1919/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.08.2004
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BM
für Inneres
Anfragebeantwortung
DVR:0000051
GZ: 95.000/4388-III/1/b/04
An Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.Prof. Dr. Andreas KHOL
Parlament
1017 W i e n
Wien, am
August 2004
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Walter Posch
und GenossInnen haben am 6. Juli 2004 unter der Nummer 1959/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Einflussnahme auf die Arbeit
des UBAS“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Einleitend möchte ich
darauf hinweisen, dass die verfassungsgesetzlich garantierte Unabhängigkeit der
Mitglieder des Unabhängigen Bundesasylsenates bei der Besorgung der ihnen nach
dem Asylgesetz zukommenden Geschäfte vom Bundesministerium für Inneres in
vollem Umfang geachtet wird. Maßnahmen, wie auch das von mir angesprochene
„verstärkte Controlling“, worunter im Sinne eines modernen Verwaltungsmanagements
eine effektive Steuerung des Ressourceneinsatzes (sowohl der Personal- als auch
der Sachmittel) zu verstehen ist, unterstützen, unter voller Wahrung der
Unabhängigkeit, diese Behörde.
Zu den Fragen 1, 2, 3 und
5:
Subjektive Meinungen und Ansichten sind kein
Gegenstand der Vollziehung des Bundesministers für Inneres und fallen daher
auch nicht unter das parlamentarische Interpellationsrecht.
Ich ersuche daher um
Verständnis, wenn ich von einer weitergehenden Beantwortung Abstand nehme.
Zu Frage 4:
Das Bundesasylamt ist
seit jeher bestrebt, eine bestmögliche Bescheidqualität sicherzustellen.
Seit 2001 wurden sieben
Länderworkshops (Iran, Afghanistan, Türkei, Georgien, Russland, Tschetschenen,
Nigeria) durch das Bundesasylamt veranstaltet, diese wurden vorwiegend
durch UNHCR mitgestaltet und der UBAS zur Teilnahme eingeladen. Vortragende
waren vorwiegend externe in- und ausländische Länderexperten.
Regelmäßig haben
Schulungsveranstaltungen zum AVG, vorwiegend zum Thema Bescheidaufbau, Zustellgesetz,
Vollmachten und Judikatur der Höchstgerichte sowie zum Flüchtlingsbegriff
stattgefunden.
Seit 2004 wurden die
Schulungsmaßnahmen aufgrund der AslyG Novelle und der Einrichtung der
Erstaufnahmestellen verstärkt. In der Einschulungsphase für die Mitarbeiter der
Erstaufnahmestellen im April 2004, wurde in den Bereichen AsylG, Dublin II,
Einvernahmetechnik und EDV geschult. Weiters gab es Veranstaltungen zum
Thema "Traumaerkennung" und über ACCORD eine Sprachschulung und
ein Recherchetraining.
Neben den
Fortbildungsveranstaltungen des Bundesasylamtes, nehmen einzelne Mitarbeiter
die Möglichkeit der Fortbildung durch SIAK-Seminare in
Anspruch. Vorwiegend werden hier Sprachschulungen, Europarechts-, EDV-,
Supervisions-, Konfliktsteuerungs- und Stressbewältigungsseminare besucht.
Zusätzlich nahmen in den
Jahren 2002/2003 insgesamt 33 Mitarbeiter des Bundesasylamtes an Seminaren der
„Anti Deformation League“ teil.
Überdies steht das
Bundesasylamt in sehr enger Aus- und Fortbildungskooperation mit den Asylbehörden
Deutschlands und der Schweiz, welche auch zu konkreten wechselseitigen
Hospitationen von Mitarbeitern dieser Asylbehörden führt.
All diese Maßnahmen
zeigen ein hohes Maß an Aus- und Fortbildung im Bereich des Bundesasylamtes und
ständig laufende Maßnahmen, um den gesetzlichen Qualitätsanforderungen gerecht
werden.
Zu den Fragen 6 und 10:
Es wurden Maßnahmen
eingeleitet, den – nicht vorhersehbaren bzw. Schwankungen unterliegenden –
Arbeitsanfall durch Straffung der internen Verfahrensabläufe sowie den
gezielten Einsatz von unterstützendem Personal (Verwaltungspraktikanten und
–praktikantinnen) zu bewältigen.
Mit 1. August 2004 wurden zusätzlich neun
Verwaltungspraktikanten und
–praktikantinnen sowie mit 16. August 2004 ein
weiterer Verwaltungspraktikant zugewiesen.
Zu Frage 7:
Es waren für ca. 5400
Verfahren 40 „Entscheider“ vorgesehen.
Zu Frage 8:
Der
Personalstand des Bundesasylamtes mit Stand 14. Juli 2004 beläuft sich auf 218
Bedienstete; davon sind 86,5 in den Erstaufnahmestellen tätig.
Zu Frage 9:
Grundsätzlich wurde unter
Bedachtnahme auf die generellen Vorgaben im Bereich der
Planstellenbewirtschaftung in meinem Ressort gerade im Bereich des
Bundesasylamtes eine rasche und grundsätzliche Nachbesetzung von offenen
Planstellen laufend ermöglicht.
Darüber hinausgehend
wurden mit 1. Mai 2003 dem Bundesasylamt insgesamt 38 Bedienstete aus dem
Bereich des Ressorts den Außenstellen des Bundesasylamtes zur Unterstützung im
Zusammenhang mit der Tätigkeit der Durchführung von Einvernahmen zur Reduktion
der offenen Verfahren dienstzugeteilt.