1950/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1946/J-NR/2004 betreffend Personalabbau durch die
Schwarz-Blaue Bundesregierung - Schüssel II, die die Abgeordneten Mag Johann Maier, Kollegin-
nen und Kollegen am 28. Juni 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:

In der Zentralstelle gliedern sich die Einsparungen der Vollbeschäftigtenäquivalente (bzw. Planstel-
len) in der Zeit vom 1. April 2000 bis 30. Juni 2004 wie folgt:

 

2000:

0

2001:

21

2002:

9

2003:

41

2004:

25

Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen bzw. ausgegliederten Unternehmen wurden bzw. wer-
den in den Jahren 2000 bis 2004 folgende Einsparungen an Vollbeschäftigten (bzw. Planstellen
vorgenommen:

 

2000:

65

2001:

92

2002:

90

2003:

282

2004:

163


Im Bereich der zentral verwalteten Dienststellen und wissenschaftlichen Anstalten wurden in die-
sem Zeitraum 2 Planstellen eingespart.

Die gewünschten weiteren Aufschlüsselungen nach Organisationseinheiten, einzelnen Dienststellen,
Bundesländern und Dienstorten ist auf Grund des mit einer solchen Erhebung verbundenen Verwal-
tungsaufwandes nicht möglich.

Ad 2.:

In der Zentralstelle gliedern sich die Versetzungen in den Ruhestand ab Erreichen der Altersgrenze

(§§13 und 15 BDG) in der Zeit vom 1. April 2000 bis 30. Juni 2004 wie folgt:

 

2000:

25

2001:

23

2002:

31

2003:

19

2004:

4

Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen gliedern sich die Versetzungen in den Ruhestand ab
Erreichen der Altersgrenze wie folgt:

 

2000:

25

2001:

26

2002:

2

2003:

52

2004:

8

Für den Bereich der Universitäten ergeben sich vor der Ausgliederung mit 1. Januar 2004 folgende
Zahlen:

 

2000:

154

2001:

112

2002:

109

2003:

190

Im Bereich der zentral verwalteten Dienststellen und wissenschaftlichen Anstalten sind insgesamt
20 Beamtinnen und Beamte in den Ruhestand versetzt worden.


Hinsichtlich weiterer Aufschlüsselungen siehe Antwort zu Frage 1.

Ad 3.:

Hierzu wird auf den Ministerratsbeschluss vom 6. Mai 2003 und die darin enthaltenen Zielvorgaben

verwiesen. Bezüglich des Stellenplans 2005 sind die Verhandlungen noch im Gange.

Ad 4.:

Im Bereich der Zentralleitung wurden im Jahr 2004 25 Vollbeschäftigungsäquivalente eingespart,
bei den nachgeordneten Dienststellen betrug die Einsparung bis 30. Juni 2004 10 Planstellen, bei
den zentral verwalteten Dienststellen und wissenschaftlichen Anstalten 2 Planstellen.

Ad 5.:

In der Zentralstelle gliedern sich die beendeten Dienstverhältnisse von Vertragsbediensteten in der

Zeit von 1. April 2000 bis 30. Juni 2004 wie folgt:

 

2000:

16

2001:

14

2002:

14

2003:

21

2004:

6

Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen wurden seit 1. April 2000 insgesamt 1.927 Dienstver-
hältnisse beendet bzw. aufgekündigt, bei den zentral verwalteten Dienststellen und wissenschaftli-
chen Anstalten gab es keine Beendigung bzw. Aufkündigung von Dienstverhältnissen. Hinsichtlich
weiterer Aufschlüsselungen siehe Antwort zu Frage 1.

Was die Universitäten anlangt, so liegt hier die unmittelbare Zuständigkeit für derartige Maßnah-
men beim Rektor der jeweiligen Universität. Zahlenmäßige Angaben sind daher aufgrund des mit
einer solchen Erhebung verbundenen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands nicht mög-
lich.

