1938/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR
Mag. Johann Maier, Kolleginnen
und Kollegen vom 28. Juni 2004, Nr. 1951/J, betreffend
Personalabbau durch die Schwarz-Blaue
Bundesregierung -
Schüssel II
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
vom 28. Juni 2004, Nr. 1951/J, betreffend Personalabbau durch die Schwarz-Blaue
Bundes-
regierung - Schüssel II, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Planstellen:
|
Zentralleitung |
Dienststellen |
Ausgegl. Bereiche |
Stellenplan 2000 |
1053 |
3174 |
99 |
Stellenplan 2001 |
1040 |
3101 |
99 |
Stellenplan 2002 |
1047 |
2902 |
122 |
Stellenplan 2003 |
1034 |
2375 |
356 |
Stellenplan 2004 |
1024 |
2307 |
356 |
Zu Frage 2:
Pensionierungen gemäß §§ 13 und 15 BDG:
|
Zentralleitung |
Dienststellen |
Ausgegl. Bereiche |
Ab 1.4.2000 |
6 |
27 |
0 |
2001 |
13 |
43 |
0 |
2002 |
20 |
18 |
4 |
2003 |
8 |
30 |
5 |
Bis 30.6.2004 |
5 |
8 |
3 |
Zu Frage 3:
Mit Beschluss der
Bundesregierung vom 6. Mai 2003 wurden für den Personalstand konkrete
Zielwerte
jeweils für den 31. Dezember 2003 bis 2006 je Ressort festgelegt. Dieser
Be-
schluss sieht
für das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasser-
wirtschaft (BMLFUW) bis 31. Dezember 2004
exklusive dem Lehrerbereich einen Zielwert
von 2.439,90 Vollbeschäftigtenäquivalenten
(VBÄ) vor, was einer Verringerung gegenüber
dem 31. Dezember 2003 von 59,99 VBÄ entspricht. Der Stellenplan für
das Jahr 2005 ist
derzeit in Verhandlung.
Zu Frage 4:
Mit Stichtag 1. Juli 2004 erfolgte noch keine Einsparung.
Zu Frage 5:
Die u.a. Tabelle
beinhaltet alle Auflösungen von Dienstverhältnissen
Vertragsbediensteter,
also auch
Kündigungen durch den Dienstnehmer, Ablauf befristeter
Dienstverhältnisse (auch
im Lehrerbereich), einverständliche Lösungen etc. Hinsichtlich ausgegliederter
Unternehmen
kann keine Auskunft gegeben werden, da Vertragsbedienstete zum Zeitpunkt der
Ausgliede-
rung Dienstnehmer des Unternehmens werden und nicht mehr der Personalhoheit des
Res-
sorts unterliegen.
|
Zentralleitung |
Dienststellen |
Ab 1.4.2000 |
26 |
78 |
2001 |
42 |
84 |
2002 |
19 |
82 |
2003 |
23 |
112 |
Bis 30.6.2004 |
8 |
41 |
Zu Frage 6:
Mit Stichtag 1. Juli
2004 sind im BMLFUW 8 Planstellen im Bereich der Zentralleitung und
42 Planstellen im Bereich der Dienststellen offen, mit Stichtag 31. Dezember
2003 waren
dies 4 Planstellen im
Bereich der Zentralleitung und 31 Planstellen im Bereich der Dienststel-
len.
Zu den Fragen 7 und 8:
Aufgrund der
bisherigen Reduktion ist in einigen Bereichen eine angespannte Personalsitua-
tion bemerkbar.
Zu Frage 9:
Nein, keinesfalls.
Zu Frage 10:
3 Beamte des Ressorts wurden gemäß § 15a von Amts wegen in den Ruhestand versetzt.
Zu Frage 11:
In
einem Fall wurde Beschwerde an den
Verwaltungsgerichtshof/Verfassungsgerichtshof
erhoben. Die
Beschwerde wurde aber vom Beschwerdeführer zurückgezogen.
Zu Frage 12:
Neueinstellungen:
|
Zentralleitung |
Dienststellen |
Ab 1.4.2000 |
9 |
58 |
2001 |
22 |
83 |
2002 |
24 |
85 |
2003 |
20 |
120 |
Bis 30.6.2004 |
9 |
56 |
In dieser Tabelle sind alle
Neueinstellungen im fraglichen Zeitraum enthalten, also auch z.B.
Lehrer mit geringer Wochenstundenanzahl, die
befristet für ein Schuljahr aufgenommen
werden. Nicht angeführt sind Personen, die innerhalb des Bundes zum
Ressort versetzt
wurden.
Zu Frage 13:
Allfällige künftige Neueinstellungen
richten sich nach den Bedürfnissen des Ressorts und
können
insbesondere im Hinblick auf den nicht exakt vorhersehbaren Abgang auch nicht
vorweg beurteilt
werden. Das BMLFUW wird jedenfalls auch weiterhin bemüht sein, die Per-
sonalhöchststände
gemäß Ministerratsbeschluss vom 6. Mai 2003 einzuhalten und gleichzei-
tig die hohe Qualität der Aufgabenbesorgung beizubehalten.
Zu Frage 14:
In keinem Fall.
Zu Frage 15:
Im Bereich des BMLFUW sind keine Personen über Personalleasingfirmen beschäftigt.
Zu Frage 16:
Es erfolgte keine Honorarzahlung im Sinne der Fragestellung.
Zu Frage 17:
Es ist bisher gelungen, aufgrund der
bestehenden Auswahlverfahren das benötigte Personal
mit den geforderten Qualifikationen zu gewinnen.
Zu Frage 18:
Zum Stichtag
30.6.2004 befanden sich 36 Frauen und 46 Männer in Grundausbildung. Wei-
ters nimmt eine
Personen an einer post graduate Ausbildung teil.
Zu Frage 19:
Die Ausgaben für Weiterbildung sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.
Ausgaben für Schulung und Weiterbildung ADV (Kap. 60 und 61):
Jahr Erfolg
2000 22.660,66 -„-
2001 34.469,03 -„-
2002 107.266,92 -„-
2003 65.937,10 -„-
2004 105.000,00 BVA
Persönliche und fachspezifische Aus- und Weiterbildung (Kap. 60):
Jahr Erfolg
2000 0 -„-
2001 0 -„-
2002 57.054,12 -„-
2003 53.487,77 -„-
2004 120.000,00 BVA
Die Verrechnung der
Ausgaben für die persönliche und fachspezifische Weiterbildung (ex-
klusive Reisekosten) bei einer eigenen VA-Post erfolgt erst ab dem Jahr 2002.
