1939/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.08.2004
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0031-Pr 1/2004

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 1941/J-NR/2004

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Kosten der Justiz (Eigendeckungsgrad) - Erledigung der Geschäftsfälle (II)“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Ausgaben des Justizressorts im Jahr 2003 betrugen 908,5 Millionen Euro, die Einnahmen 660,4 Millionen Euro. Daraus errechnet sich eine Deckung der Ausgaben durch Einnahmen im Ausmaß von 72,7 %.

Zu 2:

Eine Gegenüberstellung der Ausgaben und Einnahmen in der Gliederung des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2003 ergibt für das Justizressort folgendes Bild:

 

Ausgaben in Mio Euro

Einnahmen in Mio Euro

Bundesministerium für Justiz

  79,5

    1,7

Oberster Gerichtshof und

Generalprokuratur

  10,6

    0,1

Justizbehörden in den Ländern

537,3

618,4

Justizanstalten

252,4

  40,2

Bewährungshilfe

  28,7

   - - -

Summe

908,5

660,4

 

Zu 3:

Die Amtstage der Gerichte sind bundesweit (grundsätzlich und zumindest) jeden Dienstag abzuhalten. Durch einen Ministerratsbeschluss ist sichergestellt, dass grundsätzlich bei allen Bundesdienststellen jedenfalls (zumindest) der Dienstag Vormittag als Amtstag zur Verfügung steht.

Mangels entsprechender Aufzeichnungen liegen konkrete Informationen über die Anzahl der telefonischen Anfragen und Vorsprachen bzw. über die konkrete Inanspruchnahme der Amtstage nicht vor. Im Rahmen der Personalanforderungsrechnung wurde jedoch für das Jahr 2003 für die Durchführung der Amtstage an den Bezirks- und Landesgerichten ein Personalbedarf von bundesweit rund 29 Richter- und 26 Rechtspflegerkapazitäten ermittelt.

Zu 4:

Im Zuge einer Reform der österreichischen Gerichtsorganisation sollen einheitliche Eingangsgerichte geschaffen werden, die – abgesehen von Strafsachen, Insolvenzsachen und Firmenbuchsachen – für alle erstinstanzlichen Rechtssachen zuständig sein sollen. Diese neuen Eingangsgerichte sollen daher nicht nur die bisherigen bezirksgerichtlichen Sachen erledigen, sondern sämtliche Zivilsachen einschließlich der Arbeitsgerichts- und Sozialrechtssachen ohne Streitwertbegrenzung.

Die Abwicklung von Strafsachen sollte hingegen auf jene Eingangsgerichte beschränkt werden, die am Sitz der bisherigen (Straf)Landesgerichte bestehen. Diese benötigen zum Einen ein besonderes Maß von Spezialisierung, andererseits muss eine Justizanstalt (insbesondere für Untersuchungshäftlinge) in unmittelbarer Nähe sein, um optimale Betriebsabläufe zu gewährleisten. Eine Konzentration der Strafsachen auf die Eingangsgerichte am Sitz der (Straf)Landesgerichte hat auch den Vorteil, dass in diesen Verfahren besonders häufig benötigte Sachverständige und Dolmetscher leichter und rascher verfügbar sind. Schließlich entspricht es den Anforderungen einer sachgerechten Abwicklung des Verfahrens, dass es nicht im unmittelbaren sozialen Umfeld des Beschuldigten oder Angeklagten durchgeführt wird.

Insolvenzsachen und Firmenbuchsachen erfordern ebenfalls ein außergewöhnlich hohes Maß an fachlicher Spezialisierung. Der österreichweite Anfall an Insolvenz und Firmenbuchsachen würde nicht ausreichen, Richter am Sitz aller Eingangsgerichte ausreichend mit dieser Spezialmaterie auszulasten.

Die Gerichte sollten eine Mindestgröße aufweisen, die eine hohe Qualität der Rechtsprechung bei ausreichender Spezialisierung neben einem effizienten Personaleinsatz ermöglichen. Eine unter dem Aspekt der idealen Betriebsgröße, einer Minimierung der Anfahrtswege und einer Ermöglichung der Spezialisierung erstellte idealtypische Eingangsgerichtsstruktur würde 62 Eingangsgerichte aufweisen.

