1946/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.08.2004
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ
040502/171-I/4/04
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien, am 27. August 2004
Sehr
geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1947/J vom 28. Juni 2004 der Abgeordneten Mag.
Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend "Personalabbau durch
die Schwarz-Blaue Bundesregierung – Schüssel II", beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Zunächst darf festgehalten werden, dass die Bundesregierung
überaus bemüht ist, die Kosten der Verwaltung durch Straffung von Abläufen und
Verschlankung der Organisation zu minimieren.
In meinem Ressort wird
diesen Erfordernissen durch die in Finalisierung befindliche, seit Jahrzehnten
tiefgreifenste Reform der Finanzverwaltung Rechnung getragen. Die angesprochene
Reform soll nicht nur dazu führen, Verwaltungsabläufe wesentlich zu verbessern
und den Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen transparenter, schneller und
damit bürgerorientierter zu machen, sondern auch gleichzeitig freigewordene
Einsparungspotentiale zu lukrieren.
Zu 1.:
Zu den nachstehenden Werten ist im
Sinne der Anfrage festzuhalten, dass auf Grund der Novellierung des
Bundesministeriengesetzes (BMG),
BGBL. I Nr. 16/2000, die folgenden Angaben für das Jahr 2000 den Zeitraum vom
1. April 2000 bis 31. Dezember 2000 betreffen.
In der Zentralleitung erfolgte im Jahr
2000 eine Einsparung von insgesamt 15, im Jahr 2001 von 18, im Jahr 2002 von 62
(davon 53 an die Finanzmarktaufsicht abgegeben), im Jahr 2003 von 8 und im Jahr
2004 (Stand: 30.06.) von 6 Planstellen.
Im Bereich der nachgeordneten
Dienststellen wurden die Planstellen in den nachstehend angeführten Jahren um
folgende Zahlen reduziert:
Jahr 2000:
Planstellenbereich |
Anzahl |
Finanzlandesdirektionen |
397 Planstellen |
Bundespensionsamt |
5 Planstellen |
Finanzprokuratur |
3 Planstellen |
Hauptpunzierungs-
und Probieramt |
2 Planstellen |
Summe |
407 Planstellen |
Jahr 2001:
Planstellenbereich |
Anzahl |
Finanzlandesdirektionen |
299 Planstellen |
Bundespensionsamt |
5 Planstellen |
Finanzprokuratur |
2 Planstellen |
Hauptpunzierungs-
und Probieramt |
4 Planstellen |
Summe |
310 Planstellen |
Jahr 2002:
Planstellenbereich |
Anzahl |
Finanzlandesdirektionen |
411 Planstellen |
Bundespensionsamt |
6 Planstellen |
Finanzprokuratur |
2 Planstellen |
Hauptpunzierungs-
und Probieramt *) |
49 Planstellen |
Summe |
468 Planstellen |
*) Die Auflösung des Hauptpunzierungs- und
Probieramtes erfolgte gemäß BGBL.
Nr. 24/2001 mit Wirksamkeit vom
1. April 2001. Die diesbezügliche Abbildung
der Auswirkungen im Stellenplan
war jedoch erst mit 1. Jänner 2002 möglich.
Jahr 2003:
Planstellenbereich |
Anzahl |
Finanzlandesdirektionen |
665 Planstellen |
Bundespensionsamt |
23 Planstellen |
Finanzprokuratur |
5 Planstellen |
Unabhängiger
Finanzsenat *) |
0 Planstellen |
Summe |
693 Planstellen |
*) Die Einrichtung des Unabhängigen Finanzsenates
erfolgte mit 1. Jänner 2003.
Jahr 2004 (Stand: 30.06.):
Planstellenbereich |
Anzahl |
Finanzlandesdirektionen |
1.351 Planstellen |
Bundespensionsamt |
4 Planstellen |
Finanzprokuratur |
1 Planstelle |
Unabhängiger
Finanzsenat |
0 Planstellen |
Summe |
1.356 Planstellen |
Zu 2.:
Zur Klarstellung wird darauf
hingewiesen, dass sich die nachstehende Darstellung – analog zur Fragestellung
– nur auf Beamte bezieht und die Angaben für das Jahr 2000 lediglich den
Zeitraum ab dem 1. April 2000 betreffen.
