1951/AB XXII. GP
Eingelangt am 27.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 1948/J der Abgeordneten Mag. Maier und
GenossInnen wie folgt:
Einleitend ist festzuhalten, dass das Bundesministerium
für Gesundheit
und
Frauen mit Inkrafttreten der BMG-Novelle am 1. Mai 2003
eingerichtet
wurde.
Bei Fragen, welche in den Zeitraum vor dem 1. Mai 2003
fallen, darf -
soweit
die Zentralstelle betroffen ist - auf die Beantwortung des Herrn
Bundesministers
für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
als zu dieser Zeit zuständigem Regierungsmitglied
verwiesen
werden, der Bereich der in diesem Zeitraum dem
Gesundheitsressort
nachgeordneten Dienststellen ist in den folgenden
Ausführungen enthalten.
Frage 1:
Aufgrund der Neugründung des Ressorts mit 1. Mai 2003
wurden dem
Bundesministerium
für Gesundheit und Frauen im Stellenplan für das Jahr
2003
keine Einsparungen auferlegt. Bis 30. Juni 2004 konnten noch keine
wesentlichen Einsparungen erzielt werden, mein Ressort ist jedoch be-
müht, die in den jeweiligen Stellenplänen auferlegten Zielvorgaben zu er-
reichen.
Zu den dem Gesundheitsbereich nachgeordneten
Dienststellen darf fest-
gehalten
werden, dass die Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung,
die
Bundesanstalten für veterinärmedizinische Untersuchungen und die
Bundesstaatlichen
bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalten
mit 1. Juni 2002 vom damals zuständigen Ressort (BMSG) in die Österrei-
chische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH ausge-
gliedert wurden und die Vertragsbediensteten dieser
Dienststellen seit
diesem
Zeitpunkt MitarbeiterInnen dieser Agentur sind; die Beam-
ten/Beamtinnen
wurden in die Zentralleitung versetzt und der Agentur zur
dauernden
Dienstleistung zugeteilt.
Personaleinsparungen im Bundesinstitut
für Arzneimittel:
Vergleich
2000/2001: 3 Planstellen
Vergleich 2001/2002: 3 - " -
Vergleich 2002/2003: 4 - " -
Vergleich 2003/2004: 10 - " -
Frage 2:
Ab 1. Mai 2003 bis 30. Juni 2004 wurden aus dem Bereich
der
Zentralstelle
6 Bedienstete im Jahr 2003 und 2 Bedienstete im Jahr 2004
gemäß § 15 BDG mit Erreichung der Altersgrenze in den Ruhestand
versetzt.
Aus dem Bereich der nachgeordneten Dienststellen wurden 2
Bedienstete
im
Jahr 2000 und 2 Bedienstete im Jahr 2002 gemäß § 15 BDG mit
Erreichung
der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt.
Weiters ist im Zeitraum 1. Mai 2003 bis 30. Juni 2004 1
Bediensteter aus
dem Bereich der Zentralstelle gemäß § 13 BDG durch Übertritt in den
Ruhestand
ausgeschieden.
Frage 3:
Laut Ministerratsbeschluss vom 6. Mai 2003 ist für das
Jahr 2004 eine
Reduzierung
von 12,56 Vollbeschäftigtenäquivalenten (VBÄ) gegenüber
dem Jahr 2003 vorgegeben.
Frage 4:
Bis 30. Juni 2004 wurden 3,59 Vollbeschäftigtenäquivalente eingespart.
Frage 5:
Seit der Errichtung meines Ressorts wurden 13
Dienstverhältnisse im
Bereich
der Zentralleitung beendet.
Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen wurden
insgesamt 505
Dienstverhältnisse
beendet, wobei auf die Ausgliederung der Bereiche der
Lebensmitteluntersuchungsanstalten,
der veterinärmedizinischen
Untersuchungsanstalten und der Bundesstaatlich Bakteriologisch-
serologischen Untersuchungsanstalten in die Österreichische Agentur für
Gesundheit
und Ernährungssicherheit GmbH ab 1. Juni 2002 verwiesen
wird.
Frage 6:
Zu den Stichtagen 31. Dezember 2003 sowie 30. Juni 2004
gab es keine
offenen
Planstellen.
