1946/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.08.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

GZ 040502/171-I/4/04

 Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

                                     

Wien, am 27. August 2004

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1947/J vom 28. Juni 2004 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend "Personalabbau durch die Schwarz-Blaue Bundesregierung – Schüssel II", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zunächst darf festgehalten werden, dass die Bundesregierung überaus bemüht ist, die Kosten der Verwaltung durch Straffung von Abläufen und Verschlankung der Organisation zu minimieren.

 

In meinem Ressort wird diesen Erfordernissen durch die in Finalisierung befindliche, seit Jahrzehnten tiefgreifenste Reform der Finanzverwaltung Rechnung getragen. Die angesprochene Reform soll nicht nur dazu führen, Verwaltungsabläufe wesentlich zu verbessern und den Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen transparenter, schneller und damit bürgerorientierter zu machen, sondern auch gleichzeitig freigewordene Einsparungspotentiale zu lukrieren.

 


Zu 1.:

Zu den nachstehenden Werten ist im Sinne der Anfrage festzuhalten, dass auf Grund der Novellierung des Bundesministeriengesetzes (BMG),
BGBL. I Nr. 16/2000, die folgenden Angaben für das Jahr 2000 den Zeitraum vom 1. April 2000 bis 31. Dezember 2000 betreffen.

 

In der Zentralleitung erfolgte im Jahr 2000 eine Einsparung von insgesamt 15, im Jahr 2001 von 18, im Jahr 2002 von 62 (davon 53 an die Finanzmarktaufsicht abgegeben), im Jahr 2003 von 8 und im Jahr 2004 (Stand: 30.06.) von 6 Planstellen.

 

Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen wurden die Planstellen in den nachstehend angeführten Jahren um folgende Zahlen reduziert:

 

Jahr  2000:

Planstellenbereich

Anzahl

Finanzlandesdirektionen

397 Planstellen

Bundespensionsamt

5 Planstellen

Finanzprokuratur

3 Planstellen

Hauptpunzierungs- und Probieramt

2 Planstellen

Summe

407 Planstellen

 

Jahr  2001:

Planstellenbereich

Anzahl

Finanzlandesdirektionen

299 Planstellen

Bundespensionsamt

5 Planstellen

Finanzprokuratur

2 Planstellen

Hauptpunzierungs- und Probieramt

4 Planstellen

Summe

310 Planstellen

 


Jahr  2002:

Planstellenbereich

Anzahl

Finanzlandesdirektionen

411 Planstellen

Bundespensionsamt

6 Planstellen

Finanzprokuratur

2 Planstellen

Hauptpunzierungs- und Probieramt *)

49 Planstellen

Summe

468 Planstellen

 

*) Die Auflösung des Hauptpunzierungs- und Probieramtes erfolgte gemäß BGBL.
  Nr. 24/2001 mit Wirksamkeit vom 1. April 2001. Die diesbezügliche Abbildung
  der Auswirkungen im Stellenplan war jedoch erst mit 1. Jänner 2002 möglich.

 

Jahr  2003:

Planstellenbereich

Anzahl

Finanzlandesdirektionen

665 Planstellen

Bundespensionsamt

23 Planstellen

Finanzprokuratur

5 Planstellen

Unabhängiger Finanzsenat *)

0 Planstellen

Summe

693 Planstellen

*) Die Einrichtung des Unabhängigen Finanzsenates erfolgte mit 1. Jänner 2003.

 

Jahr  2004 (Stand: 30.06.):

Planstellenbereich

Anzahl

Finanzlandesdirektionen

1.351 Planstellen

Bundespensionsamt

4 Planstellen

Finanzprokuratur

1 Planstelle

Unabhängiger Finanzsenat

0 Planstellen

Summe

1.356 Planstellen

 


Zu 2.:

Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass sich die nachstehende Darstellung – analog zur Fragestellung – nur auf Beamte bezieht und die Angaben für das Jahr 2000 lediglich den Zeitraum ab dem 1. April 2000 betreffen.

 

Für die nachstehend angeführte Anzahl an Beamten ist durch Erklärung nach § 15 Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG) 1979 die Versetzung in den Ruhestand bewirkt worden bzw. nach § 13 BDG ein Übertritt in den Ruhestand erfolgt:

 

In der Zentralleitung:

Jahr 2000 – 23 Beamte (inkl. 1 Beamter mit Ablauf des 65. Lebensjahres)

Jahr 2001 – 12 Beamte

Jahr 2002 – 23 Beamte

Jahr 2003 – 17 Beamte

Jahr 2004 (bis 30.06.) – 5 Beamte

 

Bei den nachgeordneten Dienststellen:

 

Jahr  2000:

Planstellenbereich

Anzahl

Finanzlandesdirektionen

271 Beamte

Bundespensionsamt

1 Beamter

Finanzprokuratur

4 Beamte

Hauptpunzierungs- und Probieramt

1 Beamter

Summe

277 Beamte

 


Jahr  2001:

