1928/AB XXII. GP
Eingelangt am 25.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Johann MAIER, Kolleginnen und Kollegen haben
am 28. Juni 2004 unter
der Nr. 1945/J-NR/2004 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Personalabbau durch die Schwarz-Blaue Bundesregierung -
Schüssel II" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Zwischen dem 1.4.2000 und dem 30.06.2004 waren bzw. sind im Bereich des BMaA insgesamt 173 Planstellen einzusparen, und zwar
32 im Jahre 2000,
33 im Jahre 2001,
43 im Jahre 2002,
41 im Jahre 2003 und
24 bis 30.06.2004 (bis
31.12.2004 sind insges. 41 PlSt. einzusparen)
Da der auswärtige Dienst einen einheitlichen Bereich des Bundesdienstes darstellt, dessen Bedienstete gesetzlich zur weltweiten Mobilität und zur Rotation (siehe § 15 des Bundesgesetzes über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes - Statut, BGBl I Nr. 129/1999) zwischen den Dienststellen in Wien und allen anderen, ausschließlich im Ausland gelegenen Dienststellen des Ressorts verpflichtet sind, und weil die personelle Ausstattung aller Dienststellen des Ressorts laufend den sich an den einzelnen Dienstorten immer wieder ändernden dienstlichen Anforderungen (z.B. Ansteigen der Visa-Anträge, Ab- oder Zunahme der Anzahl der im Amtsbereich lebenden AuslandsösterreicherInnen) angepasst werden muss, kommt im auswärtigen Dienst keine Aufschlüsselung dieser Planstelleneinsparungen nach Bundesländern, Dienstorten und dergleichen in Betracht.
Zu Frage 2:
Mit 31. 12. 2000 wurden 15, mit 31.12.2001 23, mit 31.12.2002
26, mit 31.12.2003 21 und bis zum
30.06.2004 4 BeamtInnen nach §15 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG) in
den definitiven Ruhestand versetzt bzw. sind durch Übertritt in den
Ruhestand (§13 BDG)
ausgeschieden.
Da im Inland nur die zwei in Wien gelegenen Dienststellen des Ressortbereichs, nämlich das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und die dieser Zentralstelle unmittelbar nachgeordnete Ständige Vertretung Österreichs bei den Vereinten Nationen (Wien), IAEO, UNIDO und CTBTO, bestehen, während alle anderen gleichfalls diesem Bundesministerium nachgeordneten Dienststellen im Ausland liegen, wird das an den nachgeordneten Dienststellen verwendete pragmatisierte Personal jeweils spätestens im letzten Kalendermonat seiner Zugehörigkeit zum Aktivstand in die Zentrale - also nach Wien - einberufen, sodass alle BeamtInnen des auswärtigen Dienstes von Wien aus ihren Ruhestand antreten, weshalb im auswärtigen Dienst keine Aufschlüsselung der Ruhestandsfälle nach Dienstorten, Bundesländern und dergleichen anfällt.
Zu Frage 3:
Im Jahre 2004 sollen in meinem Ressort insgesamt 41 Planstellen eingespart werden.
Zu Frage 4:
Bis 30.06.2004 wurden 24 Planstellen eingespart.
Zu Frage 5:
Im Zeitraum vom 01.04.2000 bis zum 30.06.2004 wurden in meinem Ressort die Dienstverhältnisse von 242 Vertragsbediensteten beendet. Diese Zahl beinhaltet jegliche Art der Beendigung von Dienstverhältnissen, so z.B. auch Pensionierungen und einvernehmliche Lösungen.
Zu Frage 6:
Mit Stichtag 31.12.2003 waren 43 Planstellen und zum 30.06.2004 18 Planstellen unbesetzt.
Zu den Fragen 7 bis 9:
Die von der Bundesregierung vorgesehenen personellen Maßnahmen stellen auch mein Ressort vor große Herausforderungen. Durch Maßnahmen der Verwaltungsvereinfachung und -reform sowie durch Umstrukturierungen wird eine Umsetzung der geplanten Einsparungen ohne Verringerung der Qualität der Arbeit des Außenministeriums angestrebt und der Vollzug der Ressortagenden sichergestellt.