Fragen 7 bis 9:
Abgesehen von vereinzelt auftretenden personellen
Engpässen
(hervorgerufen beispielsweise durch Karenzierungen, krankheitsbedingte
Abwesenheiten, ...) gibt es im Wesentlichen keine
derartigen Defizite,
sodass der Vollzug der Ressortagenden derzeit nicht gefährdet ist.
Fragen 10 u. 11:
Keine.
Frage 12:
Anzumerken ist, dass das aufgrund der BMG-Novelle vom 1.
Mai 2003 von
dem
vor diesem Zeitpunkt für die Gesundheitsagenden zuständigen
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen an das
Bundesministerium
für Gesundheit und Frauen abgegebene Personal in
der
nachfolgend angeführten Aufstellung für den Bereich der Zentralstelle
nicht
enthalten ist.
Seit 1.5.2003 bis 30.6.2004 gab es
•
im Jahr 2003: 17 Neueinstellungen
•
im Jahr 2004: 21 Neueinstellungen
Seit 1.4.2000 bis 30.6.2004 gab es im Bereich der
nachgeordneten
Dienststellen insgesamt 123 Neueinstellungen:
•
im Jahr 2000: 26 Neueinstellungen
•
im Jahr 2001: 41 Neueinstellungen
•
im Jahr 2002: 43 Neueinstellungen
•
im Jahr 2003: 10 Neueinstellungen
•
bis 30.6.2004: 3 Neueinstellungen
Frage 13:
Neuaufnahmen richten sich einerseits nach den Bedürfnissen der
einzelnen
Organisationseinheiten, wobei hinsichtlich der personellen
Abgänge (Pensionierungen, Austritte, Karenzierungen etc.) keine
Prognose gestellt werden kann, andererseits bestehen Bemühungen, die
Vorgaben
hinsichtlich der Zielvorgaben des Stellenplans einzuhalten bzw.
die
Vollbeschäftigtenäquivalente entsprechend dem Ministerratsbeschluss
zu reduzieren.
Fragen 14, 15 und 16:
Derartige Auswahlverfahren wurden in meinem Ressort nicht
durchgeführt. Mit Stichtag 30. Juni 2004 sind auch keine Personen über
Personalleasingfirmen tätig, es wurden daher auch keine
Honorarleistungen
erbracht.
Frage 17:
Das bisherige Auswahlverfahren war ausreichend, um
Personal mit den
notwendigen
Qualifikationen zu finden.
Frage 18:
Mit Stichtag 30. Juni 2004 befinden sich im Bereich der
Zentralstelle
31 Bedienstete und im Bereich der nachgeordneten Dienststelle 8
Bedienstete
in der Ausbildungsphase.
Frage 19:
Die Berechnung der Kosten für das Jahr 2003 würde
aufgrund der in
diesem
Jahr erfolgten Errichtung des Ressorts einen unverhältnismäßig
hohen
und nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand erfordern. Für das Jahr
2004
ist der Betrag von € 127.500 vorgesehen.
Frage 20:
Seit der Errichtung des Bundesministeriums für Gesundheit
und Frauen
gestaltete sich die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen wie folgt:
•
im Jahr 2003 haben 111 Bedienstete der Zentralleitung ( 72
Frauen
und
39 Männer) an Weiterbildungsveranstaltungen teilgenommen.
•
Im Bereich des Bundesinstitutes für Arzneimittel haben
im Jahr 2003 36 Bedienstete (17 Frauen und 19 Männer) an
Weiterbildungsveranstaltungen
teilgenommen.
Frage 21:
Im Zuge der Errichtung meines Ressorts wurden keine in
Ausbildung
befindlichen
Lehrlinge übernommen.
Frage 22:
Im Jahr 2004 gibt es in meinem Ressort keinen
Lehrlingsausbildungsplatz;
für das Jahr 2005 ist das Ergebnis der diesbezüglichen Verhandlungen
abzuwarten.
Fragen 23 und 24:
Zu diesen Fragen verweise ich auf die Ausführungen des
Herrn
Bundeskanzlers
zu der gleichlautend an ihn ergangenen
parlamentarischen
Anfrage Nr. 1944/J.
Frage 25:
Laut Ministerratsbeschluss vom 6. Mai 2003 betragen in meinem Ressort
die nachstehend angeführten ausgabenwirksamen VBÄ jeweils zum
Jahresende:
2003: 522,94
2004: 510,38
2005: 498,14
2006: 486,18
Frage 26 und 27:
Es gibt keine derartigen Richtlinien.
