1911/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.08.2004
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, 17. August 2004
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1919/J vom 17. Juni 2004 der Abgeordneten
Mag. Gisela Wurm und Kollegen, betreffend Auflösung der
Zollwache mit 1. Mai 2004 und Aufteilung des Personals, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel
gesetzt, die Verwaltung insgesamt bürgerfreundlicher und effizienter zu
gestalten. Diese Reformbemühungen treffen auch den Bereich der Zollverwaltung,
die sich gleichzeitig ständig ändernden Rahmenbedingungen stellen muss, wie:
Diese Herausforderungen wird die
österreichische Zollverwaltung als integraler Bestandteil des europäischen
Zolls auch in Gemeinsamkeit mit der Europäischen Kommission und den
Zollverwaltungen der anderen Mitgliedstaaten gestaltend bewältigen.
Hierbei soll sie sich, auch im Lichte
der mittlerweile vergleichsweise nachrangigen Bedeutung der Abgabeneinhebung,
zunehmend als die spezialisierte Organisation für Maßnahmen und Regelungen im
Zusammenhang mit dem internationalen Warenverkehr in Österreich im Bewusstsein
der Öffentlichkeit etablieren können.
Zu 1.:
Die Aufgabenstellungen eines
Zollwachebediensteten im Finanzressort waren bisher am ehesten vergleichbar mit
jenen der anderen exekutiven Wachkörper (Gendarmeriebeamte, Polizisten) im
Bundesministerium für Inneres.
Diese Exekutivbediensteten haben
gemeinsam, dass sie vielfach auf dem Gebiet der Strafrechtspflege und
Betrugsbekämpfung, sohin auch im Ermittlungs- und
Sachverhaltsfeststellungsbereich tätig waren bzw. sind. Die
Zollwachebediensteten haben zudem (im übertragenen Wirkungsbereich) auch schon
Sicherheitsagenden, sei es an den ehemaligen EU‑Außengrenzen, sei es bei Gefahr
im Verzug im Rahmen ihrer Ermittlungstätigkeiten auch hinter den ehemaligen
Zollgrenzen wahrgenommen, sodass sie in einer Gesamtschau sowohl zu ihrem
Vorteil als auch zum Vorteil der Sicherheitsverwaltung des Bundes bestmöglich
im Innenressort zu integrieren waren.
Zu 2.:
Mit Stichtag 1. Mai 2004
verblieben insgesamt 646 ehemalige Zollwachebedienstete im Bundesministerium für
Finanzen, wobei für 79 dieser Bediensteten am Zollamt Flughafen Wien
Arbeitsplätze des Exekutivdienstes eingerichtet wurden. Die übrigen 567
Zollwachebediensteten werden auf Arbeitsplätzen der Allgemeinen Verwaltung
verwendet (1 Bundes-Finanzakademie, 3 Bundesministerium für Finanzen, 41
Finanzamt, 5 Steuer- und Zollkoordination sowie 517 Zollamt).
Zu 3.:
Bei der Beantwortung dieser Frage gehe
ich davon aus, dass sich die Frage darauf bezieht, wie viele im
Bundesministerium für Finanzen verbliebene Bedienstete seit
1. Mai 2004 nicht mehr Dienst an ihrem ehemaligen (vor dem
1. Mai 2004) Dienstort versehen.
Grundsätzlich ist hiezu auszuführen,
dass sämtlichen – freiwillig - im Bundesministerium für Finanzen verbliebenen
Bediensteten anlässlich ihrer Optionserklärung zum Verbleib im
Bundesministerium für Finanzen bekannt war, wo sie künftig ihren Dienst in der
Zoll- bzw. Steuerverwaltung verrichten werden. Ausgenommen davon waren die
(exekutiven) Bediensteten am Zollamt Flughafen Wien und die verbliebenen
Optanten in Tirol.
Durch die neu geschaffenen Strukturen
der Zollämter mit zugeordneten Zollstellen können in den überwiegenden Fällen
die im Bundesministerium für Finanzen verbliebenen Bediensteten ohne
Ortswechsel ihren Dienst verrichten. Das Bundesministerium für Finanzen war als
moderne Verwaltung bemüht, durch Verlagerungen von bundesweiten Zollagenden,
die Arbeit zu den Mitarbeitern zu bringen und damit familiäre und soziale
Härten zu vermeiden.
