1950/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1946/J-NR/2004 betreffend
Personalabbau durch die
Schwarz-Blaue Bundesregierung - Schüssel II, die die Abgeordneten Mag
Johann Maier, Kollegin-
nen und Kollegen am 28. Juni 2004 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:
Ad 1.:
In der Zentralstelle gliedern sich die Einsparungen der
Vollbeschäftigtenäquivalente (bzw. Planstel-
len) in der Zeit vom 1. April 2000 bis 30.
Juni 2004 wie folgt:
2000: |
0 |
2001: |
21 |
2002: |
9 |
2003: |
41 |
2004: |
25 |
Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen bzw. ausgegliederten
Unternehmen wurden bzw. wer-
den in den Jahren 2000 bis 2004 folgende
Einsparungen an Vollbeschäftigten (bzw. Planstellen
vorgenommen:
2000: |
65 |
2001: |
92 |
2002: |
90 |
2003: |
282 |
2004: |
163 |
Im Bereich der zentral verwalteten Dienststellen und
wissenschaftlichen Anstalten wurden in die-
sem Zeitraum 2 Planstellen eingespart.
Die gewünschten weiteren Aufschlüsselungen
nach Organisationseinheiten, einzelnen Dienststellen,
Bundesländern und Dienstorten ist auf
Grund des mit einer solchen Erhebung verbundenen Verwal-
tungsaufwandes nicht möglich.
Ad 2.:
In der Zentralstelle gliedern sich die Versetzungen in den Ruhestand ab Erreichen der Altersgrenze
(§§13 und 15 BDG) in der Zeit vom 1. April 2000 bis 30. Juni 2004 wie folgt:
2000: |
25 |
2001: |
23 |
2002: |
31 |
2003: |
19 |
2004: |
4 |
Im Bereich der nachgeordneten
Dienststellen gliedern sich die Versetzungen in den Ruhestand ab
Erreichen der Altersgrenze wie folgt:
2000: |
25 |
2001: |
26 |
2002: |
2 |
2003: |
52 |
2004: |
8 |
Für den Bereich der
Universitäten ergeben sich vor der Ausgliederung mit 1. Januar 2004
folgende
Zahlen:
2000: |
154 |
2001: |
112 |
2002: |
109 |
2003: |
190 |
Im Bereich der zentral verwalteten
Dienststellen und wissenschaftlichen Anstalten sind insgesamt
20 Beamtinnen und Beamte in den Ruhestand
versetzt worden.
Hinsichtlich weiterer Aufschlüsselungen siehe Antwort zu Frage 1.
Ad 3.:
Hierzu wird auf den Ministerratsbeschluss vom 6. Mai 2003 und die darin enthaltenen Zielvorgaben
verwiesen. Bezüglich des Stellenplans 2005 sind die Verhandlungen noch im Gange.
Ad 4.:
Im Bereich der Zentralleitung wurden im Jahr 2004 25
Vollbeschäftigungsäquivalente eingespart,
bei den nachgeordneten
Dienststellen betrug die Einsparung bis 30. Juni 2004 10 Planstellen, bei
den zentral verwalteten Dienststellen und
wissenschaftlichen Anstalten 2 Planstellen.
Ad 5.:
In der Zentralstelle gliedern sich die beendeten Dienstverhältnisse von Vertragsbediensteten in der
Zeit von 1. April 2000 bis 30. Juni 2004 wie folgt:
2000: |
16 |
2001: |
14 |
2002: |
14 |
2003: |
21 |
2004: |
6 |
Im
Bereich der nachgeordneten Dienststellen wurden seit 1. April 2000 insgesamt
1.927 Dienstver-
hältnisse beendet bzw. aufgekündigt, bei den zentral verwalteten
Dienststellen und wissenschaftli-
chen Anstalten gab es keine Beendigung bzw. Aufkündigung von
Dienstverhältnissen. Hinsichtlich
weiterer Aufschlüsselungen siehe Antwort zu Frage 1.
Was die Universitäten anlangt, so liegt hier die
unmittelbare Zuständigkeit für derartige Maßnah-
men beim Rektor der jeweiligen Universität. Zahlenmäßige
Angaben sind daher aufgrund des mit
einer solchen Erhebung verbundenen unverhältnismäßig hohen
Verwaltungsaufwands nicht mög-
lich.
