1927/AB XXII. GP
Eingelangt am 24.08.2004
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möglich.
BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Maier, Genossinnen und Genossen haben am
28. Juni
2004 unter der Nr. 1954/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
"Personalabbau durch die Schwarz-Blaue Bundesregierung - Schüssel
II"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 4:
Im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Dezember 2000
wurden 227,52 Vollbeschäftigungs-
äquivalente
(VBÄ), das entspricht 221 Personen, im Jahr 2001 578,22 VBÄ (≙594
Personen),
im Jahr 2002 889,17 VBÄ (≙899 Personen) und im
Jahr 2003 weitere
922,02 VBÄ (≙932 Personen) eingespart. Im Zeitraum vom 1. Jänner bis zum
1. Juni 2004
kam es durch die Aufstellung der Kräfte
für internationale Operationen (KIOP) zu einem
Zuwachs von 11,97 VBÄ (≙23 Personen).
Zu 2:
Hiezu verweise ich auf folgende Übersicht:
|
01.04.-31.12.2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
01.01.-30.06.2004 |
|||||
|
§13 |
§15 |
§13 |
§15 |
§13 |
§15 |
§13 |
§15 |
§13 |
§15 |
Wien |
1 |
108 |
1 |
106 |
1 |
174 |
0 |
102 |
0 |
5 |
Niederösterreich |
0 |
68 |
1 |
98 |
1 |
89 |
0 |
87 |
0 |
3 |
Burgenland |
0 |
14 |
0 |
29 |
0 |
21 |
0 |
14 |
0 |
1 |
Steiermark |
0 |
45 |
0 |
60 |
0 |
75 |
0 |
65 |
0 |
2 |
Kärnten |
0 |
32 |
0 |
42 |
0 |
43 |
0 |
31 |
0 |
1 |
Oberösterreich |
0 |
30 |
0 |
38 |
0 |
50 |
0 |
27 |
0 |
1 |
Salzburg |
0 |
49 |
1 |
54 |
0 |
54 |
0 |
39 |
0 |
0 |
Tirol |
0 |
14 |
0 |
28 |
0 |
18 |
0 |
25 |
0 |
1 |
Vorarlberg |
0 |
3 |
0 |
2 |
0 |
9 |
0 |
3 |
0 |
0 |
Zu 3 und 23 bis 25:
Hiezu
verweise ich auf die diesbezüglichen
Ausführungen des Bundeskanzlers in
Beantwortung der Anfrage Nr.
1944/J.
Zu 5:
Hiezu verweise ich auf folgende Übersicht:
|
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
2004 |
Wien |
131 |
97 |
92 |
117 |
57 |
Niederösterreich |
40 |
31 |
45 |
62 |
29 |
Burgenland |
12 |
2 |
4 |
5 |
4 |
Steiermark |
14 |
23 |
12 |
48 |
60 |
Kärnten |
6 |
10 |
13 |
12 |
8 |
Oberösterreich |
23 |
19 |
15 |
27 |
25 |
Salzburg |
15 |
10 |
14 |
32 |
12 |
Tirol |
10 |
10 |
8 |
26 |
11 |
Vorarlberg |
5 |
4 |
0 |
3 |
5 |
Zu 6:
Mit Stichtag 31. Dezember 2003 gab es
380, mit Stichtag 1. Juni 2004 76 offene Planstellen
im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung.
Zu 7, 8 und 9:
Da alle Maßnahmen zur Straffung und gleichzeitigen
Effizienzsteigerung der öffentlichen
Verwaltung mit Augenmaß und unter bestmöglicher Ausnutzung moderner
Informations-
und
Kommunikationstechnologien gesetzt werden, gibt es derzeit weder personelle
Defizite
im
Bundesministerium für Landesverteidigung noch ist die Bewältigung der
Ressortauf-
gaben gefährdet; dies
liegt nicht zuletzt an der hohen Motivation der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter meines Ressorts.
Zu 10 und 11:
Seit dem Jahr 2000 erfolgten 28 Versetzungen
in den Ruhestand von Amts wegen nach
§
15a BDG, wobei gegen zwei Bescheide erfolgreich Beschwerde an den Verfassungs-
gerichtshof
gerichtet wurde.
