1960/AB XXII. GP
Eingelangt am 03.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen, haben am
7. Juli 2004 unter der Nummer
1965/J-NR/2004 eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Förderungen, Aufwendungen, Projekte und sonstige Leistungen des
Ressorts für
das Bundesland Vorarlberg an mich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und
2:
Während
das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten grundsätzlich
gesamtösterreichische Interessen zu
vertreten hat, können gewisse außenpolitische Initiativen
und Leistungen meines Ressorts im besonderen Interesse aller oder
stärker im Interesse
einzelner Bundesländer stehen. So habe ich am 6. Juni 2001 die Initiative der
„Regionalen
Partnerschaft" ins Leben gerufen, die nicht nur Gesamtösterreich, sondern
auch allen
österreichischen Bundesländern und den an
Österreich grenzenden, neuen EU-Mitgliedstaaten
zugute kommt.
Mein Ressort tritt im Rahmen der EU konsequent für die
Verankerung von Anliegen der
Regionen
und Länder und für die Einbindung der regionalen und kommunalen Ebene ein.
Auch die vom
Außenministerium wahrgenommene, zusammenfassende Betreuung der
Angelegenheiten
der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen den
Gebietskörperschaften und den ihnen angrenzenden Staaten ist für die
Bundesländer von
wesentlicher Relevanz: Für Vorarlberg bedeutet
dies konkret, dass die weitere Intensivierung
der regionalen Zusammenarbeit - etwa mit der Schweiz - mit der
Zielsetzung der Förderung
von gutnachbarschaftlichen Beziehungen und stabilem Wirtschaftswachstum auf
beiden
Seiten der Grenze als politische Priorität
wahrgenommen wird.
So
werden im Rahmen der bilateralen und multilateralen Tätigkeit des
Außenministeriums
auch wirtschaftliche Anliegen des
Bundeslandes und/oder von Unternehmen mit Vorarlberg-
Bezug, die vor allem im Export tätig sind, unterstützt. Eine
Unterstützung erfolgt dabei in
Form von aktiven Interventionen im jeweiligen Partnerland sowie im Rahmen
meiner
Amtsgespräche, wobei in der Regel zwecks Nachverfolgung entsprechende Memoranda
übergeben werden.
Darüber
hinaus schließt das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten auch
Abkommen mit verschiedenen Ländern ab, die der Bewahrung oder Besserung von
internationalen Rahmenbedingungen dienen. Mit der Schweiz wurde auf Grundlage
des
Abkommens über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen
und die
Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt (BGBl. Nr. 10/1965) ein
Regierungsabkommen über die Errichtung
nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen
in Wolfurt am 21. August 2003 unterzeichnet, das am 1. Oktober 2003 in Kraft
trat. Dadurch
wurde insbesondere der durch die Zollabfertigung am Grenzübergang
Lustenau-Au
regelmäßig hervorgerufene Verkehrsstau im Ortsgebiet von Lustenau beseitigt.
Auch
Investitionsschutzabkommen und Doppelbesteuerungsabkommen mit entfernteren
Staaten
verbessern die Geschäftsbedingungen für österreichische und damit in Vorarlberg
ansässige
Firmen.
Als Serviceleistung erörtert das Außenministerium auch
EU-Fachfragen mit VertreterInnen
der Bundesländer. So
führt die Europäische Kommission mit der Republik Österreich
sogenannte "Paketsitzungen" über
die Anwendung des Gemeinschaftsrechts durch, die vom
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und dem
Bundeskanzleramt gemeinsam
organisiert werden.
Ziel der Paketsitzungen ist es, die Anwendung und Umsetzung des
Gemeinschaftsrechts in Österreich durch
eine Aussprache zu fördern und zu beschleunigen.
Gegenstand des Informationsaustausches sind sowohl neue Beschwerdefälle bzw.
anhängige
Vertragsverletzungsverfahren, als auch die Transformation der einschlägigen
Rechtsakte der
Union in das österreichische Recht. An diesen Sitzungen nehmen VertreterInnen
der Länder
und des Bundes teil.
Im
Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit oder der Auslandskulturpolitik des
Außenministeriums werden auch Initiativen
einzelner Österreicherinnen und Österreicher
gefordert. So konnten Vereine aus Vorarlberg mit der finanziellen
Unterstützung des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten seit dem Jahr 2000 etwa
entwicklungsspezifische Projekte in
Äthiopien, Nigeria und Kolumbien durchfuhren. Für
kulturelle Vorhaben wurden zugunsten des Bundeslandes Vorarlberg
folgende Summen
verwendet:
■
für 12 Einzelprojekte und Veranstaltungen im Jahr 2000
ein Gesamtkostenumfang von
Euro 11.555,62
■
für 8 Einzelprojekte und Veranstaltungen im Jahr 2001
ein Gesamtkostenumfang von
Euro
11.742,95
■
für 7 Einzelprojekte und Veranstaltungen im Jahr 2002
ein Gesamtkostenumfang von
Euro 10.597,40
■
für 10 Einzelprojekte und Veranstaltungen im Jahr 2003
ein Gesamtkostenumfang von
Euro
14.529,95
Die
aufgewendeten Mittel für Förderungen und Veranstaltungen der Kulturpolitischen
Sektion des Außenministeriums sowie der
Kulturforen und Vertretungsbehörden im Ausland
für das Bundesland Vorarlberg liegen wahrscheinlich jedoch wesentlich
höher. Detaillierte
Aussagen können aber nicht getroffen werden, da sich die Erfassung und
Zuordnung von
Ausgaben im Einzelfall nicht immer eindeutig auf ein Bundesland beziehen.
Beispielsweise
werden Leistungen und Aufwendungen, die für zwei oder mehrere Bundesländer
getätigt
werden, mit dem Hinweis „keinem Bundesland zuordenbar" erfasst.
Aufgrund
der Fülle der Aktivitäten meines Ressorts können nur einzelne Beispiele
hervorgehoben werden. Viele Dienstleistungen und Tätigkeiten, etwa hinsichtlich
der
konsularischen Hilfeleistungen für in Not
geratene Staatsbürger oder der protokollarischen
Betreuung österreichischer Delegationen, sind nicht länderspezifisch ausgerichtet,
werden
aber häufig auf direktes Ersuchen, in Zusammenarbeit oder in Abstimmung
mit den
Bundesländern - darunter auch Vorarlberg -
erbracht.