1930/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.08.2004
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BM FÜR INNERES

 

Anfragebeantwortung

                      

 

Herrn Präsidenten

Dr. Andreas KHOL

Parlament

A-1017 WIEN

 

                     

                      

 

DVR:0000051

 

GZ: 95.000/4393-III/1/b/04

 

Wien, am         . August 2004

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und GenossInnen haben am 28. Juni 2004 unter der Nummer 1949/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Personalabbau durch die Schwarz-Blaue Bundesregierung  - Schüssel II“  gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

 

 

 

Personaleinsparungen

Zu Frage 1:

Die Anzahl der Einsparungen/Veränderungen an Vollbeschäftigten (systemisierten Planstellen) ergeben sich aus der Gegenüberstellung der Planstellenbereiche zum jeweils   1. Jänner des Jahres und stellen sich wie folgt dar:

 

 

Planstellen-

bereich

1100

1104(1151)

1108

1130

1131

1140

1141

1150

1152

1.1.2000

1.264

13

 

16.147

 

15.464

 

132

139

1.1.2001

1.248

13

 

15.821

199

15.155

314

129

137

1.1.2002

1.246

10

 

15.213

199

14.815

314

120

134

1.1.2003

1.033

10

9

 

 

 

 

104

133

1.1.2004

1.019

10

9

 

 

1

 

97

131

1.7.2004

1.045

12

9

 

 

 

 

77

133

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Planstellen-

bereich

1154

1170

1171

1172

1173

1174

Summe

Differenz

 

1.1.2000

 

 

 

 

 

 

33.159

 

 

1.1.2001

 

 

 

 

 

 

33.016

-143

 

1.1.2002

 

 

 

 

 

 

32.051

-965

 

1.1.2003

84

28.620

513

520

129

185

31.340

-711

 

1.1.2004

84

28.107

513

512

127

182

30.791

-549

 

1.7.2004

84

29.188

513

512

151

308

32.032

+ 1.241

 

 

 

 

 

 

 

 

 

-1.127

gesamt

 

Hinsichtlich der Erhöhungen bei einzelnen Planstellenbereichen darf auf die Versetzung von Zollwachebeamten 2003 und 2004 (Sicherheitsexekutive), die Einführung der Flexiklausel (Sicherheitsakademie) sowie die Außenstellenerweiterungen (EKO-Cobra) verwiesen werden.

 

 

Zu Frage 2:                                  

Die Aufschlüsselung der gemäß § 15 BDG in den Ruhestand versetzten bzw. gemäß § 13 BDG übergetretenen Bediensteten stellt sich – gegliedert in BM.I-Zentralleitung und nachgeordnete Dienststellen – wie folgt dar:

Ruhestand gem. § 15 BDG

ab 1.4.2000

2001

2002

2003

bis 30.6.2004

Zentralleitung

 14

 17

 10

 13

 1

nachgeordnete Dienststellen

225

286

323

278

21

gesamt

239

303

333

291

22

 

 

 

Ruhestand gem. § 13 BDG

ab 1.4.2000

2001

2002

2003

bis 30.6.2004

Zentralleitung

 0

 0

 0

 0

 0

nachgeordnete Dienststellen

 3

 2

 0

 0

 0

gesamt

 3

 2

 0

 0

 0

 

 

 

 

Zu Frage 3:

Es darf auf die seitens des Bundeskanzleramtes verfügten Anpassungen der BM.I -Ressortziele 2004 – 2006 basierend auf den Ministerratsbeschluss vom 6. Mai 2003 verwiesen werden. (2004/31.394,39 VBÄ  auf 2005/30.393,05 VBÄ)

 

Zu Frage 4:

Es wird der Stand der Vollbeschäftigungsäquivalente vom 1.1.2004/30.725,99 (VBÄ) dem Stand vom 30.6.2004/31.699,91 (VBÄ) gegenübergestellt.