Ad 6.:
In der Zentralleitung gab es weder zum Stichtag 31. Dezember 2003 noch zum Stichtag 30. Juni
2004 offene Planstellen.
Bei den nachgeordneten Dienststellen waren zum Stichtag
31. Dezember 2003 410,5 Planstellen
und zum Stichtag 30. Juni 2004 299 Planstellen
unbesetzt. Hinsichtlich weiterer Aufschlüsselungen
siehe Antwort zu Frage 1.
Ad 7. bis 9.:
Es gibt keine gravierenden personellen Defizite. Der Vollzug der
Ressortangelegenheiten ist ange-
sichts der Straffung der Verwaltungsabläufe und der Einführung neuer
EDV-gestützter Technolo-
gien nicht
gefährdet.
Auch in ausgegliederten Einrichtungen sind keine personelle Engpässe bekannt.
Ad 10. und 11.:
Nach
§ 15a BDG wurden seit 1. April 2000 in der Zentralstelle 5 Bedienstete in
den Ruhestand ver-
setzt, bei den nachgeordneten Dienststellen bzw. ausgegliederten Unternehmen
waren es 2 Bediens-
tete. Keiner der betroffenen Personen hat ein Rechtsmittel gegen den Bescheid
über die amtswegige
Versetzung in den Ruhestand ergriffen. Hinsichtlich weiterer
Aufschlüsselungen siehe Antwort zu
Frage 1.
Ad 12:
In der Zentralstelle gliedern sich die Neueinstellungen in der Zeit vom 1. April 2000 bis 30. Juni
2004 wie folgt:
2000: |
16 |
Aufnahmen (davon 13 Ersatzkräfte) |
2001: |
19 |
Aufnahmen (davon 15 Ersatzkräfte) |
2002: |
20 |
Aufnahmen (alle als Ersatzkräfte); 1 wieder ausgeschieden |
2003: |
23 |
Aufnahmen, davon 19 befristete Aufnahmen, 5 Lehrlinge wegen Behaltefrist (§18 |
|
|
BAG); insgesamt 15 wieder ausgeschieden |
2004: |
10 |
Aufnahmen, davon 4 befristete Aufnahmen, 3 Behinderte, 3 Lehrlinge wegen Behal- |
|
|
tefrist; 1 wieder ausgeschieden. |
Bei den nachgeordneten
Dienststellen bzw. ausgegliederten Unternehmen gab es im angeführten
Zeitraum folgende Neueinstellungen:
2000: |
415 |
(davon 166 wieder ausgeschieden) |
2001: |
372 |
(davon 171 wieder ausgeschieden) |
2002: |
467 |
(davon 153 wieder ausgeschieden) |
2003: |
353 |
(davon 90 wieder ausgeschieden) |
2004: |
215 |
(davon 16 wieder ausgeschieden) |
Bei den zentral verwalteten Dienststellen und
wissenschaftlichen Anstalten gab es folgende Neuein-
stellungen:
2000: |
44 |
2001: |
4 |
2002: |
32 |
2003: |
17 |
2004: |
7 |
Hinsichtlich weiterer Aufschlüsselungen siehe Antwort zu Frage 1.
Ad 13.:
Künftige Neuaufnahmen richten sich grundsätzlich nach den Bedürfnissen des Ressorts. Zudem ist
darauf hinzuweisen, dass allfällige Abgänge nicht vorhersehbar sind (z. B. durch Pensionierungen).
Es wird jedenfalls die Einhaltung der Zielvorgaben des Ministerratsbeschlusses vom 6. Mai 2003
angestrebt.
Ad 14.:
Es gab keine derartigen Auswahlverfahren.
Ad 15. und 16.:
Weder in der
Zentralstelle noch bei nachgeordneten Dienststellen, zentral verwalteten
Dienststellen
und wissenschaftlichen Anstalten gibt es Personen, die über
Personalleasingfirmen tätig sind. Dies-
bezügliche Daten aus dem Universitätsbereich stehen dem Bundesministerium
für Bildung, Wissen-
schat und Kultur nicht zur Verfügung.
