1902/AB XXII. GP
Eingelangt am 16.08.2004
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möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Petra BAYR, Kolleginnen und Kollegen haben am 17. Juni
2004 unter der Nummer 1927/J-NR/2004 an mich
eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend die Teilnahme an der Fast Track Initiative der Weltbank und
Geberländern gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Das
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist in das
Informationsnetzwerk der „Fast
Track Initiative" (FTI) eingebunden und
nimmt, nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden
Kapazitäten, an den Sitzungen der internationalen Fast Track Initiative
teil.
Österreich hat bereits in der Entstehungsphase der FTI diese Initiative
begrüßt und gleichzeitig
mitgeteilt, dass eine aktive Beteiligung vorläufig wegen fehlender Ressourcen
nicht möglich ist.
Inhaltlich unterstützt Österreich
die Weiterentwicklung dieses Instrumentes durch die Einbringung
der österreichischen Expertise und
Erfahrung, v.a. im Rahmen der EU-Arbeitsgruppe „Education
Experts from Member States", wo die FTI ein wichtiges Thema ist. In dieser
Arbeitsgruppe ist
Österreich regelmäßig vertreten.
In einigen an der FTI beteiligten Partnerländern, die Schwerpunktländer
der Österreichischen
Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit (OEZA) sind, bemüht sich Österreich, die
eigenen
Vorhaben im Bildungsbereich mit jenen der anderen Geber im Rahmen der
nationalen FTI-
Strategien zu koordinieren. Um eine österreichische Beteiligung zu einem
gegebenen Zeitpunkt
möglich zu machen, werden die
OEZA-Koordinationsbüros in den betroffenen Partnerländern über
die entsprechenden Entwicklungen regelmäßig
in Kenntnis gesetzt. Dies geschieht im Wege etwa
halbjährlich eigens erstellter Informationen über den Fortschritt der
Initiative („FTI-News").
Zu den Fragen 3 und 4:
Bereits im Jahr
2004 wurden die Mittel der OEZA um rund 30 Millionen Euro aufgestockt. Ein
weiterer bedeutender Schritt ist die Zusage
Österreichs, das Volumen der öffentlichen
Entwicklungshilfeleistungen bis 2006 auf mindestens 0,33% des
Bruttonationaleinkommens zu
erhöhen.
Damit eröffnet sich in Zukunft die Option, die österreichische Teilnahme
an FTI in einem
Schwerpunktland zu realisieren. Bis
zu diesem Zeitpunkt ist auch mit den ersten Ergebnissen zu
rechnen, die eine gezielte Definition des
österreichischen Beitrags zulassen.