1944/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für soziale Sicherheit Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage
Nr. 1952/J der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
In
den Jahren 2000 bis 2004 ist im Hinblick auf die sich aus dem Stellenplan erge-
benden Differenzen folgende Verringerung an
Planstellen eingetreten:
Planstellenbereich |
Jahr |
2000/2001 |
2001/2002 |
2002/2003 |
2003/2004 |
1500-Zentralleitung *) |
|
15 |
27 |
22 |
12 |
1570-Bundessozialämter **) |
|
26 |
24 |
41 |
16 |
*) unter Ausklammerung der
Reduzierung auf Grund der Bundesministeriengesetz-Novelle
2003 (BMG-Novelle 2003)
**) Am 1.8.2001 wurden 75 Planstellen aus dem
Planstellenbereich 1570-Bundes-
sozialämter im Zusammenhang mit der Errichtung der
Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds Ser-
vice Gesellschaft mit beschränkter
Haftung ausgegliedert.
Eine weitere Aufschlüsselung (z.B. Bundesländer,
Dienststellen) ist mir aufgrund des
damit verbundenen zu großen
Verwaltungsaufwands nicht möglich.
Frage 2:
Die folgende Anzahl von Bediensteten gibt an, wie viele Beamte und
Beamtinnen in
der Zeit von 1. April 2000 bis 30. Juni 2004
gemäß § 13 BDG in den Ruhestand
übergetreten bzw. gemäß § 15 BDG in den Ruhestand versetzt
worden sind:
Zentralleitung
01.04.2000 - 31.12.2000 --> 5 Bedienstete
01.01.2001 - 31.12.2001 --> 6 Bedienstete
01.01.2002
- 31.12.2002 --> 6
Bedienstete
01.01.2003 - 31.12.2003 --> 10
Bedienstete
01.01.2004 - 30.06.2004 --> 3 Bedienstete
In diesen
Zahlen können aufgrund der Kompetenzen meines Ministeriums in der Zeit
zwischen dem 1. April 2000 bis 30. April 2003 auch Beamte und Beamtinnen mitum-
fasst sein, die in einer der
Gesundheitssektionen tätig gewesen sind.
Bundessozialamt
01.04.2000 - 31.12.2000 --> 2 Bedienstete
01.01.2001 - 31.12.2001 --> 2 Bedienstete
01.01.2002 - 31.12.2002 --> 4 Bedienstete
01.01.2003 - 31.12.2003 --> 7 Bedienstete
01.01.2004 - 30.06.2004 --> keine
Eine
weitere Aufschlüsselung (z.B. Bundesländer, Dienststellen) ist mir
aufgrund des
damit verbundenen zu großen
Verwaltungsaufwands nicht möglich.
Frage 3:
Der Ministerratsbeschluss vom 6.5.2003 sieht für das
Jahr 2004 eine Reduzierung
um 26,51 Vollbeschäftigtenäquivalenten gegenüber dem Jahr 2003
vor. Der ange-
passte Stellenplan 2004 wurde gegenüber dem Stellenplan 2003
um 30 Planstellen
vermindert.
Frage 4:
Es wurden bisher 6,85 Vollbeschäftigtenäquivalente eingespart.
Frage 5:
Seit 1.4.2000 bis 30.6.2004 wurden im Bereich der Zentralstelle
80 (davon eines
durch Tod) und im Bereich des Bundessozialamtes (vormals
Bundessozialämter)
165 Dienstverhältnisse von Vertragsbediensteten (davon vier durch Tod)
beendet.
Hinsichtlich
der beendigten Dienstverhältnisse von Vertragsbediensteten bei der
Zentralstelle im Zeitraum 1. April 2000 bis 30. Juni 2004 wird bemerkt, dass
auf
Grund der Kompetenzen meines Ministeriums in der Zeit vom
1. April 2000 bis
30. April 2003 die ausgeschiedenen Vertragsbediensteten auch in
einer der Ge-
sundheitssektionen tätig gewesen sein
können.
Frage 6:
Im Hinblick auf die vorgegebenen Einsparungsziele gab es zu beiden
Stichtagen
keine offenen Planstellen.
Fragen 7 und 8:
Es gibt keine diesbezüglichen Defizite.
Frage 9:
Nein.
Fragen 10 und 11:
Keine/Kein Bedienstete/r.