Zu den Fragen 10 und 11:
Kein/e Bedienstete/r meines Hauses wurde seit dem Jahr 2000 ohne ihre/seine Zustimmung mittels Bescheides in den definitiven Ruhestand versetzt.
Zu Frage 12:
In meinem Ressort gab es - auf die Jahre seit 2000 aufgeschlüsselt - folgende
Neueinstellungen:
2000 70
2001 36
2002 31
2003 52
bis 30.06.2004 25
Aufgrund der Notwendigkeit der Absolvierung eines kommissionellen Auswahlverfahrens vor der Aufnahme in diesen Dienstbereich (siehe § 13 Statut -Gesetz) und zwecks bestmöglicher Einschulung in dessen komplexe Aufgaben erfolgen alle Neuaufnahmen jeweils unmittelbar im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in Wien, weshalb im auswärtigen Dienst keine Aufschlüsselung der Neuaufnahmen nach Bundesländern, Dienststellen und dergleichen anfällt.
Zu Frage 13:
Für das Jahr 2004 sind 7 weitere Neueinstellungen vorgesehen, für das Jahr 2005 sind derzeit 12 Neuaufnahmen geplant.
Zu Frage 14:
Gemäß § 13 des Statut-Gesetzes
ist vor der Aufnahme oder Übernahme in den auswärtigen Dienst die
persönliche und fachliche Eignung der BewerberInnen für die
angestrebte Verwendung im auswärtigen Dienst in einem kommissioneilen
Auswahlverfahren festzustellen.
Die Mitglieder der in § 14 leg. cit. vorgesehenen Auswahlkommission werden
aus dem Personalstand
des BMaA bestellt und sind gemäß der Verfassungsbestimmung des
§ 14 Abs. 10 leg. cit. in Ausübung dieses Amtes selbständig und
unabhängig.
Zu Frage 15:
Mit 30.06.2004 waren zwei
Personen über Personalleasingfirmen für mein Ressort tätig, und
zwar in der Zentrale in
Wien und an der Außenstelle der Botschaft Belgrad in Pristina.
Zu Frage 16:
An die Firma Manpower Personaldienstleistungen GmbH
gingen folgende
Bearbeitungsgebühren
für die Bereitstellung von Personal:
2000 ATS 230.400,- /€ 16.743,82 (österreichischer OSZE-Vorsitz)
2001 ATS 84.800,- / € 6.162,66 (österreichischer OSZE-Vorsitz)
2002 keine Bearbeitungsgebühren
2003 € 1.046,48
2004 (bis 30.06) € 1.046,48
Zu Frage 17:
Zu den Auswahlverfahren für den auswärtigen Dienst treten in ausreichendem Maße hochqualifizierte BewerberInnen an.
Zu Frage 18:
Zum 30.06.2004 befanden sich 79 Bedienstete meines Ressorts in der Ausbildungsphase nach BDG oder VBG parallel zu ihrer dienstlichen Tätigkeit, davon eine Bedienstete an einer Akademie.
Zu Frage 19:
Für Aus- und Weiterbildung der Bediensteten meines Ressorts wurden im Jahr 2000 105.468 €, im Jahr 2001 105.150 €, im Jahr 2002 107.958 € und im Jahr 2003 144.914 € ausgegeben. Für das Jahr 2004 ist ein Betrag von 139.000 € budgetiert.
Zu Frage 20:
Eine Aufschlüsselung der Bediensteten, die im fraglichen Zeitraum an einer der zahlreichen Weiterbildungsveranstaltungen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wäre nur unter unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand möglich, weshalb um Verständnis ersucht wird, dass hievon abgesehen wird.
Zu den Fragen 21 und 22:
Im Stellenplan des Bundes sind keine Lehrausbildungsplätze im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten vorgesehen.
