1982/AB XXII. GP
Eingelangt am 06.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische An-
frage Nr. 1991/J der Abgeordneten Sabine Mandak, Gabriele
Heinisch-Hosek, Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen wie
folgt:
Frage 1:
Für die Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie
wurden von mei-
nem
Ressort in den Jahren 2003 und 2004 folgende Beträge, aufgeschlüs-
selt
nach Bundesländern, aufgewendet:
Bundesland |
Ausgaben 2004 in € |
Ausgaben 2003 in € |
Burgenland |
126.647,93 |
117.643,50 |
Vorarlberg |
104.082,15 |
96.682,11 |
Salzburg |
193.255,08 |
177.876,50 |
Kärnten |
139.627,24 |
129.700,-- |
Tirol |
156.561,26 |
145.430,04 |
Steiermark |
201.248,39 |
186.940,- |
Oberösterreich |
177.629,10 |
165.000,- |
Niederösterreich |
185.590,11 |
172.395,- |
Wien |
315.523,11 |
284.647,15 |
Gesamt: |
1,600.164,37 |
1,476.314,30 |
Seitens meines Ressorts wurden für die
Interventionsstellen im Jahr 2004
insgesamt
€ 123.850,07 mehr als 2003 zur Verfügung gestellt.
Frage 2:
Es ist mir bekannt, dass seitens des Bundesministeriums
für Inneres
heuer
die Mittel gekürzt werden mussten und dies eine äußerst schwierige
Arbeitssituation
der Interventionsstellen zur Folge hat.
Fragen 3 und 4:
Als Frauenministerin habe ich die Anliegen der
Interventionsstellen gegen
Gewalt
in der Familie immer unterstützt und mich sehr für eine
entsprechende
finanzielle Ausstattung eingesetzt. Um diesem Bemühen
auch
sichtbaren Ausdruck zu verleihen und den Interventionsstellen
weiterhin ein Arbeiten unter erträglichen Bedingungen zu ermöglichen,
habe ich auch die in der Beantwortung der Frage 1 angeführte
Aufstockung aus meinem Budget vorgenommen.
Ich
bitte jedoch um Verständnis dafür, dass es mir mit dem mir zur
Verfügung
stehenden Budget nicht möglich ist, über die bereits erfolgte
Aufstockung
hinaus die Kürzung des BMI auszugleichen.
Hinsichtlich weiterer Maßnahmen möchte ich darauf
hinweisen, dass der
Innenminister
federführend für die Verträge mit den Interventionsstellen
zuständig
ist. Dessen ungeachtet werde ich mich, wie bisher, weiter dafür
einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Arbeit der
Interventionsstellen
im Sinne eines qualitätsvollen Opferschutzes
verbessert
werden.
Frage 5:
Im Jahr 2004 standen weniger Fördermittel für
Frauenprojekte und Frau-
eninitiativen
zur Verfügung als im Jahr 2003, da durch die Ressortumbil-
dung
die Fördermittel der ehemaligen Frauengrundsatzabteilung des Bun-
desministeriums
für Wirtschaft und Arbeit meinem Ressort nicht mehr zur
Verfügung
stehen. Für den Betrieb der Helpline wurden rund 10% des ge-
samten Fördervolumens für Frauenprojekte aufgewendet. Für das Jahr
2004
werden inklusive der Nachförderung rund 9,5% der gesamten För-
dermittel
für die Helpline und die Informationsstelle gegen Gewalt aufge-
wendet.
Es wurde versucht, eine möglichst behutsame Kürzung der Frau-
enprojekte
vorzunehmen, wobei insbesondere darauf geachtet wurde, den
Betrieb der bundesweiten 33 Frauenservicestellen und der fünf lokalen
Notrufe gegen Gewalt im bisherigen Maß mit ungekürzter Basisförderung
aufrecht zu erhalten, da mir die lokale Versorgung des Bundesgebietes mit
qualifizierten Beratungseinrichtungen ein ganz besonderes Anliegen ist.
Einsparungen wurden unter Berücksichtigung des jeweiligen Gesamtpro-
jektes
und nach Gesprächen mit den Vertreterinnen der Vereine überwie-
gend
im Sachaufwand vorgenommen. Aufgrund der angespannten Perso-
nalsituation
der Helpline wird eine Nachtragsförderung, die auch die In-
formationsstelle
gegen Gewalt mit einbezieht, für das laufende Budgetjahr
2004
gewährt. Die Kürzung wird daher rund 11% betragen.