Frage 12:
Hinsichtlich
der Neueinstellungen bei der Zentralstelle im Zeitraum 1. April 2000 bis
30. Juni 2004 ist zu bemerken, dass
lediglich diejenigen Neueinstellungen in den
aufgelisteten Zahlen enthalten sind, die im Zuge der Bundesministeriengesetz-
Novelle 2003 (BMG-Novelle 2003) nicht an das Bundesministerium für
Gesundheit
und Frauen abgegeben wurden. Enthalten sind auch Neueinstellungen beim Bun-
desministerium für Justiz, die im Zuge der BMG-Novelle 2003 von
meinem Ministeri-
um übernommen wurden. Weiters wird bemerkt, dass in den Zahlen auch
sämtliche
Neueinstellungen von Ersatzkräften enthalten sind.
01.04.2000 bis 31.12.2000:
Zentralleitung
8 Neueinstellungen
(davon je eine/r auf eine Behinderten- und eine Altenplanstelle)
Bundessozialamt
15 Neueinstellungen
(davon eine auf eine Altenplanstelle, 7 mit einem Beschäftigungsausmaß von
20 Wochenstunden sowie eine mit einem Beschäftigungsausmaß von
30 Wochenstunden)
01.01.2001 bis 31.12.2001 :
Zentralleitung
7 Neueinstellungen
(davon eine auf eine Behindertenplanstelle)
Bundessozialamt
56 Neueinstellungen
(davon
sechs auf Behindertenplanstellen, zwei auf Altenplanstellen, 11 mit einem
Beschäftigungsausmaß von 20
Wochenstunden sowie drei mit einem Beschäfti-
gungsausmaß von 30 Wochenstunden)
01.01.2002 bis 31.12.2002:
Zentralleitung
29 Neueinstellungen
(davon je drei auf Behinderten- und Altenplanstellen
sowie vier mit einem Beschäf-
tigungsausmaß von 20 Wochenstunden, eine mit einem
Beschäftigungsausmaß von
25 Wochenstunden und eine mit einem Beschäftigungsausmaß von 30
Wochenstun-
den)
Bundessozialamt
33 Neueinstellungen
(davon drei auf Behindertenplanstellen, eine auf eine
Altenplanstelle, sechs mit ei-
nem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden, eine mit einem
Beschäfti-
gungsausmaß von 25 Wochenstunden sowie drei mit einem
Beschäftigungsausmaß
von 30 Wochenstunden)
01.01.2003 bis 31.12.2003:
Zentralleitung
31 Neueinstellungen
(davon
fünf auf Behindertenplanstellen und eine auf eine Altenplanstelle sowie je
eine mit einem
Beschäftigungsausmaß von 20 bzw. 25 Wochenstunden)
Bundessozialamt
54 Neueinstellungen
(davon 7
auf Behindertenplanstellen, zwei mit einem Beschäftigungsausmaß von
10
Wochenstunden, 8 mit einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden
sowie
eine mit einem
Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden)
01.01.2004 bis 30.06.2004:
Zentralleitung
17 Neueinstellungen
(davon zwei auf Behindertenplanstellen und eine auf eine Altenplanstelle)
Bundessozialamt
24 Neueinstellungen
(davon
sechs auf Behindertenplanstellen, zwei auf Altenplanstellen, vier mit einem
Beschäftigungsausmaß von 10
Wochenstunden, zwei mit einem Beschäftigungs-
ausmaß von 20 Wochenstunden sowie eine mit einem
Beschäftigungsausmaß von
25 Wochenstunden)
Frage 13:
Eine Vorschau auf zukünftige
Neueinstellungen ist - wenn überhaupt - nur bedingt
möglich. Einerseits sind zukünftige Personalabgänge
bzw. Karenzurlaube kaum vor-
hersehbar, andererseits besteht das Bemühen, die vorgegebenen
Ressortziele, so-
weit es sich mit den Erfordernissen der Organisation vereinbaren lässt,
einzuhalten
und Vollbeschäftigtenäquivalente zu reduzieren.
Fragen 14 bis 16:
Derartige
Dienstleistungen wurden durch mein Ressort nicht in Anspruch
genommen.
Frage 17:
Bisher
konnten Mitarbeiterinnen mit der notwendigen Qualifikation gefunden werden.
