Zu 1908/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.08.2004
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

Standorte, Klientel und Leistungsangebote der Opferhilfeeinrichtungen.

Eine (provisorische) Landkarte der Opferhilfe in Österreich

 

Arno Pilgram und Isabella Hager,

(unter Mitarbeit von Georg Fochler und Dieter Wurmbrand)

 

 

 

 

Inhalt:                                                                                                                                    Seite

 

1/         Zur Begründung einer Erhebung unter Opferhilfeeinrichtungen                            2

2/         Methode und Durchführung der Erhebung                                                                     3

3/         Ergebnisbericht                                                                                                            5

3.1/      Zu den verschiedenen Arten von Opferhilfeeinrichtungen                                               5

3.2/      Die Lokalisierung der Opferhilfeeinrichtungen                                                    8

3.3/      Erreichbarkeit von Opferhilfeeinrichtungen (räumlich und zeitlich)                     11

3.4/      Anzahl der KlientInnen und Anteil der Opfer von Straftaten an der Klientel     

            der Einrichtungen                                                                                                       15

3.5/      Die Klientel der Einrichtungen nach Personenmerkmalen (primäre Zielgruppen)           18

3.6/      Die Leistungsangebote der Opferhilfeeinrichtungen                                                      24

3.7/      Zahl und Qualifikation der MitarbeiterInnen                                                     26

3.8/      Kapazitätsprobleme und Ausbauziele der Einrichtungen                                               29

3.9/      Zusammenfassung                                                                                                      30

 

4/         Technischer Anhang                                                                                                   33

A/        Liste der Opferhilfeeinrichtungen

B/        Karten

C/        Internetfragebogen

D/        Responseraten der Erhebung

 

 

 

 

Forschungsbericht

des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie

Wien, Juli 2002

 


1/ Zur Begründung einer Erhebung unter Opferhilfeeinrichtungen

 

Eine neue „Opferorientierung“ ist Charakteristikum der Kriminalpolitik der Gegenwart nicht nur in Österreich. Alle Analysen international übergreifender kriminalpolitischer Entwicklungen[1] sehen in der Orientierung am individuellen Opferinteresse statt am abstrakten öffentlichen Interesse an der Wahrung der Rechtsordnung einen besonderen Zug der Zeit. In Österreich wurde dieser zuletzt vor allem in der Strafprozessnovelle 1999 manifest, mit welcher das soziale Reaktionsinventar der Strafverfolgungsbehörden um zahlreiche Diversionsmaßnahmen erweitert wurde, bei welchen die Berücksichtigung berechtigter Opferansprüche durchwegs entscheidendes Kriterium ist.[2] Zudem wurde mit Art. VI dieser Novelle die Förderung von „Einrichtungen der Opferhilfe“ durch den Bund (bzw. den Justizminister - nach Anhörung sachlich ebenfalls involvierter Ministerkollegen) festgeschrieben.

Diesem Umstand der Verantwortung des Justizministers für eine zweckmäßige und wirtschaftlich betriebene Durchführung der Opferhilfe (vgl. das entsprechende Förderungskriterium gem. Artikel VI Abs.3 StPO 1999) verdankt das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie die Anregung zu einer Studie über die „Landschaft der Opferhilfe in Österreich“.

 

Die Änderung des gesellschaftlichen Bewusstseins, historisch eingeleitet vor allem durch die Frauenbewegung (Gewaltschutzinitiativen) und diverse Menschenrechtsgruppierungen, die inzwischen allgemein gestiegene Aufmerksamkeit für die Belange von Verbrechensopfern sowie die gewachsene Bereitschaft und Verpflichtung öffentlicher Körperschaften zur Unterstützung und Finanzierung von Opferhilfe haben auch hierzulande zu einer bemerkenswerten und raschen Vermehrung und Diversifizierung einschlägiger Einrichtungen bzw. einschlägiger Angebote durch bestehende Einrichtungen geführt.

Die Kehrseite dieses begrüßenswerten Entwicklungsprozesses stellt eine gewisse Unübersichtlichkeit der „Opferhilfeszene“ für die Öffentlichkeit wie auch für die Klientel der Einrichtungen selbst dar. Dem abzuhelfen und die Transparenz der Opferhilfe in Österreich zu erhöhen, soll die vorliegende Studie dienen.

Gegenüber den zu untersuchenden Einrichtungen wurden die Motive der Erhebung im Anschreiben an sie auf folgende Weise zusammengefasst und präsentiert:

„Ziel dieser Untersuchung ist eine ‚Landkarte’ der Opferhilfeeinrichtungen in Österreich. In welcher Region stehen den Betroffenen welche Einrichtungen mit welchem Unterstützungsangebot zur Verfügung?

Die Erhebung soll auch darüber Aufschluss geben, in welchen Gebieten und für wen die Versorgung Lücken aufweist, wo die vorhandenen Einrichtungen ihre Kapazität begrenzt sehen und welche Ausbauziele sie verfolgen wollen.

Der möglichst vollständige und aktuelle Überblick über Einrichtungen zur Hilfestellung für Verbrechensopfer soll der Information der Betroffenen, der Einrichtungen selbst sowie der Politik dienen. Er soll die Verständigung über die Defizite und den Bedarf an Opferhilfe in Österreich erleichtern und versachlichen helfen.“

 

 

2/ Methode und Durchführung der Erhebung

 

Bei der Erhebung wurde ursprünglich davon ausgegangen, dass zwar das Leistungsangebot der Opferhilfeeinrichtungen, dessen Schwerpunkte, Inanspruchnahme und Lücken der näheren Untersuchung bedürfen, dass die Einrichtungen als solche aber bereits administrativ annähernd vollständig erfasst und bekannt wären.

Vorgesehen wurde daher eine Befragung von Einrichtungen, deren Adressen von Seiten der Bundesministerien für Justiz und für Soziale Sicherheit und Generationen zur Verfügung gestellt wurden. Um für die befragten Einrichtungen den Aufwand zu verringern und die Antwortbereitschaft zu fördern sowie um dem Institut die unmittelbare und rasche Datenauswertung zu erlauben, wurde eine Internetbefragung angestrebt und verwirklicht.

 

Durch mehrere Umstände wurde die Erhebung jedoch entscheidend erschwert, ihre Ausweitung erzwungen und ihr Abschluss verzögert:

a/ das vorhandene Adressdatenmaterial enthielt keine Email- oder Web-Adressen (diese mussten ihrerseits erst telefonisch erhoben und ergänzt werden),

b/ obwohl die meisten Einrichtungen über einen Internetanschluss verfügen, bevorzugte ein beträchtlicher Teil die schriftliche Antwort auf dem Post- oder Faxweg (in insgesamt 49 Fällen wurde dadurch eine manuelle Datenerfassung und -übertragung erforderlich),

c/ an den Reaktionen von zahlreichen nicht-erfassten und daher zunächst nicht adressierten Einrichtungen wurde die Lückenhaftigkeit der vorhandenen Listen von Opferhilfeeinrichtungen deutlich. Durch die Kommunikation von verschiedenen Einrichtungen über die Erhebung wurden bisher im BMJ und BMSG nicht registrierte Opferhilfeeinrichtungen motiviert, sich als solche zu deklarieren und in die Erhebung zu reklamieren[3] (dies machte die Erstreckung des Untersuchungszeitraums nötig).

 

Als Nebenprodukt der Erhebung können somit um elektronische Kontaktadressen vervollständigte und erheblich erweiterte und aktualisierte Listen der Opferhilfeeinrichtungen betrachtet werden. Zugleich erweist sich jedoch mit dieser Erfahrung, dass die „Szene“ der Opferhilfe keine scharfen Ränder aufweist, dass Überscheidungen mit sozialen Institutionen unterschiedlicher Provenienz bestehen, dass diese Szene zudem in rascher Veränderung begriffen ist und es kontinuierlicher und organisierter Anstrengungen bedürfen wird, sie stets aktuell zu „kartographieren“ und die „Landkarte der Opferhilfe“ zu warten. Die Erfahrung mit dieser Erhebung zwingt auch zu dem Eingeständnis, dass es sich bei vorliegender Darstellung um eine „provisorische Landkarte“ handelt.[4]

 

Nach Erfassung der Email-Adressen erging die Befragung in einem ersten Durchgang am 17.5.2002 an insgesamt 151 Stellen. Am 28.5.2002 erfolgte ein elektronisches Erinnerungsschreiben an alle Einrichtungen, die bis dahin noch nicht reagiert hatten.

Am selben Tag wurde die Befragung erstmals an 45 weitere Einrichtungen adressiert, die dem Untersuchungsteam erst im Verlauf der Untersuchung bekannt wurden. Diese wurden, soweit erforderlich, am 5.6.2002 nochmals per Email an die Anfrage erinnert.

Um die Rücklaufquote und den Überblick über die Opferhilfe in Österreich zu optimieren, wurden überdies alle Einrichtungen, welche (innerhalb der sehr kurz gesetzten Fristen) zu antworten verabsäumten, auch auf telefonischem Wege kontaktiert. Allen standen über den gesamten Untersuchungszeitraum über die Erhebung informierte Auskunftspersonen am Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie zur Verfügung, die jederzeit Fragen des Studieninteresses, der Studienverwertung, inhaltliche und technische Fragen beantworten konnten.

Nach dem 5.7.2002 erfolgende Rückmeldungen (n=1) konnten nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Zahl der von der Erhebung schließlich erfassten Opferhilfeeinrichtungen und über die Kooperation derselben bei der vorliegenden Untersuchung.

 

Tabelle 1: Erhebungsumfang und Reaktion auf Erhebung

 

 

Reaktion auf Fragebogen

                     Liste

Gesamtliste (n)

Gesamtliste

(%)

Ursprungsliste

hinzugefügt

   beantwortet

107

28

135

68,9

   keine OHE

18

1

19

9,7

   nicht geantwortet

22

5

27

13,8

   verweigert

4

11

15

7,7

gesamt

151

45

196

100,0

 

 

Insgesamt wurden 196 Einrichtungen kontaktiert, von denen 135 (68,9%) positiv antworteten. 19 (9,7%) der kontaktierten Einrichtungen wollten sich indessen nicht als Opferhilfeeinrichtungen verstanden wissen. Von weiteren 42 (21,5%) erfolgte keine Beantwortung des Fragebogens, von etwa einem Drittel davon (15) eine explizite Verweigerung der Kooperation und Ablehnung der Untersuchung.

Hinsichtlich des Ortes und der Art der Einrichtung können somit 177 Einrichtungen (das sind alle 196, abzüglich der nach Eigendefinition Nicht-Opferhilfeeinrichtungen), hinsichtlich aller anderen Untersuchungsgesichtspunkte 135 Einrichtungen in die Auswertung einbezogen werden. Bezogen auf alle deklarierten Opferhilfeeinrichtungen beträgt die Responsrate 76,3% (135 von 177). Sie kann als durchaus befriedigend angesehen werden.[5]

 

 

3/ Ergebnisbericht

 

3.1./ Zu den verschiedenen Arten von Opferhilfeeinrichtungen

 

Da für die Frage der Versorgung mit Opferhilfeangeboten nicht allein die Gesamtzahl der Einrichtungen, sondern vor allem deren Differenzierung – d.h. die Versorgung unterschiedlicher Risikogruppen in unterschiedlichen Problemkonstellationen – entscheidend ist, wurde in einem ersten Schritt versucht, die vorhandenen Einrichtungen zu kategorisieren. An dieser Kategorisierung orientieren sich die weiteren Auswertungen des Datenmaterials.

Die Unterscheidung richtet sich einerseits nach den primären Zielgruppen, andererseits nach Art und Breite des Leistungsangebots. Danach (und auch nach dem Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit, die Liste zu begrenzen) wurden 6 Kategorien von Einrichtungen differenziert:

·               Kinder- und Jugendschutzeinrichtungen

·               Interventionsstellen

·               Frauenhäuser

·               Frauen- (und Männer-)Beratungsstellen

·               Familienberatungsstellen

·               Allgemeine/sonstige Beratungsstellen

Funktionsüberschneidungen machen die Abgrenzung vor allem zwischen Kinder- und Jugendschutzeinrichtungen, Familien- und allgemeinen Beratungsstellen im Einzelfall mitunter schwierig. Die Zuordnung mag in manchen Fällen diskussionswürdig erscheinen. Mit der Kategorisierung wird jedoch keine Festlegung, sondern kein anderer Zweck verfolgt, als eine grobe Orientierung in der Opferhilfelandschaft Österreichs zu erleichtern.

 

Zu den Kinder- und Jugendschutzeinrichtungen zählen Kinderschutzgruppen an Spitälern, Kinder- und Jugendanwaltschaften, Auffanggruppen und Unterbringungseinrichtungen, aber auch einige Jugendämter von Kommunen bzw. Bezirksverwaltungsbehörden (4 Fälle). Bei Durchsicht der Liste wird deutlich, dass vor allem die Erfassung von „amtlichen“ Servicestellen der Jugendwohlfahrt äußerst unvollständig ist und zufällig scheint.[6] Ähnliches mag für die außerhäuslichen Unterkunftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche in Krisensituationen gelten.

Interventionen und Hilfen bei Erziehungsversagen orientieren sich grundsätzlich nicht an der „Sträflichkeit“ von Vernachlässigung und Erziehungsmethoden und nicht an der Strafverfolgung, sondern am weiteren Gesichtspunkt des „Kindeswohls“. Dies ist der Grund dafür, warum die Kinder- und Jugendschutzeinrichtungen zwar de facto auch Verbrechensopferhilfe leisten, diese aber nicht in den Vordergrund stellen und abgrenzen.

(Eine künftig verbesserte Landkarte des Opferschutzes in Österreich müsste sich hier um Vervollständigung bzw. um Kriterien der Aufnahme von Stellen in die Liste der Opferhilfeeinrichtungen bemühen.)

 

Interventionsstellen nach dem Gewaltschutzgesetz und Frauenhäuser sind hinsichtlich der Zielpopulation und des Leistungsangebots dagegen vergleichsweise klar definiert.

 

Unter die Frauen/Männerberatungsstellen fallen Notrufeinrichtungen, Beratungs- und Anlaufstellen für Frauen (und/oder Männer) allgemein oder in speziellen Lagen (nach sexuellem Missbrauch/Vergewaltigung, für Emigrantinnen etc.).

 

Unter den Familienberatungsstellen werden die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen bzw. -referate von Ländern und Kirchen ebenso subsummiert wie entsprechende Therapieeinrichtungen, soweit sie im Adressenmaterial auftauchen. Für diese Einrichtungen gilt Ähnliches wie für die Kinder- und Jugendschutzzentren. Auch hier herrscht Unvollständigkeit vor allem hinsichtlich der entsprechenden Sozialdienste von Gebietskörperschaften (insbesondere dort, wo die Familienintervention nicht aus der Sozialverwaltung ausgegliedert und Privaten übertragen ist); und auch hier scheinen die Einrichtungen vor allem deshalb selektiv erfasst, weil die Problemlagen der KlientInnen und die Anlässe der Intervention und Hilfe von vornherein sehr vielschichtig sind. Verbrechensopferhilfe wird hier de facto und zum Teil auch wohl unter diesem Titel geleistet, häufig aber mittelbar und von den Beteiligten gar nicht als solche definiert.

 

Die Restkategorie Allgemeine/sonstige Beratungsstellen umfasst zum einen Beratungsdienste, die sich nicht auf Jugend-, Frauen- und Familienaspekte konzentrieren und beschränken. Es ist unübersehbar, dass hier ebenfalls lediglich solche Einrichtungen aufscheinen, die in irgendeinem Zusammenhang als Opferhilfeeinrichtungen „aufgefallen“ sind, die durch sich selbst oder andere als solche bezeichnet wurden und als solche gelistet werden wollten.

Zum anderen sind in diese Kategorie zwei insofern „unspezifische“ Verbrechensopferhilfeeinrichtungen aufgenommen, als sie keine besondere Zielgruppe unter den Geschädigten haben – der „Weiße Ring“ und Neustart (mit dem Projekt „danach“[7]). Der Unterschied zu den sonstigen allgemeinen Beratungseinrichtungen besteht hier im Fokus auf Verbrechensopfer und in der exklusiven Dienstleistung für diese.

