1928/AB XXII. GP

Eingelangt am 25.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann MAIER, Kolleginnen und Kollegen haben
am 28. Juni 2004 unter der Nr. 1945/J-NR/2004 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Personalabbau durch die Schwarz-Blaue Bundesregierung - Schüssel II" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Zwischen dem 1.4.2000 und dem 30.06.2004 waren bzw. sind im Bereich des BMaA insgesamt 173 Planstellen einzusparen, und zwar

32 im Jahre 2000,
33 im Jahre 2001,
43 im Jahre 2002,

41 im Jahre 2003 und
24 bis 30.06.2004 (bis 31.12.2004 sind insges. 41 PlSt. einzusparen)


Da der auswärtige Dienst einen einheitlichen Bereich des Bundesdienstes darstellt, dessen Bedienstete gesetzlich zur weltweiten Mobilität und zur Rotation (siehe § 15 des Bundesgesetzes über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes - Statut, BGBl I Nr. 129/1999) zwischen den Dienststellen in Wien und allen anderen, ausschließlich im Ausland gelegenen Dienststellen des Ressorts verpflichtet sind, und weil die personelle Ausstattung aller Dienststellen des Ressorts laufend den sich an den einzelnen Dienstorten immer wieder ändernden dienstlichen Anforderungen (z.B. Ansteigen der Visa-Anträge, Ab- oder Zunahme der Anzahl der im Amtsbereich lebenden AuslandsösterreicherInnen) angepasst werden muss, kommt im auswärtigen Dienst keine Aufschlüsselung dieser Planstelleneinsparungen nach Bundesländern, Dienstorten und dergleichen in Betracht.

Zu Frage 2:

Mit 31. 12. 2000 wurden 15, mit 31.12.2001 23, mit 31.12.2002 26, mit 31.12.2003 21 und bis zum 30.06.2004 4 BeamtInnen nach §15 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG) in den definitiven Ruhestand versetzt bzw. sind durch Übertritt in den Ruhestand (§13 BDG)
ausgeschieden.

Da im Inland nur die zwei in Wien gelegenen Dienststellen des Ressortbereichs, nämlich das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und die dieser Zentralstelle unmittelbar nachgeordnete Ständige Vertretung Österreichs bei den Vereinten Nationen (Wien), IAEO, UNIDO und CTBTO, bestehen, während alle anderen gleichfalls diesem Bundesministerium nachgeordneten Dienststellen im Ausland liegen, wird das an den nachgeordneten Dienststellen verwendete pragmatisierte Personal jeweils spätestens im letzten Kalendermonat seiner Zugehörigkeit zum Aktivstand in die Zentrale - also nach Wien - einberufen, sodass alle BeamtInnen des auswärtigen Dienstes von Wien aus ihren Ruhestand antreten, weshalb im auswärtigen Dienst keine Aufschlüsselung der Ruhestandsfälle nach Dienstorten, Bundesländern und dergleichen anfällt.


Zu Frage 3:

Im Jahre 2004 sollen in meinem Ressort insgesamt 41 Planstellen eingespart werden.

Zu Frage 4:

Bis 30.06.2004 wurden 24 Planstellen eingespart.

Zu Frage 5:

Im Zeitraum vom 01.04.2000 bis zum 30.06.2004 wurden in meinem Ressort die Dienstverhältnisse von 242 Vertragsbediensteten beendet. Diese Zahl beinhaltet jegliche Art der Beendigung von Dienstverhältnissen, so z.B. auch Pensionierungen und einvernehmliche Lösungen.

Zu Frage 6:

Mit Stichtag 31.12.2003 waren 43 Planstellen und zum 30.06.2004   18 Planstellen unbesetzt.

Zu den Fragen 7 bis 9:

Die von der Bundesregierung vorgesehenen personellen Maßnahmen stellen auch mein Ressort vor große Herausforderungen. Durch Maßnahmen der Verwaltungsvereinfachung und -reform sowie durch Umstrukturierungen wird eine Umsetzung der geplanten Einsparungen ohne Verringerung der Qualität der Arbeit des Außenministeriums angestrebt und der Vollzug der Ressortagenden sichergestellt.


