1944/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 1952/J der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen
wie folgt:

Frage 1:

In den Jahren 2000 bis 2004 ist im Hinblick auf die sich aus dem Stellenplan erge-
benden Differenzen folgende Verringerung an Planstellen eingetreten:

 

Planstellenbereich

Jahr

2000/2001

2001/2002

2002/2003

2003/2004

1500-Zentralleitung *)

 

15

27

22

12

1570-Bundessozialämter **)

 

26

24

41

16

*)   unter Ausklammerung der Reduzierung auf Grund der Bundesministeriengesetz-Novelle
2003 (BMG-Novelle 2003)

**) Am 1.8.2001 wurden 75 Planstellen aus dem Planstellenbereich 1570-Bundes-
sozialämter im Zusammenhang mit der Errichtung der Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds Ser-
vice Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgegliedert.

Eine weitere Aufschlüsselung (z.B. Bundesländer, Dienststellen) ist mir aufgrund des
damit verbundenen zu großen Verwaltungsaufwands nicht möglich.

Frage 2:

Die folgende Anzahl von Bediensteten gibt an, wie viele Beamte und Beamtinnen in
der Zeit von 1. April 2000 bis 30. Juni 2004 gemäß § 13 BDG in den Ruhestand
übergetreten bzw. gemäß § 15 BDG in den Ruhestand versetzt worden sind:


Zentralleitung

01.04.2000 - 31.12.2000        -->                5 Bedienstete

01.01.2001  - 31.12.2001        -->                6 Bedienstete

01.01.2002  - 31.12.2002        -->                6 Bedienstete
01.01.2003 - 31.12.2003        -->              10 Bedienstete
01.01.2004 - 30.06.2004
        -->                3 Bedienstete

In diesen Zahlen können aufgrund der Kompetenzen meines Ministeriums in der Zeit
zwischen dem 1. April 2000 bis 30. April 2003 auch Beamte und Beamtinnen mitum-
fasst sein, die in einer der Gesundheitssektionen tätig gewesen sind.

Bundessozialamt

01.04.2000 - 31.12.2000        -->                2 Bedienstete

01.01.2001 - 31.12.2001        -->                2 Bedienstete

01.01.2002  - 31.12.2002        -->                4 Bedienstete

01.01.2003  - 31.12.2003        -->                7 Bedienstete

01.01.2004  - 30.06.2004        -->                keine

Eine weitere Aufschlüsselung (z.B. Bundesländer, Dienststellen) ist mir aufgrund des
damit verbundenen zu großen Verwaltungsaufwands nicht möglich.

Frage 3:

Der Ministerratsbeschluss vom 6.5.2003 sieht für das Jahr 2004 eine Reduzierung
um 26,51 Vollbeschäftigtenäquivalenten gegenüber dem Jahr 2003 vor. Der ange-
passte Stellenplan 2004 wurde gegenüber dem Stellenplan 2003 um 30 Planstellen
vermindert.

Frage 4:

Es wurden bisher 6,85 Vollbeschäftigtenäquivalente eingespart.

Frage 5:

Seit 1.4.2000 bis 30.6.2004 wurden im Bereich der Zentralstelle 80 (davon eines
durch Tod) und im Bereich des Bundessozialamtes (vormals Bundessozialämter)
165 Dienstverhältnisse von Vertragsbediensteten (davon vier durch Tod) beendet.

Hinsichtlich der beendigten Dienstverhältnisse von Vertragsbediensteten bei der
Zentralstelle im Zeitraum 1. April 2000 bis 30. Juni 2004 wird bemerkt, dass auf


Grund der Kompetenzen meines Ministeriums in der Zeit vom 1. April 2000 bis
30. April 2003 die ausgeschiedenen Vertragsbediensteten auch in einer der Ge-
sundheitssektionen tätig gewesen sein können.

Frage 6:

Im Hinblick auf die vorgegebenen Einsparungsziele gab es zu beiden Stichtagen
keine offenen Planstellen.

Fragen 7 und 8:

Es gibt keine diesbezüglichen Defizite.

Frage 9:

Nein.

Fragen 10 und 11:

Keine/Kein Bedienstete/r.