 

In allen Einrichtungskategorien gibt es einige Institutionen, die über Außen- und Nebenstellen verfügen, welche hier zum Teil erfasst sind, zum Teil unerfasst blieben. Auch in dieser Hinsicht kann bisher nicht von lückenlosen Erfassung ausgegangen werden.

 

Tabelle 2: Typus der Opferhilfeeinrichtung

 

 

Typus der Einrichtung

gelistet und

befragt

davon

 

keine OHE

Rest

(korrigierte Liste)

davon Erhebung

beantwortet

  Kinderschutzeinrichtung

56

4

52

29%

41

  Interventionsstelle

11

 

11

6%

0

  Frauenhaus

21

1

20

11%

15

  Frauen(Männer)Beratungsst.

43

3

40

23%

35

  Familienberatungsstelle

28

2

26

15%

20

  Allgemeine Beratungsstelle

37

9

28

16%

24

Gesamt

196

19

177

100%

135

 

 

Unter den 177 (von 196 befragten) Einrichtungen, welche ihre Eigenschaft als Opferhilfeeinrichtung nicht ausdrücklich dementieren, finden sich in erheblichem Ausmaß solche, die sich dem Kinder- und Jugendschutz verschreiben. 29% (n=52) aller (nach Korrektur) gelisteten Einrichtungen entfallen auf diese Kategorie.

Geht man davon aus, dass Interventionsstellen und Frauenhäuser ebenso wie die Frauen(Männer)Beratungsstellen – ungeachtet allfälliger Ausnahmen (s.u.) – vor allem weiblichen Verletzten dienen, und summiert man diese Kategorien, erweisen sich Opferhilfeeinrichtungen in der Mehrzahl (zu 40%, n=71) als Frauenhilfeeinrichtungen. (Da Männerberatungsstellen tendenziell als „Täterberatungsstellen“ angesehen werden müssen, kann man auch sie unter Opferhilfegesichtspunkten als zumindest mittelbare Frauenservicestellen betrachten.)

Beratungsstellen für Familien und somit für Problem- und Konfliktlagen im privaten Lebensbereich machen weitere 15% der erfassten Einrichtungen aus.

Für erwachsene Personen männlichen Geschlechts, die als Verbrechensopfer Angebote suchen, sind keine spezifischen Einrichtungen etabliert und verbleiben nur wenige allgemeine Opferhilfeeinrichtungen oder nur solche Stellen, die im Rahmen allgemeiner Beratung zumeist nur peripher auch Opferhilfe offerieren. 16% (n=28) der gelisteten Einrichtungen sind sowohl hinsichtlich Geschlecht als auch Alter der Opferklientel völlig offen.[8] (Vgl. Tabelle 2 und Diagramm 1)

 

Diagramm 1:

 

 

3.2/ Lokalisierung der Opferhilfeeinrichtungen

 

Bei einer Betrachtung der Gesamtzahlen der Opferhilfeeinrichtungen nach Bundesländern (vgl. Tab. 3) zeigt sich erwartungsgemäß, dass größere und bevölkerungsstärkere Bundesländer über mehr Einrichtungen verfügen als kleinere und bevölkerungsärmere. In Relation zur Bevölkerung scheint die Anzahl von (gelisteten) Einrichtungen jedoch tendenziell sogar in den kleinsten Bundesländern (Burgenland, Vorarlberg, Kärnten oder Salzburg) am größten, aber auch in Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Tirol größer als etwa in Wien. Dies deutet entweder auf eine stärkere Konzentration (Zentralisierung) der Einrichtungen in den bevölkerungsreichen Gebieten und namentlich in Wien, oder auf eine Untererfassung der dort ansässigen Stellen und Nebenstellen im Verzeichnissen der Opfer­hilfeeinrichtungen hin.

Interessant ist die Feststellung, dass in jedem der Bundesländer zumindest eine Einrichtung jeden Typs (gelistet) existiert. (Die beiden Ausnahmen stehen in Zusammenhang mit struktu­rellen Eigenheiten der jeweiligen Sozialdienste: Das Fehlen von „Frauen(Män­ner)Be­ratungs­stellen“ in Vorarlberg liegt an der Übernahme von deren Funktionen (auch in der Opferhilfe) durch „Institute für Sozialdienste“ generell, das Fehlen von „Familienbera­tungs­stel­len“ in Wien einerseits an der Einheit der kommunalen Jugend- und Familienberatung, andererseits an der Vielzahl der opferhilflich stärker spezialisierten Frauen-(und/oder Männer-)Beratungs­stellen in diesem Bundesland. (Vgl. Karten 1.1. bis 1.7. und 2.1. bis 2.7.)

 

 

Tabelle 3: Lokalisierung unterschiedlicher Opferhilfeeinrichtungen nach Bundesländern

 

 

Bundesland

                                             Typus der Einrichtung

 

 

gesamt

Kinder-

schutzeinr.

Interven-

tionsstelle

Frauenhaus

Frauen/

Männer-

Beratung

Familien-

beratung

allgemeine

Beratungs-

stelle

  Burgenland

3

1

1

4

3

1

13

  Kärnten

7

1

2

1

4

1

16

  Niederösterreich

7

3

4

9

1

3

27

  Oberösterreich

8

1

6

6

5

3

29

  Salzburg

5

1

3

2

3

1

15

  Steiermark

7

1

1

3

2

7

21

  Tirol

4

1

1

3

7

1

17

  Vorarlberg

4

1

1

 

1

6

13

  Wien

7

1

1

12

 

5

26

Gesamt

52

11

20

40

26

28

177

 

 

Auf der Ebene der Landesgerichtsbezirke (vgl. Tab. 4) fehlen bzw. sind nicht erfasst (sieht man von den oben bereits konstatierten Lücken ab) als solche deklarierte Opferhilfeeinrichtungen folgender Art:

·               Im Sprengel Korneuburg (nordöstliches Niederösterreich) Kinder/Jugendschutz­einrich­tungen, eine Interventionsstelle, Familien- und allgemeine Sozialberatungsstellen,

·               im Sprengel Krems (nordwestliches Niederösterreich) ein Frauenhaus und ebenfalls Familien- und Sozialberatungseinrichtungen,

·               im Sprengel St. Pölten (südwestliches Niederösterreich) Familienberatungsstellen,

·               im Sprengel Wels (südwestliches Oberösterreich) eine Interventions- und allgemeine Beratungsstellen,

·               im Sprengel Ried (westlichstes Oberösterreich) alle Einrichtungen außer einer des Kinder/Jugendschutzes,

·               im Sprengel Steyr (südöstliches Oberösterreich) alle außer einer Kinder/Jugend­schutzeinrichtung und einem Frauenhaus,

·               im Sprengel Leoben (nordwestliche Steiermark) eine Interventionsstelle, ein Frauenhaus und Frauen(Männer)Beratungsstellen.

Einrichtungen jeden Typs sind (gelistet) vorhanden lediglich in den Landesgerichtssprengeln

·               Wien (Familienberatung hier subsummiert unter Kinder/Jugendschutz)

·               Wr. Neustadt

·               Eisenstadt

·               Linz

·               Salzburg

·               Graz

·               Klagenfurt

·               Innsbruck

·               Feldkirch (Frauen/Männerberatung hier subsummiert unter allgemeiner Sozialberatung).

 

 

Tabelle 4: Lokalisierung unterschiedlicher Opferhilfeeinrichtungen nach Gerichtshofsprengeln

 

 

Landesgerichts-

sprengel

                                             Art der Einrichtung

 

 

gesamt

Kinder-

Schutzeinr.

Interven-

tionsstelle

Frauenhaus

Frauen/

Männer-

Beratung

Familien-

beratung

allgemeine

Beratungs-

stelle

  Wien

7

1

1

12

 

5

26

  Korneuburg

 

 

1

3

 

 

4

  Krems

1

1

 

1

 

 

3

  St. Pölten

3

1

2

3

 

1

10

  Wr. Neustadt

3

1

1

2

1

2

10

  Eisenstadt

3

1

1

4

3

1

13

  Linz

3

1

2

5

3

3

17

  Wels

3

 

3

1

2

 

9

  Ried

1

 

 

 

 

 

1

  Steyr

1

 

1

 

 

 

2

  Salzburg

5

1

3

2

3

1

15

  Graz

5

1

1

3

1

2

13

  Leoben

2

 

 

 

1

5

8

  Klagenfurt

7

1

2

1

4

1

16

  Innsbruck

4

1

1

3

7

1

17

  Feldkirch

4

1

1

 

1

6

13

Gesamt

52

11

20

40

26

28

177

 

 

Man kann dieses Ergebnis auch so lesen, dass im Bereich der sozialen Opferhilfeeinrichtungen die Zentralisierung tendenziell stärker ist als im Bereich der Gerichtsbarkeit. Zentralorte für einige Typen der Opferhilfeeinrichtungen sind nur die Landeshauptstädte und nicht auch die anderen Standorte von Gerichtshöfen.

 

3.3/ Erreichbarkeit von Opferhilfeeinrichtungen (räumlich und zeitlich)[9]

 

Als ein Maß für die Versorgungsdichte kann die zeitliche Erreichbarkeit der Einrichtungen, die Öffnungszeit und die Zeit möglichen Telefonkontakts, herangezogen werden.[10]

Es werden hier folgende Maßzahlen verwendet:

·               Minima und Maxima der Erreichbarkeit nach Anzahl der Wochentage

·               Minima und Maxima der Erreichbarkeit nach Anzahl der Wochenstunden

Jeweils für die Gerichtshofsprengel und Bundesländer.

 

Die gelisteten Opferhilfeeinrichtungen für den Kinder- und Jugendschutz sind in vielen Regionen an jedem Wochentag telefonisch erreichbar und auch geöffnet. In Wr. Neustadt, Linz, Graz, Klagenfurt, Innsbruck und Feldkirch (letztere Gerichtshofsprengel ident mit den gesamten Bundesländern Kärnten, Tirol und Vorarlberg) herrscht zumindest in einer der einschlägigen Einrichtungen Rund-um-die-Uhr-Betrieb. Die geringsten Öffnungsmaxima werden in den kleineren Regionen Ried, Steyr, Eisenstadt, Krems und Leoben angegeben. Hier wird bzw. kann nur stundenweise und das höchstens 5 Tage pro Woche Service erbracht werden. (In Wien hingegen ist das Öffnungsmaximum für telefonischen wie direkten Zugang 60 Stunden pro Woche. Dies ist vermutlich vor dem Hintergrund bisher nur selektiver Erfassung der Einrichtungen bzw. Einrichtungsdependancen und ihrer Öffnungszeiten zu sehen. Überdies berücksichtigt diese Auswertung nicht die wechselseitige zeitliche Ergänzung von verschiedenen Einrichtungen einer Region.) (Vgl. Tab. 5)

 

Bei den erfassten Frauenhäusern zeigt sich mit zwei Ausnahmen die tägliche Erreichbarkeit und Öffnung zu jeder Uhrzeit. In allen Regionen (aus denen Antworten vorliegen) außer Linz und Steyr besteht hier keinerlei zeitliche Einschränkung der Dienstleistung für Klientinnen. Überall sonst ist in jeder Region (Gerichtshofsprengel), in der Frauenhäuser existieren, zumindest ein Haus permanent personell besetzt. (Vgl. Tab. 6)

 

Bei den gelisteten Beratungsstellen für Frauen- und/oder Männer ist die zeitliche Erreichbarkeit geringer. Hier wird an maximal 5 Tagen in der Woche gearbeitet, in einigen Regionen (Krems, Wr. Neustadt) nur an 4 Tagen. Das Stundenöffnungsmaximum beträgt bei diesen Einrichtungen 45 Wochenstunden. Einrichtungen mit Öffnungszeiten von 40 und mehr Stunden gibt es hier in den Regionen (Gerichtshofsprengel) Wien, Korneuburg, Eisenstadt, Linz, Graz und Klagenfurt. Telefonische Beratung hingegen wird hier zum Teil rund um die Uhr (Eisenstadt, Bgl., Klagenfurt) oder zumindest 72 Stunden pro Woche (Wr. Neustadt) geboten. Bei einzelnen der erfassten Einrichtungen ist das zeitliche Angebot sehr gering, auf 1 Öffnungstag und auf weniger als 5 Wochenstunden beschränkt. Solche Einrichtungen der Frauen- und/oder Männerberatung finden sich in den niederösterreichischen Regionen Korneuburg, St. Pölten und Wr. Neustadt. (Vgl. Tab. 7)

 

Familienberatungsstellen, soweit in der Opferhilfe aktiv, erfasst und antwortbereit, zeigen ein ähnliches Bild. Sie sind in der Regel 5 Tage in der Woche erreichbar, wenngleich nicht immer im Stundenausmaß einer Vollzeitbeschäftigung. Dies gilt für die gelisteten Einrichtungen in Eisenstadt, Linz, Graz und Klagenfurt. (Vgl. Tab. 8)

 

Unter den sonstigen gelisteten allgemeinen Beratungsstellen mit opferhilflichen Funktionen befindet sich eine, die zumindest telefonisch Tag und Nacht erreichbar ist, nämlich in Vorarlberg (Gerichtshofsprengel Feldkirch), eine weitere in der Region Wr. Neustadt, die an 6 Tagen in der Woche und während mindestens 56 Wochenstunden telefonisch ansprechbar und geöffnet ist. Die Regel sind hier reduzierte Dienst- und Servicezeiten. (Vgl. Tab. 9)

 

 

Tabelle 5: Zeitliche Erreichbarkeit von Kinderschutzeinrichtungen nach Landesgerichtssprengeln und Bundesländern

 

 

 

Anzahl

Erreichbarkeit an Wochentagen

Erreichbarkeit an Wochenstunden

telefonisch

Öffnung

telefonisch

Öffnung

Min.

Max.

Min.

Max.

Min.

Max.

Min.

Max.

Wien

7

5

5

0

5

14

60

0

60

    Korneuburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    Krems

1

5

5

5

5

10

10

40

40

    St. Pölten

3

5

5

5

5

19

42,5

40

43,5

    Wr. Neustadt

3

5

7

5

7

15

168

15

168

Wien und NÖ

14

5

7

0

7

10

168

0

168

Eisenstadt, Bgl.

3

3

5

0

5

10,5

27,5

0

27,5

    Linz

3

4

7

5

7

15

168

14

168

    Wels

3

5

5

5

5

32

41,5

32

41,5

    Ried

1

5

5

5

5

19

19

19

19

    Steyr

1

5

5

5

5

15

15

35

35

Oberösterreich

8

4

7

5

7

15

168

14

168

Salzburg

5

5

5

0

5

31

40

0

45

    Graz

5

5

5

5

7

20

40

34

168

    Leoben

2

5

5

5

5

24

38

24

38

Steiermark

7

5

5

5

7

20

40

24

168

Klagenfurt, Ktn.

7

5

7

2

7

39,5

168

8

168

Innsbruck, Tirol

4

4

7

5

7

4

168

40

168

Feldkirch, Vbg.

4

5

7

5

7

35

168

35

168

 

Gesamt

52

3

7

0

7

4

168

0

168

 


Tabelle 6: Zeitliche Erreichbarkeit von Frauenhäusern nach Landesgerichtssprengeln und Bundesländern

 

 

 

Anzahl

Erreichbarkeit an Wochentagen

Erreichbarkeit an Wochenstunden

telefonisch

Öffnung

telefonisch

Öffnung

Min.

Max.

Min.

Max.

Min.

Max.

Min.

Max.

Wien

1

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

    Korneuburg

1

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

    Krems

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    St. Pölten

2

7

7

5

7

168

168

50

168

    Wr. Neustadt

1

7

7

7

7

168

168

168

168

Niederösterreich

4

7

7

5

7

168

168

50

168

Eisenstadt, Bgl.

1

7

7

7

7

168

168

168

168

    Linz

2

5

7

5

6

30

168

30

66

    Wels

3

7

7

5

7

168

168

40

168

    Ried

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    Steyr

1

7

7

5

5

168

168

45

45

Oberösterreich

6

5

7

5

7

30

168

30

168

Salzburg

3

7

7

5

7

168

168

40

168

    Graz

1

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

    Leoben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steiermark

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Klagenfurt, Ktn.