Zu den Fragen 10 und 11:

Kein/e Bedienstete/r meines Hauses wurde seit dem Jahr 2000 ohne ihre/seine Zustimmung mittels Bescheides in den definitiven Ruhestand versetzt.

Zu Frage 12:

In meinem Ressort gab es - auf die Jahre seit 2000 aufgeschlüsselt - folgende

Neueinstellungen:

2000    70

2001    36

2002    31

2003    52

bis 30.06.2004      25

Aufgrund der Notwendigkeit der Absolvierung eines kommissionellen Auswahlverfahrens vor der Aufnahme in diesen Dienstbereich (siehe § 13 Statut -Gesetz) und zwecks bestmöglicher Einschulung in dessen komplexe Aufgaben erfolgen alle Neuaufnahmen jeweils unmittelbar im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in Wien, weshalb im auswärtigen Dienst keine Aufschlüsselung der Neuaufnahmen nach Bundesländern, Dienststellen und dergleichen anfällt.

Zu Frage 13:

Für das Jahr 2004 sind 7 weitere Neueinstellungen vorgesehen, für das Jahr 2005 sind derzeit 12 Neuaufnahmen geplant.


Zu Frage 14:

Gemäß § 13 des Statut-Gesetzes ist vor der Aufnahme oder Übernahme in den auswärtigen Dienst die persönliche und fachliche Eignung der BewerberInnen für die angestrebte Verwendung im auswärtigen Dienst in einem kommissioneilen Auswahlverfahren festzustellen. Die Mitglieder der in § 14 leg. cit. vorgesehenen Auswahlkommission werden
aus dem Personalstand des BMaA bestellt und sind gemäß der Verfassungsbestimmung des
§ 14 Abs. 10 leg. cit. in Ausübung dieses Amtes selbständig und unabhängig.

Zu Frage 15:

Mit 30.06.2004 waren zwei Personen über Personalleasingfirmen für mein Ressort tätig, und
zwar in der Zentrale in Wien und an der Außenstelle der Botschaft Belgrad in Pristina.

Zu Frage 16:

An die Firma Manpower Personaldienstleistungen GmbH gingen folgende
Bearbeitungsgebühren für die Bereitstellung von Personal:

2000                            ATS 230.400,- /€ 16.743,82 (österreichischer OSZE-Vorsitz)

2001                            ATS 84.800,- / € 6.162,66 (österreichischer OSZE-Vorsitz)

2002                            keine Bearbeitungsgebühren

2003                            € 1.046,48

2004 (bis 30.06)        € 1.046,48


Zu Frage 17:

Zu den Auswahlverfahren für den auswärtigen Dienst treten in ausreichendem Maße hochqualifizierte BewerberInnen an.

Zu Frage 18:

Zum 30.06.2004 befanden sich 79 Bedienstete meines Ressorts in der Ausbildungsphase nach BDG oder VBG parallel zu ihrer dienstlichen Tätigkeit, davon eine Bedienstete an einer Akademie.

Zu Frage 19:

Für Aus- und Weiterbildung der Bediensteten meines Ressorts wurden im Jahr 2000 105.468 €, im Jahr 2001 105.150 €, im Jahr 2002 107.958 € und im Jahr 2003 144.914 € ausgegeben. Für das Jahr 2004 ist ein Betrag von 139.000 € budgetiert.

Zu Frage 20:

Eine Aufschlüsselung der Bediensteten, die im fraglichen Zeitraum an einer der zahlreichen Weiterbildungsveranstaltungen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten wäre nur unter unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand möglich, weshalb um Verständnis ersucht wird, dass hievon abgesehen wird.

Zu den Fragen 21 und 22:


Im Stellenplan des Bundes sind keine Lehrausbildungsplätze im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten vorgesehen.

Zu den Fragen 23 und 24:

Es darf auf die Beantwortung der Frage 23 und 24 der parlamentarischen Anfrage 1944/J
durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen werden.

Zu Frage 25:

In den Jahren 2003 bis 2006 wurden bzw. sollen im Bereich des BMaA insgesamt 132
Planstellen eingespart werden, und zwar

41 im Jahre 2003,
41 im Jahre 2004,
25 im Jahre 2005
25 im Jahre 2006.