Zu den Fragen 23 und 24:
Es darf auf die Beantwortung der Frage
23 und 24 der parlamentarischen Anfrage 1944/J
durch den Herrn
Bundeskanzler verwiesen werden.
Zu Frage 25:
In den Jahren 2003 bis
2006 wurden bzw. sollen im Bereich des BMaA insgesamt 132
Planstellen eingespart
werden, und zwar
41 im Jahre 2003,
41 im Jahre 2004,
25 im Jahre 2005
25 im Jahre 2006.
Zu den Fragen 26 und 27:
Das BMaA hat Laufbahnleitlinien für den auswärtigen Dienst erstellt. Ebenso finden die vom Bundeskanzleramt bereitgestellten Leitfäden für einzelne Module des Personalmanagements Anwendung.
Zu Frage 28:
In den Jahren 2004, 2005 und 2006 werden insgesamt 33 BeamtInnen die Altersgrenze (65. Lebensjahr) für den Übertritt in den Ruhestand nach § 13 BDG erreichen:
2004: 6 (davon 5 Funktionsträger)
2005: 14 (davon 11 Funktionsträger)
2006: 13 (davon 8 Funktionsträger)
Zu Frage 29:
Im Hinblick auf die von der Bundesregierung vorgesehenen Planstelleneinsparungen werden nicht alle Planstellen nachbesetzt werden können.
Zu Frage 30:
Aufgrund der dem auswärtigen Dienst eigenen Rotation kommt es im Zuge der Versetzung von Bediensteten in das Ausland regelmäßig zu Neubesetzungen von Abteilungs,- Gruppen,- und Sektionsleiterinnenposten. Im Zeitraum 1.1.2000 bis 30.06.2004 kam es zu folgenden Neubesetzungen von Leitungsfunktionen:
2000: 6 AbteilungsleiterInnen (AL), 1 GruppenleiterIn (GL),
1 SektionsleiterIn (SL)
2001: 6 AL
2002: 12 AL, 2 SL, Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten
2003: 6 AL, Generalinspektor, Exekutivsekretariat der Österreichischen EU-
Präsidentschaft 2006, 1 GL, 3 SL
2004: 3 AL
Zu Frage 31:
Keiner.
Zu Frage 32:
Voraussichtlich Ende 2004/Anfang 2005 wird die Funktion der/des Leiterin/Leiters der Sektion VII (Entwicklungszusammenarbeit sowie Kooperation mit den Mittel- und Osteuropäischen Staaten; Koordination der internationalen Entwicklungspolitik) ausgeschrieben werden.
Zu Frage 33:
Es darf auf das beliegende Organigramm des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten verwiesen werden. Derzeit sind - neben der Errichtung von Botschaften auf Malta und Zypern im Jahr 2005 - keine weiteren Änderungen der Organisationsstruktur des BMaA geplant
Zu Frage 34:
Für die EU-Ratspräsidentschaft Österreichs im Jahre 2006 werden zusätzliche MitarbeiterInnen im BMaA benötigt. Der genaue Bedarf wird derzeit erhoben. Die Ausschreibung der diesbezüglichen Stellen erfolgt durch das Bundeskanzleramt.
Zu Frage 35:
Zum 30.06.2004 waren zwei karenzierte BeamtInnen des BMaA an der Diplomatischen Akademie sowie 6 karenzierte und 6 nach dem EZA-Gesetz zugewiesene BeamtInnen für die Österreichische Gesellschaft für Entwicklungszusammenarbeit m.b.H. (Austrian Development Agency - ADA) tätig.
Zu Frage 36:
Die Tätigkeit der VertreterInnen des BMaA in den Gremien der Diplomatischen Akademie erfolgt im Rahmen des Bundesgesetzes über die „Diplomatische Akademie Wien" (DAK - Gesetz 1996; BGBl. Nr.178/1996). Die Tätigkeit der VertreterInnen des BMaA in den Gremien der ADA erfolgt im Rahmen des Bundesgesetzes über die Entwicklungszusammenarbeit (EZA-G, BGBl. I Nr. 49/2002). Mit der ADA wurde weiters eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.
