1900/AB XXII. GP

Eingelangt am 16.08.2004
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BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra BAYR, Kolleginnen und Kollegen haben am
17. Juni 2004 unter der Nummer 1908/J-NR/2004 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend der Rückerstattung der Studiengebühren an Studierende aus
Entwicklungsländern an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien sowie der
Wirtschaftsuniversität Wien gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Durch die Änderung des § 92 Abs. 1 Z 3 des Universitätsgesetzes 2002 kommt es zu wesentlichen
Verbesserungen für Studierende mit einer Staatsangehörigkeit aus einem der am wenigsten
entwickelten Ländern. Für diese Studierenden bedeutet dies, dass sie - nicht wie bisher - den
Studienbeitrag einzahlen müssen und dann (allenfalls) rückerstattet erhalten; vielmehr sind diese
Studierenden von vornherein von der Bezahlung des Studienbeitrages befreit. Sie haben lediglich
den Hochschülerschaftsbeitrag zu entrichten.

Studierenden aus einer Reihe von anderen Ländern kann die Universität - wie bisher - auch in
Hinkunft den Studienbeitrag rückerstatten, wobei die Universitäten selbst entscheiden, ob sie von
der Rückerstattungsmöglichkeit Gebrauch machen. Die entwicklungspolitischen Konsequenzen der
Situation werde ich den Universitäten kommunizieren. Ich habe mich grundsätzlich für die
Studienbeitragsbefreiung von Studierenden aus Entwicklungsländern eingesetzt und werde mich
auch in Zukunft im Rahmen des Dialoges mit den Universitäten um eine entwicklungspolitisch
sinnvolle Lösung bemühen.


Zu Frage 4:

Stipendienprogramme für Studierende aus Entwicklungsländern aus den Mitteln der
Österreichischen Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten sind ODA anrechenbar. Das Gleiche gilt für Stipendienprogramme anderer
Ressorts für Studierende aus Entwicklungsländern.

Bei der jährlichen Meldung von Entwicklungsleistungen an die OECD meldete Österreich bisher
die indirekten Studienplatzkosten für Studierende aus Entwicklungsländern. Diese Praxis wird von
der OECD akzeptiert.