Zu 12:
Zu den Neuaufnahmen in den Jahren 2000
und 2001 verweise ich auf die diesbezüglichen
Ausführungen
meines Amtsvorgängers in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage,
Nr.
4355/AB zu 4404/J, XXI. GP; die Neuaufnahmen in den Jahren 2002, 2003 und im
Zeitraum
vom 1. Jänner 2004 bis einschließlich 30. Juni 2004 sind aus der
nachstehenden
Übersicht
ersichtlich.
2002 |
Zivilbedienstete |
Offiziere |
Unteroffiziere |
Chargen |
Wien |
70 |
8 |
1 |
44 |
Niederösterreich |
31 |
8 |
81 |
153 |
Burgenland |
5 |
0 |
1 |
19 |
Steiermark |
23 |
1 |
18 |
88 |
Kärnten |
11 |
0 |
16 |
63 |
Oberösterreich |
15 |
5 |
8 |
47 |
Salzburg |
12 |
1 |
5 |
44 |
Tirol |
9 |
1 |
7 |
25 |
Vorarlberg |
1 |
0 |
1 |
11 |
2003 |
Zivilbedienstete |
Offiziere |
Unteroffiziere |
Chargen |
Wien |
161 |
18 |
5 |
51 |
Niederösterreich |
72 |
7 |
69 |
191 |
Burgenland |
8 |
2 |
3 |
32 |
Steiermark |
34 |
4 |
11 |
82 |
Kärnten |
20 |
1 |
5 |
69 |
Oberösterreich |
20 |
2 |
8 |
78 |
Salzburg |
27 |
0 |
6 |
62 |
Tirol |
11 |
0 |
5 |
52 |
Vorarlberg |
2 |
1 |
2 |
9 |
01.01.-30.06.2004 |
Zivilbedienstete |
Offiziere |
Unteroffiziere |
Chargen |
Wien |
81 |
2 |
0 |
8 |
Niederösterreich |
34 |
1 |
3 |
32 |
Burgenland |
5 |
1 |
1 |
3 |
Steiermark |
18 |
0 |
0 |
14 |
Kärnten |
7 |
0 |
1 |
6 |
Oberösterreich |
10 |
0 |
1 |
12 |
Salzburg |
15 |
2 |
2 |
13 |
Tirol |
10 |
0 |
1 |
8 |
Vorarlberg |
3 |
0 |
0 |
4 |
Zu 13:
Im Jahr 2004 sind noch 538 Aufnahmen
möglich, wobei der größte Teil davon auf die
Theresianische Militärakademie und auf KIOP entfallen wird. Im Jahr 2005
könnten unter
den
derzeitigen Vorgaben rund 500 Aufnahmen erfolgen.
Zu 14:
In meinem Ressort gab es im
anfragegegenständlichen Zeitraum keine Neueinstellungen auf
Grund eines Auswahlverfahrens durch Unternehmensberater oder
Personalvermittler.
Zu 15 und 16:
Im Bundesministerium für
Landesverteidigung werden zwei Personen seit März 2003 auf
Grund von
Arbeitsleihverträgen beschäftigt; im Übrigen verweise ich auf
meine diesbezüg-
lichen Ausführungen in Beantwortung
der parlamentarischen Anfrage Nr. 972/AB zu 993/J.
Zu 17:
Ungeachtet der Tatsache, dass auch
unter den bestehenden Rahmenbedingungen ausrei-
chend
qualifiziertes und motiviertes Personal für den Bundesdienst gewonnen
werden kann,
bilden
Fragen nach meinen persönlichen Einschätzungen keinen Gegenstand der
Voll-
ziehung
meines Ressort im Sinne des § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975.
Zu 18:
Mit 30. Juni 2004 befanden sich 2.285 Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in Ausbildung.
Zu 19 und 20:
Für Weiterbildungsmaßnahmen
für die Bediensteten meines Ressorts werden jährlich rund
8 Mio. Euro aufgewendet; im Jahr 2000 haben 10.786, im Jahr 2001 11.509, im
Jahr 2002
10.627 und im Jahr 2003 12.512 Bedienstete an Weiterbildungsveranstaltungen
teilge-
nommen.