In den Vor-
jahren waren diese Ausgaben bei „Entgelte für sonstige Leistungen
von Unternehmungen"
mitveranschlagt.
Die Ausgaben für
die Teilnahme an Tagungen, Veranstaltungen, Kongressen usw. werden
bei den Reisekosten
mitverrechnet und sind in den obgenannten Ausgaben nicht enthalten.
Interne Aus- und Weiterbildung 2000 bis 2004 (Kap. 61):
Die internen Aus- und Weiterbildungskosten
sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Daten 2000 und 2001 ausschließlich
den ehemaligen
Umweltbereich betreffen. Ab 2002 wurden die Abläufe und
Zuständigkeiten gemäß Organi-
sationshandbuch des
BMLFUW vereinheitlicht.
Jahr |
Ressort |
Interne |
Externe |
Summe |
Planung |
2000 |
BMUJF / BMU |
14.974,00 |
35.995,00 |
50.969,00 |
|
2001 |
BMU |
12.732,00 |
15.128,00 |
27.860,00 |
|
2002 |
BMLFUW |
12.669,00 |
|
12.669,00 |
|
2003 |
BMLFUW |
46.792,00 |
|
46.792,00 |
|
2004 |
BMLFUW |
35.357,00 |
|
35.357,00 |
31.800,00 |
2000: Ausgaben interne und externe Aus- und Weiterbildung für die Bereiche Umwelt sowie Jugend
und Familie bis 31.3.2000 (BMG-Novelle 2000) sowie Ausgaben für die externe und interne
Aus- und Weiterbildung für den Bereich Umwelt vom 1.4.-31.12.2000
2001:
Ausgaben interne und externe Aus- und Weiterbildung für den Bereich Umwelt
vom 1.1 .-
31.12.2001
2002: Ausgaben interne Aus- und Weiterbildung Bereich Zentralleitung BMLFUW
2003 und 2004: Ausgaben für das Interne Veranstaltungsmanagement für den Bereich Zentralleitung BMLFUW
Zu Frage 20:
In den Jahren 2000 bis 2003 nahm folgende
Anzahl von bezahlten Bediensteten an Weiter-
bildungsveranstaltungen teil, wobei bei der
Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu
berücksichtigen ist, dass einige
bezahlte Bedienstete auch mehrere Aus- und Weiterbil-
dungsveranstaltungen besucht haben.
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
||||
Männlich |
Weiblich |
Männlich |
Weiblich |
Männlich |
Weiblich |
Männlich |
Weiblich |
782 |
435 |
815 |
577 |
188 |
239 |
354 |
332 |
Zu den Fragen 21 und 22:
Die Lehrlingsplanstellen des Ressorts
mussten von 177 (Stellenplan 2001) auf 103 (Stellen-
plan 2004) reduziert werden, was auf die
Ausgliederung lehrlingsintensiver Bereiche als
auch auf budgetäre Zwänge zurückgeht. Für den
Stellenplan 2005 wurde aber ein Antrag auf
Zurverfügungstellung von 100 zusätzlichen Planstellen für
Lehrlinge gestellt, der im Zuge der
Verhandlungen zu den Stellenplänen 2005 und 2006 behandelt wird.
Zu Frage 23:
Zu dieser Frage darf auf die Beantwortung
der Anfrage Nr. 1944/J durch den Herrn Bundes-
kanzler verwiesen werden.
Zu Frage 24:
Die Erhebung erfolgt zentral für alle
Ressorts durch das Bundeskanzleramt, im Übrigen darf
auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1944/J
durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen
werden.
Zu Frage 25:
Mit Beschluss der Bundesregierung vom 6. Mai
2003 wurden für den Personalstand konkrete
Zielwerte
jeweils für den 31. Dezember 2003 bis 2006 je Ressort festgelegt. Dieser
Be-
schluss
sieht für das BMLFUW für 2003 einen Wert von 2.499,90 VBÄ,
für 2004 einen Wert
von
2.439,90 VBÄ, für 2005 einen Wert von 2.381,34 VBÄ und für
2006 eine Wert von
2.324,19
VBÄ vor. Diese Werte gelten für das Ressort, eine Aufteilung nach
Organisations-
einheiten ist nicht
vorgesehen.
Zu den Fragen 26 und 27:
Im Jahr 2003 wurde das
Personalmanagement-Konzept beschlossen, das die Personal-
einsatzplanung im
BMLFUW regelt, siehe Beilage 1.
Zu Frage 28:
56 Beamte des Ressorts
erreichen bis 31. Dezember 2006 das für eine Ruhestandsverset-
zung
erforderliche Lebensalter. Wie viele dieser Beamten tatsächlich bis zu
diesem Zeitpunkt
einen
Antrag auf Versetzung in den Ruhestand stellen werden, ist aus heutiger Sicht
nicht
vorhersehbar.
Zu Frage 29:
Allfällige künftige
Neueinstellungen richten sich nach den Bedürfnissen des Ressorts und
können insbesondere im Hinblick auf den nicht exakt vorhersehbaren Abgang
auch nicht
vorweg beurteilt
werden. Das BMLFUW wird jedenfalls auch weiterhin bemüht sein, die Per-
sonalhöchststände gemäß Ministerratsbeschluss vom 6. Mai
2003 einzuhalten und gleichzei-
tig die hohe Qualität der Aufgabenbesorgung beizubehalten.
Zu Frage 30:
Im Jahr 2000 wurden 4 Abteilungsleiter, im
Jahr 2001 1 Sektions- und 2 Abteilungsleiter, im
Jahr 2002 1 Sektions- und 8 Abteilungsleiter,
im Jahr 2003 3 Abteilungsleiter und im Jahr
2004 3 Abteilungsleiter bestellt.
Zu Frage 31:
Die Leiter der
Sektionen I,
II, III, IV, V und VII des BMLFUW sind gemäß § 141
BDG auf 5
Jahre
bestellt. Die Fristen enden in einem Fall im Jahr 2006 und in den übrigen
Fällen im
Jahr
2007.
Zu Frage 32:
Allfällige
künftige Neubesetzungen von Funktionen richten sich nach den
Bedürfnissen des
Ressorts und
können insbesondere im Hinblick auf den nicht exakt vorhersehbaren Abgang
auch nicht vorweg beurteilt werden.