2

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

Innsbruck, Tirol

1

7

7

7

7

168

168

168

168

Feldkirch, Vbg.

1

7

7

7

7

168

168

168

168

 

Gesamt

20

5

7

5

7

30

168

30

168

 

 

Tabelle 7: Zeitliche Erreichbarkeit von Frauen/Männer-Beratungsstellen (im Opferhilfebereich) nach Landesgerichtssprengeln und Bundesländern

 

 

 

Anzahl

Erreichbarkeit an Wochentagen

Erreichbarkeit an Wochenstunden

telefonisch

Öffnung

telefonisch

Öffnung

Min.

Max.

Min.

Max.

Min.

Max.

Min.

Max.

Wien

12

2

5

0

5

9

38

0

42

    Korneuburg

3

4

5

1

5

17

23

2

40

    Krems

1

4

4

4

4

23

23

22,5

22,5

    St. Pölten

3

1

5

1

5

3,5

28

3,5

28

    Wr. Neustadt

2

3

6

1

4

6

72

3

12

Wien und NÖ

21

1

6

0

5

3,5

72

0

42

Eisenstadt, Bgl.

4

5

7

5

5

20

168

23

43,5

    Linz

5

5

5

5

5

16

43

16

41

    Wels

1

5

5

5

5

28

28

28

28

    Ried

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    Steyr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberösterreich

6

5

5

5

5

16

43

16

41

Salzburg

2

5

5

5

5

25

32

25

32

    Graz

3

5

5

4

5

20

32

17

45

    Leoben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steiermark

3

5

5

4

5

20

32

17

45

Klagenfurt, Ktn.

1

7

7

5

5

168

168

40

40

Innsbruck, Tirol

3

3

5

0

5

10

12

0

10,5

Feldkirch, Vbg.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

40

1

7

0

5

3,5

168

0

45

 


Tabelle 8: Zeitliche Erreichbarkeit von Familienberatungsstellen (im Opferhilfebereich) nach Landesgerichtssprengeln und Bundesländern

 

 

 

Anzahl

Erreichbarkeit an Wochentagen

Erreichbarkeit an Wochenstunden

telefonisch

Öffnung

telefonisch

Öffnung

Min.

Max.

Min.

Max.

Min.

Max.

Min.

Max.

Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    Korneuburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    Krems

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    St. Pölten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    Wr. Neustadt

1

3

3

5

5

10

10

45

45

Niderösterreich

1

3

3

5

5

10

10

45

45

Eisenstadt, Bgl.

3

5

5

5

5

25

43

20

28

    Linz

3

3

5

0

3

9

38

0

12

    Wels

2

4

5

4

5

5

22,5

22,5

40

    Ried

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    Steyr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberösterreich

5

3

5

0

5

5

38

0

40

Salzburg

3

2

5

4

5

9

34

38

56

    Graz

1

5

5

5

5

37

37

27

27

    Leoben

1

5

5

5

5

40

40

40

40

Steiermark

2

5

5

5

5

37

40

27

40

Klagenfurt, Ktn.

4

5

5

5

5

20

31

20

31

Innsbruck, Tirol

7

3

5

3

5

17

40

18

41,5

Feldkirch, Vbg.

1

5

5

5

5

40

40

40

40

 

Gesamt

26

2

5

0

5

5

43

0

56

 

 

Tabelle 9: Zeitliche Erreichbarkeit von allgemeinen Beratungsstellen (im Opferhilfebereich) nach Landesgerichtssprengeln und Bundesländern

 

 

 

Anzahl

Erreichbarkeit an Wochentagen

Erreichbarkeit an Wochenstunden

telefonisch

Öffnung

telefonisch

Öffnung

Min.

Max.

Min.

Max.

Min.

Max.

Min.

Max.

Wien

5

4

5

0

5

20

45

0

34

    Korneuburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    Krems

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    St. Pölten

1

5

5

5

5

28

28

28

28

    Wr. Neustadt

2

6

6

6

6

43

56

51

56

Wien und NÖ

8

4

6

0

6

20

56

0

56

Eisenstadt, Bgl.

1

3

3

3

3

11

11

11

11

    Linz

3

5

5

0

5

27

36

0

27

    Wels

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    Ried

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    Steyr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberösterreich

3

5

5

0

5

27

36

0

27

Salzburg

1

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

    Graz

2

3

5

3

5

9

22,5

9

22,5

    Leoben

5

5

5

2

5

20

40

7

50

Steiermark

7

3

5

2

5

9

40

7

50

Klagenfurt, Ktn.

1

5

5

5

5

39,5

39,5

39,5

39,5

Innsbruck, Tirol

1

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

Feldkirch, Vbg.

6

5

7

0

5

15

168

0

45

 

Gesamt

28

3

7

0

6

9

168

0

56

 

 

3.5/ Anzahl der KlientInnen und der Anteil der Opfer von Straftaten an der Klientel der Einrichtungen

 

Information über KlientInnenzahlen der erfassten Einrichtungen im allgemeinen und die Zahl jener KlientInnen im besonderen, welche die Dienste der Einrichtung aufgrund einer strafrechtlich relevanten Viktimisierung und deren Folgen in Anspruch nehmen, liegt leider nur unvollständig und unzureichend vor.

Ein Teil der Einrichtungen zeichnet überhaupt nur KlientInnenkontakte und nicht die Zahl der KlientInnen auf, mit denen diese Kontakte zustandekommen. (Die Personenidentität ist nicht in allen Fällen relevant, ihre Kontrolle wird teilweise sogar als kontraproduktiv für die Arbeit mit den Betroffenen eingeschätzt.) Viele Einrichtungen können zwar KlientInnenzahlen nennen, wollen und/oder können aber nicht exakte Zahlen und nur Schätzwerte hinsichtlich der Opfer strafbarer Handlungen unter der Klientel angeben. Besonders schwer fällt die Zuordnung bei den KlientInnen von Kinder- und Jugendschutzeinrichtungen oder allgemeinen bzw. Familienberatungsstellen. Die Angaben bzw. Schätzungen über Verbrechensopfer unter den betreuten Personen schwanken hier nach der Strenge der Auslegung und Bereitschaft der Annahme von Straftatbeständen durch die befragten Einrichtungen bzw. durch deren Respondenten. Es ist in der Regel nicht bekannt, welcher Anteil von Fällen tatsächlich polizei- und gerichtsanhängig, welcher tatsächlich prozessiert und mit einer formellen Kriminalisierung beendet wird. Hier bedürfte es weit differenzierterer Erhebungen als der vorliegenden und spezifischer Untersuchungen unter der Klientel der befragten Einrichtungen.

Die nachfolgenden Daten sind insofern mit großer Vorsicht zu behandeln. Es handelt sich um statistische Angaben durch die Befragten, die ihre jeweils eigene Definition von Verbrechensopfer anwenden. Kriterium ist nicht die Definition durch KlientInnen, nicht die strafrechtliche Relevierung (die Anzeige durch Opfer oder Opferhilfeeinrichtung), Prüfung oder gerichtliche Bestätigung. De facto geben die Befragten persönliche „Dunkelfeldschätzungen“ in Bezug auf ihre Klientenpolulation ab. Diese besagen, bei welcher Zahl von KlientInnen es möglich, zweckmäßig und legitim erscheint, von einem Opferstatus zu sprechen und die erbrachten Service- und Hilfeleistungen auch als Opferhilfe auszugeben.

 

Alle Einrichtungen zusammen, welche in der Erhebung erfasst sind und entsprechende Daten berichten (das sind 107 von 135), haben demnach im Jahr 2001 knapp 30.000 Personen in einer sozialen Problemsituation betreut, welche durch eine Straftat (zumindest mit)bestimmt wurde. In Relation zur Bevölkerung bedeutet das 364 OpferhilfeklientInnen je 100.000 Bewohner. (Vgl. Tab. 10)

Je etwa ein Drittel davon entfällt auf Kinder/Jugendschutzeinrichtungen und auf allgemeine Beratungsstellen, wesentlich geringere Teile auf Frauen/Männerberatungsstellen (2 Zehntel), Familienberatungsstellen (ein Zehntel) oder Frauenhäuser (ca. 3%, die – wie die Gesamtheit der Interventionsstellen – hier leider nicht umfassend repräsentiert sind).

Regional stechen auf der einen Seite Wien mit fast der doppelten OpferhilfeklientInnenzahl (in fast allen Kategorien der Opferhilfeeinrichtungen) wie im Bundesdurchschnitt hervor, auf der anderen Seite Steyr, Ried und Krems, aber auch Graz und Innsbruck mit unterdurchschnittlichen Fallzahlen pro 100.000 Einwohner des jeweiligen Landesgerichtssprengels.

Eine Anomalie (und eine Illustration für die oben skizzierte Problematik der Daten) stellt Klagenfurt bzw. die Region Kärnten dar, wo fast 1.100 Opferhilfeklienten je Bevölkerungseinheit auf eine einzige Institution (mit 8 Zweigstellen und Zentrale in der Landeshauptstadt) - auf den Psychologischen und Psychotherapeutischen Dienst für Kinder, Jugendliche und Familien - bzw. auf die dortige Einschätzung zurückgeht, dass die Hälfte der Klientel (Schätzwert) auch als Opfer von Straftaten zu klassifizieren sei.[11] (Vgl. Karten 3.1 bis 3.6.)

 

 

Tabelle 10: Die Anzahl der KlientInnen der Opferhilfeeinrichtungen nach Typus und Region (Landesgerichtssprengel)

 

 

Landesgerichts-

sprengel

alle Einrich-

tungen

Kinder/Ju-

gendschutz

Frauenhäuser

Frauen/

Männerbera-

tungsstellen

Familienbera-

tungsstellen

allgemeine

Beratungs-

stellen

n

Pro

100.000

EW

n

Pro

100.000

EW

n

Pro

100.000

EW

n

Pro

100.000

EW

n

Pro

100.000

EW

n

Pro

100.000

EW

  Wien

10136

649

5663

362

k.A.

k.A.

2313

148

---

0

2160

138

  Korneuburg

1162

292

---

0

k.A.

k.A.

1162

292

---

0

---

0

  Krems

205

86

k.A.

k.A.

---

0

205

86

---

0

---

0

  St. Pölten

1655

343

1223

253

202

42

155

32

---

0

75

16

  Wr. Neustadt

1659

386

769

179

51

12

267

62

425

99

147

34

  Eisenstadt

560

201

k.A.

k.A.

k.A.

k.A.

60

22

500

179

k.A.

k.A.

  Linz

1106

205

740

137

109

20

47

9

160

30

50

9

  Wels

1308

298

5

1

212

48

90

21

1001

228

---

0

  Ried

123

58

123

58

---

0

---

0

---

0

---

0

  Steyr

95

49

95

49

k.A.

k.A.

---

0

---

0

---

0

  Salzburg

1013

195

200

39

275

53

520

100

18

3

k.A.

k.A.

  Graz

1364

167

528

65

55

7

398

49

118

14

320

39

  Leoben

879

238

559

152

---

0

---

0

150

41

170

46

  Klagenfurt

6081

1084

482

86

k.A.

k.A.

31

6

100

18

5468

974

  Innsbruck

1119

166

70

10

139

21

636

94

274

41

k.A.

k.A.

  Feldkirch

932

265

20

6

---

0

---

0

130

37

727

207

Gesamt

29397

364

10477

130

1043

13

5884

73

2876

36

9117

113

 

 

Über die Anzahl der KlientInnen lässt sich auch ein Bild über die Größenordnung der sozialen Einrichtungen vermitteln, welche (u.a.) in der Opferhilfe tätig sind. Die Angaben über opferhilflich betreute KlientInnen im Jahr 2001 schwanken zwischen dem Minimum 0 und Maximum 5.468. Neben der oben erwähnten Kärntner Einrichtung, die diesen Extremwert liefert, sind es vor allem die MA 11 (Amt für Jugend- und Familie der Stadt Wien, mit allen angeschlossenen Stellen) mit 3.100, das Unabhängige Kinderschutzzentrum Wien mit ca. 1.900 und der Weiße Ring mit 1.800 KlientInnen, die aus der Gesamtheit der Einrichtungen hervorstechen. Daneben gibt es weitere 8 Stellen, die zwischen 500 und 1.000 Kriminalitätsopfer in der einen oder anderen Weise im Jahre 2001 betreut zu haben angeben.

Der Median der Klientenzahl, d.h. die Größe, die 50% der erfassten Einrichtungen überschreiten, liegt bei genau 100 KlientInnen der Opferhilfe pro Jahr. Die eine Hälfte der Einrichtungen hat im Berichtsjahr weniger als 100 Personen opferhilflich betreut, die andere Hälfte mehr. Dieser Median-Wert ist bei den allgemeinen Beratungsstellen, die meist vielfältigste Aufgaben erfüllen, mit 80 ebenso wie bei den Frauenhäusern (M = 70) geringer, welche infolge der notwendigen Intensiv- und Langzeitbetreuungen naturgemäß durchschnittlich weniger Personen bedienen können.

 

Nur 104 von 135 Einrichtungen haben angeben können oder wollen, welchen Anteil Opfer strafbarer Handlungen an ihrer gesamten Klientel ausmachen. Bei einer Unterscheidung nach dem Typus der Opferhilfeeinrichtung zeigt sich, dass nur bei der Kategorie Frauenhäuser mindestens die Hälfte des Klientels von den Befragten zu den Verbrechensopfern gezählt wird. Doch bezeichnet selbst hier ein Drittel der Respondenten die Mehrheit der Klientinnen nicht als Kriminalitätsopfer, sondern offenbar als (Mit-)Leidtragende einer problematischen, aber nicht ohne weiteres kriminalisierbaren Situation. (Vgl. Tab. 11)

Bei den Frauen- und/oder Männerberatungsstellen beurteilen 10 von 27 Respondenten die Mehrheit aller KlientInnen als Opfer von Straften. Im „Geschlechterkonflikt“ ist der Anteil der wegen krimineller Gewalterfahrung Ratsuchenden also vergleichsweise hoch. Die Einrichtungen, welche mehrheitlich bis ausschließlich mit Kriminalitätsopfern zu tun zu haben erklären, sind[12]:

·               Beratung für sexuell missbrauchte Mädchen und junge Frauen, Wien

·               Tamar – Beratungsstelle, Wien

·               Frauennotruf Salzburg

·               Frauen gegen Vergewaltigung, Innsbruck

·               Frauenforum, Beratungsstelle für erwerbslose Frauen, Gänserndorf

·               Mafalda, Graz

·               Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen, Wien

·               Verein Insel, Mädchen- und Frauenzentrum, Scharnstein

·               Verein Frauennotruf, Graz

·               Frauen für Frauen, Frauenberatungs- und Bildungszentrum, Hollabrunn

Im Bereich der Kinder- und Jugendschutzeinrichtungen sind es 8 von 29, also ein ähnlicher Prozentsatz, die den überwiegenden Teil ihres Klientels als viktimisiert bzw. als Opfer betrachten. Die Einrichtungen, die sich insofern primär als solche der Opferhilfe verstehen sind hier:

·                Kinderschutzgruppe der Grazer Kinderkliniken

·                Unabhängiges Kinderschutzzentrum Wien

·                Kinderschutzzentrum Wigwam, Steyr

·                die möwe Kinderschutzzentrum, Neunkirchen

·                die möwe Kinderschutzzentrum, St. Pölten

·                Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft

·                Kinderschutzzentrum Linz

Nur 4 von 21 allgemeinen psychosozialen Beratungsstellen widmen sich hingegen (fast) gänzlich oder zumidnest in mehr als der Hälfte der Fälle Verbrechensopfern:

·                Weisser Ring, Wien

·                Neustart – Verbrechensopferhilfe, Wien

·                Beratungszentrum PIA, Linz

·                Sozialhilfezentrum Mödling

Bei den Familienberatungsstellen ist die Opferhilfe im Spektrum der Aufgaben insofern am nachrangigsten, als dort keine der erfassten Stellen den Kriminalitätsopfern einen Anteil von mehr als 50% der KlientInnen zumisst. Hier stellen Opfer strafbarer Handlungen für die Mehrzahl der Respondenten weniger als 5% der Klientel dar.

