1982/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische An-
frage Nr. 1991/J der Abgeordneten Sabine Mandak, Gabriele
Heinisch-Hosek, Bettina Stadlbauer, Kolleginnen und Kollegen wie

folgt:

Frage 1:

Für die Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie wurden von mei-
nem Ressort in den Jahren 2003 und 2004 folgende Beträge, aufgeschlüs-
selt nach Bundesländern, aufgewendet:

 

Bundesland

Ausgaben 2004 in €

Ausgaben 2003 in €

Burgenland

126.647,93

117.643,50

Vorarlberg

104.082,15

96.682,11

Salzburg

193.255,08

177.876,50

Kärnten

139.627,24

129.700,--

Tirol

156.561,26

145.430,04

Steiermark

201.248,39

186.940,-

Oberösterreich

177.629,10

165.000,-

Niederösterreich

185.590,11

172.395,-

Wien

315.523,11

284.647,15

Gesamt:

1,600.164,37

1,476.314,30


Seitens meines Ressorts wurden für die Interventionsstellen im Jahr 2004
insgesamt € 123.850,07 mehr als 2003 zur Verfügung gestellt.

Frage 2:

Es ist mir bekannt, dass seitens des Bundesministeriums für Inneres
heuer die Mittel gekürzt werden mussten und dies eine äußerst schwierige
Arbeitssituation der Interventionsstellen zur Folge hat.

Fragen 3 und 4:

Als Frauenministerin habe ich die Anliegen der Interventionsstellen gegen
Gewalt in der Familie immer unterstützt und mich sehr für eine
entsprechende finanzielle Ausstattung eingesetzt. Um diesem Bemühen
auch sichtbaren Ausdruck zu verleihen und den Interventionsstellen
weiterhin ein Arbeiten unter erträglichen Bedingungen zu ermöglichen,
habe ich auch die in der Beantwortung der Frage 1 angeführte
Aufstockung aus meinem Budget vorgenommen.
Ich bitte jedoch um Verständnis dafür, dass es mir mit dem mir zur
Verfügung stehenden Budget nicht möglich ist, über die bereits erfolgte
Aufstockung hinaus die Kürzung des BMI auszugleichen.

Hinsichtlich weiterer Maßnahmen möchte ich darauf hinweisen, dass der
Innenminister federführend für die Verträge mit den Interventionsstellen
zuständig ist. Dessen ungeachtet werde ich mich, wie bisher, weiter dafür
einsetzen, dass die Rahmenbedingungen für die Arbeit der
Interventionsstellen im Sinne eines qualitätsvollen Opferschutzes
verbessert werden.

Frage 5:

Im Jahr 2004 standen weniger Fördermittel für Frauenprojekte und Frau-
eninitiativen zur Verfügung als im Jahr 2003, da durch die Ressortumbil-
dung die Fördermittel der ehemaligen Frauengrundsatzabteilung des Bun-
desministeriums für Wirtschaft und Arbeit meinem Ressort nicht mehr zur
Verfügung stehen. Für den Betrieb der Helpline wurden rund 10% des ge-
samten Fördervolumens für Frauenprojekte aufgewendet. Für das Jahr
2004 werden inklusive der Nachförderung rund 9,5% der gesamten För-
dermittel für die Helpline und die Informationsstelle gegen Gewalt aufge-
wendet. Es wurde versucht, eine möglichst behutsame Kürzung der Frau-
enprojekte vorzunehmen, wobei insbesondere darauf geachtet wurde, den
Betrieb der bundesweiten 33 Frauenservicestellen und der fünf lokalen
Notrufe gegen Gewalt im bisherigen Maß mit ungekürzter Basisförderung
aufrecht zu erhalten, da mir die lokale Versorgung des Bundesgebietes mit
qualifizierten Beratungseinrichtungen ein ganz besonderes Anliegen ist.
Einsparungen wurden unter Berücksichtigung des jeweiligen Gesamtpro-
jektes und nach Gesprächen mit den Vertreterinnen der Vereine überwie-
gend im Sachaufwand vorgenommen. Aufgrund der angespannten Perso-
nalsituation der Helpline wird eine Nachtragsförderung, die auch die In-
formationsstelle gegen Gewalt mit einbezieht, für das laufende Budgetjahr
2004 gewährt. Die Kürzung wird daher rund 11% betragen.


