1962/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1990/J-NR/2004 betreffend
Briefmarkenbestellung, die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am 7.
Juli 2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich - mit Ausnahme der Fragen im
Zusammenhang mit der aus meinen privaten Mitteln finanzierten und daher nicht dem
parlamentarischen Interpellationsrecht unterliegenden Beschaffung von Briefmarken (Fragen
3, 4, 5, 6, 9, 10 und 11) - wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Wie hoch waren seit Ihrem Amtsantritt Ihre Ausgaben für Repräsentationszwecke,
aufgeschlüsselt nach Ihren Funktionen als Minister und als Vizekanzler?

Antwort:

Die Aufschlüsselung nach den Funktionen als Minister und Vizekanzler kann aus
verwaltungsökonomischen Gründen nicht getrennt erfolgen. An
Repräsentationsaufwendungen sind seit meinem Amtsantritt 91.784,74 Euro angefallen.
Die Ausgaben fallen vor allem für Aufwendungen bei offiziellen Staatsbesuchen sowie
Besuchen von Regierungsmitgliedern oder Delegationen anderer Staaten beispielsweise
für Aufenthalt, Besuchsprogramm, Betreuung, Transport oder Unterbringung an.
Ausgaben ergeben sich auch für Dienstreisen und internationale Wirtschaftsmissionen, für
die üblichen Gastgeschenke bei offiziellen Besuchen aus dem In- und Ausland, die
Bewirtung der Gäste durch mich oder meine Fachreferenten sowie für die Organisation
von Empfängen und Presseveranstaltungen.

Ich darf jedoch bemerken, dass auch Aufwendungen für meinen Amtsvorgänger vom
Beginn des Jahres 2003 eingerechnet wurden.


Frage 2:

Wie hoch sind die monatlichen Mehrkosten, die durch die intensive Inanspruchnahme des
repräsentativen, jedoch u.a. heiztechnisch sehr aufwendigen Palais Dietrichstein zusätzlich
zu den ebenfalls beanspruchten Ministerräumlichkeiten im BMVIT entstehen?

Antwort:

Durch die Inanspruchnahme des Palais Dietrichstein entstehen infolge eines bestehenden
Verwaltungsübereinkommens zwischen dem Bundeskanzleramt und dem
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie keine laufenden monatlichen
Mehrkosten für das Kapitel 65, da Heizkosten udgl. beim Bundeskanzleramt liegen und
Mietkosten derzeit gar nicht anfallen.

Für die Bereitstellung der Standleitung (Telekom Austria) fallen monatliche Kosten von €
4.000 an.

Die Ministerräumlichkeiten im BMVIT werden nicht von mir genutzt, sondern von STS
Eduard Mainoni und seinen Mitarbeitern, die sich die Büroräume mit den Fachreferenten
des Verkehrsministeriums teilen.

Fragen 3, 4, 5 und 6:

siehe Einleitung

Fragen 7:

Welchen Anteil Ihrer Arbeitszeit als Vizekanzler und Infrastrukturminister dieser Republik
wollen Sie künftig dem in der erwähnten Reportage angekündigten "engeren Austausch
mit den freiheitlichen Funktionären an der Basis" widmen, und wird dabei auch die
Ausrichtung der bisher transit- und billigfliegerfördernden Verkehrspolitik etwa in Kärnten
oder der Steiermark an den offiziellen Zielen der Regierung den nötigen Stellenwert
erhalten?

Antwort:

Als Vizekanzler und Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie bin ich stets
bemüht, Meinungsbildung und Politikgestaltung auf einer breiten Basis zu ermöglichen.
Mein Ziel ist es, eine bürgernahe und lösungsorientierte Politik auf der Grundlage des
Regierungsübereinkommens sicherzustellen. Bürgerkontakte sowie Kontakte mit
Funktionären aller Parteien waren und sind mir auch in Zukunft wichtig.

Fragen 8:

Welche Ihrer mit ressortfremden Angelegenheiten beschäftigten KabinettsmitarbeiterInnen
werden Sie bei dieser weiteren Ausweitung der Parteiarbeit in Bundesministerium und
Vizekanzleramt unterstützen?


Antwort:

Es gibt keine KabinettsmitarbeiterInnen, die sich mit ressortfremden Angelegenheiten
beschäftigen.

Fragen 9, 10, 11

siehe Einleitung

Frage 12:

Apropos schwarz: Ist a) Ihr Dienstwagen, b) der Dienstwagen des Herrn Staatssekretärs
Kukacka, c) ein eventueller Dienstwagen des Herrn Staatssekretärs Mainoni mit
Partikelfilter ausgerüstet, und wenn ja, sein wann?

Antwort:

Da es sich bei dem mir zur Verfügung stehenden Dienstwagen um ein benzinbetriebenes
Fahrzeug handelt, wird kein Partikelfilter benötigt.

Der Dienstwagen des Herrn Staatssekretärs Kukacka besitzt keinen Rußpartikelfilter,
erfüllt aber die mit 1.1.2006 in Kraft tretende EU 4 Norm, die eine erhebliche Reduktion
der Rußpartikel vorsieht.

Der Dienstwagen des Herrn Staatssekretärs Mainoni besitzt nach Händlerauskunft keinen
Rußpartikelfilter. Das bmvit konnte auf diesen Umstand keinen Einfluss nehmen, da
dieses Fahrzeug seitens des Gesundheitsministeriums im Wege der Bundesbeschaffung
GmbH bestellt wurde. (Partikelfilter sind bei Volvo erst ab 2005 für alle Dieselmodelle
Serienausstattung.)