Frage 28:
Im Jahr
•
2004 werden 5 Bedienstete
•
2005 werden 6 Bedienstete
• 2006 werden 11 Bedienstete
die Pensionsaltersgrenze erreichen.
Frage 29:
Darüber kann derzeit keine Aussage getroffen werden.
Frage 30:
Im Zeitraum 1. Mai 2003 bis 30. Juni 2004 wurden in den
mit 1. Mai 2003
meinem
Ressort zugehörigen Organisationseinheiten die nachfolgend
angeführten
Funktions-Neubesetzungen durchgeführt:
Im Jahr 2003: 2 Abteilungsleiterinnen
Bis 30. Juni 2004: 1 Bereichsleiter, 2 Abteilungsleiterinnen.
Frage 31:
In meinem Ressort ist der Leiter der Sektion III auf Zeit bestellt
(Zeitablauf
mit 30. April 2007).
Frage 32:
Soweit derzeit absehbar, wird im Jahr 2004 keine
Ausschreibung
veranlasst
werden; für das Jahr 2005 kann derzeit noch keine Aussage
getroffen
werden.
Frage 33:
Dazu verweise ich auf das beigeschlossene Organigramm;
derzeit sind
keine
Änderungen geplant.
Frage 34:
Für die Ratspräsidentschaft Österreichs werden
zusätzliche
Mitarbeiter/innen
benötigt; über nähere Details können derzeit noch keine
Angaben
gemacht werden.
Frage 35:
Zum Stichtag 30.6.2004 sind 2 Beamte meines Ressorts in
einer
ausgegliederten
Einrichtung (AGES) tätig.
Frage 36:
Ich habe keine derartigen Aufträge hinsichtlich der
unter Frage 35
genannten Personen erteilt.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das Gesundheits-
und
Ernährungssicherheitsgesetz (GESG), BGBl. I Nr. 63/2002, in der Fassung
BGBl.
I Nr. 78/2003, in den §§ 13 bis 16
umfangreiche
Personalregelungen
für die Bundesbediensteten enthält. Weitere
Regelungen mit Auswirkungen auf Bundesbedienstete finden sich im § 18
GESG
(Überleitung der Bundeseinrichtungen und
Übergangsbestimmungen) sowie im § 19 GESG (Schlussbestimmungen).
Diese
Regelungen sind von den Organen der Gesellschaft (Agentur für
Gesundheit
und Ernährungssicherheit GmbH - AGES) zu beachten.
Frage 37:
Keine.
Frage 38:
Die Ausgliederung des Bundesinstitutes für Arzneimittel
mit Wirksamkeit
vom
1.1.2005 ist in Planung.
Frage 39:
Mit 1. Juni 2002 wurden vom damals für den
Gesundheitsbereich
zuständigen
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
die
Bereiche der Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung, der
veterinärmedizinischen Untersuchungsanstalten und der
Bundesstaatlichen
bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalten
in
die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
GmbH
ausgegliedert.
Frage 40:
Ja.
Frage 41:
Mit Stichtag 30. Juni 2004 sind 232 Beamte/Beamtinnen der
Österreichischen
Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
dienstzugeteilt.
Frage 42:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand meiner Vollziehung.
Fragen 43 und 44:
Die der AGES zur Verfügung zu stellenden Bundesmittel sind
in § 12 GESG
geregelt.
Die Ansätze sind bei 1/17107 budgetiert.
Frage 45:
A) Durch das Verwaltungsreformgesetz 2001, BGBl. I Nr. 65/2002 wurden
folgende
Aufgaben an andere Gebietskörperschaften abgegeben:
Epidemiegesetz 1950:
Berufungsentscheidungen nach § 36 Abs. 1 Epidemiegesetz (in der Praxis
im Wesentlichen Vergütungen für Verdienstentgang nach § 32 leg.cit.).
Vor dem Verwaltungsreformgesetz 2001 oblag die Entscheidung dem
Landeshauptmann, der Rechtszug ging an das Gesundheitsressort,
nunmehr entscheidet die Bezirksverwaltungsbehörde mit Rechtszug an
den UVS des Landes.
Dadurch sind beim Gesundheitsressort im Durchschnitt der letzten Jahre
maximal fünf Berufungsverfahren jährlich weggefallen.
