1941/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.08.2004
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Anfragebeantwortung

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0033-Pr 1/2004

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 1950/J-NR/2004

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Personalabbau durch die Schwarz-Blaue Bundesregierung – Schüssel II“ gerichtet.

Vorweg ersuche ich um Verständnis dafür, dass eine personenbezogene Beantwortung im Hinblick auf datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht möglich ist. Daten können nur insoweit bekannt gegeben werden, als sie sich auf die jeweilige Funktion beziehen und eine Namensnennung nicht zu erfolgen hat.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 4:

Die Zahl der Planstellen entwickelte sich seit dem 1. April 2000 wie folgt:

Planstellenbereich

2000

2001

2002

2003

2004

3000 – Zentralleitung

256

251

249

225

222

3010 – OGH/GenProk

110

108

108

107

106

3020 – Justizbehörden in den Ländern

7.455

7.376

7.309

7.134

7.013

3030 – Justizanstalten

3.676

3.634

3.548

3.504

3.517

3050 – Bewährungshilfe

132

120

100

94

88

Summe

11.629

11.489

11.314

11.064

10.946

 

Eine weitergehende Aufschlüsselung ist auf Grund des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich.

Zu 2:

Von 1. April 2000 bis 30. Juni 2004 wurden insgesamt 622 Bedienstete mit Erreichung der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt:

Planstellenbereich

2000

2001

2002

2003

2004

3000 – Zentralleitung

7

3

6

5

1

3010 – OGH/GenProk

2

3

3

4

1

3020 – Justizbehörden in den Ländern

72

106

118

119

15

3030 – Justizanstalten

33

23

31

48

3

3050 – Bewährungshilfe

6

5

6

1

1

Summe

120

140

164

177

21

 

Eine weitergehende Aufschlüsselung ist auf Grund des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich.

Zu 3:

Im Stellenplan 2004 idF des Wachstums- und Standortgesetzes und der letzten Anpassung durch den Ministerrat stehen (unter Außerachtlassung der Veränderungen bei den Bindungen) 118 Planstellen weniger als 2003 zur Verfügung. Davon entfallen auf Richter – 26 Planstellen.

Zu 5:

Von 1. April 2000 bis 30. Juni 2004 wurden insgesamt 1 036 Dienstverhältnisse von VB aufgelöst:

Planstellenbereich

2000

2001

2002

2003

2004

3000 – Zentralleitung

4

6

10

10

3

3010 – OGH/GenProk

1

0

1

3

2

3020 – Justizbehörden in den Ländern

184

214

211

206

82

3030 – Justizanstalten

17

20

21

25

16

3050 – Bewährungshilfe

0

0

0

0

0

Summe

206

240

243

244

103

 

Eine weitergehende Aufschlüsselung ist auf Grund des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich.

Zu 6:

Zu den Stichtagen 1. Jänner 2004 und 1. April 2004 gab es im Bereich der Stammplanstellen folgende Über-/Unterstände (Zahlen zu den gefragten Stichtagen 31. Dezember 2003 und 30. Juni 2004 stehen nicht in geeigneter Form zur Verfügung):

Planstellenbereich

01.01.2004

01.04.2004

3000 – Zentralleitung

- 9,30

- 6,70

3010 – OGH/GenProk

- 1,50

0,00

3020 – Justizbehörden in den Ländern

+ 52,14

+ 59,64

3030 – Justizanstalten

- 157,70

- 194,29

3050 – Bewährungshilfe

+ 11,00

+ 10,00

Summe

- 105,36

- 131,35

 

Eine weitergehende Aufschlüsselung ist auf Grund des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich.

Zu 7 bis 9:

Ein personelles Defizit besteht einerseits im Planstellenbereich Justizanstalten sowohl im Bereich der Exekutive als auch bei den Betreuungsdiensten. Dies liegt vor allem am dramatischen Anstieg des Belages in den Justizanstalten. Die Zahl der Insassen in den Justizanstalten ist seit dem Jahr 2000 um ca. 21% gestiegen, während die Zahl der Bediensteten um fast 5% gesunken ist.