Zu den Fragen 26 und 27:

Das BMaA hat Laufbahnleitlinien für den auswärtigen Dienst erstellt. Ebenso finden die vom Bundeskanzleramt bereitgestellten Leitfäden für einzelne Module des Personalmanagements Anwendung.


Zu Frage 28:

In den Jahren 2004, 2005 und 2006 werden insgesamt 33 BeamtInnen die Altersgrenze (65. Lebensjahr) für den Übertritt in den Ruhestand nach § 13 BDG erreichen:

2004:                6 (davon 5 Funktionsträger)

2005:                 14 (davon 11 Funktionsträger)

2006:                 13 (davon 8 Funktionsträger)

Zu Frage 29:

Im Hinblick auf die von der Bundesregierung vorgesehenen Planstelleneinsparungen werden nicht alle Planstellen nachbesetzt werden können.

Zu Frage 30:

Aufgrund der dem auswärtigen Dienst eigenen Rotation kommt es im Zuge der Versetzung von Bediensteten in das Ausland regelmäßig zu Neubesetzungen von Abteilungs,- Gruppen,- und Sektionsleiterinnenposten. Im Zeitraum 1.1.2000 bis 30.06.2004 kam es zu folgenden Neubesetzungen von Leitungsfunktionen:

2000:                            6 AbteilungsleiterInnen (AL), 1 GruppenleiterIn (GL),

1 SektionsleiterIn (SL)

2001:                            6 AL

2002:                             12 AL, 2 SL, Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten

2003:                            6 AL, Generalinspektor, Exekutivsekretariat der Österreichischen EU-

Präsidentschaft 2006, 1 GL, 3 SL

2004:                            3 AL


Zu Frage 31:

Keiner.

Zu Frage 32:

Voraussichtlich Ende 2004/Anfang 2005 wird die Funktion der/des Leiterin/Leiters der Sektion VII (Entwicklungszusammenarbeit sowie Kooperation mit den Mittel- und Osteuropäischen Staaten; Koordination der internationalen Entwicklungspolitik) ausgeschrieben werden.

Zu Frage 33:

Es darf auf das beliegende Organigramm des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten verwiesen werden. Derzeit sind - neben der Errichtung von Botschaften auf Malta und Zypern im Jahr 2005 - keine weiteren Änderungen der Organisationsstruktur des BMaA geplant

Zu Frage 34:

Für die EU-Ratspräsidentschaft Österreichs im Jahre 2006 werden zusätzliche MitarbeiterInnen im BMaA benötigt. Der genaue Bedarf wird derzeit erhoben. Die Ausschreibung der diesbezüglichen Stellen erfolgt durch das Bundeskanzleramt.


Zu Frage 35:

Zum 30.06.2004 waren zwei karenzierte BeamtInnen des BMaA an der Diplomatischen Akademie sowie 6 karenzierte und 6 nach dem EZA-Gesetz zugewiesene BeamtInnen für die Österreichische Gesellschaft für Entwicklungszusammenarbeit m.b.H. (Austrian Development Agency - ADA) tätig.

Zu Frage 36:

Die Tätigkeit der VertreterInnen des BMaA in den Gremien der Diplomatischen Akademie erfolgt im Rahmen des Bundesgesetzes über die „Diplomatische Akademie Wien" (DAK - Gesetz 1996; BGBl. Nr.178/1996). Die Tätigkeit der VertreterInnen des BMaA in den Gremien der ADA erfolgt im Rahmen des Bundesgesetzes über die Entwicklungszusammenarbeit (EZA-G, BGBl. I Nr. 49/2002). Mit der ADA wurde weiters eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.

