1938/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen
und Kollegen vom 28. Juni 2004, Nr. 1951/J, betreffend
Personalabbau durch die Schwarz-Blaue Bundesregierung -
Schüssel
II

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
vom 28. Juni 2004, Nr. 1951/J, betreffend Personalabbau durch die Schwarz-Blaue Bundes-
regierung - Schüssel
II, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:
Planstellen:

 

 

Zentralleitung

Dienststellen

Ausgegl. Bereiche

Stellenplan 2000

1053

3174

99

Stellenplan 2001

1040

3101

99

Stellenplan 2002

1047

2902

122

Stellenplan 2003

1034

2375

356

Stellenplan 2004

1024

2307

356

Zu Frage 2:

Pensionierungen gemäß §§ 13 und 15 BDG:

 

 

Zentralleitung

Dienststellen

Ausgegl. Bereiche

Ab 1.4.2000

6

27

0

2001

13

43

0

2002

20

18

4

2003

8

30

5

Bis 30.6.2004

5

8

3


Zu Frage 3:

Mit Beschluss der Bundesregierung vom 6. Mai 2003 wurden für den Personalstand konkrete
Zielwerte jeweils für den 31. Dezember 2003 bis 2006 je Ressort festgelegt. Dieser Be-
schluss sieht für das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasser-
wirtschaft (BMLFUW) bis 31. Dezember 2004 exklusive dem Lehrerbereich einen Zielwert
von 2.439,90 Vollbeschäftigtenäquivalenten (VBÄ) vor, was einer Verringerung gegenüber
dem 31. Dezember 2003 von 59,99 VBÄ entspricht. Der Stellenplan für das Jahr 2005 ist
derzeit in Verhandlung.

Zu Frage 4:

Mit Stichtag 1. Juli 2004 erfolgte noch keine Einsparung.

Zu Frage 5:

Die u.a. Tabelle beinhaltet alle Auflösungen von Dienstverhältnissen Vertragsbediensteter,
also auch Kündigungen durch den Dienstnehmer, Ablauf befristeter Dienstverhältnisse (auch
im Lehrerbereich), einverständliche Lösungen etc. Hinsichtlich ausgegliederter Unternehmen
kann keine Auskunft gegeben werden, da Vertragsbedienstete zum Zeitpunkt der Ausgliede-
rung Dienstnehmer des Unternehmens werden und nicht mehr der Personalhoheit des Res-
sorts unterliegen.

 

 

Zentralleitung

Dienststellen

Ab 1.4.2000

26

78

2001

42

84

2002

19

82

2003

23

112

Bis 30.6.2004

8

41

Zu Frage 6:

Mit Stichtag 1. Juli 2004 sind im BMLFUW 8 Planstellen im Bereich der Zentralleitung und
42 Planstellen im Bereich der Dienststellen offen, mit Stichtag 31. Dezember 2003 waren
dies 4 Planstellen im Bereich der Zentralleitung und 31 Planstellen im Bereich der Dienststel-
len.


Zu den Fragen 7 und 8:

Aufgrund der bisherigen Reduktion ist in einigen Bereichen eine angespannte Personalsitua-
tion bemerkbar.

Zu Frage 9:

Nein, keinesfalls.

Zu Frage 10:

3 Beamte des Ressorts wurden gemäß § 15a von Amts wegen in den Ruhestand versetzt.

Zu Frage 11:

In einem Fall wurde Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof/Verfassungsgerichtshof
erhoben. Die Beschwerde wurde aber vom Beschwerdeführer zurückgezogen.

Zu Frage 12:
Neueinstellungen:

 

 

Zentralleitung

Dienststellen

Ab 1.4.2000

9

58

2001

22

83

2002

24

85

2003

20

120

Bis 30.6.2004

9

56

In dieser Tabelle sind alle Neueinstellungen im fraglichen Zeitraum enthalten, also auch z.B.
Lehrer mit geringer Wochenstundenanzahl, die befristet für ein Schuljahr aufgenommen
werden. Nicht angeführt sind Personen, die innerhalb des Bundes zum Ressort versetzt
wurden.


Zu Frage 13:

Allfällige künftige Neueinstellungen richten sich nach den Bedürfnissen des Ressorts und
können insbesondere im Hinblick auf den nicht exakt vorhersehbaren Abgang auch nicht
vorweg beurteilt werden. Das BMLFUW wird jedenfalls auch weiterhin bemüht sein, die Per-
sonalhöchststände gemäß Ministerratsbeschluss vom 6. Mai 2003 einzuhalten und gleichzei-
tig die hohe Qualität der Aufgabenbesorgung beizubehalten.

Zu Frage 14:

In keinem Fall.

Zu Frage 15:

Im Bereich des BMLFUW sind keine Personen über Personalleasingfirmen beschäftigt.

Zu Frage 16:

Es erfolgte keine Honorarzahlung im Sinne der Fragestellung.

Zu Frage 17:

Es ist bisher gelungen, aufgrund der bestehenden Auswahlverfahren das benötigte Personal
mit den geforderten Qualifikationen zu gewinnen.

Zu Frage 18:

Zum Stichtag 30.6.2004 befanden sich 36 Frauen und 46 Männer in Grundausbildung. Wei-
ters nimmt eine Personen an einer post graduate Ausbildung teil.

Zu Frage 19:

Die Ausgaben für Weiterbildung sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.


Ausgaben für Schulung und Weiterbildung ADV (Kap. 60 und 61):

Jahr                                                  Erfolg

2000                                        22.660,66       -„-

2001                                                                                                                            34.469,03     -„-

2002                           107.266,92     -„-

2003                             65.937,10      -„-

2004                           105.000,00  BVA

Persönliche und fachspezifische Aus- und Weiterbildung (Kap. 60):

Jahr                                                   Erfolg

2000                                                           0       -„-

2001                                                                                                                                                                                     0       -„-

 

2002                                                            57.054,12     -„-

2003                                                            53.487,77     -„-

2004                           120.000,00  BVA

Die Verrechnung der Ausgaben für die persönliche und fachspezifische Weiterbildung (ex-
klusive Reisekosten) bei einer eigenen VA-Post erfolgt erst ab dem Jahr 2002. In den Vor-
jahren waren diese Ausgaben bei „Entgelte für sonstige Leistungen von Unternehmungen"
mitveranschlagt.