Zu Frage 33:
Das Organigramm des BMLFUW ist unter www.lebensministerium.at/home/ abrufbar.
Zu Frage 34:
Zu dieser Frage darf auf die Beantwortung
der Anfrage Nr. 1944/J durch den Herrn Bundes-
kanzler verwiesen werden.
Zu Frage 35:
Mit Stichtag 30. Juni
2004 sind 350 Beamte des Ressorts in ausgegliederten Einrichtungen
tätig.
Zu Frage 36:
Grundsätzlich
wird festgehalten, dass die dienst- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingun-
gen für diese MitarbeiterInnen entsprechend dem Ausgliederungshandbuch des
Bundesmi-
nisteriums für
Finanzen gesetzlich geregelt wurden.
Zu Frage 37:
Keine.
Zu Frage 38:
Im Jahr 2004
sind keine weiteren Privatisierungen geplant. Auch für die kommenden Jahre
2005 und 2006 gibt es
derzeit keine diesbezüglichen Pläne.
Zu Frage 39:
-
Mit dem Bundesgesetz, mit dem die Spanische Hofreitschule und das
Bundesgestüt
Piber
rechtlich verselbständigt werden
(Spanische Hofreitschule-Gesetz), BGBl. I
Nr.
115/2000, wurde mit 1. Jänner 2001 eine Gesellschaft öffentlichen Rechts
mit dem
Firmenwortlaut
„Spanische Hofreitschule - Bundesgestüt Piber" errichtet.
Gleichzeitig wurden
die folgenden nachgeordneten Dienststellen des BMLFUW aufgelöst:
• die Spanische Hofreitschule;
• das Bundesgestüt Piber;
• der Bundeslehr- und Versuchsforst Ulmerfeld.
Mit dem Bundesgesetz, mit dem die
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernäh-
rungssicherheit
GmbH errichtet und das Bundesamt für Ernährungssicherheit ein-
gerichtet
werden (Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz - GESG), BGBl. I
Nr. 63/2002 in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr.
83/2004, wurden mit 1. Juni
2002 die „Österreichische Agentur
für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH" er-richtet
und das „Bundesamt für Ernährungssicherheit" eingerichtet.
Gleichzeitig wurden die folgenden
nachgeordneten Dienststellen des BMSG (mittlerweile
Zuständigkeit des BMGF) bzw. des BMLFUW aufgelöst:
• die
Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung in Linz, Salzburg, Graz und
Inns-
bruck
(BMSG);
• die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung in Wien (BMSG);
• die
Bundesanstalten für veterinärmedizinische Untersuchungen in Linz,
Graz, Inns-
bruck und
Mödling (BMSG);
• die
bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalten
in
Wien, Graz, Klagenfurt, Linz und Salzburg (BMSG);
• das Bundesamt und
Forschungszentrum für Landwirtschaft, ausgenommen die Abtei-
lungen Feldbodenkunde und bodenkundliche
Auswertung des Institutes für Boden-
wirtschaft (BMLFUW);
• das Bundesamt
für Agrarbiologie, ausgenommen das Institut für biologische Land-
wirtschaft und
Biodiversität (BMLFUW)
• die Bundesanstalt für Milchwirtschaft (BMLFUW).
-
Mit dem Bundesgesetz, mit dem ein Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum
für
Wald,
Naturgefahren und Landschaft als Anstalt öffentlichen Rechts errichtet und
das
Bundesamt
für Wald eingerichtet wird - BFWG, Artikel 7 des
Agrarrechtsänderungs-
gesetzes
2004, BGBl. I Nr. 83/2004, wird mit 1. Jänner 2005 eine Anstalt öffentlichen
Rechts des Bundes mit dem Namen „Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum
für
Wald, Naturgefahren
und Landschaft" errichtet und das „Bundesamt für Wald"
eingerich-
tet.
-
Gleichzeitig wird die gemäß Bundesgesetz über die
Bundesämter für Land- und Forst-
wirtschaft und die
landwirtschaftlichen Bundesanstalten, BGBl. Nr. 515/1994 in der Fas-
sung des Bundesgesetzes BGBl. I
Nr. 59/2002,
eingerichtete dem BMLFUW nachgeord-
nete Dienststelle „Bundesamt für
Wald und Forschungs- und Ausbildungszentrum für
Wald, Naturgefahren und Landschaft" aufgelöst.
Zu Frage 40:
Ja.
Zu Frage 41:
Mit
Stichtag 30. Juni 2004 sind 264 Beamte des Ressorts in den seit 2000
ausgegliederten
Einrichtungen
tätig.
Zu Frage 42:
Ich ersuche
um Verständnis dafür, dass ich diese Frage nicht beantworten kann, da
es sich
hiebei nicht um einen
Gegenstand meines Vollziehungsbereiches handelt.
Zu Frage 43:
|
Spanische Hofreitschule- |
Österr. Agentur für Gesundheit |
|
Bundesgestüt Piber |
und Ernährungssicherheit GmbH |
2000 |
2.543.549,20 |
0,00 |
2001 |
3.415.623,21 |
0,00 |
2002 |
3.270.277,54 |
26.738.517,03 |
2003 |
3.270.277,54 |
31.531.300,00 |
2004* |
726.728,34 |
31.527.022,40 |
|
|
|
Summe |
13.226.455,83 |
89.796.839,43 |
*vorläufiger Erfolg |
|
Zu Frage 44:
Die Bundeszuschüsse
für die in Beantwortung der Frage 39 aufgelisteten ausgegliederte
Unternehmen werden
beim VA-Ansatz 1/60027 „Beteiligungen, Abgeltungen: Aufwendungen
(Gesetzliche Verpflichtungen)" unter eigenem VA-Posten veranschlagt.
Zu Frage 45:
Abfallrecht:
Durch das Verwaltungsreformgesetz kam es
heuer erstmals zu einem Rückgang der Beru-
fungsverfahren bei abfallrechtlichen Anlagenverfahren gemäß §
29 AWG 1990 (2003: 10
Anträge, 1.
Halbjahr 2004: 1 Antrag). Für diese sind nunmehr die Unabhängigen
Verwal-
tungssenate zuständig. Allerdings kam es heuer zu einem starken Anstieg
der von derselben
Organisationseinheit durchzuführenden
Verfahren betreffend die Ausfuhr von Abfällen (2003:
247 Anträge, 1. Halbjahr 2004:
315 Anträge), sodass in dieser Organisationseinheit keine
Personaleinsparungen vorgenommen werden können.