Eine Aufschlüsselung dieser Zahlen nach Geschlecht wäre nur durch
eine
händische Auswertung
tausender Personalakten und unter unverhältnismäßig hohem Ver-
waltungsaufwand möglich.
Zu 21:
Keine.
Zu 22:
Für das Jahr 2004 sind 176 Planstellen für
Lehrlinge vorgesehen. Für das Jahr 2005 können
keine diesbezüglichen Aussagen getroffen werden, da der Stellenplan - als
Teil des Bundes-
finanzgesetzes - noch nicht beschlossen wurde.
Zu 26 und 27:
Ja. Der "Leitfaden zur Personalführung" ist als Beilage angeschlossen.
Zu 28 und 29:
389 Beamte (davon ein Sektionsleiter, ein Gruppenleiter,
zehn Abteilungsleiter, ein Militär-
kommandant und der Militärbischof)
erreichen im anfragegegenständlichen Zeitraum das
zur Stellung eines Pensionsantrages
erforderliche Alter. Wie viele von diesen tatsächlich
einen entsprechenden Antrag stellen werden, kann nicht vorausgesagt
werden. Ob die dies-
bezüglichen Planstellen nachbesetzt
werden, wird im Anlassfall zu entscheiden sein.
Zu 30 und 31:
Im Zuge der Reorganisation der
Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung
im Jahr 2002 waren zahlreiche
Leitungsfunktionen neu zu besetzen, wodurch es in diesem
Jahr zur Neubesetzung von drei Sektionsleitern (jeweils befristet auf fünf
Jahre), vier
Gruppenleitern und 42 Abteilungsleitern kam. In den Jahren 2003 wurden die
Funktionen
eines Gruppenleiters sowie von fünf
Abteilungsleitern und im Zeitraum vom 1. Jänner 2004
bis zum 30. Juni 2004 eines
Gruppenleiters sowie dreier Abteilungsleiter neu besetzt.
Zu 32:
Derzeit sind keine Neubesetzungen von Sektionsleitungen vorgesehen.
Zu 33:
Das Organigramm meines Ressorts zum
Stichtag 31. Mai 2004 ist der Anfragebeantwortung
angeschlossen. Durch die Umsetzung der Empfehlungen der
Bundesheerreformkommission
wird es voraussichtlich auch zu organisatorischen Änderungen kommen.
Zu 34:
Es ist beabsichtigt, die durch die EU-Ratspräsidentschaft
im Jahr 2006 zu erwartenden
zusätzlichen
Aufgaben im Wesentlichen mit dem vorhandenen Personal zu bewältigen. Bei
Bedarf wären befristete Neuaufnahmen in geringer Zahl möglich, wobei
den Anforderungen
des Ausschreibungsgesetzes
1989 selbstverständlich Rechnung getragen würde.
Zu 35 bis 37 und 39 bis 44:
Im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Landesverteidigung erfolgten bislang
keine Ausgliederungen.
Zu 38:
Der mit Ende 2004 zu gründenden
Buchhaltungsagentur des Bundes werden Agenden der
Heeresbuchhaltung
übertragen werden; inwiefern es im Zuge der Umsetzung der
Empfehlungen
der Bundesheerreformkommission zu weiteren Ausgliederungen kommen
wird,
ist derzeit nicht absehbar.
Zu 45:
Es wurden keine Aufgaben des
Bundesministeriums für Landesverteidigung anderen
Gebietskörperschaften
übertragen.
Zu 46:
Die konkrete Auswahl und Entsendung
der einzelnen Ressortvertreter erfolgt nach deren
geschäftsordnungsmäßigen
Zuständigkeiten bzw. dem mit dem jeweiligen Arbeitsplatz
verbundenen Aufgabenbereich.
Zu 47:
Im Rahmen der Militärvertretung Brüssel sind
insgesamt sechs Personen als Verbindungs-
beamte zur Europäischen Union
tätig.
Zu 48 und 50:
Derzeit befinden sich 212 Bedienstete
im Karenzurlaub (ohne Karenzurlaub vor Ruhe-
standsversetzung);
da detaillierte Aussagen über die Gründe der Karenzierung nur durch
eine
händische Auswertung der Personalakten möglich wäre, ersuche ich
um Verständnis
dafür, dass ich auf Grund des damit verbundenen
unverhältnismäßig hohen Verwaltungs-
aufwandes
von einer weitergehenden Beantwortung Abstand nehme.
