1951/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1948/J der Abgeordneten Mag. Maier und
GenossInnen wie folgt:

Einleitend ist festzuhalten, dass das Bundesministerium für Gesundheit
und Frauen mit Inkrafttreten der BMG-Novelle am 1. Mai 2003
eingerichtet wurde.

Bei Fragen, welche in den Zeitraum vor dem 1. Mai 2003 fallen, darf -
soweit die Zentralstelle betroffen ist - auf die Beantwortung des Herrn
Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz als zu dieser Zeit zuständigem Regierungsmitglied
verwiesen werden, der Bereich der in diesem Zeitraum dem
Gesundheitsressort nachgeordneten Dienststellen ist in den folgenden
Ausführungen enthalten.

Frage 1:

Aufgrund der Neugründung des Ressorts mit 1. Mai 2003 wurden dem
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen im Stellenplan für das Jahr
2003 keine Einsparungen auferlegt. Bis 30. Juni 2004 konnten noch keine
wesentlichen Einsparungen erzielt werden, mein Ressort ist jedoch be-
müht, die in den jeweiligen Stellenplänen auferlegten Zielvorgaben zu er-
reichen.

Zu den dem Gesundheitsbereich nachgeordneten Dienststellen darf fest-
gehalten werden, dass die Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung,
die Bundesanstalten für veterinärmedizinische Untersuchungen und die
Bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalten
mit 1. Juni 2002 vom damals zuständigen Ressort (BMSG) in die Österrei-
chische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH ausge-


gliedert wurden und die Vertragsbediensteten dieser Dienststellen seit
diesem Zeitpunkt MitarbeiterInnen dieser Agentur sind; die Beam-
ten/Beamtinnen wurden in die Zentralleitung versetzt und der Agentur zur
dauernden Dienstleistung zugeteilt.

Personaleinsparungen im Bundesinstitut für Arzneimittel:
Vergleich 2000/2001:                        3 Planstellen

Vergleich 2001/2002:                        3     - " -

Vergleich 2002/2003:                       4     - " -

Vergleich 2003/2004:                       10    - " -

Frage 2:

Ab 1. Mai 2003 bis 30. Juni 2004 wurden aus dem Bereich der
Zentralstelle 6 Bedienstete im Jahr 2003 und 2 Bedienstete im Jahr 2004
gemäß § 15 BDG mit Erreichung der Altersgrenze in den Ruhestand
versetzt.

Aus dem Bereich der nachgeordneten Dienststellen wurden 2 Bedienstete
im Jahr 2000 und 2 Bedienstete im Jahr 2002 gemäß § 15 BDG mit
Erreichung der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt.

Weiters ist im Zeitraum 1. Mai 2003 bis 30. Juni 2004 1 Bediensteter aus
dem Bereich der Zentralstelle gemäß § 13 BDG durch Übertritt in den
Ruhestand ausgeschieden.

Frage 3:

Laut Ministerratsbeschluss vom 6. Mai 2003 ist für das Jahr 2004 eine
Reduzierung von 12,56 Vollbeschäftigtenäquivalenten (VBÄ) gegenüber
dem Jahr 2003 vorgegeben.

Frage 4:

Bis 30. Juni 2004 wurden 3,59 Vollbeschäftigtenäquivalente eingespart.

Frage 5:

Seit der Errichtung meines Ressorts wurden 13 Dienstverhältnisse im
Bereich der Zentralleitung beendet.

Im Bereich der nachgeordneten Dienststellen wurden insgesamt 505
Dienstverhältnisse beendet, wobei auf die Ausgliederung der Bereiche der
Lebensmitteluntersuchungsanstalten, der veterinärmedizinischen
Untersuchungsanstalten und der Bundesstaatlich Bakteriologisch-
serologischen Untersuchungsanstalten in die Österreichische Agentur für
Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH ab 1. Juni 2002 verwiesen
wird.

Frage 6:

Zu den Stichtagen 31. Dezember 2003 sowie 30. Juni 2004 gab es keine
offenen Planstellen.