Zusätzliche Daten und Überlegungen zu diesem Vorschlag sind auf der für den Österreich-Konvent eingerichteten Website (www.konvent.gv.at) verfügbar.

Diese Vorschläge stießen im Ausschuss IX des Konvents grundsätzlich auf Zustimmung.

Zu 5:

An Mieten und Betriebskosten wurde im Jahr 2003 insgesamt (Zentralstelle, Gerichte, Justizanstalten) ein Betrag von 44,3 Millionen Euro an die Bundes-immobiliengesellschaft mbH bezahlt. Für das Jahr 2004 ist hiefür ein Betrag von 40,09 Millionen Euro veranschlagt.

Zu 6:

Pro aufgelassenem Gericht wird mit einer Einsparung von 0,5 VBÄ (im nicht­richter­lichen Bereich) gerechnet, welche jedoch erst durch Ruhestandsversetzungen bzw. Nichtnachbesetzungen im Laufe der Zeit wirksam wird.

Nach Abschluss der Auflösungen bzw. Zusammenlegungen der Bezirksgerichte in ganz Österreich mit 1. Jänner 2005 kann mit einer Einsparung von rund 80.000 Euro (Personal + Mieten und Betriebskosten) pro aufgelassenem Gericht gerechnet werden. Da die hiefür erforderlichen Adaptierungsarbeiten in den aufnehmenden Gerichten teilweise noch nicht abgeschlossen sind, können diese Kosten derzeit noch nicht exakt quantifiziert werden.

Zu 7, 8 und 9:

Daten aus der Verfahrensautomation Justiz werden der Statistik Austria in dem Umfang übermittelt, wie dies zur Erstellung der Gerichtlichen Kriminalstatistik erforderlich ist. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Voranfrage, Zl. 482/J-NR/2003, durch meinen Amtsvorgänger Dr. Dieter Böhmdorfer.

Zu 10, 11, 19, 24 und 29:

Bundesweit fielen bei allen ordentlichen Gerichten im Jahr 2003 insgesamt 3.871.080 Geschäftsfälle an. Die Aufteilung auf die einzelnen Gerichtstypen ist nachfolgend tabellarisch dargestellt. Wie in den letzten Jahren wird der Wert für die Gerichtshöfe ohne die Geschäftsfälle aus dem Firmenbuch (203.321) angeführt.

Gerichtstyp

Geschäftsanfall 2003

in %

Oberster Gerichtshof

8.846

0,2 %

Oberlandesgerichte

90.863

2,3 %

Gerichtshöfe (ohne Firmenbuch)

324.483

8,4 %

Bezirksgerichte

3,446.888

89,0 %

Alle Gerichtstypen

3,871.080

100,0 %

 

Zu 12 bis 15:

 

Die Aufteilung des Geschäftsanfalles bei den Bezirksgerichten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Sparte

Geschäftsanfall 2003

in %

Zivilsachen (C und Hc)

796.374

23,1 %

Strafsachen (U, Hs und Ns)

84.296

2,4 %

Exekutionssachen

1,231.447

35,7 %

Sonstige

1,334.771

38,7 %

Summe

3,446.888

100,0 %

 

Zu 16, 21, 26 und 30:

Gerichtstyp

2003 enderledigte Verfahren

Am 31.12.2003 offene Verfahren

Oberster Gerichtshof

9.045

636

Oberlandesgerichte

91.112

6.562

Gerichtshöfe

324.807

82.173

Bezirksgerichte

3,397.149

587.858

Alle Gerichtstypen

3,822.113

677.229

 

Zu 17, 22 und 27:

Gerichtstyp

Durch Vergleich erledigte Verfahren

in %

Oberlandesgerichte

119

0,4 %

Gerichtshöfe

14.832

44,2

Bezirksgerichte

18.601

55,4 %

Alle Gerichtstypen

33.552

100,0 %

 

Zu 20:

Gerichtshöfe I. Instanz

Sparte

Geschäftsanfall 2003

in %

Justizverwaltungssachen

108.359

20,5 %

Streitige Zivilsachen

86.686

16,4 %

Außerstreitsachen

16.801

3,2 %

Firmenbuchsachen

203.321

38,5 %

Insolvenzsachen

12.588

2,4 %

Strafsachen

70.067

13,3 %

Rechtsmittel in Zivilsachen

27.004

5,1 %

Rechtsmittel in Strafsachen

2.978

0,6 %

(Summe ohne Firmenbuchsachen)