Ad 17.:
Die
bisherigen Auswahlverfahren waren ausreichend, um das notwendige, entsprechend
qualifizier-
te Personal zu finden.
Ad 18.:
Die neue Grundausbildungsverordnung des Bundesministeriums
für Bildung, Wissenschaft und
Kultur tritt mit 1. November 2004 in Kraft.
Zum Stichtag 30. Juni 2004 befanden sich keine Mitar-
beiter/innen des Ressorts in einem
Grundausbildungslehrgang. Sonstige Ausbildungen wie z.B.
Schule oder Akademien liegen im privaten, nicht im dienstlichen Bereich
der Mitarbeiter/innen;
derartige Daten liegen daher nicht vor. Bei den nachgeordneten Dienststellen
bzw. ausgegliederten
Unternehmen befanden sich zum Stichtag 30.
Juni 2004 insgesamt 184 Personen in der Ausbil-
dungsphase. An den Universitäten obliegt die Ausbildung der
jeweiligen Universität selbst; diesbe-
zügliche Informationen liegen dem
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur daher
nicht vor.
Ad 19. und 20.:
In der Zentralstelle des Bundesministeriums für
Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde in den
Jahren 2000 bis 2003 intensiv die Einrichtung
der Verwaltungsakademie (VAB) und die Nachfol-
geeinrichtung, das Zentrum für
Verwaltungsmanagement (ZVM) zur Fortbildung der Mitarbei-
ter/innen genutzt, wobei für diese Nutzung keine Geldmittel
aufzubringen waren. Die Grundausbil-
dungskurse wurden in den Jahren 2000 bis
2003 bei der Verwaltungsakademie in Anspruch ge-
nommen und ab 2003 hausintern durch Bedienstete der Zentralstelle
organisiert und abgehalten.
Es werden für einige wenige Fortbildungen, die aufgrund des engen
Interessentenkreises nicht von
der VAB bzw. ZVM angeboten werden (z.B. Mietrecht) die Kosten vom Ressort
übernommen so-
wie Sprachkurse der Bediensteten in geringem Ausmaß gefördert. Es
werden in diesem Bereich ca.
€ 3.000,-- € bis 5.000,-- pro Jahr
aufgewendet. Die Anzahl der Bediensteten die an derartigen Wei-
terbildungsveranstaltungen teilgenommen haben, kann aufgrund des damit
verbundenen hohen
Verwaltungsaufwandes nicht konkret erhoben werden
Was die nachgeordneten
Dienststellen sowie die zentral verwalteten Dienststellen und wissenschaft-
lichen Anstalten anlangt, wird auf die
Budgetpost für Grund- und Weiterbildung verwiesen.
Teilnehmerzahlen der nachgeordneten Dienststellen:
2000: |
92 weiblich, 38 männlich |
2001: |
71 weiblich, 39 männlich |
2002: |
70 weiblich, 41 männlich |
2003: |
23 weiblich, 16 männlich |
Teilnehmerzahlen der zentral verwalteten Dienststellen und wissenschaftlichen Anstalten:
2000: |
1 weiblich, 2 männlich |
2001: |
1 weiblich, 1 männlich |
2002: |
2 weiblich, 1 männlich |
Ad 21.:
Die
Zentralleitung war planstellentechnisch in den Jahren 2000 bis 2002 in die
Planstellenbereiche
1200 (Bildung) und 1400 (Wissenschaft und Forschung) geteilt. Die Aufstellung
der Planstellen für
die jeweiligen Kapitel gliedert sich wie folgt:
Planstellenbereich 1200 |
Planstellenbereich 1400 |
|
2000: |
15 Lehrlingsplanstellen |
6 Lehrlingsplanstellen |
2001: |
15 Lehrlingsplanstellen |
6 Lehrlingsplanstellen |
2002: |
5 Lehrlingsplanstellen |
6 Lehrlingsplanstellen |
Ab dem Jahr 2003 wurden die Planstellenbereiche 1200 und 1400 zum Planstellenbereich 1200
zusammen geführt:
2003: 11 Lehrlingsplanstellen
2004: 11 Lehrlingsplanstellen
In den Jahren 2005 und 2006 werden keine Lehrlingsausbildungsplätze reduziert.