Personelle Defizite bestehen andererseits auch im Bereich der Justizbehörden in den Ländern, wo nicht nur die zur Verfügung stehenden Messinstrumente (z.B. Personalanforderungsrechnung) einen Mehrbedarf aufzeigen, sondern auch die zahlreichen vom Nationalrat beschlossenen Gesetze einen erhöhten Ressourceneinsatz insbesondere im Bereich der Richter und Staatsanwälte sowie der Rechtspfleger erfordern.

Zu 10 und 11:

Eine Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen nach § 15a BDG 1979 ist seit dem Jahr 2000 in der Zentralstelle nicht erfolgt.

Zu 12:

Von 1. April 2000 bis 30. Juni 2004 erfolgten insgesamt 1 613 Neuaufnahmen (inkl. Ersatzkräfte):

 

Planstellenbereich

2000

2001

2002

2003

2004

3000 – Zentralleitung

2

10

11

12

1

3010 – OGH/GenProk

1

2

0

2

1

3020 – Justizbehörden in den Ländern

118

125

262

265

170

3030 – Justizanstalten

120

58

89

249

115

3050 – Bewährungshilfe

0

0

0

0

0

Summe

241

195

362

528

287

 

Eine weitergehende Aufschlüsselung ist auf Grund des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich.

Zu 13:

Die Neuaufnahmen werden sich am gegebenen Bedarf orientieren. Mein Ressort wird bestrebt sein, die Höchstgrenzen laut Stellenplan einzuhalten.

Zu 14:

Im Jahr 2001 wurde bei zwei Auswahlverfahren zur Neuaufnahme von letztlich fünf Ministersekretären ein Personalberatungsunternehmen eingebunden.

In den Fällen der Ausschreibung der Funktion der Leiter von Justizanstalten (gemäß § 3 Abs. 7 lit. a Ausschreibungsgesetz) wurden in den Jahren

2000                         1 mal,
2001                        2 mal,
2002                        7 mal,
2003                        2 mal und
2004                        6 mal

ein Unternehmensberater in die Entscheidungsfindung mit eingebunden.

Auch vor der Ernennung von Richteramtsanwärtern werden von den Präsidenten der Oberlandesgerichte vor der Erstellung der Ernennungsvorschläge an mich - neben den Fachtests, den Beurteilungen der Ausbildungsrichter und durch den Oberlandesgerichtspräsidenten - jeweils auch psychologische Eignungsgutachten durch ein beauftragtes Fachinstitut eingeholt. Von 1. April 2000 bis 30. Juni 2004 wurden insgesamt 283 Rechtspraktikanten in den richterlichen Vorbereitungsdienst aufgenommen. Die Zahl der eingeholten Gutachten liegt bezogen auch auf den Kreis der nichternannten Kandidaten naturgemäß darüber, ohne dass dafür eine konkrete Zahl unter Einsatz eines vertretbaren Verwaltungsaufwandes genannt werden kann.

Zu 15:

Zum Stichtag 30. Juni 2004 bestehen keine Arbeitsleihverträge in der Zentralstelle.

Zu 16:

In den Jahren 2000 bis 2004 wurden an Personalleasingfirmen und Personalberatungsunternehmen nachstehende Honorare bezahlt:

Jahr

Betrag in Euro

2000

60.631,82

2001

123.496,92

2002

43.269,55

2003

36.869,76

2004

2.877,60

Zu 17:

Bisher haben die Auswahlverfahren ausgereicht, geeignet qualifiziertes Personal zu finden.