 

Zu Frage 5:

Die (Gesamt-)Anzahl der im Zeitraum 1.4.2000 bis 30.6.2004 beendeten Dienstverhältnisse von Vertragsbediensteten beträgt für den Bereich der Zentralleitung 115 und für den Bereich der  nachgeordneten Dienststellen 1025 Vertragsverhältnisse.

 

 

 

 

 

 

 

Zu Frage 6:

Es ergibt sich zu den befragten Stichtagen folgende Aufschlüsselung:

 

 

31.12.2003

1.7.2004

Stellenplan

31.054

32.032

Zentralleitung

(Kopfzahl)

  2.804

 2.768

nachgeordnete Dienststellen

(Kopfzahl)

28.635

29.336

                   + / -                

 

+ 385

   + 72

 

Der Überschuss vom 31.12.2003 zum 1.1.2004 ergibt sich aus den im Stellenplan bereits ausgewiesenen Einsparungsvorgaben. Zum 1.7.2004 waren die Bediensteten der Zollwache bereits übernommen und in den Stellenplan implementiert.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Die Personalsituation im Bereich des Bundesministeriums für Inneres ist zwar angespannt, doch gibt es derzeit keine grundlegenden personellen Defizite. In Einzelfällen bestehender Personalbedarf wird im Rahmen des Personalmanagements abgedeckt.

 

Zu Frage 9:

Nein; der Vollzug der Ressortagenden ist nicht gefährdet. Obzwar die Personalsituation in einigen Bereichen derzeit aufgrund von diversen  Belastungsspitzen als angespannt zu betrachten ist, wird die Aufgabenwahrnehmung der Sicherheitsexekutive in Anbetracht der bisher getroffenen Reformmaßnahmen – die zu einer entsprechenden Effizienzsteigerung führten – und insbesondere der hervorragenden Leistungen der Exekutivbeamten/innen im gesetzlich erforderlichen Umfang gewährleistet.

 

 

Zu Frage 10:

Es wurden seit 2000 insgesamt 5 Beamte gemäß § 15a BDG in den Ruhestand versetzt.

 

Zu Frage 11:

3 Beamte haben Rechtsmittel ergriffen. Der Verfassungsgerichtshof hat die Bescheide infolge der Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Grundlage (§ 15a BDG) aufgehoben.

 

 

Personalentwicklung

 

Zu Frage 12:

Folgende Neueinstellungen wurden – gegliedert in Zentralleitung und nachgeordnete Dienststellen – bis 30.6.2004 vorgenommen:

 

 

2000

2001

2002

2003

2004

Zentralleitung

  6

13

  7

40

27

nachgeordnete Dienststellen

198

147

440

455

353

 

Darüber hinaus erfolgte im Jahr 2003 die Übernahme von 100 und im Jahr 2004 von 994 Zollwachebeamten.

 

 

 

 

 

 

Zu Frage 13:

Grundsätzlich werden die (lt. Ministerratsbeschluss) vereinbarten Einsparungsmaßnahmen umgesetzt. Bis Jahresende 2004 werden für den Bereich der Sicherheitsexekutive noch 570 ExekutivbeamtInnen aufgenommen.

 

Die Anzahl allfälliger Neuaufnahmen für das Jahr 2005 steht derzeit noch nicht fest.

 

Zu Frage 14:

Im gesamten Ressortbereich wurden keine Auswahlverfahren durch Unternehmensberater oder Personalvermittler  durchgeführt.

 

 

Zu den Fragen 15 und 16:

Im BM.I-Ressortbereich  sind keine Bediensteten über Personalleasingfirmen oder Unternehmensberater tätig.

 

 

Zu Frage 17:

Die angewendeten Auswahl- und Rekrutierungsverfahren waren bisher ausreichend, um entsprechend qualifiziertes Personal zu finden.

