1994/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.09.2004
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Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

                                Wien, am            September 2004

 

                                Geschäftszahl:

                        BMWA-10.101/5046-IK/1a/2004

 

 

 

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1962/J betreffend Entwicklung der Schattenwirtschaft, welche die Abgeordneten Erika Scharer, Kolleginnen und Kollegen am 7. Juli 2004 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die aktuellsten Berechnungen der Statistik Austria zur Schattenwirtschaft beziehen sich auf das Jahr 2001.

Im Bauwesen (ÖNACE 45) wird der Wert der Schattenwirtschaft im Jahr 2001 auf € 1.871 Mio. geschätzt.

Im Beherbergungs- und Gaststättenwesen (ÖNACE 55) wird im Jahr 2001 von € 1.879 Mio. ausgegangen.

 

 

 

 

Antwort zu den Punkten 2, 10 und 13 der Anfrage:

 

Die Rahmenbedingungen für eine effiziente Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung wurden in den letzten Jahren, vor allem anlässlich der Übertragung der Kontrollagenden an das Bundesministerium für Finanzen im Jahr 2002, wesentlich verbessert und eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen beschlossen. Zunächst konnten die personellen Kapazitäten für die Kontrollen durch die Übertragung der 39 Planstellen von davor mit diesen Agenden befassten Bediensteten der Arbeitsinspektion aus meinem Ressort in das Bundesministerium für Finanzen auf insgesamt 93 erweitert werden. Wie mir der Bundesminister für Finanzen mitgeteilt hat, wurden mit 1. Mai 2004 die Kontrollorgane der Zentralen Koordinationsstelle zur Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB) auf 186 aufgestockt. Auch im Bereich der Finanzämter werden noch heuer weitere Kapazitäten für die generelle Bekämpfung des Schwarzunternehmertums geschaffen. Mit der Übertragung der Kontrollkompetenzen wurden auch die Strafen für die Übertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz deutlich erhöht. Die Organe der KIAB wurden zudem ermächtigt, bei Gefahr im Verzug an Stelle der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Ausländer zum Zweck der Identitätsfeststellung und zur Übergabe an die nächste Sicherheitsdienststelle vorübergehend festzunehmen.

 

Darüber hinaus wurden die gegenseitigen Informations- und Anzeigeverpflichtungen aller zuständigen Behörden im Wege der erweiterten Amtshilfe im Ausländerbeschäftigungsgesetz deutlich ausgeweitet, um so alle Erscheinungsformen der illegalen Beschäftigung - im Arbeitsrecht, im Gewerberecht, im Sozialversicherungsrecht und im Abgabenrecht - ebenso wie Gesetzesverletzungen im Gesundheits- und Umweltschutzrecht wirksam bekämpfen zu können.

 

Ihr Vorschlag, wegen illegaler Beschäftigung die Gewerbeberechtigung zu entziehen, ist bereits seit 1993 realisiert: Gemäß § 30a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes haben die Kontrollbehörden die Befugnis, die Entziehung der Gewerbeberechtigung wegen wiederholter unerlaubter Beschäftigung von Ausländern zu beantragen. Sie haben auch Parteistellung im Verfahren vor den Gewerbebehörden,   ebenso ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit berechtigt, gegen Bescheide, die in letzter Instanz ergangen sind und nicht den Entzug der Gewerbeberechtigung aussprechen, Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben.

 

Gegen Unternehmen, die ausländische Arbeitnehmer ungesetzlich beschäftigen, zB. ohne erforderliche Beschäftigungsbewilligung oder ohne Einhaltung der vorgeschriebenen Lohn- oder Arbeitsbedingungen, kann weiters mit einer Klage gemäß § 1 UWG auf Unterlassung und Schadenersatz vorgegangen werden.

 

Diese gesetzlichen Maßnahmen haben auch zu einer Steigerung der Effektivität der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung geführt. Ich sehe daher derzeit keine Notwendigkeit für weitere gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften.

 

 

Antwort zu den Punkten 3 bis 5, 7 und 8 der Anfrage:

 

Illegal - d.h. ohne entsprechende Berechtigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz - beschäftigte ausländische Arbeitskräfte sind nicht Adressat der Strafbestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und haben daher auch keine Konsequenzen wegen illegaler Beschäftigung zu tragen. In diesem Sinne kann auch kein Ausmaß der über ausländische Arbeitskräfte verhängten finanziellen Strafen angegeben werden. Gegenüber ausländischen Arbeitskräften, die bei einer unerlaubten Beschäftigung betreten werden, können die Fremdenbehörden jedoch aufenthaltsbeendende Maßnahmen setzen. Strafbar wegen illegaler Beschäftigung ist gemäß § 28 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes nur der Arbeitgeber oder der ihm Gleichgehaltene. Die Strafsätze wegen unerlaubter Beschäftigung von Ausländern betrugen bis 30. Juni 2002 bei unberechtigter Beschäftigung von höchstens drei Ausländern für jeden unberechtigt beschäftigten Ausländer mit Geldstrafe von € 726 bis € 4.360, im Falle der erstmaligen und weiteren Wiederholung von € 1.450 bis
€ 8.710, bei unberechtigter Beschäftigung von mehr als drei Ausländern für jeden unberechtigten beschäftigten Ausländer von € 1.450 bis € 8.710 und im Falle der erstmaligen und weiteren Wiederholung von € 2.900 bis € 17.430.


Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Wie der nachfolgenden, nach Bundesländern gegliederten Tabelle zu entnehmen ist, betrug die Anzahl der Strafanzeigen der Arbeitsinspektorate nach dem AuslBG im Jahr 2000 insgesamt 1.862, im Jahr 2001 insgesamt 1.754 und im Zeitraum Jänner bis Juni 2002 insgesamt 758.

 

Strafanzeigen gem. AusIBG

Bundesland

2000

2001

Jänner bis Juni 2002

Burgenland

       53

      77

    32

Kärnten

      75

    131

    42

Niederösterreich

    159

    190

    75

Oberösterreich

    184

    148

  112

Salzburg

    206

    189

  102

Steiermark

    359

    381

  169

Tirol

    283

    177

    58

Vorarlberg

     92

     80

    31

Wien

    451

   381

137

Gesamt

1.862

1.754

758

Quelle: BMWA, Arbeitsinspektion

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

In den Jahren 2000 und 2001 sowie im Zeitraum Jänner bis Juni 2002 wurden keine Strafanzeigen nach dem AVRAG beantragt.

 

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Das Budget der Arbeitsinspektorate gliedert sich in das Budget für den Personalaufwand und in das Budget für den Sachaufwand:

 

Jahr

Personalaufwand

Sachaufwand

Gesamt

2000

€ 16.785.245

€ 22.356.635

€ 39.141.880

2001

€ 16.567.589

€ 23.675.283

€ 40.242.872

2002

€ 16.783.000

€ 23.909.000

€ 40.692.000

2002 *)

€ 8.391.500

€ 11.954.500

€ 20.346.000

*) 1. Jänner bis 30. Juni 2004

 

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Im Jahr 2000 wurden insgesamt 13.211, im Jahr 2001 insgesamt 12.765 und im Zeitraum Jänner bis Mai 2002 insgesamt 4.508 Kontrollen betreffend das AuslBG und das AVRAG durchgeführt. Nach Bundesländern gegliedert ergibt sich folgendes Bild:

 

Kontrollen von Betriebsstätten und
auswärtigen Arbeits-(Bau-)stellen

Bundesland

2000

2001

Jänner bis Mai 2002 *)

Burgenland

    1.228

 1.289

  481

Kärnten

      946

 1.046

  374

Niederösterreich

   2.983

 3.290

1.207

Oberösterreich

   2.090

 1.502

  632

Salzburg

      812

    516

  263

Steiermark

      985

 1.262

  505

Tirol

   1.862

 1.446

  348

Vorarlberg

   1.132

    993

  256

Wien

   1.173

  1.421

  442

Gesamt

13.211

12.765

4.508

*) Nur Daten von Jänner bis Mai verfügbar.

Quelle: BMWA, Arbeitsinspektion


Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

Berechnungen auf Bundesländerebene sind in der Statistik Austria nicht verfügbar. In den Jahren 2000 und 2001 waren alle unter Punkt 15 angeführten ÖNACE-Abschnitte mit Ausnahme von „Kredit- u. Versicherungswesen“ und „Öffentliche Verwaltung, Landesverteidigung, Sozialversicherung“ von Schattenwirtschaft betroffen.

 

 

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

ÖNACE-Abschnitte

Anteil Schattenwirtschaft am BIP im
Jahr 2000

Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei

0,060 %

Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u. Erden

0,001 %

Sachgütererzeugung

0,156 %

Energie- u. Wasserversorgung

0,001 %

Bauwesen

0,881 %

Handel: Reparatur v. KFZ u. Gebrauchsgütern

0,487 %

Beherbergungs- u. Gaststättenwesen

0,870 %

Verkehr u. Nachrichtenübermittlung

0,072 %

Kredit- u. Versicherungswesen

-

Realitätenwesen, Vermietung bewegl. Sachen, unternehmensbezogene Dienstleistungen


0,456 %

Gesundheits-, Veterinär- u. Sozialwesen

0,159 %

Sonstige Dienstleistungen

0,413 %

Öffentliche Verwaltung, Landesverteidigung, Sozialversicherung

-

Insgesamt

3,556 %

 


 

ÖNACE-Abschnitte

Anteil Schattenwirtschaft am BIP im
Jahr 2001

Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei

0,052 %

Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u. Erden

0,001 %

Sachgütererzeugung

0,153 %

Energie- u. Wasserversorgung

0,001 %

Bauwesen

0,880 %

Handel: Reparatur v. KFZ u. Gebrauchsgütern

0,476 %

Beherbergungs- u. Gaststättenwesen

0,884 %

Verkehr u. Nachrichtenübermittlung

0,073 %

Kredit- u. Versicherungswesen

-

Realitätenwesen, Vermietung bewegl. Sachen, unternehmensbezogene Dienstleistungen


0,549 %

Gesundheits-, Veterinär- u. Sozialwesen

0,157 %

Sonstige Dienstleistungen

0,421 %

Öffentliche Verwaltung, Landesverteidigung, Sozialversicherung

-

Insgesamt

3,647 %

 

 

Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:

 

Die Beantwortung zu Punkt 16 fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz bzw. des Bundesministers für Finanzen.

Seitens der Statistik Austria wurden noch keine diesbezüglichen Berechnungen vorgenommen.