1957/AB XXII. GP

Eingelangt am 01.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
vom 7. Juli 2004, Nr. 1987/J, betreffend Rechnungshofbericht zur AGES - Erfüllung der Emp-
fehlungen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Der Zweck des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes ist der Schutz der Gesund-
heit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie die wirksame und effiziente Evaluierung der
Ernährungssicherheit und die epidemiologische Überwachung und Abklärung übertragbarer
und nicht übertragbarer Infektionskrankheiten beim Menschen.

Mit der Ausgliederung der AGES konnten hoheitliche Zuständigkeiten entlang der Lebensmit-
telkette gebündelt werden. Die Schaffung der AGES stellt eine konsequente Weiterentwicklung
der europäischen Lebensmittelpolitik auf nationaler Ebene dar.

Der Rechnungshof weist in seinem Bericht darauf hin, dass die mit der Ausgliederung erfolgte
Restrukturierung gute Voraussetzungen für den Abbau struktureller Schwachstellen geschaf-
fen hat. Ich erlaube mir aus dem Rechnungshofbericht folgende Beschreibung der Ausgangs-
lage zu zitieren:


„Zudem waren die Strukturen bei den betroffenen nachgeordneten Dienststellen des BMLFUW
sowie des damaligen BMSG höchst reformbedürftig. Problemfelder waren insbesondere die
aufgetretenen Kapazitätsüberhänge, eine unzureichende Standortverteilung, Parallelstruktu-
ren, ein Investitionsstau, Koordinationsmängel, fehlende Standards in der Analyse, eine nicht
ausreichend flexible Verwaltung, der unzureichende Standard und isolierte Strukturen im IT-
Bereich sowie ein mangelnder Datenaustausch. Weiters bestanden fachübergreifende Syner-
giepotenziale insbesondere in den Bereichen Labor, Analytik und Forschung.“

Ich stimme mit dem Rechnungshof überein, dass die Notwendigkeit einer Neustrukturierung
der in der Agentur eingebrachten ehemaligen Bundesdienststellen außer Zweifel stand. Da der
Restrukturierungsbedarf durch das Erfordernis einer weit reichenden räumlich-
organisatorischen Reorganisation enorm ist (vgl. Rechnungshof), ersuche ich auch um Ver-
ständnis, dass die Reformen Schritt für Schritt zügig umgesetzt werden.

Ich darf darauf hinweisen, dass der Grundstein für eine kunden- und vor allem konsumenten-
orientierte, flexible und effiziente Ausrichtung zur Sicherstellung des gesundheitspolitischen
Versorgungsauftrages gelegt wurde. Selbstverständlich bin ich bereits mit Frau Bundesminis-
terin Rauch-Kallat, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung in einen Prozess getreten, die
Empfehlungen des Rechnungshofes zu bearbeiten und umzusetzen.

Zu Frage 1:

Die Geschäftsführung der AGES hat bereits 2003 ein Unternehmenskonzept mit einer ausge-
wogenen Unternehmensstrategie vorgelegt. Im Rahmen des jährlich zu erstellenden Ar-
beitsprogrammes werden die Schwerpunkte für das nächste Jahr geplant. Damit werden Um-
fang und Qualität der Leistung gesichert. Oberste Priorität hat dabei die Sicherstellung der
objektiven und unabhängigen Leistungserbringung zum Schutz der Gesundheit von Mensch,
Tier und Pflanze.


Zu Frage 2:

Die langfristige Absicherung des finanziellen Handlungsspielraumes der AGES ist für mich von
großer Bedeutung. Daher wird auch die im Gesetz vorgesehene Reevaluierung der Basiszu-
wendung zum Anlass genommen, die finanzielle Lage der AGES genauestens zu prüfen. In
diesem Prozess hat die Geschäftsführung der AGES einen Businessplan vorgelegt, der von
Gutachtern evaluiert wird und Basis für die Budgetverhandlungen mit dem Finanzministerium
ist. Ich werde mich in Abstimmung mit Frau Bundesministerin Rauch-Kallat für eine Nachbes-
serung der finanziellen Zuwendungen gemäß § 12 Abs. 3 und 6 des Gesundheits- und Ernäh-
rungssicherheitsgesetzes zugunsten der AGES bestmöglich einsetzen.

Zu den Fragen 3 und 4:

Seit Gründung der AGES werden Schritt für Schritt Systeme im Bereich Finanzen (Controlling
und Rechnungswesen) ausgebaut. Weitere logische Schritte sind die Umsetzung von umfas-
senden Controlling-Systemen, Integration der jährlichen Arbeitsprogrammplanung in diese
Systeme sowie die Implementierung von Kennzahlensystemen und eine Leistungsdokumenta-
tion. Die Bildung eigener Rechnungskreise wird nach Einrichtung der Basissysteme nunmehr
entwickelt. Es darf von einer raschen und konsequenten Umsetzung dieser Schritte ausge-
gangen werden.

Zu Frage 5:

Die Festlegung der Zuordnung der Eigentümervertretung wurde vom Nationalrat mit dem Ge-
sundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz beschlossen und regelt klar die Kompetenzberei-
che des BMLFUW und des BMGF in Bezug auf die AGES.

Zu den Fragen 6 und 7:

In diesem Zusammenhang darf ich Leitsätze aus dem Unternehmenskonzept der AGES vom
Juli 2003 zitieren:


-          „Der Mensch steht im Mittelpunkt unserer Dienstleistungen. Schutz der Gesundheit
von Mensch, Tier und Pflanzen ist die Kernaufgabe der AGES.

-          Wir erbringen aufgrund gesetzlicher Grundlagen Dienstleistungen für Bürger, Un-
ternehmen und Behörden. Dabei stehen hoheitliche, amtliche und übertragene
Leistungen im Vordergrund.

-          Privatwirtschaftliche Leistungen unterliegen dem Prinzip der Kostendeckung und
dürfen die Grundsätze von Objektivität, Unparteilichkeit und Unbefangenheit nicht
gefährden. Mit der Erbringung der privatwirtschaftlichen Leistungen sollen beste-
hende Ressourcen besser genutzt und das Know-how abgesichert und ausgebaut
werden."

Bei Einhaltung dieser Leitsätze werden Interessenskollissionen zwischen privatwirtschaftlichen
und hoheitlichen Leistungen vermieden.

Die angesprochenen problematischen Nachfragesegmente werden im Zuge einer tiefgehen-
den Aufgabenkritik definiert.

Zu Frage 8:

Mein Ressort hat seine Vorstellungen bezüglich einer Verbesserung der Koordination im Be-
reich der mittelbaren Bundesverwaltung in den Verfassungskonvent eingebracht.