Für die nachstehend angeführte Anzahl
an Beamten ist durch Erklärung nach § 15 Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG) 1979
die Versetzung in den Ruhestand bewirkt worden bzw. nach § 13 BDG ein Übertritt
in den Ruhestand erfolgt:
In der Zentralleitung:
Jahr 2000 – 23 Beamte (inkl. 1 Beamter
mit Ablauf des 65. Lebensjahres)
Jahr 2001 – 12 Beamte
Jahr 2002 – 23 Beamte
Jahr 2003 – 17 Beamte
Jahr 2004 (bis 30.06.) – 5 Beamte
Bei
den nachgeordneten Dienststellen:
Jahr 2000:
Planstellenbereich |
Anzahl |
Finanzlandesdirektionen |
271 Beamte |
Bundespensionsamt |
1 Beamter |
Finanzprokuratur |
4 Beamte |
Hauptpunzierungs-
und Probieramt |
1 Beamter |
Summe |
277 Beamte |
Jahr 2001:
Planstellenbereich |
Anzahl |
Finanzlandesdirektionen |
203 Beamte |
Bundespensionsamt |
3 Beamte |
Finanzprokuratur |
0 Beamte |
Hauptpunzierungs-
und Probieramt |
0 Beamte |
Summe |
206 Beamte |
Jahr 2002:
Planstellenbereich |
Anzahl |
Finanzlandesdirektionen |
225 Beamte |
Bundespensionsamt |
1 Beamter |
Finanzprokuratur |
1 Beamter |
Hauptpunzierungs-
und Probieramt |
0 Beamte |
Summe |
227 Beamte |
Jahr 2003:
Planstellenbereich |
Anzahl |
Finanzlandesdirektionen |
273 Beamte |
Bundespensionsamt |
0 Beamte |
Finanzprokuratur |
0 Beamte |
Summe |
273 Beamte |
Jahr 2004 (Stand: 30.06.):
Planstellenbereich |
Anzahl |
Finanzlandesdirektionen |
20 Beamte |
Bundespensionsamt |
0 Beamte |
Finanzprokuratur |
0 Beamte |
Summe |
20 Beamte |
Zu 3. und 25.:
In diesem Zusammenhang verweise ich auf
den entsprechenden Ministerratsbeschluss. Seitens der Bundesregierung wurde
dabei zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes für das Jahr 2004 eine
Planstellenreduzierung im Ausmaß von 2,5 % vereinbart. Als Einsparungsvorgaben
für die Stellenpläne 2005 und 2006 ist eine Reduktion der Planstellen für 2005
und 2006 um je 1,7 % vorzunehmen.
Auf Grund des Umstandes, dass die
Stellenpläne für die Jahre 2005 und 2006 noch nicht beschlossen sind, ersuche
ich um Verständnis, dass derzeit eine Beantwortung leider nicht möglich ist.
Zu 4.:
Im Zeitraum 1. Jänner 2004 bis 30. Juni
2004 wurden in der Zentralleitung bereits 6 Planstellen bzw. VBÄs eingespart.
Bei den nachgeordneten Dienststellen
ergaben sich in diesem Zeitraum folgende Änderungen im Personalstand:
Planstellenbereich |
Anzahl |
VBÄ |
Finanzlandesdirektionen |
-1.042 |
-1.013,10 |
Bundespensionsamt |
-1 |
-1,01 |
Finanzprokuratur |
-1 |
-2,00 |
Unabhängiger
Finanzsenat |
+1 |
-0,04 |
Summe |
-1.043 |
-1.016,15 |
Dazu ist ergänzend anzumerken, dass mit
1. Mai 2004 insgesamt 988 Zollwachebedienstete vom Bundesministerium für
Finanzen in das Bundesministerium für Inneres versetzt wurden.
Zu 5.:
In der Zentralleitung wurden
anzahlmäßig nachstehende Dienstverhältnisse mit Bediensteten aufgelöst. Die
hohe Anzahl im Jahr 2002 ergibt sich durch die Gründung der
Finanzmarktaufsicht. Da Vertragsbedienstete Arbeitnehmer der Gesellschaft
wurden, war das Dienstverhältnis mit dem Bundesministerium für Finanzen formell
zu beenden.
Jahr |
Anzahl |
2000 |
14 Bedienstete |
2001 |
13 Bedienstete |
2002 |
33 Bedienstete |
2003 |
14 Bedienstete |
2004
(Stand 30.06.) |
6 Bedienstete |
Seit dem Jahr 2000 wurden bei den
nachgeordneten Dienststellen folgende Dienstverhältnisse von
Vertragsbediensteten beendet:
Jahr 2000:
Planstellenbereich |
Anzahl |
Finanzlandesdirektionen |
339 Bedienstete1) |
Bundespensionsamt |
7 Bedienstete |
Finanzprokuratur |
2 Bedienstete |
Hauptpunzierungs-
und Probieramt *) |
2 Bedienstete |
Summe |
350 Bedienstete |
Jahr 2001:
Planstellenbereich |
Anzahl |
Finanzlandesdirektionen |
371 Bedienstete1) |
Bundespensionsamt |
6 Bedienstete |
Finanzprokuratur |
2 Bedienstete |
Hauptpunzierungs-
und Probieramt |
1 Bediensteter |
Summe |
380 Bedienstete |
Jahr 2002:
Planstellenbereich |
Anzahl |
Finanzlandesdirektionen |
276 Bedienstete1) |
Bundespensionsamt |
2 Bedienstete |
Finanzprokuratur |
1 Bediensteter |
Summe |
279 Bedienstete |
Jahr 2003:
Planstellenbereich |
Anzahl |
Finanzlandesdirektionen |
350 Bedienstete1) |
Bundespensionsamt |
2 Bedienstete |
Finanzprokuratur |
2 Bedienstete |
Unabhängiger
Finanzsenat *) |
1 Bediensteter |
Summe |
355 Bedienstete |
*) Die
Einrichtung des Unabhängigen Finanzsenates erfolgte mit 1. Jänner 2003.