Forstrecht:
Mit der Forstgesetznovelle 2002, BGBl. I Nr. 59/2002,
wurde die Zuständigkeit als Forstbe-
hörde
erster Instanz für Rodungsverfahren betreffend militärische Anlagen
vom BMLFUW
zur Bezirksverwaltungsbehörde
verlagert (ca. 5 Verfahren im Jahr). Mit dem Verwaltungsre-
formgesetz 2001, BGBl. I Nr. 65/2002,
wurde die erstinstanzliche Zuständigkeit des
BMLFUW in
bundesländerübergreifenden forstrechtlichen Verfahren (im
Durchschnitt etwa 5
Verfahren pro Jahr) beseitigt, sodass
nunmehr im Regelfall ebenfalls die Zuständigkeit der
Bezirksverwaltungsbehörden gegeben ist. Aufgrund der geringen Anzahl der
betroffenen
Verfahren sind die Einsparungen als gering zu betrachten.
Wasserrecht:
Mit dem Verwaltungsreformgesetz
2001 wurde die Bestimmung des § 101a in das Wasser-
rechtsgesetz 1959 (WRG) eingefügt, die eine Änderung der
Behördenzuständigkeit enthält.
Gemäß
§ 101a WRG 1959 entscheidet der Unabhängige Verwaltungssenat
über Berufungen
gegen
Bescheide, die über bestimmte, dort aufgezählte wasserrechtliche
Tatbestände ab-
sprechen, welche mit der Errichtung, dem
Betrieb oder der Änderung einer gewerblichen
Betriebsanlage
(§ 74 GewO 1994) in Verbindung stehen.
Eine korrespondierende Bestimmung
enthält § 356b Abs. 1 GewO, der eine materielle Ver-
fahrenskonzentration
vorsieht, sodass neben dem gewerberechtlichen kein eigener wasser-
rechtlicher Bescheid mehr erlassen wird. § 101a WRG 1959 hat zur Folge,
dass die Zustän-
digkeit zur Berufungsentscheidung im
genannten Bereich nunmehr auf die Unabhängigen
Verwaltungssenate und somit auf eine Behörde der Länder
übergegangen ist.
Allfällige mit
der mit der Übertragung verbundene Einsparungen können nicht
quantifiziert
werden.
Darüber hinaus darf ich auf das
Umsetzungscontrolling zur Verwaltungsreform im BMLFUW
-
Ergebnisse bis einschließlich Juli 2004 - verweisen (siehe Beilage 2).
Zu Frage 46:
Die Vertretung des
Ressorts richtet sich nach der jeweiligen Sachmaterie. Der jeweils zu-
ständige Beamte,
der nach der Fachkompetenz der Organisationseinheit zuständig ist, ist in
den internationalen Gremien Vertreter des Ressorts, wobei die Personen durchaus
wechseln
können.
Zu Frage 47:
5 Bedienstete des
Ressorts sind bei der Ständigen Vertretung der Europäischen Union in
Brüssel in den
Bereichen Landwirtschaft und Umwelt tätig.
Zu Frage 48:
3 Bedienstete des
Ressorts sind mit Stichtag 1. Juli 2004 karenziert und bei Internationalen
Organisationen
tätig. Dienstzuteilungen als nationale Experten sind von der Frage nicht
um-
fasst und daher nicht berücksichtigt.
Zu Frage 49:
Nationale Experten
werden üblicherweise von der jeweiligen Dienststelle der Europäischen
Union individuell
für einen bestimmten Zeitraum, der 4 Jahre nicht übersteigen darf,
angefor-
dert und nicht nach nationalen Gesichtspunkten vergeben.
Zu Frage 50:
Ich ersuche um
Verständnis, dass eine Beantwortung dieser Frage nicht erfolgen kann, da
damit ein
unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand verbunden wäre.
Zu den Fragen 51 und 52:
Zu diesen Fragen darf
auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1944/J durch den Herrn Bun-
deskanzler verwiesen
werden.
|
Beilage 1
|
Inhaltverszeichnis:
A. ARBEITSPROGRAMM UND PERSONALRESSOURCENPLANUNG...................................... 3
B. AUFNAHMEPOLITIK.......................................................................................................... 5
C. JOBBÖRSE...................................................................................................................... 6
D. PERSONALRESSOURCEN DER NACHGELAGERTEN DIENSTSTELLEN............................. 7
E. PERSONAL-CONTROLLING............................................................................................... 8
A. ARBEITSPROGRAMM UND PERSONALRESSOURCENPLANUNG
AUSGANGSLAGE:
Im Rahmen der
jährlichen Arbeitsprogrammplanung war bisher die Planung und Verteilung
der Budgetmittel (BVA) auf Abteilungs- und Leistungsebene integriert. Eine
Planung und
Zuteilung
der zur Aufgabenerledigung erforderlichen Personalressourcen ist nicht
strukturiert
erfolgt.
Der Handlungsbedarf im Personalmanagement ist
insbesondere auch durch die geforderte
jährliche
Reduktion des Beschäftigtenstandes (Quoteneinhaltung) gegeben.
ZIEL:
Die Planung und
Festlegung des Einsatzes der Personalressourcen erfolgt im Zusammen-
hang
mit der jährlichen Arbeitsprogrammplanung für die Zentralstelle des
Ressorts.
Zur Erfüllung der
rechtlich notwendigen Aufgaben und Abarbeitung der Strategiethemen
sind
entsprechend Ressourcen bereitzustellen. Übrige Arbeitsschwerpunkte
können nur
mehr
in dem Ausmaß erledigt werden, wie Ressourcen zur Verfügung stehen.
Das bedeutet
eine
Reduktion der Arbeitsschwerpunkte auf die Kernaufgaben.
Dies erfordert ein
gemeinsames Verständnis der Führungsebenen/MitarbeiterInnen für
die
veränderte
Ressourcensituation und die Bereitschaft für Kernaufgaben die Personal-
ressourcen
flexibler einzusetzen.
VORGANGSWEISE:
1. Planung von Aufgaben und Ressourcen auf Abteilungsebene
Bei der jährlichen Aufgabenplanung ist von folgenden inhaltlichen Kriterien auszugehen:
inhaltliche Prioritätenreihung der Aufgaben/Zweckkritik
• rechtliche
Notwendigkeit (Vollzug Materiengesetz, Umsetzung EU-Richtlinie,
Ministerratsbeschlüsse u.ä.)