In letztgenannter Vereinbarung findet sich eine Reihe von Bestimmungen, die vermeiden
sollen, dass es zu einer (finanziellen) Schlechterstellung von gemäß § 15 bzw. 16 EZA-G
übergeleiteten BeamtInnen oder Vertragsbediensteten bzw. vom BMaA gegen Entfall der
Bezüge beurlaubten (= karenzierten) und sodann von der ADA angestellten BeamtInnen oder
Vertragsbediensteten kommt. Für die per Gesetz dem Personalstand der ADA übertragenen
ehemaligen Vertragsbediensteten des BMaA wurde eine Bestimmung betreffend die
Rückkehrmöglichkeit in das BMaA nach Maßgabe freier Planstellen aufgenommen.

Zu Frage 37:

Keine


Zu Frage 38:

Es sind derzeit keine weiteren Ausgliederungen oder Privatisierungen seitens des BMaA geplant.

Zu Frage 39:

Durch § 6 des Bundesgesetzes über die Entwicklungszusammenarbeit (EZA-G) wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 2004 die Österreichische Gesellschaft für

Entwicklungszusammenarbeit mit beschränkter Haftung mit dem Finnenwortlaut „Austrian Development Agency - ADA" aus Teilen der Sektion VII errichtet.

Zu Frage 40:

Ja.

Zu Frage 41:

Zum 30.6. 2004 war kein/e Bedienstete/r meines Ressorts den in der Antwort zu Frage 35 angeführten Einrichtungen im Sinne des BDG dienstzugeteilt.

Zu Frage 42:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.


Zu den Fragen 43 und 44:

Angaben für 2004, Stand 30.06.2004:

Diplomatische Akademie:
Finanzposition 1-20006-7340.000

Zahlung eines Bundeszuschusses 2003: 2.055.000 €

Zahlung eines Bundeszuschusses 2004: 1.495.014 €

ADA, Austrian Development Agency:

Finanzpositionen 1-20093-0806.000,1-20096-7420.000,1-20096-7421.000,1-20097-

7420.000, 1-20097-7470.800

Zahlung eines Bundeszuschusses 2004 von insgesamt: 61.946.020 €

Zu Frage 45:

Es sind derzeit keine Schließungen von Botschaften geplant.

Zu Frage 46:

Die Vertretung Österreichs in Angelegenheiten meines Ressorts erfolgt durch die BeamtInnen und Vertragsbediensteten der jeweiligen Fachabteilungen der Zentrale sowie der zuständigen Bediensteten, die an den Vertretungsbehörden tätig sind.
Zu Frage 47:

Keine Beamtin / kein Beamter meines Ressorts ist als „Verbindungsbeamter" innerhalb der Europäischen Union tätig.


Zu Frage 48:

Derzeit sind 21 MitarbeiterInnen meines Ressorts karenziert und bei der EU oder bei anderen Internationalen Organisationen tätig.

Zu Frage 49:

Keine. Expertenpositionen auf EU-Ebenen werden nicht national vergeben. Die Entscheidung über die Besetzung von Expertenpositionen auf EU-Ebene erfolgt zwar auf Vorschlag der Mitgliedstaaten, wird aber von der EU selbst getroffen.

Zu Frage 50:

Zur Zeit sind drei karenzierte MitarbeiterInnen meines Hauses in der Privatwirtschaft tätig.

Zu den Fragen 51 und 52:

Es darf auf die Beantwortung der Fragen 51 und 52 der parlamentarischen Anfrage 1944/J
durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen werden.


 



VIII. Organisationsplan
des Bundesministeriums
für auswärtige
Angelegenheiten

Stand 31. März 2004


Österreichische Berufsvertretungen - DienststellenleiterInnen

IX. Österreichische Berufsvertretungen -
DienststellenleiterInnen

ÄGYPTEN                                         ÖB Kairo*                       Dr. Ferdinand

Sudan                                                                                    TRAUTTMANSDORFF

ALBANIEN                                        ÖB Tirana                     Dr. Horst-Dieter RENNAU

ALGERIEN                                         ÖB Algier                      Dr. Thomas BAIER

ARGENTINIEN                                   ÖB Buenos Aires           Dr. Yuri STANDENAT

Paraguay, Uruguay

ÄTHIOPIEN                                       ÖB Addis Abeba             Mag. Brigitte ÖPPINGER-

Eritrea, Dschibuti, Somalia                                                 WALCHSHOFER