Bei den nachgeordneten Dienststellen
wurden insgesamt 22 Lehrlingsplanstellen gestrichen (2003:
20, 2004: 2); die Zahlen für 2005 sind
derzeit noch nicht festgelegt.
Ad 22.:
Es sind bis Ende 2004 bzw. im Jahr 2005
in der Zentralleitung (Stellenplan) 11 Lehrlingsausbil-
dungsplätze
vorgesehen.
Bei den nachgeordneten
Dienststellen sind bis Ende 2004 52 Lehrlingsplanstellen vorgesehen und
zwar in den folgenden Planstellenbereichen:
1270: |
4 |
1274: |
1 |
1280: |
22 |
1281: |
10 |
1282: |
3 |
1290: |
8 |
1292: |
4 |
Aussagen über die Anzahl der Lehrlingsplanstellen
in diesem Bereich für das Jahr 2005 sind derzeit
noch nicht möglich.
Ad 23.:
Es wird auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1944/J-NR/2004 durch den Herrn Bundeskanzler
verwiesen.
Ad 24.:
Es erfolgt eine zentrale Erfassung im Bundeskanzleramt, daher siehe auch hier die Beantwortung
der Anfrage Nr. 1944/J-NR/2004 durch den Herrn Bundeskanzler.
Ad 25.:
Es wird auf den Ministerratsbeschluss vom 6. Mai 2003 und die darin enthaltenen Zielvorgaben
verwiesen.
Ad 26. und 27.:
Das Personalmanagement erfolgt in der Zentralstelle durch den Vollzug
der gesetzlichen Bestim-
mungen (BDG, GehG, VBG, BFG ect.) sowie
aufgrund des Stellenplanes. Eigene Ressortrichtlinien
gibt es nicht.
Ad 28.:
In der Zentralstelle sind im Jahr 2004 18 Personen
älter als 61,5 Jahre, im Jahr 2005 insgesamt 41
und im Jahr 2006 insgesamt 67. Es ist
allerdings nicht vorherzusehen, wann diese tatsächlich einen
Pensionsantrag stellen werden.
Bei den nachgeordneten Dienststellen ergeben sich folgende Zahlen:
2004: |
13 |
2005: |
10 |
2006: |
23 |
Bei den zentral
verwalteten Dienststellen ist im genannten Zeitraum mit voraussichtlich
insgesamt
10 Antragstellungen zu
rechnen.
Ad 29.:
Zu einer allfälligen Nachbesetzung sind derzeit noch keine Angaben möglich.
Ad 30. und 31.:
In der Zentralleitung gliedern sich die Betrauungen in der Zeit von 1. April 2000 bis 30. Juni 2004
wie folgt:
2000: |
Abteilungsleiter |
1 |
2001: |
Gruppenleiter |
1 |
|
Abteilungsleiter |
4 |
2002: |
Sektionsleiter |
3 |
|
Gruppenleiter |
1 |
|
Abteilungsleiter |
21 |
2003: |
Sektionsleiter |
1 |
|
Abteilungsleiter |
1 |
2004: |
Sektionsleiter |
2 |
|
Abteilungsleiter |
6 |
Gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen sind die Funktionen der Sektionsleiter auf fünf Jahre be-
fristet.
Ad 32.:
Soweit derzeit absehbar erfolgen 2004
und 2005 keine Ausschreibungen für die Funktion von Sek-
tionsleiter/innen.
Ad 33.:
Das Organigramm der Zentralstelle ist angeschlossen (Beilage 1).
Ad 34.:
Es wird auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1944/J-NR/2004 durch den Herrn Bundeskanzler
verwiesen.
Ad 35. bis 36.:
Insgesamt sind 249 Mitarbeiter/innen in ausgegliederten
bzw. privatisierten Unternehmen tätig.
Vonseiten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
werden keine über die
jeweiligen gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Aufträge hinsichtlich
der Zukunft der Mitar-
beiter/innen erteilt, da diese dem
ausgegliederten Unternehmen zugewiesen werden und weiterhin
Beamte des Bundes sind, auf die das BDG anzuwenden ist.