• Umsetzung der Strategiethemen
• weitergehende
Aufgabenplanung nach Maßgabe von verfügbarem Budget und
Personal
Die Zweckkritik stellt
sicher, dass jene Aufgaben erfüllt werden die aufgrund von
gesetzlichen
Vorgaben/Strategien notwendig sind und trennt sie von jenen, die ent-
behrlich
bzw. zur Zeit nicht vordringlich sind.
Verbesserung der Aufgabenerfüllung/Vollzugskritik
Gegenstand der Vollzugskritik ist
grundsätzlich die Aufbau- und Ablauforganisation. Die
Vollzugskritik
stellt sicher, dass die Aufgaben in Hinblick auf Effektivität und
Effizienz
bestmöglich
erfüllt werden. Es geht dabei darum, Aufgaben zu ordnen und entsprechend
zu
organisieren.
3
Abteilungsintern sind folgende Maßnahmen zu prüfen:
• Einsatzoptimierung nach Kenntnissen und Fähigkeiten der MitarbeiterInnen
o Job Enlargement (=Zusammenfassung gleichartiger Aufgaben)
o Job Enrichment (=Erweiterung um höherwertige Aufgaben)
• Erhebung des
Qualifizierungsbedarfs der MitarbeiterInnen zur Übernahme
höherwertiger
Aufgaben
• Teamentwicklung
zur Optimierung der Aufgabenverteilung und Erhöhung der
Produktivität
Sofern die
Vollzugskritik die Änderung der Aufbauorganisation bedingt, sind
Lösungs-
vorschläge
aufzuzeigen.
2. Planung von Aufgaben und Ressourcen auf Sektionsleiterebene
Auf
Sektionsleiterebene erfolgt die Koordinierung der Aufgabenplanung bzw. Budget-
und
Ressourceneinsatzplanung.
Insbesondere sind sektionsintern erforderliche Personalum-
schichtungen
zu prüfen und zu entscheiden. Im Rahmen des Personalmanagements sind
auf
Vorschlag der Sektionen flexible Maßnahmen zu treffen, zB durch
befristete
Verwendungsänderungen.
3. Koordination und
Entscheidung der Arbeitsprogrammplanung auf Ebene
GS/HBM
Vor Genehmigung und
Letztentscheidung des Arbeitsprogrammes durch Herrn Bundes-
minister
ist auf Ebene GS/Sektionen das Einvernehmen über Aufgabenplanung und
Ressourcenzuteilung,
insbesondere sektionsübergreifend zu erzielen. Lösungsvorschläge
über
eine Neuordnung der Aufgaben sind zu bewerten und Herrn Bundesminister zur
Entscheidung
vorzulegen.
4. Detailplanung der Personalressourcen zu Leistungen im Arbeitsprogramm
Die inhaltlichen
Arbeitsschwerpunkte sind im Rahmen der Zweck- und Vollzugskritik so zu
planen,
dass mit dem aktuell vorhandenen Personalstand die nächstjährigen
Kern-
aufgaben
zu erledigen sind. Bei Bedarf sind allenfalls auch im Wege der Jobbörse
vorhandene
Personalressourcen abteilungs- bzw. sektionsübergreifend gezielt
einzusetzen.
In zeitlicher und
inhaltlicher Abstimmung mit den Aktivitäten der KLR werden die
Abteilungen
mit der Aufteilung der Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ's) auf
Leistungs-
ebene
nach den Parametern der KLR als Planungsgrundlage für den Personaleinsatz
noch
befasst.
Die Zuteilung der
VBÄ's auf Leistungsebene wird künftig im AP-Manager auf der Budget-
planungsebene
sichtbar sein und bedarf unterjährig keiner weiteren Anpassung.
Zur Sicherstellung der Einhaltung der
jährlich geforderten Quoteneinsparung sind
unterjährige
Controllinggespräche, die zu einer Plananpassung führen können,
zweckmäßig.
4
B. AUFNAHMEPOLITIK
AUSGANGSLAGE:
Bei der derzeitigen Vorgangsweise der
Planstellenbewirtschaftung findet Zweck- und
Vollzugskritik mangels einheitlicher Kriterien zu geringen Niederschlag.
ZIEL:
In Analogie zur
jährlichen Aufgabenplanung (Arbeitsprogramm) hat auch einem
Aufnahmeantrag eine Zweck- und Aufgabenkritik voranzugehen. Die vorhandenen
Ressourcen
werden bereits abteilungs- und sektionsintern sowie sektionsübergreifend
bestmöglich
genützt. Ein einheitliches Prozedere für die Nachbesetzungen unter
Berücksichtigung
von rechtlichen Notwendigkeiten und strategischen Themen liegt vor und
ist
gelebte Praxis.
VORGANGSWEISE:
Aufgabenumschichtungen,
temporäre Verwendungsänderung von MitarbeiterInnen für
Arbeitsspitzen,
Job-Enlargement, Job-Enrichtment, Weiterqualifizierungsmaßnahmen,
Teamentwicklungen,
Ablaufoptimierung ect. wurde von der jeweiligen Abteilung im Vorfeld
bereits geprüft.
Verbleibt trotzdem ein
Personalbedarf, dann hat die anfordernde Organisationseinheit bei
dem standardisierten Antragsformular (Beilage 1) auf folgende Kriterien
einzugehen:
• Bei welcher
Leistung bzw. welchen dazugehörigen konkreten Arbeitsschwer-punkten
gemäß genehmigtem
Arbeitsprogramm ist eine
Aufnahme erforderlich, unter
Vornahme
der Bewertung, ob es
sich um rechtlich notwendige
Aufgaben,
Strategiethemen
oder sonstige Arbeitschwerpunkte handelt.
• Die
auf Leistung im AP-Manager
genehmigten VBÄ-Anteile sind auf
Arbeits-
schwerpunktebene
zuzuordnen und den
tatsächlich vorhandenen Personal-
ressourcen gegenüberzustellen.
• Diese Angaben
bilden die Entscheidungsbasis für die Aufnahme und sind per e-mail
an:
Aufnahme@lebensministerium.at weiterzuleiten.
• Die
Personalabteilung ergänzt das
Formular um die den
Planstellenbereich
betreffenden
Daten. Die Abt. Generalsekretariat überprüft die Angaben
gemäß dem
AP-Manager
und beurteilt, ob Interessenten über die Jobbörse vorliegen.
