2002/AB XXII. GP

Eingelangt am 07.09.2004
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

GÜNTHER  PLATTER

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

1090 Wien, Roßauer Lände 1

S91143/75-PMVD/2004                                                                                     3. September 2004

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 9. Juli 2004 unter der Nr. 2045/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Öffentlichkeitsarbeit des Ressorts" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zunächst ist zur vorliegenden Anfrage festzuhalten, dass der Zweck des in Art. 52 B-VG verfassungsgesetzlich determinierten Interpellationsrechtes die Kontrolle der Vollziehung des Bundes ist. Dieses Recht soll dem Nationalrat die Möglichkeit geben, die erforderlichen Informationen über den Bereich der Vollziehung als Grundlage für Beschlüsse in Ausübung der politischen Kontrolle zu erlangen.

In diesem Sinne war und ist es mir immer ein Anliegen, die an mich gestellten Anfragen umfassend und sachlich zu beantworten. Die gebotene Sachlichkeit in der Anfrage­beantwortung bedingt aber auch, dass in den Fällen, in denen Fragen mehrfach inhaltsgleich gestellt werden oder den Vollziehungsbereich anderer Ministerien betreffen, auf andere Anfragebeantwortungen verwiesen wird. Ebenso können Beantwortungen nur im Rahmen des rechtlich und faktisch Möglichen unter Berücksichtigung der zur Beantwortung einzusetzenden Mittel erfolgen, wobei ich in allen Fällen, in denen eine Erteilung der gewünschten Auskunft nicht möglich ist, dies im Sinne des § 91 Abs. 4 Geschäftsordnungs­gesetz 1975 in der Beantwortung begründe.

Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1, 3 und 6:

Zu den Ausgaben für Informationsmaßnahmen des Bundesministeriums für Landes­verteidigung für die Jahre 1998 bis 2003 verweise ich auf die Anfragebeantwortung vom 2. April 2004 (1416/AB zu 1450/J). Die Informationsmaßnahmen im Zeitraum vom 1. Jänner 2004 bis zum 31. Juli 2004 sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen:

New Business Verlag GmbH, „Conrad Seidl’s Bierguide (Inserat)

3.999,24 €

Österr. Cartellverband, Einschaltung im Gesamtverzeichnis (Inserat)

912,45 €

Grafische Gestaltung einer Seite der Zeitung „Der Soldat“

4.320,00 €

Grafische Gestaltung Großflächenplakat

360,00 €

Kooperation mit TW 1 für Beiträge im Magazin „Sky & Fly“

9.000,00 €

Kooperation mit TW 1 für Beiträge im Magazin „Einsatz“

57.600,00 €

Logo auf Heißluftballon des HSV Gratkorn

1.453,46 €

Zu 2 und 4:

Da die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Informationsmaßnahmen budgettechnisch nicht gesondert erfasst werden, sondern in unterschiedlichen Finanzstellen und Finanzpositionen enthalten sind, ist eine Beantwortung dieser Fragen nicht möglich.

Zu 5:

Nach den mir vorliegenden Informationen wurden in den Publikationen des Bundes­ministeriums für Landesverteidigung "Truppendienst" und "Milizinfo" bislang keine Inserate für ressortfremde Publikationen geschaltet; für die "Österreichische Militärische Zeitschrift (ÖMZ)" bestehen zwei Kooperationen mit den Publikationen "Soldat und Technik" und "Newsletter IAP-Dienst Sicherheitspolitik", im Rahmen derer wechselseitig und kostenneutral Inserate geschaltet werden. Für die ressortfremde Publikation "Der Soldat" wurden Druckkostenbeiträge in der Höhe von 77.722,38 Euro geleistet.