Frage 12:

Hinsichtlich der Neueinstellungen bei der Zentralstelle im Zeitraum 1. April 2000 bis
30. Juni 2004 ist zu bemerken, dass lediglich diejenigen Neueinstellungen in den
aufgelisteten Zahlen enthalten sind, die im Zuge der Bundesministeriengesetz-
Novelle 2003 (BMG-Novelle 2003) nicht an das Bundesministerium für Gesundheit
und Frauen abgegeben wurden. Enthalten sind auch Neueinstellungen beim Bun-
desministerium für Justiz, die im Zuge der BMG-Novelle 2003 von meinem Ministeri-
um übernommen wurden. Weiters wird bemerkt, dass in den Zahlen auch sämtliche
Neueinstellungen von Ersatzkräften enthalten sind.

01.04.2000 bis 31.12.2000:

Zentralleitung

8 Neueinstellungen

(davon je eine/r auf eine Behinderten- und eine Altenplanstelle)


Bundessozialamt

15 Neueinstellungen

(davon eine auf eine Altenplanstelle, 7 mit einem Beschäftigungsausmaß von

20 Wochenstunden sowie eine mit einem Beschäftigungsausmaß von

30 Wochenstunden)

01.01.2001 bis 31.12.2001 :

Zentralleitung

7 Neueinstellungen

(davon eine auf eine Behindertenplanstelle)

Bundessozialamt

56 Neueinstellungen

(davon sechs auf Behindertenplanstellen, zwei auf Altenplanstellen, 11 mit einem
Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden sowie drei mit einem Beschäfti-
gungsausmaß von 30 Wochenstunden)

01.01.2002 bis 31.12.2002:

Zentralleitung

29 Neueinstellungen

(davon je drei auf Behinderten- und Altenplanstellen sowie vier mit einem Beschäf-
tigungsausmaß von 20 Wochenstunden, eine mit einem Beschäftigungsausmaß von
25 Wochenstunden und eine mit einem Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstun-
den)

Bundessozialamt

33 Neueinstellungen

(davon drei auf Behindertenplanstellen, eine auf eine Altenplanstelle, sechs mit ei-
nem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden, eine mit einem Beschäfti-
gungsausmaß von 25 Wochenstunden sowie drei mit einem Beschäftigungsausmaß
von 30 Wochenstunden)

01.01.2003 bis 31.12.2003:

Zentralleitung

31  Neueinstellungen

(davon fünf auf Behindertenplanstellen und eine auf eine Altenplanstelle sowie je
eine mit einem Beschäftigungsausmaß von 20 bzw. 25 Wochenstunden)


Bundessozialamt

54 Neueinstellungen

(davon 7 auf Behindertenplanstellen, zwei mit einem Beschäftigungsausmaß von 10
Wochenstunden, 8 mit einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden sowie
eine mit einem Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden)

01.01.2004 bis 30.06.2004:

Zentralleitung

17 Neueinstellungen

(davon zwei auf Behindertenplanstellen und eine auf eine Altenplanstelle)

Bundessozialamt

24 Neueinstellungen

(davon sechs auf Behindertenplanstellen, zwei auf Altenplanstellen, vier mit einem
Beschäftigungsausmaß von 10 Wochenstunden, zwei mit einem Beschäftigungs-
ausmaß von 20 Wochenstunden sowie eine mit einem Beschäftigungsausmaß von

25  Wochenstunden)

Frage 13:

Eine Vorschau auf zukünftige Neueinstellungen ist - wenn überhaupt - nur bedingt
möglich. Einerseits sind zukünftige Personalabgänge bzw. Karenzurlaube kaum vor-
hersehbar, andererseits besteht das Bemühen, die vorgegebenen Ressortziele, so-
weit es sich mit den Erfordernissen der Organisation vereinbaren lässt, einzuhalten
und Vollbeschäftigtenäquivalente zu reduzieren.

Fragen 14 bis 16:

Derartige Dienstleistungen wurden durch mein Ressort nicht in Anspruch
genommen.