• Die
Letztentscheidung über die Beurteilung der Notwendigkeit der zu leistenden
Arbeitsschwerpunkte
(Aufgabenkritik) obliegt dem Generalsekretär in Abstimmung
mit
den Sektionen.
Ausnahmeregelung:
Für
die Nachbesetzung einer klassischen Sekretariatskraft ist die Bezugnahme zu den
Leistungen und Arbeitsschwerpunkten nicht erforderlich.
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C. JOBBÖRSE
AUSGANGSLAGE:
Im Hinblick auf die
bundesweit geforderte jährliche Reduktion des Beschäftigtenstandes
sollten Aufnahmen vom externen Stellenmarkt erst dann erfolgen, wenn kein/e
geeignete/r
Bewerberin
aus dem Ressort bzw. Bundesdienst zur Verfügung steht.
ZIEL:
Die Jobbörse wird als Instrument der
Einsatzoptimierung in der Zentralstelle als auch für
die
nachgelagerten Dienststellen eingesetzt. Die Stellenbesetzung erfolgt
transparent nach
folgenden Prinzipien:
1. Jobbörse intern
2. Jobbörse bundesweit
3. externer Stellen markt
VORGANGSWEISE:
1. Jobbörse/Instrument für Stellenbesetzung:
Alle zu besetzenden
Stellen (auch befristete) werden in einem ersten Schritt in der
ressortinternen
Jobbörse von der Abt. Generalsekretariat im Intranet 14 Tage lang
ausgeschrieben.
• im Falle von
befristeten Stellen kann auch gezielt an Bedienstete mit befristeten
Dienstverhältnissen
herangetreten werden
• Bewerbungsgespräche
mit allen
StellenbewerberInnen, die
die nötigen
Qualifikationen
erfüllen, werden geführt
• Führungskräfte
haben die Möglichkeit, sich bei den Bewerbungsgesprächen von den
Personalentwicklerinnen
beraten und unterstützen zu lassen
• die Führungskraft entscheidet, ob ein/e Bewerberin geeignet ist
• im Falle einer
Ablehnung ist dies von der Führungskraft zu begründen und wird von
der Abteilung Generalsekretariat dokumentiert
Alle MitarbeiterInnen
der Dienststellen des BMLFUW haben die Möglichkeit, sich über die
Startseite
des Intranets für Ausschreibungen zu bewerben. Das gilt auch für
Beamte in den
ausgegliederten
Bereichen (gelten nicht als Neuaufnahmen), die einen Pool an
hochqualifizierten
Fachkräften darstellen.
Wenn kein/e
qualifizierte/r Bedienstete/r ressortintern für die zu besetzende Stelle
gefunden
werden kann, wird die Stellenausschreibung auf die bundesweite Jobbörse
des
BKA
erweitert. Die Abwicklung erfolgt nach den selben Prinzipien wie bei der
internen
Jobbörse.
Wenn sich auch in der bundesweiten
Jobbörse kein/e geeignete/r qualifizierter
Bedienstete/r
für die ausgeschriebene Stelle findet, wird die Stellensuche für den
externen
Stellenmarkt von der Personalabteilung abgewickelt.
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Ausnahmeregelungen:
Personen, die auf Basis von freien
Dienstverträgen, Arbeitsleihverträgen bzw. Werk-
verträgen
bereits in der Zentralstelle tätig sind, haben für einen
Übergangszeitraum die
Möglichkeit,
sich für Ausschreibungen in der Jobbörse intern zu bewerben.
Nach diesem
Übergangszeitraum kann sich der Personenkreis im Rahmen der
Ausschreibung
der Jobbörse des BKA für eine ausgeschriebene Stelle bewerben.
2.
Beratungsangebot der Jobbörse intern:
Für MitarbeiterInnen:
• MitarbeiterInnen
der Zentralstelle können sich aktiv an die Jobbörse intern wenden,
um
ihren Wunsch nach beruflicher Veränderung zu deponieren. Bei einer
geeigneten
freien
Stelle werden die MitarbeiterInnen kontaktiert.
• Beratungsgespräche
zur Gestaltung der eigenen beruflichen Möglichkeiten werden
angeboten.
• Beratungsgespräche
zum Themenbereich Optimierung des Berufsalltages werden
bei
Bedarf angeboten. Die MitarbeiterInnen
können dabei unterstützt werden,
problematisch
empfundene Situationen im Berufsalltag besser zu bewältigen.
Alle Informationen und Gesprächsinhalte werden vertraulich behandelt.
Für Führungskräfte:
• Informationen bezüglich Bewerbungsgespräche und Personalauswahl
• Führungskräfte
können sich an die Jobbörse intern wenden, um herausfordernde
Situationen
in ihrem Führungsalltag zu
besprechen und gemeinsam mit den
Personalenwicklerinnen
alternative Vorgehensweisen erarbeiten
• Informationen
zu verschiedenen Themen im Bereich Personalentwicklung können
angefordert
werden
D. PERSONALRESSOURCEN DER NACHGELAGERTEN DIENSTSTELLEN
AUSGANGSLAGE:
Auch im
nachgelagerten Bereich ist der Handlungsbedarf im Personalmanagement durch
die
jährlich geforderte Reduktion des Beschäftigtenstandes
(Quoteneinhaltung) gegeben.
ZIEL:
Dies erfordert
ein gemeinsames Verständnis der Führungsebenen/MitarbeiterInnen
für die
veränderte
Ressourcensituation und die Bereitschaft für Kernaufgaben die Personal-
ressourcen
flexibler einzusetzen.
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VORGANGSWEISE:
In den Bereichen, die
bereits unter dem Aspekt einer Aufgabenprüfung reorganisiert und
allenfalls
Personalleitpläne ausgearbeitet wurden, können Aufnahmen im Rahmen
des
bestehenden
Leitplanes erfolgen. Gleiches gilt für die Bereiche, die ausdrücklich
von der
Zielwertberechnung
für das Ressort ausgenommen sind.
In allen anderen
Bereichen sollte in Analogie zur Zentralstelle im Rahmen der Aufgaben-
planung bzw. Nachbesetzung eine Bewertung der Aufgaben als Kernaufgaben
erfolgen und
in
der Begründung angeführt werden.
E. PERSONAL-CONTROLLING
AUSGANGSLAGE:
Controllingdaten über
Quoteneinsparungen mit einem sektionsweisen Ist/Sollvergleich
wurden
bis jetzt dem Generalsekretär von der Personalabteilung monatlich
vorgelegt.