In letztgenannter Vereinbarung findet
sich eine Reihe von Bestimmungen, die vermeiden
sollen, dass es zu einer (finanziellen) Schlechterstellung von gemäß
§ 15 bzw. 16 EZA-G
übergeleiteten BeamtInnen oder Vertragsbediensteten bzw. vom BMaA gegen
Entfall der
Bezüge beurlaubten
(= karenzierten) und sodann von der ADA angestellten BeamtInnen oder
Vertragsbediensteten
kommt. Für die per Gesetz dem Personalstand der ADA übertragenen
ehemaligen Vertragsbediensteten des BMaA wurde eine Bestimmung betreffend die
Rückkehrmöglichkeit in das BMaA nach Maßgabe freier Planstellen
aufgenommen.
Zu Frage 37:
Keine
Zu Frage 38:
Es sind derzeit keine weiteren Ausgliederungen oder Privatisierungen seitens des BMaA geplant.
Zu Frage 39:
Durch § 6 des Bundesgesetzes über die Entwicklungszusammenarbeit (EZA-G) wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2004 die Österreichische Gesellschaft für
Entwicklungszusammenarbeit mit beschränkter Haftung mit dem Finnenwortlaut „Austrian Development Agency - ADA" aus Teilen der Sektion VII errichtet.
Zu Frage 40:
Ja.
Zu Frage 41:
Zum 30.6. 2004 war kein/e Bedienstete/r meines Ressorts den in der Antwort zu Frage 35 angeführten Einrichtungen im Sinne des BDG dienstzugeteilt.
Zu Frage 42:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.
Zu den Fragen 43 und 44:
Angaben für 2004, Stand 30.06.2004:
Diplomatische Akademie:
Finanzposition
1-20006-7340.000
Zahlung eines Bundeszuschusses 2003: 2.055.000 €
Zahlung eines Bundeszuschusses 2004: 1.495.014 €
ADA, Austrian Development Agency:
Finanzpositionen 1-20093-0806.000,1-20096-7420.000,1-20096-7421.000,1-20097-
7420.000, 1-20097-7470.800
Zahlung eines Bundeszuschusses 2004 von insgesamt: 61.946.020 €
Zu Frage 45:
Es sind derzeit keine Schließungen von Botschaften geplant.
Zu Frage 46:
Die Vertretung Österreichs in
Angelegenheiten meines Ressorts erfolgt durch die BeamtInnen und Vertragsbediensteten der
jeweiligen Fachabteilungen der Zentrale sowie der zuständigen
Bediensteten, die an den Vertretungsbehörden tätig sind.
Zu Frage 47:
Keine Beamtin / kein Beamter meines Ressorts ist als „Verbindungsbeamter" innerhalb der Europäischen Union tätig.
Zu Frage 48:
Derzeit sind 21 MitarbeiterInnen meines Ressorts karenziert und bei der EU oder bei anderen Internationalen Organisationen tätig.
Zu Frage 49:
Keine. Expertenpositionen auf EU-Ebenen werden nicht national vergeben. Die Entscheidung über die Besetzung von Expertenpositionen auf EU-Ebene erfolgt zwar auf Vorschlag der Mitgliedstaaten, wird aber von der EU selbst getroffen.
Zu Frage 50:
Zur Zeit sind drei karenzierte MitarbeiterInnen meines Hauses in der Privatwirtschaft tätig.
Zu den Fragen 51 und 52:
Es darf auf die
Beantwortung der Fragen 51 und 52 der parlamentarischen Anfrage 1944/J
durch den Herrn
Bundeskanzler verwiesen werden.