Frage 18:
Mit
Stichtag 30. Juni 2004 stellte sich die Anzahl der Bediensteten (ohne
Karenzierte), die sich in Grundausbildung
befanden, wie folgt dar:
|
gesamt |
Zentralstelle |
59 |
Bundessozialamt (BSB) |
65 |
Gesamt |
124 |
Frage 19:
In der unten stehenden Tabelle sind die Beträge
angeführt, die für die Ausbildung
der Bediensteten des Ressorts aufgewendet wurden. Die Zahlen beinhalten
für die
Jahre 2000 bis 2003 auch die Beträge für Bediensteten
des jetzigen Bundesminister-
iums für Gesundheit und Frauen. Auch
ist eine Trennung der Kosten nach
Ausbildungsbereichen nicht möglich, es werden daher die Gesamtausgaben
(Grundausbildung, Weiterbildung, Supervision, Coaching, Teamentwicklung, sowie
Nebentätigkeitsvergütungen und Reisekosten in Zusammenhang mit
Ausbildung)
angeführt.
2000 |
€ |
722.231 |
2001 |
€ |
915.941 |
2002 |
€ |
876.470 |
2003 |
€ |
571.265 |
Für das Jahr 2004 sind aufgrund besonderer Projekte (ELAK-,
SAP-Ausbildung,
neue erweiterte Grundausbildung) im Budget
1.560.000 € vorgesehen.
Frage 20:
In der folgenden Tabelle ist die Anzahl der
Personen, die an Weiterbildungsmaß-
nahmen teilgenommen haben, getrennt nach Geschlechtern
ausgewiesen. Die Zah-
len beinhalten auch Bedienstete des jetzigen
Bundesministeriums für Gesundheit
und Frauen.
|
männlich |
weiblich |
gesamt |
2000 |
447 |
592 |
1039 |
2001 |
421 |
666 |
1087 |
2002 |
358 |
623 |
981 |
2003 |
292 |
441 |
733 |
Frage 21:
Im Bereich der Zentralleitung standen im Stellenplan 2000
12 Lehrlingsplanstellen
zur Verfügung. Seit dem Stellenplan 2001 stehen keine
Lehrlingsplanstellen zur Ver-
fügung.
Im
Bereich des Bundessozialamtes (vorm. Bundessozialämter) standen im
Stellen-
plan 2000 10 Lehrlingsplanstellen zur Verfügung. Seit dem Stellenplan 2001
stehen
keine Lehrlingsplanstellen zur Verfügung.
Die Stellenpläne für die Jahre 2005 und 2006 sind derzeit noch in Verhandlung.
Frage 22:
Derzeit
stehen keine Lehrlingsplanstellen zur Verfügung. Ich bemühe mich
jedoch
seit längerem Lehrlinge einstellen zu können. Über eine
Zuweisung von Lehrlings-
stellen ist seitens des Bundeskanzleramtes
noch keine Entscheidung gefallen.
Frage 23:
Ich
verweise auf die Beantwortung der Frage 23 der Anfrage Nr. 1944/J durch den
Herrn Bundeskanzler.
Frage 24:
Die Basis des Personal- und Budgetcontrollings im
Bundesministerium für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz ist die
Controllingverordnung des
Bundesministeriums für Finanzen, BGBl. II Nr.
223/1999. Ab dem Jahr 2003 wurde
vom Bundesministerium für Finanzen als Teil des Personal- und
Budgetcontrollings
noch zusätzlich ein
„Maßnahmencontrolling" eingeführt, für welche das
Bundesministerium für Finanzen die in diesem Zusammenhang verwendeten
Formblätter vorgegeben hat.
Im Rahmen des Controllings werden die im laufenden Jahr
aus budgetärer Sicht
erwarteten Abweichungen zum Voranschlag ansatzweise dargestellt. Im
Maßnahmencontrolling wird im Rahmen der laufenden
Budgetcontrollingberichte in
Formblättern über Einsparungspotentiale aus
budgetärer, aber auch aus personeller
Sicht (VBÄ-Basis; Soll- und Istwerte)
an das Bundesministerium für Finanzen
berichtet. Die Daten werden bei jedem Bericht aktualisiert.
Weiters
werden vom Bundeskanzleramt (gemeinsam mit dem Bundesministerium für
Finanzen) für mein Ressort monatliche
Auswertung über Personalstände bzw.
entsprechende Budgetwerte übermittelt. Diese Auswertung wird hinsichtlich
der
enthaltenen Budgetwerte überprüft.
Ich verweise diesbezüglich auch auf die
Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers zu Frage 24 der Anfrage
Nr. 1944/J.
