1931/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.08.2004
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BM FÜR
INNERES
Anfragebeantwortung
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017
Wien
GZ: 50.115/1966-II/2/04
Wien, am . August 2004
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und GenossInnen haben am
9.07.2004 unter der Nummer 2026/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Sicherheit in der Zivilluftfahrt – Sicherheit auf
Zivilflughäfen und Flugfeldern“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen
wie folgt:
Zu Frage 1:
Betreffend das Bundesministerium keine; weitere Abänderungen der EU
- Verordnung Nr. 2320 werden im EU- Regelungsausschuss nach Erfordernissen
vorgenommen.
Zu den Fragen 2, 3, 6 bis 18, 22 bis 27, 53 bis 56, 60 bis 67, 69
und 78:
Die gegenständlichen Fragen betreffen keinen Gegenstand der
Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres, weshalb ich von einer
Beantwortung Abstand nehme.
Zu den Fragen 4 und 5:
Das Bundesministerium für Inneres ist im „Nationalen
Sicherheitskomitee für die Zivilluftfahrt“ vertreten.
Zu den Fragen 19 bis 21:
Ja; am Flughafen Wien. Die das Bundesministerium für Inneres
betreffenden Mindermängel wurden behoben.
Zu den Fragen 28, 32, 34-37, 41, 43 und 44:
4 Polizeieinsatzstellen und 6 Greko - Einheiten; die Anzahl der
systemisierten Planstellen des Sicherheits- und Kriminaldienstes sind
ganzheitlich den für die Zivilflughäfen örtlich zuständigen Bundespolizeidirektionen
zugewiesen und werden daher nicht getrennt ausgewiesen.
Die Personalmindeststände der Polizeieinsatzstellen und der Greko –
Einheiten sind nicht statisch ausgewiesen; sie sind Teil des Regelbetriebes der
für die Zivilflughäfen örtlich zuständigen Dienststellenteile. Die Anzahl der
im Dienst befindlichen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes richtet sich
je nach der jeweiligen sicherheitspolizeilichen Lage und deren Beurteilung.
Die Anzahl an Überstunden dieser Dienststellenteile wird zentral
nicht separat erfasst. Der Erhebungsaufwand würde in einem eklatanten
Widerspruch zu einer sparsamen Verwaltung stehen.
Um die Vorgaben der EU – VO und weitere europäische Vorgaben zur
Sicherheit in der Zivilluftfahrt zu erfüllen, sind nationale, rechtliche,
budgetäre, organisatorische und vollzugsdienstliche Maßnamen erforderlich, an
deren Umsetzung laufend gearbeitet wird. In diesem Bearbeitungssystem wird die
Höhe der Personalstände ihre Berücksichtigung finden.
Zu den Fragen 29 bis 31 und 38 bis 40:
Ja; von einer Übermittlung ergangener Weisungen und Erlässe wird
aufgrund der mir auferlegten Amtsverschwiegenheit Abstand genommen.
Zu den Fragen 33 und 42:
Nein.
Zu den Fragen 45 bis 46:
Es gibt keine SKO – Einheiten.
Zu den Fragen 47 und 48:
Laufende Lageeinschätzungen und laufender Informationsaustausch.
Zu Frage 49:
Die Durchsuchung von Personal, mitgeführten Gegenständen und
Fahrzeugen erfolgen am Flughafen Wien durch das vom Bundesministerium für
Inneres beauftragte, private Sicherheitsunternehmen; auf den übrigen Flughäfen
wird das Setzen dieser Maßnahmen vorbereitet.
Objektschutz und Streifengänge erfolgen auf allen Flughäfen durch
Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes.
Die Durchführung der Zutrittskontrollen obliegt dem jeweiligen
Flugplatzhalter.
Zu den Fragen 50 bis 51:
Durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Rahmen des
Streifen- und Überwachungsdienstes.
Zu Frage 52:
Betreffend die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres
erfolgen die Sicherungsmaßnahmen im Rahmen des Streifen- und
Überwachungsdienstes.