VIII. Organisationsplan
des Bundesministeriums
für auswärtige
Angelegenheiten
Stand 31. März 2004
Österreichische Berufsvertretungen - DienststellenleiterInnen
IX. Österreichische
Berufsvertretungen -
DienststellenleiterInnen
ÄGYPTEN ÖB Kairo* Dr. Ferdinand
Sudan TRAUTTMANSDORFF
ALBANIEN ÖB Tirana Dr. Horst-Dieter RENNAU
ALGERIEN ÖB Algier Dr. Thomas BAIER
ARGENTINIEN ÖB Buenos Aires Dr. Yuri STANDENAT
Paraguay, Uruguay
ÄTHIOPIEN ÖB Addis Abeba Mag. Brigitte ÖPPINGER-
Eritrea, Dschibuti, Somalia WALCHSHOFER
AUSTRALIEN ÖB Canberra Dr. Johann DEMEL
Fidschi, Kiribati, Marshall-Inseln,
Mikronesien, Nauru, Neuseeland,
Niue, Palau, Papua-Neuguinea,
Salomonen, Samoa, Tonga,
Tuvalu, Vanuatu
BELGIEN ÖB Brüssel* Dr. Franz CEDE
BOSNIEN-HERZEGOWINA ÖB Sarajewo Dr. Gehard JANDL
BRASILIEN ÖB Brasilia Dr. Werner BRANDSTETTER
GK Rio de Janeiro Rudolf LENHART
GK Sao
Paulo derzeit vakant
(Büro des Handelsrates)
BULGARIEN ÖB Sofia Dr. Karl DIEM
CHILE ÖB Santiago de Chile Mag. Walter HOWADT
CHINA ÖB Peking Dr. Hans-Dietmar SCHWEISGUT
DVR Korea, Mongolei GK Hongkong Dr. Brigitta BLAHA
GK Shanghai Walter KALTEIS
CÔTE D'IVOIRE ÖB Abidjan Dr. Heide KELLER
Benin, Burkina Faso, Ghana,
Liberia, Niger, Sierra Leone, Togo
DÄNEMARK ÖB Kopenhagen Dr. Erich BUTTENHAUSER
Island
DEUTSCHUND ÖB Berlin* Dr. Christian PROSL
Außenstelle Bonn Dr. Senta WESSELY-STEINER
GK Hamburg Adolf KLEMENT
GK München Dr. Christian LASSMANN
ESTLAND ÖB Tallinn Dr. Jakub FORST-BATTAGLIA
FINNLAND ÖB Helsinki Dr. Christoph QUERNER
FRANKREICH ÖB Paris* Dr. Anton PROHASKA
Monaco GK Strassburg Dr. Eva HAGER
GRIECHENLAND ÖB Athen Dr. Rene POLLITZER
Zypern
GROSSBRITANNIEN und ÖB London Dr. Alexander CHRISTIANI
NORDIRLAND KF London derzeit vakant
GUATEMALA ÖB Guatemala Dr. Monika GRUBER-LANG
Costa Rica, El Salvador,
Honduras, Nicaragua
HEILIGER STUHL ÖB Heiliger Stuhl Dr. Walter GREINERT
San Marino, Souveräner Malteser
Ritterorden
260
Österreichische Berufsvertretungen - DienststellenleiterInnen
INDIEN ÖB New Delhi Dr. Jutta STEFAN-BASTL
Bangladesch, Bhutan, Malediven,
Nepal, Sri Lanka
INDONESIEN ÖB Jakarta Dr. Bernhard ZIMBURG
Singapur
IRAK ÖB Bagdad derzeit vakant
(Büro
des
Handelsrates)
IRAN ÖB Teheran* Dr. Michael STIGELBAUER
IRLAND ÖB Dublin Dr. Harald MILTNER
ISRAEL ÖB Tel Aviv* Dr. Kurt HENGL
ITALIEN ÖB Rom Dr. Alfons KLOSS
Malta KF Rom Dr. Andreas SCHMIDINGER
GK Mailand* Dr. Eva-Maria ZIEGLER