 

Zu Frage 18:

Mit Stichtag 30.6.2004 befanden sich 705 Bedienstete (alle aus den Bereichen der nachgeordneten Dienststellen) in Grundausbildungslehrgängen.

 

Zu Frage 19:

Es wird auf den Umstand verwiesen, dass es bis zum Jahr 2002 keine gesonderten Verrechnungsposten für Schulungen und/oder Weiterbildungen im Ressortbereich gab, sodass die Ermittlung konkreter Beträge mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden wäre.

 

Für 2003 wurden € 1,840.000,- für Aus- und Fortbildungen budgetiert. Für 2004 sind  € 1,940.000,- vorgesehen.

 

Zu Frage 20:

Im Hinblick auf den zu erwartenden Verwaltungsaufwand, wurde von einer Erhebung der Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen Abstand genommen.

 

Zu Frage 21:

2001 und 2002 sind keine Lehrlingsausbildungsplätze gestrichen worden. 2003 wurden alle 90 Lehrlingsausbildungsplätze gestrichen.

 

Zu Frage 22:

2004 und 2005 sind keine Lehrausbildungsplätze vorgesehen.

 

Zu Frage 23:

Auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 1944/J durch den Bundeskanzler wird verwiesen.

 

Zu Frage 24:

Bezüglich Personalcontrolling darf auf die zentralen Erhebungen des Bundeskanzleramtes verwiesen werden.

 

 

 

 

Zu Frage 25:

Laut - aufgrund der Versetzung von Zollwachebeamten - gesonderter Anpassung der BM.I-Ressortziele  – basierend auf dem Ministerratsbeschluss vom 6. Mai 2003 – wurden (seitens des Bundeskanzleramtes) folgende Einsparungen bei den Vollbeschäftigungsäquivalenten vorgegeben:

 

2004

2005

2006

31.394,39

30.393,05

29.391,83

 

 

Zu den Fragen 26 und 27:

Nein, eine umfassende Ressortrichtlinie für modernes Personalmanagement gibt es nicht, zumal sich ein modernes Personalmanagement als ein System, das mit einem ständigen Lernprozess einhergeht, einer Festlegung in Form einer Richtlinie entzieht.

 

Im Sinne des § 32 BDG 1979 sowie gemäß der Sicherheitsakademie-Bildungsverordnung werden jedoch durch die Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres zahlreiche Aus- und Fortbildungsprogramme für Führungskräfte sowie für Bedienstete, die für eine Verwendung als Führungskraft in Betracht kommen, bereitgestellt.

 

Hierbei werden insbesondere auch die Grundlagen eines modernen, sich an den Grundsätzen des New Public Managements orientierenden Personalmanagements vermittelt.

 

Diesbezügliche Kenntnisse und Fähigkeiten sind auch ein wichtiger Bestandteil des Anforderungsprofils bei der Besetzung von Leitungsfunktionen.

 

Zu Frage 28:

Aufgrund der Altersstruktur könnten

2004 -    9 BeamtInnen

2005 -  32 BeamtInnen und

2006 -  71 BeamtInnen

wegen des Erreichens des Pensionsantrittsalters einen entsprechenden Antrag stellen. Die Anzahl der tatsächlich zu erwartenden Anträge ist derzeit nicht vorhersehbar.

 

Zu Frage 29:

Aus heutiger Sicht können diesbezüglich keine Aussagen getroffen werden.

 

Zu Frage 30:

Für den Zeitraum 2000 bis 2002 (und den Bereich der Zentralleitung) darf auf die Beantwortung der Voranfrage 3501/J-NR/2002  verwiesen werden. 

Seit 1.4.2002 wurden im Bereich der Zentralleitung 41 anfragenkonforme Neubesetzungen vorgenommen.

Im Bereich der nachgeordneten Kommanden wurden im befragten Zeitraum 16 der Anfrage entsprechende Funktionen neu besetzt.

 

Zu den Fragen 31 und 32:

Kein Sektionsleiter befindet sich derzeit in einem befristeten Dienstverhältnis.