Zu 49:
Expertenpositionen werden nicht
national durch die Mitgliedsstaaten, sondern durch die
Europäischen
Union nach persönlichen Qualifikationen und Fähigkeiten der Bewerber
besetzt.
Zu 51 und 52:
Da Fragen nach der künftigen Rolle der Berufsbeamten
in der Bundesverwaltung sowie
ihrem Dienstrecht in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramts fallen, verweise
ich hiezu
auf die diesbezüglichen
Ausführungen des Bundeskanzlers in Beantwortung der parlamen-
tarischen Anfrage Nr. 1944/J.
Zu 53 und 54:
Hiezu ersuche ich um Verständnis,
dass konkrete diesbezügliche Aussagen erst nach
abgeschlossener
Streitkräfteplanung getroffen werden können.
Beilagen
Beilage zu S91143/67-PMVD/2004
LEITFADEN zur PERSONALFÜHRUNG
im
Österreichischen Bundesheer
Ausgabe Oktober 2003
INHALTSVERZEICHNIS
VORWORT
1. EINLEITUNG
1.1 Allgemeines
1.2 Ziel und Zweck der Personalführung
1.3 Grundsätze der Personalführung
2. HAUPTTEIL
2.1 Aufgaben der Personalführung
2.1.1 Personalbedarfsermittlung
2.1.2 Personalbedarfsdeckung
2.1.2.1 Personalauswahl
2.1.2.2 Personaleinteilung
2.1.3 Personalentwicklung
2.1.3.1 Verwendungsplanung
2.1.3.2 Mitarbeitergespräch
2.1.3.3 Personalbeurteilung
2.1.3.4 Nachfolgeplanung
2.1.4 Personalcontrolling
2.1.4.1 Aufgabe und Umfang
2.1.4.2 Melde- und Berichtswesen
2.2 Unternehmenskultur
3. ZUSAMMENFASSUNG
Vorwort
„Unsere Mitarbeiter sind unser wertvollstes Gut!"
Sollte diese immer wieder gern
gebrauchte Aussage nicht zu einer hohlen Phrase
verkommen,
müssen wir sie uns immer wieder vor Augen führen und uns ständig
kritisch
fragen, ob wir uns im Alltag auch daran halten. Mit dem Wort „wir"
spreche
ich die Vorgesetzten aller Ebenen an! Es macht keinen Sinn, die besten
Vorsätze zu
haben, wenn wir diese nicht
glaubhaft vermitteln und umsetzen können. Wir sollten
daher auch ständig hinterfragen, ob wir
der Personalführung den notwendigen
Stellenwert zukommen lassen, oder ob
uns nicht so manche zweitrangige Aufgabe,
vielleicht auch weil diese schneller
und leichter zu lösen ist, wichtiger erscheint.
Der vorliegende „Leitfaden zur
Personalführung" soll bei der Bewältigung dieser
Aufgabe
zur Orientierung dienen und gegebenenfalls den erforderlichen Rückhalt
geben!
Erfolge auf dem Gebiet der Personalführung, mögen sie auch noch so
bescheiden
sein, sind immer möglich. Auch wenn Vorgesetzte in diesem
Entscheidungsbereich
nicht autonom sind müssen sie diese Herausforderung
annehmen.
Der zunächst einmal bewusst kurz und eher allgemein
gehaltene Leitfaden darf keinen
Vorgesetzen davon entbinden, jetzt bereits
für den eigenen Bereich konkrete
Ableitungen zu treffen und
Maßnahmen zu setzen. In späterer Folge ist daran gedacht,
zu einzelnen Kapiteln auch entsprechende Durchführungsbestimmungen zu
erlassen.
WIEN im Oktober 2003
ERTL, General
1. Einleitung
1.1 Allgemeines
Die Personalführung ist Teil der militärischen
Führung des Österreichischen Bundesheeres und
umfasst alle Maßnahmen
des Bundesministeriums für Landesverteidigung, der Dienstbehörden
und aller Vorgesetzten zur Auswahl,
Bereitstellung, Verwendung und Entwicklung aller im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für
Landesverteidigung Dienst versehenden
Personengruppen1. Sie beinhaltet aber auch Disziplinarmaßnahmen
und Maßnahmen im
Zusammenhang mit der Beendigung des
Dienstverhältnisses.