Zu 18:

Mit Stichtag 30. Juni 2004 befanden sich 746 Bedienstete in Ausbildung:

Planstellenbereich

RiAA

Ausbildungsphase

Sonstige

3000 – Zentralleitung

 

2

 

3010 – OGH/GenProk

 

1

 

3020 – Justizbehörden in den Ländern

210

175

 

3030 – Justizanstalten

 

 

358

3050 – Bewährungshilfe

 

 

0

Summe

210

178

358

 

Eine weitergehende Aufschlüsselung ist auf Grund des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich.

Zu 19:

Die Ausgaben des Bundesministeriums für Justiz für die Weiterbildung seiner Bediensteten sind im Rechnungswesen nicht als solche erfasst. Teile davon sind z. B. in den Personalausgaben (sowohl der im Bundesdienst stehenden Vortragenden als auch der TeilnehmerInnen von Weiterbildungsveranstaltungen), in den Voranschlagsposten 4570 Druckwerke, 7270 Entgelte für sonstige Leistungen von Einzelpersonen (z. B. Externe Vortragende), 7280 Sonstige Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen und juristischen Personen (z. B. Unterbringungskosten) enthalten. Aus den Daten der Haushaltsverrechnung ist daher derzeit noch nicht ersichtlich, welche Beträge das Bundesministerium für Justiz für die Weiterbildung seiner Bediensteten aufgewendet hat.

Zu 20:

Von den im Bundesministerium für Justiz tätigen Richtern/Richterinnen und Staatsanwälten/Staatsanwältinnen haben

im Jahr 2000      39 Personen (17 Frauen, 22 Männer),

im Jahr 2001     43 Personen (20 Frauen, 23 Männer) und

im Jahr 2002     52 Personen (18 Frauen, 34 Männer)

an Weiterbildungsveranstaltungen teilgenommen.

Für das Jahr 2003 liegen noch keine Daten vor.

Die Anzahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen im Planstellenbereich Justizanstalten stellt sich wie folgt dar:

2000 1833 davon 451 weibliche und 1382 männliche Bedienstete
2001 2466 davon 493 weibliche und 1973 männliche Bedienstete
2002 2040 davon 525 weibliche und 1515 männliche Bedienstete
2103 davon 657 weibliche und 1446 männliche Bedienstete.

Zu 21:

In den Jahren 2000 bis 2002 blieb die Zahl der Lehrlingsplanstellen (35) unverändert, im Jahr 2003 wurde die Zahl dieser Planstellen um 15 und im Jahr 2004 um weitere 11 Planstellen verringert.

Zu 22:

Für das Jahr 2004 sind im Stellenplan für das Justizressort 9 Lehrlingsplanstellen vorgesehen, die wie folgt den nachgeordneten Dienstbehörden zugewiesen wurden:

Präsident des Oberlandesgerichtes

Zahl der Lehrlingsplanstellen

Wien

4

Graz

2

Linz

2

Innsbruck

1

 

Zu 23:

Da es sich um eine Frage mit genereller Bedeutung für den Bundesdienst handelt, wird auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage zur Zahl 1944/J-NR/2004 durch den Herrn Bundeskanzler hingewiesen.

Zu 24, 26 und 27:

Das Personalcontrolling im Justizressort erfolgt gemäß der vom Bundesminister für Justiz am 26. Jänner 2001 zu JMZ 3210/9-PR 1/2000 getroffenen, auf §15a BHG und der Controlling-Verordnung des Bundesministers für Finanzen, BGBl. II Nr. 223/1999, fußenden Regelung. Diese erfasst das Budget- und das Personalcontrolling, wobei die darin genannten Instrumente auch wichtige Grundlagen für das moderne Personalmanagement der Justiz bilden.

Diese Regelung wird im Folgenden – soweit sie das Personalcontrolling betrifft – auszugsweise wiedergegeben, wobei Abteilungsbezeichnungen und organisatorische Änderungen aktualisiert werden:

 

„ ......