Jahr 2004 (Stand: 30.06.):
Planstellenbereich |
Anzahl |
Finanzlandesdirektionen |
212 Bedienstete1) |
Bundespensionsamt |
1 Bediensteter |
Finanzprokuratur |
0 Bedienstete |
Unabhängiger
Finanzsenat |
0 Bedienstete |
Summe |
213 Bedienstete |
1) In diesen Wert sind
jeweils auch Bodenschätzer-Hilfskräfte (befristete Dienstverhältnisse)
enthalten.
Zu 6.:
In der Zentralleitung gab es zu den
angefragten Stichtagen folgende offene Planstellen:
Ø
zum
Stichtag 31.12.2003 – 24 Planstellen
Ø
zum
Stichtag 30.06.2004 – 22 Planstellen
In den nachgeordneten Dienststellen gab
es mit Stichtag 31. Dezember 2003 im Bereich der Finanzlandesdirektionen 804
freie Planstellen, im Bereich des Bundespensionsamtes 13 freie Planstellen, im
Bereich der Finanzprokuratur keine freie Planstelle sowie im Bereich des
Unabhängigen Finanzsenates
10 freie Planstellen.
Mit Stichtag 30. Juni 2004 gab es im
Bereich der Finanzlandesdirektionen 527 freie Planstellen, im Bereich des
Bundespensionsamtes 10 freie Planstellen, im Bereich der Finanzprokuratur keine
freie Planstelle sowie im Bereich des Unabhängigen Finanzsenates 8 freie
Planstellen.
Zu 7. bis 9.:
In der österreichischen
Finanzverwaltung bestehen keine grundsätzlichen personellen Defizite, vielmehr
sind – wie in jeder großen Organisation – kontinuierliche Weiterentwicklungen
in der personellen Struktur eine permanente Herausforderung. In diesem Sinne
ist insbesondere die sukzessive Verstärkung der Außenprüfung vor allem durch
Umschichtung von frei werdenden Kapazitäten auf Grund der elektronischen
Steuererklärung aber auch durch gezielte Nachbesetzungen anzuführen. Punktuelle
Maßnahmen im Zusammenhang mit einem adäquaten Personaleinsatz werden derzeit
weiters auf Grund der Reorganisation der Zollverwaltung aus Anlass der
EU-Osterweiterung gesetzt. Der Vollzug der Ressortagenden trotz sinkender
Personalressourcen wird durch den in der Finanzverwaltung eingeleiteten
tiefgreifenden Reformprozess gewährleistet. Eine neue Aufbau- und
Ablauforganisation nach den Grundsätzen des New Public Management und die
Forcierung von e-Government sind die Eckpunkte dieses mehrjährigen
Reformprozesses.
Durch die von den
Reorganisationsmaßnahmen initiierten Straffungen der Verwaltung unter gleichzeitiger
Nutzung von Synergieeffekten auf allen Ebenen ist die Garantie eines
ordnungsgemäßen und bürgerfreundlichen Verwaltungsvollzuges gegeben, sodass
derzeit keine Defizite festzustellen sind.
Durch die Reform wurden
Verwaltungsabläufe wesentlich verbessert und vereinfacht, sodass der Vollzug
der gesetzlichen Bestimmungen transparenter, schneller und damit
bürgerorientierter durchgeführt wird, bei gleichzeitiger Lukrierung der
freigewordenen Einsparungspotentiale.
Zu 10.:
In der Zentralstelle wurden seit 2000
insgesamt 2 Bedienstete mittels Bescheid – ohne jeweilige persönliche
Zustimmung – in den Ruhestand versetzt.
Im Bereich der nachgeordneten
Dienststellen wurden im Zeitraum 1. Jänner 2000 bis 30. Juni 2004 insgesamt 2
Bedienstete gemäß § 15a BDG von Amts wegen in den Ruhestand versetzt.
Zu 11.:
Gegen die Ruhestandsversetzungen in der
Zentralstelle hat keiner der Bediensteten ein Rechtsmittel ergriffen.
Im Bereich der nachgeordneten
Dienststellen wurde von beiden betroffenen Bediensteten ein Rechtsmittel
ergriffen. Ein Verfahren davon ist in
II. Instanz anhängig und im zweiten Fall wurde Beschwerde beim
Verwaltungsgerichtshof eingebracht.
Zu 12.:
In der Zentralleitung erfolgten
folgende Neueinstellungen (Neuaufnahmen):
Jahr 2000 |
6 Bedienstete |
Jahr 2001 |
4 Bedienstete |
Jahr 2002 |
15 Bedienstete |
Jahr 2003 |
21 Bedienstete |
Jahr 2004 (bis 30.06.2004) |
10 Bedienstete |
Im Bereich der nachgeordneten
Dienststellen erfolgten folgende Neueinstellungen (Neuaufnahmen):
Jahr 2000:
Planstellenbereich |
Anzahl |
Finanzlandesdirektionen |
38 Bedienstete |
Bundespensionsamt |
0 Bedienstete |
Finanzprokuratur |
0 Bedienstete |
Summe |
38 Bedienstete |
Jahr 2001:
Planstellenbereich |
Anzahl |
Finanzlandesdirektionen |
9 Bedienstete |
Bundespensionsamt |
1 Bediensteter |
Finanzprokuratur |
1 Bediensteter |
Summe |
11 Bedienstete |
Jahr 2002:
Planstellenbereich |
Anzahl |
Finanzlandesdirektionen |
9 Bedienstete |
Bundespensionsamt |
0 Bedienstete |
Finanzprokuratur |
3 Bedienstete |
Summe |
12 Bedienstete |
Jahr 2003:
Planstellenbereich |
Anzahl |
Finanzlandesdirektionen |
35 Bedienstete |
Bundespensionsamt |
0 Bedienstete |
Finanzprokuratur |
3 Bedienstete |
Unabhängiger
Finanzsenat *) |
3 Bedienstete |
Summe |
41 Bedienstete |
*) Die Einrichtung des Unabhängigen Finanzsenates
erfolgte mit 1. Jänner 2003.
