1919/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.08.2004
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

DVR:0000051

 

GZ: 95.000/4388-III/1/b/04

 

An Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017  W i e n

 

                     

                      

 

Wien, am              August  2004

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Walter Posch und GenossInnen haben am 6. Juli 2004 unter der Nummer 1959/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Einflussnahme auf die Arbeit des UBAS“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass die verfassungsgesetzlich garantierte Unabhängigkeit der Mitglieder des Unabhängigen Bundesasylsenates bei der Besorgung der ihnen nach dem Asylgesetz zukommenden Geschäfte vom Bundesministerium für Inneres in vollem Umfang geachtet wird. Maßnahmen, wie auch das von mir angesprochene „verstärkte Controlling“, worunter im Sinne eines modernen Verwaltungsmanagements eine effektive Steuerung des Ressourceneinsatzes (sowohl der Personal- als auch der Sachmittel) zu verstehen ist, unterstützen, unter voller Wahrung der Unabhängigkeit, diese Behörde.

 

Zu den Fragen 1, 2, 3 und 5:

Subjektive Meinungen und Ansichten sind kein Gegenstand der Vollziehung des Bundesministers für Inneres und fallen daher auch nicht unter das parlamentarische Interpellationsrecht.

Ich ersuche daher um Verständnis, wenn ich von einer weitergehenden Beantwortung Abstand nehme.

 

 

 

Zu Frage 4:

Das Bundesasylamt ist seit jeher bestrebt, eine bestmögliche Bescheidqualität sicherzustellen.

Seit 2001 wurden sieben Länderworkshops (Iran, Afghanistan, Türkei, Georgien, Russland, Tschetschenen, Nigeria) durch das Bundesasylamt veranstaltet, diese wurden  vorwiegend durch UNHCR mitgestaltet und der UBAS zur Teilnahme eingeladen. Vortragende waren vorwiegend externe in- und ausländische Länderexperten.

Regelmäßig haben Schulungsveranstaltungen zum AVG, vorwiegend zum Thema Bescheidaufbau, Zustellgesetz, Vollmachten und Judikatur der Höchstgerichte sowie zum Flüchtlingsbegriff stattgefunden.

Seit 2004 wurden die Schulungsmaßnahmen aufgrund der AslyG Novelle und der Einrichtung der Erstaufnahmestellen verstärkt. In der Einschulungsphase für die Mitarbeiter der Erstaufnahmestellen im April 2004, wurde in den Bereichen AsylG, Dublin II, Einvernahmetechnik und EDV geschult. Weiters gab es Veranstaltungen zum Thema "Traumaerkennung" und über ACCORD eine Sprachschulung und ein Recherchetraining.

Neben den Fortbildungsveranstaltungen des Bundesasylamtes, nehmen einzelne Mitarbeiter die Möglichkeit der Fortbildung durch SIAK-Seminare in Anspruch. Vorwiegend werden hier Sprachschulungen, Europarechts-, EDV-, Supervisions-, Konfliktsteuerungs- und Stressbewältigungsseminare besucht.

Zusätzlich nahmen in den Jahren 2002/2003 insgesamt 33 Mitarbeiter des Bundesasylamtes an Seminaren der „Anti Deformation League“ teil.

Überdies steht das Bundesasylamt in sehr enger Aus- und Fortbildungskooperation mit den Asylbehörden Deutschlands und der Schweiz, welche auch zu konkreten wechselseitigen Hospitationen von Mitarbeitern dieser Asylbehörden führt.

All diese Maßnahmen zeigen ein hohes Maß an Aus- und Fortbildung im Bereich des Bundesasylamtes und ständig laufende Maßnahmen, um den gesetzlichen Qualitätsanforderungen gerecht werden.

 

Zu den Fragen 6 und 10:

Es wurden Maßnahmen eingeleitet, den – nicht vorhersehbaren bzw. Schwankungen unterliegenden – Arbeitsanfall durch Straffung der internen Verfahrensabläufe sowie den gezielten Einsatz von unterstützendem Personal (Verwaltungspraktikanten und –praktikantinnen) zu bewältigen.

 

Mit 1. August 2004 wurden zusätzlich neun Verwaltungspraktikanten und

–praktikantinnen sowie mit 16. August 2004 ein weiterer Verwaltungspraktikant zugewiesen.

 

Zu Frage 7:

Es waren für ca. 5400 Verfahren 40 „Entscheider“ vorgesehen.

 

Zu Frage 8:

Der Personalstand des Bundesasylamtes mit Stand 14. Juli 2004 beläuft sich auf 218 Bedienstete; davon sind 86,5 in den Erstaufnahmestellen tätig.

 

Zu Frage 9:

Grundsätzlich wurde unter Bedachtnahme auf die generellen Vorgaben im Bereich der Planstellenbewirtschaftung in meinem Ressort gerade im Bereich des Bundesasylamtes eine rasche und grundsätzliche Nachbesetzung von offenen Planstellen laufend ermöglicht.

Darüber hinausgehend wurden mit 1. Mai 2003 dem Bundesasylamt insgesamt 38 Bedienstete aus dem Bereich des Ressorts den Außenstellen des Bundesasylamtes zur Unterstützung im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Durchführung von Einvernahmen zur Reduktion der offenen Verfahren dienstzugeteilt.