Fragen 7 bis 9:

Abgesehen von vereinzelt auftretenden personellen Engpässen
(hervorgerufen beispielsweise durch Karenzierungen, krankheitsbedingte


Abwesenheiten, ...) gibt es im Wesentlichen keine derartigen Defizite,
sodass der Vollzug der Ressortagenden derzeit nicht gefährdet ist.

Fragen 10 u. 11:

Keine.

Frage 12:

Anzumerken ist, dass das aufgrund der BMG-Novelle vom 1. Mai 2003 von
dem vor diesem Zeitpunkt für die Gesundheitsagenden zuständigen
Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen an das
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen abgegebene Personal in
der nachfolgend angeführten Aufstellung für den Bereich der Zentralstelle
nicht enthalten ist.

Seit 1.5.2003 bis 30.6.2004 gab es

          im Jahr 2003:      17 Neueinstellungen

          im Jahr 2004:      21 Neueinstellungen

Seit 1.4.2000 bis 30.6.2004 gab es im Bereich der nachgeordneten
Dienststellen insgesamt 123 Neueinstellungen:

          im Jahr 2000:      26 Neueinstellungen

          im Jahr 2001:      41 Neueinstellungen

          im Jahr 2002:      43 Neueinstellungen

          im Jahr 2003:      10 Neueinstellungen

          bis 30.6.2004:     3 Neueinstellungen

Frage 13:

Neuaufnahmen richten sich einerseits nach den Bedürfnissen der
einzelnen Organisationseinheiten, wobei hinsichtlich der personellen
Abgänge (Pensionierungen, Austritte, Karenzierungen etc.) keine
Prognose gestellt werden kann, andererseits bestehen Bemühungen, die
Vorgaben hinsichtlich der Zielvorgaben des Stellenplans einzuhalten bzw.
die Vollbeschäftigtenäquivalente entsprechend dem Ministerratsbeschluss
zu reduzieren.

Fragen 14, 15 und 16:

Derartige Auswahlverfahren wurden in meinem Ressort nicht
durchgeführt. Mit Stichtag 30. Juni 2004 sind auch keine Personen über
Personalleasingfirmen tätig, es wurden daher auch keine
Honorarleistungen erbracht.

Frage 17:

Das bisherige Auswahlverfahren war ausreichend, um Personal mit den
notwendigen Qualifikationen zu finden.

Frage 18:

Mit Stichtag 30. Juni 2004 befinden sich im Bereich der Zentralstelle
31 Bedienstete und im Bereich der nachgeordneten Dienststelle 8
Bedienstete in der Ausbildungsphase.


Frage 19:

Die Berechnung der Kosten für das Jahr 2003 würde aufgrund der in
diesem Jahr erfolgten Errichtung des Ressorts einen unverhältnismäßig
hohen und nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand erfordern. Für das Jahr
2004 ist der Betrag von € 127.500 vorgesehen.

Frage 20:

Seit der Errichtung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen
gestaltete sich die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen wie folgt:

         im Jahr 2003 haben 111 Bedienstete der Zentralleitung ( 72 Frauen
und 39 Männer) an Weiterbildungsveranstaltungen teilgenommen.

         Im Bereich des Bundesinstitutes für Arzneimittel haben

im Jahr 2003 36 Bedienstete (17 Frauen und 19 Männer) an
Weiterbildungsveranstaltungen teilgenommen.

Frage 21:

Im Zuge der Errichtung meines Ressorts wurden keine in Ausbildung
befindlichen Lehrlinge übernommen.

Frage 22:

Im Jahr 2004 gibt es in meinem Ressort keinen Lehrlingsausbildungsplatz;
für das Jahr 2005 ist das Ergebnis der diesbezüglichen Verhandlungen
abzuwarten.

Fragen 23 und 24:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Ausführungen des Herrn
Bundeskanzlers zu der gleichlautend an ihn ergangenen
parlamentarischen Anfrage Nr. 1944/J.

Frage 25:

Laut Ministerratsbeschluss vom 6. Mai 2003 betragen in meinem Ressort
die nachstehend angeführten ausgabenwirksamen VBÄ jeweils zum
Jahresende:

2003: 522,94
2004: 510,38
2005: 498,14
2006: 486,18

Frage 26 und 27:

Es gibt keine derartigen Richtlinien.

