
Im Übrigen möchte ich festhalten,
dass die Entscheidungsträger im Interesse der pflegebedürftigen Menschen und
ihrer Angehörigen selbstverständlich stets bemüht sind, die Anträge auf
Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes rasch und effizient abzuwickeln.