Die Ausgaben für die Teilnahme an Tagungen, Veranstaltungen, Kongressen usw. werden
bei den Reisekosten mitverrechnet und sind in den obgenannten Ausgaben nicht enthalten.

Interne Aus- und Weiterbildung 2000 bis 2004 (Kap. 61):

Die internen Aus- und Weiterbildungskosten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Daten 2000 und 2001 ausschließlich den ehemaligen
Umweltbereich betreffen. Ab 2002 wurden die Abläufe und Zuständigkeiten gemäß Organi-
sationshandbuch des BMLFUW vereinheitlicht.

 

Jahr

Ressort

Interne

Externe

Summe

Planung

2000

BMUJF / BMU

14.974,00

35.995,00

50.969,00

 

2001

BMU

12.732,00

15.128,00

27.860,00

 

2002

BMLFUW

12.669,00

 

12.669,00

 

2003

BMLFUW

46.792,00

 

46.792,00

 

2004

BMLFUW

35.357,00

 

35.357,00

31.800,00

 

 

2000: Ausgaben interne und externe Aus- und Weiterbildung für die Bereiche Umwelt sowie Jugend

         und Familie bis 31.3.2000 (BMG-Novelle 2000) sowie Ausgaben für die externe und interne

         Aus- und Weiterbildung für den Bereich Umwelt vom 1.4.-31.12.2000


2001: Ausgaben interne und externe Aus- und Weiterbildung für den Bereich Umwelt vom 1.1 .-
31.12.2001

2002: Ausgaben interne Aus- und Weiterbildung Bereich Zentralleitung BMLFUW

2003  und 2004: Ausgaben für das Interne Veranstaltungsmanagement für den Bereich Zentralleitung BMLFUW

Zu Frage 20:

In den Jahren 2000 bis 2003 nahm folgende Anzahl von bezahlten Bediensteten an Weiter-
bildungsveranstaltungen teil, wobei bei der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu
berücksichtigen ist, dass einige bezahlte Bedienstete auch mehrere Aus- und Weiterbil-
dungsveranstaltungen besucht haben.

 

2000

2001

2002

2003

Männlich

Weiblich

Männlich

Weiblich

Männlich

Weiblich

Männlich

Weiblich

782

435

815

577

188

239

354

332

Zu den Fragen 21 und 22:

Die Lehrlingsplanstellen des Ressorts mussten von 177 (Stellenplan 2001) auf 103 (Stellen-
plan 2004) reduziert werden, was auf die Ausgliederung lehrlingsintensiver Bereiche als
auch auf budgetäre Zwänge zurückgeht. Für den Stellenplan 2005 wurde aber ein Antrag auf
Zurverfügungstellung von 100 zusätzlichen Planstellen für Lehrlinge gestellt, der im Zuge der
Verhandlungen zu den Stellenplänen 2005 und 2006 behandelt wird.

Zu Frage 23:

Zu dieser Frage darf auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1944/J durch den Herrn Bundes-
kanzler verwiesen werden.

Zu Frage 24:

Die Erhebung erfolgt zentral für alle Ressorts durch das Bundeskanzleramt, im Übrigen darf
auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1944/J durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen
werden.


Zu Frage 25:

Mit Beschluss der Bundesregierung vom 6. Mai 2003 wurden für den Personalstand konkrete
Zielwerte jeweils für den 31. Dezember 2003 bis 2006 je Ressort festgelegt. Dieser Be-
schluss sieht für das BMLFUW für 2003 einen Wert von 2.499,90 VBÄ, für 2004 einen Wert
von 2.439,90 VBÄ, für 2005 einen Wert von 2.381,34 VBÄ und für 2006 eine Wert von
2.324,19 VBÄ vor. Diese Werte gelten für das Ressort, eine Aufteilung nach Organisations-
einheiten ist nicht vorgesehen.

Zu den Fragen 26 und 27:

Im Jahr 2003 wurde das Personalmanagement-Konzept beschlossen, das die Personal-
einsatzplanung im BMLFUW regelt, siehe Beilage 1.

Zu Frage 28:

56 Beamte des Ressorts erreichen bis 31. Dezember 2006 das für eine Ruhestandsverset-
zung erforderliche Lebensalter. Wie viele dieser Beamten tatsächlich bis zu diesem Zeitpunkt
einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand stellen werden, ist aus heutiger Sicht nicht
vorhersehbar.

Zu Frage 29:

Allfällige künftige Neueinstellungen richten sich nach den Bedürfnissen des Ressorts und
können insbesondere im Hinblick auf den nicht exakt vorhersehbaren Abgang auch nicht
vorweg beurteilt werden. Das BMLFUW wird jedenfalls auch weiterhin bemüht sein, die Per-
sonalhöchststände gemäß Ministerratsbeschluss vom 6. Mai 2003 einzuhalten und gleichzei-
tig die hohe Qualität der Aufgabenbesorgung beizubehalten.

Zu Frage 30:

Im Jahr 2000 wurden 4 Abteilungsleiter, im Jahr 2001 1 Sektions- und 2 Abteilungsleiter, im
Jahr 2002 1 Sektions- und 8 Abteilungsleiter, im Jahr 2003 3 Abteilungsleiter und im Jahr
2004 3 Abteilungsleiter bestellt.


Zu Frage 31:

Die Leiter der Sektionen I, II, III, IV, V und VII des BMLFUW sind gemäß § 141 BDG auf 5
Jahre bestellt. Die Fristen enden in einem Fall im Jahr 2006 und in den übrigen Fällen im
Jahr 2007.

Zu Frage 32:

Allfällige künftige Neubesetzungen von Funktionen richten sich nach den Bedürfnissen des
Ressorts und können insbesondere im Hinblick auf den nicht exakt vorhersehbaren Abgang
auch nicht vorweg beurteilt werden.

Zu Frage 33:

Das Organigramm des BMLFUW ist unter www.lebensministerium.at/home/ abrufbar.

Zu Frage 34:

Zu dieser Frage darf auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1944/J durch den Herrn Bundes-
kanzler verwiesen werden.

Zu Frage 35:

Mit Stichtag 30. Juni 2004 sind 350 Beamte des Ressorts in ausgegliederten Einrichtungen
tätig.