Planstellenbereich

Anzahl

Finanzlandesdirektionen

203 Beamte

Bundespensionsamt

3 Beamte

Finanzprokuratur

0 Beamte

Hauptpunzierungs- und Probieramt

0 Beamte

Summe

206 Beamte

 

Jahr  2002:

Planstellenbereich

Anzahl

Finanzlandesdirektionen

225 Beamte

Bundespensionsamt

1 Beamter

Finanzprokuratur

1 Beamter

Hauptpunzierungs- und Probieramt

0 Beamte

Summe

227 Beamte

 

Jahr  2003:

Planstellenbereich

Anzahl

Finanzlandesdirektionen

273 Beamte

Bundespensionsamt

0 Beamte

Finanzprokuratur

0 Beamte

Summe

273 Beamte

 

Jahr  2004 (Stand: 30.06.):

Planstellenbereich

Anzahl

Finanzlandesdirektionen

20 Beamte

Bundespensionsamt

0 Beamte

Finanzprokuratur

0 Beamte

Summe

20 Beamte

 


Zu 3. und 25.:

In diesem Zusammenhang verweise ich auf den entsprechenden Ministerratsbeschluss. Seitens der Bundesregierung wurde dabei zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes für das Jahr 2004 eine Planstellenreduzierung im Ausmaß von 2,5 % vereinbart. Als Einsparungsvorgaben für die Stellenpläne 2005 und 2006 ist eine Reduktion der Planstellen für 2005 und 2006 um je 1,7 % vorzunehmen.

 

Auf Grund des Umstandes, dass die Stellenpläne für die Jahre 2005 und 2006 noch nicht beschlossen sind, ersuche ich um Verständnis, dass derzeit eine Beantwortung leider nicht möglich ist.

 

Zu 4.:

Im Zeitraum 1. Jänner 2004 bis 30. Juni 2004 wurden in der Zentralleitung bereits 6 Planstellen bzw. VBÄs eingespart.

 

Bei den nachgeordneten Dienststellen ergaben sich in diesem Zeitraum folgende Änderungen im Personalstand:

 

Planstellenbereich

Anzahl

VBÄ

Finanzlandesdirektionen

-1.042

-1.013,10

Bundespensionsamt

-1

-1,01

Finanzprokuratur

-1

-2,00

Unabhängiger Finanzsenat

+1

-0,04

Summe

-1.043

-1.016,15

 

Dazu ist ergänzend anzumerken, dass mit 1. Mai 2004 insgesamt 988 Zoll­wachebedienstete vom Bundesministerium für Finanzen in das Bundes­ministerium für Inneres versetzt wurden.

 


Zu 5.:

In der Zentralleitung wurden anzahlmäßig nachstehende Dienstverhältnisse mit Bediensteten aufgelöst. Die hohe Anzahl im Jahr 2002 ergibt sich durch die Gründung der Finanzmarktaufsicht. Da Vertragsbedienstete Arbeitnehmer der Gesellschaft wurden, war das Dienstverhältnis mit dem Bundesministerium für Finanzen formell zu beenden.

 

Jahr

Anzahl

2000

14 Bedienstete

2001

13 Bedienstete

2002

33 Bedienstete

2003

14 Bedienstete

2004 (Stand 30.06.)

6 Bedienstete

 

Seit dem Jahr 2000 wurden bei den nachgeordneten Dienststellen folgende Dienstverhältnisse von Vertragsbediensteten beendet:

 

Jahr  2000:

Planstellenbereich

Anzahl

Finanzlandesdirektionen

339 Bedienstete1)

Bundespensionsamt

7 Bedienstete

Finanzprokuratur

2 Bedienstete

Hauptpunzierungs- und Probieramt *)

2 Bedienstete

Summe

350 Bedienstete

 

Jahr  2001:

Planstellenbereich

Anzahl

Finanzlandesdirektionen

371 Bedienstete1)

Bundespensionsamt

6 Bedienstete

Finanzprokuratur

2 Bedienstete

Hauptpunzierungs- und Probieramt

1 Bediensteter

Summe

380 Bedienstete


Jahr  2002:

Planstellenbereich

Anzahl

Finanzlandesdirektionen

276 Bedienstete1)

Bundespensionsamt

2 Bedienstete

Finanzprokuratur

1 Bediensteter

Summe

279 Bedienstete

 

Jahr  2003:

Planstellenbereich

Anzahl

Finanzlandesdirektionen

350 Bedienstete1)

Bundespensionsamt

2 Bedienstete

Finanzprokuratur

2 Bedienstete

Unabhängiger Finanzsenat *)

1 Bediensteter

Summe

355 Bedienstete

*)  Die Einrichtung des Unabhängigen Finanzsenates erfolgte mit 1. Jänner 2003.

 

Jahr  2004 (Stand: 30.06.):

Planstellenbereich

Anzahl

Finanzlandesdirektionen

212 Bedienstete1)

Bundespensionsamt

1 Bediensteter

Finanzprokuratur

0 Bedienstete

Unabhängiger Finanzsenat

0 Bedienstete

Summe

213 Bedienstete

1)  In diesen Wert sind jeweils auch Bodenschätzer-Hilfskräfte (befristete Dienstverhältnisse)
    enthalten.