5.    PERSONALCONTROLLING: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Für die Durchführung des Personalcontrolling sind zuständig:

5.1. In der Zentralstelle:

5.1.1.   Die Abteilung Pr 1 für die Koordination von Maßnahmen auf dem Gebiet des Personalcontrolling;

5.1.2.   Die Abteilung III 1 (nunmehr: Pr 6) für die Erstellung der Instrumente des Personalcontrolling und für die inhaltliche Ausgestaltung der Maßnahmen des Personalcontrolling;

5.1.3.   die Fachabteilungen, die mit Verwaltungs- und Personalaufgaben betraut sind, in ihrem Wirkungsbereich für die Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben des Personalcontrolling.

5.2. Für die nachgeordneten Dienstbehörden: Der Präsident des Obersten Gerichtshofes, die Generalprokuratur, die Präsidenten der Oberlandesgerichte und die Oberstaatsanwaltschaften sowie die Leiter der Justizanstalten .......... und St. Pölten jeweils in ihrem Wirkungsbereich für die Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben des Personalcontrolling.

5.3. Das Personalcontrolling hat dabei jeweils sämtliche in den Zuständigkeitsbereich eines verantwortlichen Organs fallenden Dienststellen zu umfassen.

6.    PERSONALCONTROLLING: BERICHTSWESEN UND BERICHTERSTATTUNG

6.1. Der Präsident des Obersten Gerichtshofes und die Präsidenten der Oberlandesgerichte sowie der Leiter der Justizanstalt St. Pölten und ........ ........... haben (in elektronischer Form oder unter Verwendung der Formulare gemäß Anlage 1) für das erste, zweite und dritte Quartal jeweils bis zum 10. des Folgemonats, für das 4. Quartal bis zum 10. Februar des Folgejahres beim Bundesministerium für Justiz einlangend Bericht über die laufende und voraussichtliche Entwicklung der ausgabenwirksamen Personalkapazität gemäß § 5 Abs. 2 der Controllingverordnung zu erstatten. Die Berichte haben neben zahlenmäßigen Darstellungen eine Abweichungsanalyse, Erläuterungen zur voraussichtlichen Entwicklung (Prognose) sowie bei Abweichungen von der geplanten ausgabenwirksamen Personalkapazität Vorschläge für Steuerungsmaßnahmne zu enthalten. Der Präsident des Obersten Gerichtshofes und die Präsidenten der Oberlandesgerichte haben diese Berichte der Generalprokuratur und der jeweiligen Oberstaatsanwaltschaft zur allfälligen ergänzenden Stellungnahme an das Bundesministerium für Justiz zur Kenntnis zu bringen.

6.2. Die Abteilungen III 7 und III 8 (nunmehr Pr 7 und III 2) haben sinngemäß Berichte zu den genannten Stichtagen, insbesondere zur voraussichtlichen Entwicklung des Personalstandes zu erstatten. Die Abteilungen III 5 und III 6 (nunmehr III 5 und III 4) haben über die beabsichtigten Aufnahmen von Richteramtsanwärtern, die Abteilung III 4 (nunmehr insoweit Pr 7) über die beabsichtigten Neuernennungen von Staatsanwälten zu berichten.

6.3. Die Abteilung III 1 (nunmehr Pr 6) hat die Vollständigkeit und Plausibilität der Berichte zu überprüfen und gegebenenfalls ergänzende Unterlagen und Erläuterungen anzufordern und die Übermittlung der Quartalsberichte an den Bundesminister für Finanzen entsprechend der Controllingverordnung vorzubereiten.

6.4. Der spezifische Controllingbericht (Punkt ....) ist allen verantwortlichen Organen (Punkt 4.) umgehend nach der jeweiligen Fertigstellung zuzuleiten. Die verantwortlichen Stellen haben in ihrem Wirkungsbereich die Übereinstimmung mit ihren eigenen Daten zu überprüfen, eine erneute Prognose über die Zielerreichung zu erstellen und bei Abweichungen der Datensätze oder einer Prognose, die Abweichungen von Zielwerten ergäbe, dem Bundesministerium für Justiz unter Erstattung von allfälligen Vorschlägen für Steuerungsmaßnahmen zu berichten.

