1989/AB XXII. GP
Eingelangt am 07.09.2004
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möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Kolleginnen und
Kollegen haben am 9. Juli 2004
unter der Nr.
2051/J-NR/2004 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
das
Kostenrisiko bzw. die Kostenübernahme von Gerichtsverfahren gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 3 und
5:
Das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten übernimmt nicht generell die Kosten
bzw. das Kostenrisiko von Gerichtsverfahren, welche der/die Bundesminister/in
als Kläger/in
(Antragsteller/in) bzw. als Beklagte/r (Antragsgegner/in) betreibt.
Zu Frage 2:
Bei
der Beurteilung der Frage, ob das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten die
Kosten bzw. das Kostenrisiko von Klagen
des/der Bundesministers/Bundesministerin übernimmt,
sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalles abzuwägen. Maßgebend wird
sein, ob der/die
Bundesminister/in als Organ der Republik
handelt oder nicht.
Zu Frage 4:
Es wurden keine Kosten für gerichtliche Verfahren von
dem von mir geleiteten Ressort
übernommen.
Zu Frage 6:
Betrifft
eine unter den Punkten 1, 3 und 5 angeführte Klage ein Handeln oder Unterlassen
des/der
Bundesministers/Bundesministerin als Organ
der Republik, so ist die Republik Österreich aktiv und
passiv klagslegitimiert. Die Vertretung der Republik obliegt in diesen Fällen
der Finanzprokuratur.
Handelt es sich um eine Klage des/der Bundesministers/Bundesministerin
oder gegen den/die
Bundesminister/in als Person, so trifft die Auswahl der einschreitenden
Rechtsanwältinnen der/die
Bundesminister/in.
Zur Frage 7:
Hinsichtlich einer allfälligen Rechtschutzversicherung
für die unter den Punkten 1, 3 und 5
angeführten Klagen wird auf den Grundsatz der Nichtversicherung nach dem
Bundeshaushaltsgesetz verwiesen.
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