(324.483)

(61,5%)

Summe

527.804

100,0 %

 

Zu 25:

Oberlandesgerichte

Sparte

Geschäftsanfall 2003

in %

Justizverwaltungs-, Dienst- und Disziplinarsachen

72.160

79,4 %

Rechtsmittel in Zivilsachen und Fristsetzungsanträge

10.181

11,2 %

Rechtsmittel in Strafsachen und Fristsetzungsanträge

7.936

8,7 %

Kartellsachen

586

0,6 %

Summe

90.863

100,0 %

 

Zu 32:

Beim Obersten Gerichtshof fielen im Jahr 2003 in Zivilsachen 1.583 ordentliche und 1.557 außerordentliche, gesamt daher 3.140 Rechtsmittelakten an. In Strafsachen waren 796 Rechtsmittel zu verzeichnen.

Die Anträge auf Änderung des Ausspruchs über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision oder des ordentlichen Revisionsrekurses sind - nach den Sprengeln der Oberlandesgerichte - einschließlich der Art ihrer Erledigung dargestellt. Die Differenz zwischen der Zahl der eingebrachten Anträge und der Summe der Werte der zurückgewiesenen und stattgegebenen Anträge liegt in der jahresbezogenen Betrachtungsweise. Einige Fälle des Vorjahres wurden im Jahr 2003 erledigt, während einige im Jahr 2003 eingebrachte Anträge erst 2004 erledigt wurden.

Sprengel

Anträge

stattgegeben

zurückgewiesen

Oberlandesgericht Wien

309

71

250

Oberlandesgericht Graz

98

26

66

Oberlandesgericht Linz

124

21

106

Oberlandesgericht Innsbruck

89

19

71

Bundesgebiet

620

137

493

 

Zu 18, 23, 28 und 31:

Die bei den Bezirksgerichten, Landesgerichten und Oberlandesgerichten – jeweils mit staatsanwaltschaftlichen Behörden – sowie dem Obersten Gerichtshof und der Generalprokuratur verrechneten Ausgaben und Einnahmen sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen.

Bei Erstellung dieser Übersicht wurden die im Zentralkredit erfassten, aus dem Rechnungswesen nicht unmittelbar zuordenbaren Ausgaben und Einnahmen entsprechend umgelegt. Die Ausgaben für RichteramtsanwärterInnen und Rechts-praktikantInnen sowie die über die Einbringungsstelle hereingebrachten Beträge werden bei den Oberlandesgerichten verrechnet. Die Einnahmen aus Pauschal­ge­büh­ren für Rechtsmittel werden bei den Erstgerichten (Bezirks- und Landes­ge­richten) verrechnet.

Nicht in der Übersicht enthalten sind die Zahlungen für Mieten und Betriebskosten an die Bundesimmobiliengesellschaft mbH, die im Jahr 2003 rund  466.000 Euro für den Obersten Gerichtshof und die Generalprokuratur und rund 27,5 Millionen Euro für alle übrigen Gerichtsgebäude betragen haben.

 

Ausgaben in Mio Euro

Einnahmen in Mio Euro

Bezirksgerichte

245,3

407,2

Landesgerichte

201,1

121,3

Oberlandesgerichte

90,9

89,9

Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur

10,6

0,1

 

 

Zu 33 und 36:

Im Jahr 2003 betrugen die Einnahmen aus Gebühren und Ersätzen in Rechtssachen  547,6 Millionen Euro. Eine Aufschlüsselung dieser Einnahmen nach Gerichtstypen ist aus den Daten der Haushaltsverrechnung nicht möglich. Eine vom Bundes­ministerium für Justiz vorgenommene Zuordnung nach Sparten ergibt folgendes Bild:

Aufteilung der Einnahmen

nach Geschäftssparten

in Millionen Euro

Strafsachen (inkl. ATA)

    4,7

Exekutionssachen (E)

  47,6

Zivilprozesse (insb. C, Cg, Cga)

112,1

Firmenbuch

  16,1

Insolvenzverfahren

    9,2

Grundbuch und Sonstiges

357,9

Summe

547,6

 

 

Zu 34:

Für das Jahr 2004 sind die Einnahmen an Gebühren und Ersätzen in Rechtssachen mit 564 Millionen Euro veranschlagt.