Tuberkulosegesetz:
Berufungsentscheidungen nach § 47 Abs. 1 Tuberkulosegesetz (in der
Praxis im Wesentlichen die Übernahme von Behandlungskosten durch den
Bund). Vor dem Verwaltungsreformgesetz 2001 oblag die Entscheidung
dem Landeshauptmann, der Rechtszug ging an das Gesundheitsressort,
nunmehr entscheidet die Bezirksverwaltungsbehörde mit Rechtszug an
den UVS des Landes.
Dadurch sind beim Gesundheitsressort im Durchschnitt der letzten Jahre
maximal ein bis zwei Berufungsverfahren jährlich weggefallen.
Apothekengesetz:
Berufungsverfahren in Apothekenkonzessionsverfahren.
Vor dem Verwaltungsreformgesetz 2001 oblag die Entscheidung
betreffend Apothekenkonzessionsverfahren (Neuanträge) dem
Landeshauptmann, der Rechtszug ging an das Gesundheitsressort,
nunmehr entscheidet die Bezirksverwaltungsbehörde mit Rechtszug an
den UVS des Landes.
Dadurch sind beim Gesundheitsressort im Durchschnitt der letzten Jahre
ca. 90 Berufungsverfahren jährlich (einschließlich der damit
zusammenhängenden Verwaltungs- oder
Verfassungsgerichtshofbeschwerden) weggefallen. Die neue Rechtslage
gilt allerdings erst für Anträge, die nach dem 31. Juni 2002 neu
eingebracht wurden.
Die Zuständigkeit gemäß der Richtlinie 85/433/EWG zur Anerkennung der
Diplome, Zeugnisse und Nachweise anderer Mitgliedstaaten wurde vom
Gesundheitsressort der Österreichischen Apothekerkammer übertragen.
Dadurch sind beim Gesundheitsressort ca. 5 Verfahren jährlich
weggefallen.
Des weiteren erfolgte eine Übernahme von Verwaltungsaufgaben des
Landeshauptmannes und der Bezirksverwaltungsbehörden durch die
Österreichische Apothekerkammer.
Aufhebung des Bundesgesetzes über natürliche
Heilvorkommen- und
Kurorte, Ersatzregelungen für die Einfuhrbewilligung von Produkten
ausländischer natürlicher Heilvorkommen im Arzneiwareneinfuhrgesetz:
Die bis zum Verwaltungsreformgesetz 2001 in § 22 des Bundesgesetzes
über
natürliche Heilvorkommen und Kurorte enthaltenen Regelungen für
die
Erteilung der Einfuhrbewilligung für Produkte ausländischer natürlicher
Heilvorkommen wurde vom Gesundheitsressort auf den Landeshauptmann
übertragen.
Dadurch sind beim Gesundheitsressort im Durchschnitt der
letzten Jahre
maximal
ein bis zwei Verfahren jährlich weggefallen.
Gesundheits- und Krankenpflegegesetz:
Durch das Verwaltungsreformgesetz 2001 wurden die
Vollziehungszuständigkeiten
im Zusammenhang mit der freiberuflichen
Ausübung
des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
sowie
mit der Entziehung der Berufsberechtigung in einem Gesundheits-
und
Krankenpflegeberuf von bisher dem Landeshauptmann in erster
Instanz
und dem Bundesministerium in zweiter Instanz auf die
Bezirksverwaltungsbehörde
als Behörde erster Instanz und den
unabhängigen Verwaltungssenat als Behörde zweiter Instanz geändert.
Durch den Wegfall dieser zweitinstanzlichen Zuständigkeit
kam es beim
Bund
angesichts der geringen Anzahl an Berufungsverfahren in diesem
Bereich
allerdings zu keinen nennenswerten Einsparungen.
MTD-Gesetz:
Durch das Verwaltungsreformgesetz 2001 wurden die
Vollziehungszuständigkeiten im Zusammenhang mit der freiberuflichen
Ausübung sowie mit der Entziehung der Berufsberechtigung
der
gehobenen
medizinisch-technischen Dienste von bisher dem
Landeshauptmann
in erster Instanz und dem Bundesministerium in
zweiter
Instanz auf die Bezirksverwaltungsbehörde als Behörde erster
Instanz
und den unabhängigen Verwaltungssenat als Behörde zweiter
Instanz
geändert.