1.2 Ziel und Zweck der Personalführung
Ziel der Personalführung ist die
Sicherstellung der personellen Einsatzbereitschaft des
Bundesheeres, um die
Voraussetzungen für die Erfüllung von gegenwärtigen und
zukünftigen
Aufgaben zu gewährleisten. Die
Erhöhung der Einsatzbereitschaft hat Leitlinie jeder
Personalentscheidung zu sein. Bei
Berücksichtigung von Einzelinteressen darf das
Gesamtinteresse nicht aus den Augen
verloren werden.
Zweck der Personalführung ist es,
Planungsgrundlagen zu schaffen, Vergleiche und Analysen zu
ermöglichen und
Zielabweichungen zu erkennen, um rechtzeitig entsprechende Maßnahmen
einleiten zu können.
1.3 Grundsätze der Personalführung im Österreichischen Bundesheer
Die Personalführung
gewährleistet durch rechtskonforme, zielgerichtete und personen-bezogene
Arbeitsweise aller
zuständigen Stellen Chancengerechtigkeit, um allen Mitarbeitern einen der
Leistungsfähigkeit entsprechenden Arbeitsplatz im Bundesheer oder eine den
Fähigkeiten
entsprechende sozialadäquate Folgeverwendung außerhalb des Ressorts
zu ermöglichen. Dies
wird durch Transparenz und
Nachvollziehbarkeit aller getroffenen Maßnahmen erreicht.
1 Darunter sind Angehörige des
Präsenzstandes und darüber hinaus alle weiteren Bundesbediensteten,
die den Zwecken des
Bundesheeres dienen (in weiterer Folge als Mitarbeiter, unabhängig von
deren
Geschlecht, bezeichnet), zu verstehen.
Der Handlungsrahmen der Personalführung wird durch rechtliche,
politische, finanzielle,
demographische,
organisatorische und soziale Bedingungen, die ständigen Veränderungen
unterliegen, bestimmt. Zusätzliche Einflussfaktoren sind Ausbildungsstand
und praktische
Erfahrungswerte. Die Personalführung
hat auf die jeweiligen Rahmenbedingungen
verantwortlich zu reagieren.
Die Ermöglichung angemessener Mitwirkung bei
Personalmaßnahmen im Rahmen zeitgemäßer
Menschenführung verlangt
die rechtzeitige und umfassende Information und Anhörung der
betroffenen Mitarbeiter sowie ihrer
Vorgesetzten und die Einbindung der Organe der
Personalvertretung.
2. Hauptteil
2.1 Aufgaben der Personalführung
2.1.1 Personalbedarfsermittlung
Die Ermittlung des Personalbedarfs
hat unter Zugrundelegung des Orgplans, der dafür zur
Verfügung
stehenden Planstellen, bzw. Äquivalente, unter Heranziehung von
Laufbahnbildern
in Verbindung mit Anforderungsprofilen, sowohl in qualitativer als auch
in quantitativer Hinsicht, zu
erfolgen. Dabei ist die Entwicklung durch vorhersehbare
Abgänge sowie Zugänge zu berücksichtigen. Aus der
Gegenüberstellung von SOLL und
IST, der voraussichtlichen Entwicklung und daraus resultierenden alternativen
Lösungsmöglichkeiten sind
Entscheidungsvorschläge zur Bedarfsdeckung abzuleiten.
2.1.2 Personalbedarfsdeckung
Die Bedarfsdeckung erfolgt durch
• Neuaufnahmen im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten,
• Verlängerungen von befristeten Dienstverhältnissen,
• Weiterverpflichtungen im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten,
• Überstellungen in andere Verwendungs-/Entlohnungsgruppen,
• Übernahmen
aus zeitlich befristeten in ein unbefristetes öffentlich-rechtliches oder
privatrechtliches
Dienstverhältnis,
• Verwendungsänderungen
(ergänzt durch höherqualifizierende
Fort- und
Weiterbildung),
• Zuversetzungen (oder Dienstzuteilungen als Personalaushilfe),
• Betrauungen mit Aufgaben (mit oder ohne Entbindung von der bisherigen Aufgabe)
• Heranziehung von
Wehrpflichtigen des Milizstandes zur Sicherstellung der personellen
Einsatzbereitschaft
der Einsatzorganisation.
