1959/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.09.2004
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

GZ 10.000/133-III/4a/04

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 1. September 2004

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2052/J-NR/2004 betreffend Kostenübernahme von Gerichtsverfahren, die die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 9. Juli 2004 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1., 3. und 5.:

Es gibt keine generelle Übernahme von Kosten bei derartigen Gerichtsverfahren.

 

Ad 2.:

Grundsätzlich wäre eine Kostenübernahme in jenen Fällen zu erwägen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung des Amtes stehen. Eine Prüfung müsste im Einzelfall erfolgen.

 

Ad 4.:

Es gab keine derartigen Verfahren.

 

Ad 6.:

Eine Information der Generalprokuratur erfolgt nicht. Bei Gerichtsverfahren betreffend die Privatperson erfolgt die Beauftragung der Rechtsvertretung durch die Bundesministerin, in den anderen Fällen ist die Republik Österreich klagslegitimiert und wird dem Prokuraturgesetz gemäß durch die Finanzprokuratur vertreten.

 

 

 

 

Ad 7.:

Es wird auf den Grundsatz der Nichtversicherung gemäß Bundeshaushaltsgesetz verwiesen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

E. Gehrer eh.