Bedienstete, deren Dienststellen
aufgelöst wurden und welche eine Dienstverrichtung in anderen, verbleibenden
Dienststellen der Zollverwaltung ablehnten, haben abgesehen von den oben
angeführten, aus dienstbetrieblichen Notwendigkeiten zum Verbleib im
Bundesministerium für Finanzen verhaltenen Mitarbeitern, in das
Bundesministerium für Inneres gewechselt.
Zu 4.:
Die verbliebenen Mitarbeiter der
ehemaligen Zollwache wurden adäquate Arbeitsplätze in der Allgemeinen
Verwaltung des Ressorts zur Verfügung gestellt, die auch ein gesichertes
berufliches Fortkommen mit optimalen Karrierechancen in der gemeinsamen Steuer-
und Zollverwaltung ermöglichen, insoweit Qualifikationen bereits vorhanden,
bzw. angebotene Qualifizierungsmöglichkeiten angenommen werden.
Um mein Versprechen gegenüber den
ehemaligen Zollwache-Bediensteten zu halten, habe ich mir alle erdenkliche Mühe
gegeben. So wurden alle Möglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
ausgeschöpft, damit die freiwillig verbliebenen MitarbeiterInnen der ehemaligen
Zollwache keine bzw. nur geringfügige finanzielle Nachteile erleiden.
Zu 5.:
Gemäß § 12 Abs. 1 Gehaltsgesetz (GehG)
1956 finden im Falle einer Überleitung vom Exekutivdienst in die Allgemeine
Verwaltung die im Exekutivdienst erworbenen Zeiten zur Gänze Berücksichtigung.
Darüber hinaus ist gemäß § 113 lit. g
Absatz 7 GehG der § 83 lit. a leg. cit. auf Beamte, die gemäß Absatz 1 von der
Besoldungsgruppe des Exekutivdienstes oder der Besoldungsgruppe der
Wachebeamten in die Besoldungsgruppe des Allgemeinen Verwaltungsdienstes
überstellt worden sind, im Falle ihrer Versetzung in den Ruhestand wegen
dauernder Dienstunfähigkeit mit der Maßgabe weiter anzuwenden, dass die
tatsächlich im Exekutivdienst zurückgelegte Dienstzeit spätestens mit dem Tag
vor der Wirksamkeit der Überstellung endet.
Zu 6.:
Bis zum 30. April 2004 nahm
die Vorarlberger Zollwache sowohl die sicherheitsrechtlichen als auch die
zollrechtlichen Aufgaben an der Schweizer EU-Außengrenze wahr.
Eine Sondervereinbarung zwischen
dem Bundesministerium für Inneres und dem Bundesministerium für Finanzen machte
einen Übertritt aller Zollwachebediensteten, die ins Innenressort optiert
hatten, mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2004 möglich.
Für die
längste EU-Außengrenze mit ihren vielen Grenzübergängen konnten durch die
getroffene Sonderlösung mit der gleichzeitigen Übertragung von Zollagenden in
das Bundesministerium für Inneres sowohl die Wahrnehmung der Zollaufgaben als
auch die schengenkonformen Grenzkontrollen durch diese Grenzorgane gesichert
werden.
Zu 7.:
Dies ist zutreffend.
Zu 8.:
Die politische Vereinbarung mit dem
Bundesministerium für Inneres erfolgte aufgrund einer Bedarfsberechnung einer
Projektgruppe im Bundesministerium für Finanzen, also nicht auf Grundlage
einer "abstrakten" Festlegung der Zahl der ins Bundesministerium für
Inneres zu überführenden Optanten. Bei der Bedarfsberechnung lag es
selbstverständlich im Interesse des Finanzressorts die künftigen Kernaufgaben
und Aufgabenschwerpunkte der Zollverwaltung weiterhin sicherzustellen, um
Anlastungen der EU zu verhindern. Es gab daher keine unverrückbaren
Notwendigkeiten sondern gesetzliche Verpflichtungen der Ressortleitung, die
sich an den Aufgabenstellungen des Bundesministeriums für Finanzen zu
orientieren hatten und gleichzeitig synergetische Lösungen auch unter
Berücksichtigung der Wünsche der Mitarbeiter erlaubten. Solcherart konnten
immerhin 95 % der Optionswünsche der Zollwachebediensteten berücksichtigt
werden und auch weiterhin die hohe Qualität der Zollverwaltung garantiert
werden.