Jahr 2004 (bis 30.06.2004):
Planstellenbereich |
Anzahl |
Finanzlandesdirektionen |
59 Bedienstete |
Bundespensionsamt |
0 Bedienstete |
Finanzprokuratur |
0 Bedienstete |
Unabhängiger
Finanzsenat |
1 Bediensteter |
Summe |
60 Bedienstete |
Zu 13.:
Grundsätzlich möchte ich dazu anmerken,
dass sich Neuaufnahmen nach dem Stellenplan, dem entsprechenden
Ministerratsbeschluss, der die Einsparungsquote für das Ressort festsetzt, den
Bedürfnissen des Ressorts und nach künftigen Abgängen orientieren. Letztere sind
jedoch nur sehr schwer vorhersehbar und können daher oftmals nicht beziffert
werden.
In der Zentralleitung sind bis Ende
2004 12 Neueinstellungen geplant.
Für das Jahr 2005 ist derzeit an Neuaufnahmen lediglich der für die
EU-Präsidentschaft erforderliche Personalmehrbedarf von voraussichtlich
33 Bediensteten geplant. Hiezu verweise ich auf die Ausführungen zu
Frage 34.
Für den Bereich der nachgeordneten
Dienststellen sind bis Ende 2004
20 und im Jahre 2005 58 Neueinstellungen geplant.
Zu 14.:
Im Bundesministerium für Finanzen gab
es im Jahr 2001 ein Auswahlverfahren, welches durch einen Unternehmensberater
durchgeführt wurde.
Zu 15.:
Zum Stichtag 30.06.2004 sind in der Zentralleitung 16 und im Bereich der
nachgeordneten Dienststellen 2 Personen über Personalleasingfirmen tätig.
Zu 16.:
Für die zur Verfügungstellung von
qualifizierten Fachkräften wurden an die nachstehend angeführten Unternehmen
folgende Beträge ausbezahlt:
Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung
GmbH Flexwork, Wien:
Jahr 2000 - 187.329,42 €
Jahr 2001 - 573.663,55 €
Jahr 2002 - 636.049,47 €
Jahr 2003 – 549.475,89 €
Jahr 2004 – 222.436,47 €
Manpower Austria,
Personaldienstleistungs GmbH, Wien:
Jahr 2001 - 43.849,97 €
Jahr 2002 - 122.101,90 €
Jahr 2003 - 630.582,67 €
Jahr 2004 - 534.992,66 €
Institut für Bildung und Innovation,
Wien:
Jahr 2001 – 9094,98 €
Jahr 2002 – 130.130,50 €
Jahr 2003 – 150.578,57 €
Jahr 2004 – 99.907,30 €
Diese Gesamtbeträge beinhalten den
Gehalt der Mitarbeiter, die Lohnneben-
kosten und die Vermittlungsgebühren.
Zu 17.:
Das Gehaltssystem des öffentlichen Dienstes wurde durch die
Besoldungsreform Mitte der 90iger Jahre wesentlich verbessert und den
Marktbedingungen angenähert. Dadurch ist es beispielsweise gelungen, die
Einstiegsgehälter im öffentlichen Dienst deutlich anzuheben, die
Lebensverdienstkurve abzuflachen und damit den Eintritt attraktiver zu
gestalten.
Im Bereich der obersten Führungskräfte und ExpertInnen scheint die
Vergleichbarkeit der Gehälter im öffentlichen Dienst mit denen der
Privatwirtschaft noch nicht ganz verwirklicht. Eine Annäherung an dieses Thema
hat zahlreiche Facetten und setzt vor allem auch eine entsprechende politische
Willensbildung voraus.
Das bestehende Gehaltsschema in
Verbindung mit den bisherigen Auswahlverfahren hat bis dato ausgereicht, um das
notwendige qualifizierte Personal zu finden bzw. anzuwerben.
Zu 18.:
Ich darf vorweg bemerken, dass Aus- und Fortbildung in der
österreichischen Finanzverwaltung einen traditionell sehr hohen Stellenwert
hat. Die Finanzverwaltung als Expertenorganisation ist geprägt vom hohen
Fachwissen ihrer Bediensteten. Aktuelle Personalentwicklungsbestrebungen gehen
dahin, die Menge des am Beginn des Berufslebens im Rahmen der Dienstprüfung zu
erwerbenden Lernstoffs zu verringern und im Gegenzug die berufsbegleitende
Fortbildung zu verstärken. Lernen soll als lebenslanger Prozess verstanden
werden. Damit soll eine verstärkte Orientierung der Bildungsaktivitäten am
unmittelbaren Bedarf des jeweiligen Arbeitsplatzes erreicht werden. Zusätzlich
wurde beginnend ab 2002 die bis dahin nur rudimentär vorhandene
Managementausbildung der Führungskräfte des Bundesministeriums für Finanzen
ausgebaut und in zeitgemäßer Form eingerichtet.
