1977/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen vom
9. Juli 2004, Nr. 2020/J, betreffend humanitäre Hilfeleistung im Ausland, beehre ich mich Fol-
gendes mitzuteilen:

Allgemeines:

Was die Definition und Abgrenzung der Begriffe Nothilfe, Katastrophenhilfe, humanitäre Hilfe
oder Entwicklungszusammenarbeit betrifft, darf auf die Beantwortung der an die Bundesminis-
terin für auswärtige Angelegenheiten gerichteten parlamentarischen Anfrage, Nr. 2017/J, ver-
wiesen werden.

Zu den Fragen 1 und 3:

Seit dem 1.1.2002 wurden vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft an Zahlungen für Nahrungsmittelhilfe im Ausland folgende Beträge geleistet:

Im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe-Konvention 99 (Food Aid Convention/FAC99) im Getreide-
jahr 2002-2003 Euro 1,489.360 und im Getreidejahr 2003-2004 Euro 1,490.000.


Im Rahmen des Welternährungsprogramms (World Food Programme/WFP) wurden 2002 Euro
420.000, 2003 Euro 1,275.633 geleistet und für 2004 stehen Euro 1,323.000 zur Verfügung.
Diese Geldmittel werden den Hilfsprojekten zugeordnet und aktiviert in Abstimmung und nach
Maßgabe der durch das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten gestalteten ent-
wicklungspolitischen Leitlinien.

Durch eine Gesetzesnovelle zum Entwicklungshilfegesetz vom Juli 2003, BGBl. I Nr. 65/2003,
wurde das Budget für die Entwicklungszusammenarbeit Österreichs an die neu gegründete
und ab 1.1.2004 tätige Austrian Development Agency (ADA) übertragen, zur Durchführung der
bilateralen Programme in hilfsbedürftigen Partnerländern.

Leistungen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt-
schaft im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe erfolgen nunmehr in Abstimmung mit der ADA und
dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten.

Schwerpunkte werden maßgeblich durch das Bundesministerium für auswärtige Angelegen-
heiten bzw. dem Hilfebedarf/Anlassfall entsprechend gesetzt.

Zu Frage 2:

Wenn im Zusammenhang mit humanitärer Hilfeleistung mehrere Ressorts betroffen sind, findet
auf Beamtenebene eine Koordination zwischen diesen Ressorts statt. Im Fall der Nahrungs-
mittelhilfe erfolgt dies unter Anleitung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenhei-
ten.

Zu Frage 4:

Die Nahrungsmittelhilfe des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft erfolgt nur im Ausland und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten bzw. ADA. Hierfür besteht ein 3-Jahresbudget, welches gemäß
den Zusagen in der FAC99 und gegenüber dem WFP für Nothilfe jährlich weiter geführt wird.
Das Budget für Entwicklungszusammenarbeit obliegt dem Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten bzw. der ADA.


Zu Frage 5:

Zu dieser Frage wird auf die Beantwortung des Bundesministeriums für auswärtige Angele-
genheiten verwiesen. Eine Beteiligung aus den Mitteln des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft für Nahrungsmittelhilfe wäre nur durch Umlen-
kung bereits anderwärtig vergebener Mittel möglich.

Zu Frage 6:

Eine Fortführung der bisherigen Budgets für Nahrungsmittelhilfe ist beabsichtigt.

Zu den Fragen 7 und 8:

Die Mittel für künftige Hilfeleistungen werden sich aus den Budgetverhandlungen ergeben.

Zu den Fragen 9 und 10:

Selbstverständlich wird jeder Mitteleinsatz im In- und Ausland auf seine Effizienz überprüft. Die
Einsätze sind nach bisherigem Wissensstand immer positiv verlaufen. Es ist dabei auch die Art
und der Umfang eines Einsatzes relevant. Bei der Anwendung des Nahrungsmittelhilfe-
Abkommens wird nach einem „Code of Conduct“ vorgegangen, an den sich die Durchführen-
den zu halten haben. Jede Hilfeleistung unterliegt einem Assessment (z.B. durch die ADA),
sowohl im Voraus als auch nach Beendigung.

Auch ist es für den Bereich Humanitäre Hilfe ganz allgemein Sache der Partner (z.B. Bundes-
ministerium für auswärtige Angelegenheiten/ADA - NGO - WFP - Empfängerland), über eine
klare, effiziente und transparente Mittelvergabe zu befinden.