 

Zu Frage 33:

In diesem Zusammenhang darf auf das beiliegende Organigramm der Zentralstelle des Bundesministeriums für Inneres verwiesen werden.

 

 

 

 

Wesentliche Änderungen sind derzeit nur im Bereich „Informationstechnologie“ (IT) geplant. Ziel dieser Änderungen ist die aufbauorganisatorische Trennung zwischen den Organisationsabteilungen als Auftraggeber und der IT-Abteilung als Auftragnehmer und interner Dienstleister im IT-Bereich.

 

Zu Frage 34:

Auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 1944/J durch den Bundeskanzler wird verwiesen.

 

 

Ausgliederungen & Privatisierungen

 

Zu den Fragen 35, 36 und 37:

Im Ressortbereich sind keine MitarbeiterInnen in ausgegliederten oder privatisierten Einrichtungen bzw. Unternehmen tätig. Ein diesbezüglicher „Personalpool“ ist mir nicht bekannt.

 

Zu Frage 38:

Für 2004 ist die Ausgliederung der Buchhaltung des Bundesministeriums für Inneres an die Buchhaltungsagentur des Bundes, die mit 1. Jänner 2005 den Vollbetrieb aufnehmen soll, gemäß dem Buchhaltungsagenturgesetz vorgesehen.

 

Zu den Fragen 39, 40, 41, 42, 43 und 44:

Im Bereich des Bundesministeriums für Inneres kam es zu einer Aufgabenübertragung in den Bereichen Flugrettung an den ÖAMTC, Zivildienst an die Zivildienstverwaltungs GmbH und im Bereich Betreuungsstellen des Bundes für Asylwerber an European Homecare.

Zum Stichtag sind keine Beamte oder Vertragsbedienstete diesen Unternehmen dienstzugeteilt. Bundeszuschüsse wurden nicht geleistet.

 

 

Zu Frage 45:

Folgende Aufgaben wurden seit dem Jahre 2000 zumindest teilweise an andere Gebietskörperschaften übertragen:

·         Meldeagenden von den Bundespolizeidirektionen auf die Magistrate

·         Pass- und Fundwesen von den Bundespolizeidirektionen auf die Magistrate

·         Gemeinsame Maßnahmen mit den Bundesländern zur Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B.VG)

 

Die dadurch erzielten Einsparungen sind jedoch nicht abschätzbar.

 

 

Allgemeine Fragen

 

Zu Frage 46:

Die Vertretung erfolgt anlass- und themenbezogen durch die in Frage kommenden Fachabteilungen bzw. durch Bedienstete, die im konkreten Fall aufgrund Ihrer Fachkompetenz in Frage kommen.

 

Zu Frage 47:

In Brüssel versieht ein Verbindungsbeamter in der Ständigen Vertretung Österreichs seinen Dienst. Weiters sind in Zusammenhang mit der EU zwei Verbindungsbeamte bei EUROPOL in Den Haag tätig.

 

 

 

 

Zu Frage 48:

Die Anzahl der karenzierten und bei der EU-Kommission oder anderen Internationalen Organisationen tätigen MitarbeiterInnen lässt sich nicht feststellen, zumal keine Verpflichtung der Angabe eines (konkreten) Karenzierungsgrundes beim Karenzierungsantrag vorgesehen ist.

 

Zu Frage 49:

Entsprechende Expertenpositionen werden auf EU-Ebene nicht national vergeben sondern individuell angefordert.

 

Zu Frage 50:

Es wäre die Durchsicht aller Personalakten erforderlich – darüber hinaus sehen die entsprechenden gesetzlichen Normen keine Verpflichtung zur Bekanntgabe des jeweiligen Karenzgrundes vor.

 

Zu den Fragen 51 und 52:

Auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 1944/J durch den Herrn Bundeskanzler wird verwiesen.