Frage 17:

Bisher konnten Mitarbeiterinnen mit der notwendigen Qualifikation gefunden werden.
Frage 18:

Mit Stichtag 30. Juni 2004 stellte sich die Anzahl der Bediensteten (ohne
Karenzierte), die sich in Grundausbildung befanden, wie folgt dar:


 

gesamt

Zentralstelle

59

Bundessozialamt (BSB)

65

Gesamt

124

Frage 19:

In der unten stehenden Tabelle sind die Beträge angeführt, die für die Ausbildung
der Bediensteten des Ressorts aufgewendet wurden. Die Zahlen beinhalten für die
Jahre 2000 bis 2003 auch die Beträge für Bediensteten des jetzigen Bundesminister-
iums für Gesundheit und Frauen. Auch ist eine Trennung der Kosten nach
Ausbildungsbereichen nicht möglich, es werden daher die Gesamtausgaben
(Grundausbildung, Weiterbildung, Supervision, Coaching, Teamentwicklung, sowie
Nebentätigkeitsvergütungen und Reisekosten in Zusammenhang mit Ausbildung)
angeführt.

 

2000

722.231

2001

915.941

2002

876.470

2003

571.265

Für das Jahr 2004 sind aufgrund besonderer Projekte (ELAK-, SAP-Ausbildung,
neue erweiterte Grundausbildung) im Budget 1.560.000 € vorgesehen.

Frage 20:

In der folgenden Tabelle ist die Anzahl der Personen, die an Weiterbildungsmaß-
nahmen teilgenommen haben, getrennt nach Geschlechtern ausgewiesen. Die Zah-
len beinhalten auch Bedienstete des jetzigen Bundesministeriums für Gesundheit
und Frauen.

 

 

männlich

weiblich

gesamt

2000

447

592

1039

2001

421

666

1087

2002

358

623

981

2003

292

441

733


Frage 21:

Im Bereich der Zentralleitung standen im Stellenplan 2000 12 Lehrlingsplanstellen
zur Verfügung. Seit dem Stellenplan 2001 stehen keine Lehrlingsplanstellen zur Ver-
fügung.

Im Bereich des Bundessozialamtes (vorm. Bundessozialämter) standen im Stellen-
plan 2000 10 Lehrlingsplanstellen zur Verfügung. Seit dem Stellenplan 2001 stehen
keine Lehrlingsplanstellen zur Verfügung.

Die Stellenpläne für die Jahre 2005 und 2006 sind derzeit noch in Verhandlung.

Frage 22:

Derzeit stehen keine Lehrlingsplanstellen zur Verfügung. Ich bemühe mich jedoch
seit längerem Lehrlinge einstellen zu können. Über eine Zuweisung von Lehrlings-
stellen ist seitens des Bundeskanzleramtes noch keine Entscheidung gefallen.

Frage 23:

Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 23 der Anfrage Nr. 1944/J durch den
Herrn Bundeskanzler.

Frage 24:

Die Basis des Personal- und Budgetcontrollings im Bundesministerium für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz ist die Controllingverordnung des
Bundesministeriums für Finanzen, BGBl.
II Nr. 223/1999. Ab dem Jahr 2003 wurde
vom Bundesministerium für Finanzen als Teil des Personal- und Budgetcontrollings
noch zusätzlich ein „Maßnahmencontrolling" eingeführt, für welche das
Bundesministerium für Finanzen die in diesem Zusammenhang verwendeten
Formblätter vorgegeben hat.

Im Rahmen des Controllings werden die im laufenden Jahr aus budgetärer Sicht
erwarteten Abweichungen zum Voranschlag ansatzweise dargestellt. Im
Maßnahmencontrolling wird im Rahmen der laufenden Budgetcontrollingberichte in
Formblättern über Einsparungspotentiale aus budgetärer, aber auch aus personeller
Sicht (VBÄ-Basis; Soll- und Istwerte) an das Bundesministerium für Finanzen
berichtet. Die Daten werden bei jedem Bericht aktualisiert.

Weiters werden vom Bundeskanzleramt (gemeinsam mit dem Bundesministerium für
Finanzen) für mein Ressort monatliche Auswertung über Personalstände bzw.
entsprechende Budgetwerte übermittelt. Diese Auswertung wird hinsichtlich der


enthaltenen Budgetwerte überprüft. Ich verweise diesbezüglich auch auf die
Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers zu Frage 24 der Anfrage Nr. 1944/J.