 

 

Tabelle 11: Quote der Kriminalitätsopfer an der Klientel der Einrichtungen, nach Einrichtungstypus

 

 

Einrichtungstypus

Prozentanteil Verbrechensopfer an Klientel in Kategorien

 

0 – 5 %

 

>5 – 25 %

 

>25 – 50 %

 

>50 – 75 %

 

>75 %

gesamt

(gültiges n)

Kinder/Jugendschutzentr.

7

9

5

6

2

29

Frauenhäuser

 

2

2

2

6

12

Frauen/Männerberatungen

6

10

1

4

6

27

Familienberatungen

4

7

4

 

 

15

allgemeine Beratungsst.

11

5

1

1

3

21

Gesamt

28

33

13

13

17

104

 

 

 

3.5/ Die Klientel der Einrichtungen nach Personenmerkmalen (Primäre Zielgruppen)

 

Welche Personengruppen tatsächlich die Dienste der Opferhilfeeinrichtungen unterschiedlichen Typs in Anspruch nimmt, für wenn die Einrichtungen also de facto da sind, ist mangels einheitlicher und differenzierter Statistikführung durch diese nicht über Absolutzahlen darstellbar, sondern nur über Häufigkeitsangaben.

Zum Zwecke einer noch überschaubaren Wiedergabe der Antworten wird in der Folge dichotomisiert: Es werden die verschiedenen Einrichtungen danach beschrieben, ob sie

·               Kinder/Jugendliche

·               Frauen

·               Angehörige sexueller Minderheiten

·               MigrantInnen

·               Sonstige Personengruppen

·               (auch) Täter

nie/selten/manchmal versus häufig/überwiegend als KlientInnen verzeichnen. (Vgl. Tab. 12)

 

Frauen werden von der Mehrzahl aller Einrichtungen (mit Ausnahme der Kinderschutzeinrichtungen) als die vorherrschende Klientel bezeichnet. Nicht nur von den Frauenhäusern, sondern auch von jeweils mindestens drei Viertel der Beratungsstellen für Frauen (und/oder Männer), für Familien- und sonstige Problemlagen geben Frauen als häufigste Klientengruppe an. Auch immerhin 19 von 41 Kinderschutzeinrichtungen erklären, häufig bis überwiegend Frauen zu Klientinnen zu haben. (Vgl. Diagramm 3)

 

Kinder und Jugendliche sind – erwartungsgemäß – in 37 von 41 Fällen (in ca. 90%) die primäre Nutznießergruppe von Kinder- und Jugendschutzeinrichtungen, aber häufig auch Klientel der Frauenhäuser und der allgemeinen Beratungsstellen. Auch diese befinden mehrheitlich, häufig für Kinder und Jugendliche tätig zu sein. Nur im Bereich der Frauen- und/oder Männerberatungen sowie der Familienberatung sind Kinder und Jugendliche seltener als anzutreffen. (Vgl. Diagramm 2)

 

Angehörige sexueller Minderheiten werden von je einer Kinderschutzeinrichtung und einem Frauenhaus, von 5 von 30 Frauen/Männerberatungsstellen, 3 von 17 Familienberatungsstellen und 2 von 22 sonstigen Beratungseinrichtungen als häufig Rat- und Hilfesuchende angegeben. Bei dieser Anzahl und diesem Anteil von Einrichtungen (insgesamt 10 % aller Opferhilfeeinrichtungen, vgl. Tab. 10) kann von einer Spezialisierung und Schwerpunktsetzung auf sexuelle Verhaltensvarianten ausgegangen werden. (Vgl. Diagramm 4)

 

Migranten und Migrantinnen scheinen unter den KlientInnen von Kinderschutzeinrichtungen bemerkenswert selten auf. Nur 1 von 40 Einrichtungen meldet KlientInnen fremder Staatsbürgerschaft als häufig. Hingegen berichtet die Mehrheit der Frauenhäuser von einem hohen Anteil von Ausländerinnen an der Klientel. Immerhin rund ein Viertel bis ein Fünftel der Personen, die Frauen- und/oder Männerberatung, Familien- oder sonstige Beratung aufsuchen, wird von Nicht-Österreichern häufig frequentiert. In diesem Ausmaß (bei 20 % aller Einrichtungen) kann auch auf entsprechende Kompetenzentwicklung und spezialisierte Angebote geschlossen werden. (Vgl. Diagramm 5)

 

Als sonst noch häufige Kategorien von KlientInnen werden in einigen Fällen (bei Kinderschutzeinrichtungen, Frauen/Männer- sowie allgemeinen Beratungsstellen) Angehörige von Opfern genannt, in einem besonderen Fall Behinderte.

11 von 135 erfassten Einrichtungen zählen auch Täter häufig zu den Klienten, davon 2 (von 41) Kinderschutzeinrichtungen, 2 von 35 Frauen/Männerberatungsstellen, 3 von 20 Familienberatungsstellen und 4 von 24 allgemeinen Beratungseinrichtungen. Arbeit mit Tätern der einen oder anderen Art neben der Opferhilfe wird also in 8% der erfassten Einrichtungen geleistet. (Vgl. Tab. 12)

 

 

Tabelle 12: Primäre Zielgruppen der Opferhilfeeinrichtungen (alle Typen)

 

 

Zielgruppe

häufig/überwiegend als KlientInnen

ja (n)

ja %

nein

Kinder/Jugendliche

84

62%

51

Frauen

99

73%

36

Sexuelle Minderheiten

12

10%

123

MigrantInnen

27

20%

108

Sonstige Gruppen

15

11%

120

Täter

11

8%

124

 

 

Diagramm 2: Kinder/Jugendliche als Zielgruppe von Opferhilfeeinrichtungen

 

 


Diagramm 3: Frauen als Zielgruppe von Opferhilfeeinrichtungen

 

 

 

Diagramm 4: Angehörige sexueller Minderheiten als Zielgruppe von Opferhilfeeinrichtungen

 

 

 


Diagramm 5: MigrantInnen als Zielgruppe von Opferhilfeeinrichtungen

 

 

 

Eine Betrachtungsweise der primären Klientel der gelisteten Opferhilfeeinrichtungen unter regionalem Aspekt fördert zutage, dass in den kleineren und über weniger Einrichtungen verfügenden Gerichtshofsprengeln die Diversifikation geringer ist und sich die Fürsorge dort stärker auf weibliche und kindliche bzw. jugendliche Opfer von Straftaten konzentriert. MigrantInnen im besonderen werden in Wien, Wr. Neustadt und Feldkirch (Vbg.) als häufige/überwiegende Klientel angegeben, Angehörige sexueller Minderheiten in Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Wien. Häufig auch mit Tätern arbeitet man in den Opferhilfeeinrichtungen in Feldkirch (Vbg.) und Linz, während man in Korneuburg, Krems und Eisenstadt, Wels, Ried und Steyr, Graz und Leoben Täter nicht oder allenfalls gelegentlich zu den Klienten zählt. (Vgl. Tab. 13 und Karten 4.1. bis 4.6.)

 

Eine grobe Klassifikation der Klientel nach „viktimologischen“ Gesichtspunkten – d.h. nach der Art der erlittenen Gewalt bzw. Rechtsverletzung – zeigt nur wenige Unterschiede zwischen den Einrichtungen (nach ihrem Typus, oder nach Region erfasst). Von fast allen Respondenten werden kumulierte Gewalterfahrungen psychischer, physischer und sexueller Art als unter der ihrer Opferhilfeklientel weit verbreitet dargestellt. Nur bei einer begrenzten Zahl von Einrichtungen werden häufig (bis überwiegend) auch Opfer anderer als Gewaltstraftaten und anderer als strafrechtlicher Normverletzungen vorstellig und betreut. (Vgl. Tab. 14)

 

 

Tabelle 13: Primäre Zielgruppen der Opferhilfeeinrichtungen nach Region (Landesgerichtssprengel)

 

Landesgerichts-

spregel

KlientInnen sind häufig/überwiegend

Kinder/Ju-

gendliche

Frauen

Angeh. v.

sexueller

Minderh.

Migran-

tInnen

Sonstige

Täter

Gesamt

  Wien

9

11

2

7

5

1

15

  Korneuburg

 

3

 

 

 

 

3

  Krems

 

2

 

 

 

 

2

  St. Pölten

8

7

1

2

2

1

9

  Wr. Neustadt

4

7

 

4

1

1

9

  Eisenstadt

5

9

1

 

1

 

9

  Linz

6

11

2

1

2

3

14

  Wels

4

6

 

2

 

 

7

  Ried

1

1

 

 

 

 

1

  Steyr

2

2

 

1

 

 

2

  Salzburg

5

6

 

1

2

 

7

  Graz

9

6

 

1

1

 

10

  Leoben

7

7

1

 

 

 

8

  Klagenfurt

6

5

2

2

 

1

9

  Innsbruck

7

7

3

2

 

1

10

  Feldkirch

11

9

 

4

1

3

12

Gesamt

84

99

12

27

15

11

127

 

 

Tabelle 14: Primäre Viktimisierungserfahrung der KlientInnen der Opferhilfeeinrichtungen (Landesgrichtssprengel)

 

Landesgerichts-

sprengel

KlientInnen sind häufig/überwiegend Opfer von

physischer

Gewalt

 

sexueller

Gewalt

 

Psychi-

scher Gewalt

sonstiger

Straftaten

 

sonstiger

Rechts-

verletzung

Gesamt

 

  Wien

14

13

12

1

1

15

  Korneuburg

3

3

3

 

 

3

  Krems

1

2

2

 

 

2

  St. Pölten

9

9

8

4

2

9

  Wr. Neustadt

8

7

9

 

1

9

  Eisenstadt

8

8

9

 

 

9

  Linz

10

11

12

1

2

13

  Wels

5

4

5

2

 

6

  Ried

1

1

1

 

1

1

  Steyr

2

2

2

 

 

2

  Salzburg

6

6

7

 

 

7

  Graz

8

11

8

 

 

11

  Leoben

7

4

7

 

 

7

  Klagenfurt

8

8

9

2

 

9

  Innsbruck

7

7

8

 

2

9

  Feldkirch

7

9

11

 

2

12

Gesamt

104

105

113

10

11

124

 

 

 


3.6/ Die Leistungsangebote der Opferhilfeeinrichtungen

 

Die Leistungsangebote der Opferhilfeeinrichtungen reichen von der Krisenintervention, dem Gespräch und der allfälligen Weitervermittlung über Rechtsberatung und Prozessbegleitung zu Therapien, finanzieller Hilfestellung, Unterkunft und fallweise sonstigen speziellen Angeboten.

Bei einer Auswertung über alle Einrichtungen, die an der Befragung teilgenommen haben, zeigt sich, dass das Erstgespräch, Krisenintervention, Beratung und Weitervermittlung zum Standardrepertoire aller Opferhilfeeinrichtungen gehört. Auch die Rechtsberatung und Prozessbegleitung sind im Angebot von 72 % bzw. 61 % der Einrichtungen und sind damit relativ leicht zugänglich. Therapeutische Maßnahmen bietet etwa die Hälfte (53%), die zumindest überbrückende Lösung von Unterkunftsproblemen ein Viertel (25%) der Einrichtungen an. Nur 10% sind auch in der Lage, finanzielle Unterstützung der Opfer zu leisten.

Immerhin 37% der Einrichtungen offerieren zusätzliche zu den bereits genannten Leistungen. Dabei handelt es sich z.B. um ärztliche Beratung, Präventionsmaßnahmen, Selbstverteidigungskurse, psychologische Diagnostik und Gutachtenerstellung, allgemeine psychosoziale Beratung unabhängig von der Viktimisierung (etwa in bezug auf Fort- und Weiterbildung), Sozialhilfevermittlung, Begleitung zu diversen Institutionen und auf Amtswegen, anwaltliche Vertretung, geschützte Besuchskontakte, Mediation oder auch Helferberatung.

Krisenintervention und Gespräch sind auch am ehesten bedingungs- und kostenlos erhältlich, ebenso die Rechtsberatung und diverse „sonstige Leistungen“. Hingegen hängt die Prozessbegleitung zu einem erheblichen Teil (bei 30 von 82 Anbietern) an der Kostenübernahme durch andere Träger, die therapeutische Intervention und vor allem die Unterkunftsbereitstellung zusätzlich auch öfter an finanziellen Eigenleistungen der KlientInnen. Von der Mehrheit der befragten Einrichtungen werden aber auch die teuren Leistungen Prozessbegleitung und Therapie ohne die Kondition einer Kostenträgerfinanzierung oder eines Eigenbeitrags der KlientInnen erbracht.

 

Bei einer differenzierten Betrachtung nach Art der Opferhilfeeinrichtung wird deutlich, dass die Rechtsberatung bei den Kinderschutzeinrichtungen eine geringere Rolle spielt als sonst, dort hingegen Behandlungs-, aber auch Unterkunftsangebote überdurchschnittlich häufig sind.

Bei den Frauenhäusern steht naturgemäß das Wohnangebot im Vordergrund, aber auch die rechtliche Beratung und Begleitung im Prozess, darüber hinaus die umfassende psychosoziale Beratung (sonstige Leistungen) und auch die finanzielle Hilfe. Hingegen kommt der Therapie hier eine relativ geringe Bedeutung zu.

Frauen- und Männerberatungsstellen können, abgesehen von Gesprächsangeboten und Rechtsberatung, im allgemeinen mit einem weniger umfassenden Leistungsangebot aufwarten. Ähnliches gilt für die Familien- und anderen Beratungsstellen, welche jedoch im Bereich des Therapieangebots größere Stärken aufweisen. (Vgl. Tab. 15)


Tabelle 15: Leistungsangebote nach Art der Opferhilfeeinrichtung

 

                            Leistungsangebote

 

Art der

Einrichtung

Anzahl der

Anbieter

% Anteil

an Einrich-

tungen

Bedingung/Kosten der Leistung

kostenlos

o.Vorauss.

kostenlos

wenn  Kos-

tenträger

Kosten-

Beteiligung

d. Klienten

Alle

Einrichtungen

Krisenintervention, Gespr.

134

100

117

16

1

Rechtsberatung

97

72

87

10

 

Prozessbegleitung

82

61

51

30

1

Therapie

71

53

37

21

13

finanzielle Hilfe

14

10

6

8

 

Unterkunft

34

25

15

10

9

sonstige Leistung

49

37

36

10

3

 

 

 

 

 

 

 

Kinderschutz-

einrichtungen

Krisenintervention, Gespr.

40

100

28

5

 

Rechtsberatung

23

58

20

3

 

Prozessbegleitung

25

63

15

10

 

Therapie

28

70

17

11

 

finanzielle Hilfe

3

8

1

2

 

Unterkunft

14

35

5

8

1

sonstige Leistung

12

30

8

2

2

 

 

 

 

 

 

 

Frauenhäuser

Krisenintervention, Gespr.

15

100

14

1

 

Rechtsberatung

12

80

11

1

 

Prozessbegleitung

14

93

10

3

1

Therapie

5

33

2

1

2

finanzielle Hilfe

5

33

2

3

 

Unterkunft

15

100

8

 

7

sonstige Leistung

8

53

6

2

 

 

 

 

 

 

 

 

Frauen/Männer

Beratungs-

stellen

Krisenintervention, Gespr.

35

100

30

5

 

Rechtsberatung

29

83

26

3

 

Prozessbegleitung

20

57

12

8

 

Therapie

12

34

7

2

3

finanzielle Hilfe

2

6

 

2

 

Unterkunft

2

6

1

1

 

sonstige Leistung

13

37

10

2

1

 

 

 

 

 

 

 

Familien-

beratungs-

stellen

Krisenintervention, Gespr.

20

100

16

3

1

Rechtsberatung

16

80

15

1

 

Prozessbegleitung

9

45

6

3

 

Therapie

10

50

4

3

3

finanzielle Hilfe

2

10

1

1

 

Unterkunft

 

 

 

 

 

sonstige Leistung

3

15

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

allgemeine

Beratungs-

stellen

Krisenintervention, Gespr.