Dementsprechend absolvieren laufend zahlreiche Bedienstete der
Finanzverwaltung die unterschiedlichsten Aus- und Fortbildungsaktivitäten. Der
Großteil davon wird durch die ressortinterne BundesFinanzAkademie abgewickelt.
Die Formen der Bildungsaktivitäten reichen dabei vom klassischen Seminar über
eLearning, selbstgesteuerte Lernformen, Mentoring und Coaching bis zu training on the job und
Projektlernen.
Zum Stichtag 30. Juni 2004 befanden sich 275 Bedienstete in Grundausbildung.
Davon waren 16 Bedienstete der Zentralleitung und 259 von nachgeordneten Dienststellen.
Zu 19.:
Für die Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen wurden
folgende Beträge für die Weiterbildung ausgegeben:
Jahr: |
Betrag (in €) |
|
2000 |
26.982,28 |
|
2001 |
79.081,99 |
|
2002 |
276.761,38 |
|
2003 |
526.574,66 |
|
Für das Jahr 2004 sind für die Weiterbildung der Bediensteten
537.000,- € budgetiert.
Zu 20.:
An Aus- und Weiterbildung haben in den Jahren 2000 bis 2003
anzahlmäßig nachstehende MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für Finanzen
teilgenommen:
Anzahl: |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
insgesamt |
107x |
156 |
318 |
252 |
davon weiblich |
55x |
78 |
150 |
114 |
davon männlich |
52x |
78 |
168 |
138 |
x)
Angemerkt wird, dass die EDV-Erfassung der Bildungsdaten ab dem 2. Quartal 2000
erfolgte. Daher sind die Daten für das Jahr 2000 unvollständig. Eine Rückerfassung
bzw. Erhebung ist jedoch aus verwaltungsökonomischen Gründen leider nicht
möglich.
Zu den Weiterbildungskosten in Relation zu der Anzahl der
Bediensteten im Jahre 2003 sei erklärend angeführt, dass in diesem Jahr
erstmals Weiterbildungsmaßnahmen erfolgten, die gezielt auf den Bereich
"Entwicklungsmaßnahmen für Schlüsselpositionen" ausgerichtet waren:
Das bedeutet, dass einige strategisch relevante Zielgruppen ausgewählt wurden,
die umfangreiche, mehrteilige Weiterbildungsmaßnahmen (und nicht mehr
Einzelseminare) absolvierten. Konkret wurden Lehrgänge für Führungs-kräfte, für
High Potentials und für Aufsichtsorgane durchgeführt, wobei jede/r TeilnehmerIn
mehrere Seminare besuchte (z.B.
High Potentials die Module: Personalmanagement, Veränderungsmanagement,
Konfliktmanage-ment und mehrere Maßnahmen im Rahmen ihrer Projektarbeit).
Dementsprechend ist die Anzahl der MitarbeiterInnen, die an Weiterbildung
teilnahmen gesunken, die Kosten pro TeilnehmerIn aber gestiegen.
Neben diesen Schlüsselpositionen war das Jahr 2003 dem Schwerpunkt
"Ausbildung Projektmanagement"
gewidmet. Auch hier erhielten die TeilnehmerInnen eine mehrteilige
Ausbildung mit oben genanntem Begleiteffekt.
Darüber hinaus fielen im Bereich eLearning-Weiterbildung (Lernprogramme, Lernplattformen etc.)
Kosten an, die nicht einzelnen TeilnehmerInnen, wohl aber dem Bereich Aus- und
Weiterbildung zugerechnet werden.
Abschließend möchte ich dazu anmerken, dass es sich bei den
genannten Zahlen um Bildungstage handelt, die im Personalinformationssystem des
Bundes erfasst wurden. Darin sind Lernformen wie training on the job,
Projektlernen, u.a., nicht enthalten.
Zu 21. und 22.:
In der Zentralleitung wurden in den
Jahren 2000 bis 2001 von den jeweils
8 Lehrlingsplanstellen keine eingespart, von den für 2002 vorgesehenen
7 Lehrlingsplanstellen ebenfalls keine. Im Jahr 2003 wurden alle insgesamt 7
Lehrlingsausbildungsplätze gestrichen. Für das Jahr 2004 waren keine
Lehrlingsausbildungsplätze vorgesehen.
Im nachgeordneten Bereich wurden in den
Jahren 2000 bis 2001 von den jeweils 38 Lehrlingsplanstellen keine eingespart.
Im Jahr 2002 waren nur mehr 32 Lehrlingsplanstellen vorgesehen, was einer
Streichung von 6 Lehrlingsausbildungsplätzen entspricht. Im Jahr 2003 und für
das Jahr 2004 waren keine Lehrlingsarbeitsplätze mehr vorgesehen, was einer
Streichung von 32 Lehrlingsplanstellen im Jahr 2003 entspricht.