Zu den Fragen 57 und 68:
Durch die vom Bundesministerium für Inneres beauftragten, privaten
Sicherheitsunternehmen, die der jeweiligen örtlichen Sicherheitsbehörde
verantwortlich sind.
Zu Frage 58:
Die Vornahme der Kontrolle von aufgegebenen Gepäck durch
beauftragte, private Sicherheitsunternehmen, die der jeweiligen
Sicherheitsbehörde verantwortlich sind.
Zu Frage 59:
Ja.
Zu den Fragen 70 und 79:
Bei der Durchführung von Sicherheitskontrollen werden laufend
verbotene Gegenstände aufgegriffen. Eine Beantwortung betreffend die Auflistung
aufgegriffener verbotener Gegenstände steht in einem unverhältnismäßig hohen
Aufwand, der in einem eklatanten Widerspruch zu einer sparsamen Verwaltung
steht.
Zu Frage 71:
VIAS, Group 4 und Securitas.
Zu Frage 72:
Für das Budgetjahr 2003 wurden für den Flughafen Wien/VIAS
ca/gerundet € 18.000.000, für den
Flughafen Salzburg/Securitas ca/gerundet € 1.569.000, für den Flughafen
Graz/Securitas ca/gerundet € 1.396.000, für den Flughafen Innsbruck ca/gerundet
€ 100.000, für den Flughafen Klagenfurt ca/gerundet € 64.000 und für den
Flughafen Linz ca/gerundet € 1.000.000 ausbezahlt.
Für das Budgetjahr 2004/Ende Juli 2004 wurden für den Flughafen
Wien/VIAS ca/gerundet €
10.495.000, für den Flughafen Salzburg/Securitas ca/gerundet € 1.181.000, für
den Flughafen Graz/Securitas ca/gerundet € 654.000,für den Flughafen Innsbruck
ca/gerundet € 598.000, für den Flughafen Klagenfurt ca/gerundet € 557.000 und
für den Flughafen Linz ca/gerundet € 533.000 ausbezahlt.
Im Teil 2 des Budgets 2004; diesbezüglich verweise ich auf die
Verrechnungspost VP 7280/003 (Teilheft zum Bundesvoranschlag für das Jahr 2004
VA Ansatz 1/11708) -Entgelte für Flughafenüberwachung.
Zu Frage 73:
Anfallende Kosten durch die tägliche Fachaufsicht werden aus dem
Regelbetrieb gedeckt; Auflistungen aus diesem Titel werden nicht geführt.
Zu Frage 74:
Die Kosten werden von den beauftragten, privaten
Sicherheitsunternehmen getragen; Auflistungen aus diesem Titel werden von
meinem Haus nicht geführt.
Zu Frage 75:
Durch Sicherheitsüberprüfungen; die konkreten Überprüfungsmaßnahmen
ergeben sich aus den einschlägigen Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes
BGBl.Nr. 1991/566 idgF.
Zu Frage 76:
Durch einen Nachweis einer positiv abgelegten Abschlussprüfung; im
Übrigen verweise ich auf die Beantwortung zur Frage Nr. 75
Zu den Fragen 77 und 82:
Die Sicherheitsdirektionen haben umfangreiche ortsbezogene
Risikobewertungen vorgenommen. Die Ergebnisse dieser Bewertungen wurden dem
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie infolge nicht
security- sondern saftey- relevanter Sachverhalte übermittelt.
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung zur Frage 7 der
parlamentarischen Anfrage vom 26.03.2003, Nr. 267/J.
Zu Frage 80:
Die im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres
gelegenen Streifen- und Überwachungsdienste sowie die Durchführung der
stichprobenartigen Sicherheitskontrollen werden durchgeführt; es bedarf seitens
des Bundesministeriums für Inneres keiner legistischen Maßnahmen.
Zu Frage 81:
Die Schweiz sowie die neuen Mitgliedsstaaten sind im Regelausschuss
gem. Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 vertreten. Dort erfolgen
diesbezüglich laufend Kontaktaufnahmen.