Frage 28:

Im Jahr

         2004 werden 5 Bedienstete

         2005 werden 6 Bedienstete

     2006 werden 11 Bedienstete
die Pensionsaltersgrenze erreichen.

Frage 29:

Darüber kann derzeit keine Aussage getroffen werden.


Frage 30:

Im Zeitraum 1. Mai 2003 bis 30. Juni 2004 wurden in den mit 1. Mai 2003
meinem Ressort zugehörigen Organisationseinheiten die nachfolgend
angeführten Funktions-Neubesetzungen durchgeführt:

Im Jahr 2003:  2 Abteilungsleiterinnen

Bis 30. Juni 2004: 1 Bereichsleiter, 2 Abteilungsleiterinnen.

Frage 31:

In meinem Ressort ist der Leiter der Sektion III auf Zeit bestellt
(Zeitablauf mit 30. April 2007).

Frage 32:

Soweit derzeit absehbar, wird im Jahr 2004 keine Ausschreibung
veranlasst werden; für das Jahr 2005 kann derzeit noch keine Aussage
getroffen werden.

Frage 33:

Dazu verweise ich auf das beigeschlossene Organigramm; derzeit sind
keine Änderungen geplant.

Frage 34:

Für die Ratspräsidentschaft Österreichs werden zusätzliche
Mitarbeiter/innen benötigt; über nähere Details können derzeit noch keine
Angaben gemacht werden.

Frage 35:

Zum Stichtag 30.6.2004 sind 2 Beamte meines Ressorts in einer
ausgegliederten Einrichtung (AGES) tätig.

Frage 36:

Ich habe keine derartigen Aufträge hinsichtlich der unter Frage 35
genannten Personen erteilt.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das Gesundheits- und
Ernährungssicherheitsgesetz (GESG), BGBl.
I Nr. 63/2002, in der Fassung
BGBl. I Nr. 78/2003, in den §§ 13 bis 16 umfangreiche
Personalregelungen für die Bundesbediensteten enthält. Weitere
Regelungen mit Auswirkungen auf Bundesbedienstete finden sich im § 18
GESG (Überleitung der Bundeseinrichtungen und
Übergangsbestimmungen) sowie im § 19 GESG (Schlussbestimmungen).
Diese Regelungen sind von den Organen der Gesellschaft (Agentur für
Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH - AGES) zu beachten.

Frage 37:

Keine.


Frage 38:

Die Ausgliederung des Bundesinstitutes für Arzneimittel mit Wirksamkeit
vom 1.1.2005 ist in Planung.

Frage 39:

Mit 1. Juni 2002 wurden vom damals für den Gesundheitsbereich
zuständigen Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
die Bereiche der Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung, der
veterinärmedizinischen Untersuchungsanstalten und der
Bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalten
in die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
GmbH ausgegliedert.

Frage 40:

Ja.

Frage 41:

Mit Stichtag 30. Juni 2004 sind 232 Beamte/Beamtinnen der
Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
dienstzugeteilt.

Frage 42:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand meiner Vollziehung.

Fragen 43 und 44:

Die der AGES zur Verfügung zu stellenden Bundesmittel sind in § 12 GESG
geregelt. Die Ansätze sind bei 1/17107 budgetiert.

Frage 45:

A) Durch das Verwaltungsreformgesetz 2001, BGBl. I Nr. 65/2002 wurden
folgende Aufgaben an andere Gebietskörperschaften abgegeben:

Epidemiegesetz 1950:

Berufungsentscheidungen nach § 36 Abs. 1 Epidemiegesetz (in der Praxis

im Wesentlichen Vergütungen für Verdienstentgang nach § 32 leg.cit.).

Vor dem Verwaltungsreformgesetz 2001 oblag die Entscheidung dem

Landeshauptmann, der Rechtszug ging an das Gesundheitsressort,

nunmehr entscheidet die Bezirksverwaltungsbehörde mit Rechtszug an

den UVS des Landes.

Dadurch sind beim Gesundheitsressort im Durchschnitt der letzten Jahre

maximal fünf Berufungsverfahren jährlich weggefallen.