Für die Kalenderjahre 2005 und 2006
können noch keine Aussagen getroffen werden, da die Stellenplanverhandlungen
mit dem Bundeskanzleramt abgewartet werden müssen.
Zu 23.:
Hiezu verweise ich auf die
parlamentarische Anfrage Nr. 1944/J durch den Herrn Bundeskanzler.
Zu 24.:
Erhebungen im Zusammenhang mit
Personalcontrolling erfolgen zentral durch das Bundeskanzleramt. Zu diesem
Zweck werden an alle Ressorts monatlich Listen über Personalzahlen übermittelt.
Diese Meldungen bzw. Anfragen des Bundeskanzleramtes werden von jedem Ressort
auf Richtigkeit und Einhaltung der Vorgaben überprüft sowie einer permanenten
Evaluierung unterzogen.
Somit geschieht das Personalcontrolling
im Bundesministerium für Finanzen über den Stellenplan, die Zielvereinbarungen
und die vom Bundeskanzleramt festgelegten Personalcontrollingpunkte (PCP).
Darüber hinaus wird derzeit an einem
weiteren Ausbau des ressortinternen Personalcontrollings gearbeitet, um auf die
besonderen Bedürfnisse der
Organisation im Zuge der Finanzreform noch besser eingehen zu können.
Des Weiteren verweise ich auf die
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1944/J durch den Herrn Bundeskanzler.
Zu 26. und 27.:
Die Abteilung Personalentwicklung hat für die Führungskräfte
meines Ressorts ein Führungskräftehandbuch ausgearbeitet, welches Regelungen
und Richtlinien zu vielen Stadien des Berufslebens, wie z.B. Personalressourcenbewirtschaftung,
Suche & Auswahl, Einarbeitung, Mitarbeitergespräch, Management by
objectives, Bildung, Austrittsgespräch, etc., enthält. Dieses Handbuch wurde
von mir persönlich den Führungskräften des Bundesministeriums präsentiert. Da
es sich dabei um eine umfangreiche Unterlage handelt, ersuche ich um
Verständnis, dass ich aus verwaltungsökonomischen Gründen von einer
Vervielfältigung abgesehen habe. Bei Bedarf kann das Führungskräfte-Manual aber
selbstverständlich im Bundesministerium für Finanzen eingesehen werden.
Außerdem sind Auszüge davon im Intranet der Finanzverwaltung abrufbar.
Zu 28.:
Nachstehend eine Auflistung der Anzahl
von Beamten, die im Bundesministerium für Finanzen bei Vorliegen der
entsprechenden Vorraussetzungen Anträge auf Übertritt in den Ruhestand stellen
können:
Jahr |
Anzahl |
davon Funktionsträger |
2004 |
102 |
1 Sektionsleiter, 3 Abteilungsleiter |
2005 |
194 |
1 Sektionsleiter, 4 Abteilungsleiter |
2006 |
317 |
1 Sektionsleiter, 6 Abteilungsleiter |
Hiezu ist ergänzend anzuführen, dass
die Angaben in der Tabelle keinen Rückschluss bzw. keine dezidierte Festlegung
bezüglich der tatsächlichen Zeitpunkte und der Anzahl an Ruhestandsversetzungen
bzw. Pensionsanträge zulassen.
Zu 29.:
Ich ersuche um Verständnis, dass zum
gegenwärtigen Zeitpunkt hiezu keine konkreten Aussagen getroffen werden können.
Zu 30.:
Im Bundesministerium für Finanzen
wurden von 2000 bis 30.06.2004 nachstehende Neubesetzungen in der Funktion
eines Sektionschefs (Sektionsleiters), Gruppenleiters oder Abteilungsleiters
vorgenommen:
Jahr |
Neubesetzung |
2000 |
1
Gruppenleiter |
2001 |
1
Abteilungsleiter |
2002 |
2
Sektionsleiter, 1 Gruppenleiter, 2 Abteilungsleiter |
2003 |
1
Gruppenleiter, 10 Abteilungsleiter |
2004 (bis 30.06.) |
keine |
Zu 31.:
Im Bundesministerium für Finanzen haben
vier Sektionsleiter befristete Verträge.
Die Befristungen laufen zu folgenden
Terminen aus:
Sektion I mit 31.10.2007,
Sektion II mit 31.08.2007,
Sektion III mit 30.09.2004 und
Sektion VI mit 13.09.2005.
Zu 32.:
Soweit es derzeit absehbar bzw. bekannt
ist, wird im Jahr 2004 keine Ausschreibung für die Funktion von Sektionsleitern
erfolgen. Für das Jahr 2005 können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Angaben
gemacht werden.
Zu 33.:
Das derzeit aktuelle Organigramm des
Bundesministeriums für Finanzen ist im Internet unter http:\\www.bmf.gv.at
einsehbar.
Dieses Organigramm wird mit September
2004 – nach Abschluss aller Organisationsänderungen (Restrukturierungen) –
adaptiert.
Vervollständigend möchte ich erwähnen,
dass derzeit in der Zentralleitung eine weitere Änderung durch Ausgliederung
der Buchhaltungsagenden in die neu geschaffene Buchhaltungsagentur erfolgt.