 

Zu 6.:

In der Zentralleitung gab es zu den angefragten Stichtagen folgende offene Planstellen:

 

Ø      zum Stichtag 31.12.2003 – 24 Planstellen

Ø      zum Stichtag 30.06.2004 – 22 Planstellen

 

In den nachgeordneten Dienststellen gab es mit Stichtag 31. Dezember 2003 im Bereich der Finanzlandesdirektionen 804 freie Planstellen, im Bereich des Bundespensionsamtes 13 freie Planstellen, im Bereich der Finanzprokuratur keine freie Planstelle sowie im Bereich des Unabhängigen Finanzsenates
10 freie Planstellen.

 

Mit Stichtag 30. Juni 2004 gab es im Bereich der Finanzlandesdirektionen 527 freie Planstellen, im Bereich des Bundespensionsamtes 10 freie Planstellen, im Bereich der Finanzprokuratur keine freie Planstelle sowie im Bereich des Unabhängigen Finanzsenates 8 freie Planstellen.

 

Zu 7. bis 9.:

In der österreichischen Finanzverwaltung bestehen keine grundsätzlichen personellen Defizite, vielmehr sind – wie in jeder großen Organisation – kontinuierliche Weiterentwicklungen in der personellen Struktur eine permanente Herausforderung. In diesem Sinne ist insbesondere die sukzessive Verstärkung der Außenprüfung vor allem durch Umschichtung von frei werdenden Kapazitäten auf Grund der elektronischen Steuererklärung aber auch durch gezielte Nachbesetzungen anzuführen. Punktuelle Maßnahmen im Zusammenhang mit einem adäquaten Personaleinsatz werden derzeit weiters auf Grund der Reorganisation der Zollverwaltung aus Anlass der EU-Osterweiterung gesetzt. Der Vollzug der Ressortagenden trotz sinkender Personalressourcen wird durch den in der Finanzverwaltung eingeleiteten tiefgreifenden Reformprozess gewährleistet. Eine neue Aufbau- und Ablauforganisation nach den Grundsätzen des New Public Management und die Forcierung von e-Government sind die Eckpunkte dieses mehrjährigen Reformprozesses.

 


Durch die von den Reorganisationsmaßnahmen initiierten Straffungen der Verwaltung unter gleichzeitiger Nutzung von Synergieeffekten auf allen Ebenen ist die Garantie eines ordnungsgemäßen und bürgerfreundlichen Verwaltungsvollzuges gegeben, sodass derzeit keine Defizite festzustellen sind.

 

Durch die Reform wurden Verwaltungsabläufe wesentlich verbessert und vereinfacht, sodass der Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen transparenter, schneller und damit bürgerorientierter durchgeführt wird, bei gleichzeitiger Lukrierung der freigewordenen Einsparungspotentiale.

 

Zu 10.:

In der Zentralstelle wurden seit 2000 insgesamt 2 Bedienstete mittels Bescheid – ohne jeweilige persönliche Zustimmung – in den Ruhestand versetzt.

 

Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen wurden im Zeitraum 1. Jänner 2000 bis 30. Juni 2004 insgesamt 2 Bedienstete gemäß § 15a BDG von Amts wegen in den Ruhestand versetzt.

 

Zu 11.:

Gegen die Ruhestandsversetzungen in der Zentralstelle hat keiner der Bediensteten ein Rechtsmittel ergriffen.

 

Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen wurde von beiden betroffenen Bediensteten ein Rechtsmittel ergriffen. Ein Verfahren davon ist in
II. Instanz anhängig und im zweiten Fall wurde Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht.

 


Zu 12.:

In der Zentralleitung erfolgten folgende Neueinstellungen (Neuaufnahmen):

 

Jahr 2000

6 Bedienstete

Jahr 2001

4 Bedienstete

Jahr 2002

15 Bedienstete

Jahr 2003

21 Bedienstete

Jahr 2004 (bis 30.06.2004)

10 Bedienstete

 

Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen erfolgten folgende Neueinstellungen (Neuaufnahmen):

 

Jahr  2000:

Planstellenbereich

Anzahl

Finanzlandesdirektionen

38 Bedienstete

Bundespensionsamt

0 Bedienstete

Finanzprokuratur

0 Bedienstete

Summe

38 Bedienstete

Jahr  2001:

Planstellenbereich

Anzahl

Finanzlandesdirektionen

9 Bedienstete

Bundespensionsamt

1 Bediensteter

Finanzprokuratur

1 Bediensteter

Summe

11 Bedienstete

 

Jahr  2002:

Planstellenbereich

Anzahl

Finanzlandesdirektionen

9 Bedienstete

Bundespensionsamt

0 Bedienstete

Finanzprokuratur

3 Bedienstete

Summe

12 Bedienstete

 

Jahr  2003:

Planstellenbereich

Anzahl

Finanzlandesdirektionen

35 Bedienstete

Bundespensionsamt

0 Bedienstete

Finanzprokuratur

3 Bedienstete

Unabhängiger Finanzsenat *)

3 Bedienstete

Summe

41 Bedienstete

 

*) Die Einrichtung des Unabhängigen Finanzsenates erfolgte mit 1. Jänner 2003.