Da die Vorbereitungsarbeiten zur Erstellung der künftigen Justizbudgets noch nicht abgeschlossen sind, kann keine Prognose für das Jahr 2005 abgegeben werden.

Zu 35:

Im Jahr 2003 betrugen die Personalkosten des Justizressorts (Justizbehörden in den Ländern, Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur, Justizanstalten und Zentralstelle) 448 Millionen Euro. Für das Jahr 2004 sind sie mit 444,1 Millionen Euro veranschlagt.

Da die Vorbereitungsarbeiten zur Erstellung der künftigen Justizbudgets noch nicht abgeschlossen sind, kann keine Prognose für das Jahr 2005 abgegeben werden.

Zu 37:

Derzeit bestehen keine konkreten Pläne, Gerichtsgebühren in dieser Gesetzgebungsperiode zu erhöhen.

Zu 38 bis 40:

Vorauszuschicken ist, dass sämtliche der angesprochenen Einsparungen im Personalbereich des Justizressorts durch natürliche Abgänge abgedeckt werden konnten, ohne dass Dienstnehmer gekündigt werden mussten.

Die Veränderungen in den Planstellenzuweisungen in den Bundesfinanzgesetzen der Jahre 2003 und 2004 werden in der nachstehenden Übersicht auf Grundlage der Stellenpläne (Anlage II zu den Bundesfinanzgesetzen) dargelegt, die im Kapitel 30 die Planstellenzuweisungen für die Justiz enthalten. Es werden für die Jahre 2003 und 2004 jeweils die Veränderungen zum Vorjahr in den Unterkapiteln 3010 „Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur“, 3020 „Justizbehörden in den Ländern“ (davon sind die Oberlandesgerichte, Landesgerichte und Bezirksgerichte sowie die Staatsanwaltschaften umfasst) und 3030 „Justizanstalten“ dargestellt:

 

Oberster Gerichtshof und
Generalprokuratur

Justizbehörden in den Ländern

Justizanstalten

 

Richter

Staatsanwälte

nichtrichterliches Personal

Richter

Staatsanwälte

nichtrichterliches Personal

Gesamt

Exekutivdienst

2003

-1

0

+1

-21

-3

-154

-45

-40

2004

0

0

-1

-26

-3

-92

+11

+17

 

Für das Jahr 2005 werden die Budget- und Stellenplanverhandlungen voraussichtlich im August 2004 geführt werden, sodass über die weitere Entwicklung im Jahr 2005 noch keine Angaben gemacht werden können.

Die im Rahmen des Unterkapitels „Justizbehörden in den Ländern“ insgesamt zugewiesenen Planstellen werden jährlich im Rahmen der Planstellenaufteilungen gemäß den aktuellen Auslastungsberechnungen auf die vier Oberlandesgerichtssprengel neu aufgeteilt. Veränderungen in der Planstellendotation der einzelnen Dienststellen sind nicht nur auf Planstellenreduktionen, sondern auch auf diese teils überlagernde Verschiebungen zum Ausgleich von Auslastungsunterschieden zurückzuführen. Daher ist eine dienststellenbezogene Darstellung der Einsparungen nicht möglich.

Die mir von den Präsidenten der vier Oberlandesgerichte für die Aufteilung der im Stellenplan 2004 zugewiesenen Planstellen für die nichtrichterlichen Bediensteten erstatteten Vorschläge sind als Beilagen angeschlossen. Hinsichtlich der entsprechend den Vorschlägen der Präsidenten der Oberlandesgerichte erfolgten Aufteilung der richterlichen Planstellen weise ich auf die gemäß § 23 Gerichtsorganisationsgesetz mit 30. Juni 2004 im Amtsblatt der österreichischen Justizverwaltung veröffentlichte Übersicht hin, die in Kopie ebenfalls angeschlossen ist.

 

 

. August 2004

 

(Maga. Karin Miklautsch)

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image zur Verfügung.