Frage 25:
Der
Ministerratsbeschluss vom 6.5.2003 sieht folgende Ressortziele an ausgaben-
wirksamen
Vollbeschäftigtenäquivalenten jeweils zum Jahresende vor:
2003: 1.104,78
2004: 1.078,27 (-26,51)
2005: 1.052,39 (-25,88)
2006: 1.027,13 (-25,26)
Die Ressortziele wurden nicht auf Zentralstelle bzw. nachgeordnete
Dienststelle her-
unter gebrochen.
Fragen 26 und 27:
Nein.
Frage 28:
Zentralleitung
Die
Pensionsaltersgrenzen erreichen im Jahr 2004 drei Beamte bzw.
Beamtinnen,
im Jahr 2005 ein Beamter und im Jahr
2006 niemand. Unter den erwähnten Be-
diensteten befinden sich ein Sektionsleiter und ein Gruppenleiter.
Bundessozialamt
Die
Pensionsaltersgrenzen erreichen im Jahr 2004 eine Beamtin, im Jahr 2005 zwei
Beamte/Beamtinnen und im Jahr 2006 vier Beamte/Beamtinnen, darunter
befinden
sich zwei Funktionsträger.
Die
Angaben sind exklusive jener Beamten und Beamtinnen, welche sich im Vorru-
hestand befinden.
Eine Aussage, ob tatsächlich
ein Antrag auf Ruhestandsversetzung gestellt wird, ist
aus heutiger Sicht nicht möglich.
Frage 29:
Die Notwendigkeit einer Nachbesetzung ist im Einzelfall zu
prüfen und es können
darüber derzeit noch keine Aussagen
getroffen werden.
Frage 30:
Im
Zeitraum 1. April 2000 bis 30. Juni 2004 wurden in der Zentralstelle meines
Minis-
teriums folgende Sektions-, Gruppen- und
Abteilungsleiter/innen betraut:
01.04.2000 - 31.12.2000:
SL
--> kein
GL
--> kein
AL
--> kein
01.01.2001 - 31.12.2001:
SL
--> kein
GL --> kein
AL --> Präsidialabteilung 4 (nunmehr Abt. l/A/4), Abteilung IV/3, Abteilung V/7
01.01.2002 - 31.12.2002:
SL
--> Sektion II, Sektion
VI (nunmehr Sektion V)
GL
--> kein
AL
--> Abt. Öffentlichkeitsarbeit, Abteilung
l/B/6, Abteilung V/2, Abteilung V/3,
Abteilung V/6
01.01.2003 - 31.12.2003:
SL --> Sektion I
GL --> kein
AL --> Abt. Öffentlichkeitsarbeit (Personenwechsel), Abteilung l/B/7
01.01.2004 - 30.06.2004:
SL --> Sektion III
GL --> kein
AL --> Abteilung IV/A/9, Abteilung V/11
Bemerkt wird, dass jene Funktionsträger (SL, GL und
AL), die im angefragten Zeit-
raum betraut und mit der BMG-Novelle 2003 an das Bundesministerium
für Gesund-
heit und Frauen abgegeben wurden, nicht in
meiner Beantwortung berücksichtigt
sind.
Frage 31:
Vier von fünf Sektionsleiter/innen des
Bundesministeriums für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz haben befristete Funktionen und
zwar bis zu
folgenden Zeitpunkten:
Sektion I --> 5. Februar 2008
Sektion II --> 28. April 2007
Sektion III --> 31. Dezember 2008
Sektion V --> 27. Juni 2007
Frage 32:
Im Jahr 2004 erfolgen voraussichtlich keine Ausschreibungen
für die Funktion einer
Sektionsleitung. Für das Jahr 2005 kann
das noch nicht beantwortet werden.
Frage 33:
Ich verweise auf das als Beilage angefügte
Organigramm zum Stichtag
31. Mai 2004.
Hinsichtlich weiterer Änderungen verweise ich
darauf, dass mit 15. Juli 2004 eine
neue Abteilung l/B/10 (Förderkoordination,
Förderkontrolle, Rentengebarung, Fonds
und Stiftungen) eingerichtet wurde.
Frage 34:
Ja, es besteht ein Personalbedarf von ungefähr 10
MitarbeiterInnen. Die
Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 85/1989,
werden
selbstverständlich eingehalten werden.
Fragen 35 bis 37:
Kein/Keine Mitarbeiter/innen.