Ad 6.:

In der Zentralleitung gab es weder zum Stichtag 31. Dezember 2003 noch zum Stichtag 30. Juni

2004 offene Planstellen.


Bei den nachgeordneten Dienststellen waren zum Stichtag 31. Dezember 2003 410,5 Planstellen
und zum Stichtag 30. Juni 2004 299 Planstellen unbesetzt. Hinsichtlich weiterer Aufschlüsselungen
siehe Antwort zu Frage 1.

Ad 7. bis 9.:

Es gibt keine gravierenden personellen Defizite. Der Vollzug der Ressortangelegenheiten ist ange-
sichts der Straffung der Verwaltungsabläufe und der Einführung neuer EDV-gestützter Technolo-
gien nicht gefährdet.

Auch in ausgegliederten Einrichtungen sind keine personelle Engpässe bekannt.

Ad 10. und 11.:

Nach § 15a BDG wurden seit 1. April 2000 in der Zentralstelle 5 Bedienstete in den Ruhestand ver-
setzt, bei den nachgeordneten Dienststellen bzw. ausgegliederten Unternehmen waren es 2 Bediens-
tete. Keiner der betroffenen Personen hat ein Rechtsmittel gegen den Bescheid über die amtswegige
Versetzung in den Ruhestand ergriffen. Hinsichtlich weiterer Aufschlüsselungen siehe Antwort zu
Frage 1.

Ad 12:

In der Zentralstelle gliedern sich die Neueinstellungen in der Zeit vom 1. April 2000 bis 30. Juni

2004 wie folgt:

 

2000:

16

Aufnahmen (davon 13 Ersatzkräfte)

2001:

19

Aufnahmen (davon 15 Ersatzkräfte)

2002:

20

Aufnahmen (alle als Ersatzkräfte); 1 wieder ausgeschieden

2003:

23

Aufnahmen, davon 19 befristete Aufnahmen, 5 Lehrlinge wegen Behaltefrist (§18

 

 

BAG); insgesamt 15 wieder ausgeschieden

2004:

10

Aufnahmen, davon 4 befristete Aufnahmen, 3 Behinderte, 3 Lehrlinge wegen Behal-

 

 

tefrist; 1 wieder ausgeschieden.

Bei den nachgeordneten Dienststellen  bzw. ausgegliederten Unternehmen gab es im angeführten
Zeitraum folgende Neueinstellungen:

 

2000:

415

(davon 166 wieder ausgeschieden)

2001:

372

(davon 171 wieder ausgeschieden)


2002:

467

(davon 153 wieder ausgeschieden)

2003:

353

(davon 90 wieder ausgeschieden)

2004:

215

(davon 16 wieder ausgeschieden)

Bei den zentral verwalteten Dienststellen und wissenschaftlichen Anstalten gab es folgende Neuein-
stellungen:

 

2000:

44

2001:

4

2002:

32

2003:

17

2004:

7

Hinsichtlich weiterer Aufschlüsselungen siehe Antwort zu Frage 1.

Ad 13.:

Künftige Neuaufnahmen richten sich grundsätzlich nach den Bedürfnissen des Ressorts. Zudem ist

darauf hinzuweisen, dass allfällige Abgänge nicht vorhersehbar sind (z. B. durch Pensionierungen).

Es wird jedenfalls die Einhaltung der Zielvorgaben des Ministerratsbeschlusses vom 6. Mai 2003

angestrebt.

Ad 14.:

Es gab keine derartigen Auswahlverfahren.

Ad 15. und 16.:

Weder in der Zentralstelle noch bei nachgeordneten Dienststellen, zentral verwalteten Dienststellen
und wissenschaftlichen Anstalten gibt es Personen, die über Personalleasingfirmen tätig sind. Dies-
bezügliche Daten aus dem Universitätsbereich stehen dem Bundesministerium für Bildung, Wissen-
schat und Kultur nicht zur Verfügung.

Ad 17.:

Die bisherigen Auswahlverfahren waren ausreichend, um das notwendige, entsprechend qualifizier-
te Personal zu finden.