 

Jahr  2004 (bis 30.06.2004):

Planstellenbereich

Anzahl

Finanzlandesdirektionen

59 Bedienstete

Bundespensionsamt

0 Bedienstete

Finanzprokuratur

0 Bedienstete

Unabhängiger Finanzsenat

1 Bediensteter

Summe

60 Bedienstete

 

Zu 13.:

Grundsätzlich möchte ich dazu anmerken, dass sich Neuaufnahmen nach dem Stellenplan, dem entsprechenden Ministerratsbeschluss, der die Einsparungsquote für das Ressort festsetzt, den Bedürfnissen des Ressorts und nach künftigen Abgängen orientieren. Letztere sind jedoch nur sehr schwer vorhersehbar und können daher oftmals nicht beziffert werden.

 

In der Zentralleitung sind bis Ende 2004 12 Neueinstellungen geplant.
Für das Jahr 2005 ist derzeit an Neuaufnahmen lediglich der für die
EU-Präsidentschaft erforderliche Personalmehrbedarf von voraussichtlich
33 Bediensteten geplant. Hiezu verweise ich auf die Ausführungen zu
Frage 34.

 

Für den Bereich der nachgeordneten Dienststellen sind bis Ende 2004
20 und im Jahre 2005 58 Neueinstellungen geplant.

 

Zu 14.:

Im Bundesministerium für Finanzen gab es im Jahr 2001 ein Auswahlverfahren, welches durch einen Unternehmensberater durchgeführt wurde.

 

Zu 15.:

Zum Stichtag  30.06.2004 sind in der Zentralleitung 16 und im Bereich der nachgeordneten Dienststellen 2 Personen über Personalleasingfirmen tätig.

 

Zu 16.:

Für die zur Verfügungstellung von qualifizierten Fachkräften wurden an die nachstehend angeführten Unternehmen folgende Beträge ausbezahlt:

 

Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung GmbH Flexwork, Wien:

Jahr 2000 - 187.329,42 €

Jahr 2001 - 573.663,55 €

Jahr 2002 - 636.049,47 €

Jahr 2003 – 549.475,89 €

Jahr 2004 – 222.436,47 €

 

Manpower Austria, Personaldienstleistungs GmbH, Wien:

Jahr 2001 - 43.849,97 €

Jahr 2002 - 122.101,90 €

Jahr 2003 - 630.582,67 €

Jahr 2004 - 534.992,66 €

 


Institut für Bildung und Innovation, Wien:

Jahr 2001 – 9094,98 €

Jahr 2002 – 130.130,50 €

Jahr 2003 – 150.578,57 €

Jahr 2004 – 99.907,30 €

 

Diese Gesamtbeträge beinhalten den Gehalt der Mitarbeiter, die Lohnneben-
kosten und die Vermittlungsgebühren.

 

Zu 17.:

Das Gehaltssystem des öffentlichen Dienstes wurde durch die Besoldungsreform Mitte der 90iger Jahre wesentlich verbessert und den Marktbedingungen angenähert. Dadurch ist es beispielsweise gelungen, die Einstiegsgehälter im öffentlichen Dienst deutlich anzuheben, die Lebensverdienstkurve abzuflachen und damit den Eintritt attraktiver zu gestalten.

 

Im Bereich der obersten Führungskräfte und ExpertInnen scheint die Vergleichbarkeit der Gehälter im öffentlichen Dienst mit denen der Privatwirtschaft noch nicht ganz verwirklicht. Eine Annäherung an dieses Thema hat zahlreiche Facetten und setzt vor allem auch eine entsprechende politische Willensbildung voraus.

 

Das bestehende Gehaltsschema in Verbindung mit den bisherigen Auswahlverfahren hat bis dato ausgereicht, um das notwendige qualifizierte Personal zu finden bzw. anzuwerben.

 

Zu 18.:

Ich darf vorweg bemerken, dass Aus- und Fortbildung in der österreichischen Finanzverwaltung einen traditionell sehr hohen Stellenwert hat. Die Finanzverwaltung als Expertenorganisation ist geprägt vom hohen Fachwissen ihrer Bediensteten. Aktuelle Personalentwicklungsbestrebungen gehen dahin, die Menge des am Beginn des Berufslebens im Rahmen der Dienstprüfung zu erwerbenden Lernstoffs zu verringern und im Gegenzug die berufsbegleitende Fortbildung zu verstärken. Lernen soll als lebenslanger Prozess verstanden werden. Damit soll eine verstärkte Orientierung der Bildungsaktivitäten am unmittelbaren Bedarf des jeweiligen Arbeitsplatzes erreicht werden. Zusätzlich wurde beginnend ab 2002 die bis dahin nur rudimentär vorhandene Managementausbildung der Führungskräfte des Bundesministeriums für Finanzen ausgebaut und in zeitgemäßer Form eingerichtet.