Frage 6:

Für das Budgetjahr 2004 stehen auf Grund der fehlenden BMWA-Mittel
und generellen Budgetkonsolidierungsmaßnehmen geringere Fördermittel
zur Verfügung als 2003. Wie bereits in der Beantwortung der Frage 5
ausgeführt, wurden bei den bundesweiten Frauenservicestellen und
Notrufeinrichtungen keine Kürzungen vorgenommen. Bei der Vergabe der
Fördermittel wurde von mir besonders darauf geachtet, dass einerseits die
Kernbereiche (frauenspezifische, ganzheitliche Beratung) der diversen
Fraueneinrichtungen aufrecht erhalten werden können, andererseits
jedoch auch die Schwerpunktsetzungen 2004 in den unter anderen auch
neu eingereichten Projekten Berücksichtigung finden. Weiters wird bei der
Vergabe von Förderungen zunehmend Augenmerk auf Regionen gelegt,
die im Vergleich zu Ostösterreich mit frauenspezifischen
Beratungseinrichtungen unterversorgt sind.

Frage 7:

Als Frauenministerin ist es mir ein Anliegen, bewährte Einrichtungen und
besonders Projekte zur Bekämpfung gegen Gewalt an Frauen aufrecht zu
erhalten und keineswegs zu zerstören. Ich darf an dieser Stelle auch auf
meine Antwort zu Frage 5 verweisen und weiters bemerken, dass die
33 Frauenservicestellen in vielen Fällen Erstanlaufstellen für von Gewalt
betroffene Frauen sind und die fünf ebenfalls vom BMGF geförderten
lokalen Notrufe in Zusammenarbeit mit den neun österreichweiten
Interventionsstellen gegen Gewalt das ergänzende Basisnetzwerk bilden.

Frage 8:

Bei den dreijährigen Förderverträgen, die meine Vorgänger/innen mit den
Frauenservicestellen und Notrufeinrichtungen abgeschlossen hatten,
handelte es sich im Wesentlichen um Absichtserklärungen für die
Folgejahre. Daraus konnte keine verpflichtende Weiterförderung in einer
bestimmten Förderungshöhe abgeleitet werden.
Trotz vorzunehmender Einsparungen wurde die Basissubvention dieser
Einrichtungen in Höhe des Vorjahres aufrecht erhalten. Eine längerfristige
finanzielle Absicherung dieser bewährten Einrichtungen ist mir ein
Anliegen. Daher werden derzeit verschiedene Absicherungsmöglichkeiten
für Frauenservicestellen und Notrufe in meinem Ressort geprüft.

Fragen 9, 10 und 11:

Ich verweise auf meine Ausführungen zu Frage 8. Im Zentrum dieser
Überlegungen steht die Prüfung einer rechtlichen Absicherung der
Helpline.

Fragen 12 und 13:

Der Aufgabenbereich eines Vereinsvorstandes umfasst auch die
Verhandlungen mit Fördergebern und die dafür erforderliche Planung. Die
Aufrechterhaltung der Aktivitäten von Vereinen, die hauptsächlich von
öffentlichen Förderungen abhängig sind, gestaltet sich aufgrund der
unterschiedlichen Förderpraktiken - wie zum Beispiel von Bund und Land -
und auf Grund der Einjährigkeit der Budgets zunehmend schwierig. Daher
wird mein Ressort verstärkt die Kontakte zu den zuständigen Stellen in
den Bundesländern suchen, um eine zeitgerechte und für den


Förderwerber planungserleichternde Koordinierung der Fördermittel
voranzutreiben.

Fragen 14 und 15:

Der Notruf für Opfer wurde eingerichtet, um allen Opfern von Gewalt-
verbrechen unbürokratisch, rasch und wirkungsvoll in allen Rechtsfragen
zu helfen. Die Anrufer/innen werden bei Bedarf auch darüber informiert,
an welche spezialisierte Opferhilfe- und -Schutzeinrichtungen, wie z.B. die
Interventionsstellen, sie sich wenden können. Der Notruf für Opfer ist als
ergänzendes, mit den bereits bestehenden Einrichtungen kooperierendes
Angebot anzusehen.

Mit den angeführten € 500.000,—, die für den Notruf bereit gestellt wur-
den, sollen die erforderlichen Mittel für das erste Betriebsjahr gesichert
werden.

Nach meinen Informationen werden die Mittel für die Verbrechensopfer-
hilfe jedoch nicht ausschließlich Rechtsanwälten/-anwältinnen zugeleitet,
sondern auch die psychosoziale Prozessbegleitung gewaltbetroffener Men-
schen, die von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Opferhilfeeinrichtun-
gen durchgeführt wird, gefördert.

Ich werde das Gespräch mit der Bundesministerin für Justiz suchen, wie
weit die Möglichkeit besteht, zukünftig Mittel für die Verbrechensopferhilfe
den anerkannten Opferschutzeinrichtungen zuzuleiten.