2.1.2.1 Personalauswahl
Grundlage für die Personalauswahl hat ein aus der Arbeitsplatzbeschreibung
abgeleitetes Anforderungsprofil, ergänzt durch Personalsteuerungsmaßnahmen, zu
sein.
Zeitgerechte Kenntnis von freien Arbeitsplätzen in einem weitestgehenden
Umfeld sowie Transparenz bei der Festlegung und Bewertung der
Auswahlkriterien und der Grundsatz der Gleichbehandlung sollen das Vertrauen
in die Personalführung gewährleisten.
2.1.2.2 Personaleinteilung
Die Personaleinteilung hat entsprechend den
Grundsätzen und Richtlinien
übergeordneter
Führungsebenen zu erfolgen. Davon abweichende
Personalmaßnahmen
sind begründet zu beantragen.
Durch
übergeordnete Führungsebenen ist festzulegen, welche konkreten
Personalmaßnahmen erst nach Vorgenehmigung bzw. nach Zustimmung durch
diese durchgeführt werden dürfen.
2.1.3 Personalentwicklung
Ziel der
Personalentwicklung ist es, die Mitarbeiter so zu fördern und in der
Entfaltung
ihres
Potentials zu unterstützen, dass
• sie gegenwärtige Aufgaben erfüllen können und
• auf zukünftige Aufgaben vorbereitet sind,
um somit die Bewältigung der Aufgaben des Bundesheeres zu gewährleisten.
Im Rahmen der Personalentwicklung kommt einer gezielten und betreuten Einführung
eines neuen oder eines mit einem neuen Aufgabengebiet betrauten Mitarbeiters besondere
Bedeutung zu.
Der Mitarbeiter wird dabei als unverzichtbarer Partner mit individuellen Bedürfnissen
gesehen und respektiert. Seine Vorstellungen sind im Rahmen der gegebenen
Möglichkeiten zu berücksichtigen.
2.1.3.1 Verwendungsplanung
Die individuelle Verwendungsplanung richtet sich nach
• Eignung,
• Befähigung (Kenntnisse und Fertigkeiten),
• körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit und
• Leistungsbereitschaft
unter
Berücksichtigung des Bedarfs.
Die
Verwendungsplanung hat das Ziel,
• auf Folgeverwendungen vorzubereiten,
• das Potential des Mitarbeiters laufend zu bewerten,
• seine Fälligkeiten zu nutzen und zu erweitern, sowie
• eine zumindest durchschnittliche Laufbahn zu gewährleisten.
Diese Verwendungsplanung hat zumindest eine
mögliche Folgeverwendung zu
beinhalten. Zuständig dafür ist
in erster Linie der jeweilige Vorgesetzte. Dort wo
Verwendungsplanung zentral gesteuert
wird, muß der jeweilige Vorgesetzte in
diese Absichten zumindest
eingebunden sein.
Eine sorgfältige
Verwendungsplanung soll eine sinnvolle Abfolge von
Verwendungen
unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen gewährleisten
und eine zeitgerechte
Ausbildung vor der Einteilung in der neuen Verwendung
ermöglichen.
2.1.3.2 Mitarbeitergespräch
Das mindestens einmal jährlich stattfindende
Mitarbeitergespräch ist ein
Bestandteil
der Mitarbeiterführung durch den Vorgesetzten. Das
Mitarbeitergespräch
ist gekennzeichnet durch eine vorgegebene Struktur und
bedarf
einer gezielten Vorbereitung beider Seiten. Im Zuge des
Mitarbeitergespräches
ist auch die Verwendungsplanung zu erarbeiten.
2.1.3.3 Personalbeurteilung
Unabhängig von der gesetzlich
normierten Leistungsfeststellung und noch
weiterer
festzulegender Beurteilungsvorgaben hat jeder Vorgesetzte seine
Mitarbeiter
laufend hinsichtlich Eignung, Befähigung und Leistungsfähigkeit,
sowie
Leistungsbereitschaft zu beurteilen.
