1997/AB XXII. GP
Eingelangt am 07.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
vom 7. Juli 2004, Nr. 1979/J, betreffend
Vollziehung Düngemittelgesetz 2003, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Im Jahr 2003 wurden insgesamt 570
Betriebe (Bereich Wien: 340 Betriebe; Bereich Linz: 240
Betriebe)
kontrolliert:
Wien |
Niederösterreich |
Steiermark |
Burgenland |
||||
9 |
236 |
67 |
28 |
||||
|
|||||||
Oberösterreich |
Salzburg |
Tirol |
Vorarlberg |
Kärnten |
|||
148 |
41 |
25 |
5 |
21 |
|||
Zu Frage 2:
Wien |
Anzahl der Betriebe 9 |
Probenanzahl insgesamt 22 |
Erzeuger |
3 |
13 |
Landesproduktenhandel |
1 |
4 |
Märkte |
5 |
5 |
Raiffeisenlagerhäuser |
0 |
0 |
Niederösterreich |
Anzahl der Betriebe 236 |
Probenanzahl insgesamt 324 |
Erzeuger |
32 |
58 |
Landesproduktenhandel |
72 |
88 |
Märkte |
24 |
44 |
Raiffeisenlagerhäuser |
108 |
134 |
Steiermark |
Anzahl der Betriebe 67 |
Probenanzahl insgesamt 110 |
Erzeuger |
12 |
22 |
Landesproduktenhandel |
24 |
34 |
Märkte |
3 |
8 |
Raiffeisenlagerhäuser |
28 |
46 |
Burgenland |
Anzahl der Betriebe 28 |
Probenanzahl insgesamt 35 |
Erzeuger |
2 |
2 |
Landesproduktenhandel |
14 |
16 |
Märkte |
0 |
0 |
Raiffeisenlagerhäuser |
12 |
17 |
Oberösterreich |
Anzahl der Betriebe 148 |
Probenanzahl insgesamt 269 |
Erzeuger |
0 |
0 |
Landesproduktenhandel |
52 |
102 |
Märkte |
23 |
38 |
Raiffeisenlagerhäuser |
73 |
129 |
Salzburg |
Anzahl der Betriebe 41 |
Probenanzahl insgesamt 68 |
Erzeuger |
0 |
0 |
Landesproduktenhandel |
17 |
33 |
Märkte |
9 |
10 |
Raiffeisenlagerhäuser |
15 |
25 |
Tirol |
Anzahl der Betriebe 25 |
Probenanzahl insgesamt 47 |
Erzeuger |
0 |
0 |
Landesproduktenhandel |
13 |
23 |
Märkte |
5 |
9 |
Raiffeisenlagerhäuser |
7 |
15 |
Vorarlberg |
Anzahl der Betriebe 5 |
Probenanzahl insgesamt 7 |
Erzeuger |
0 |
0 |
Landesproduktenhandel |
3 |
4 |
Märkte |
0 |
0 |
Raiffeisenlagerhäuser |
2 |
3 |
Kärnten |
Anzahl der Betriebe 21 |
Probenanzahl insgesamt 23 |
Erzeuger |
0 |
0 |
Landesproduktenhandel |
5 |
5 |
Märkte |
7 |
10 |
Raiffeisenlagerhäuser |
9 |
8 |
Gesamt |
580 |
905 |
Zu Frage 3:
Kontrollen und Probenahmen nach dem
Düngemittelgesetz 1994 sind nur möglich, wenn diese
Produkte in Verkehr
gebracht werden; für eine Kontrolle in den landwirtschaftlichen Betrieben
besteht nach dem Düngemittelgesetz 1994
(DMG) keine Kompetenz des Bundesministeriums
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW).