Frage 38:
Auf Grund der Errichtung der Buchhaltungsagentur werden
mit Wirksamkeit vom
1.1.2005 voraussichtlich 73 Bedienstete abgegeben.
Federführend bei diesem Aus-
gliederungsprojekt ist das Bundesministerium
für Finanzen.
Fragen 39 und 40:
Am
1.8.2001 wurden 75 Planstellen aus dem Planstellenbereich 1570-Bundessozial-
ämter im Zusammenhang mit der Errichtung der Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds
Servi-
ce Gesellschaft mit beschränkter
Haftung ausgegliedert. Federführend bei diesem
Ausgliederungsprojekt war das Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit, sodass
ich diesbezüglich auf die
Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft und Ar-
beit verweise.
Frage 41:
Niemand.
Frage 42:
Diese
Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung und unterliegt somit nicht
dem Interpellationsrecht.
Fragen 43 und 44:
Gemäß
§ 4 des lAF-Service GmbH Gesetzes steht die Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds
Service Gesellschaft mit beschränkter
Haftung zu 100% im Eigentum des Bundes.
Die Ausübung der Gesellschafterrechte und die Verwaltung der
Anteilserechte
obliegen dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit. An die Insolvenz-
Ausfallgeld-Fonds-Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurden
durch
mein Ressort keine Bundeszuschüsse geleistet.
Frage 45:
Die
Reform der Bundessozialämter (siehe BGBl. I Nr.
150/2002) setzte sich aus zwei
Teilen zusammen: Aus einer
Organisationsreform und aus einer Aufgabenent-
flechtung zwischen Bund und Ländern. Letztere hat das Ziel,
Doppelgleisigkeiten zu
beseitigen, die Kundenfreundlichkeit zu erhöhen und die Effizienz zu
steigern. Diese
wurde inzwischen (weitestgehend) umgesetzt.
Maßnahmen der sozialen Rehabilitation werden
ausschließlich von den Ländern
wahrgenommen, währenddessen sich das Bundessozialamt auf
Angelegenheiten
der beruflichen Rehabilitation konzentriert.
Außerdem werden die früher
zwischen Bund und Ländern in den Bereichen Behin-
derteneinstellungsgesetz, Bundesbehindertengesetz,
Kriegsopferversorgungsgesetz
1957, Heeresversorgungsgesetz und Impfschadengesetz aufgesplitterten Kompeten-
zen in der 2. Instanz nunmehr von einer
einzigen Berufungsbehörde, nämlich der
beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumenten-
schutz
eingerichteten Bundesberufungskommission für Sozialentschädigungs-
und
Behindertenangelegenheiten wahrgenommen.
Auf
Grund der Tatsache, dass sowohl Agenden von den Ländern dem Bund als
auch vom Bund den Ländern übertragen wurden, kann aus personeller
Sicht von
einem "Nullsummenspiel"
ausgegangen werden.
Frage 46:
Eine namentliche Nennung der BeamtInnen, die das Ressort
in Gremien der
EU-Kommission, des Europarates, der OECD oder bei sonstigen Internationalen
Organisationen vertreten, ist vollständig nicht möglich, da es sich
vielfach um
wechselnde Personen handelt und sich die Entsendung jeweils nach den
Sachmaterien im Einzelfall richtet. Die dauerhaft nominierten
Personen in Gremien
dieser Organisationen habe ich erst
kürzlich mit Stand 1. Juni 2004 in meiner
Beantwortung der Fragen 1 bis 5 der parlamentarischen Anfrage Nr. 1823/J
mitgeteilt, auf die ich hiemit verweise (vgl. Nr. 1826/AB).
Frage 47:
Als
Verbindungsbeamte bei Einrichtungen der EU-Kommission sind derzeit keine
MitarbeiterInnen meines Ressorts tätig.
Frage 48:
Niemand.
Frage 49:
Die Expertenpositionen werden nicht national vergeben,
sondern die Beamten
werden von der EU individuell aufgefordert, eine dieser Positionen
zu besetzen.
Frage 50:
Um diese Frage beantworten zu können, wäre die
Durchsicht sämtlicher
Personalakte erforderlich, sodass im Hinblick auf den damit verbundenen zu
große
Verwaltungsaufwand eine inhaltliche Beantwortung dieser Frage nicht
möglich ist.
Fragen 51 und 52:
Dazu verweise ich auf die Beantwortung des Herrn Bundeskanzlers zu
den Fragen
51 und 52 der Anfrage Nr. 1944/J.
Beilage