1956/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen
und Kollegen vom 9. Juli 2004, Nr. 2068/J, betreffend Neues Programm ländliche Entwicklung,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu Frage 1:

Die Dotierung der Ländlichen Entwicklung im Zeitraum 2007 - 2013 ist im Zusammenhang mit
der Finanziellen Vorausschau der Europäischen Union zu sehen, die mit ihrem Dokument
COM(2004)101 vom 10. Februar 2004 die Finanzielle Vorausschau 2007 - 2013 vorgelegt hat.
Die Kommission schlägt darin vor, den EU-Haushalt in Hinkunft in 5 Rubriken zu gliedern, wo-
bei die Gemeinsame Agrarpolitik der Rubrik 2 „Nachhaltige Bewirtschaftung und Schutz der
natürlichen Ressourcen" zugeordnet wird.


Aufbauend auf die im Dokument COM(2004)101 vorgeschlagene Dotierung der neuen Rub-
rik 2 hat die Kommission in Artikel 70 ihres „Vorschlags für eine Verordnung des Rates über
die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirt-
schaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)" vom 14. Juli 2004 (Dokument
COM(2004)490 endg.) Verpflichtungsermächtigungen für die Maßnahmen der Ländlichen Ent-
wicklung in Höhe von 88,75 Mio EUR zu Preisen 2004 für den Zeitraum 2007 bis 2013 ange-
führt. Im Anhang II des Vorschlags ist dieser Betrag wie folgt auf die einzelnen Jahre aufge-
teilt:

 

Jahr

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Mio EUR

11 759

12 235

12 700

12 825

12 925

13 077

13 205

 

 

Jährliche Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen über den Zeitraum 2007-2013 gemäß Artikel 70,
Absatz 1; Mio EUR zu Preisen von 2004

Die Fixierung des endgültigen Betrages ist jedoch von einer Einigung der Mitgliedstaaten über
die Finanzielle Vorausschau abhängig. Diese ist derzeit noch nicht in Sicht. Weiters ist der
Anteil Österreichs an den für die Ländliche Entwicklung vorgesehenen Mitteln derzeit nicht
fixiert.

Zu Frage 2:

Im Rahmen der Modulation werden die einem Betriebsinhaber zu gewährenden Direktzahlun-
gen um nachfolgenden Prozentsatz gekürzt:
2005:                    3 %

2006:                    4 %

ab 2007:         5 %

Für einen Freibetrag von 5.000 EUR erfolgt ein finanzieller Ausgleich dieser Kürzung in Form
einer Rückerstattung.


Für Österreich ergibt sich für die Periode 2005 bis 2012 ein Einbehalt von rd. 120 Mio EUR.
Auf Grund der festgelegten Rahmenbedingungen (mind. 1 Prozentpunkt verbleibt im eigenen
Mitgliedstaat und Rückfluss in Höhe von mindestens 80 % der in einem Mitgliedstaat einbehal-
tenen Mittel) und des Verteilungsschlüssels unter Berücksichtigung der Kriterien

                    Landwirtschaftliche Fläche

                    Beschäftigung in der Landwirtschaft

                    Bruttoinlandsprodukt pro Kopf in Kaufkraftparität

ergibt sich für Österreich für die Periode 2005 bis 2012 ein Rückfluss von schätzungsweise
260 Mio EUR.

Zu Frage 3:

Die zusätzlichen Mittel sollen in erster Linie für investitions- und bildungspolitische Maßnah-
men eingesetzt werden.

Zu Frage 4:

Die Arbeiten zur Erstellung des neuen Programms für die Ländliche Entwicklung werden im
Herbst dieses Jahres beginnen. Derzeit wird an der Vorbereitung dieses Projekts gearbeitet,
die Einrichtung von Arbeitsgruppen und Gremien bzw. die Einladung von Interessensvertre-
tungen ist noch nicht erfolgt.

Die Erarbeitung des Programms wird im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) gemäß der geltenden Geschäfts- und Personalein-
teilung unter der Federführung der Sektion II durchgeführt werden.

Zu Frage 5:

Die Arbeitsgruppen zur Erstellung des Programms werden ihre Arbeit im Herbst dieses Jahres
aufnehmen. Die Fertigstellung des Programms ist derzeit für die erste Jahreshälfte 2006 ge-
plant. Der Zeitpunkt der Fertigstellung ist jedoch von der Verabschiedung bzw. Annahme der


relevanten Rechtsgrundlagen (Ratsverordnung sowie Durchführungsverordnung der Kommis-
sion) abhängig.

Zu Fragen 6 und 7:

Ein Beschluss des Parlaments zu einem bei der EU-Kommission einzureichenden Förderpro-
gramm ist weder in nationalen noch gemeinschaftlichen Bestimmungen vorgesehen. Die Zu-
ständigkeit und Verantwortung für das Programm „Ländliche Entwicklung" lag und liegt beim
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Die Information des Parlaments wird im Rahmen der üblichen parlamentarischen Praxis erfol-
gen.

Zu Frage 8:

Die österreichischen Programme der Agrarstrukturpolitik werden seit dem Beitritt Österreichs
zur EU regelmäßig evaluiert. In der derzeit laufenden Programmperiode wurden sowohl das
Österreichische Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums als auch das LEADER+
Programm einer ex-ante und einer mid-term Evaluierung unterzogen. Für die in finanzieller
Hinsicht wichtigste Maßnahme des Österreichischen Programms für die Entwicklung des länd-
lichen Raums - für das Agrarumweltprogramm - wurde zudem ein Evaluierungsbeirat einge-
richtet.