Zu Frage 36:

Grundsätzlich wird festgehalten, dass die dienst- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingun-
gen für diese MitarbeiterInnen entsprechend dem Ausgliederungshandbuch des Bundesmi-
nisteriums für Finanzen gesetzlich geregelt wurden.

Zu Frage 37:
Keine.


Zu Frage 38:

Im Jahr 2004 sind keine weiteren Privatisierungen geplant. Auch für die kommenden Jahre
2005 und 2006 gibt es derzeit keine diesbezüglichen Pläne.

Zu Frage 39:

-       Mit dem Bundesgesetz, mit dem die Spanische Hofreitschule und das Bundesgestüt
Piber   rechtlich   verselbständigt  werden   (Spanische   Hofreitschule-Gesetz),   BGBl. I
Nr. 115/2000, wurde mit 1. Jänner 2001 eine Gesellschaft öffentlichen Rechts mit dem
Firmenwortlaut „Spanische Hofreitschule - Bundesgestüt Piber" errichtet.
Gleichzeitig wurden die folgenden nachgeordneten Dienststellen des BMLFUW aufgelöst:

      die Spanische Hofreitschule;

      das Bundesgestüt Piber;

      der Bundeslehr- und Versuchsforst Ulmerfeld.

Mit dem Bundesgesetz, mit dem die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernäh-
rungssicherheit GmbH errichtet und das Bundesamt für Ernährungssicherheit ein-
gerichtet werden (Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz - GESG), BGBl. I
Nr. 63/2002 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 83/2004, wurden mit 1. Juni
2002 die „Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH" er-richtet und das „Bundesamt für Ernährungssicherheit" eingerichtet.

Gleichzeitig wurden die folgenden nachgeordneten Dienststellen des BMSG (mittlerweile
Zuständigkeit des BMGF) bzw. des BMLFUW aufgelöst:

      die Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung in Linz, Salzburg, Graz und Inns-
bruck (BMSG);

      die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung in Wien (BMSG);

      die Bundesanstalten für veterinärmedizinische Untersuchungen in Linz, Graz, Inns-
bruck und Mödling (BMSG);

      die   bundesstaatlichen   bakteriologisch-serologischen   Untersuchungsanstalten   in
Wien, Graz, Klagenfurt, Linz und Salzburg (BMSG);

      das Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft, ausgenommen die Abtei-
lungen Feldbodenkunde und bodenkundliche Auswertung des Institutes für Boden-
wirtschaft (BMLFUW);

      das Bundesamt für Agrarbiologie, ausgenommen das Institut für biologische Land-
wirtschaft und Biodiversität (BMLFUW)


      die Bundesanstalt für Milchwirtschaft (BMLFUW).

-       Mit dem Bundesgesetz, mit dem ein Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für
Wald, Naturgefahren und Landschaft als Anstalt öffentlichen Rechts errichtet und das
Bundesamt für Wald eingerichtet wird - BFWG, Artikel 7 des Agrarrechtsänderungs-
gesetzes 2004, BGBl. I Nr. 83/2004, wird mit 1. Jänner 2005 eine Anstalt öffentlichen
Rechts des Bundes mit dem Namen „Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für
Wald, Naturgefahren und Landschaft" errichtet und das „Bundesamt für Wald" eingerich-
tet.

-       Gleichzeitig wird die gemäß Bundesgesetz über die Bundesämter für Land- und Forst-
wirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten, BGBl. Nr. 515/1994 in der Fas-
sung des Bundesgesetzes BGBl.
I Nr. 59/2002, eingerichtete dem BMLFUW nachgeord-
nete Dienststelle „Bundesamt für Wald und Forschungs- und Ausbildungszentrum für
Wald, Naturgefahren und Landschaft" aufgelöst.

Zu Frage 40:

Ja.

Zu Frage 41:

Mit Stichtag 30. Juni 2004 sind 264 Beamte des Ressorts in den seit 2000 ausgegliederten
Einrichtungen tätig.

Zu Frage 42:

Ich ersuche um Verständnis dafür, dass ich diese Frage nicht beantworten kann, da es sich
hiebei nicht um einen Gegenstand meines Vollziehungsbereiches handelt.

Zu Frage 43:

 

 

Spanische Hofreitschule-

Österr. Agentur für Gesundheit

 

Bundesgestüt Piber

und Ernährungssicherheit GmbH

2000

2.543.549,20

0,00

2001

3.415.623,21

0,00

2002

3.270.277,54

26.738.517,03

2003

3.270.277,54

31.531.300,00


2004*

726.728,34

31.527.022,40

 

 

 

Summe

13.226.455,83

89.796.839,43

*vorläufiger Erfolg

 

Zu Frage 44:

Die Bundeszuschüsse für die in Beantwortung der Frage 39 aufgelisteten ausgegliederte
Unternehmen werden beim VA-Ansatz 1/60027 „Beteiligungen, Abgeltungen: Aufwendungen
(Gesetzliche Verpflichtungen)" unter eigenem VA-Posten veranschlagt.

Zu Frage 45:

Abfallrecht:

Durch das Verwaltungsreformgesetz kam es heuer erstmals zu einem Rückgang der Beru-
fungsverfahren bei abfallrechtlichen Anlagenverfahren gemäß § 29 AWG 1990 (2003: 10
Anträge, 1. Halbjahr 2004: 1 Antrag). Für diese sind nunmehr die Unabhängigen Verwal-
tungssenate zuständig. Allerdings kam es heuer zu einem starken Anstieg der von derselben
Organisationseinheit durchzuführenden Verfahren betreffend die Ausfuhr von Abfällen (2003:
247 Anträge, 1. Halbjahr 2004: 315 Anträge), sodass in dieser Organisationseinheit keine
Personaleinsparungen vorgenommen werden können.

Forstrecht:

Mit der Forstgesetznovelle 2002, BGBl. I Nr. 59/2002, wurde die Zuständigkeit als Forstbe-
hörde erster Instanz für Rodungsverfahren betreffend militärische Anlagen vom BMLFUW
zur Bezirksverwaltungsbehörde verlagert (ca. 5 Verfahren im Jahr). Mit dem Verwaltungsre-
formgesetz 2001, BGBl.
I Nr. 65/2002, wurde die erstinstanzliche Zuständigkeit des
BMLFUW in bundesländerübergreifenden forstrechtlichen Verfahren (im Durchschnitt etwa 5
Verfahren pro Jahr) beseitigt, sodass nunmehr im Regelfall ebenfalls die Zuständigkeit der
Bezirksverwaltungsbehörden gegeben ist. Aufgrund der geringen Anzahl der betroffenen
Verfahren sind die Einsparungen als gering zu betrachten.