JAPAN ÖB Tokio* Dr. Peter MOSER
JORDANIEN ÖB Amman Dr. Heinrich QUERNER
KANADA ÖB Ottawa* Dr. Otto DITZ
KENIA ÖB Nairobi Mag. Klaus DERKOWITSCH
Burundi, Komoren, DR Kongo,
Ruanda, Seychellen, Tansania,
Uganda
KOLUMBIEN ÖB Bogotá Dr. Hans-Peter GLANZER
Ecuador, Panama
DR KONGO ÖB Kinshasa vorübergehend geschlossen
KOREA ÖB Seoul Dr. Helmut BÖCK
KROATIEN ÖB Agram* Dr. Hans KNITEL
KUBA ÖB Havanna Dr. Helga KONRAD
KUWAIT ÖB Kuwait Mag. Roland HAUSER
Bahrain, Katar
LETTLAND ÖB Riga Dr. Wolfgang JILLY
LIBANON ÖB Beirut Dr. Helmut FREUDENSCHUSS
LIBYEN ÖB Tripolis Dr. Thomas WUNDERBALDINGER
LIECHTENSTEIN derzeit vakant
(Sitz in Wien)
LITAUEN ÖB Wilna Dr. Michael SCHWARZINGER
LUXEMBURG ÖB Luxemburg Dr. Walter HAGG
MALAYSIA ÖB Kuala Lumpur Dr. Oswald SOUKOP
Brunei
MAROKKO ÖB Rabat Dr. Gerhard DEISS
Mauretanien
MAZEDONIEN ÖB Skopje Dr. Philipp HOYOS
MEXIKO ÖB Mexiko* Dr. Rudolf LENNKH
Belize
NIEDERLANDE ÖB Den Haag Dr. Erwin KUBESCH
NIGERIA ÖB Lagos Dr. Christoph PARISINI
Äquatorialguinea, Gabun,
Kamerun, Kongo, Tschad,
São Tomé und Principe,
Zentralafrikanische Republik
NORWEGEN ÖB Oslo Dr. Anton KOZUSNIK
261
Österreichische Berufsvertretungen - DienststellenleiterInnen
OMAN ÖB Maskat Dr. Clemens CORETH
PAKISTAN ÖB Islamabad Dr. Günther GALLOWITSCH
Afghanistan
PERU ÖB Lima Dr. Gerhard DOUJAK
Bolivien
PHILIPPINEN ÖB Manila Dr. Christian KREPELA
POLEN ÖB Warschau Dr. Georg WEISS
KF Warschau Mag. Andreas STADLER
GK Krakau* Mag. Hermine POPPELLER
PORTUGAL ÖB Lissabon Dr. Wolfgang KRIECHBAUM
RUMÄNIEN ÖB Bukarest* Dr. Christian ZEILEISSEN
Moldau
RUSSLAND ÖB Moskau* Dr. Martin VUKOVICH
Belarus
Armenien, Aserbaidschan, Dr. Heidemarie GÜRER
Georgien, Kasachstan, (Sitz in Wien)
Kirgisistan, Tadschikistan,
Turkmenistan, Usbekistan
SAUDI-ARABIEN ÖB Riyadh DDr. Harald WIESNER
Jemen
SCHWEDEN ÖB Stockholm Dr. Norbert PRAMBERGER
SCHWEIZ ÖB Bern* Dr. Ursula PLASSNIK
GK Zürich Dr. Bettina KIRNBAUER
SENEGAL ÖB Dakar Mag. Gerhard WEINBERGER
Gambia, Guinea, Guinea-Bissau,
Mali, Kap Verde
SERBIEN und MONTENEGRO ÖB Belgrad* Dr. Hans PORIAS
SIMBABWE ÖB Harare Mag. Michael BRUNNER
Angola,
Malawi, Mosambik,
Sambia
SINGAPUR ÖB Singapur Dr. Bernhard ZIMBURG
(Büro
des (Sitz in Jakarta)
Handelsrates)
SLOWAKEI ÖB Pressburg* Dr. Martin BOLLDORF
SLOWENIEN ÖB Laibach* Dr. Ferdinand MAYRHOFER-
GRÜNBÜHEL
SPANIEN ÖB Madrid* Dr. Ulrike TILLY
SÜDAFRIKA ÖB Pretoria Dr. Kurt SPALLINGER
Botsuana, Lesotho,