24

100

22

2

 

Rechtsberatung

17

71

15

2

 

Prozessbegleitung

14

58

8

6

 

Therapie

16

67

7

4

5

finanzielle Hilfe

2

8

2

 

 

Unterkunft

3

13

1

1

1

sonstige Leistung

13

54

9

4

 

 


3.7/ Zahl und Qualifikation der MitarbeiterInnen

 

In welchem Ausmaß MitarbeiterInnen der erfassten Einrichtungen mit Opfern von Straftaten und mit diesen im Sinne der Opferhilfe beschäftigt sind, ist in dieser Form nicht feststellbar. Auskunft kann hier nur darüber erteilt werden, wie viele Personen in den gelisteten Einrichtungen mehr oder weniger intensiv auch in der Opferhilfe tätig werden. Es ist aus den Angaben der befragten Institutionen dabei möglich, Absolutzahlen von MitarbeiterInnen verschiedener Qualifikation zu nennen sowie dem Umstand weitgehender Teilzeitbeschäftigung zu berücksichtigen und Vollzeitäquivalente zu errechnen.

Interessiert hat, inwiefern die Einrichtungen insgesamt und solche unterschiedlichen Typs in ihrer Arbeit auf

·               SozialarbeiterInnen,

·               rechtskundige MitarbeiterInnen,

·               TherapeutInnen und

·               sonstige MitarbeiterInnen

zurückgreifen können.

 

In Summe werden allein in den erfassten Einrichtungen 1817 Personen in der einen oder anderen Weise und Intensität in der Opferhilfe aktiv. Vollzeittätigkeit in diesem Arbeitsfeld ist jedoch die Ausnahme. Der Einsatz der 1817 MitarbeiterInnen aller Einrichtungen entspricht lediglich 515 Vollzeitarbeitskraft-Äquivalenten. Im Durchschnitt handelt es sich hier um quasi „Vierteltags-Beschäftigungen“.

Drei Zehntel der Beschäftigung entfällt auf SozialarbeiterInnen als dominierender einzelner Profession in diesem Feld, ein knappes Viertel auf TherapeutInnen. Dieser Anteil scheint jedoch unterschätzt, da unter den „sonstigen MitarbeiterInnen“ neben Administrativkräften und vereinzelten PflegerInnen und KindergärtnerInnen insbesondere PsychologInnen, (Sozial-, Heil-, Religions)PädagogInnen, Lebens-, Ehe- und FamilienberaterInnen und ÄrztInnen (Gynäkologin) angeführt werden.

Rechtskundiges Personal spielt eine geringere Rolle, steht aber österreichweit auch noch im Ausmaß von 60 Vollzeitarbeitskräften in den Einrichtungen der Opferhilfe zur Verfügung. (Vgl. Tab. 16)

 

 

Tabelle 16: MitarbeiterInnen der Opferhilfeeinrichtungen (alle Einrichtungen) nach Qualifikation

 

 

Anzahl

Vollzeitäquivalente

SozialarbeiterInnen

697

38%

154

30%

rechtskundige MitarbeiterInnen

227

12%

60

12%

TherapeutInnen

335

18%

116

22%

sonstige MitarbeiterInnen

558

31%

186

36%

gesamt

1817

100%

516

100%

 

Von den 1817 MitarbeiterInnen sind insgesamt 265 (oder 16%) ehrenamtlich engagiert. Der Anteil Ehrenamtlicher ist bei den „sonstigen MitarbeiterInnen“ mit einem Viertel (143 von 558) am höchsten, aber auch bei den rechtskundigen MitarbeiterInnen beträchtlich (18%, 40 von 227), bei den SozialarbeiterInnen und TherapeutInnen mit 8 und 9% geringer. (Dabei ist festzuhalten, dass fast die Hälfte der Ehrenamtlichen in der Opferhilfe allein auf den „Weißen Ring“ entfällt, der Rest großteils bei anderen unspezifischen Beratungsstellen, wie etwa in der Telefonseelsorge und ähnlichen Krisen- und Erstinterventionseinrichtungen arbeitet.)

 

Bei einer Betrachtung nach dem Typus der Einrichtung zeigt sich, dass die meisten MitarbeiterInnen in der Opferhilfe im Bereich des Kinderschutzes anzutreffen sind (39% in Absolutzahlen, 45% der Vollzeitkapazität), gefolgt von den allgemeinen Beratungsstellen, deren MitarbeiterInnen aber durchschnittlich weniger Arbeits(zeit)kapazität zur Verfügung haben. In den diversen Kinder- und Jugendschutzeinrichtungen sowie in der Frauenhäusern stellen SozialarbeiterInnen das Hauptkontingent der Beschäftigten, in den Familienberatungsstellen und allgemeinen Beratungseinrichtungen die TherapeutInnen und sonstige (sozialpädagogische) MitarbeiterInnen. Rechtskundiges Personal spielt eine vergleichsweise wichtige Rolle in den Frauen/Männer-Beratungsstellen, aber auch im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes. (Vgl. Tab. 17, Diagramme 6 und 7)

 

 

Tabelle 17: MitarbeiterInnen (insgesamt) der Opferhilfeeinrichtungen nach Typus

 

 

Anzahl

Vollzeitäquivalente

  Kinderschutzeinrichtung

711

39%

233

45%

  Frauenhaus

153

8%

49

9%

  Frauen(Männer)Beratungsst.

224

12%

66

13%

  Familienberatungsstelle

201

11%

61

12%

  allgemeine Beratungsstelle

528

29%

107

21%

gesamt

1817

100%

516

100%

 

 


 

Diagramm 6: Anzahl der MitarbeiterInnen der Opferhilfeeinrichtungen

 

 

 

Diagramm 7: Anzahl der MitarbeiterInnen der Opferhilfeeinrichtungen (Vollzeitäquivalente)

 

 


3.8/ Kapazitätsprobleme und Ausbauziele der Einrichtungen

 

In der Erhebung wurde auch eine Reihe offener Fragen gestellt, deren eine den Kapazitätsgrenzen sowie den Ausbauzielen der befragten Einrichtungen galt. Eine aufwändige Auswertung der formal nicht vorgegebenen freien Antworten ist hier nicht möglich. Sofern mehr als die allgemeine Klage über begrenzte finanzielle (nicht overheadkostengerechte) und infolgedessen schmale oder stagnierende personelle und (öffnungs-)zeitliche Ressourcen und fehlende Planungssicherheit (etwa über die Jahresgrenze hinaus) vorgebracht wird, fällt auf, dass vor allem die fehlenden Kapazitäten für Prävention und Öffentlichkeitsarbeit bedauert werden, dass Mangel vor allem beim psychotherapeutischen Personal bzw. bei den Mitteln für dieses (mit den Konsequenzen Wartezeiten, notwendige Kostenbeteiligung der KlientInnen) konstatiert und dass auf besondere Schwierigkeiten bei der (wohnortnahen, auch kindergerechten) Lösung von Unterkunftsproblemen (fehlende Notwohnungen) und bei der Leistung finanzieller Aushilfen an Opfer hingewiesen wird. KlientInnen mit besonderen Problemlagen (z.B. Wohnungslosigkeit, Sucht, Sprachbarrieren) würden dadurch ebenso wie solche mit nicht gerade akuten Gewalterfahrungen leicht durch das Netz fallen.

Auch die Finanzierung der Prozessbegleitung wird von einer Reihe von Befragten als schwierig beschrieben. Für Ausbildung, für Organisationsaufwand, für flankierende Maßnahmen (für verfahrensunabhängige juristische Beratung, etwa im Trennung- und Scheidungsfall, und psychosoziale Unterstützung) fehle die Kostendeckung.

In Einzelfällen wird auch die Vernachlässigung der Täterarbeit und der aggressionstherapeutischen Angebote bedauert.

 

Die Ausbau- und Entwicklungsprojekte spiegeln den Mängelbefund. Es soll mehr an Ressourcen für Prävention und die Ausbildung von MultiplikatorInnen außerhalb der Einrichtungen und von SpezialistInnen (z.B. von OpferbegleiterInnen) innerhalb gerade auch der aufgefächert tätigen und allgemein beratenden Stellen aufgewendet werden. Für den räumlichen Ausbau des Netzes von Frauenhäusern und anderen stationären Angeboten, aber auch von Neben/Außenstellen diverser Beratungseinrichtungen auch außerhalb der größten Zentralorte wird durchaus ein weiterer Bedarf gesehen. Die Betonung der Notwendigkeit nachgehender Fürsorge, etwa von Streetwork zur Vorbeugung von sexueller Ausbeutung Jugendlicher, oder von Beratung im ländlichen/bäuerlichen Raum verweist auf manche sozial und geographisch immer noch schwer erreichbare und insofern gefährdete und benachteiligte Opfergruppen hin.

 


3.9/ Kurzfassung der Ergebnisse

 

1/ In die Internetumfrage unter Opferhilfeeinrichtungen in Österreich wurden zunächst 196 Institutionen einbezogen, welche den Bundesministerien für Justiz und für Soziale Sicherheit und Generationen also solche bekannt waren, oder die infolge der Publizität der durchgeführten Erhebung als einschlägige Einrichtung registriert werden wollten. Von den befragten Einrichtungen wiesen 19 die Klassifikation als Opferhilfeeinrichtung zurück, von den verbleibenden 177 nahmen 135 (76 %) an der Erhebung teil.

 

2/ Die Erhebung unterschätzt die institutionelle Opferhilfe in Österreich, insofern eine Reihe von kontaktierten Einrichtungen auf eine Teilnahme verzichteten (davon die Gruppe der Interventionsstellen nach dem Gewaltschutzgesetz in ihrer Gesamtheit) und einige Kategorien von Einrichtungen von vornherein unberücksichtigt blieben – etwa die Bundesämter für Soziales und Behindertenwesen oder die Geschäftsstellen des Vereins Neustart für den Außergerichtlichen Tatausgleich. Insbesondere in den Bereichen des Kinder- und Jugendschutzes, der Familien- und allgemeinen Sozialberatung ist ferner von einer bisher nur selektiven und durch die Untersuchung nur teilweise vervollständigten Erfassung der (meist neben vielen Aufgaben auch) Opferhilfe leistenden Einrichtungen auszugehen.

Auf der anderen Seite wiederum wurden keine anderen Kriterien als die Eigendefinition angelegt, um eine Einrichtung als eine solche der Opferhilfe zu behandeln und in die Erhebung aufzunehmen – oder sie auch zu ignorieren. Um sich als Opferhilfeeinrichtung zu qualifizieren, bedarf es in Österreich derzeit in der Tat weder eines bestimmten Spektrums und Quantums, noch einer bestimmten Qualität und Spezialisierung der opferhilflichen Leistungen. Eine klare soziale oder rechtliche Bestimmung von Opferhilfe(n) und Opferhilfeinstitutionen konnte der Untersuchung nicht zugrundegelegt werden. Sie soll jedoch dazu verhelfen, Kategorien und Definitionskriterien der Opferhilfe zu entwickeln.

 

3/ Um den unterschiedlichen Zielgruppen und dem unterschiedlichen Leistungsangebot der Einrichtungen Rechnung zu tragen und um die räumliche Versorgung mit differenzierten Opferhilfeleistungen besser darstellen und bewerten zu können, wurde zunächst eine Klassifikation der erfassten Einrichtungen in a/ Kinder- und Jugendschutzeinrichtungen, b/ Interventionsstellen, c/ Frauenhäuser, d/ Frauen- und/oder Männerberatungsstellen, e/ Familienberatungsstellen und f/ allgemeine (sonstige soziale) Beratungseinrichtungen vorgenommen.

Hinsichtlich des regionalen Angebots an Opferhilfe kann man feststellen, dass zwar auf der Ebene der Bundesländer grundsätzlich zumindest eine Einrichtung jeden Typs existiert, dass jedoch bereits auf der darunter liegenden Ebene der Gerichtshofsprengel Angebotslücken (möglicherweise aber auch nur Lücken der Identifikation/Registrierung von Opferhilfestellen) bestehen.

In den kleineren und bevölkerungsärmeren Bundesländern sind zwar in absoluten Zahlen, nicht aber in Relation zur Bevölkerungsgröße weniger Einrichtungen angesiedelt. Nichtsdestoweniger nimmt die Versorgung nicht zuletzt mit Angeboten der Opferhilfe mit der Entfernung von den Zentralorten ab. 

 

4/ Die Erreichbarkeit von (zumindest einzelnen) Opferhilfeeinrichtungen in telefonischer und (öffnungs-)zeitlicher Hinsicht ist bei den Kinder- und Jugendschutzeinrichtungen sowie bei den Frauenhäusern in vielen, vor allem den größeren Regionen rund um die Uhr gegeben. In einigen kleineren Gerichtshofsprengeln und insgesamt bei den Frauen/Männer-, Familien- und sonstigen allgemeinen Beratungsstellen ist der zeitliche Zugang – von wenigen Ausnahmen abgesehen – ein stark eingeschränkter. Eine zeitliche Abstimmung und Ausdehnung von Hotlines und Öffnungszeiten erscheint hier wünschenswert.

 

5/ Über die Anzahl der KlientInnen, die Opferhilfe in der einen oder anderen Art in Anspruch nehmen, konnte mangels einheitlicher statistischer Erfassung bei den einbezogenen Einrichtungen nur näherungsweise Aufschluss gewonnen werden. In Summe wurde im Jahr 2001 allein in diesen Einrichtungen rund 30.000 Personen in irgendeiner Weise (auch) Opferhilfe geboten. Das entspricht rund 360 je 100.000 Einwohnern des Landes. (Die Differenzen zwischen den Bundesländern und Gerichtshofsprengeln sind beträchtlich, resultieren zum Teil aber aus Erfassungsunterschieden.)

Je ein Drittel der in der Erhebung gemeldeten Opferhilfeklientel wird von den Kinder- und Jugendschutzeinrichtungen sowie von den allgemeinen sozialen Beratungsstellen „versorgt“, ein geringerer Teil (2 Zehntel) von den Frauen- und/oder Männerberatungsstellen sowie den Familienberatungsstellen (1 Zehntel), ein kleiner Prozentsatz (3 %) von den (sich an der Erhebung beteiligenden) Frauenhäusern.

 

6/ Die Hälfte der erfassten Einrichtungen wird im Jahr 2001 von weniger als 100 Opfern strafbarer Handlungen in Anspruch genommen, nur 12 Stellen geben mehr als 500 OpferhilfeklientInnen pro Jahr an. Zudem stellen Verbrechensopfer bei nicht mehr als 29 % der Einrichtungen mehr als die Hälfte des Klientels dar, nur bei 16% mehr als drei Viertel.

Zwischen Dezentralisierung, räumlicher und zeitlicher Erreichbarkeit einerseits sowie KlientInnenzahlen und damit Größenordnung, Qualifizierung und Spezialisierung in der Opferhilfe andererseits besteht ein schwer lösbares Spannungsverhältnis.

 

7/ Die Hauptnutznießer der Opferhilfeeinrichtungen sind – relativ unabhängig von der Art der Einrichtung – Frauen. Sie werden von 73 % aller Einrichtungen als häufige bis überwiegende Gruppe unter den KlientInnen bezeichnet, gefolgt von Kindern und Jugendlichen (diese sind bei 62 % der Einrichtungen besonders hervortretende Klienten). Als weitere wichtige Anspruchsgruppen werden MigrantInnen von 20 %, sexuelle Minderheiten von 11% und Straftäter ihrerseits von 8 % der Respondenten genannt.

Die Mehrzahl der Einrichtungen (die Tendenz nochmals verstärkt in kleineren Regionen) widmet sich Opfern, die im Rahmen des Geschlechter- oder Generationenkonflikts bzw. Im Zusammenhang innerfamiliärer Auseinandersetzungen leidtragend werden. Nur eine Minderzahl der Einrichtungen ist offen für jegliche Opfergruppe, etwa auch für erwachsene Personen männlichen Geschlechts, die nicht im sozialen Nahfeld viktimisiert werden.