Zu 9.:
Die Zollagenden sind grundsätzlich eine
vom Finanzressort zu vollziehende Materie mit direkter Verantwortlichkeit
gegenüber Organen der Europäischen Union.
Eine mit Vorarlberg vergleichbare
Sonderlösung Tirol hätte keine vergleichbaren Synergieeffekte geschaffen. In
Tirol müsste eine relativ kleine Anzahl von Gendarmeriebeamten ein komplexes
und sich rasch änderndes Zollrecht vollziehen, wodurch ein hoher
Fortbildungsaufwand, den das Finanzressort zu tragen hätte, entstanden wäre.
Ungeachtet dessen hätte trotz Aufgaben-übertragung auch eigenes Zollpersonal
für die Güterabfertigung eingesetzt werden müssen. Insgesamt war die Sachlage
aus dem Blickwinkel optimierter Prozessabläufe für Zoll und Grenzgendarmerie nicht
mit Vorarlberg vergleichbar.
Der in seiner wirtschaftlichen und
geopolitischen Bedeutung wichtige und noch immer wachsende Internationale
Flughafen Wien rechtfertigt die Sonderlösung mit exekutiven Mitarbeitern in der
Zollverwaltung. Eine Übertragung der Zollagenden nach § 15
Zollrechtsdurchführungsgesetz hätte aufgrund der komplexen Aufgabenstellungen
des Flughafenzollamtes in Schwechat auch schon in Ansehung der mengenmäßig zu
bewältigenden Zollagenden aber auch der Korridorfunktion im internationalen
Schmuggel von Waren aller Art wenig Sinn gemacht. Es gab daher am Flughafen
Wien schon aus dieser geschilderten Situation heraus keine Doppelgleisigkeiten,
vielmehr waren und sind die Mitarbeiter des Bundesministeriums für Inneres und
des Bundesministeriums für Finanzen allein mit ihren unterschiedlichen,
getrennten Aufgabenstellungen am Flughafen mehr als gefordert.
Zu 10.:
Zu dieser Frage verweise ich auf die
Ausführungen zu Frage 9. Zudem halte ich fest, dass 95 % der
Optionswünsche erfüllt werden konnten.
Zu 11.:
Vor dem 1. Mai 2004 umfasste die
gesamte Zollverwaltung in Tirol ca. 340 Bedienstete. Gegenüber dem Osten
Österreichs (ehemalige EU‑Außengrenze) hat sich die Anzahl an Zollabfertigungen
im Westen nicht wesentlich verringert. Die Zollverwaltung in Tirol hat daher
mit weniger Personal Geschäftsfälle zu bewältigen, die durch die letzte EU‑Erweiterung
nicht wesentlich geringer anfallen werden.
Zu 12.:
Versetzungen von Bediensteten gab es in
jenen Bereichen, wo früher eine Mobile Kontrolleinheit stationiert war, sich
aber keine Zollstelle befand. So wurden z.B. die im Bundesministerium für
Finanzen verbliebenen Beamten der MÜG Buch bei Jenbach zur Zollstelle Kufstein
versetzt. Darüber hinaus gehende Versetzungen haben nicht stattgefunden. Durch
die Neuschaffung einer Abfertigungsmöglichkeit in Landeck wurden 3 zivile
Bedienstete dorthin versetzt, weil dort auch ein Kundenteam mit der örtlichen
Zuständigkeit für die Bezirke Imst, Landeck und Reutte errichtet wurde.
Dienstzuteilungen sind derzeit nur zwei
aufrecht und zwar zur Unterstützung der Zollverwaltung in Vorarlberg.
Zu 13. und 14.:
Hier verweise ich zunächst auf meine
Beantwortung der Frage 9.
Die Abfertigung von Reisenden bei den
Zollstellen Spiss, Pfunds und Martinsbruck wird von im Bundesministerium für
Finanzen verbliebenen Zollbediensteten vorgenommen, weil diese auch zum Teil im
Güterverkehr eingesetzt werden müssen. Der Einsatz von Gendarmeriebeamten im
Güterverkehr würde den Servicelevel gegenüber der Wirtschaft vermindern.
Wegen der zu vollziehenden
Güterabfertigung waren Synergieeffekte nach den heutigen Rahmenbedingungen
nicht so überzeugend, sodass eine andere Lösung für das Bundesministerium für
Finanzen nicht zielführend erschien.
Mit
freundlichen Grüßen