1900/AB XXII. GP
Eingelangt am 16.08.2004
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möglich.
BM
für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Petra BAYR, Kolleginnen und Kollegen haben am
17. Juni 2004
unter der Nummer 1908/J-NR/2004 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend der Rückerstattung der Studiengebühren an Studierende aus
Entwicklungsländern an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
sowie der
Wirtschaftsuniversität Wien
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Durch die
Änderung des § 92 Abs. 1 Z 3 des Universitätsgesetzes 2002 kommt es zu
wesentlichen
Verbesserungen für Studierende mit einer
Staatsangehörigkeit aus einem der am wenigsten
entwickelten Ländern. Für diese Studierenden bedeutet dies, dass sie - nicht
wie bisher - den
Studienbeitrag einzahlen müssen und dann (allenfalls) rückerstattet
erhalten; vielmehr sind diese
Studierenden von vornherein von der Bezahlung des Studienbeitrages befreit. Sie
haben lediglich
den Hochschülerschaftsbeitrag zu entrichten.
Studierenden aus einer Reihe von anderen Ländern kann die Universität -
wie bisher - auch in
Hinkunft den Studienbeitrag rückerstatten, wobei die Universitäten selbst
entscheiden, ob sie von
der Rückerstattungsmöglichkeit
Gebrauch machen. Die entwicklungspolitischen Konsequenzen der
Situation werde ich den Universitäten
kommunizieren. Ich habe mich grundsätzlich für die
Studienbeitragsbefreiung von Studierenden aus Entwicklungsländern
eingesetzt und werde mich
auch in Zukunft im Rahmen des Dialoges mit den Universitäten um eine
entwicklungspolitisch
sinnvolle Lösung bemühen.
Zu Frage 4:
Stipendienprogramme
für Studierende aus Entwicklungsländern aus den Mitteln der
Österreichischen Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit des Bundesministeriums für
auswärtige
Angelegenheiten sind ODA anrechenbar. Das
Gleiche gilt für Stipendienprogramme anderer
Ressorts für Studierende aus Entwicklungsländern.
Bei der jährlichen Meldung von Entwicklungsleistungen an die OECD
meldete Österreich bisher
die indirekten Studienplatzkosten
für Studierende aus Entwicklungsländern. Diese Praxis wird von
der OECD akzeptiert.