 

8/ Erstgespräch, Krisenintervention und Weitervermittlung gehören zum Leistungsangebot aller erfassten Opferhilfeeinrichtungen, die Rechtsberatung und Prozessbegleitung nur noch zum Repertoire von 61 %, Therapieangebote von 53 %, Unterkunftslösungen von 25 % und finanzielle Unterstützung von 10 % derselben. 27 % der Einrichtungen offerieren zusätzliche Serviceleistungen (dazu gehören z.B. ärztliche Beratung, Präventionsmaßnahmen, Selbstverteidigungskurse, psychologische Diagnostik und Gutachtenerstellung sowie allgemeine psychosoziale Beratung).

Prozessbegleitung, Therapiemaßnahmen und Unterkunftslösungen hängen bei vielen Einrichtungen an der Kostenübernahme durch Kostenträger oder an der Kostenbeteiligung des Klienten/der Klientin.

 

9/ In Summe werden bei den erfassten Einrichtungen 1.817 MitarbeiterInnen in der Opferhilfe tätig, großteils in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen. Rechnet man diese Zahlen in Vollzeitäquivalente um, so ergibt das 516 Arbeitskräfte, vornehmlich SozialarbeiterInnen, die dieses Arbeitsfeld mit 30 % dominieren, und Therapeutinnen (22 %). Auf rechtskundige MitarbeiterInnen fallen 12 % des (auch) in der Opferhilfe tätigen Mitarbeiterstabs, der Rest verteilt sich auf verschiedene administrative und andere Fachkräfte.

Da eine exakte Zurechnung der MitarbeiterInnentätigkeit zu Opferhilfefunktionen in den Einrichtung in der Regel nicht erfolgt und unmöglich ist, sind diese Daten mit einiger Unschärfe behaftet.

 

10/ Die an der Erhebung teilnehmenden Einrichtungen beklagen fast durchwegs Kapazitätsengpässe insbesondere bei der Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit sowie bei Therapiepersonal und Unterbringungsplätzen. Gruppen mit multiplen Problemlagen ebenso wie nicht unmittelbare krasse Notfälle drohen daher ohne Unterstützung zu bleiben. Da und dort wird auch für den räumlichen Ausbau und zusätzliche Einrichtungen Bedarf angemeldet, um sozial und geographisch schwerer erreichbare und insofern gefährdete und benachteiligte Gruppen Abhilfe zu schaffen.

 


Technischer Anhang

 

A/ Liste der Opferhilfeeinrichtungen

 

Erläuterungen:

Die Reihenfolge der Auflistung erfolgt hier nach dem Rücklauf der Erhebungsbogen, die der Nichtrespondenten nach der Reihenfolge des Anschreibens.

Danach wurden die Einrichtungscodes (Kennziffern) vergeben, welche auch in der kartographischen Darstellung der Erhebungsergebnisse Verwendung finden.

Die vorliegende Liste unterstützt in erster Linie die Arbeit mit den Karten.

Eine systematische Anordnung der erfassten Opferhilfeeinrichtungen und Abfragen über sie nach verschiedenen Gesichtspunkten erlaubt eine Datenbank in der CD-Rom-Version des Forschungsberichts.

In der vorliegenden Liste finden sich auch jene Einrichtungen, welche nicht als Opferhilfeeinrichtungen gelistet sehen wollen. Sie wurden im vorliegenden Bericht und in den „Karten der Opferhilfe“ nicht berücksichtigt. Diese Einrichtungen sind durch eine * vor dem Namen markiert.


Liste aller Einrichtungen[13]in der Reihenfolge der Reaktion auf den Fragbogen

(analog zur Nummerierung auf den Karten)

 

Nr

Name der Einrichtung

Adresse

Telefon/Fax

PLZ

Ort

e-mail-adresse

Kat.[14]

1

Frauenhaus Wels

Rablstraße 14, Wels

07242/67851   /20

4600

Wels

kontakt@frauenhaus-wels.at

FH

2

Frauen/Familienberatungsstelle

Neusiedl/See, Obere Hauptstr. 27/1/12

02167/3338

7100

Neusiedl am See

der-lichtblick@aon.at

FamB

3

Partner- und Familienberatung

Franz-Josef-Straße 21

0662 876 521; 876 183 - 4

5020

Salzburg

partner-familie.beratung@utanet

FamB

4

Verein für psychische und soziale Lebensberatung

Judenburg, Liechtensteingasse 1

03572/83980  03572/83980-6

8750

Judenburg

judenburg@beratungszentrum.at

allgB

5

Familienberatung Pinzgau

Bräuschmiedsteig 4

06542 73223

5700

Maishofen

partner-familie.beratung@utanet

FamB

6

Kinder- und Jugendanwaltschaft Burgenland

Hartlsteig 2

02682 600/2808,

Fax: 02682 600/2187

7000

Eisenstadt

christian.reumann@bgld.gv.at

KSE

7

Verein für psychische und soziale Lebensberatung

Knittelfeld, Bahnstraße 4

03512/83980-20 03512/744502

8720

Knittelfeld

knittelfeld@beratungszentrum.at

allgB

8

Verein für psychische und soziale Lebensberatung

Murau, Schillerplatz 1

03532/3243

03532/40674

8850

Murau

murau@beratungszentrum.at

allgB

9

Frauenhaus Vöcklabruck

Postfach 27, 4844 Regau

07672/ 22722

4844

Regau

frauenhaus-voecklabruck@utanet.at

FH

10

KinderSchutz-Zentrum Salzburg

Rudolf-Biebl-Str. 50, Eingang: Ignaz-Harrerstr.49

0662/44911;

Fax: 61

5020

Salzburg

sbg@kinderschutzzentrum.at

KSE

11

Frauen-u.Familienberatungstelle Oberpullendorf

Aug.23, Oberpullendorf

02612/42905,

Fax:42294

7350

Oberpullendorf

 

FamB

12

Heilpädagogische Station

Fürstenweg 8

223622673

2371

Hinterbrühl

noehpz@noehpz.at

KSE

13

Beratungsstelle BILY

Weissenwolffstrasse 17a

0732/770497

Fax: 0732/783905

4020

Linz

beratung@bily.info

FamB

14

die möwe Kinderschutzzentrum Wien

Börsegasse 9

01/532 15 15,

Fax: 01/532 13 13

1010

Wien

ksz-wien@die-moewe.at

KSE

15

Kindertelefon der MAG ELF

Rüdengasse 11

Tel. 319 66 66,

Fax 4000 99 8011

1030

Wien

kindertelefon@m11.magwien.gv.at

KSE

16

Vorarlberger Telefonseelsorge

Dornbirn, Postfach 15

142

6850

Dornbirn

office@ts-vorarlberg.at od. mail@142online.at

allgB


 

Nr

Name der Einrichtung

Adresse

Telefon/Fax

PLZ

Ort

e-mail-adresse

Kat.2

17

Frauen- und Familienberatungs-stelle Kassandra

Franz Skribany-Gasse 1

02236/42035

2340

Gaaden

kassandra@computerhaus.org

FamB

18

Frauentreff Rohrbach

Stadtplatz 16

07289/6655

Fax 6230

4150

Rohrbach in Oberösterreich

frauentreff.rohrbach@resi.at

F(M)B

19

Familienreferat des Landes Salzburg

Schwarzstraße 21

0662/8042-5421, 0662/8042-5403

5020

Salzburg

familie@salzburg.gv.at

FamB

20

Frauenservice Graz

Idlhofgasse 20

0316/ 71 60 22         

Fax: 8

8020

Graz

office@frauenservice.at

F(M)B

21

Mannsbilder Männerberatung

Leopoldtsr.35, Innsbruck

0512/576644

6020

Innsbruck

mannsbilder.ibk@tirol.com

F(M)B

22

Kinderschutzgruppe der Grazer Kinderkliniken

Auenbruggerplatz 34

0316/ 4236

8036

Graz

sigrid.muehloegger@klinikum-graz.at

KSE

23

Rettet das Kind, Beratungszentr. Bruck-Kapfenberg

Wienerstraße 60

03862/22413;

Fax  9

8605

Kapfenberg

bzkapfenberg@24on.cc

KSE

24

Beratungszentrum Mürzzuschlag

Wienerstraße 3/II

03852/4707  Fax: 10

8680

Mürzzuschlag

bzmuerzzuschlag@24on.cc

allgB

25

Verein Frauentreffpunkt / Frauenberatung Salzburg

Paris-Lodron-Straße 32

0662/875498

Fax: 0662/876522

5020

Salzburg

frauentreffpunkt.salzburg@aon.at

F(M)B

26

Nö Kinder und Jugend Anwaltschaft

Rennbahnstraße 29

02742/90811;

Fax: 02742/9005-15650

3109

Sankt Pölten

post.kija@noel.gv.at

KSE

27

„die möwe“ Kinderschutzzentrum St.Pölten

Bräuhausgasse 3/1

02742/311111 Fax 02742/313502

3100

Sankt Pölten

ksz-stp@die-moewe.at

KSE

28

Frauen für Frauen, Frauenberatungs- u- Bildungs.

Kirchengasse 1-2a

02952/2182 /02952/218260

2020

Hollabrunn

frauenberatung.hollabrunn@frauenfuerfrauen.at

F(M)B

29

Verein Frauen für Frauen/ Frauenhaus Steyr

Wehrgrabengasse 83

07252/87700           07252/7384545

4400

Steyr

office@frauenhaus-steyr.at

FH

30

Weisser Ring

Marokkanergasse 3

01/712 14 05

1030

Wien

office@weisser-ring.at

allgB

31

Beratungszentrum/KISZ Dlbg.; Rettet das Kind -Stmk.

Poststraße 3

03462 68 30;

Fax NbSt. 77

8530

Deutschlands-berg

bzdl@24on.cc

FamB

32

Frauen für Frauen, Frauenberatungs- u.Bildungszen.

Eduard Rösch Straße 56

02266/65399 02266/65399 6

2000

Stockerau

frauenberatung.stockerau

@frauenfuerfrauen.at

F(M)B

33

Beratung f. sexuell missbrauchte Mädchen + junge Frauen

Theobaldgasse 20/9

01/587 10 89,

Fax: 01/587 03 55

1060

Wien

maedchenberatung@aon.at

F(M)B

34

Frauenservicestelle

Joachimstrasse 11/2/5

02682/66124    02682/66124-4

7000

Eisenstadt

die.tuer-eisenstadt@aon.at

F(M)B


 

Nr

Name der Einrichtung

Adresse

Telefon/Fax

PLZ

Ort

e-mail-adresse

Kat.2

35

LEFÖ (Lateinamerikanische Emigrierte Frauen in Österreich)

Kettenbrückengasse 15/2/4

Tel: 01/5811881   

Fax: 01/5811882

1050

Wien

lefoe@aon.at

F(M)B

36

Erziehungsberatung des Landes Tirol

Innsbruck, Anichstraße 40

0512/572093

6020

Innsbruck

erziehungsberatung@telering.at

FamB

37

Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft

Sobieskigasse 31

1708

1090

Wien

post@kja.magwien.gv.at

KSE

38

Kinder - und Jugendanwalt Vorarlberg

Feldkirch/Schießstätte 12

05522/84900

6800

Feldkirch

kija@vorarlberg.at

KSE

39

WIFF Frauen- und Familienberatungsstelle

Völkermarkt   Hauptplatz 2

04232 / 4750 od. 4751   Fax.: 4904

9100

Völkermarkt

wiff.vk@utanet.at

FamB

40

Frauen&Familienberatung/

Kinderschutzzentrum

Brucknerstraße 27, Vöcklabruck

07672/27775  Fax: 4

4840

Vöcklabruck

ffb@sozialzentrum.org

FamB

41

Jugendland Arzl

Innsbruck, Schönblickweg 12

0512/263411

6020

Innsbruck

office@jugendland.at

KSE

42

Sozialhilfezentrum Mödling

Neudorferstr. 4,  A-2340 Mödling

02236/46 549

2340

Gaaden

frh.moedl@frauenhaus-moedling.kabsi.at

allgB

43

Institut für Familien und Jugendberatung

Linz, Pfarrgasse 7

0732/7070-1660

4020

Linz

inst.fjb@ajf.mag.linz.at

FamB

44

FrauennotWohnung

Dornbirn, Postfach 187

05572/29304

6850

Dornbirn

frauennotwohnung@ifs.at

FH

45

Linzer Frauenhaus  der OÖ Volkshilfe

Postfach 1084

0732/606700

4021

Linz

help@frauenhaus-linz.at

FH

46

Balance Institut f. Psychotherapie u. Familienberatung

Theatergasse 9

07612/70739     Fax:07612/72139

4810

Altmünster

familienberatungsstelle.balance

@utanet.at

FamB

47

Psychosozialer Dienst - Burgenland GmbH

Wienerberstr. 4

02167/ 31 22

7100

Neusiedl am See

psdnd@aon.at

allgB

48

Kinderschutz-Zentrum Graz

Mandellstraße 18/2

0316 - 83 19 41,

Fax: 6

8010

Graz

graz@kinderschutz-zentrum.at

KSE

49

Kriseninterventionszentrum für Kinder und Jugendliche

Pradlerstr.75

0512/580059

6020

Innsbruck

office@kiz-tirol.at

KSE

50

Linzer Frauengesundheitszentrum

Kaplanhofstraße 1

0732-774460

4020

Linz

office@fgz-linz.at

F(M)B

51

Beratungszentrum Libit

Vordernbergerstraße 7

03842/47012,

Fax 17

8700

Leoben

libit@checkit.at

allgB


 

Nr

Name der Einrichtung

Adresse

Telefon/Fax

PLZ

Ort

e-mail-adresse

Kat.2

52

Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg

Strubergasse 4

0662-430550,

Fax: 430590

5020

Salzburg

kija.sbg@kija.at

KSE

53

Unabhängiges Kinderschutzzentrum Wien

Wien

01 - 526 18 20

Fax: 01 - 526 18 209

1020

Wien

office@kinderschutz-wien.at

KSE

54

belladonna, frauenberatung und familienberatung

Villacherring 21/2

0463/51 12 48

9020

Klagenfurt

frauenberatung.belladonna@aon.at

FamB

55

Waki - Zufluchtsort für Jugendliche in Krisen

Scharitzerstrasse 5/4

0732/609348 

Fax: 0732/610462

4020

Linz

waki@spattstrasse.at

KSE

56

Verein Frauen für Frauen / Frauenberatung

Oberwart, Spitalgasse 5

0 33 52 / 33 8 55

Fax-Nr.: 4

7400

Oberwart

frauenberatung-oberwart@utanet.at

F(M)B

57

Frauen und Mädchenberatungsstelle Güssing

Güssing, Hauptstraße 26

0332243001, Fax: 4

7540

Güssing

frauenberatung-guessing@aon.at

F(M)B

58

Kinderschutzzentrum Kärnten

Kumpfgasse 20

0463/56767 F

Fax: 0463/501705

9020

Klagenfurt

kinderschutz-zentrum.kaernten@utanet.at

KSE

59

Die Treppe, Betreutes Wohnen für Frauen+Kinder

Laschoberstr. 8

02682/61280

7000

Eisenstadt

wograndlsandra@yahoo.de

FH

60

Frauenhaus Hallein

Ferchlstrasse 26

06245/80261, 06245/80261-2

5400

Hallein

hausmirjam@aon.at

FH

61

Verein Rettet das Kind, BZ Weiz

Florianigasse 3

03172/42580

Fax: 20

8160

Weiz

bzweiz@24on.cc

KSE

62

Autonomes Frauenzentrum Linz

Humboldtstrasse 43

0732/602200,

Fax: 60

4020

Linz

hallo@frauenzentrum.at

F(M)B

63

Beratungszentrum Liezen, Familienberatung

Salzstraße 7

03612/26322

Fax 9

8940

Liezen

beratungszentrum.liezen@

projuventute.at

FamB

64

Heilpädagogische Station des Landes Steiermark

Krottendortstraße 60-62

0316/ 284218

Fax:13

8052

Graz

hps@stmk.gv.at

KSE

65

Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen

Wien, Postfach 214

01 523 89 27

1172

Wien

notruf@frauenberatung.at

F(M)B

66

Familientherapie-Zentrum des Landes OÖ

Tegetthoffstraße 13

0732/666412,

Fax: 22

4020

Linz

ftz.post@ooe.gc.at

FamB

67

Kinder- und Jugendanwaltschaft OÖ

Starhembergstraße 14

0732/1708 für Klienten,  14000 intern

4021

Linz

kjanw.post@ooe.gv.at

KSE


 