Zu 34.:
Die Abwicklung einer Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union
stellt für ein Bundesministerium eine bedeutende inhaltliche und
organisatorische Herausforderung dar. Es gilt, zusätzlich zum normalen
Tagesbetrieb noch die inhaltlichen Interessen der Gesamt-EU zu vertreten. Dazu
kommt die organisatorische und logistische Abwicklung zahlreicher Tagungen und
Kongresse.
All dies ist in einer seit 1. Mai 2004 vergrößerten EU bei einem
gegenüber 1998 deutlich verringerten Personalstand mit dem vorhandenen Personal
nicht möglich. Das Bundeskanzleramt prüft daher derzeit die zeitlich befristete
Einrichtung von zusätzlichen Planstellen, die den Ressorts zur Verfügung
gestellt werden sollen. Die genaue Anzahl, die rechtlichen Rahmenbedingungen
und das procedere der Besetzung stehen noch nicht fest.
Im Bundesministerium für Finanzen
werden zur Bewältigung der im Rahmen der EU-Präsidentschaft anfallenden
Aufgaben voraussichtlich
33 Mitarbeiter benötigt. Zunächst wird primär versucht, diese Mitarbeiter aus
dem eigenen Personalstand zu rekrutieren. Es kann daher zum jetzigen Zeitpunkt
noch keine konkrete Aussage über die benötigte Anzahl an neuen MitarbeiterInnen
getroffen werden.
Des Weiteren verweise ich auf die
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1944/J durch den Herrn
Bundeskanzler.
Zu 35.:
Vom Bundesministerium für Finanzen sind
mit Stichtag 30. Juni 2004 nachstehende Anzahl von MitarbeiterInnen in
ausgegliederten oder privatisierten Einrichtungen bzw. Unternehmen tätig:
Planstellenbereich |
Anzahl |
Bundesbeschaffungs-GesmbH
|
2 |
Finanzmarktaufsicht
|
26 |
Bundesrechenzentrum
– GesmbH |
9 |
Bundespensionsamt |
147 |
Finanzprokuratur |
100 |
Unabhängiger
Finanzsenat |
294 |
Summe |
578 |
Zu 36.:
Vom Bundesministerium für Finanzen
wurden keine Aufträge erteilt.
Zu 37.:
Dem Bundesministerium für Finanzen ist
kein sogenannter "Personalpool" bzw. die Existenz eines solchen
bekannt.
Zu 38.:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind
folgende Privatisierungen von
Unternehmungen, bei denen die Anteilsrechte des Bundes vom Bundesministerium
für Finanzen wahrgenommen werden, geplant: Flughafen Graz BetriebsgmbH,
Flughafen Linz GmbH und Österreichische Exportfonds GmbH.
Zu 39.:
Im Bundesministerium für Finanzen
wurden seit dem Jahr 2000 nachstehende Ausgliederungen oder Privatisierungen
durchgeführt:
Bundesbeschaffungs – GesmbH,
Finanzmarktaufsicht, Buchhaltungsagen-tur des Bundes, Österreichischer
Bundesverlag GmbH, Salzburger Flughafen GmbH, Kärntner FlughafenbetriebsgmbH,
Tiroler Flughafen-betriebsgmbH, BUWOG-Bauen und Wohnen GesmbH,
WAG-Wohnungs-anlagen GesmbH, ESG-WohnungsgesmbH Villach, EBS-WohnungsgesmbH
Linz und WBG-Wohnen und Bauen Gesellschaft Wien.
Zu 40.:
Die Ausgliederungen bzw.
Privatisierungen waren sehr erfolgreich, da durch die damit geschaffene Möglichkeit
einer privatwirtschaftlich verpflichteten Unternehmensführung der bürokratische
Aufwand minimiert, die Verwaltungseffizienz wesentlich gesteigert sowie die
Auftragserledigung essentiell gestrafft und beschleunigt werden konnte.
Ein
vorrangiges Ziel dieser Bundesregierung ist die Reduktion des Staates auf seine
Kernkompetenzen, unter anderem durch Privatisierung von nicht zu den
Kernaufgaben des Bundesministeriums für Finanzen zählenden Bundesbeteiligungen.
Daher kam es entsprechend diesen Vorgaben auch zu einer Strukturbereinigung des
Portfolios meines Ressorts, wobei vor allem die Bereiche Flughäfen,
Bundesverlag sowie Wohnbaugesellschaften als nicht zur Kernkompetenz des Bundes
gehörend identifiziert und veräußert wurden. Durch diese Privatisierungen
wurden wesentliche Schritte in der Beteiligungsstrategie meines Ressorts
gesetzt, nämlich einerseits eine weitere Reduzierung des Staates auf seine
Kernkompetenzen und andererseits eine Lukrierung wesentlicher Einnahmen für den
Bundeshaushalt durch die erzielten Veräußerungserlöse.
Zu 41.:
Allgemein ist festzuhalten, dass
Vertragsbedienstete zum Zeitpunkt der Ausgliederung Arbeitnehmer der jeweiligen
Gesellschaft wurden und daher keine Zuteilung erfolgte.