Wasserrecht:

Mit dem Verwaltungsreformgesetz 2001 wurde die Bestimmung des § 101a in das Wasser-
rechtsgesetz 1959 (WRG) eingefügt, die eine Änderung der Behördenzuständigkeit enthält.
Gemäß § 101a WRG 1959 entscheidet der Unabhängige Verwaltungssenat über Berufungen
gegen Bescheide, die über bestimmte, dort aufgezählte wasserrechtliche Tatbestände ab-


sprechen, welche mit der Errichtung, dem Betrieb oder der Änderung einer gewerblichen
Betriebsanlage (§ 74 GewO 1994) in Verbindung stehen.

Eine korrespondierende Bestimmung enthält § 356b Abs. 1 GewO, der eine materielle Ver-
fahrenskonzentration vorsieht, sodass neben dem gewerberechtlichen kein eigener wasser-
rechtlicher Bescheid mehr erlassen wird. § 101a WRG 1959 hat zur Folge, dass die Zustän-
digkeit zur Berufungsentscheidung im genannten Bereich nunmehr auf die Unabhängigen
Verwaltungssenate und somit auf eine Behörde der Länder übergegangen ist.

Allfällige mit der mit der Übertragung verbundene Einsparungen können nicht quantifiziert
werden.

Darüber hinaus darf ich auf das Umsetzungscontrolling zur Verwaltungsreform im BMLFUW
- Ergebnisse bis einschließlich Juli 2004 - verweisen (siehe Beilage 2).

Zu Frage 46:

Die Vertretung des Ressorts richtet sich nach der jeweiligen Sachmaterie. Der jeweils zu-
ständige Beamte, der nach der Fachkompetenz der Organisationseinheit zuständig ist, ist in
den internationalen Gremien Vertreter des Ressorts, wobei die Personen durchaus wechseln
können.

Zu Frage 47:

5 Bedienstete des Ressorts sind bei der Ständigen Vertretung der Europäischen Union in
Brüssel in den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt tätig.

Zu Frage 48:

3 Bedienstete des Ressorts sind mit Stichtag 1. Juli 2004 karenziert und bei Internationalen
Organisationen tätig. Dienstzuteilungen als nationale Experten sind von der Frage nicht um-
fasst und daher nicht berücksichtigt.


Zu Frage 49:

Nationale Experten werden üblicherweise von der jeweiligen Dienststelle der Europäischen
Union individuell für einen bestimmten Zeitraum, der 4 Jahre nicht übersteigen darf, angefor-
dert und nicht nach nationalen Gesichtspunkten vergeben.

Zu Frage 50:

Ich ersuche um Verständnis, dass eine Beantwortung dieser Frage nicht erfolgen kann, da
damit ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand verbunden wäre.

Zu den Fragen 51 und 52:

Zu diesen Fragen darf auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1944/J durch den Herrn Bun-
deskanzler verwiesen werden.



Beilage 1



 


Inhaltverszeichnis:

A. ARBEITSPROGRAMM UND PERSONALRESSOURCENPLANUNG...................................... 3

B.  AUFNAHMEPOLITIK.......................................................................................................... 5

C.  JOBBÖRSE...................................................................................................................... 6

D. PERSONALRESSOURCEN DER NACHGELAGERTEN DIENSTSTELLEN............................. 7

E.  PERSONAL-CONTROLLING............................................................................................... 8


A. ARBEITSPROGRAMM UND PERSONALRESSOURCENPLANUNG

AUSGANGSLAGE:

Im Rahmen der jährlichen Arbeitsprogrammplanung war bisher die Planung und Verteilung
der Budgetmittel (BVA) auf Abteilungs- und Leistungsebene integriert. Eine Planung und
Zuteilung der zur Aufgabenerledigung erforderlichen Personalressourcen ist nicht
strukturiert erfolgt.

Der Handlungsbedarf im Personalmanagement ist insbesondere auch durch die geforderte
jährliche Reduktion des Beschäftigtenstandes (Quoteneinhaltung) gegeben.

ZIEL:

Die Planung und Festlegung des Einsatzes der Personalressourcen erfolgt im Zusammen-
hang mit der jährlichen Arbeitsprogrammplanung für die Zentralstelle des Ressorts.

Zur Erfüllung der rechtlich notwendigen Aufgaben und Abarbeitung der Strategiethemen
sind entsprechend Ressourcen bereitzustellen. Übrige Arbeitsschwerpunkte können nur
mehr in dem Ausmaß erledigt werden, wie Ressourcen zur Verfügung stehen. Das bedeutet
eine Reduktion der Arbeitsschwerpunkte auf die Kernaufgaben.

Dies erfordert ein gemeinsames Verständnis der Führungsebenen/MitarbeiterInnen für die
veränderte Ressourcensituation und die Bereitschaft für Kernaufgaben die Personal-
ressourcen flexibler einzusetzen.

VORGANGSWEISE:

1. Planung von Aufgaben und Ressourcen auf Abteilungsebene

Bei der jährlichen Aufgabenplanung ist von folgenden inhaltlichen Kriterien auszugehen:

inhaltliche Prioritätenreihung der Aufgaben/Zweckkritik

      rechtliche Notwendigkeit (Vollzug Materiengesetz, Umsetzung EU-Richtlinie,
Ministerratsbeschlüsse u.ä.)

      Umsetzung der Strategiethemen

      weitergehende Aufgabenplanung nach Maßgabe von verfügbarem Budget und
Personal

Die Zweckkritik stellt sicher, dass jene Aufgaben erfüllt werden die aufgrund von
gesetzlichen Vorgaben/Strategien notwendig sind und trennt sie von jenen, die ent-
behrlich bzw. zur Zeit nicht vordringlich sind.