 

Dementsprechend absolvieren laufend zahlreiche Bedienstete der Finanzverwaltung die unterschiedlichsten Aus- und Fortbildungsaktivitäten. Der Großteil davon wird durch die ressortinterne BundesFinanzAkademie abgewickelt. Die Formen der Bildungsaktivitäten reichen dabei vom klassischen Seminar über eLearning, selbstgesteuerte Lernformen, Mentoring und Coaching  bis zu training on the job und Projektlernen.

 

Zum Stichtag 30. Juni 2004 befanden sich 275 Bedienstete in Grund­ausbildung. Davon waren 16 Bedienstete der Zentralleitung und 259 von nachgeordneten Dienststellen.

 

Zu 19.:

Für die Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen wurden folgende Beträge für die Weiterbildung ausgegeben:

 

Jahr:

Betrag (in €)

2000

26.982,28

 

2001

79.081,99

 

2002

276.761,38

 

2003

526.574,66

 

 

Für das Jahr 2004 sind für die Weiterbildung der Bediensteten
537.000,- € budgetiert.

 

Zu 20.:

An Aus- und Weiterbildung haben in den Jahren 2000 bis 2003 anzahlmäßig nachstehende MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für Finanzen teilgenommen:

 

Anzahl:

2000

2001

2002

2003

insgesamt

107x

156

318

252

davon weiblich

55x

78

150

114

davon männlich

52x

78

168

138

 

x) Angemerkt wird, dass die EDV-Erfassung der Bildungsdaten ab dem 2. Quartal 2000 erfolgte. Daher sind die Daten für das Jahr 2000 unvollständig. Eine Rückerfassung bzw. Erhebung ist jedoch aus verwaltungsökonomischen Gründen leider nicht möglich.

 

Zu den Weiterbildungskosten in Relation zu der Anzahl der Bediensteten im Jahre 2003 sei erklärend angeführt, dass in diesem Jahr erstmals Weiterbildungsmaßnahmen erfolgten, die gezielt auf den Bereich "Entwicklungsmaßnahmen für Schlüsselpositionen" ausgerichtet waren: Das bedeutet, dass einige strategisch relevante Zielgruppen ausgewählt wurden, die umfangreiche, mehrteilige Weiterbildungsmaßnahmen (und nicht mehr Einzelseminare) absolvierten. Konkret wurden Lehrgänge für Führungs-kräfte, für High Potentials und für Aufsichtsorgane durchgeführt, wobei jede/r TeilnehmerIn mehrere  Seminare besuchte (z.B. High Potentials die Module: Personalmanagement, Veränderungsmanagement, Konfliktmanage-ment und mehrere Maßnahmen im Rahmen ihrer Projektarbeit). Dementsprechend ist die Anzahl der MitarbeiterInnen, die an Weiterbildung teilnahmen gesunken, die Kosten pro TeilnehmerIn aber gestiegen.

 

Neben diesen Schlüsselpositionen war das Jahr 2003 dem Schwerpunkt "Ausbildung Projektmanagement"  gewidmet. Auch hier erhielten die TeilnehmerInnen eine mehrteilige Ausbildung mit oben genanntem Begleiteffekt.

 

Darüber hinaus fielen im Bereich eLearning-Weiterbildung  (Lernprogramme, Lernplattformen etc.) Kosten an, die nicht einzelnen TeilnehmerInnen, wohl aber dem Bereich Aus- und Weiterbildung zugerechnet werden.

 

Abschließend möchte ich dazu anmerken, dass es sich bei den genannten Zahlen um Bildungstage handelt, die im Personalinformationssystem des Bundes erfasst wurden. Darin sind Lernformen wie training on the job, Projektlernen, u.a., nicht enthalten.

 

Zu 21. und 22.:

In der Zentralleitung wurden in den Jahren 2000 bis 2001 von den jeweils
8 Lehrlingsplanstellen keine eingespart, von den für 2002 vorgesehenen
7 Lehrlingsplanstellen ebenfalls keine. Im Jahr 2003 wurden alle insgesamt 7 Lehrlingsausbildungsplätze gestrichen. Für das Jahr 2004 waren keine Lehrlingsausbildungsplätze vorgesehen.

 

Im nachgeordneten Bereich wurden in den Jahren 2000 bis 2001 von den jeweils 38 Lehrlingsplanstellen keine eingespart. Im Jahr 2002 waren nur mehr 32 Lehrlingsplanstellen vorgesehen, was einer Streichung von 6 Lehrlingsausbildungsplätzen entspricht. Im Jahr 2003 und für das Jahr 2004 waren keine Lehrlingsarbeitsplätze mehr vorgesehen, was einer Streichung von 32 Lehrlingsplanstellen im Jahr 2003 entspricht.