Ad 18.:

Die neue Grundausbildungsverordnung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und
Kultur tritt mit 1. November 2004 in Kraft. Zum Stichtag 30. Juni 2004 befanden sich keine Mitar-
beiter/innen des Ressorts in einem Grundausbildungslehrgang. Sonstige Ausbildungen wie z.B.
Schule oder Akademien liegen im privaten, nicht im dienstlichen Bereich der Mitarbeiter/innen;
derartige Daten liegen daher nicht vor. Bei den nachgeordneten Dienststellen bzw. ausgegliederten
Unternehmen befanden sich zum Stichtag 30. Juni 2004 insgesamt 184 Personen in der Ausbil-
dungsphase. An den Universitäten obliegt die Ausbildung der jeweiligen Universität selbst; diesbe-
zügliche Informationen liegen dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur daher
nicht vor.

Ad 19. und 20.:

In der Zentralstelle des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde in den
Jahren 2000 bis 2003 intensiv die Einrichtung der Verwaltungsakademie (VAB) und die Nachfol-
geeinrichtung, das Zentrum für Verwaltungsmanagement (ZVM) zur Fortbildung der Mitarbei-
ter/innen genutzt, wobei für diese Nutzung keine Geldmittel aufzubringen waren. Die Grundausbil-
dungskurse wurden in den Jahren 2000 bis 2003 bei der Verwaltungsakademie in Anspruch ge-
nommen und ab 2003 hausintern durch Bedienstete der Zentralstelle organisiert und abgehalten.

Es werden für einige wenige Fortbildungen, die aufgrund des engen Interessentenkreises nicht von
der VAB bzw. ZVM angeboten werden (z.B. Mietrecht) die Kosten vom Ressort übernommen so-
wie Sprachkurse der Bediensteten in geringem Ausmaß gefördert. Es werden in diesem Bereich ca.
€ 3.000,-- € bis 5.000,-- pro Jahr aufgewendet. Die Anzahl der Bediensteten die an derartigen Wei-
terbildungsveranstaltungen teilgenommen haben, kann aufgrund des damit verbundenen hohen
Verwaltungsaufwandes nicht konkret erhoben werden

Was die nachgeordneten Dienststellen sowie die zentral verwalteten Dienststellen und wissenschaft-
lichen Anstalten anlangt, wird auf die Budgetpost für Grund- und Weiterbildung verwiesen.
Teilnehmerzahlen der nachgeordneten Dienststellen:

 

2000:

92 weiblich, 38 männlich

2001:

71 weiblich, 39 männlich

2002:

70 weiblich, 41 männlich

2003:

23 weiblich, 16 männlich


Teilnehmerzahlen der zentral verwalteten Dienststellen und wissenschaftlichen Anstalten:

 

2000:

1 weiblich, 2 männlich

2001:

1 weiblich, 1 männlich

2002:

2 weiblich, 1 männlich

Ad 21.:

Die Zentralleitung war planstellentechnisch in den Jahren 2000 bis 2002 in die Planstellenbereiche
1200 (Bildung) und 1400 (Wissenschaft und Forschung) geteilt. Die Aufstellung der Planstellen für
die jeweiligen Kapitel gliedert sich wie folgt:

 

  Planstellenbereich 1200

Planstellenbereich 1400

2000:

15 Lehrlingsplanstellen

6 Lehrlingsplanstellen

2001:

15 Lehrlingsplanstellen

6 Lehrlingsplanstellen

2002:

5 Lehrlingsplanstellen

6 Lehrlingsplanstellen

Ab dem Jahr 2003 wurden die Planstellenbereiche 1200 und 1400 zum Planstellenbereich 1200

zusammen geführt:

2003:   11 Lehrlingsplanstellen

2004:   11 Lehrlingsplanstellen

In den Jahren 2005 und 2006 werden keine Lehrlingsausbildungsplätze reduziert.