AUSTRALIEN                                     ÖB Canberra                  Dr. Johann DEMEL

Fidschi, Kiribati, Marshall-Inseln,

Mikronesien, Nauru, Neuseeland,

Niue, Palau, Papua-Neuguinea,

Salomonen, Samoa, Tonga,

Tuvalu, Vanuatu

BELGIEN                                           ÖB Brüssel*                  Dr. Franz CEDE

BOSNIEN-HERZEGOWINA                  ÖB Sarajewo                  Dr. Gehard JANDL

BRASILIEN                                        ÖB Brasilia                    Dr. Werner BRANDSTETTER

GK Rio de Janeiro          Rudolf LENHART

GK Sao Paulo                 derzeit vakant
(Büro des Handelsrates)

BULGARIEN                                       ÖB Sofia                       Dr. Karl DIEM

CHILE                                               ÖB Santiago de Chile      Mag. Walter HOWADT

CHINA                                               ÖB Peking                       Dr. Hans-Dietmar SCHWEISGUT

DVR Korea, Mongolei                         GK Hongkong                   Dr. Brigitta BLAHA

GK Shanghai                     Walter KALTEIS

CÔTE D'IVOIRE                                  ÖB Abidjan                      Dr. Heide KELLER

Benin, Burkina Faso, Ghana,

Liberia, Niger, Sierra Leone, Togo

DÄNEMARK                                      ÖB Kopenhagen                Dr. Erich BUTTENHAUSER

Island

DEUTSCHUND                                ÖB Berlin*                       Dr. Christian PROSL

Außenstelle Bonn          Dr. Senta WESSELY-STEINER

GK Hamburg                     Adolf KLEMENT

GK München                    Dr. Christian LASSMANN

ESTLAND                                          ÖB Tallinn                    Dr. Jakub FORST-BATTAGLIA

FINNLAND                                        ÖB Helsinki                  Dr. Christoph QUERNER

FRANKREICH                                     ÖB Paris*                        Dr. Anton PROHASKA

Monaco                                          GK Strassburg                Dr. Eva HAGER

GRIECHENLAND                                ÖB Athen                        Dr. Rene POLLITZER

Zypern

GROSSBRITANNIEN und                       ÖB London                      Dr. Alexander CHRISTIANI

NORDIRLAND                                KF London                      derzeit vakant

GUATEMALA                                    ÖB Guatemala                  Dr. Monika GRUBER-LANG

Costa Rica, El Salvador,

Honduras, Nicaragua

HEILIGER STUHL                               ÖB Heiliger Stuhl          Dr. Walter GREINERT

San Marino, Souveräner Malteser

Ritterorden

260


Österreichische Berufsvertretungen - DienststellenleiterInnen

INDIEN                                            ÖB New Delhi                   Dr. Jutta STEFAN-BASTL

Bangladesch, Bhutan, Malediven,

Nepal, Sri Lanka

INDONESIEN                                    ÖB Jakarta                     Dr. Bernhard ZIMBURG

Singapur

IRAK                                                ÖB Bagdad                        derzeit vakant

(Büro des
Handelsrates)

IRAN                                                ÖB Teheran*                 Dr. Michael STIGELBAUER

IRLAND                                           ÖB Dublin                        Dr. Harald MILTNER

ISRAEL                                             ÖB Tel Aviv*                Dr. Kurt HENGL

ITALIEN                                          ÖB Rom                          Dr. Alfons KLOSS

Malta                                             KF Rom                           Dr. Andreas SCHMIDINGER

GK Mailand*                    Dr. Eva-Maria ZIEGLER

JAPAN                                              ÖB Tokio*                       Dr. Peter MOSER

JORDANIEN                                      ÖB Amman                      Dr. Heinrich QUERNER

KANADA                                         ÖB Ottawa*                      Dr. Otto DITZ

KENIA                                             ÖB Nairobi                    Mag. Klaus DERKOWITSCH

Burundi, Komoren, DR Kongo,

Ruanda, Seychellen, Tansania,

Uganda

KOLUMBIEN                                    ÖB Bogotá                     Dr. Hans-Peter GLANZER