 

Für die Kalenderjahre 2005 und 2006 können noch keine Aussagen getroffen werden, da die Stellenplanverhandlungen mit dem Bundeskanzler­amt abgewartet werden müssen.

 

Zu 23.:

Hiezu verweise ich auf die parlamentarische Anfrage Nr. 1944/J durch den Herrn Bundeskanzler.

 

Zu 24.:

Erhebungen im Zusammenhang mit Personalcontrolling erfolgen zentral durch das Bundeskanzleramt. Zu diesem Zweck werden an alle Ressorts monatlich Listen über Personalzahlen übermittelt. Diese Meldungen bzw. Anfragen des Bundeskanzleramtes werden von jedem Ressort auf Richtigkeit und Einhaltung der Vorgaben überprüft sowie einer permanenten Evaluierung unterzogen.

 

Somit geschieht das Personalcontrolling im Bundesministerium für Finanzen über den Stellenplan, die Zielvereinbarungen und die vom Bundeskanzleramt festgelegten Personalcontrollingpunkte (PCP).

 

Darüber hinaus wird derzeit an einem weiteren Ausbau des ressortinternen Personalcontrollings gearbeitet, um auf die besonderen Bedürfnisse der
Organisation im Zuge der Finanzreform noch besser eingehen zu können.

 

Des Weiteren verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1944/J durch den Herrn Bundeskanzler.

 

Zu 26. und 27.:

Die Abteilung Personalentwicklung hat für die Führungskräfte meines Ressorts ein Führungskräftehandbuch ausgearbeitet, welches Regelungen und Richtlinien zu vielen Stadien des Berufslebens, wie z.B. Personalressourcenbewirtschaftung, Suche & Auswahl, Einarbeitung, Mitarbeitergespräch, Management by objectives, Bildung, Austrittsgespräch, etc., enthält. Dieses Handbuch wurde von mir persönlich den Führungskräften des Bundesministeriums präsentiert. Da es sich dabei um eine umfangreiche Unterlage handelt, ersuche ich um Verständnis, dass ich aus verwaltungsökonomischen Gründen von einer Vervielfältigung abgesehen habe. Bei Bedarf kann das Führungskräfte-Manual aber selbstverständlich im Bundesministerium für Finanzen eingesehen werden. Außerdem sind Auszüge davon im Intranet der Finanzverwaltung abrufbar.

 

Zu 28.:

Nachstehend eine Auflistung der Anzahl von Beamten, die im Bundesministerium für Finanzen bei Vorliegen der entsprechenden Vorraussetzungen Anträge auf Übertritt in den Ruhestand stellen können:

 

Jahr

Anzahl

davon Funktionsträger

2004

102

1 Sektionsleiter, 3 Abteilungsleiter

2005

194

1 Sektionsleiter, 4 Abteilungsleiter

2006

317

1 Sektionsleiter, 6 Abteilungsleiter

 

Hiezu ist ergänzend anzuführen, dass die Angaben in der Tabelle keinen Rückschluss bzw. keine dezidierte Festlegung bezüglich der tatsächlichen Zeitpunkte und der Anzahl an Ruhestandsversetzungen bzw. Pensionsanträge zulassen.

 

Zu 29.:

Ich ersuche um Verständnis, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt hiezu keine konkreten Aussagen getroffen werden können.

 

Zu 30.:

Im Bundesministerium für Finanzen wurden von 2000 bis 30.06.2004 nachstehende Neubesetzungen in der Funktion eines Sektionschefs (Sektionsleiters), Gruppenleiters oder Abteilungsleiters vorgenommen:

 

Jahr

Neubesetzung

2000

1 Gruppenleiter

2001

1 Abteilungsleiter

2002

2 Sektionsleiter, 1 Gruppenleiter, 2 Abteilungsleiter

2003

1 Gruppenleiter, 10 Abteilungsleiter

2004 (bis 30.06.)

keine

 

Zu 31.:

Im Bundesministerium für Finanzen haben vier Sektionsleiter befristete Verträge.

 

Die Befristungen laufen zu folgenden Terminen aus:

Sektion I mit 31.10.2007,

Sektion II mit 31.08.2007,

Sektion III mit 30.09.2004 und

Sektion VI mit 13.09.2005.

 

Zu 32.:

Soweit es derzeit absehbar bzw. bekannt ist, wird im Jahr 2004 keine Ausschreibung für die Funktion von Sektionsleitern erfolgen. Für das Jahr 2005 können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden.

 

Zu 33.:

Das derzeit aktuelle Organigramm des Bundesministeriums für Finanzen ist im Internet unter http:\\www.bmf.gv.at einsehbar.

 

Dieses Organigramm wird mit September 2004 – nach Abschluss aller Organisationsänderungen (Restrukturierungen) – adaptiert.

 

Vervollständigend möchte ich erwähnen, dass derzeit in der Zentralleitung eine weitere Änderung durch Ausgliederung der Buchhaltungsagenden in die neu geschaffene Buchhaltungsagentur erfolgt.

