1920/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.08.2004
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
DVR:0000051
GZ: 95.000/4396-III/1/b/04
Herrn Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas
KHOL
Parlament
A-1017 WIEN
Wien, am August 2004
Die Abgeordneten zum Nationalrat Parnigoni und GenossInnen haben am 9. Juli 2004 unter der Nummer 2072/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „fälschungssichere Reisepässe und Visa“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Das Treffen
zwischen Vertretern Europas und der USA fand am 25. und 26. Juni 2004 statt.
Teilnehmer
waren von Seiten der EU, Vertreter des damaligen und des derzeitigen
EU-Vorsitzes sowie der Kommission, namentlich Bertie Ahern, Brian Cowen und Jan
Balkenende, sowie Romano Prodi, Javier Solana, Loyola de Palacio, Chris Patten,
Pascal Lamy und Jan Figel. Die USA waren durch George Bush, Colin Powell,
Donald Evans und Condoleezza Rice vertreten.
Im Rahmen des
Gipfels wurde ein Abkommen zur Zusammenarbeit bei satellitengesteuerten
Navigations- und Ortungsprogrammen unterzeichnet. Erörtert wurde weiters die
laufende Zusammenarbeit in den Bereichen Terrorismusbekämpfung,
Non-Proliferation von Massenvernichtungswaffen und Kampf gegen HIV/AIDS sowie
die Entwicklung im Nahen und Mittleren Osten und die Lage im Sudan.
Zu
Frage 2:
Ein Ansteigen
von an den österreichischen Grenzkontrollstellen vorgelegten gefälschten Visa
oder Reisedokumenten konnte im genannten Zeitraum nicht beobachtet werden.
Zu den
Fragen 3 bis 6:
Eine das
gesamte Bundesgebiet umfassende einheitliche Statistik über erkannte
Fälschungen aufgeschlüsselt nach Reisepässen und Visa und getrennt nach
Nationalitäten wird nicht geführt. Es können daher auch keine Aussagen über
prozentuelle Anteile an der Gesamtzahl aller vorgewiesenen Visa und Reisepässen
getroffen werden.
Zu den
Fragen 7 und 8:
Zu den Visa
und Aufenthaltstiteln:
Bisher liegen zwei Verordnungsentwürfe der Europäischen Kommission zur einheitlichen Gestaltung von Visa und Aufenthaltstitel vor. Diese Verordnungsentwürfe sehen im wesentlichen vor, dass die Integration des Lichtbilds bei Visa spätestens am 3. Juni 2005 und bei Aufenthaltstiteln spätestens am 14. August 2005 umgesetzt werden soll. Die Speicherung des Gesichtsbilds als biometrischer Identifikator soll spätestens zwei Jahre, die Speicherung von zwei Fingerabdruckbildern spätestens drei Jahre nach der Festlegung der jeweiligen technischen Spezifikationen umgesetzt werden.
Im Dezember 2003 hat der Rat Justiz und Inneres Schlussfolgerungen zu diesen Verordnungsentwürfen gezogen. Sie beinhalten den Auftrag an die Kommission, so bald als möglich mit der Entwicklung der technischen Spezifikationen zu beginnen.
Von diesen technischen Untersuchungen wird es abhängen, in welcher Form letztlich die beiden Verordnungen angenommen werden.
Zu den
Reisepässen:
Die Europäische Kommission stellte dem Rat Justiz und Inneres am 8. Juni 2004 den Entwurf einer Verordnung über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in den von Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten vor. In diesem Entwurf ist im wesentlichen vorgesehen, in den Dokumenten das digitalisierte Lichtbild als verpflichtendes biometrisches Merkmal und optional auch die Speicherung von Fingerabdrücken einzuführen.
Der Text des
Verordnungsentwurfs wird derzeit auf Expertenebene geprüft, wobei darauf
hinzuweisen ist, dass mehrere Mitgliedstaaten die verpflichtende Einführung
beider biometrischen Merkmale wünschen.
Da die entsprechenden Rechtsakte noch nicht in Kraft getreten sind, konnte mit der Umsetzung seitens der Österreichischen Bundesregierung noch nicht begonnen werden.
Die erforderlichen Kosten für die Umsetzung können daher aktuell auch noch nicht endgültig beziffert werden.
Bemerkt wird allerdings, dass Mitarbeiter meines Ressorts an den derzeit auf europäischer Ebene laufenden Vorarbeiten und Begutachtungen aktiv teilnehmen und somit ein aktueller Informationsstand jedenfalls gesichert ist.