Verbesserung der Aufgabenerfüllung/Vollzugskritik

Gegenstand der Vollzugskritik ist grundsätzlich die Aufbau- und Ablauforganisation. Die
Vollzugskritik stellt sicher, dass die Aufgaben in Hinblick auf Effektivität und Effizienz
bestmöglich erfüllt werden. Es geht dabei darum, Aufgaben zu ordnen und entsprechend
zu organisieren.

 

 

3


Abteilungsintern sind folgende Maßnahmen zu prüfen:

•     Einsatzoptimierung nach Kenntnissen und Fähigkeiten der MitarbeiterInnen

o    Job Enlargement (=Zusammenfassung gleichartiger Aufgaben)

o    Job Enrichment (=Erweiterung um höherwertige Aufgaben)

      Erhebung des Qualifizierungsbedarfs der MitarbeiterInnen zur Übernahme
höherwertiger Aufgaben

      Teamentwicklung zur Optimierung der Aufgabenverteilung und Erhöhung der
Produktivität

Sofern die Vollzugskritik die Änderung der Aufbauorganisation bedingt, sind Lösungs-
vorschläge aufzuzeigen.

2.  Planung von Aufgaben und Ressourcen auf Sektionsleiterebene

Auf Sektionsleiterebene erfolgt die Koordinierung der Aufgabenplanung bzw. Budget- und
Ressourceneinsatzplanung. Insbesondere sind sektionsintern erforderliche Personalum-
schichtungen zu prüfen und zu entscheiden. Im Rahmen des Personalmanagements sind
auf Vorschlag der Sektionen flexible Maßnahmen zu treffen, zB durch befristete
Verwendungsänderungen.

3.  Koordination und Entscheidung der Arbeitsprogrammplanung auf Ebene
GS/HBM

Vor Genehmigung und Letztentscheidung des Arbeitsprogrammes durch Herrn Bundes-
minister ist auf Ebene GS/Sektionen das Einvernehmen über Aufgabenplanung und
Ressourcenzuteilung, insbesondere sektionsübergreifend zu erzielen. Lösungsvorschläge
über eine Neuordnung der Aufgaben sind zu bewerten und Herrn Bundesminister zur
Entscheidung vorzulegen.

4. Detailplanung der Personalressourcen zu Leistungen im Arbeitsprogramm

Die inhaltlichen Arbeitsschwerpunkte sind im Rahmen der Zweck- und Vollzugskritik so zu
planen, dass mit dem aktuell vorhandenen Personalstand die nächstjährigen Kern-
aufgaben zu erledigen sind. Bei Bedarf sind allenfalls auch im Wege der Jobbörse
vorhandene Personalressourcen abteilungs- bzw. sektionsübergreifend gezielt einzusetzen.

In zeitlicher und inhaltlicher Abstimmung mit den Aktivitäten der KLR werden die
Abteilungen mit der Aufteilung der Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ's) auf Leistungs-
ebene nach den Parametern der KLR als Planungsgrundlage für den Personaleinsatz noch
befasst.

Die Zuteilung der VBÄ's auf Leistungsebene wird künftig im AP-Manager auf der Budget-
planungsebene sichtbar sein und bedarf unterjährig keiner weiteren Anpassung.

Zur Sicherstellung der Einhaltung der jährlich geforderten Quoteneinsparung sind
unterjährige Controllinggespräche, die zu einer Plananpassung führen können,
zweckmäßig.

 

 

 

4


B. AUFNAHMEPOLITIK

AUSGANGSLAGE:

Bei der derzeitigen Vorgangsweise der Planstellenbewirtschaftung findet Zweck- und
Vollzugskritik mangels einheitlicher Kriterien zu geringen Niederschlag.

ZIEL:

In Analogie zur jährlichen Aufgabenplanung (Arbeitsprogramm) hat auch einem
Aufnahmeantrag eine Zweck- und Aufgabenkritik voranzugehen. Die vorhandenen
Ressourcen werden bereits abteilungs- und sektionsintern sowie sektionsübergreifend
bestmöglich genützt. Ein einheitliches Prozedere für die Nachbesetzungen unter
Berücksichtigung von rechtlichen Notwendigkeiten und strategischen Themen liegt vor und
ist gelebte Praxis.

VORGANGSWEISE:

Aufgabenumschichtungen, temporäre Verwendungsänderung von MitarbeiterInnen für
Arbeitsspitzen, Job-Enlargement, Job-Enrichtment, Weiterqualifizierungsmaßnahmen,
Teamentwicklungen, Ablaufoptimierung ect. wurde von der jeweiligen Abteilung im Vorfeld
bereits geprüft.

Verbleibt trotzdem ein Personalbedarf, dann hat die anfordernde Organisationseinheit bei
dem standardisierten Antragsformular (Beilage 1) auf folgende Kriterien einzugehen:

      Bei welcher Leistung bzw. welchen dazugehörigen konkreten Arbeitsschwer-punkten
gemäß   genehmigtem   Arbeitsprogramm   ist   eine   Aufnahme   erforderlich,   unter
Vornahme   der   Bewertung,   ob   es   sich   um   rechtlich   notwendige   Aufgaben,
Strategiethemen oder sonstige Arbeitschwerpunkte handelt.

      Die   auf   Leistung   im   AP-Manager  genehmigten   VBÄ-Anteile   sind   auf Arbeits-
schwerpunktebene    zuzuordnen    und    den    tatsächlich    vorhandenen    Personal-
ressourcen gegenüberzustellen.

      Diese Angaben bilden die Entscheidungsbasis für die Aufnahme und sind per e-mail
an: Aufnahme@lebensministerium.at weiterzuleiten.

      Die   Personalabteilung   ergänzt   das   Formular   um   die   den   Planstellenbereich
betreffenden Daten. Die Abt. Generalsekretariat überprüft die Angaben gemäß dem
AP-Manager und beurteilt, ob Interessenten über die Jobbörse vorliegen.

      Die Letztentscheidung über die Beurteilung der Notwendigkeit der zu leistenden
Arbeitsschwerpunkte (Aufgabenkritik) obliegt dem Generalsekretär in Abstimmung
mit den Sektionen.

Ausnahmeregelung:

Für die Nachbesetzung einer klassischen Sekretariatskraft ist die Bezugnahme zu den
Leistungen und Arbeitsschwerpunkten nicht erforderlich.

