1960/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen, haben am
7. Juli 2004 unter der Nummer 1965/J-NR/2004 eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des Ressorts für
das Bundesland Vorarlberg an mich gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Während das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten grundsätzlich
gesamtösterreichische Interessen zu vertreten hat, können gewisse außenpolitische Initiativen
und Leistungen meines Ressorts im besonderen Interesse aller oder stärker im Interesse
einzelner Bundesländer stehen. So habe ich am 6. Juni 2001 die Initiative der „Regionalen
Partnerschaft" ins Leben gerufen, die nicht nur Gesamtösterreich, sondern auch allen
österreichischen Bundesländern und den an Österreich grenzenden, neuen EU-Mitgliedstaaten
zugute kommt.

Mein Ressort tritt im Rahmen der EU konsequent für die Verankerung von Anliegen der
Regionen und Länder und für die Einbindung der regionalen und kommunalen Ebene ein.
Auch die vom Außenministerium wahrgenommene, zusammenfassende Betreuung der


Angelegenheiten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den
Gebietskörperschaften und den ihnen angrenzenden Staaten ist für die Bundesländer von
wesentlicher Relevanz: Für Vorarlberg bedeutet dies konkret, dass die weitere Intensivierung
der regionalen Zusammenarbeit - etwa mit der Schweiz - mit der Zielsetzung der Förderung
von gutnachbarschaftlichen Beziehungen und stabilem Wirtschaftswachstum auf beiden
Seiten der Grenze als politische Priorität wahrgenommen wird.

So werden im Rahmen der bilateralen und multilateralen Tätigkeit des Außenministeriums
auch wirtschaftliche Anliegen des Bundeslandes und/oder von Unternehmen mit Vorarlberg-
Bezug, die vor allem im Export tätig sind, unterstützt. Eine Unterstützung erfolgt dabei in
Form von aktiven Interventionen im jeweiligen Partnerland sowie im Rahmen meiner
Amtsgespräche, wobei in der Regel zwecks Nachverfolgung entsprechende Memoranda
übergeben werden.

Darüber hinaus schließt das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten auch
Abkommen mit verschiedenen Ländern ab, die der Bewahrung oder Besserung von
internationalen Rahmenbedingungen dienen. Mit der Schweiz wurde auf Grundlage des
Abkommens über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die
Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt (BGBl. Nr. 10/1965) ein
Regierungsabkommen über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen
in Wolfurt am 21. August 2003 unterzeichnet, das am 1. Oktober 2003 in Kraft trat. Dadurch
wurde insbesondere der durch die Zollabfertigung am Grenzübergang Lustenau-Au
regelmäßig hervorgerufene Verkehrsstau im Ortsgebiet von Lustenau beseitigt. Auch
Investitionsschutzabkommen und Doppelbesteuerungsabkommen mit entfernteren Staaten
verbessern die Geschäftsbedingungen für österreichische und damit in Vorarlberg ansässige
Firmen.

Als Serviceleistung erörtert das Außenministerium auch EU-Fachfragen mit VertreterInnen
der Bundesländer. So führt die Europäische Kommission mit der Republik Österreich
sogenannte "Paketsitzungen" über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts durch, die vom


Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und dem Bundeskanzleramt gemeinsam
organisiert werden. Ziel der Paketsitzungen ist es, die Anwendung und Umsetzung des
Gemeinschaftsrechts in Österreich durch eine Aussprache zu fördern und zu beschleunigen.
Gegenstand des Informationsaustausches sind sowohl neue Beschwerdefälle bzw. anhängige
Vertragsverletzungsverfahren, als auch die Transformation der einschlägigen Rechtsakte der
Union in das österreichische Recht. An diesen Sitzungen nehmen VertreterInnen der Länder
und des Bundes teil.

Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit oder der Auslandskulturpolitik des
Außenministeriums werden auch Initiativen einzelner Österreicherinnen und Österreicher
gefordert. So konnten Vereine aus Vorarlberg mit der finanziellen Unterstützung des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten seit dem Jahr 2000 etwa
entwicklungsspezifische Projekte in Äthiopien, Nigeria und Kolumbien durchfuhren. Für
kulturelle Vorhaben wurden zugunsten des Bundeslandes Vorarlberg folgende Summen
verwendet:

       für 12 Einzelprojekte und Veranstaltungen im Jahr 2000 ein Gesamtkostenumfang von
Euro 11.555,62

       für 8 Einzelprojekte und Veranstaltungen im Jahr 2001 ein Gesamtkostenumfang von
Euro 11.742,95

       für 7 Einzelprojekte und Veranstaltungen im Jahr 2002 ein Gesamtkostenumfang von
Euro 10.597,40

       für 10 Einzelprojekte und Veranstaltungen im Jahr 2003 ein Gesamtkostenumfang von
Euro 14.529,95

Die aufgewendeten Mittel für Förderungen und Veranstaltungen der Kulturpolitischen
Sektion des Außenministeriums sowie der Kulturforen und Vertretungsbehörden im Ausland
für das Bundesland Vorarlberg liegen wahrscheinlich jedoch wesentlich höher. Detaillierte
Aussagen können aber nicht getroffen werden, da sich die Erfassung und Zuordnung von
Ausgaben im Einzelfall nicht immer eindeutig auf ein Bundesland beziehen. Beispielsweise
werden Leistungen und Aufwendungen, die für zwei oder mehrere Bundesländer getätigt
werden, mit dem Hinweis „keinem Bundesland zuordenbar" erfasst.


Aufgrund der Fülle der Aktivitäten meines Ressorts können nur einzelne Beispiele
hervorgehoben werden. Viele Dienstleistungen und Tätigkeiten, etwa hinsichtlich der
konsularischen Hilfeleistungen für in Not geratene Staatsbürger oder der protokollarischen
Betreuung österreichischer Delegationen, sind nicht länderspezifisch ausgerichtet, werden
aber häufig auf direktes Ersuchen, in Zusammenarbeit oder in Abstimmung mit den
Bundesländern - darunter auch Vorarlberg - erbracht.