Madagaskar, GK
Kapstadt Christine KIVINEN
Mauritius, Namibia, Swasiland
SYRIEN ÖB Damaskus Dr. Karl SCHRAMEK
THAILAND ÖB Bangkok Dr. Herbert TRAXL
Kambodscha, Laos, Myanmar
TSCHECHISCHE REPUBLIK ÖB Prag* Dr. Klas DAUBLEBSKY
TUNESIEN ÖB Tunis Dr. Gabriele MATZNER-HOLZER
TÜRKEI ÖB Ankara Dr. Marius CALLIGARIS
GK Istanbul Mag. Franz WECHNER
KF Istanbul Dr. Ulrike OUTSCHAR
UKRAINE ÖB Kiew* Dr. Michael MIESS
262
Österreichische Berufsvertretungen - DienststellenleiterInnen
UNGARN ÖB Budapest Dipl.-Dolm. Dr. Günter BIRBAUM
KF Budapest Dr. Maria-Barbara LEE-STÖRCK
VENEZUELA ÖB Caracas Mag. Marianne DA COSTA
Antigua und
Barbuda, Barbados, DE MORAES
Dominica, Dominikanische
Republik, Grenada, Guyana, Haiti,
St. Vincent und die Grenadinen,
Suriname, Trinidad und Tobago
VEREINIGTE ÖB Abu Dhabi Dr. Gerald KRIECHBAUM
ARABISCHE EMIRATE
VEREINIGTE STAATEN ÖB Washington* Dr. Eva NOWOTNY
VON AMERIKA GK Chicago Dr. Elisabeth KEHRER
Bahamas GK Los Angeles Mag. Peter LAUNSKY
GK New York Dr. Michael BREISKY
KF New York DDr. Christoph THUN-
HOHENSTEIN
VIETNAM ÖB Hanoi Dr. Josef MÜLLNER
Anmerkung: * Vertretungsbehörde mit Kulturforum
Ständige Vertretung bei den VN in New York Dr. Gerhard PFANZELTER
Ständige Vertretung beim Büro der VN und den Dr. Wolfgang PETRITSCH
Spezialorganisationen in Genf
Ständige
Vertretung bei den VN, IAEO und UNIDO Dr. Thomas STELZER
und CTBTO in Wien
Ständige Vertretung bei der OSZE in Wien Dr. Margit WÄSTFELT
Ständige Vertretung bei der UNESCO in Paris Dr. Anton PROHASKA
Ständiger Vertreter bei der FAO in Rom Mag. Natalie FEISTRITZER
(untersteht dem BMLFUW)
Ständige Vertretung bei UNEP und HABITAT in Nairobi Mag. Klaus DERKOWITSCH
Ständige
Vertretung bei der OECD in Paris Dkfm. Ulrich STACHER
(untersteht dem BKA)
Ständige Vertretung beim Europarat in Strassburg Dr. Aurel SAUPE
Ständige Vertretung bei der EU in Brüssel Dr. Gregor WOSCHNAGG
Ständige
Vertretung bei der WEU Dr. Franz Josef KUGLITSCH
(Beobachterstatus) in Brüssel
Ständige Vertretung bei der WTO Dr. Wollgang PETRITSCH
(untersteht
dem BMWA) in Genf
Ständige Vertretung bei der OMT in Madrid Dr. Ulrike TILLY
Ständige Vertretung bei der Donaukommission Dipl.-Dolm. Dr. Günter BIRBAUM
Ständige Vertretung bei der OPCW in Den Haag Dr. Erwin KUBESCH
Ständige Vertretung bei der NATO in Brüssel Dr. Franz CEDE
Stand: 31. März 2004
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