 

 

 

 

 

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C. JOBBÖRSE

AUSGANGSLAGE:

Im Hinblick auf die bundesweit geforderte jährliche Reduktion des Beschäftigtenstandes
sollten Aufnahmen vom externen Stellenmarkt erst dann erfolgen, wenn kein/e geeignete/r
Bewerberin aus dem Ressort bzw. Bundesdienst zur Verfügung steht.

ZIEL:

Die Jobbörse wird als Instrument der Einsatzoptimierung in der Zentralstelle als auch für
die nachgelagerten Dienststellen eingesetzt. Die Stellenbesetzung erfolgt transparent nach
folgenden Prinzipien:

1.       Jobbörse intern

2.       Jobbörse bundesweit

3.       externer Stellen markt

VORGANGSWEISE:

1. Jobbörse/Instrument für Stellenbesetzung:

Alle zu besetzenden Stellen (auch befristete) werden in einem ersten Schritt in der
ressortinternen Jobbörse von der Abt. Generalsekretariat im Intranet 14 Tage lang
ausgeschrieben.

       im Falle von befristeten Stellen kann auch gezielt an Bedienstete mit befristeten
Dienstverhältnissen herangetreten werden

       Bewerbungsgespräche     mit     allen     StellenbewerberInnen,     die     die     nötigen
Qualifikationen erfüllen, werden geführt

       Führungskräfte haben die Möglichkeit, sich bei den Bewerbungsgesprächen von den
Personalentwicklerinnen beraten und unterstützen zu lassen

       die Führungskraft entscheidet, ob ein/e Bewerberin geeignet ist

       im Falle einer Ablehnung ist dies von der Führungskraft zu begründen und wird von
der Abteilung Generalsekretariat dokumentiert

Alle MitarbeiterInnen der Dienststellen des BMLFUW haben die Möglichkeit, sich über die
Startseite des Intranets für Ausschreibungen zu bewerben. Das gilt auch für Beamte in den
ausgegliederten Bereichen (gelten nicht als Neuaufnahmen), die einen Pool an
hochqualifizierten Fachkräften darstellen.

Wenn kein/e qualifizierte/r Bedienstete/r ressortintern für die zu besetzende Stelle
gefunden werden kann, wird die Stellenausschreibung auf die bundesweite Jobbörse des
BKA erweitert. Die Abwicklung erfolgt nach den selben Prinzipien wie bei der internen
Jobbörse.

Wenn sich auch in der bundesweiten Jobbörse kein/e geeignete/r qualifizierter
Bedienstete/r für die ausgeschriebene Stelle findet, wird die Stellensuche für den externen
Stellenmarkt von der Personalabteilung abgewickelt.

 

 

 

 

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Ausnahmeregelungen:

Personen, die auf Basis von freien Dienstverträgen, Arbeitsleihverträgen bzw. Werk-
verträgen bereits in der Zentralstelle tätig sind, haben für einen Übergangszeitraum die
Möglichkeit, sich für Ausschreibungen in der Jobbörse intern zu bewerben.

Nach diesem Übergangszeitraum kann sich der Personenkreis im Rahmen der
Ausschreibung der Jobbörse des BKA für eine ausgeschriebene Stelle bewerben.

2. Beratungsangebot der Jobbörse intern:
Für MitarbeiterInnen:

       MitarbeiterInnen der Zentralstelle können sich aktiv an die Jobbörse intern wenden,
um ihren Wunsch nach beruflicher Veränderung zu deponieren. Bei einer geeigneten
freien Stelle werden die MitarbeiterInnen kontaktiert.

       Beratungsgespräche zur Gestaltung der eigenen beruflichen Möglichkeiten werden
angeboten.

       Beratungsgespräche zum Themenbereich Optimierung des Berufsalltages werden
bei  Bedarf angeboten.   Die  MitarbeiterInnen  können  dabei  unterstützt werden,
problematisch empfundene Situationen im Berufsalltag besser zu bewältigen.

Alle Informationen und Gesprächsinhalte werden vertraulich behandelt.

Für Führungskräfte:

       Informationen bezüglich Bewerbungsgespräche und Personalauswahl

       Führungskräfte können sich an die Jobbörse intern wenden, um herausfordernde
Situationen   in   ihrem   Führungsalltag   zu   besprechen   und  gemeinsam   mit  den
Personalenwicklerinnen alternative Vorgehensweisen erarbeiten

       Informationen zu verschiedenen Themen im Bereich Personalentwicklung können
angefordert werden

D. PERSONALRESSOURCEN DER NACHGELAGERTEN DIENSTSTELLEN

AUSGANGSLAGE:

Auch im nachgelagerten Bereich ist der Handlungsbedarf im Personalmanagement durch
die jährlich geforderte Reduktion des Beschäftigtenstandes (Quoteneinhaltung) gegeben.

ZIEL:

Dies erfordert ein gemeinsames Verständnis der Führungsebenen/MitarbeiterInnen für die
veränderte Ressourcensituation und die Bereitschaft für Kernaufgaben die Personal-
ressourcen flexibler einzusetzen.

 

 

 

 

 

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VORGANGSWEISE:

In den Bereichen, die bereits unter dem Aspekt einer Aufgabenprüfung reorganisiert und
allenfalls Personalleitpläne ausgearbeitet wurden, können Aufnahmen im Rahmen des
bestehenden Leitplanes erfolgen. Gleiches gilt für die Bereiche, die ausdrücklich von der
Zielwertberechnung für das Ressort ausgenommen sind.

In allen anderen Bereichen sollte in Analogie zur Zentralstelle im Rahmen der Aufgaben-
planung bzw. Nachbesetzung eine Bewertung der Aufgaben als Kernaufgaben erfolgen und
in der Begründung angeführt werden.

E. PERSONAL-CONTROLLING

AUSGANGSLAGE:

Controllingdaten über Quoteneinsparungen mit einem sektionsweisen Ist/Sollvergleich
wurden bis jetzt dem Generalsekretär von der Personalabteilung monatlich vorgelegt.

ZIEL:

Transparentes Controlling bis auf SL-Ebene über Einsparungsvorgaben liegt vor.