7.    INSTRUMENTE DES PERSONALCONTROLLING

Zur Unterstützung der Planung, Steuerung und Kontrolle der ausgabenwirksamen Personalkapazitäten oder anderer Steuerungsgrößen, zur Beobachtung der finanziellen Auswirkungen von Maßnahmen gemäß §§ 14 und 15 BHG und Vorhaben gemäß § 23 BHG sind nachstehende Instrumente (von der Abteilung III 1 bzw. nunmehr Pr 6) zu erstellen.

7.1. Personalanforderungsrechnung (jährlich)
Mit Hilfe der Personalanforderungsrechung der Richter und Rechtspfleger der Bezirksgerichte und der Gerichtshöfe erster Instanz soll der Personalbedarf im Bereich der Richter und Rechtspfleger der Bezirksgerichte und der Gerichtshöfe erster Instanz je Gerichtsstandort und sprengelbezogen anhand von Fallzahlen und von festgelegten Zeitwerten sowie unter Berücksichtigung von Infrastrukturdaten ermittelt und eine bedarfsgerechte Aufteilung und Systemisierung der Planstellen für Richter und Rechtspfleger der Bezirksgerichte und der Gerichtshöfe erster Instanz ermöglicht werden.

7.2. Soll/Ist-Vergleich (3 x jährlich)
Im Rahmen des Soll/Ist-Vergleichs werden die auf Grund des jeweiligen Stellenplans und der Planstellenzuweisung systemisierten Planstellen mit den tatsächlich eingesetzten Personalzahlen verglichen, um so allfällige Über- oder Unterschreitungen der Systemisierung feststellen zu können. Dabei sind auch die Ersatzaufnahmemöglichkeiten nach dem Allgemeinen Teil des Stellenplans zu berücksichtigen. Eine Untergliederung in Planstellenbereiche sowie in OLG- und OStA-Sprengel ist vorzunehmen, ebenso eine gesonderte Darstellung der einzelnen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen.

7.3. Analyse der Vollbeschäftigtenäquivalente (monatlich)
Im Rahmen der regelmäßigen Analyse der Vollbeschäftigtenäquivalente erfolgt (gegliedert nach Planstellenbereichen sowie nach OLG- und OStA-Sprengeln) eine ziffernmäßige Darstellung der Personalstände in den einzelnen Tätigkeitsgruppen (Richter, RiAA, Staatsanwälte, nichtrichterliche Bedienstete) mit dem Ziel, die Einhaltung genereller Vorgaben im Rahmen der Personalbewirtschaftung des Bundes bezogen auf das Justizressort (und seine Untergliederungen) abschätzen zu können.

7.4. Spezifischer Controllingbericht (vierteljährlich)
Dieser spezifische Controllingbericht hat die Entwicklung der ausgabenwirksamen Personalkapazität für den Berichtsmonat im Vergleich zum Vorjahresmonat und für die Monate des laufenden Jahres kumuliert im Vergleich zur Vorjahresperiode, jeweils getrennt nach Unterteilungen und im Vergleich zu den gesetzten Zielen, darzustellen. Diese ist in der vergleichsweisen Darstellung in absoluten und relativen Zahlen anzuführen. Die ausgabenwirksame Personalkapazität ist die auf Vollbeschäftigung umgerechnete Anzahl der Beschäftigungsverhältnisse, für die Leistungsentgelt bezahlt wird. Der Personalcontrollingbericht ist nach den einzelnen Planstellenbereichen [Zentralleitung, Oberster Gerichtshof; Generalprokuratur; Justizbehörden in den Ländern (jeweils aufgespalten nach den Oberlandesgerichts- und Oberstaatsanwaltschaftssprengeln); Justizanstalten; Bewährungshilfe] zu gliedern und kumuliert für das gesamte Ressort darzustellen. Innerhalb der einzelnen Planstellenbereiche ist nach Richtern, Staatsanwälten, Beamten, Vertragsbediensteten, Exekutivdienst und innerhalb dieser Bedienstetengruppen wiederum nach Besoldungsgruppen zu differenzieren.