Frage 25:

Der Ministerratsbeschluss vom 6.5.2003 sieht folgende Ressortziele an ausgaben-
wirksamen Vollbeschäftigtenäquivalenten jeweils zum Jahresende vor:

2003:  1.104,78
2004:  1.078,27 (-26,51)
2005: 1.052,39 (-25,88)
2006: 1.027,13 (-25,26)

Die Ressortziele wurden nicht auf Zentralstelle bzw. nachgeordnete Dienststelle her-
unter gebrochen.

Fragen 26 und 27:

Nein.

Frage 28:
Zentralleitung

Die Pensionsaltersgrenzen erreichen im Jahr 2004 drei Beamte bzw. Beamtinnen,
im Jahr 2005 ein Beamter und im Jahr 2006 niemand. Unter den erwähnten Be-
diensteten befinden sich ein Sektionsleiter und ein Gruppenleiter.

Bundessozialamt

Die Pensionsaltersgrenzen erreichen im Jahr 2004 eine Beamtin, im Jahr 2005 zwei
Beamte/Beamtinnen und im Jahr 2006 vier Beamte/Beamtinnen, darunter befinden
sich zwei Funktionsträger.

Die Angaben sind exklusive jener Beamten und Beamtinnen, welche sich im Vorru-
hestand befinden.

Eine Aussage, ob tatsächlich ein Antrag auf Ruhestandsversetzung gestellt wird, ist
aus heutiger Sicht nicht möglich.


Frage 29:

Die Notwendigkeit einer Nachbesetzung ist im Einzelfall zu prüfen und es können
darüber derzeit noch keine Aussagen getroffen werden.

Frage 30:

Im Zeitraum 1. April 2000 bis 30. Juni 2004 wurden in der Zentralstelle meines Minis-
teriums folgende Sektions-, Gruppen- und Abteilungsleiter/innen betraut:

01.04.2000 - 31.12.2000:
SL     -->      kein
GL     -->      kein
AL     -->      kein

01.01.2001 - 31.12.2001:
SL     -->     kein

GL     -->      kein

AL     -->       Präsidialabteilung 4 (nunmehr Abt. l/A/4), Abteilung IV/3, Abteilung V/7

01.01.2002 - 31.12.2002:

SL     -->       Sektion II, Sektion VI (nunmehr Sektion V)
GL     -->      kein

AL     -->      Abt. Öffentlichkeitsarbeit, Abteilung l/B/6, Abteilung V/2, Abteilung V/3,
Abteilung V/6

01.01.2003 - 31.12.2003:

SL     -->      Sektion I

GL     -->      kein

AL     -->      Abt. Öffentlichkeitsarbeit (Personenwechsel), Abteilung l/B/7

01.01.2004 - 30.06.2004:

SL     -->       Sektion III

GL     -->      kein

AL     -->      Abteilung IV/A/9, Abteilung V/11

Bemerkt wird, dass jene Funktionsträger (SL, GL und AL), die im angefragten Zeit-
raum betraut und mit der BMG-Novelle 2003 an das Bundesministerium für Gesund-
heit und Frauen abgegeben wurden, nicht in meiner Beantwortung berücksichtigt
sind.


Frage 31:

Vier von fünf Sektionsleiter/innen des Bundesministeriums für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz haben befristete Funktionen und zwar bis zu
folgenden Zeitpunkten:

Sektion I          -->          5. Februar 2008

Sektion II         -->          28. April 2007

Sektion III         -->          31. Dezember 2008

Sektion V        -->          27. Juni 2007

Frage 32:

Im Jahr 2004 erfolgen voraussichtlich keine Ausschreibungen für die Funktion einer
Sektionsleitung. Für das Jahr 2005 kann das noch nicht beantwortet werden.

Frage 33:

Ich verweise auf das als Beilage angefügte Organigramm zum Stichtag
31. Mai 2004.

Hinsichtlich weiterer Änderungen verweise ich darauf, dass mit 15. Juli 2004 eine
neue Abteilung l/B/10 (Förderkoordination, Förderkontrolle, Rentengebarung, Fonds
und Stiftungen) eingerichtet wurde.

Frage 34:

Ja, es besteht ein Personalbedarf von ungefähr 10 MitarbeiterInnen. Die
Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 85/1989, werden
selbstverständlich eingehalten werden.

Fragen 35 bis 37:

Kein/Keine Mitarbeiter/innen.