VORGANGSWEISE:

Am Jahresanfang bzw. halbjährlich ist eine Aufstellung der Einsparungsvorgaben im
Rahmen eines Ist/Sollvergleiches auf Sektionsebene unter Berücksichtigung der
voraussichtlichen Abgänge (Pensionierungen) von der Personalabteilung dem
Generalsekretär und den Sektionsleitern zur Verfügung zu stellen.

Die monatlichen Controllingdaten mit einem aktuellen Ist/Sollvergleich über die
Quoteneinhaltung sind dem Generalsekretär und den Sektionsleitern zu übermitteln.

Im Halbjahres- bzw. Jahresbericht der Abt. Generalsekretariat werden die Personal-
standsdaten jedenfalls integriert und den Führungsebenen zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beilage 2

Umsetzungscontrolling
zur Verwaltungsreform im BMLFUW


Die Bundesregierung ist mit einem ambitionierten Verwaltungsreformprogramm angetreten,

um den Verwaltungsstaat zum Bürger- und Leistungsstaat zu entwickeln.

In einem Ministerratsbeschluss vom 1. Februar 2002 (Pkt. 46 des Beschl. Prot. 84) wurden
die einzelnen Fachressorts aufgefordert, über den konkreten Umsetzungsstand der
Verwaltungsreform im jeweiligen Zuständigkeitsbereich einen vierteljährlichen Bericht,
erstmals mit Ablauf des März 2002, vorzulegen.

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
informiert über den Umsetzungsstand (bis einschließlich Juli 2004) folgender
Verwaltungsreformprojekte im Zuständigkeitsbereich:

1. Deregulierungsmaßnahmen

(1) Novelle des Forstgesetzes:

Ziel dieses Projektes ist die Anpassung des Forstgesetzes 1975 i.d.g.F. an moderne
Erfordernisse insbesondere im Bereich der Ökonomie und Ökologie und an
internationale Entwicklungen sowie die Vereinfachung und Reduktion von Verfahren.
Mit der bereits beschlossenen Novellierung ist es gelungen, eine Balance zwischen
den Säulen Deregulierung/Verwaltungsvereinfachung, Eigentümerverantwortlichkeit
und Nachhaltigkeit herzustellen. So wurde etwa eine massive Vereinfachung im
Bereich der Rodungsverfahren (v.a. in Richtung einfacher Anmeldepflichten) realisiert
und weiters im Verwaltungsreformgesetz 2001 die Zuständigkeit des BMLFUW als
3. Berufungsinstanz abgeschafft. Auch wurde im Rahmen des Verwaltungs-
reformgesetzes die Amtsbeschwerde im Forstgesetz ersatzlos gestrichen.
Status: abgeschlossen

Zeitplan: Beschlussfassung im Parlament am 27.02.02; Kundmachung am 01.06.02.
Einsparungspotential: 2,18 Mio. Euro (30 Mio. Schilling) bei Bund u. Ländern


(2)    AWG-Novelle:

Ziel dieses Projektes ist eine Neufassung des AWG basierend auf dem Prinzip der
Abfallvermeidung, die Stärkung einer ökologisch sinnvollen Abfallverwertung unter
Beachtung des Kosten-Nutzen-Prinzips und der EU-Konformität sowie eine generelle
Verwaltungsvereinfachung. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Anpassung des
Abfallbegriffes an den Rechtsbestand der EU.

Die mit den Stimmen der ÖVP, FPÖ und SPÖ beschlossene Neufassung des AWG
führt zu einigen wesentlichen Vereinfachungen insbesondere auch für die betroffenen
Unternehmen, da eine vollständige Verfahrenskonzentration erreicht wurde. Die
Genehmigungsverfahren werden durch klare Vorgaben und die Einführung eines
vereinfachten Verfahrens sowie eines Anzeigeverfahrens effizienter. Bezüglich des
Instanzenzuges entspricht das AWG dem Verwaltungsreformgesetz. Auch werden
Verordnungsermächtigungen zusammengefasst bzw. gestrichen. Weitere
Erleichterungen und Effizienzeinsparungen sind auch durch die Einführung des
elektronischen Datenmanagements zu erwarten

Status: abgeschlossen
Zeitplan: Projektstart Herbst 1999; Beschlussfassung im Parlament am 27.02.02;

Kundmachung nach Zustimmung der Länder; BGBl  I 102/2002
Einsparungspotential: 2,325 Mio. Euro (32 Mio. Schilling) länderseitig

(3)    ALSAG-Novelle:

Die Realisierung einer Verwaltungsvereinfachung bei der Abwicklung „Ergänzender

Untersuchungen" ist der Schwerpunkt in der laufenden Zusammenarbeit mit den

Ländern gem. ALSAG.

Ziel einer Novellierung ist u.a. auch die Schaffung der organisatorischen und

rechtlichen Voraussetzungen zur Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung

von Altlastensanierungen.

Status: abgeschlossen

Zeitplan: Projektstart Herbst 2002; Kundmachung am 20. August 2003,

BGBl I 71/2003.
Einsparungspotential: 43,6 Tsd. Euro (0,6 Mio. Schilling)


(4)    Umweltmanagementgesetz:

Ziel dieses Projektes war die Realisierung von konkreten Verwaltungs-
vereinfachungen für Betriebe und betroffene Organisationen bei
Betriebsgenehmigungen sowie die Forcierung von Umweltmanagementsystemen als
Instrument des betrieblichen Umweltschutzes. Die Umsetzung erfolgte aufgrund der
revidierten EMAS-Verordnung der EU im Umweltmanagementgesetz.
Status: abgeschlossen

Zeitplan: Kundmachung Juli 2001 (BGBl. I Nr. 96/2001)
Einsparungspotential: 1,453 Mio. Euro (20 Mio. Schilling) für die Wirtschaft

(5)    Novellierung Bundesforstegesetz:

Ziel dieses Projektes ist eine Konzentration der Seeuferpolitik des Bundes bei den

Österreichischen Bundesforsten sowie eine Übertragung aller Seen, die noch von

Bund bzw. Ländern verwaltet wurden an die ÖBF. Für die Länder ergibt sich damit

die  Möglichkeit,  ihre  bisher mit der Seenverwaltung  gebundenen  Ressourcen

anderswertig einzusetzen.