Zu den Fragen 4 und 5:
|
Staatliche Düngemittelkontrolle |
Private Probenuntersuchung |
Wien: 816 |
491 |
325 |
Linz: 489 |
414 |
75 |
Zu Frage 6:
Landwirtschaft Wien |
€ 44.059,00 |
Landwirtschaft Linz |
€ 7.199,70 |
Zu Frage 7:
Im Rahmen der Vollziehung des Düngemittelgesetzes werden
vom Bundesamt für Ernäh-
rungssicherheit (BAES) keine Strafen
verhängt, sondern im Falle von Übertretungen Anzeigen
an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde erstattet bzw. bei geringfügigen
Übertretungen
gemäß § 14 Abs. 1 in Verbindung mit §
18 Abs. 1 und 2 DMG Beanstandungen ausgespro-
chen. Als weitere „Sanktion"
kann auch die Beschlagnahme angesehen werden.
|
Anzeigen |
Kennzeichnungs- |
Grenz-/Richtwert- |
Biotest- |
Beschlag- |
Wien |
6 |
1 |
0 |
0 |
0 |
NÖ |
49 |
16 |
19 |
2 |
0 |
Stmk |
23 |
11 |
2 |
3 |
0 |
Bgld |
5 |
3 |
1 |
0 |
0 |
OÖ |
19 |
3 |
34 |
0 |
15 |
Salzburg |
5 |
7 |
15 |
0 |
3 |
Tirol |
2 |
3 |
7 |
0 |
3 |
Vorarlberg |
1 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Kärnten |
3 |
2 |
3 |
0 |
2 |
GESAMT |
113 |
46 |
81 |
5 |
23 |
Zu Frage 8:
Eine Angabe kann darüber nicht erfolgen, da keine
Informationen über die Einleitung der Ver-
waltungsstrafverfahren an das BAES ergehen.
Zu den Fragen 9 und 10:
Informationen über
den Ausgang der Verwaltungsstrafverfahren werden nicht lückenlos an das
BAES weitergeleitet, sodass eine diesbezügliche Angabe nicht erfolgen kann.
Zu den Fragen 11 und 12:
Es erfolgt keine
Information an das BAES über den Ausgang der Verfahren bei einem UVS
oder
dem VwGH.
Zu den Fragen 13 und 14:
Dem BMLFUW liegen diesbezüglich keine Informationen vor.
Zu den Fragen 15 bis 19:
Die
Kontrollergebnisse der Jahre 2001 - 2002 wurden in den Jahresberichten der AGES
veröf-
fentlicht und liegen in der Bibliothek der AGES auf.
Zu den Fragen 20 und 21:
Die angesprochenen Bundesanstalten sind in
das BAES und der AGES aufgegangen. In den
Bereichen Landwirtschaft waren zum Zeitpunkt 31.12.2003 269 Personen
beschäftigt. Perso-
nal für Verwaltung, EDV, Buchhaltung, Personalwesen etc. wird nicht dem
Fachbereich Land-
wirtschaft
zugerechnet. Der Fachbereich Landwirtschaft greift in der Erfüllung seiner
Aufgaben
auf die neu
geschaffenen Kompetenzzentren zu, die ihre hochwertigen Leistungen sowohl für
die Landwirtschaft, als auch für die Bereiche
Lebensmitteluntersuchung, Veterinärmedizin und
Humanmedizin erbringen.
Die Planstellen der
Beamten der ausgegliederten Rechtsträger sind im Annex/Teil 1 des Stel-
lenplanes enthalten und werden mit Freiwerden (Pensionierung, Austritt etc)
automatisch ein-
gezogen. Es steht der Gesellschaft frei, Personal einzustellen.
Zu Frage 22:
Die Personalausgaben betrugen im Jahr
2003 in den landwirtschaftlichen Bereichen der AGES
€11,4
Mio.
