1968/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.09.2004
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BM für
Inneres
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 9. Juli
2004 unter der Nummer 2055/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „das Kostenrisiko bzw. die
Kostenübernahme von Gerichtsverfahren." gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3 und 5:
Grundsätzlich ist das nicht der Fall.
Sollte sich im Zusammenhang mit der Ausübung meines
Amtes eine derartige Situation
ergeben, wird die Sachlage im Einzelfall zu prüfen sein.
Zu Frage 4:
Es sind keine Fälle im Sinne der Anfrage aufgetreten.
Zu Frage 6:
Die Generalprokuratur wird nicht informiert.
Wenn
eine Klage die Funktion als Organ betreffen sollte, ist die Republik Ostreich
klagslegitimiert. Hinsichtlich deren
grundsätzlichen Vertretung durch die Finanzprokuratur
darf auf das Prokuraturgesetz hingewiesen werden.
In privaten Angelegenheiten herrscht selbstverständlich freie Anwaltswahl.
Zu Frage 7:
Nach den Bestimmungen des Bundeshaushaltsgesetzes gilt der Grundsatz der
Nichtversicherung.