 

Zu 34.:

Die Abwicklung einer Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union stellt für ein Bundesministerium eine bedeutende inhaltliche und organisatorische Herausforderung dar. Es gilt, zusätzlich zum normalen Tagesbetrieb noch die inhaltlichen Interessen der Gesamt-EU zu vertreten. Dazu kommt die organisatorische und logistische Abwicklung zahlreicher Tagungen und Kongresse.

 

All dies ist in einer seit 1. Mai 2004 vergrößerten EU bei einem gegenüber 1998 deutlich verringerten Personalstand mit dem vorhandenen Personal nicht möglich. Das Bundeskanzleramt prüft daher derzeit die zeitlich befristete Einrichtung von zusätzlichen Planstellen, die den Ressorts zur Verfügung gestellt werden sollen. Die genaue Anzahl, die rechtlichen Rahmenbedingungen und das procedere der Besetzung stehen noch nicht fest.

 

Im Bundesministerium für Finanzen werden zur Bewältigung der im Rahmen der EU-Präsidentschaft anfallenden Aufgaben voraussichtlich
33 Mitarbeiter benötigt. Zunächst wird primär versucht, diese Mitarbeiter aus dem eigenen Personalstand zu rekrutieren. Es kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage über die benötigte Anzahl an neuen MitarbeiterInnen getroffen werden.

 

Des Weiteren verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1944/J durch den Herrn Bundeskanzler.

 


Zu 35.:

Vom Bundesministerium für Finanzen sind mit Stichtag 30. Juni 2004 nachstehende Anzahl von MitarbeiterInnen in ausgegliederten oder privatisierten Einrichtungen bzw. Unternehmen tätig:

 

Planstellenbereich

Anzahl

Bundesbeschaffungs-GesmbH

2

Finanzmarktaufsicht

26

Bundesrechenzentrum – GesmbH

9

Bundespensionsamt

147

Finanzprokuratur

100

Unabhängiger Finanzsenat

294

Summe

578

 

Zu 36.:

Vom Bundesministerium für Finanzen wurden keine Aufträge erteilt.

 

Zu 37.:

Dem Bundesministerium für Finanzen ist kein sogenannter "Personalpool" bzw. die Existenz eines solchen bekannt.

 

Zu 38.:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind folgende Privatisierungen von
Unternehmungen, bei denen die Anteilsrechte des Bundes vom Bundesministerium für Finanzen wahrgenommen werden, geplant: Flughafen Graz BetriebsgmbH, Flughafen Linz GmbH und Österreichische Exportfonds GmbH.

 

Zu 39.:

Im Bundesministerium für Finanzen wurden seit dem Jahr 2000 nachstehende Ausgliederungen oder Privatisierungen durchgeführt:

Bundesbeschaffungs – GesmbH, Finanzmarktaufsicht, Buchhaltungsagen-tur des Bundes, Österreichischer Bundesverlag GmbH, Salzburger Flughafen GmbH, Kärntner FlughafenbetriebsgmbH, Tiroler Flughafen-betriebsgmbH, BUWOG-Bauen und Wohnen GesmbH, WAG-Wohnungs-anlagen GesmbH, ESG-WohnungsgesmbH Villach, EBS-WohnungsgesmbH Linz und WBG-Wohnen und Bauen Gesellschaft Wien.

 

Zu 40.:

Die Ausgliederungen bzw. Privatisierungen waren sehr erfolgreich, da durch die damit geschaffene Möglichkeit einer privatwirtschaftlich verpflichteten Unternehmensführung der bürokratische Aufwand minimiert, die Verwaltungseffizienz wesentlich gesteigert sowie die Auftragserledigung essentiell gestrafft und beschleunigt werden konnte.

 

Ein vorrangiges Ziel dieser Bundesregierung ist die Reduktion des Staates auf seine Kernkompetenzen, unter anderem durch Privatisierung von nicht zu den Kernaufgaben des Bundesministeriums für Finanzen zählenden Bundesbeteiligungen. Daher kam es entsprechend diesen Vorgaben auch zu einer Strukturbereinigung des Portfolios meines Ressorts, wobei vor allem die Bereiche Flughäfen, Bundesverlag sowie Wohnbaugesellschaften als nicht zur Kernkompetenz des Bundes gehörend identifiziert und veräußert wurden. Durch diese Privatisierungen wurden wesentliche Schritte in der Beteiligungsstrategie meines Ressorts gesetzt, nämlich einerseits eine weitere Reduzierung des Staates auf seine Kernkompetenzen und andererseits eine Lukrierung wesentlicher Einnahmen für den Bundeshaushalt durch die erzielten Veräußerungserlöse.

 

Zu 41.:

Allgemein ist festzuhalten, dass Vertragsbedienstete zum Zeitpunkt der Ausgliederung Arbeitnehmer der jeweiligen Gesellschaft wurden und daher keine Zuteilung erfolgte.

