1962/AB XXII. GP
Eingelangt am 03.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 1990/J-NR/2004 betreffend
Briefmarkenbestellung,
die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am 7.
Juli
2004 an mich gerichtet haben, beehre ich mich - mit Ausnahme der Fragen im
Zusammenhang
mit der aus meinen privaten Mitteln finanzierten und daher nicht dem
parlamentarischen
Interpellationsrecht unterliegenden Beschaffung von Briefmarken (Fragen
3,
4, 5, 6, 9, 10 und 11) - wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Wie hoch waren seit Ihrem Amtsantritt
Ihre Ausgaben für Repräsentationszwecke,
aufgeschlüsselt
nach Ihren Funktionen als Minister und als Vizekanzler?
Antwort:
Die Aufschlüsselung
nach den Funktionen als Minister und Vizekanzler kann aus
verwaltungsökonomischen
Gründen nicht getrennt erfolgen. An
Repräsentationsaufwendungen
sind seit meinem Amtsantritt 91.784,74 Euro angefallen.
Die Ausgaben fallen vor allem für
Aufwendungen bei offiziellen Staatsbesuchen sowie
Besuchen von Regierungsmitgliedern oder Delegationen anderer Staaten
beispielsweise
für Aufenthalt, Besuchsprogramm,
Betreuung, Transport oder Unterbringung an.
Ausgaben ergeben sich auch für Dienstreisen und internationale
Wirtschaftsmissionen, für
die üblichen Gastgeschenke bei offiziellen
Besuchen aus dem In- und Ausland, die
Bewirtung der Gäste durch mich oder
meine Fachreferenten sowie für die Organisation
von Empfängen und Presseveranstaltungen.
Ich darf jedoch bemerken, dass auch
Aufwendungen für meinen Amtsvorgänger vom
Beginn
des Jahres 2003 eingerechnet wurden.
Frage 2:
Wie hoch sind die monatlichen
Mehrkosten, die durch die intensive Inanspruchnahme des
repräsentativen,
jedoch u.a. heiztechnisch sehr aufwendigen Palais Dietrichstein zusätzlich
zu
den ebenfalls beanspruchten Ministerräumlichkeiten im BMVIT entstehen?
Antwort:
Durch die Inanspruchnahme des Palais
Dietrichstein entstehen infolge eines bestehenden
Verwaltungsübereinkommens zwischen dem
Bundeskanzleramt und dem
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie keine
laufenden monatlichen
Mehrkosten für das Kapitel 65, da Heizkosten
udgl. beim Bundeskanzleramt liegen und
Mietkosten derzeit gar nicht anfallen.
Für die Bereitstellung der
Standleitung (Telekom Austria) fallen monatliche Kosten von €
4.000
an.
Die
Ministerräumlichkeiten im BMVIT werden nicht von mir genutzt, sondern von STS
Eduard
Mainoni und seinen Mitarbeitern, die sich die Büroräume mit den Fachreferenten
des
Verkehrsministeriums teilen.
Fragen 3, 4, 5 und 6:
siehe Einleitung
Fragen 7:
Welchen Anteil Ihrer Arbeitszeit als
Vizekanzler und Infrastrukturminister dieser Republik
wollen
Sie künftig dem in der erwähnten Reportage angekündigten "engeren
Austausch
mit
den freiheitlichen Funktionären an der Basis" widmen, und wird dabei auch
die
Ausrichtung
der bisher transit- und billigfliegerfördernden Verkehrspolitik etwa in Kärnten
oder
der Steiermark an den offiziellen Zielen der Regierung den nötigen Stellenwert
erhalten?
Antwort:
Als Vizekanzler und Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie bin ich stets
bemüht, Meinungsbildung und
Politikgestaltung auf einer breiten Basis zu ermöglichen.
Mein Ziel ist es, eine bürgernahe und lösungsorientierte Politik auf der
Grundlage des
Regierungsübereinkommens
sicherzustellen. Bürgerkontakte sowie Kontakte mit
Funktionären aller Parteien waren und sind mir auch in Zukunft wichtig.
Fragen 8:
Welche Ihrer mit ressortfremden Angelegenheiten
beschäftigten KabinettsmitarbeiterInnen
werden Sie bei dieser weiteren Ausweitung
der Parteiarbeit in Bundesministerium und
Vizekanzleramt unterstützen?
Antwort:
Es gibt keine KabinettsmitarbeiterInnen, die sich mit
ressortfremden Angelegenheiten
beschäftigen.
Fragen 9, 10, 11
siehe Einleitung
Frage 12:
Apropos schwarz: Ist a) Ihr Dienstwagen, b) der
Dienstwagen des Herrn Staatssekretärs
Kukacka, c) ein
eventueller Dienstwagen des Herrn Staatssekretärs Mainoni mit
Partikelfilter ausgerüstet, und wenn ja, sein wann?
Antwort:
Da es sich bei dem mir zur Verfügung stehenden
Dienstwagen um ein benzinbetriebenes
Fahrzeug handelt, wird kein Partikelfilter benötigt.
Der
Dienstwagen des Herrn Staatssekretärs Kukacka besitzt keinen Rußpartikelfilter,
erfüllt aber die mit 1.1.2006 in Kraft
tretende EU 4 Norm, die eine erhebliche Reduktion
der Rußpartikel vorsieht.
Der Dienstwagen des Herrn Staatssekretärs Mainoni
besitzt nach Händlerauskunft keinen
Rußpartikelfilter.
Das bmvit konnte auf diesen Umstand keinen Einfluss nehmen, da
dieses Fahrzeug seitens des
Gesundheitsministeriums im Wege der Bundesbeschaffung
GmbH bestellt wurde. (Partikelfilter sind bei Volvo erst ab 2005 für
alle Dieselmodelle
Serienausstattung.)