Bei den ausgegliederten oder
privatisierten Unternehmen sind daher zum Stichtag 30. Juni 2004 keine
Bediensteten dienstzugeteilt.
Zu 42.:
Da diese Frage nicht einen Gegenstand
der Vollziehung betrifft ersuche ich um Verständnis dafür, dass ich diese Frage
nicht beantworte.
Zu 43. und 44.:
An nachfolgende ausgegliederte bzw.
privatisierte Unternehmen wurden jährlich echte Bundeszuschüsse geleistet:
BundesbeschaffungsgmbH:
Jahr |
BVA |
tatsächliche Zahlung |
|
2000 |
-------------- |
keine Zahlungen |
|
2001 |
2.180.185,- € |
2.180.185,- € |
|
2002 |
3.270.000,- € |
3.268.158,- € |
|
2003 |
4.632.000,- € |
1.994.000,- € |
|
2004 |
4.632.000,- € |
1.167.000,- € |
(Stichtag
30.06.2004) |
Dieser Bundeszuschuss wurde in den
Budgets 2003 und 2004 auf dem
Ansatz 1/50148 verbucht.
Finanzmarktaufsicht:
Jahr |
BVA |
tatsächliche Zahlung |
|
2000 |
-------------- |
keine Zahlungen |
|
2001 |
0,- € |
750.000,- € |
|
2002 |
2.750.000,- € |
2.750.000,- € |
|
2003 |
3.500.000,- € |
3.500.000,- € |
|
2004 |
3.500.000,- € |
2.625.000,- € |
(Stichtag
30.06.2004) |
Dieser Bundeszuschuss wurde in den
Budgets 2003 und 2004 auf dem
Ansatz 1/50127 verbucht.
Zu 45.:
Vom Bundesministerium für Finanzen
wurden keine Aufgaben an andere Gebietskörperschaften abgegeben.
Zu 46.:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass
sich die Entsendung von Bediensteten nach der jeweiligen Sachmaterie richtet.
Das hat zur Folge, dass die Mitarbeiter entsprechend ihrer Fachkompetenz
entsandt werden und in den Personen immer wieder Wechsel eintreten.
Vom Bundesministerium für Finanzen sind
derzeit nachstehende Bedienstete in internationalen Organisationen tätig:
MR Dr. Edith Kitzmantel |
Weltbank,
Director |
OR Dr. Leander Treppel |
Weltbank,
Adviser |
MR Dr. Kurt Bayer |
Weltbank,
Director |
MR Robert Horvath |
EU-Kommission,
Heranführungsberater CR |
MR Mag. Peter Zeller |
EU-Kommission,
Heranführungsberater CR |
MR Dr. Helga Zechtl |
EU-Kommission,
Nationale Expertin |
AD RR
Hanns-Jörg Fasching |
EU-Kommission,
Heranführungsberater Rumänien |
Dr. Iris Leixner |
EU-Mission,
Referentin Wirtschaftspolitik |
MR Mag. Gerhard Lerchbaumer |
EU-Mission,
Referent Wirtschaftspolitik |
Mag. Rudolf Paul |
EU-Mission,
Referent Budgetwesen |
MR Dr. Andrea Binder |
EU-Mission,
Referentin Zollwesen |
OR Mag. Helmut Schamp |
EU-Mission,
Referent Steuer-Verbrauchsteuerwesen |
VB Ulrike Binder-Krieglstein |
EU-Mission,
Sekretariat |
Beamter Ing. Günter Wernig |
EU-Kommission,
Experte OLAF |
Zu 47.:
In der ständigen Vertretung sind
derzeit 5 Mitarbeiter des Bundesministeriums für Finanzen beschäftigt.
Aufgrund der erforderlichen
Fachkompetenz ist aber oftmals ein Wechsel der Mitarbeiter sowie deren Anzahl
erforderlich.
Zu 48.:
Vom Bundesministerium für Finanzen sind
derzeit 4 karenzierte Bedienstete bei der EU-Kommission bzw. Weltbank tätig.
Zu 49.:
Dazu halte ich fest, dass
Expertenpositionen nicht national vergeben werden.
Die Nachbesetzungen erfolgen auf
Anfragen bzw. Anforderungen der
EU-Kommission.
Zu 50.:
Eine Beantwortung dieser Frage ist
leider nicht möglich, da hiefür die Durchsicht aller Personalakten notwendig
wäre. Das ist wiederum nur mit hohem Aufwand zu bewerkstelligen und aus
verwaltungsökonomischer Sicht unverhältnismäßig.
Erläuternd halte ich fest, dass gemäß
den Bestimmungen des BDG bzw. VBG die Beantragung und Genehmigung eines
Karenzurlaubes nicht zwingend die Angabe von Gründen vorsieht.
Zu 51. und 52.:
Zu dieser Frage verweise
ich auf das Regierungsprogramm, das die Schaffung eines einheitlichen
Bundesmitarbeitergesetzes mit funktionsbezogenem Kündigungsschutz und
Berücksichtigung berufsspezifischer Anforderungen vorsieht und die Beantwortung
der parlamentarischen Anfrage Nr. 1944/J durch den Herrn Bundeskanzler.
Mit freundlichen Grüßen