Ecuador, Panama

DR KONGO                                       ÖB Kinshasa                  vorübergehend geschlossen

KOREA                                            ÖB Seoul                        Dr. Helmut BÖCK

KROATIEN                                       ÖB Agram*                      Dr. Hans KNITEL

KUBA                                               ÖB Havanna                     Dr. Helga KONRAD

KUWAIT                                          ÖB Kuwait                     Mag. Roland HAUSER

Bahrain, Katar

LETTLAND                                      ÖB Riga                           Dr. Wolfgang JILLY

LIBANON                                         ÖB Beirut                      Dr. Helmut FREUDENSCHUSS

LIBYEN                                            ÖB Tripolis                   Dr. Thomas WUNDERBALDINGER

LIECHTENSTEIN                                                                    derzeit vakant

(Sitz in Wien)

LITAUEN                                         ÖB Wilna                      Dr. Michael SCHWARZINGER

LUXEMBURG                                    ÖB Luxemburg                  Dr. Walter HAGG

MALAYSIA                                       ÖB Kuala Lumpur          Dr. Oswald SOUKOP

Brunei

MAROKKO                                       ÖB Rabat                         Dr. Gerhard DEISS
Mauretanien

MAZEDONIEN                                  ÖB Skopje                        Dr. Philipp HOYOS

MEXIKO                                           ÖB Mexiko*                  Dr. Rudolf LENNKH
Belize

NIEDERLANDE                                 ÖB Den Haag                    Dr. Erwin KUBESCH

NIGERIA                                           ÖB Lagos                         Dr. Christoph PARISINI

Äquatorialguinea, Gabun,

Kamerun, Kongo, Tschad,

São Tomé und Principe,

Zentralafrikanische Republik

NORWEGEN                                     ÖB Oslo                           Dr. Anton KOZUSNIK

261


Österreichische Berufsvertretungen - DienststellenleiterInnen

OMAN                                              ÖB Maskat                    Dr. Clemens CORETH

PAKISTAN                                         ÖB Islamabad                Dr. Günther GALLOWITSCH

Afghanistan

PERU                                                ÖB Lima                         Dr. Gerhard DOUJAK

Bolivien

PHILIPPINEN                                     ÖB Manila                    Dr. Christian KREPELA

POLEN                                              ÖB Warschau                   Dr. Georg WEISS

KF Warschau                    Mag. Andreas STADLER

GK Krakau*                     Mag. Hermine POPPELLER

PORTUGAL                                       ÖB Lissabon                  Dr. Wolfgang KRIECHBAUM

RUMÄNIEN                                       ÖB Bukarest*                Dr. Christian ZEILEISSEN

Moldau

RUSSLAND                                         ÖB Moskau*                    Dr. Martin VUKOVICH

Belarus

Armenien, Aserbaidschan,                                                  Dr. Heidemarie GÜRER

Georgien, Kasachstan,                                                        (Sitz in Wien)

Kirgisistan, Tadschikistan,

Turkmenistan, Usbekistan

SAUDI-ARABIEN                                ÖB Riyadh                       DDr. Harald WIESNER

Jemen

SCHWEDEN                                       ÖB Stockholm              Dr. Norbert PRAMBERGER

SCHWEIZ                                           ÖB Bern*                        Dr. Ursula PLASSNIK

GK Zürich                        Dr. Bettina KIRNBAUER

SENEGAL                                           ÖB Dakar                      Mag. Gerhard WEINBERGER

Gambia, Guinea, Guinea-Bissau,

Mali, Kap Verde

SERBIEN und MONTENEGRO               ÖB Belgrad*                  Dr. Hans PORIAS

SIMBABWE                                       ÖB Harare                        Mag. Michael BRUNNER

Angola, Malawi, Mosambik,
Sambia

SINGAPUR                                         ÖB Singapur                  Dr. Bernhard ZIMBURG

(Büro des                       (Sitz in Jakarta)
Handelsrates)

SLOWAKEI                                        ÖB Pressburg*               Dr. Martin BOLLDORF

SLOWENIEN                                      ÖB Laibach*                    Dr. Ferdinand MAYRHOFER-