Zu den Fragen 23 bis 25:
Aufgabe der AGES ist
der bestmögliche Schutz von Mensch, Tier und Pflanze unter optimalen
Einsatz der aus Steuereinnahmen stammenden Bundesmittel. Durch das Gründen der
AGES,
das Setzen von
Schwerpunkten und die Einrichtung von Kompetenzzentren ist es möglich,
Synergieeffekte auch auf personellem Sektor zu nutzen. Die zur Erfüllung der
Aufgaben not-
wendigen Personen werden nachbesetzt. Wo
erforderlich, werden die Ressourcen über den
bei der Ausgliederung vorhandenen
Stand hinaus ausgebaut.
Zu Frage 26:
Die Kosten pro bearbeiteter Probe lagen zwischen € 40,-- und € 55,--.
Zu Frage 27:
Bei Herstellern und Händlern von Düngemitteln, welche als
Ausgangsmaterial tierische Ne-
benprodukte der Kategorie 3 nach der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 enthalten,
wurden die
Betriebskontrollen ausgeweitet. Ansonsten
erscheint der derzeitige Umfang als ausreichend.
Zu den Fragen 28 bis 30:
Es darf darauf
hingewiesen werden, dass die Einrichtung bzw. der Aufbau von Organisations-
strukturen nationaler Dienststellen dem jeweiligen Mitgliedstaat vorbehalten
und nicht auf EU-
Ebene
vorgegeben ist.
Zu Frage 31:
Für den Bereich Düngemittelkontrolle
OST und WEST war jeweils eine Vollzeitkraft als Auf-
sichtsorgan
tätig.
Zu Frage 32:
Es wurden im Jahre 2003 905 amtliche
Düngemittelproben gezogen, das sind 0,113 Pro-
ben/1000
Einwohner. Vergleichbare Daten auf internationaler Ebene liegen dem BMLFUW
nicht
vor.
Zu Frage 33:
Für das Jahr 2004
sind laut Kontrollplan 950 amtliche Düngemittelproben, das sind 0,118 Pro-
ben/1000 Einwohner, vorgesehen.
Zu Frage 34:
Der Kontrollplan sieht eine quartalsmäßige
Planung der Bemusterung nach verschiedenen
Probenkategorien, wie landwirtschaftliche
Produkte, Hobby- und Gartenbereich und Kultursub-
strate, vor.
Zu den Fragen 35 und 36:
Eine diesbezügliche Novellierung ist nicht erforderlich.
Zu den Fragen 37 und 38:
Die Verkehrskontrolle des BAES wird nach der Einfuhr der
Produkte durchgeführt. Die Zoll-
dienststellen kontrollieren die Deklaration
und fordern in speziellen Fällen Unterstützung an
bzw. teilen Verdachtsmomente mit. Diese Kontrollmitteilungen führen im
Einzelfall zu Probe-
nahmen im Handel.
Zu den Fragen 39 und 40:
Es gab in diesem Zeitraum keine
Verfügungen oder Weisungen (Erlässe) bezüglich Kontrollen
im angesprochenen Bereich.
Zu den Fragen 41 und 42:
Neben den durch gesetzlichen Auftrag vorgesehenen
Untersuchungen werden auch einnah-
menseitige Maßnahmen gesetzt. Diese erfolgen unter strenger Einhaltung von Faktoren
wie
Verhinderung von Quersubventionen privater
Aufträge und unter Wahrung der Unabhängig-
keit, Unparteilichkeit und Objektivität. Einnahmenseitige Maßnahmen
wurden durch Tarifan-
passungen in Richtung tatsächlicher Kosten
gesetzt.
Zu Frage 43:
Derzeit sind alle EU-Rechtsnormen im Bereich der Düngemittelkontrolle umgesetzt.
Zu den Fragen 44 und 45:
Die Verordnung (EG)
Nr. 2003/2003 des europäischen Parlamentes und des Rates vom
13. Oktober 2003 über
Düngemittel regelt das Inverkehrbringen von Düngemitteln mit der Be-
zeichnung „EG-Düngemittel".