Nr

Name der Einrichtung

Adresse

Telefon/Fax

PLZ

Ort

e-mail-adresse

Kat.2

68

PPD der AVS Kärnten

(8 Zweigstellen)

Formillerstraße 20

0463/512035 16 oder 19, Fax: 38

9021

Klagenfurt

pressl@avs-sozial.at

allgB

69

Frauentreffpunkt Mostviertel, Beratungsstelle

Wienerstraße 47

07472/63297 Fax: 28069

3300

Amstetten

frauentreffpunkt@aon.at

F(M)B

70

Frauentreffpkt Mostviertel, Beratung bei Gericht

Preinsbacherstraße 13,

Zi 108

07472/62654-51

3300

Amstetten

frauentreffpunkt@aon.at

F(M)B

71

Mafalda

Glacisstraße 9

0316/337300 Fax 90

8010

Graz

office@mafalda.at

F(M)B

72

Caritas Haus für Mutter und Kind

Rudolfstraße 38

0732/738010, Fax 8

4040

Linz

haus.mutter.kind@caritas-linz.or.at

FH

73

Familienberatung im Eltern-Kind-Zentrum

Amraserstraße 5

0512/587270

6020

Innsbruck

 

FamB

74

Kinderschutzguppe LKH Feldkirch

Carinagasse 47

05522/3032906,

Fax: 762906

6800

Feldkirch

 

KSE

75

Vorarlberger Kinderdorf

Kronhaldenweg 2

05574/4992 Fax 48

6900

Bregenz

vermittlung@voki.at

KSE

76

Frauennotruf Salzburg

Haydnstraße 2

0662/881100,

oder 870225

5020

Salzburg

frauennotruf.salzburg@aon.at

F(M)B

77

Verein Salzburger Frauenhaus

Salzburg, Postfach 313

0662/458458, Fax 4

5021

Salzburg

frauenhaus.salzburg@aon.at

FH

78

Initiative Prävention von sexuellem Missbrauch u. Gewalt

Untere Augartenstraße 28/25

01 2147117

1020

Wien

praeventionskurse@aon.at

F(M)B

79

Frauenfluchtpunkt

Hauptplatz 2/2

04762/35994

9800

Spittal an der Drau

frauenberatung@i-one.at

F(M)B

80

Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark

Stempfergasse 8

0316/877-4921, Fax: DW 4925

8010

Graz

kija@stmk.gv.at

KSE

81

Verein Frauennotruf

Geidorfergürtel 34

0316/318077 Fax: DW 6

8010

Graz

frauen.notruf@styria.com

F(M)B

82

Frauenberatungsstelle BABSI Traun

Schulstraße 17/I

07229/62533

4050

Traun

babsi.traun@aon.at

F(M)B

83

Frauenberatungsstelle BABSI Freistadt

Ledererstraße 5

07942/72140 oder 73263, Fax: 72140-4

4240

Freistadt

babsi.freistadt@aon.at

F(M)B

84

Frauenservicestelle

Brunnenplatz 3/2

02626/62670 oder 67490

7210

Mattersburg

fsst.dietuer@aon.at

F(M)B

85

Familienberatung Wörgl

Bahnhofstraße 6

05332/72531

6300

Wörgl

fb-woergl@aon.at

FamB

86

Beratungsstelle der Diözese Vorarlberg

Herrengasse 4

05522/82072,

Fax: 74139-8

6800

Feldkirch

beratungsstellen-efz@kath-kirche-vorarlberg.at

FamB

87

Kinderschutzzentrum Innsbruck

Schöpfstrasse 19

0512-583757

6020

Innsbruck

office@kinderschutzzentrum-innsbruck.at

KSE


 

Nr

Name der Einrichtung

Adresse

Telefon/Fax

PLZ

Ort

e-mail-adresse

Kat.2

88

Auffanggruppe

Kronhaldenweg 4

05574/499240,

Handy 0650/4992060

6900

Bregenz

afg@voki.at

KSE

89

Kinderschutzzentrum WIGWAM

Promenade 8

07252 41919  Fax 2

4400

Steyr

office@wigwam.at

KSE

90

Frauenberatung des Vereins Frauen beraten Frauen

Lehargasse 9/17

587 67 50

1060

Wien

frauenberatung1@aon.at

F(M)B

92

Frauenberatung Zwettl

Galgenbergstr. 2

02822 522 71 / 5

3910

Zwettl

office@frauenberatung.zwettl.at

F(M)B

93

Verein Lichtblick, Lebens- Berufs- & Sexualberatung

Domplatz 15/1 u. Domplatz 3/1

02622/26222 Fax: 26802

KNR 02622/66661

2700

Wiener Neustadt

kindernotruf@kindernotruf.at

allgB

94

Kinderschutzzentrum Innviertel

Berggasse 17, Braunau

07722/85550-22

5280

Braunau am Inn

kischu.braunau@aon.at

KSE

95

„die möwe“ Kinderschutzzentrum

Bahnstraße 12

02635/66664

Fax: 66444

2620

Neunkirchen

ksz.nk@die-moewe.at

KSE

96

neustart - verbrechensopferhilfe

Schellhammergasse 3

01 406 61 33

1170

Wien

opferhilfe@neustart.at

allgB

97

Kinderschutzzentrum - Waldviertel

Schremserstraße 4

02852 20435 /

02852 20472

3950

Gmünd

kisz-w4@aon.at

KSE

98

Kinderschutzzentrum Mostviertel-Amstetten

Rathausstraße 23

07472/65437

3300

Amstetten

 

KSE

99

Jugendwohlfahrt der Stadt Wels

Traungasse 6

07242/235-770

4600

Wels

jw@wels.gv.at

KSE

100

Frauenhaus Innviertel

Ried im Innkreis

Postfach 133

07752/71733

Fax  4

4910

Ried im Innkreis

frauenhaus_innviertel@utanet.at

FH

101

Verein defendo - Schutz vor Gewalt und Missbrauch

Mittersteig 9 / Top 1-2

01/587 0992

1040

Wien

matiasek@nextra.at

F(M)B

102

Kriseninterventionszentrum für Kinder und Jugendliche

Heizhausgasse 39

0463/210031

9020

Klagenfurt

kiz@promente-jugend.at

KSE

103

Frauenhaus Pinzgau

Saalfelden, Postfach 63

06582/74 30 21

oder 0664 / 500 68 68

5760

Saalfelden

frauenhaus@aon.at

FH

104

Der Kreis

Museumstr. 31

0512-56 25 16

6020

Innsbruck

 

FamB

105

Miteinander Lernen –

Birlikte Ögrenelim

Koppstr.38/8

4931608/15

1160

Wien

mitein.lernen@nextra.at

allgB

106

EVITA Frauen- und Mädchenberatungsstelle

 

05372/6 36 16

6330

Kufstein

evita@kufnet.at

F(M)B

107

Kinderschutzzentrum Oberes Murtal

Gaalerstraße 2

03512/75741

8720

Knittelfeld

kinderschutzzentrum.o.m@gmx.at

KSE

108

Kinderschutz-Zentrum Linz

Langgasse 10

070/781666/ 20

4020

Linz

kisz@kinderschutz-linz.at

KSE


 

Nr

Name der Einrichtung

Adresse

Telefon/Fax

PLZ

Ort

e-mail-adresse

Kat.2

109

Lavantaler Frauen- und Familienberatung

Johann Offner-Straße 1

04352/52619

Fax: 19

9400

Wolfsberg

frauenfamilienber@netway.at

FamB

110

Psychologisch-Therapeutischer Dienst Stmk

Blümelhofweg 12B

0316/392232,

Fax 19

8044

Graz

johanna.kriegerl@stmk.gv.at

allgB

111

Männerberatung Rat und Hilfe St. Pölten

Heitzlergasse 2

02742/353510

Fax  20

3100

Sankt Pölten

männerberatung@ratundhilfe.net

F(M)B

112

Rat und Hilfe, 15 Beratungszentren

Heitzlergasse 2

02742/353510

Fax 20

3100

Sankt Pölten

beratungszentrum@ratundhilfe.net

allgB

113

Beratungsstelle Diözese Linz

(19 Beratungsstellen)

Kapuzinerstraße 84

070/773676

4020

Linz

ehe.familie@dioezese-linz.at

allgB

114

Abt. Kinder/Jugend-Heilkunde LKH Villach

Nikolaigasse 43

04242/2082356

9500

Villach

karl.pallasmann@lkh-vil.or.at

KSE

115

Institut für Sozialdienste, Bregenz

Römerstraße 35

05574/42890

6900

Bregenz

ifs.bregenz@ifs.at

allgB

116

Institut für Sozialdienste Bludenz

Hermann-Sander-Strasse 1

05552/62303

6700

Bludenz

ifs.bludenz@ifs.at

allgB

117

Institut für Sozialdienste Bregenzerwald

Gemeindezentrum Andelsbuch

05512/2079

6866

Andelsbuch

ifs.bregenzerwald@ifs.at

allgB

118

Institut für Sozialdienste Feldkirch

Schießstätte 14

05522/75902

6800

Feldkirch

ifs.feldkirch@ifs.at

allgB

119

Institut für Sozialdienste Hohenems

Franz-Michael-Felderstr. 6

05576/73302

Fax 20

6845

Hohenems

ifs.hohenems@ifs.at

allgB

120

Frauen gegen Vergewaltigung

Wilhelm-Greil-Strasse 1

0512/574416

6020

Innsbruck

office@frauen-gegen-vergewaltigung.at

F(M)B

121

Tiroler Fauenhaus

Innsbruck, Postfach 24

0512/ 342112

6025

Innsbruck

frauenHaus@eunet.at

FH

122

ARGUS

Einspinnergasse 1

0316/828208 Fax 8

8010

Graz

argus@jaw.or.at

allgB

123

Krisen- u. Beratungszentrum (Kinderschutzzentrum)

Neunkirchnerstraße 65

02622 66 980 od. 24 495

od. 0664 386 46 31

2700

Wiener Neustadt

krisenzentrum@aon.at

KSE

124

Bezirkshauptmannschaft

Wels-Land

Herrengasse 8

07242/618-451

4600

Wels

bh-wl.post@ooe.gv.at

KSE

125

Beratungszentrum PIA

Niederreithstraße 33

0732/65 00 31

4020

Linz

office@pia-linz.at

allgB

127

Verein INSEL,

Mädchen- und Frauenzentrum

Scharnstein, Grubbachstr. 6

07615 - 7626 / 2873

4644

Scharnstein

vereininsel@aon.at

F(M)B

128

Orient Express

Hillerstraße 6/3-5

01 / 7289725 – Fax: 13

1020

Wien

orientexpress@chello.at

allgB

129

Kinderschutzzentrum Burgenland

Haydngasse 2/3/12

02682/64214

7000

Eisenstadt

kinderschutz-bgld@aon.at

KSE


 

Nr

Name der Einrichtung

Adresse

Telefon/Fax

PLZ

Ort

e-mail-adresse

Kat.2

130

Frauenberatungsstelle Freiraum

Wienerstraße4/9

02635/611 25

2620

Neunkirchen

freiraumfrauen@utanet.at

F(M)B

131

FRAUENFORUM Beratungs-stelle f. erwerbslose Frauen

Bahnstraße 73/2 

02282/2638       02282/4238

2230

Gänserndorf

frauenforum.gsdf@aon.at

F(M)B

132

Mag 11 Zentrale

Rüdengasse 11

4000 8011

Fax: 4000 99 8011

1030

Wien

service@m11.magwien.gv.at

KSE

133

Jugendamt Spittal Drau

Tiroler Straße 13

04762 5301

Fax: 62337

9800

Spittal an der Drau

bhsp.jugendamt@ktn.gv.at

KSE

134

Haus der Frau St. Pölten

Herzogenburgstraße 4

02742 366514  Fax 4

3100

Sankt Pölten

hausderfrau.stpoelten@pgv.at

FH

135

Frauenhaus Neunkirchen

Postfach 22, Neunkirchen

02635 68971 oder 06765392790

2620

Neunkirchen

frauenhaus.nk@utanet.at

FH

136

Verein Wendepunkt

Raugasse 16

02622 82596 Fax 5

2700

Wr. Neustadt

wendepunkt@aon.at

F(M)B

137

Tamar - Beratungsstelle

Wexstraße 22/3/1

01 33 40 437

1200

Wien

beratungsstelle.tamar@mcnon.at

F(M)B

138

24-Stunden-Frauennotruf

Friedrich-Schmidtplatz 3

01 71 71 9

1082

Wien

frauennotruf@m57.magwien.gv.at

F(M)B

139

Abteilung für Neurologie/ Psychiatrie Kinder/Jugendliche

Villach, Nikolaigasse 43

04242 208-2458

9500

Villach

karl.pallasmann@lkh-vil.or.at

KSE

140

AEP-Familienberatung

Leopoldstraße 31a

0512 57-37-98 (+Fax)

6020

Innsbruck

aep@tirol.com

FamB

141

Beratungsstelle DOWAS*

Adamgasse 4

0512 56-24-77

6020

Innsbruck

dowas.frauen@aon.at

allgB

142

Beratungsstelle für Frauen

Fleischmarkt 14/10

01 512 38 39

1010

Wien

best@frauenhaeuser-wien.at

F(M)B

143

BIVAK - Jugendberatungsstelle der Stadt Salzburg

Linzergasse 72

0662 87-33-73

5020

Salzburg

BIVAK@SALZBURG.CO.AT

KSE

144

Ehe-Familien- und Lebensberatung Caritas*

St. Rochus-Straße 15

02682 73600-302/313

7000

Eisenstadt

m.jandl@eisenstadt.caritas.at

FamB

145

Erstberatung zu psychosozialen Problemstellungen*

Dr. Albertini-Straße 6

04762 4351

9800

Spittal an der Drau

gi-spittal@promente-kaernten.at

allgB

146

Familien- und Erziehungsberatung Kufstein

Oberer Stadtplatz 5b/4

05372 63 950

6330

Kufstein

 

FamB

147

Familienberatung VHS Burgenland

Hauptplatz 1

03352 410-107

7400

Oberwart

muehlgaszner@utanet.at

FamB

148

Familienhilfe der Caritas*

Innsbruck, Erlerstraße 12

0512 72 70-0

6020

Innsbruck

fhah.caritas@dioezese-innsbruck.at

FamB

149

First Love Ambulanz*

Juchgasse 25

01 71 165 – 4712

1030

Wien

office@oegf.at

KSE

150

Frauen- und Familienberatung

Alter Platz 30/I

0463 51-49-45

9020

Klagenfurt

frauenundfamilienberatung@sid.at

FamB

151

Frauenberatung Villach*

Peraustraße 23

04242 24 609

9500

Villach

frauenberatung.villach@utanet.at

F(M)B


 

Nr

Name der Einrichtung

Adresse

Telefon/Fax

PLZ

Ort

e-mail-adresse

Kat.2

152

Frauenhaus Amstetten

Postfach 47

7472 66 500

3302

Amstetten

frauenhaus.amstetten@aon.at

FH

153

Frauenhaus Graz

Postfach 30

0316 42-99-00

8018

Graz

frauenhaus.graz@aon.at

FH

154

Frauenhaus Mistelbach

Postfach 99

2572 50 88

2130

Mistelbach

frauenteam@home.at

FH

155

Frauenhaus Villach

Postfach 106

04242 31 031

9500

Villach

frauenhaus.villach@aon.at

FH

156

Frauennotruf*

 

01 71 71 9

1030

Wien

frauennotruf@m57.magwien.gv.at

F(M)B

158

Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie Burgenland

Steinamangerer Straße 4/2

03352 31 420

7400

Oberwart

intervention@utanet.at

IST

159

Interventionsstelle für Betroffenen des Frauenhandels

Markhofgasse 4/6

01 796 92 98

1030

Wien

lefoe_ibf@t0.or.at

F(M)B

160

Interventionsstelle gegen Gewalt an Frauen und Kindern NÖ

Bahnhofstraße 9

02822 530 03

3910

Zwettl

ist.zwettl@wvnet.at

IST

161

Interventionsstelle gegen fam. Gewalt an Frauen/Kindern Stmk

Granatengasse 4/2

0316 77 41 99-0

8020

Graz

office@interventionsstelle-steiermark.at

IST

162

Interventionsstelle Kärnten

Radetzkystraße 9

0463 590 290

9020

Klagenfurt

interventionsstelle@carinthia.at

IST

163

Interventionsstelle Salzburg

Paris Lodron-Straße 3A/1/5

0662 870 100*

5020

Salzburg

istsalzburg@netway.at

IST

164

Interventionsstelle OÖ

Scharitzerstraße 6-8/V

0732 60-77-60

4020

Linz

office@interventionsstelle.org

IST

165

Interventionsstelle Tirol

Museumstraße 27

0512 57-13-13

6020

Innsbruck

office@interventionsstelle.at

IST

166

Interventionsstelle Vorarlberg

Drevesstraße 2/3. Stk.