GRÜNBÜHEL

SPANIEN                                           ÖB Madrid*                  Dr. Ulrike TILLY

SÜDAFRIKA                                       ÖB Pretoria                  Dr. Kurt SPALLINGER

Botsuana, Lesotho, Madagaskar,                                         GK Kapstadt              Christine KIVINEN
Mauritius, Namibia, Swasiland

SYRIEN                                             ÖB Damaskus                   Dr. Karl SCHRAMEK

THAILAND                                        ÖB Bangkok                     Dr. Herbert TRAXL

Kambodscha, Laos, Myanmar

TSCHECHISCHE REPUBLIK                  ÖB Prag*                        Dr. Klas DAUBLEBSKY

TUNESIEN                                         ÖB Tunis                         Dr. Gabriele MATZNER-HOLZER

TÜRKEI                                             ÖB Ankara                    Dr. Marius CALLIGARIS

GK Istanbul                   Mag. Franz WECHNER

KF Istanbul                   Dr. Ulrike OUTSCHAR

UKRAINE                                          ÖB Kiew*                        Dr. Michael MIESS

262


Österreichische Berufsvertretungen - DienststellenleiterInnen

UNGARN                                           ÖB Budapest                  Dipl.-Dolm. Dr. Günter BIRBAUM

KF Budapest                  Dr. Maria-Barbara LEE-STÖRCK

VENEZUELA                                      ÖB Caracas                       Mag. Marianne DA COSTA

Antigua und Barbuda, Barbados,                                           DE MORAES
Dominica, Dominikanische
Republik, Grenada, Guyana, Haiti,
St. Vincent und die Grenadinen,
Suriname, Trinidad und Tobago

VEREINIGTE                                      ÖB Abu Dhabi                   Dr. Gerald KRIECHBAUM

ARABISCHE EMIRATE

VEREINIGTE STAATEN                      ÖB Washington*               Dr. Eva NOWOTNY

VON AMERIKA                               GK Chicago                   Dr. Elisabeth KEHRER

Bahamas                                          GK Los Angeles             Mag. Peter LAUNSKY

GK New York                   Dr. Michael BREISKY

KF New York                DDr. Christoph THUN-
HOHENSTEIN

VIETNAM                                          ÖB Hanoi                        Dr. Josef MÜLLNER

Anmerkung: * Vertretungsbehörde mit Kulturforum

Ständige Vertretung bei den VN in New York                          Dr. Gerhard PFANZELTER

Ständige Vertretung beim Büro der VN und den                       Dr. Wolfgang PETRITSCH
Spezialorganisationen in Genf

Ständige Vertretung bei den VN, IAEO und UNIDO                Dr. Thomas STELZER
und CTBTO in Wien

Ständige Vertretung bei der OSZE in Wien                             Dr. Margit WÄSTFELT

Ständige Vertretung bei der UNESCO in Paris                         Dr. Anton PROHASKA

Ständiger Vertreter bei der FAO in Rom                                 Mag. Natalie FEISTRITZER
(untersteht dem BMLFUW)

Ständige Vertretung bei UNEP und HABITAT in Nairobi       Mag. Klaus DERKOWITSCH

Ständige Vertretung bei der OECD in Paris                             Dkfm. Ulrich STACHER
(untersteht dem BKA)

Ständige Vertretung beim Europarat in Strassburg                   Dr. Aurel SAUPE

Ständige Vertretung bei der EU in Brüssel                               Dr. Gregor WOSCHNAGG

Ständige Vertretung bei der WEU                                           Dr. Franz Josef KUGLITSCH
(Beobachterstatus) in Brüssel

Ständige Vertretung bei der WTO                                           Dr. Wollgang PETRITSCH
(untersteht dem BMWA) in Genf

Ständige Vertretung bei der OMT in Madrid                           Dr. Ulrike TILLY

Ständige Vertretung bei der Donaukommission                       Dipl.-Dolm. Dr. Günter BIRBAUM

Ständige Vertretung bei der OPCW in Den Haag                     Dr. Erwin KUBESCH

Ständige Vertretung bei der NATO in Brüssel                         Dr. Franz CEDE

Stand: 31. März 2004

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