Frage 6:
Für das Budgetjahr 2004 stehen auf Grund der fehlenden
BMWA-Mittel
und generellen Budgetkonsolidierungsmaßnehmen geringere Fördermittel
zur
Verfügung als 2003. Wie bereits in der Beantwortung der Frage 5
ausgeführt,
wurden bei den bundesweiten Frauenservicestellen und
Notrufeinrichtungen keine Kürzungen vorgenommen. Bei der Vergabe der
Fördermittel wurde von mir besonders darauf geachtet, dass einerseits die
Kernbereiche (frauenspezifische, ganzheitliche Beratung) der diversen
Fraueneinrichtungen
aufrecht erhalten werden können, andererseits
jedoch auch die Schwerpunktsetzungen 2004 in den unter anderen auch
neu
eingereichten Projekten Berücksichtigung finden. Weiters wird bei der
Vergabe von Förderungen zunehmend Augenmerk auf Regionen gelegt,
die im Vergleich zu Ostösterreich mit frauenspezifischen
Beratungseinrichtungen
unterversorgt sind.
Frage 7:
Als Frauenministerin ist es mir ein Anliegen, bewährte
Einrichtungen und
besonders
Projekte zur Bekämpfung gegen Gewalt an Frauen aufrecht zu
erhalten
und keineswegs zu zerstören. Ich darf an dieser Stelle auch auf
meine Antwort zu Frage 5 verweisen und weiters bemerken, dass die
33 Frauenservicestellen in vielen Fällen Erstanlaufstellen für von Gewalt
betroffene Frauen sind und die fünf ebenfalls vom BMGF geförderten
lokalen
Notrufe in Zusammenarbeit mit den neun österreichweiten
Interventionsstellen
gegen Gewalt das ergänzende Basisnetzwerk bilden.
Frage 8:
Bei den dreijährigen Förderverträgen, die meine
Vorgänger/innen mit den
Frauenservicestellen und Notrufeinrichtungen abgeschlossen hatten,
handelte es sich im Wesentlichen um Absichtserklärungen für die
Folgejahre.
Daraus konnte keine verpflichtende Weiterförderung in einer
bestimmten
Förderungshöhe abgeleitet werden.
Trotz vorzunehmender Einsparungen wurde die Basissubvention dieser
Einrichtungen
in Höhe des Vorjahres aufrecht erhalten. Eine längerfristige
finanzielle
Absicherung dieser bewährten Einrichtungen ist mir ein
Anliegen.
Daher werden derzeit verschiedene Absicherungsmöglichkeiten
für
Frauenservicestellen und Notrufe in meinem Ressort geprüft.
Fragen 9, 10 und 11:
Ich verweise auf meine Ausführungen zu Frage 8. Im Zentrum
dieser
Überlegungen steht die Prüfung einer rechtlichen Absicherung der
Helpline.
Fragen 12 und 13:
Der Aufgabenbereich eines Vereinsvorstandes umfasst auch
die
Verhandlungen mit Fördergebern und die dafür erforderliche Planung. Die
Aufrechterhaltung
der Aktivitäten von Vereinen, die hauptsächlich von
öffentlichen Förderungen abhängig sind, gestaltet sich aufgrund der
unterschiedlichen
Förderpraktiken - wie zum Beispiel von Bund und Land -
und
auf Grund der Einjährigkeit der Budgets zunehmend schwierig. Daher
wird
mein Ressort verstärkt die Kontakte zu den zuständigen Stellen in
den
Bundesländern suchen, um eine zeitgerechte und für den
Förderwerber planungserleichternde Koordinierung der
Fördermittel
voranzutreiben.
Fragen 14 und 15:
Der Notruf für Opfer wurde eingerichtet, um allen Opfern von Gewalt-
verbrechen
unbürokratisch, rasch und wirkungsvoll in allen Rechtsfragen
zu
helfen. Die Anrufer/innen werden bei Bedarf auch darüber informiert,
an
welche spezialisierte Opferhilfe- und -Schutzeinrichtungen, wie z.B. die
Interventionsstellen,
sie sich wenden können. Der Notruf für Opfer ist als
ergänzendes,
mit den bereits bestehenden Einrichtungen kooperierendes
Angebot
anzusehen.
Mit den angeführten € 500.000,—, die für den Notruf
bereit gestellt wur-
den, sollen die erforderlichen Mittel für das erste Betriebsjahr gesichert
werden.
Nach meinen Informationen werden die Mittel für die
Verbrechensopfer-
hilfe
jedoch nicht ausschließlich Rechtsanwälten/-anwältinnen zugeleitet,
sondern
auch die psychosoziale Prozessbegleitung gewaltbetroffener Men-
schen,
die von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Opferhilfeeinrichtun-
gen
durchgeführt wird, gefördert.
Ich werde das Gespräch mit der Bundesministerin für Justiz
suchen, wie
weit die Möglichkeit besteht, zukünftig Mittel für die Verbrechensopferhilfe
den anerkannten Opferschutzeinrichtungen zuzuleiten.