05522 82 440

6800

Feldkirch

interventionsstelle@ifs.at

IST

167

Interventionsstelle Wien

Amerlingstraße 1/6

01 585 32 88

1060

Wien

istwien@nextra.at

IST

168

Interventionsstelle Wr. Neustadt

Neunkirchnerstraße 12/2/2

02622 24 300

2700

Wr. Neustadt

ist.wr.neustadt@aon.at

IST

169

Interventionsstelle NÖ

Kremsergasse 37/1. Stock

02742 319 66

3100

Sankt Pölten

office.st.poelten@istnoe.at

IST

170

Jugendamt Oberpullendorf

 

 

7350

Oberpullendorf

post.op-jugendamt@bgld.gv.at

KSE

171

Kärntner Frauenhaus

Postfach 5

0463 44 966

9026

Klagenfurt

kaerntner.frauenhaus@aon.at

FH

172

Kinder- und Jugendanwaltschaft Kärnten

8.-Mai-Straße 18/3

0800 22-17-08

9020

Klagenfurt

kija@ktn.gv.at

KSE

173

Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol*

Sillgasse 8

0512 508-3792

6020

Innsbruck

jugendanwalt@tirol.com

KSE

174

Kinderschutzzentrum Tandem

Pfarrgasse 8

07242 67 163

4600

Wels

kisz.tandem@gmx.at

KSE

176

Kriseninterventionszentrum Linz

Hessenplatz 9/2. Stock

732 2177/2178

4020

Linz

kisz.tandem@gmx.at

allgB

177

Krisenstelle für Jugendliche

Werkstättenstraße 4

0662 45-32-66

5020

Salzburg

krisenstelle@koko.at

KSE

178

Landesklinik für Kinder- und Jugendheilkunde

Müllner Hauptstraße 48

0662 4482 4751

5020

Salzburg

w.sperl@lks.at

KSE


 

Nr

Name der Einrichtung

Adresse

Telefon/Fax

PLZ

Ort

e-mail-adresse

Kat.2

179

Mädchenzentrum Klagenfurt

Alter Platz 30/I

0463 50-88-21 (+Fax)

9020

Klagenfurt

maedchenzentrum.klagenfurt@aon.at

KSE

180

Männerberatung

Erlachgasse 95

01 603 28 28

1100

Wien

info@maenner.at

F(M)B

181

Mobiler Beratungsdienst für Kinder und Jugendliche*

Röntgengasse 28/12

01 588 31-510

7400

Oberwart

eva-maria.glatz@basb.gv.at

KSE

182

Osttiroler Kinderbetreuungszentrum

Adolf-Purtscher-Straße 6

04852 68 418

9900

Lienz

osttiroler_kinderbetreuungszentrum@utanet.at

KSE

183

Peregrina - Beratungsstelle für ausländische Frauen

Währingerstraße 59/6/1

01 408 33 52/408 61 19

1090

Wien

beratung.peregrina@netway.at

F(M)B

184

Psychologischer Beratungsdienst  (PB) Burgenland*

Europaplatz 1

02682 -600-2438

7000

Eisenstadt

josef.fuhrmann@bgld.gv.at

allgB

185

PB Güssing*

Hauptstraße 1

03322 -42 326-66

7540

Güssing

andrea.grandits@bgld.gv.at

allgB

186

PB Jennersdorf*

Hauptplatz 15

03329 -45 202-233

8380

Jennersdorf

andrea.grandits@bgld.gv.at

allgB

187

PB Mattersburg*

Angergasse 1

02626 -62 252-40

7210

Mattersburg

edith.demattio@bgld.gv.at

allgB

188

PB Oberpullendorf*

Hauptstraße 56

02612 42137-26/28

7350

Oberpullendorf

edith.demattio@bgld.gv.at

allgB

189

PB Oberwart*

Hauptplatz 1

03352 -410-218

7400

Oberwart

guenther.ifkovits@bgld.gv.at

allgB

190

Psychotherapeutische Beratung der Stadt Graz*

Tummelplatz 9/I

0316 872-4660/4661

8010

Graz

frauenbeauftragte@stadt.graz.at

F(M)B

191

Schulpsychologische Beratung*

Müllerstraße 7

0512 57-65-61

6020

Innsbruck

 

KSE

192

Sexualberatungsstelle

Platzl 2

0662 87-08-70

5020

Salzburg

mail@sexualberatung-salzburg.at

allgB

193

Sozialberatung für Menschen mit Behinderung*

Zeughausgasse 3/III

0512 57-06-40

6020

Innsbruck

sozialberatung@tirol.gv.at

allgB

194

Sozialpäd WG DOWAS Frauen*

Dr. Stumpf-Straße 118

0512 295498

6020

Innsbruck

dowas.frauenwg@aon.at

FH

195

Sunrise - Hilfecenter Hietzing

Trauttmansdorffgasse 5

01 876 44 84

1130

Wien

 

allgB

196

Tiroler Landesverband für Psychotherapie

Leopoldstraße 38

0512 56-17-34

6020

Innsbruck

tlp.psychotherapie@tirol.com

allgB

197

Tiroler Sozialdienst Fam. Beratg.

Innsbruckerstraße 5

05672 63 352 (+ Fax)

6600

Breitenwang

 

FamB

198

Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde

Währinger Gürtel 18-20

01 40 400-3188

1090

Wien

arnold.pollak@akh-wien.ac.at

KSE

199

Universitätsklinik für Neuropsychiatrie Kinder/Jugendl.

Währinger Gürtel 18-20

01 40400-3011

1090

Wien

max.friedrich@univie.ac.at

KSE

200

Verein Wr. Frauenhäuser

Weinheimergasse 4/5

01 202 55 00

1160

Wien

verein@frauenhaeuser-wien.at

FH

 


B/ Karten

 

 

 


C/ Der Internetfragebogen (http://mailbox.univie.ac.at/~pilgraa5/cgi-bin/befragung/frgb.cgi) 


D/ Responseraten nach Typus der Einrichtung

 

 

 

Typus der Einrichtung

Reaktion auf Fragebogen

 

gesamt

ausgefüllt

n

ausgefüllt %

keine OHE

nicht

geantwortet

verweigert

  Kinderschutzeinrichtung

41

73

4

10

1

56

  Interventionsstelle

 

0

 

 

11

11

  Frauenhaus

15

71

1

4

1

21

  Frauen(Männer)Beratungsst.

35

81

3

4

1

43

  Familienberatungsstelle

20

71

2

6

 

28

  Allgemeine Beratungsstelle

24

65

9

3

1

37

Gesamt

135

69

19

27

15

196

 

 

Am höchsten sind die Antwortraten beim Einrichtungstypus der Frauen- und/oder Männerberatungsstellen, unter dem Durchschnitt bei unspezialisierten allgemeinen sozialen Beratungseinrichtungen (privater oder auch kommunaler Natur). Verweigert wurde die Mitarbeit an der Erhebung generell und koordiniert von allen Interventionsstellen nach dem Gewaltschutzgesetz unter Berufung auf die Berichterstattung an das BMI und unter Verweis auf dieses. Diesen Stellen kommt aber gerade in Hinblick sowohl auf Sofortmaßnahmen wie auf die weitere Prozessbegleitung eine wesentliche opferhilfliche Funktion zu.

Nicht im Sinne der Verbrechensopferhilfe tätig verstehen sich vor allem eine Reihe der kontaktierten allgemeinen Beratungsstellen (9 von 37 bzw. jede vierte der adressierten Einrichtungen dieses Typs), aber auch eine kleinerer Anteil der namhaft gemachten Kinderschutzeinrichtungen (4 von 56) und selbst eines von 21 Frauenhäusern. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die Problemlagen der KlientInnen nicht (primär) unter strafrechtlichen Perspektiven und diese auch als einengend gesehen werden.

Es ist begründet anzunehmen, dass es auch bei einigen der Nonrespondeten die Nachrangigkeit der Verbrechensopferhilfe im engeren Sinn gewesen sein könnte, welche das Reaktionsverhalten auf die Erhebung bestimmt hat. Unter dieser Voraussetzung kann man behaupten, dass die Erfassungsrate der Kerneinrichtungen der Opferhilfe (abgesehen von den Interventionsstellen) sogar höher liegt als bei 76%.

 

 

Responseraten nach Herkunft der Einrichtungsadressen

 

 

Einrichtungsadressen

Reaktion auf Fragebogen

 

gesamt

ausgefüllt N

ausgefüllt %

keine OHE

nicht

geantwortet

verweigert

  aus Ursprungsliste

107

71

18

22

4

151

  neu hinzugefügt

28

62

1

5

11

45

gesamt

135

69

19

27

15

196

 

 

Von den Opferhilfeeinrichtungen der Ursprungsliste haben 71% geantwortet, 18 ihre Klassifikation als solche infragegestellt, 22 nicht reagiert und 4 die Untersuchung explizit abgelehnt. Unter Abzug der Nicht-Opferhilfeeinrichtungen nach Eigendefinition beträgt die Responserate hier 80% (107 von 133).

Unter den 45 neuerfassten Adressen befinden sich 1 einer Einrichtung, die sich nicht als solche der Opferhilfe deklarieren will, und die 11 Interventionsstellen. Sieht man von diesen Fällen ab, beträgt die Antwortrate hier 85%.

 



[1] Vgl. etwa Garland David (2001): The Culture of Control. Chicago

[2] Vgl. Fuchs Helmut (1999): Diversion und Tatopfer. in: Miklau Roland / Schroll Hans-Valentin: Diversion. Ein anderer Umgang mit Straftaten. Wien, S. 39-49; Pilgram Arno (2001): Die Strafprozessnovelle 1999 und ihre Auswirkung auf Diversion und Strafverfolgung. in: Bundesministerium für Inneres / Bundesministerium für Justiz (Hrsg.): Sicherheitsbericht 2000. S. 451-470; Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte (2001): Rechtliche Bestimmungen zum Schutz und zur Unterstützung von Gewaltopfern in Österreich. Wien (Forschungsbericht)

Kritisch anzumerken ist an dieser Stelle, dass die Diversionsmaßnahmen, dass insbesondere die den Außergerichtlichen Tatausgleich unterstützenden Einrichtungen des Vereins Neustart und deren Tatopferklientel und opferhilfliche Leistung in diesem Bericht und der hier vorliegenden „Landkarte der Opferhilfe“ gänzlich ignoriert bleiben.

[3] Einige wurden von anderen Einrichtungen genannt und haben sich nicht selbst gemeldet.

[4] Im Detail dazu im Ergebnisbericht.

[5] Hinsichtlich weiterer Details zu Einrichtungslisten und Responsraten siehe technischen Anhang, Pkt. D.

[6] Die Ursprungsliste der Opferhilfeeinrichtungen enthielt z.B. 3 öffentliche Jugendwohlfahrtsstellen (der Stadt Wels, der BH Wels-Land und das Jugendamt von Spittal/Drau. Darüberhinaus findet sich die Zentrale der MA 11 der Gemeinde Wien in der Liste, von der sowohl Hotlines für Kinder- und Jugendliche, als auch Servicestellen in den Bezirken, Eltern-Kind-Zentren, Krisenunterbringungsstellen, Jugendpsychologische Beratungsstellen, die Institute für Erziehungshilfe u.a. Stellen unterhalten werden. Sie sind hier nicht differenziert erfasst und zeigen zudem beträchtliche Überschneidung mit der Kategorie der Familienberatungsstellen.

[7] Die Opferhilfe des Vereins Neustart (in Angriff genommen als Projekt „danach“) ist wesentlich Ergebnis einer Initiative des Bundessozialamtes für Wien und Niederösterreich, das Mängel beim eigenen Vollzug des VOEG konstatieren musste. Die Bundessozialämter als solche sind in die Erhebung und „Landkarte der Opferhilfe“ nicht einbezogen, obwohl ihnen eine spezifische Rolle in der finanziellen Opferhilfe zukommt.

[8] Vgl. auch Pkt. 3.5/.

[9] Die Interventionsstellen fehlen leider in diesem und in den folgenden Abschnitten, weil über sie – abgesehen vom Standort – die Daten zur Gänze fehlen.

[10] Auch diese Auswertung berücksichtigt nur die 135 Respondenten. Zudem hat ein Teil derselben nicht alle Fragen beantwortet. Die Darstellung unterschätzt also die Erreichbarkeit, insofern Einrichtungen nicht an der Befragung teilnahmen und Öffnungszeiten nicht angaben.

 

[11] Ohne diesen einen Wert reduziert sich die GesamtklientInnenzahl der Opferhilfe in Österreich auf ca. 23.000, jene der allgemeinen Beratungsstellen von 9.100 auf 3.600 bzw. 45/100.000 Einwohner. In Kärnten werden außerhalb der bezeichneten Einrichtung in den sonstigen gelisteten Stellen rund 600 Opfer als KlientInnen registiert, was einen deutlich unterdurchschnittlichen Zahlenwert (105) je 100.000 der Bevölkerung erbrächte.

[12] Die Reihenfolge der Auflistung richtet sich nach dem angegebenen Prozentsatz der Verbrechensopfer in der Klientel.

[13]  Einrichtungen, die mit einem * gekennzeichnet sind, verstehen sich nicht als Opferhilfeeinrichtung und sind daher nicht in die vorliegende Auswertung miteinbezogen worden bzw. auch nicht auf den Karten verzeichnet;

ab Nr. 138: Fragebogen nicht retourniert; unter 1-137 wurden zwei Doppelrückmeldungen eliminiert, wodurch sich 135 gültige Resonses ergeben.

[14] Kategorienzuordungen abgekürzt: KSE = Kinderschutzeinrichtung, IST = Interventionsstelle, FH = Frauenhaus, F(M)B = Frauen(Männer)Beratungsstelle, FamB = Familienberatungsstelle, allgB = allgemeine Beratungsstelle

2 Kategorienzuordungen abgekürzt: KSE = Kinderschutzeinrichtung, IST = Interventionsstelle, FH = Frauenhaus, F(M)B = Frauen(Männer)Beratungsstelle, FamB = Familienberatungsstelle, allgB = allgemeine Beratungsstelle

2 Kategorienzuordungen abgekürzt: KSE = Kinderschutzeinrichtung, IST = Interventionsstelle, FH = Frauenhaus, F(M)B = Frauen(Männer)Beratungsstelle, FamB = Familienberatungsstelle, allgB = allgemeine Beratungsstelle

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2 Kategorienzuordungen abgekürzt: KSE = Kinderschutzeinrichtung, IST = Interventionsstelle, FH = Frauenhaus, F(M)B = Frauen(Männer)Beratungsstelle, FamB = Familienberatungsstelle, allgB = allgemeine Beratungsstelle

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2 Kategorienzuordungen abgekürzt: KSE = Kinderschutzeinrichtung, IST = Interventionsstelle, FH = Frauenhaus, F(M)B = Frauen(Männer)Beratungsstelle, FamB = Familienberatungsstelle, allgB = allgemeine Beratungsstelle