Status: abgeschlossen

Zeitplan: Die Umsetzung erfolgte bereits im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes

2001 (BGBl. I Nr. 142/2000)
Einsparungspotential: 0,32 Mio. Euro (4,4 Mio. Schilling) länderseitig

(6)    Smogalarmgesetz:

Ziel   dieses   Projektes   ist   die   Aufhebung   des   Smogalarmgesetzes,   da   diese

Kompetenzen effizienter von den Ländern wahrgenommen werden.

Status: abgeschlossen

Zeitplan: Das Smogalarmgesetz des Bundes wurde im Jahr 2001 im Rahmen einer

Novellierung      des       Immissionsschutzgesetzes      Luft      aufgehoben;

Kundmachung Juni 2001 (BGBl. I Nr. 62/2001)

Einsparungspotential: 0,32 Mio. Euro (4,4 Mio. Schilling) länderseitig

(7)    Bodenreform und Agrarbehörden:

Ziel dieses Projektes ist eine zeitgemäße Adaptierung der Grundsatzgesetze, die
Anpassung der Landesausführungsgesetze in diesem Bereich sowie eine Steigerung
der Effizienz der Agrarbehörden. Diese Arbeiten werden gegenwärtig durch eine


generelle Diskussion der Kompetenzverteilung im Ausschuss 5 des Österreich-
Konvents überlagert.

Vom Ressort wurde im Rahmen der Novellierung des Forstgesetzes im
Agrarverfahrensgesetz die Möglichkeit der Berufungsvorentscheidung eingeführt, was
zu einer Verfahrensbeschleunigung führen soll.

Die  Agrarbehörden   und  Agrarsenate  sind  ebenfalls  Beratungsgegenstand  der
Ausschüsse 6 (Reform der Verwaltung) und 9 (Rechtsschutz und Gerichtsbarkeit) im
Österreich-Konvent.
Status: in Arbeit

Zeitplan: abhängig von den Beratungsergebnissen im Österreich-Konvent
Einsparungspotential: eine Quantifizierung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch

  nicht möglich

2. Bundesseitig einsparungswirksame Maßnahmen der Verwaltungsreform zwischen
Bund und Ländern

(8)   Siedlungswasserwirtschaft:

Ziel dieses Projektes ist eine wesentliche Steigerung der Förderungseffizienz durch

eine  Senkung  des  Sockelfördersatzes  und  des  Spitzenfördersatzes  sowie  die

Einführung   von   Pauschalelementen   und  Verwaltungsvereinfachungen   (z.B.   die

Entkopplung der Förderung von der zwingenden Darlehensaufnahme).

Status: abgeschlossen

Einsparungspotential: 11,63 Mio. Euro (160 Mio. Schilling)

(9)      Agrarmarkt Austria - Technischer Prüfdienst:

Ziel dieses Projektes war die Bündelung von Prüf- und Kontrolltätigkeiten im Bereich

Agrarförderung zwischen Bund (AMA) und Ländern im Bereich des Technischen

Prüfdienstes. Die Umsetzung erfolgte durch BMLFUW, Länder und AMA.

Ab   dem      EAGFL-Haushaltsjahr   2002/2003   (16.   Oktober   2002)   wurde   die

Zahlstellenfunktion betreffend die sonstigen Maßnahmen für die Entwicklung des

ländlichen Raumes durch die AMA übernommen. Im Jahr 2003 wurden im Rahmen

der sonstigen Maßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raumes insgesamt

120,46 Mio € ausbezahlt (20.017 Anträge).

Mit   der    Übernahme   der   Zahlstellenfunktion   wurden   auch    die    Kontrollen

(Vorortkontrollen) der sonstigen Maßnahmen für die Entwicklung des ländlichen

Raumes der AMA übertragen. Durch diese Übertragung der Prüfagenden an die AMA


konnte das Ziel der Vereinheitlichung der Prüfstandards und die Verringerung der
Prüforgane am einzelnen Betrieb realisiert werden. Beispielhaft für den
Synergieeffekt ist festzuhalten, dass 5 % aller Förderungsanträge und nachträglich
innerhalb eines bestimmten Verpflichtungszeitraumes nach Abschluss der jeweiligen
Maßnahme nochmals 1 % geprüft werden müssen. Vor der Übernahme der
Prüfagenden durch die AMA musste in jedem Bundesland ein
Mindeststichprobenanteil von 5 % erreicht werden. Ab dem 16.10.2002 konnte die 5
%ige Mindestkontrolle auf ganz Österreich ausgedehnt werden. Insgesamt wurden
2003 rd. 2.100 Einzelprüfungen durchgeführt.

Status: abgeschlossen

Zeitplan: Projektstart war September 2001; Umsetzung erfolgte mit 16.10.02
Einsparungspotential: Die Kostentragung für diese Kontrollen erfolgt durch die
Länder, AMA erhält für diese Tätigkeit 4,36 Mio €

3. Reform der Behörden und sonstigen Verwaltungsorganisation des Bundes

(10) Errichtung  der  Österreichischen  Agentur  für  Ernährungssicherheit  GmbH  und
Einrichtung des Bundesamtes für Ernährungssicherheit:

Ziel   des   Projektes   ist   die   Errichtung   der   „Österreichischen   Agentur   für

Ernährungssicherheit GmbH" und des „Bundesamtes für Ernährungssicherheit" zur

wirksamen und effizienten Evaluierung der Ernährungssicherheit und zum Schutz der

Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie zur Erfüllung sonstiger

Aufgaben auf dem Gebiet der Ernährungssicherheit.

Die Bündelung  und Konzentration hoheitlicher Zuständigkeiten im Bereich der

Ernährungsproduktion und Qualitätssicherung sowie die Zusammenfassung aller

Forschungs-   und    Untersuchungskapazitäten   in   diesem    Bereich   sollen   die

Realisierung  von  Synergieeffekten  sicherstellen  und  zu  einer  Steigerung  der

Effektivität und Effizienz führen.

Für den Bürger bedeutet diese Neuordnung eine verbesserte Lebensmittelsicherheit

durch Bündelung der Kontrollen entlang der gesamten Nahrungsmittelkette („from

stable    to    table")    sowie    eine    erhöhte    Transparenz    im    Bereich    der

Ernährungssicherheit.

Status: abgeschlossen

Zeitplan: Gesetz im Parlament am 27.02.02 beschlossen. Inkrafttreten mit 01.06.02