1979/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.09.2004
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möglich.
BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 1960/J der Abgeordneten Steier und GenossInnen wie
folgt:
Grundsätzlich möchte ich zu der in der Anfrage
angesprochenen
Problematik
festhalten, dass nicht - wie es im Bericht der Zeitschrift „Öko-
Test“ der Fall ist - allein aufgrund der inhärenten Stoffeigenschaften
(toxikologische
Eigenschaften von Stoffen) auf eine mögliche Gefahr
hingewiesen werden sollte. Vielmehr sollte im Sinne der umfassenden
Risikobewertung auch der quantitative Aspekt des Risikos, insbesondere
die
Expositionsabschätzung, einfließen, wie es bei sensiblen Produkten wie
Kinderspielzeug
(z.B. Beißringe) bereits vor Jahren geschehen ist.
Österreich
hat bereits 1998 auf der Rechtsgrundlage des
Lebensmittelgesetzes
Phthalate in Kinderspielzeug verboten. Die
angesprochenen
„Flip-Flops“ fallen mit Sicherheit nicht in diese Kategorie
sensibler
Produkte.
Frage 1:
Die Problematik ist meinem Ressort seit der
Veröffentlichung in der
Zeitschrift
„Öko-Test“ bekannt. Seitens der AGES wurde aufgrund dieses
Artikels
bereits in Interviews (Anfang Juli) auf die gesundheitliche
Unbedenklichkeit
aufgrund der Exposition hingewiesen.
Fragen 2 und 3:
Soweit meinem Ressort bekannt ist, existieren keine
aktuellen
Untersuchungen,
die sich konkret mit diesem Thema auseinandersetzen.
Bezüglich Studien, die sich mit dem wissenschaftlich weiter gefassten
Thema der „hormonell wirksamen Substanzen“ befassen, verweise ich auf
die
Ausführungen des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft zu der an ihn gerichteten parlamentarischen
Anfrage
Nr. 1961/J.
Fragen 4 und 5:
Diesbezügliche Daten liegen meinem Ressort nicht vor.
Frage 6:
Da keine Gesundheitsgefährdung aufgrund der Exposition
gegeben ist, ist
eine
derartige Kampagne nicht in Aussicht genommen.
Frage 7:
Bei einer ordnungsgemäßen Entsorgung der Produkte sollte
sich keine
Notwendigkeit für ein eigenes Modell zur Rücknahme und Entsorgung
ergeben.