1937/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.08.2004
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kolle-
gen vom 28. Juni 2004, Nr. 1936/J, betreffend Käfighaltung von Legehennen in Österreich,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die vorliegenden Erhebungen und Statistiken lassen keine Unterscheidungen zwischen kon-
ventionellen und ausgestalteten Käfighaltungen zu. Aufgrund der langjährigen Unsicherheiten
hinsichtlich der zu erwartenden rechtlichen Rahmenbedingungen wurden Investitionen in die-
sem Bereich jedoch nur sehr vereinzelt durchgeführt. Je nach der geltenden Rechtslage in den
Bundesländern ist die Neueinrichtung ausgestalteter Käfige bis zum 01. Jänner 2005 möglich.

Zu Frage 3:

Sowohl Investitionen in die konventionelle Käfighaltung als auch Investitionen in ausgestaltete
Käfige waren in der Vergangenheit und sind auch derzeit gemäß Pkt. 2.4.13 der Sonderrichtli-
nie für die Umsetzung der „Sonstigen Maßnahmen" des Österreichischen Programms für die
Entwicklung des ländlichen Raums nicht förderbar.


Zu Frage 4:

Mit Stand 20. Juli 2004 waren insgesamt 339 Betriebe mit Käfighaltung mit einem Legehen-
nenbestand von 2,436.584 Tieren registriert.
Diese verteilten sich auf die Bundesländer wie folgt:

 

Land

Betriebe

Legehennen

Burgenland

18

208.958

Kärnten

16

54.246

Niederösterreich

120

1.267.251

Oberösterreich

88

396.403

Salzburg

16

33.272

Steiermark

81

476.454

Tirol, Vorarlberg, Wien

0

0

Österreich

339

2.436.584

Zu Frage 5:

Generell werden seit über 10 Jahren Stallbauinvestitionen, die einem höheren Tierhaltungs-
standard als dem in den gesetzlichen Erfordernissen vorgesehenen entsprechen, mit einem
höheren Investitionszuschuss gefördert. Um den Erfolg dieser Förderpolitik zu dokumentieren,
sei auf die Förderstatistik des Jahres 2003 verwiesen. In diesem Jahr hatten die für diesen
höheren Tierhaltungsstandard eingesetzten Fördermittel einen Anteil von 80 % an den insge-
samt für Stallbaumaßnahmen ausgegebenen Mitteln.

Die Abwicklung des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums
wird im Sinne der innerösterreichischen Subsidiarität und Bürgernähe so nahe wie möglich am
Betrieb durch die Ämter der Landesregierungen und Landwirtschaftskammern durchgeführt.
Deshalb wird seit 2002 in der Umsetzung den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb
der nicht grundsätzlich zentral abzuwickelnden Maßnahmen (ÖPUL, Ausgleichszulage, Verar-
beitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte, bundesweite Bildungsmaßnahmen)


unter gewissen Rahmenbedingungen finanzielle Schwerpunkte zu setzen. Es ist jedoch davon
auszugehen, dass sich die Verteilung der Mittel ähnlich wie in der Vergangenheit ergeben
wird.

Das Lebensministerium setzt sich dafür ein, dass die von einem vorzeitigen Ausstieg aus der
Käfighaltung betroffenen Betriebe bei einem Umstieg auf Alternativhaltungssysteme unter-
stützt werden.

Dafür sind Finanzmittel erforderlich, die mit dem Bundesminister für Finanzen zu verhandeln
sind.