7.4.1.   Neben dem jeweiligen Ansatz im Stellenplan sind für jeden Berichtsmonat die ausgabenwirksamen Personalkapazitäten im Vergleich zum Vorjahresmonat und für die Monate des laufenden Jahres kumuliert im Vergleich zur Vorjahresperiode darzustellen. Zur leichteren Erfassbarkeit sind jeweils auch grafische Darstellungen vorzunehmen.

7.5. Dieser Bericht ist für die jeweils vom Ministerrat beschlossenen Controlling-Vorgaben (etwa in Hinkunft Controlling-Punkte) zu adaptieren.

8.    KENNZAHLEN ..... (auszugsweise wiedergegeben) ....

8.1. Nachstehende Kennzahlen sind zu ermitteln:

8.1.1.   Personalanforderungsrechnung zur Ermittlung des Auslastungsgrades

8.1.2.   Vergleiche über die Auslastung der Richterinnen und Richter

8.1.3.   Ausbildungstage pro Bedienstetem

8.1.4.   Überstunden/VZK

8.1.5.   Teilzeitquote

8.1.6.   Frauenquote

8.1.7.   Behindertenquote

8.1.8.   Pragmatisierungsquote

8.1.9.   Dienstabwesenheiten

8.1.10.Pensionsantrittsalter

8.1.11.Im betrieblichen Informationssystem: Anfall, Erledigungen, Anhängigkeitsstand und am Ende eines jeden Jahres anhängig verbliebene Verfahren

.....“

 

Ein wesentliches Instrument bei der Planstellenbewirtschaftung bildet auch die sogenannte „Planstellenidealverteilung“, die auf den Anfalls- und Erledigungszahlen der Gerichte und Staatsanwaltschaften jeweils der letzten drei Jahre basiert, sowie die Verknüpfung von Anfall bzw. Erledigungen der Gerichte mit dem tatsächlichen Personaleinsatz in der jeweiligen Geschäftssparte.

Zu 25:

Die Stellenpläne 2003 und 2004 sahen für das Justizressort unter Außerachtlassung organisatorisch bedingter Veränderungen (Konsumentenschutz, Buchhaltungsreform, Bewertungscontrolling) Kürzungen im Umfang von je –168 Planstellen vor. Im Wachstums- und Standortgesetz 2003 wurden 50 Planstellen für Exekutivbedienstete in der VGr E2b zusystemisiert, sodass unter Außerachtlassung von Veränderungen bei Bindungen und Bewertungen insgesamt 286 Planstellen zu kürzen waren. Davon entfielen auf das BMJ-Zentralleitung –6 Planstellen, den Obersten Gerichtshof –3 Planstellen, die Justizbehörden in den Ländern –241 Planstellen (hievon 52 Richter), den Bereich der Justizanstalten –24 und den Bereich Bewährungshilfe –12 Planstellen. Eine nähere Aufschlüsselung auf Dienststellenebene ist auf Grund des unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwandes nicht möglich. Sie hätte auch nur bedingte Aussagekraft, weil auch auslastungs- und organisationsbedingte Planstellenverschiebungen erfolgen. Die Tabelle zu Frage 1 enthält für 2003 und 2004 insgesamt höhere als die hier dargestellten Verminderungen, weil zur Frage 1 auch Organisationsänderungen (Konsumentenschutz, Buchhaltungsreform) sowie Bewertungsanpassungen berücksichtigt sind.  Hinsichtlich der Jahre 2005 und 2006 sind die Ergebnisse der Budget- und Planstellenverhandlungen abzuwarten.

