1918/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.08.2004
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BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des
Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
DVR:
0000051
GZ
71.035/141-III/5/04
Wien, am . August 2004
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Walter Posch, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Juli 2004
unter der Nummer 1993/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Situation in den Erstaufnahmestellen Traiskirchen und Thalham“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte
ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Büroausstattung der Referenten in den
Erstaufnahmestellen entspricht den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und auch
der Zweckmäßigkeit.
Die Referenten arbeiten mit den
ihnen zugewiesenen Schriftführerinnen jeweils in einem Team und daher stehen
gemeinsame Büroräumlichkeiten zur Verfügung.
Wo erforderlich, wurden die
Amtsräume neu und einheitlich möbliert, wobei bei Anschaffung der Möblierung
auf die Herstellung einer für ein Gespräch mit Asylwerbern unter Beiziehung des
Dolmetschers möglichen Dreiecksitzordnung Bedacht genommen wurde.
Den Rechtsberatern stehen in der
Erstaufnahmestelle Ost insgesamt 4 Zimmer in der Erstaufnahmestelle West 1
Zimmer zur Verfügung. Diese Zimmer der Rechtsberater sind möbliert und mit
Computern mit Internetzugang ausgestattet.
Zu Frage 2:
Die Dienstleistung der Sicherheitsexekutive kann
nicht nur auf die Mitwirkung im Vollzug asylrechtlicher Aufgaben beschränkt
bleiben, sondern umfasst auch die Wahrnehmung allgemeiner
sicherheitspolizeilicher Maßnahmen, damit die Sicherheit und Unversehrtheit
aller betroffenen Menschen - sowohl die der Asylsuchenden, als auch die der im
Umfeld der Betreuungsstellen Berufstätigen - gewährleistet bleibt. In
sorgfältiger Abwägung aller tangierten Interessen muss daher dem
sicherheitspolizeilichen Aspekt der Vorrang gegeben werden.
Zu Frage 3:
Gemäß den Bestimmungen der
Asylgesetznovelle hat binnen einer Frist von 48 Stunden bis längstens jedoch 72
Stunden nach Einbringung des Antrages eine Ersteinvernahme in der
Erstaufnahmestelle zu erfolgen; gleichzeitig ist dem Asylwerber eine ärztliche
Untersuchung in der Erstaufnahmestelle zu ermöglichen. Diesen gesetzlichen
Bestimmungen wird voll und ganz entsprochen. Der grundsätzliche Ablauf im
Vollzug dieser Bestimmungen sieht vor, dass nach der Registrierung eines
Asylwerbers eine Grunduntersuchung durch einen Allgemeinmediziner und ein
Röntgen, sowie im Bedarfsfall eine Untersuchung eines auf Traumatisierung
spezialisierten Arztes erfolgt. Diese Vorgangsweise ist der Regelfall und wird
hievon bei entsprechender Mitwirkung des Asylwerbers nur in begründeten Einzelfällen
abgewichen. Es ist daher kein Missstand festzustellen.
Zu Frage 4:
Die medizinische Untersuchung in den
Erstaufnahmestellen obliegt Ärzten, welche unter Vertrag der European Homecare stehen. Bei
Bedarf stellt die European Homecare auch die erforderlichen DolmetscherInnen
zur Verfügung. Ansonsten verfügt die European Homecare über sprachkundiges
Personal, welches auch zu Untersuchungen beigezogen werden kann. Seit 1. Mai
2004 besteht außerdem seitens der Erstaufnahmestellen das Angebot, die untersuchenden
Ärzten im Bedarfsfall mit Dolmetschern zu unterstützen.
Zu Frage 5:
Hinsichtlich des generell hohen
Ausbildungsniveaus des Bundesasylamtes verweise ich auf die Beantwortung der
Frage Nr. 4 zur Parlamentarischen Anfrage Nr. 1959/J. Ein Teil der in den
Erstaufnahmestellen tätigen Referenten ist bereits seit geraumer Zeit im
Bundesasylamt tätig und entsprechend geschult.
Die sonstigen MitarbeiterInnen
der Erstaufnahmestellen, insbesondere aber die ReferentInnen, wurden auf ihre
Aufgabe in einer einwöchigen Einführungswoche, in welcher die wesentlichen
rechtlichen, vernehmungstechnischen, EDV -, Länderinformations- und
flüchtlingsrechtlichen Grundlagen unterrichtet wurden, vorbereitet. An dieser
Schulungswoche hat sich insbesondere UNHCR im Bereich der Wissensvermittlung
zur Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention,
Vernehmungstechnik, Umgang mit traumatisierten und besonders schutzwürdigen
Personen maßgeblich beteiligt. Ein Teil der Referenten wurde bereits vor 1. Mai
2004 dem Bundesasylamt zugeteilt, um auch in den Außenstellen des
Bundesasylamtes praktische Erfahrungen zu sammeln. Darüber hinaus werden
laufend weitere Fortbildungsmaßnahmen im Bereich des Bundesasylamtes
durchgeführt, etwa ein in drei Blöcken geplantes sechstägiges Seminar zum Thema
„Umgang mit Trauma“, veranstaltet durch zwei namhafte nicht staatliche
Organisationen, welches bereits im Juli begonnen hat und bis Dezember
weitergeführt wird.
Zu Frage 6:
Die gesetzlichen Aufträge zur
unverzüglichen Information in einer dem Asylwerber verständlichen Sprache
werden dementsprechend auch in der Vollziehung umgesetzt. So erhalten
Asylwerber bei der Antragsstellung eine Orientierungsinformation, eine
Erstinformation zum Asylverfahren und ein Merkblatt über Rechte und Pflichten
im Asylverfahren. Darüber hinaus stehen Informatoren zur Verfügung, welche
Asylwerber mittels Videofilm über die Besonderheiten eines Asylverfahrens
informieren.
Die „Erstinformation über das
Asylverfahren“ enthält den eindeutigen Hinweis „Ihre Angaben zu Ihrem
Fluchtgrund werden immer vertraulich behandelt“ und wird diese Information im
„Merkblatt über Pflichten und Rechte von Asylwerbern“ durch nachstehende
Information ergänzt: „Alle Ihre Angaben zum Fluchtweg und zum Fluchtgrund
werden vertraulich behandelt und keinesfalls an die Behörden Ihres
Herkunftslandes weitergeleitet“. Ich erblicke daher in dieser Vorgehensweise
keinen wie immer gearteten Missstand.