Durch den Wegfall dieser zweitinstanzlichen Zuständigkeit
kam es beim
Bund
angesichts der geringen Anzahl an Berufungsverfahren in diesem
Bereich
allerdings zu keinen nennenswerten Einsparungen.
Hebammengesetz:
Im Rahmen des Verwaltungsreformgesetzes 2001 wurde eine
verstärkte
Vollziehung
des Hebammengesetzes durch die gesetzliche
Interessenvertretung
der Hebammen, das Österreichische
Hebammengremium,
in Anlehnung an das Ärzte-, Dentisten- und
Apothekerrecht
normiert:
In diesem Sinne wurden die bisher beim Bundesministerium
als erste und
letzte Instanz angesiedelten Zuständigkeiten im Zusammenhang mit EU-
Berufszulassungen
auf das Österreichische Hebammengremium in erster
und
den unabhängigen Verwaltungssenat in zweiter Instanz übertragen.
Da jährlich allerdings nur eine geringe Anzahl von EU-
Berufszulassungsverfahren bzw. an Ausstellungen von
Konformitätsbestätigungen
für Hebammen anfallen, kam es in diesem
Bereich
zu geringen Einsparungen für den Bund.
Ärztegesetz 1998:
Im Zuge des Verwaltungsreformgesetzes 2001 wurde die
bisher beim
Bundesministerium als erste und letzte Instanz angesiedelte Zuständigkeit
zur Erteilung von Bewilligungen an im Ausland ausgebildete Ärzte/-innen
und
Zahnärzte/-innen gemäß §§ 32, 33 und 35 ÄrzteG 1998
(ausgenommen
Bewilligungen zu Studienzwecken an Universitätskliniken)
in
erster Instanz an die österreichische Ärztekammer und in zweiter
Instanz
an den unabhängigen Verwaltungssenat übertragen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Übertragung dieser
Vollziehungskompetenzen
sind folgende Daten anzuführen:
Anzahl
der eingesetzten Mitarbeiter 1 A1, 1 A2, 1 A4
Anzahl der jährlich durchschnittlich durchgeführten Verfahren: 180
Höhe
der jährlichen Kosten (Kosten pro Minute plus 20% Zuschlag für
Verwaltung, EDV und Raumbedarf) :€ 10.360,24; € 14.682,24; €
3.113,30.
Weiters wurde die Anerkennung von Ausbildungsstätten zur Ausbildung
zum
Arzt für Allgemeinmedizin, zum Facharzt oder für eine ergänzende
Zusatzausbildung
sowie von Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen und
Lehrambulatorien
in den Wirkungsbereich der Österreichischen
Ärztekammer
übertragen.
B) Apothekengesetz:
Durch die Novelle zum Apothekengesetz, BGBl. I Nr. 5/2004 wurde die
Zuständigkeit zur Ausstellung des Staatlichen Apothekerdiploms vom
Gesundheitsressort
auf die Österreichische Apothekerkammer übertragen,
wodurch beim Gesundheitsressort im Durchschnitt der
letzten Jahre
ca.
30 Anträge jährlich weggefallen sind.
Frage 46:
Eine namentliche Aufschlüsselung ist nicht möglich, da es
sich um eine
wechselnde
Zahl von Personen handelt, die dies im Rahmen der jeweiligen
Zuständigkeit
wahrnehmen.
Frage 47:
Derzeit sind aus dem Bereich des BMGF zwei sogenannte
Verbindungsbeamte
als Ständige Vertreter bei der Kommission in Brüssel
tätig.
Frage 48:
Zur Zeit ist in meinem Ressort kein/e Bedienstete/r
karenziert, um bei der
EU-Kommission
oder bei anderen Internationalen Organisationen tätig zu
sein.
Frage 49:
Expertenpositionen werden nicht nach
nationalen Gesichtspunkten
vergeben, die Beamten/Beamtinnen werden von der EU individuell
angefordert.
Frage 50:
Die Beantwortung dieser Frage wäre nur mit einem
unverhältnismäßig
hohen
und nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand (Durchsicht aller
Personalakten)
möglich.
Fragen 51 und 52:
Zu diesen Fragen verweise ich auf die Ausführungen des
Herrn
Bundeskanzlers
zu der gleichlautend an ihn ergangenen
parlamentarischen
Anfrage Nr. 1944/J.
Beilage