Ad 37.:
Es befinden sich keine Mitarbeiter/innen in einem Personalpool.
Ad 38.:
Buchhaltungsagentur:
mit Ende 2004 wird das Personal zum Bundesministerium für Finanzen ver-
setzt und von dort der Buchhaltungsagentur
zugeteilt. Weitere Ausgliederungen sind derzeit nicht
geplant.
Ad 39. und 40.:
Seit dem Jahr 2000 wurden die Bundesmuseen (mit Ausnahme
des Pathologisch-anatomischen
Bundesmuseums) ausgegliedert, weiters der Österreichische
Bibliothekenverbund und Service
Ges.m.b.H und mit Wirkung
vom 1. Januar 2004 die 21 Universitäten. Alle Ausgliederungen sind
als erfolgreich
anzusehen.
Ad 41.:
Insgesamt sind 249 Bedienstete ex lege den ausgegliederten Einrichtungen zugewiesen, wobei die
Vertragsbediensteten ex lege Dienstnehmer der Gesellschaft werden.
Ad 42.:
Angaben
zu den Vertragsbediensteten sind nicht möglich, da diese nicht mehr im
Stellenplan auf-
scheinen. Die Anzahl der Beamten hat sich durch natürlichen Abgang, durch
Austritt aus dem Bun-
desdienst oder durch Versetzung verringert. Genaue zahlenmäßige
Angaben sind aus verwaltungs-
ökonomischen Gründen nicht möglich.
Ad 43. und 44:
Im Fall der Bundesmuseen sind die Bundeszuschüsse der Höhe
nach im Bundesmuseen-Gesetz
festgeschrieben. Die
Basisabgeltung für diese Einrichtungen ist unter 1/12057 im Bundesvoran-
schlag in der Höhe von 89,351 Mio.
€ für die Jahre 2003 und 2004 festgelegt. Hinsichtlich der Uni-
versitäten wird auf die angeschlossenen Budgetdaten 2004 verwiesen
(Beilage 2).
Ad 45.:
Seit dem Jahr 2000 wurden die Aufgaben der
Förderstellen für Erwachsenenbildung an die Länder
übertragen. Bis jetzt
wurden durch diese Übertragung etwa 1,453 Mio. € an Einsparung
erzielt.
Langfristig ist mit einer Einsparung von etwa
3,489 Mio. € zu rechnen, zumal die durch die Über-
tragung überzähligen Bediensteten auslaufende Planstellen bekleiden.
Durch
das Verwaltungsreformgesetz 2001 wurde mit Wirkung vom 1. August 2002 der
größte Teil
der Vollziehung des Strahlenschutzgesetzes im Universitätsbereich und im
Bereich der Österreichi-
schen Akademie der Wissenschaften, der bis
dahin in; Kompetenzbereich des Ressorts gelegen ist,
an die Bezirksverwaltungsbehörden abgetreten. Wesentliche finanzielle
Einsparungen sind dadurch
nicht entstanden, da die diesbezüglichen Agenden von einer Mitarbeiterin
neben anderen Tätigkei-
ten mitbetreut wurden.
Ad 46.:
Das hängt von der jeweiligen Sachmaterie ab und wird von denjenigen
Bediensteten wahrgenom-
men, die im Rahmen ihrer Tätigkeit
dafür zuständig sind.
Ad 47.:
Es sind derzeit 2 Bedienstete der Zentralstelle bei der Ständigen Vertretung in Brüssel notifiziert.
Ad 48.:
Im Bereich der Zentralstelle keine. Was die nachgeordneten Dienststellen
anlangt, so würde eine
Beantwortung die Durchsicht aller Personalakten erfordern, was aufgrund des
damit verbundenen
Verwaltungsaufwandes nicht durchführbar
ist.
Ad 49.:
Expertenpositionen werden nicht national vergeben, sondern es erfolgt
eine individuelle Anforde-
rung durch die EU.
Ad 50.:
Diese Angabe würde eine Durchsicht
aller Personalakte erfordern und ist daher wegen des unver-
hältnismäßigen Verwaltungsaufwandes
nicht möglich.
Ad 51. und 52.:
Es wird auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 1944/J-NR/2004 durch den Herrn Bundeskanzler
verwiesen.