ZIEL:
Transparentes Controlling bis auf SL-Ebene über Einsparungsvorgaben liegt vor.
VORGANGSWEISE:
Am Jahresanfang bzw.
halbjährlich ist eine Aufstellung der Einsparungsvorgaben im
Rahmen eines Ist/Sollvergleiches auf Sektionsebene unter Berücksichtigung
der
voraussichtlichen
Abgänge (Pensionierungen) von der Personalabteilung dem
Generalsekretär
und den Sektionsleitern zur Verfügung zu stellen.
Die monatlichen
Controllingdaten mit einem aktuellen Ist/Sollvergleich über die
Quoteneinhaltung
sind dem Generalsekretär und den Sektionsleitern zu übermitteln.
Im Halbjahres- bzw.
Jahresbericht der Abt. Generalsekretariat werden die Personal-
standsdaten
jedenfalls integriert und den Führungsebenen zur Verfügung gestellt.
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Beilage 2
Umsetzungscontrolling
zur
Verwaltungsreform im BMLFUW
Die
Bundesregierung ist mit einem ambitionierten Verwaltungsreformprogramm
angetreten,
um den Verwaltungsstaat zum Bürger- und Leistungsstaat zu entwickeln.
In einem Ministerratsbeschluss vom 1. Februar
2002 (Pkt. 46 des Beschl. Prot. 84) wurden
die einzelnen Fachressorts aufgefordert, über den konkreten
Umsetzungsstand der
Verwaltungsreform
im jeweiligen Zuständigkeitsbereich einen vierteljährlichen Bericht,
erstmals mit Ablauf
des März 2002, vorzulegen.
Das Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
informiert
über den Umsetzungsstand (bis einschließlich Juli 2004) folgender
Verwaltungsreformprojekte
im Zuständigkeitsbereich:
1. Deregulierungsmaßnahmen
(1) Novelle des Forstgesetzes:
Ziel dieses Projektes ist die Anpassung
des Forstgesetzes 1975 i.d.g.F. an moderne
Erfordernisse insbesondere im Bereich der
Ökonomie und Ökologie und an
internationale Entwicklungen sowie die Vereinfachung und Reduktion von
Verfahren.
Mit der bereits beschlossenen Novellierung
ist es gelungen, eine Balance zwischen
den Säulen Deregulierung/Verwaltungsvereinfachung,
Eigentümerverantwortlichkeit
und Nachhaltigkeit herzustellen. So
wurde etwa eine massive Vereinfachung im
Bereich der Rodungsverfahren (v.a. in Richtung einfacher Anmeldepflichten)
realisiert
und weiters im Verwaltungsreformgesetz 2001
die Zuständigkeit des BMLFUW als
3. Berufungsinstanz abgeschafft. Auch wurde im Rahmen des Verwaltungs-
reformgesetzes die Amtsbeschwerde im Forstgesetz ersatzlos gestrichen.
Status: abgeschlossen
Zeitplan: Beschlussfassung im Parlament am 27.02.02; Kundmachung
am 01.06.02.
Einsparungspotential: 2,18 Mio. Euro (30 Mio. Schilling) bei Bund u.
Ländern
(2) AWG-Novelle:
Ziel dieses Projektes
ist eine Neufassung des AWG basierend auf dem Prinzip der
Abfallvermeidung, die
Stärkung einer ökologisch sinnvollen Abfallverwertung unter
Beachtung des Kosten-Nutzen-Prinzips und der EU-Konformität sowie eine
generelle
Verwaltungsvereinfachung. Ein wesentlicher
Bestandteil ist die Anpassung des
Abfallbegriffes an den Rechtsbestand der EU.
Die mit den Stimmen der ÖVP, FPÖ
und SPÖ beschlossene Neufassung des AWG
führt
zu einigen wesentlichen Vereinfachungen insbesondere auch für die
betroffenen
Unternehmen,
da eine vollständige Verfahrenskonzentration erreicht wurde. Die
Genehmigungsverfahren werden durch klare Vorgaben und die Einführung eines
vereinfachten
Verfahrens sowie eines Anzeigeverfahrens effizienter. Bezüglich des
Instanzenzuges entspricht das AWG dem
Verwaltungsreformgesetz. Auch werden
Verordnungsermächtigungen
zusammengefasst bzw. gestrichen. Weitere
Erleichterungen und
Effizienzeinsparungen sind auch durch die Einführung des
elektronischen Datenmanagements zu erwarten
Status: abgeschlossen
Zeitplan: Projektstart Herbst 1999; Beschlussfassung im
Parlament am 27.02.02;
Kundmachung nach Zustimmung der Länder; BGBl I 102/2002
Einsparungspotential: 2,325 Mio. Euro (32 Mio.
Schilling) länderseitig
(3) ALSAG-Novelle:
Die Realisierung einer Verwaltungsvereinfachung bei der Abwicklung „Ergänzender
Untersuchungen" ist der Schwerpunkt in der laufenden Zusammenarbeit mit den
Ländern gem. ALSAG.
Ziel einer Novellierung ist u.a. auch die Schaffung der organisatorischen und
rechtlichen Voraussetzungen zur Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung
von Altlastensanierungen.
Status: abgeschlossen
Zeitplan: Projektstart Herbst 2002; Kundmachung am 20. August 2003,
BGBl I 71/2003.
Einsparungspotential: 43,6 Tsd. Euro (0,6 Mio. Schilling)
(4) Umweltmanagementgesetz:
Ziel dieses Projektes
war die Realisierung von konkreten Verwaltungs-
vereinfachungen
für Betriebe und betroffene Organisationen bei
Betriebsgenehmigungen
sowie die Forcierung von Umweltmanagementsystemen als
Instrument des betrieblichen Umweltschutzes.
Die Umsetzung erfolgte aufgrund der
revidierten EMAS-Verordnung der EU im Umweltmanagementgesetz.
Status: abgeschlossen
Zeitplan: Kundmachung Juli 2001 (BGBl. I Nr. 96/2001)
Einsparungspotential: 1,453 Mio. Euro (20 Mio. Schilling) für
die Wirtschaft
(5) Novellierung Bundesforstegesetz:
Ziel dieses Projektes ist eine Konzentration der Seeuferpolitik des Bundes bei den
Österreichischen Bundesforsten sowie eine Übertragung aller Seen, die noch von
Bund bzw. Ländern verwaltet wurden an die ÖBF. Für die Länder ergibt sich damit
die Möglichkeit, ihre bisher mit der Seenverwaltung gebundenen Ressourcen
anderswertig einzusetzen.