Die Evaluierung des Agrarumweltprogramms zeigt den positiven Einfluss auf die Nitratentwick-
lung im Grundwasser auf, die deutliche Steigerung der Akzeptanzen von Erosionsschutzmaß-
nahmen im Ackerbau sowie positive Effekte der Maßnahmen auf Biodiversität und Habitatviel-
falt.

Im Bereich der Investitionsförderung wurden deutliche Effekte auf Einkommen (in ca. 12 % der
Betriebe wurden einkommenswirksame Investitionen getätigt) und Arbeitsplätze festgestellt.


Zudem waren positive Effekte auf Umwelt (Heizungen, Gülle-, Festmist- und Silolager), Ar-
beitsbedingungen und Tierschutz feststellbar. Die Maßnahme „Niederlassungsprämie" hatte
diesbezüglich eine entsprechende Anreizwirkung.

Die Maßnahme Berufsbildung hat eine Berufsbildungsoffensive eingeleitet; im Zuge der Evalu-
ierung wurde festgestellt, dass die Akzeptanz anderer Programmkapitel durch begleitende
Bildungsmaßnahmen steigt.

Im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung zeigen die Evaluierungen, dass die Wertschöp-
fung und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe verbessert und die Qualität erhöht werden
konnte. Speziell bei Hygiene- und Tierschutzinvestitionen konnten positive Entwicklungen
festgestellt werden.

Weiters ergab die Evaluierung, dass die Ausgleichszulage einen wesentlichen Beitrag zur E-
xistenzsicherung der Betriebe im Benachteiligten Gebiet leistet. Diese Maßnahme gleicht
schlechte Ertragsverhältnisse aus.

In der Forstwirtschaft führte die Förderung zu einer Verbesserung der forstlichen Ressourcen
und zum Abbau der Durchforstungsreserven durch Erschließungsmaßnahmen. Der geförderte
Zusammenschluss zu Waldwirtschaftsgemeinschaften führte zu einer verbesserten Koordinie-
rung der Nutzung und Vermarktung.

Die Evaluierung der unterschiedlichen Maßnahmen des Artikels 33 zeigte erhebliche Einkom-
mens- und Arbeitsplatzeffekte sowie positive Auswirkungen auf die Umweltsituation.

Die Evaluierung des LEADER+ Programms ergab, dass mit diesem Programm eine neue Qua-
lität in die ländliche bzw. regionale Entwicklung gebracht wurde. Weiters wurde festgestellt,
dass durch LEADER+ die Strukturen der regionalen Kooperation vielfach verbessert wurden,
d.h. sowohl die gemeinde- als auch die sektorübergreifende Zusammenarbeit wurde gefördert
und regionale Aktivitäten besser geplant und abgestimmt.


Die Ergebnisse der Evaluierungen werden in den Arbeitsgruppen zur Programmerstellung
dargestellt und diskutiert werden. Sie stellen einen wichtigen Input für die zukünftige Maßnah-
mengestaltung dar.

Es darf darauf hingewiesen werden, dass die Ergebnisse der mid-term Evaluierung auf der
Homepage des BMLFUW verfügbar sind.

Zu Frage 9:

Im BMLFUW ist eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Gentechnik in der Landwirtschaft" eingerich-
tet, die Empfehlungen an die Landesargrarreferentenkonferenz hinsichtlich der Setzung von
Maßnahmen betreffend die Koexistenz richtet. Diese Empfehlungen werden bei der Pro-
grammerstellung mitberücksichtigt werden.

Zu Frage 10:

Die Diskussion über die Maßnahmengestaltung - auch hinsichtlich der Agrarumweltmaßnah-
men - wird im Herbst dieses Jahres beginnen. Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass die
Implementierung der angeführten Fördervoraussetzung das Problem der Koexistenz zwischen
GVO-Saatgut-anbauenden Landwirten und herkömmlichen Bewirtschaftern nicht flächende-
ckend lösen würde, da erfahrungsgemäß nicht alle Landwirte am ÖPUL teilnehmen werden.
Zudem vertritt die Europäische Kommission die Position, dass die freie Wahl der Produktions-
form - also mit oder ohne GVO - dem Produzenten überlassen bleiben muss. Unter diesem
Gesichtspunkt ist zu berücksichtigen, dass die Implementierung der genannten Förderungs-
voraussetzung von der Europäischen Kommission jedenfalls genehmigt werden müsste.

Zu Frage 11:

Die Förderung und Integration von Frauen im Rahmen einer integrierten Entwicklung des länd-
lichen Raums wird Bestandteil des neuen Programms für die ländliche Entwicklung sein. Spe-
ziell wird das Programm daher angemessene fachliche Bildungs- und Qualifizierungsmaß-
nahmen umfassen, die die Integration unterstützen.


Zu Frage 12:

Das neue Programm wird so gestaltet sein, dass geschlechtsspezifisch diskriminierende Aus-
wirkungen vermieden werden. Zusätzlich wird, soweit die endgültige EU-Rechtsgrundlage dies
vorsieht, ein nationales Netzwerk für den ländlichen Raum eingerichtet werden (vgl. Artikel 69
des Vorschlags für eine Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländli-
chen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums). Dieses Netzwerk wird in etwa mit jener Stelle vergleichbar sein, die in der aktuellen
Programmperiode für das LEADER+ Programm tätig ist.

Im Rahmen dieses Netzwerks ist geplant, analog zum bislang unter LEADER+ durchgeführten
Schwerpunkt „Gender Mainstreaming" entsprechende Arbeitsgruppen einzurichten und Unter-
suchungen durchzuführen. Die Mittel und Personalressourcen, die in der Konzeptionsphase
speziell für die Gleichstellungsfrage eingesetzt werden, können a priori nicht quantifiziert wer-
den.