1916/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.08.2004
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: 117/1948-II/2/04

 

Wien, am     . August 2004

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und GenossInnen haben am 07.07.2004 unter der Nummer 1982/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Tauernautobahn LKW-Verkehr: Kontrollstelle Kuchl (Hoher Göll)“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja.

 

Zu Frage 2:

Diesbezüglich wird auf die Beantwortung zur Frage 2 der parlamentarischen Anfrage vom 8.7.2003, Nr. 628/J verwiesen.

 

Zu den Fragen 3 bis 8:

Im Zuge des Projektes „Team 04“ wird diesbezüglich Bedacht genommen.

Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu den Fragen 3, 4, 5, 6 und 20 der parlamentarischen Anfrage vom 8.7.2003, Nr. 628/J verwiesen.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Da die Durchführung eines Verwaltungsstrafverfahrens der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde obliegt, steht dem Bundesministerium für Inneres das diesbezügliche Gesamtdatengerüst nicht zur Verfügung.

 

Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 11 bis 22 verwiesen.

 

Zu den Fragen 11 bis 13, 20 bis 22:

Im Jahre 2003 wurden an 109 Tagen 872 Kontrollstunden aufgewendet.

 

Genaue Aufschlüsselungen werden nicht geführt.

 

Kontrollergebnisse:

 

78.880 Fahrzeuge gewogen, 841 Überladungen festgestellt, 694 Anzeigen erstattet, 589 Organstrafverfügungen und 139 Sicherheitsleistungen eingehoben, 148 Anträge auf besondere Überprüfung gestellt.  

102 Kraftfahrzeuge waren nicht verkehrssicher (Kennzeichenabnahmen), 149 Kraftfahrzeuge waren bedingt verkehrssicher (Anzeigen).

 

Von Jänner bis Juni 2004 wurden 117 Schwerpunktkontrollen durchgeführt,  653 Anzeigen erstattet, 677 Organstrafverfügungen und 211 Sicherheitsleistungen eingehoben, 11075 Verwiegungen durchgeführt und 989 Überladungen festgestellt, 71 Anträge auf besondere Überprüfung gestellt. 88 Kraftfahrzeuge waren nicht verkehrssicher (Kenzeichenabnahmen), 132 Kraftfahrzeuge waren bedingt verkehrs­sicher (Anzeigen).

 

Zu den Fragen 14 bis 19:

Im Jahre 2003 wurden beim multifunktionalen Verkehrskontrollplatz Kundl 5304 Einsatzstunden aufgewendet. Dabei wurden insgesamt 474.000 Schwerverkehrs­kontrollen (inklusive Vorverwiegungen und Vorselektionen) durchgeführt.

 

Kontrollergebnisse:

 

8789 Verwaltungsstrafanzeigen erstattet,  1183 nach dem Güterbeförderungsgesetz - Öko-Punkte, CEMT, Frachtbrief u. a.,  2284 nach der StVO  - Wochenendfahrverbot, Nachtfahrverbot, Alkohol am Steuer und sonstige Verwaltungsübertretungen, 799 nach dem KFG,  2278 nach dem Bundes-straßenmautgesetz   -  Vignette -, 133 ADR-Anzeigen, 4 nach dem Fremdengesetz sowie 4 nach dem Tiertransportgesetz-Straße.

 

 

 

4971 Organstrafverfügungen (EUR 341.041.-), 1821 Sicherheitsleistungen (EUR 732.783.-) und 2278 Mautersatzgebühren (EUR 263.767.-) eingehoben.

 

Vom Jänner 2004 bis Juni 2004 wurden 2674 Einsatzstunden aufgewendet und  211.321 Schwerverkehrskontrollen (inklusive Vorverwiegung und Vorselektion) durchgeführt.

 

Kontrollergebnisse:

 

5687 Verwaltungsstrafanzeigen erstattet, 559 nach dem Güterbeförderungsgesetz -

Öko-Punkte, CEMT, Frachtbrief u. a., 1216 nach der StVO - Wochenendfahrverbot, Nachtfahrverbot, Alkohol am Steuer und sonstige Verwaltungsübertretungen, 502 nach dem KFG, 685 nach dem Bundes-straßenmautgesetz - Vignette -, 38 ADR-Anzeigen und eine nach dem Tiertransportgesetz-Straße.

 

3518 Organstrafverfügungen (EUR 263.057.-), 1018  Sicherheitsleistungen   (EUR 387.772.-) und 685 Mautersatzgebühren (EUR 86.818.-) eingehoben.

 

Zu den Fragen 23 und 30:

Diesbezüglich wird auf die Beantwortung zur Frage 15 der parlamentarischen Anfrage vom 8.7.2003, Nr. 628/J verwiesen.

 

Zu Frage 24:

Nein.

 

Zu Frage 25:

Der Verkehrsabteilung-Außenstelle Wiesing, von der die Kontrollstelle Kundl personell betreut wird, wurden mit Wirksamkeit 1.9.2003 5 Beamte zugewiesen.

 

Zu Frage 26:

Die Kontrollstelle Kuchl wird von der Verkehrsabteilung-Außenstelle Anif personell betreut, wobei dieser Dienststelle bei Bedarf Beamte zur Dienstverrichtung zugeteilt werden, um das Ausmaß der Kontrollen sicherzustellen.

 

Zu den Fragen 27, 31 bis 33, 36 und 37:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 28 und 29:

Die Kontrollstelle Kundl wird personell von der Verkehrsabteilung-Außenstelle Wiesing, bei der 37 Beamte Dienst verrichten, betreut. Von diesen versehen 16 Exekutivbeamte im Wechseldienst bei der Kontrollstelle Kundl ihren Dienst.

 

Bei der Verkehrsabteilung-Außenstelle Anif, von der die Kontrollstelle Kuchl personell mitbetreut wird, versehen 38 Beamte ihren Dienst.

 

Ein Mindeststand ist in beiden Fällen nicht definiert. Die Anzahl der jeweils dienstversehenden Beamten erfolgt bedarfsorientiert im Zuge der monatlichen Dienstplanerstellung.

 

Zu Frage 34:

Die Kontrolle des Güterfernverkehrs erfolgt nicht nur auf den Verkehrskontrollplätzen, sondern auch mobil im Rahmen des motorisierten Verkehrsstreifendienstes durch Beamte des Landesgendarmeriekommandos für Salzburg.

 

Zu Frage 35:

Mit Hilfe des Kontrollmasterplanes werden die mobilen technischen Prüfzugeinheiten des Bundes und der Länder insbesonderes hinsichtlich Einsatzort und Einsatzzeit bundesweit und im Einvernehmen mit den beteiligten Partnern koordiniert.

 

Da die Errichtung von Kontrollstellen nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres fällt, nehme ich von der Beantwortung dieser Frage Abstand.

 

Zu den Fragen 38 und 39:

Die Auswertung der von den Partnern der LKW-Kontrollplattform übermittelten Daten fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.