Durch die
Entscheidung der Kommission 366/2002 wurde eine eigenständige Rechts-
grundlage
für die österreichische Ausnahmebestimmung zur Begrenzung von Cadmium-
Gehalten in Düngemitteln geschaffen, die Österreich die
Beibehaltung der nationalen Rechts-
lage bis 31. Dezember 2005 ermöglicht.
Betreffend eine
EU-weite Regelung von Cadmium in P-Düngemitteln wird von der Kommission
die Einführung eines Grenzwertes von 60 mg Cd/kg P2O5
vorgeschlagen. Dieser Absenkung
des
österreichischen Cadmium-Grenzwertes von derzeit 75 mg Cd/kg P2O5
könnte zugestimmt
werden, obwohl damit
eine Verteuerung dieses Betriebsmittels nicht ausgeschlossen werden
kann. Ein Grenzwert von 60 mg Cd/kg P2O5
würde jedenfalls in hohem Maße zur Erhaltung
der Fruchtbarkeit des Bodens, der Gesundheit von Menschen und Haustieren
und des Natur-
haushaltes beitragen.
Zu Frage 46:
Die EG-rechtlichen Bestimmungen in
diesem Bereich sind an die Mitgliedstaaten gerichtet. Die
normierten Straftatbestände sind klar und die Strafdrohungen ausreichend.
Zu den Fragen 47 und 48:
Derzeit wird keine Novelle des DMG vorbereitet.
Zu Frage 49:
In Zusammenhang mit der Kontroll- und
Überwachungstätigkeit hat die Abteilung Düngemittel-
überwachung und
Mikroskopie im Jahre 2003 im Rahmen der Internationalen Arbeitsgruppe
Sektion Futtermittelmikroskopie einen
Ringversuch veranstaltet, bei dem organische Dünge-
mittel und Kultursubstrate auf
tierische Bestandteile bzw. Ballaststoffe untersucht wurden.
Zu Frage 50:
Im Zuge der
Einrichtung des BAES wurde die Zuständigkeit für die Vollziehung des Düngemit-
telrechtes mit
01.01.2004 auf den Standort Wien (Abteilung Düngemittelüberwachung und
Mikroskopie) konzentriert. Die Untersuchung
der Kontrollproben erfolgt weiter am Standort
Linz und Wien.
Gleichzeitig wurden die mit Außendienst verbundenen Aufgaben der Vollzie-
hung
dieser Rechtsmaterie, insbesondere die Verkehrs- und Betriebskontrolle, in das
Zentrum
Versuchswesen am Standort Linz verlagert.
Zu Frage 51:
Die finanzielle
Ausstattung wird derzeit im Rahmen der im Gesundheits- und Ernährungssiche-
rungsgesetz §12 (6) vorgesehenen Evaluierung der Basiszuwendung geprüft.
Zu den Fragen 52 und 53:
Nein.
Zu Frage 54:
Das BAES mit seinen Betriebsstätten Wien und Linz.
Zu Frage 55:
Für die Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind in der AGES 10 Mitarbeiter zuständig.
Zu den Fragen 56 und 57:
Ansprechpartner für
Angelegenheiten des BAES ist grundsätzlich der Direktor des Bundesam-
tes. Die fachliche
Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Instituts- bzw. Abteilungsleitern. Die
Namen der
MitarbeiterInnen
können der Homepage der AGES entnommen werden
(www.ages.at).
Zu Frage 58:
Alle.
Zu den Fragen 59 und 60:
Nein, für eine derartige Übertragung besteht derzeit kein Anlass.
Zu Frage 61:
Der wichtigste Rechtsakt im Bereich Düngemittel ist die
Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 des
europäischen
Parlamentes und des Rates vom 13.10.2003 über Düngemittel (ABI. 304/1)
Zu den Fragen 62 und 64:
Bis jetzt fanden keine EU-Inspektionsbesuche zur
Kontrolle der Vollziehung der EG Düngemit-
telverordnung statt. Es sind auch keine Inspektionsbesuche geplant.