Tuberkulosegesetz:

Berufungsentscheidungen nach § 47 Abs. 1 Tuberkulosegesetz (in der

Praxis im Wesentlichen die Übernahme von Behandlungskosten durch den

Bund). Vor dem Verwaltungsreformgesetz 2001 oblag die Entscheidung

dem Landeshauptmann, der Rechtszug ging an das Gesundheitsressort,

nunmehr entscheidet die Bezirksverwaltungsbehörde mit Rechtszug an

den UVS des Landes.

Dadurch sind beim Gesundheitsressort im Durchschnitt der letzten Jahre

maximal ein bis zwei Berufungsverfahren jährlich weggefallen.


Apothekengesetz:

Berufungsverfahren in Apothekenkonzessionsverfahren.

Vor dem Verwaltungsreformgesetz 2001 oblag die Entscheidung

betreffend Apothekenkonzessionsverfahren (Neuanträge) dem

Landeshauptmann, der Rechtszug ging an das Gesundheitsressort,

nunmehr entscheidet die Bezirksverwaltungsbehörde mit Rechtszug an

den UVS des Landes.

Dadurch sind beim Gesundheitsressort im Durchschnitt der letzten Jahre

ca. 90 Berufungsverfahren jährlich (einschließlich der damit

zusammenhängenden Verwaltungs- oder

Verfassungsgerichtshofbeschwerden) weggefallen. Die neue Rechtslage

gilt allerdings erst für Anträge, die nach dem 31. Juni 2002 neu

eingebracht wurden.

Die Zuständigkeit gemäß der Richtlinie 85/433/EWG zur Anerkennung der

Diplome, Zeugnisse und Nachweise anderer Mitgliedstaaten wurde vom

Gesundheitsressort der Österreichischen Apothekerkammer übertragen.

Dadurch sind beim Gesundheitsressort ca. 5 Verfahren jährlich

weggefallen.

Des weiteren erfolgte eine Übernahme von Verwaltungsaufgaben des

Landeshauptmannes und der Bezirksverwaltungsbehörden durch die

Österreichische Apothekerkammer.

Aufhebung des Bundesgesetzes über natürliche Heilvorkommen- und
Kurorte, Ersatzregelungen für die Einfuhrbewilligung von Produkten
ausländischer natürlicher Heilvorkommen im Arzneiwareneinfuhrgesetz:
Die bis zum Verwaltungsreformgesetz 2001 in § 22 des Bundesgesetzes
über natürliche Heilvorkommen und Kurorte enthaltenen Regelungen für
die Erteilung der Einfuhrbewilligung für Produkte ausländischer natürlicher
Heilvorkommen wurde vom Gesundheitsressort auf den Landeshauptmann
übertragen.

Dadurch sind beim Gesundheitsressort im Durchschnitt der letzten Jahre
maximal ein bis zwei Verfahren jährlich weggefallen.

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz:
Durch das Verwaltungsreformgesetz 2001 wurden die
Vollziehungszuständigkeiten im Zusammenhang mit der freiberuflichen
Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
sowie mit der Entziehung der Berufsberechtigung in einem Gesundheits-
und Krankenpflegeberuf von bisher dem Landeshauptmann in erster
Instanz und dem Bundesministerium in zweiter Instanz auf die
Bezirksverwaltungsbehörde als Behörde erster Instanz und den
unabhängigen Verwaltungssenat als Behörde zweiter Instanz geändert.

Durch den Wegfall dieser zweitinstanzlichen Zuständigkeit kam es beim
Bund angesichts der geringen Anzahl an Berufungsverfahren in diesem
Bereich allerdings zu keinen nennenswerten Einsparungen.

MTD-Gesetz:

Durch das Verwaltungsreformgesetz 2001 wurden die

Vollziehungszuständigkeiten im Zusammenhang mit der freiberuflichen


Ausübung sowie mit der Entziehung der Berufsberechtigung der
gehobenen medizinisch-technischen Dienste von bisher dem
Landeshauptmann in erster Instanz und dem Bundesministerium in
zweiter Instanz auf die Bezirksverwaltungsbehörde als Behörde erster
Instanz und den unabhängigen Verwaltungssenat als Behörde zweiter
Instanz geändert.