Bei den nachgeordneten Dienststellen wurden insgesamt 22 Lehrlingsplanstellen gestrichen (2003:
20, 2004: 2); die Zahlen für 2005 sind derzeit noch nicht festgelegt.

Ad 22.:

Es sind bis Ende 2004 bzw. im Jahr 2005 in der Zentralleitung (Stellenplan) 11 Lehrlingsausbil-
dungsplätze vorgesehen.

Bei den nachgeordneten Dienststellen sind bis Ende 2004 52 Lehrlingsplanstellen vorgesehen und
zwar in den folgenden Planstellenbereichen:

 

1270:

4

1274:

1

1280:

22

1281:

10


1282:

3

1290:

8

1292:

4

Aussagen über die Anzahl der Lehrlingsplanstellen in diesem Bereich für das Jahr 2005 sind derzeit
noch nicht möglich.

Ad 23.:

Es wird auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1944/J-NR/2004 durch den Herrn Bundeskanzler

verwiesen.

Ad 24.:

Es erfolgt eine zentrale Erfassung im Bundeskanzleramt, daher siehe auch hier die Beantwortung

der Anfrage Nr. 1944/J-NR/2004 durch den Herrn Bundeskanzler.

Ad 25.:

Es wird auf den Ministerratsbeschluss vom 6. Mai 2003 und die darin enthaltenen Zielvorgaben

verwiesen.

Ad 26. und 27.:

Das Personalmanagement erfolgt in der Zentralstelle durch den Vollzug der gesetzlichen Bestim-
mungen (BDG, GehG, VBG, BFG ect.) sowie aufgrund des Stellenplanes. Eigene Ressortrichtlinien
gibt es nicht.

Ad 28.:

In der Zentralstelle sind im Jahr 2004 18 Personen älter als 61,5 Jahre, im Jahr 2005 insgesamt 41
und im Jahr 2006 insgesamt 67. Es ist allerdings nicht vorherzusehen, wann diese tatsächlich einen
Pensionsantrag stellen werden.

Bei den nachgeordneten Dienststellen ergeben sich folgende Zahlen:

 

2004:

13

2005:

10

2006:

23


Bei den zentral verwalteten Dienststellen ist im genannten Zeitraum mit voraussichtlich insgesamt
10 Antragstellungen zu rechnen.

Ad 29.:

Zu einer allfälligen Nachbesetzung sind derzeit noch keine Angaben möglich.

Ad 30. und 31.:

In der Zentralleitung gliedern sich die Betrauungen in der Zeit von 1. April 2000 bis 30. Juni 2004

wie folgt:

 

2000:

Abteilungsleiter

1

2001:

Gruppenleiter

1

 

Abteilungsleiter

4

2002:

Sektionsleiter

3

 

Gruppenleiter

1

 

Abteilungsleiter

21

2003:

Sektionsleiter

1

 

Abteilungsleiter

1

2004:

Sektionsleiter

2

 

Abteilungsleiter

6

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind die Funktionen der Sektionsleiter auf fünf Jahre be-
fristet.

Ad 32.:

Soweit derzeit absehbar erfolgen 2004 und 2005 keine Ausschreibungen für die Funktion von Sek-
tionsleiter/innen.

Ad 33.:

Das Organigramm der Zentralstelle ist angeschlossen (Beilage 1).

Ad 34.:

Es wird auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1944/J-NR/2004 durch den Herrn Bundeskanzler

verwiesen.


Ad 35. bis 36.:

Insgesamt sind 249 Mitarbeiter/innen in ausgegliederten bzw. privatisierten Unternehmen tätig.
Vonseiten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden keine über die
jeweiligen gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Aufträge hinsichtlich der Zukunft der Mitar-
beiter/innen erteilt, da diese dem ausgegliederten Unternehmen zugewiesen werden und weiterhin
Beamte des Bundes sind, auf die das BDG anzuwenden ist.

Ad 37.:

Es befinden sich keine Mitarbeiter/innen in einem Personalpool.