Die Beurteilung hat sich auf die aktuelle Verwendung und
auf mögliche
Folgeverwendungen
zu beziehen.
2.13.4 Nachfolgeplanung
Vorausschauende Planung hinsichtlich
nachzubesetzender Arbeitsplätze ist ein
wesentlicher Faktor der
personellen Einsatzbereitschaft und soll die rechtzeitige
Einleitung von erforderlichen
Personalmaßnahmen ermöglichen.
Ausschreibungen, Bekanntgaben von
Arbeitsplätzen und Personalentscheidungen
sollen so zeitgerecht erfolgen, dass sowohl eine Übergabe und
Einweisung durch
den Vorgänger als auch eine eventuell
erforderliche Ausbildung sichergestellt
werden können.
2.1.4 Personalcontrolling
2.1.4.1 Aufgabe und Umfang
Unter Personalcontrolling sind alle
Maßnahmen zu verstehen, die dazu dienen,
Personalführung
messbar, analysierbar, steuerbar und koordinierbar zu machen
und
umfasst
• die Aufbereitung und Auswertung von Daten,
• die Definition von Kennzahlen,
• die Ableitung von Personalmaßnahmen, sowie
• Zielvereinbarungen und Evaluierung.
2.1.4.2 Melde- und Berichtswesen
Die Einrichtung des Melde- und Berichtswesens ist
Voraussetzung eines
effizienten
Personalcontrollings.
Von der jeweils übergeordneten Führungsebene
definierte Kennzahlen sind
Grundlage
der Beurteilung der Personallage. Die Aufbereitung der erforderlichen
Daten ist
Aufgabe des Fachpersonals im Bereich Personalwesen. Dieses
Fachpersonal
hat die Kommandanten und Dienststellenleiter in allen Belangen der
Personalführung
zu unterstützen, Entscheidungen aufzubereiten und
Personalmaßnahmen
im Sinne der Vorgesetzten umzusetzen.
2.2 Unternehmenskultur
Unter Unternehmenskultur werden die
von den Mitarbeitern vertretenen Werte und Normen
verstanden,
an denen sie sich im Hinblick auf ihre Verhaltensweisen orientieren. Die
Entwicklung
einer auf den Unternehmenszweck ausgerichteten Unternehmenskultur unter
Einbindung
aller Mitarbeiter ist wesentlicher Bestandteil der Personalführung aller
Führungsebenen.
Eine Personalführung, die den
Mitarbeitern gegenüber ausreichend transparent und berechenbar
ist und
die auch die Auftragserfüllung (Einteilung der richtigen Person auf dem
richtigen
Arbeitsplatz)
optimiert, ist ein wichtiger Beitrag zur Unternehmenskultur.
3. Zusammenfassung
Die unteilbare Verantwortung der
Kommandanten und Leiter beinhaltet die umfassende Wahrnehmung
der Personalführung,
wobei die Erhöhung der personellen Einsatzbereitschaft in qualitativer und
quantitativer Hinsicht oberstes Ziel zu sein
hat. Die Personalführung hat auf Änderungen der
Rahmenbedingungen verantwortungsvoll zu reagieren und bei allen
Personalmaßnahmen nicht nur
gegenwärtige Aufgaben, sondern auch
zukünftige Anforderungen zu berücksichtigen. Eignung,
Befähigung und Leistung der
Mitarbeiter sind bestimmende Faktoren bei der Bedarfsdeckung und der
Personalentwicklung. Die Personalführung hat Mitarbeiter
rechtzeitig und umfassend zu informieren,
deren Anliegen zu hören und
Handlungsspielräume immer zum Wohle der Mitarbeiter unter
Berücksichtigung der berechtigten Interessen Dritter zu nutzen.
Personalentscheidungen haben für die
betroffenen Mitarbeiter verständlich
und nachvollziehbar zu sein. Im Spannungsfeld zwischen
dienstlicher
Notwendigkeit und den persönlichen Interessen der einzelnen Mitarbeiter
hat sich die
Personalführung
zu bewähren.