Zu 28 bis 30:

Für den Bereich der Justizbehörden in den Ländern mit über 11.000 Bediensteten ist eine Beantwortung der Frage mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht möglich, weil die Beantwortung mit den im Bund zur Verfügung stehenden IT-Applikationen und Anwendungen nicht möglich ist. Mit Ablauf des Jahres 2004 werden zwei Präsidenten der (vier) Oberlandesgerichte aufgrund des Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

In der Zentralstelle wurden in der Zeit vom 1. Jänner 2000 bis 30. Juni 2004 nachstehende Funktionen (neu) besetzt:

 

Funktion

mit Wirkung vom

Leitung Präsidialsektion

1.1.2000

Leitung Sektion V

1.1.2000

Leitung Abteilung I 8

1.1.2000

Leitung Abteilung Pr 1

1.1.2000

Leitung Abteilung V 1

1.1.2000

Leitung Abteilung V 3

1.1.2000

Leitung Abteilung V 5

1.1.2000

Leitung Abteilung Pr 2

1.1.2000

Leitung Abteilung I 3

1.1.2000

Leitung Abteilung V 2

1.1.2000

Leitung Sektion IV

1.7.2000

Leitung Stabsstelle „EU“

1.11.2000

Leitung Abteilung IV 2

1.11.2000

Leitung Abteilung IV 4

1.11.2000

 

 

Leitung Abteilung IV 1

1.1.2001

Leitung Abteilung IV 3

1.1.2001

Leitung Abteilung III 5

1.5.2001

Leitung Abteilung Pr 3

1.9.2001

 

 

Leitung III 8

1.3.2002

 

 

Leitung Sektion I

1.1.2003

Leitung Sektion II

1.1.2003

Leitung Sektion III

1.1.2003

Leitung Abteilung II 3

1.2.2003

Leitung Abteilung V 2

1.3.2003

Leitung Abteilung I 6

1.3.2003

Leitung Abteilung IV 2

1.3.2003

Leitung Abteilung Pr 8

1.3.2003

Leitung Abteilung III 1

1.4.2003

Leitung Abteilung II 2

1.5.2003

Leitung Abteilung V 4

1.9.2003

 

 

Leitung Abteilung IV 2

1.3.2004

 

Zu 31:

Die Befristungen der Bestellungen der Sektionsleiter im Bundesministerium für Justiz ergeben sich aus nachstehender Tabelle

 

Leiter der Präsidialsektion

31.12.2009

Leiter der Zivilrechtssektion

31.12.2007

Leiter der Straflegislativsektion

Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze (§ 13 Abs. 1 BDG 1979)

Leiter der Verwaltungs- und Personalsektion

Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze (§ 13 Abs. 1 BDG 1979)

Leiter der Straf- und Gnadensektion

30.6.2005

Leiter der Strafvollzugssektion

Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze (§ 13 Abs. 1 BDG 1979)

 

Zu 32:

Nach derzeitigem Stand werden 2004 keine Ausschreibungen von Sektionsleitungen im Bundesministerium für Justiz erfolgen.

Zu 33:

Die – sehr schlanke und hierarchisch flach gegliederte - Aufbauorganisation des Bundesministeriums für Justiz ergibt sich aus dem angeschlossenen Organigramm. Weitere Organisationsänderungen sind derzeit nicht geplant.

Zu 34:

Das Bundesministerium für Justiz wird die Frage der Personaldotierung für die Ratspräsidentschaft Österreichs im Rahmen der Stellenplanverhandlungen für die Jahre 2005 und 2006 gegenüber dem BKA und dem BMF erörtern.