Status: abgeschlossen
Zeitplan: Die Umsetzung erfolgte bereits im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes
2001
(BGBl. I Nr. 142/2000)
Einsparungspotential: 0,32 Mio. Euro (4,4 Mio. Schilling)
länderseitig
(6) Smogalarmgesetz:
Ziel dieses Projektes ist die Aufhebung des Smogalarmgesetzes, da diese
Kompetenzen effizienter von den Ländern wahrgenommen werden.
Status: abgeschlossen
Zeitplan: Das Smogalarmgesetz des Bundes wurde im Jahr 2001 im Rahmen einer
Novellierung des Immissionsschutzgesetzes Luft aufgehoben;
Kundmachung Juni 2001 (BGBl. I Nr. 62/2001)
Einsparungspotential: 0,32 Mio. Euro (4,4 Mio. Schilling) länderseitig
(7) Bodenreform und Agrarbehörden:
Ziel dieses Projektes
ist eine zeitgemäße Adaptierung der Grundsatzgesetze, die
Anpassung der
Landesausführungsgesetze in diesem Bereich sowie eine Steigerung
der Effizienz der Agrarbehörden. Diese
Arbeiten werden gegenwärtig durch eine
generelle Diskussion der Kompetenzverteilung
im Ausschuss 5 des Österreich-
Konvents
überlagert.
Vom Ressort wurde im
Rahmen der Novellierung des Forstgesetzes im
Agrarverfahrensgesetz
die Möglichkeit der Berufungsvorentscheidung eingeführt, was
zu einer
Verfahrensbeschleunigung führen soll.
Die
Agrarbehörden und Agrarsenate sind
ebenfalls Beratungsgegenstand der
Ausschüsse
6 (Reform der Verwaltung) und 9 (Rechtsschutz und Gerichtsbarkeit) im
Österreich-Konvent.
Status: in Arbeit
Zeitplan: abhängig von den
Beratungsergebnissen im Österreich-Konvent
Einsparungspotential: eine Quantifizierung ist zum gegenwärtigen
Zeitpunkt noch
nicht möglich
2. Bundesseitig einsparungswirksame
Maßnahmen der Verwaltungsreform zwischen
Bund
und Ländern
(8) Siedlungswasserwirtschaft:
Ziel dieses Projektes ist eine wesentliche Steigerung der Förderungseffizienz durch
eine Senkung des Sockelfördersatzes und des Spitzenfördersatzes sowie die
Einführung von Pauschalelementen und Verwaltungsvereinfachungen (z.B. die
Entkopplung der Förderung von der zwingenden Darlehensaufnahme).
Status: abgeschlossen
Einsparungspotential: 11,63 Mio. Euro (160 Mio. Schilling)
(9) Agrarmarkt Austria - Technischer Prüfdienst:
Ziel dieses Projektes war die Bündelung von Prüf- und Kontrolltätigkeiten im Bereich
Agrarförderung zwischen Bund (AMA) und Ländern im Bereich des Technischen
Prüfdienstes. Die Umsetzung erfolgte durch BMLFUW, Länder und AMA.
Ab dem EAGFL-Haushaltsjahr 2002/2003 (16. Oktober 2002) wurde die
Zahlstellenfunktion betreffend die sonstigen Maßnahmen für die Entwicklung des
ländlichen Raumes durch die AMA übernommen. Im Jahr 2003 wurden im Rahmen
der sonstigen Maßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raumes insgesamt
120,46 Mio € ausbezahlt (20.017 Anträge).
Mit der Übernahme der Zahlstellenfunktion wurden auch die Kontrollen
(Vorortkontrollen) der sonstigen Maßnahmen für die Entwicklung des ländlichen
Raumes der AMA übertragen. Durch diese Übertragung der Prüfagenden an die AMA
konnte das Ziel der
Vereinheitlichung der Prüfstandards und die Verringerung der
Prüforgane
am einzelnen Betrieb realisiert werden. Beispielhaft für den
Synergieeffekt
ist festzuhalten, dass 5 % aller Förderungsanträge und nachträglich
innerhalb eines
bestimmten Verpflichtungszeitraumes nach Abschluss der jeweiligen
Maßnahme nochmals 1 % geprüft
werden müssen. Vor der Übernahme der
Prüfagenden durch die AMA musste
in jedem Bundesland ein
Mindeststichprobenanteil von 5 % erreicht
werden. Ab dem 16.10.2002 konnte die 5
%ige Mindestkontrolle auf ganz Österreich ausgedehnt werden. Insgesamt
wurden 2003 rd. 2.100 Einzelprüfungen durchgeführt.
Status: abgeschlossen
Zeitplan: Projektstart war September 2001;
Umsetzung erfolgte mit 16.10.02
Einsparungspotential: Die Kostentragung für diese Kontrollen
erfolgt durch die
Länder, AMA erhält für diese Tätigkeit 4,36 Mio
€
3. Reform der Behörden und sonstigen Verwaltungsorganisation des Bundes
(10) Errichtung der
Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit
GmbH und
Einrichtung
des Bundesamtes für Ernährungssicherheit:
Ziel des Projektes ist die Errichtung der „Österreichischen Agentur für
Ernährungssicherheit GmbH" und des „Bundesamtes für Ernährungssicherheit" zur
wirksamen und effizienten Evaluierung der Ernährungssicherheit und zum Schutz der
Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie zur Erfüllung sonstiger
Aufgaben auf dem Gebiet der Ernährungssicherheit.
Die Bündelung und Konzentration hoheitlicher Zuständigkeiten im Bereich der
Ernährungsproduktion und Qualitätssicherung sowie die Zusammenfassung aller
Forschungs- und Untersuchungskapazitäten in diesem Bereich sollen die
Realisierung von Synergieeffekten sicherstellen und zu einer Steigerung der
Effektivität und Effizienz führen.
Für den Bürger bedeutet diese Neuordnung eine verbesserte Lebensmittelsicherheit
durch Bündelung der Kontrollen entlang der gesamten Nahrungsmittelkette („from
stable to table") sowie eine erhöhte Transparenz im Bereich der
Ernährungssicherheit.
Status: abgeschlossen
Zeitplan: Gesetz im Parlament am 27.02.02 beschlossen. Inkrafttreten mit 01.06.02