Frage 38:

Auf Grund der Errichtung der Buchhaltungsagentur werden mit Wirksamkeit vom
1.1.2005 voraussichtlich 73 Bedienstete abgegeben. Federführend bei diesem Aus-
gliederungsprojekt ist das Bundesministerium für Finanzen.


Fragen 39 und 40:

Am 1.8.2001 wurden 75 Planstellen aus dem Planstellenbereich 1570-Bundessozial-
ämter im Zusammenhang mit der Errichtung der Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds Servi-
ce Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgegliedert. Federführend bei diesem
Ausgliederungsprojekt war das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, sodass
ich diesbezüglich auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft und Ar-
beit verweise.

Frage 41:

Niemand.

Frage 42:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung und unterliegt somit nicht
dem Interpellationsrecht.

Fragen 43 und 44:

Gemäß § 4 des lAF-Service GmbH Gesetzes steht die Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds
Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu 100% im Eigentum des Bundes.
Die Ausübung der Gesellschafterrechte und die Verwaltung der Anteilserechte
obliegen dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit. An die Insolvenz-
Ausfallgeld-Fonds-Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurden durch
mein Ressort keine Bundeszuschüsse geleistet.

Frage 45:

Die Reform der Bundessozialämter (siehe BGBl. I Nr. 150/2002) setzte sich aus zwei
Teilen zusammen: Aus einer Organisationsreform und aus einer Aufgabenent-
flechtung zwischen Bund und Ländern. Letztere hat das Ziel, Doppelgleisigkeiten zu
beseitigen, die Kundenfreundlichkeit zu erhöhen und die Effizienz zu steigern. Diese
wurde inzwischen (weitestgehend) umgesetzt.

Maßnahmen der sozialen Rehabilitation werden ausschließlich von den Ländern
wahrgenommen, währenddessen sich das Bundessozialamt auf Angelegenheiten
der beruflichen Rehabilitation konzentriert.

Außerdem werden die früher zwischen Bund und Ländern in den Bereichen Behin-
derteneinstellungsgesetz, Bundesbehindertengesetz, Kriegsopferversorgungsgesetz
1957, Heeresversorgungsgesetz und Impfschadengesetz aufgesplitterten Kompeten-
zen in der 2. Instanz nunmehr von einer einzigen Berufungsbehörde, nämlich der
beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumenten-


schutz eingerichteten Bundesberufungskommission für Sozialentschädigungs- und
Behindertenangelegenheiten wahrgenommen.

Auf Grund der Tatsache, dass sowohl Agenden von den Ländern dem Bund als
auch vom Bund den Ländern übertragen wurden, kann aus personeller Sicht von
einem "Nullsummenspiel" ausgegangen werden.

Frage 46:

Eine namentliche Nennung der BeamtInnen, die das Ressort in Gremien der
EU-Kommission, des Europarates, der OECD oder bei sonstigen Internationalen
Organisationen vertreten, ist vollständig nicht möglich, da es sich vielfach um
wechselnde Personen handelt und sich die Entsendung jeweils nach den
Sachmaterien im Einzelfall richtet. Die dauerhaft nominierten Personen in Gremien
dieser Organisationen habe ich erst kürzlich mit Stand 1. Juni 2004 in meiner
Beantwortung der Fragen 1 bis 5 der parlamentarischen Anfrage Nr. 1823/J
mitgeteilt, auf die ich hiemit verweise (vgl. Nr. 1826/AB).

Frage 47:

Als Verbindungsbeamte bei Einrichtungen der EU-Kommission sind derzeit keine
MitarbeiterInnen meines Ressorts tätig.

Frage 48:

Niemand.

Frage 49:

Die Expertenpositionen werden nicht national vergeben, sondern die Beamten
werden von der EU individuell aufgefordert, eine dieser Positionen zu besetzen.

Frage 50:

Um diese Frage beantworten zu können, wäre die Durchsicht sämtlicher
Personalakte erforderlich, sodass im Hinblick auf den damit verbundenen zu große
Verwaltungsaufwand eine inhaltliche Beantwortung dieser Frage nicht möglich ist.


Fragen 51 und 52:

Dazu verweise ich auf die Beantwortung des Herrn Bundeskanzlers zu den Fragen
51 und 52 der Anfrage Nr. 1944/J.

Beilage