 

Bei den ausgegliederten oder privatisierten Unternehmen sind daher zum Stichtag 30. Juni 2004 keine Bediensteten dienstzugeteilt.

 

Zu 42.:

Da diese Frage nicht einen Gegenstand der Vollziehung betrifft ersuche ich um Verständnis dafür, dass ich diese Frage nicht beantworte.

 

Zu 43. und 44.:

An nachfolgende ausgegliederte bzw. privatisierte Unternehmen wurden jährlich echte Bundeszuschüsse geleistet:

 

BundesbeschaffungsgmbH:

Jahr

BVA

tatsächliche Zahlung

 

2000

--------------

keine Zahlungen

 

2001

2.180.185,- €

2.180.185,- €

 

2002

3.270.000,- €

3.268.158,- €

 

2003

4.632.000,- €

1.994.000,- €

 

2004

4.632.000,- €

1.167.000,- €

(Stichtag 30.06.2004)

 

Dieser Bundeszuschuss wurde in den Budgets 2003 und 2004 auf dem
Ansatz 1/50148 verbucht.

 

Finanzmarktaufsicht:

Jahr

BVA

tatsächliche Zahlung

 

2000

--------------

keine Zahlungen

 

2001

0,- €

750.000,- €

 

2002

2.750.000,- €

2.750.000,- €

 

2003

3.500.000,- €

3.500.000,- €

 

2004

3.500.000,- €

2.625.000,- €

(Stichtag 30.06.2004)

 

Dieser Bundeszuschuss wurde in den Budgets 2003 und 2004 auf dem
Ansatz 1/50127 verbucht.

 

Zu 45.:

Vom Bundesministerium für Finanzen wurden keine Aufgaben an andere Gebietskörperschaften abgegeben.

 

Zu 46.:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich die Entsendung von Bediensteten nach der jeweiligen Sachmaterie richtet. Das hat zur Folge, dass die Mitarbeiter entsprechend ihrer Fachkompetenz entsandt werden und in den Personen immer wieder Wechsel eintreten.

 

Vom Bundesministerium für Finanzen sind derzeit nachstehende Bedienstete in internationalen Organisationen tätig:

 

MR Dr. Edith Kitzmantel

Weltbank, Director

OR Dr. Leander Treppel

Weltbank, Adviser

MR Dr. Kurt Bayer

Weltbank, Director

MR Robert Horvath

EU-Kommission, Heranführungsberater CR

MR Mag. Peter Zeller

EU-Kommission, Heranführungsberater CR

MR Dr. Helga Zechtl

EU-Kommission, Nationale Expertin

AD RR Hanns-Jörg Fasching

EU-Kommission, Heranführungsberater Rumänien

Dr. Iris Leixner

EU-Mission, Referentin Wirtschaftspolitik

MR Mag. Gerhard Lerchbaumer

EU-Mission, Referent Wirtschaftspolitik

Mag. Rudolf Paul

EU-Mission, Referent Budgetwesen


 

MR Dr. Andrea Binder

EU-Mission, Referentin Zollwesen

OR Mag. Helmut Schamp

EU-Mission, Referent Steuer-Verbrauchsteuerwesen

VB Ulrike Binder-Krieglstein

EU-Mission, Sekretariat

Beamter Ing. Günter Wernig

EU-Kommission, Experte OLAF

 

Zu 47.:

In der ständigen Vertretung sind derzeit 5 Mitarbeiter des Bundesministeriums für Finanzen beschäftigt.

 

Aufgrund der erforderlichen Fachkompetenz ist aber oftmals ein Wechsel der Mitarbeiter sowie deren Anzahl erforderlich.

 

Zu 48.:

Vom Bundesministerium für Finanzen sind derzeit 4 karenzierte Bedienstete bei der EU-Kommission bzw. Weltbank tätig.

 

Zu 49.:

Dazu halte ich fest, dass Expertenpositionen nicht national vergeben werden.

 

Die Nachbesetzungen erfolgen auf Anfragen bzw. Anforderungen der
EU-Kommission.

 

Zu 50.:

Eine Beantwortung dieser Frage ist leider nicht möglich, da hiefür die Durchsicht aller Personalakten notwendig wäre. Das ist wiederum nur mit hohem Aufwand zu bewerkstelligen und aus verwaltungsökonomischer Sicht unverhältnismäßig.

 

Erläuternd halte ich fest, dass gemäß den Bestimmungen des BDG bzw. VBG die Beantragung und Genehmigung eines Karenzurlaubes nicht zwingend die Angabe von Gründen vorsieht.

 

Zu 51. und 52.:

Zu dieser Frage verweise ich auf das Regierungsprogramm, das die Schaffung eines einheitlichen Bundesmitarbeitergesetzes mit funktions­bezogenem Kündigungsschutz und Berücksichtigung berufsspezifischer Anforderungen vorsieht und die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1944/J durch den Herrn Bundeskanzler.

 

 

Mit freundlichen Grüßen