Ad 38.:

Buchhaltungsagentur: mit Ende 2004 wird das Personal zum Bundesministerium für Finanzen ver-
setzt und von dort der Buchhaltungsagentur zugeteilt. Weitere Ausgliederungen sind derzeit nicht
geplant.

Ad 39. und 40.:

Seit dem Jahr 2000 wurden die Bundesmuseen (mit Ausnahme des Pathologisch-anatomischen
Bundesmuseums) ausgegliedert, weiters der Österreichische Bibliothekenverbund und Service
Ges.m.b.H und mit Wirkung vom 1. Januar 2004 die 21 Universitäten. Alle Ausgliederungen sind
als erfolgreich anzusehen.

Ad 41.:

Insgesamt sind 249 Bedienstete ex lege den ausgegliederten Einrichtungen zugewiesen, wobei die

Vertragsbediensteten ex lege Dienstnehmer der Gesellschaft werden.

Ad 42.:

Angaben zu den Vertragsbediensteten sind nicht möglich, da diese nicht mehr im Stellenplan auf-
scheinen. Die Anzahl der Beamten hat sich durch natürlichen Abgang, durch Austritt aus dem Bun-
desdienst oder durch Versetzung verringert. Genaue zahlenmäßige Angaben sind aus verwaltungs-
ökonomischen Gründen nicht möglich.


Ad 43. und 44:

Im Fall der Bundesmuseen sind die Bundeszuschüsse der Höhe nach im Bundesmuseen-Gesetz
festgeschrieben. Die Basisabgeltung für diese Einrichtungen ist unter 1/12057 im Bundesvoran-
schlag in der Höhe von 89,351 Mio. € für die Jahre 2003 und 2004 festgelegt. Hinsichtlich der Uni-
versitäten wird auf die angeschlossenen Budgetdaten 2004 verwiesen (Beilage 2).

Ad 45.:

Seit dem Jahr 2000 wurden die Aufgaben der Förderstellen für Erwachsenenbildung an die Länder
übertragen. Bis jetzt wurden durch diese Übertragung etwa 1,453 Mio. € an Einsparung erzielt.
Langfristig ist mit einer Einsparung von etwa 3,489 Mio. € zu rechnen, zumal die durch die Über-
tragung überzähligen Bediensteten auslaufende Planstellen bekleiden.

Durch das Verwaltungsreformgesetz 2001 wurde mit Wirkung vom 1. August 2002 der größte Teil
der Vollziehung des Strahlenschutzgesetzes im Universitätsbereich und im Bereich der Österreichi-
schen Akademie der Wissenschaften, der bis dahin in; Kompetenzbereich des Ressorts gelegen ist,
an die Bezirksverwaltungsbehörden abgetreten. Wesentliche finanzielle Einsparungen sind dadurch
nicht entstanden, da die diesbezüglichen Agenden von einer Mitarbeiterin neben anderen Tätigkei-
ten mitbetreut wurden.

Ad 46.:

Das hängt von der jeweiligen Sachmaterie ab und wird von denjenigen Bediensteten wahrgenom-
men, die im Rahmen ihrer Tätigkeit dafür zuständig sind.

Ad 47.:

Es sind derzeit 2 Bedienstete der Zentralstelle bei der Ständigen Vertretung in Brüssel notifiziert.

Ad 48.:

Im Bereich der Zentralstelle keine. Was die nachgeordneten Dienststellen anlangt, so würde eine
Beantwortung die Durchsicht aller Personalakten erfordern, was aufgrund des damit verbundenen
Verwaltungsaufwandes nicht durchführbar ist.

Ad 49.:

Expertenpositionen werden nicht national vergeben, sondern es erfolgt eine individuelle Anforde-
rung durch die EU.


Ad 50.:

Diese Angabe würde eine Durchsicht aller Personalakte erfordern und ist daher wegen des unver-
hältnismäßigen Verwaltungsaufwandes nicht möglich.

Ad 51. und 52.:

Es wird auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1944/J-NR/2004 durch den Herrn Bundeskanzler

verwiesen.