Zu 35 bis 37,  41 und 42:

Im Planstellenbereich 3050 (Bewährungshilfe) erfolgen bereits seit mehreren Jahren keine Neuaufnahmen von Bundesbediensteten mehr. Ehemals in diesem Bereich tätig gewesene Vertragsbedienstete wurden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 Angestellte der mit der Führung der Bewährungshilfe betrauten privaten Vereinigung. Der Personalstand der verbliebenen, der mit der Führung der Bewährungshilfe betrauten privaten Vereinigung zur Verfügung gestellten Beamten ist von knapp 130 Vollzeitkapazitäten (VZK) im Jänner 2000 auf rund 90 im Juli 2004 zurückgegangen (jeweils gerechnet in VZK). Der Status dieser Mitarbeiter ergibt sich aus den einschlägigen dienst- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen für Beamte unter Berücksichtigung der in den §§ 26 ff des Bewährungshilfegesetzes genannten Sonderregelungen (siehe BGBl. Nr. 762/1996 und 55/1999).

Zu 38 bis 40 sowie 43 bis 45:

Im Zuge der Errichtung der Buchhaltungsagentur des Bundes wurden 24 Beamte und 10 Vertragsbedienstete nach den Bestimmungen der §§ 20f Buchhaltungsagenturgesetz, BGBl. I Nr. 37/2004, in die Buchhaltungsagentur übergeleitet.

Zur Abdeckung von Spitzenbelastungen im Schreibdienst werden von den Präsidenten der Oberlandesgerichte private Schreibdienste herangezogen. Diese Leistungen werden aus der Budgetpost 1/30208-7280-990 bezahlt.

Im Zuge des FEX-Projektes (Neuorganisation des Fahrnisexekutionswesens) ist ursprünglich auch geprüft worden, das Gerichtsvollzieherwesen zu privatisieren. Nachdem im Zuge der Arbeiten verfassungsrechtliche Bedenken auftraten, wurde ein Gutachten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes eingeholt, nach dem der Gerichtsvollzug als Kernbereich hoheitlicher Verwaltung auf Grundlage der geltenden Bundesverfassung nicht privatisiert werden kann.

Zu 46 und 47:

Zwei Richterinnen sind dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zum Zweck der Wahrnehmung von Belangen der Justiz im Rahmen der österreichischen Mission bei der Europäischen Union in Brüssel zugeteilt.

Eine Richterin ist derzeit als nationale Expertin iSd § 39a Abs. 1 Z 1 BDG 1979 zur Generaldirektion „Justiz und Inneres“ des Generalsekretariates des Rates der Europäischen Union entsandt.

Auf der gleichen rechtlichen Grundlage wurde je eine Richterin als nationale Expertin (nationales Mitglied) zur Stelle EUROJUST der Europäischen Union bzw. zum Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung der Europäischen Kommission entsandt.

Im Übrigen ist eine große Anzahl von Mitarbeitern der Zentralstelle im Rahmen ihrer jeweiligen Sachkompetenz Kontaktperson zu bzw. Vertreter des Justizressorts in diversen Gremien der Europäischen Union und anderer internationaler Organisationen.

Zu 48:

Keine.

Zu 49:

Es wird darauf hingewiesen, dass Expertenposten nicht national vergeben werden.

Zu 50:

Ein Beamter der Zentralstelle ist derzeit zur Ausübung einer praktischen Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei karenziert.

Zu 51 und 52:

Ich verweise zunächst auf die Beantwortung der Anfrage zur Zahl 1944/J-NR/2004 durch den Herrn Bundeskanzler. Ergänzend weise ich darauf hin, dass für die im unmittelbaren Kernbereich der Justiz tätigen Richteramtsanwärter, Richter, Rechtspfleger und Staatsanwälte aus guten Gründen eine Pragmatisierung von Gesetzes wegen vorgesehen ist. In gleicher Weise sehen auch die dienst- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen für den Exekutivdienst die Pragmatisierung vor. Überdies besteht kein Anlass, von der Pragmatisierung bei anderen im unmittelbaren Kernbereich der Hoheitsverwaltung tätigen Bediensteten (wie beispielsweise bei Gerichtsvollziehern) abzugehen.

. August 2004

 

(Maga. Karin Miklautsch)