1923/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen
und Kollegen vom 9. Juli 2004, Nr. 2079/J, betreffend Vereinbarungen zwischen den Österrei-
chischen Bundesforste AG und der Firma Bernegger (Molln), beehre ich mich Folgendes mit-
zuteilen:

Einleitend wird festgehalten, dass in der Anfrage offensichtlich der sogenannte „Trichterabbau
Pfaffenboden" in Molln angesprochen wird. Dieses Projekt nimmt in diesem Jahr den Betrieb
auf und wird den bestehenden Abbau „Gaisberg" ersetzen.

Zu Frage 1:

Im Rahmen der behördlichen Bewilligungen und Auflagen besteht mit der Firma Bernegger
Bau GesmbH ein langfristiger Abbauvertrag für Kalk- und Dolomitmaterial. Aus rechtlichen
Gründen ist es nicht möglich, Vertragsdetails bekannt zu geben.

 


Zu Frage 2:

Der Vertrag regelt die für den Abbau des Kalk- und Dolomitmaterials erforderlichen Themen.

Zu Frage 3:

Die diesbezüglichen Vorschreibungen und Auflagen sind Bestandteil der behördlichen Bewilli-
gung.

Zu Frage 4:

Die diesbezüglichen Vorschreibungen und Auflagen sind ebenfalls Bestandteil der behördli-
chen Bewilligung.

Zu Frage 5:

Es besteht ein Vertrag mit der Gemeinde Molln bzgl. der Benützung von Wegen, wobei auch
die Gaisbergstraße (Höhenstraße) und der Wanderweg „Pranzlgraben" angeführt sind.

Zu Frage 6:

Im Bereich der Bundesforste sind keine ersessenen Wegerechte bekannt.

Zu Frage 7:

Auf dem Abbausektor bestehen Verträge über den Steinbruch Schützenstein (Spital/Pyhrn)
und den Steinbruch Gaisberg (Molln).


Zu Frage 8:

Haftungsfragen sind im Rahmen der laut ABGB vorgegebenen Vorschriften einer Regelung
unterworfen worden.

Die behördlichen Auflagen sind im Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf vom
15.1.2001, N10-242-2000, aufgelistet.