1937/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kolle-
gen vom 28. Juni 2004, Nr. 1936/J, betreffend
Käfighaltung von Legehennen in Österreich,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die vorliegenden
Erhebungen und Statistiken lassen keine Unterscheidungen zwischen kon-
ventionellen und
ausgestalteten Käfighaltungen zu. Aufgrund der langjährigen Unsicherheiten
hinsichtlich der zu erwartenden rechtlichen Rahmenbedingungen wurden
Investitionen in die-
sem Bereich jedoch nur sehr vereinzelt durchgeführt. Je nach der geltenden
Rechtslage in den
Bundesländern ist die Neueinrichtung ausgestalteter Käfige bis zum 01. Jänner
2005 möglich.
Zu Frage 3:
Sowohl Investitionen in die konventionelle
Käfighaltung als auch Investitionen in ausgestaltete
Käfige waren in der Vergangenheit und sind auch derzeit gemäß Pkt. 2.4.13 der
Sonderrichtli-
nie für die Umsetzung der „Sonstigen Maßnahmen"
des Österreichischen Programms für die
Entwicklung des ländlichen Raums nicht förderbar.
Zu Frage 4:
Mit Stand 20. Juli 2004 waren insgesamt 339 Betriebe mit
Käfighaltung mit einem Legehen-
nenbestand von
2,436.584 Tieren registriert.
Diese verteilten sich auf die Bundesländer wie folgt:
Land |
Betriebe |
Legehennen |
Burgenland |
18 |
208.958 |
Kärnten |
16 |
54.246 |
Niederösterreich |
120 |
1.267.251 |
Oberösterreich |
88 |
396.403 |
Salzburg |
16 |
33.272 |
Steiermark |
81 |
476.454 |
Tirol, Vorarlberg, Wien |
0 |
0 |
Österreich |
339 |
2.436.584 |
Zu Frage 5:
Generell werden seit
über 10 Jahren Stallbauinvestitionen, die einem höheren Tierhaltungs-
standard als dem in den gesetzlichen Erfordernissen vorgesehenen entsprechen,
mit einem
höheren
Investitionszuschuss gefördert. Um den Erfolg dieser Förderpolitik zu
dokumentieren,
sei auf die Förderstatistik des Jahres 2003
verwiesen. In diesem Jahr hatten die für diesen
höheren Tierhaltungsstandard eingesetzten Fördermittel einen Anteil von 80 % an
den insge-
samt für Stallbaumaßnahmen ausgegebenen Mitteln.
Die Abwicklung des
Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums
wird im Sinne der
innerösterreichischen Subsidiarität und Bürgernähe so nahe wie möglich am
Betrieb durch die Ämter der
Landesregierungen und Landwirtschaftskammern durchgeführt.
Deshalb wird seit 2002 in der Umsetzung den Ländern die Möglichkeit eingeräumt,
innerhalb
der nicht grundsätzlich zentral abzuwickelnden Maßnahmen (ÖPUL,
Ausgleichszulage, Verar-
beitung und Vermarktung landwirtschaftlicher
Produkte, bundesweite Bildungsmaßnahmen)
unter gewissen Rahmenbedingungen
finanzielle Schwerpunkte zu setzen. Es ist jedoch davon
auszugehen, dass sich die Verteilung der
Mittel ähnlich wie in der Vergangenheit ergeben
wird.
Das Lebensministerium
setzt sich dafür ein, dass die von einem vorzeitigen Ausstieg aus der
Käfighaltung betroffenen Betriebe bei einem Umstieg auf
Alternativhaltungssysteme unter-
stützt werden.
Dafür sind
Finanzmittel erforderlich, die mit dem Bundesminister für Finanzen zu
verhandeln
sind.