Durch den Wegfall dieser zweitinstanzlichen Zuständigkeit kam es beim
Bund angesichts der geringen Anzahl an Berufungsverfahren in diesem
Bereich allerdings zu keinen nennenswerten Einsparungen.

Hebammengesetz:

Im Rahmen des Verwaltungsreformgesetzes 2001 wurde eine verstärkte
Vollziehung des Hebammengesetzes durch die gesetzliche
Interessenvertretung der Hebammen, das Österreichische
Hebammengremium, in Anlehnung an das Ärzte-, Dentisten- und
Apothekerrecht normiert:

In diesem Sinne wurden die bisher beim Bundesministerium als erste und
letzte Instanz angesiedelten Zuständigkeiten im Zusammenhang mit EU-
Berufszulassungen auf das Österreichische Hebammengremium in erster
und den unabhängigen Verwaltungssenat in zweiter Instanz übertragen.

Da jährlich allerdings nur eine geringe Anzahl von EU-
Berufszulassungsverfahren bzw. an Ausstellungen von
Konformitätsbestätigungen für Hebammen anfallen, kam es in diesem
Bereich zu geringen Einsparungen für den Bund.

Ärztegesetz 1998:

Im Zuge des Verwaltungsreformgesetzes 2001 wurde die bisher beim
Bundesministerium als erste und letzte Instanz angesiedelte Zuständigkeit
zur Erteilung von Bewilligungen an im Ausland ausgebildete Ärzte/-innen
und Zahnärzte/-innen gemäß §§ 32, 33 und 35 ÄrzteG 1998
(ausgenommen Bewilligungen zu Studienzwecken an Universitätskliniken)
in erster Instanz an die österreichische Ärztekammer und in zweiter
Instanz an den unabhängigen Verwaltungssenat übertragen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Übertragung dieser
Vollziehungskompetenzen sind folgende Daten anzuführen:
Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter 1 A1, 1 A2, 1 A4
Anzahl der jährlich durchschnittlich durchgeführten Verfahren: 180
Höhe der jährlichen Kosten (Kosten pro Minute plus 20% Zuschlag für
Verwaltung, EDV und Raumbedarf) :€ 10.360,24; € 14.682,24; €
3.113,30.

Weiters wurde die Anerkennung von Ausbildungsstätten zur Ausbildung
zum Arzt für Allgemeinmedizin, zum Facharzt oder für eine ergänzende
Zusatzausbildung sowie von Lehrpraxen, Lehrgruppenpraxen und
Lehrambulatorien in den Wirkungsbereich der Österreichischen
Ärztekammer übertragen.

B) Apothekengesetz:

Durch die Novelle zum Apothekengesetz, BGBl. I Nr. 5/2004 wurde die
Zuständigkeit zur Ausstellung des Staatlichen Apothekerdiploms vom
Gesundheitsressort auf die Österreichische Apothekerkammer übertragen,


wodurch beim Gesundheitsressort im Durchschnitt der letzten Jahre
ca. 30 Anträge jährlich weggefallen sind.

Frage 46:

Eine namentliche Aufschlüsselung ist nicht möglich, da es sich um eine
wechselnde Zahl von Personen handelt, die dies im Rahmen der jeweiligen
Zuständigkeit wahrnehmen.

Frage 47:

Derzeit sind aus dem Bereich des BMGF zwei sogenannte
Verbindungsbeamte als Ständige Vertreter bei der Kommission in Brüssel
tätig.

Frage 48:

Zur Zeit ist in meinem Ressort kein/e Bedienstete/r karenziert, um bei der
EU-Kommission oder bei anderen Internationalen Organisationen tätig zu
sein.

Frage 49:

Expertenpositionen werden nicht nach nationalen Gesichtspunkten
vergeben, die Beamten/Beamtinnen werden von der EU individuell
angefordert.

Frage 50:

Die Beantwortung dieser Frage wäre nur mit einem unverhältnismäßig
hohen und nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand (Durchsicht aller
Personalakten) möglich.

Fragen 51 und 52:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Ausführungen des Herrn
Bundeskanzlers zu der gleichlautend an ihn ergangenen
parlamentarischen Anfrage Nr. 1944/J.

Beilage