1913/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.08.2004
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.
Prof. Dr. Andreas KHOL
Parlament
1017 Wien
Wien, am 17.08.2004
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/5037-IK/1a/2004
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1894/J betreffend Österreichische Position zu Reach, welche die Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen am 16. Juni 2004 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort
zu den Punkten 1, 2 und 13 der Anfrage:
Bei einer Zusammenschau des Inhaltes der
REACH-Verordnung mit Teil 2 Punkt L der Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz
1986 (BMG) zeigt sich, dass die Mitzuständigkeit des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit aus den zitierten Bestimmungen der Anlage zum BMG
„Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie“ (Z. 1), „ Angelegenheiten der
Wirtschaftspolitik“ (Z. 3), „Ordnung des Binnenmarktes“ (Z. 4),
„Wettbewerbsangelegenheiten“ (Z. 6) und „Wahrnehmung handels- und
wirtschaftspolitischer Angelegenheiten gegenüber dem Ausland“ (Z. 14) zu erschließen
ist. Diese Anknüpfungspunkte werden nicht bloß durch den Normenwortlaut der
REACH-Verordnung (z.B. Art. 19 „Herstellung und Einfuhr chemischer Stoffe“)
offenbar, sondern auch durch die Gründe und Ziele der Verordnung („Wahrung und
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU“, „Verhinderung
einer Aufsplitterung des Binnenmarktes“, „Einhaltung der von der EU im Rahmen
der WTO eingegangenen internationalen Verpflichtungen“) sowie durch die
Rechtsgrundlage des Verordnungsvorschlags („Art. 95 EG-Vertrag ist die
geeignete Rechtsgrundlage, denn es ist erforderlich, für alle
Wirtschaftsakteure auf dem Binnenmarkt gleiche Bedingungen zu schaffen“). Aus
diesen Gründen ist eine Mitzuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Arbeit hinsichtlich wesentlicher Regelungsinhalte der REACH-Verordnung
gegeben.
Gemäß § 5 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 2
BMG haben daher beide Ministerien in dieser Angelegenheit gemeinsam vorzugehen,
was im Hinblick auf eine auf breiter Basis stehende österreichische
Positionierung ebenso wie im Hinblick auf die bestmögliche Vertretung
nationaler Interessen in Brüssel unumgänglich ist.
Antwort
zu Punkt 3 der Anfrage:
Im Hinblick auf den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wird wesentlicher Änderungsbedarf vor allem in folgenden Bereichen gesehen:
Die Registrierung ist nach wie vor zu aufwändig und bürokratisch. Anstelle der notwendigen Angabe einzelner Verwendungen sollte vielmehr ein System von Expositions- und Verwendungskategorien entwickelt werden, um die administrativen Abläufe zu vereinfachen. Die dadurch erreichte Praxistauglichkeit ist gleichzeitig notwendig, um das angestrebte Schutzniveau gewährleisten zu können.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Geltungsbereich, der zu Überschneidungen mit anderen stoffbezogenen Regelungen und in weiterer Folge zu Rechtsunsicherheit und Auslegungsschwierigkeiten führen würde.
Der
Agentur sollte auch bei der Evaluierung eine zentrale Funktion im Hinblick auf
Bearbeitung und Entscheidung eingeräumt werden, um eine einheitliche EU-weite
Vollziehung gewährleisten zu können. Die Evaluierung ist nach wie vor ein
dezentrales Verfahren unter Beteiligung aller Mitgliedstaaten mit einem
komplizierten Entscheidungsmechanismus auf EU-Ebene.
Weiters
muss die Zulassung überarbeitet werden, um den Schutzzielen gerecht werden zu
können. Nur durch ein effizientes REACH-System, bei dem die einzelnen Elemente
besser aufeinander abgestimmt sind, können die wichtigen Ziele (u. a. auch die
Substitution von bedenklichen Stoffen) erreicht werden.
Antwort
zu Punkt 4 der Anfrage:
Die im derzeitigen REACH-Vorschlag vorgesehenen
Bestimmungen hinsichtlich der Substitution von bedenklichen Stoffen werden von
Österreich unterstützt.
Antwort
zu Punkt 5 der Anfrage:
Im Rahmen der ständigen Zusammenarbeit zwischen den
beiden Ressorts im Vorfeld relevanter Tagungen der ad-hoc Arbeitsgruppe und der
jeweiligen Ministerräte.
Antwort
zu den Punkten 6, 7, 10 und 11 der Anfrage:
Nein.
Antwort
zu den Punkten 8 und 12 der Anfrage:
Auf Grund der laufenden Verhandlungen, welche noch
zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen werden und Entwicklungen, etwa auf Grund
neuer Vorschläge von einzelnen Delegationen, kann derzeit noch keine endgültige
Positionierung zu sämtlichen Bereichen der umfangreichen REACH-VO erfolgen und
es scheint somit auch nicht sinnvoll, in kurzen Abständen einzelne
Positionselemente zum jeweiligen Verhandlungsverlauf zu veröffentlichen.
Antwort
zu Punkt 9 der Anfrage:
Bisher fanden auf Ebene der EU-Minister "Orientierungsdebatten"
zur REACH-VO und keine Verhandlungen des Dossiers statt. Zur Positionsfindung
wird auf die Beantwortung der Frage 5 verwiesen.
Antwort
zu Punkt 14 der Anfrage:
Auf EU-Ratsebene wurden akkordierte Positionen
vertreten, dies wird durch die
Beibehaltung der genannten Vorgangsweise auch zukünftig sichergestellt.
Antwort
zu den Punkten 15 bis 17 der Anfrage:
Österreich vertritt die Position, dass nur durch ein
effizientes und administrierbares REACH-System die angestrebten Ziele im Umwelt-
und Gesundheitsschutz erreicht werden können und setzt sich dafür mittels
entsprechender Positionierungen auf Rats- und RAG-Ebene im Rahmen des laufenden
Prozesses ein.
Antwort
zu Punkt 18 der Anfrage:
Bei gleich gelagerten Positionen kann eine gemeinsame
Vorgangsweise mit anderen Mitgliedstaaten gewählt werden. Es erfolgt daher auch
eine regelmäßige Diskussion der jeweiligen Positionen mit Experten anderer
Mitgliedstaaten.
Antwort
zu Punkt 19 der Anfrage:
Derzeit kann nicht beantwortet werden, welcher
Ministerrat auf EU-Ebene die abschließende Position des Rates zu REACH
beschließen wird.
Antwort
zu den Punkten 20 und 21 der Anfrage:
Nein.
Antwort
zu den Punkten 22 bis 26 der Anfrage:
Arzneimittel fallen grundsätzlich nicht unter den
Anwendungsbereich von REACH.
Antwort
zu Punkt 27 der Anfrage:
Auch nachgelagerte Anwender sind von REACH betroffen.
Die Auswirkungen auf diese Unternehmen - in der Mehrzahl KMU - sind derzeit
noch nicht ausreichend abgeschätzt worden und sollten daher überprüft werden.
Antwort
zu den Punkten 28 bis 33 der Anfrage:
Eine innerösterreichische Studie ist in Planung, mit
Ergebnissen ist bis Ende des Jahres zu rechnen.