2013/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische
Anfrage Nr. 2062/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freunde und
Freundinnen wie folgt:
Frage 1:
Diesbezüglich liegen meinem Ressort keine Informationen
vor. Auch die
mitbefasste Österreichische Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit (AGES) verfügt über keine diesbezüglichen
Informationen,
da auf den ihr zur Untersuchung vorliegenden
Verpackungen
und Proben hinsichtlich der Kennzeichnung keine Angabe
des
Herstellers von Geschmacksstoffen (Aromastoffen) erforderlich ist.
Frage 2:
Die angesprochene Problematik wurde erst durch die
vorliegende Anfrage
an
mein Ressort herangetragen.
Frage 3:
Im Zeitraum 2001 - 2004 (Stand Juli 2004) wurden insgesamt 12 Proben
an
Popcorn, davon 4 Proben an Mikrowellen-Popcom untersucht.
Untersucht und begutachtet wurden die Proben auf ihre organoleptischen
Eigenschaften (insbesondere Ranzigkeit) und die entsprechende
Lebensmittel-Kennzeichnung.
Zusätzlich wurde ein Teil der Proben auf
gentechnisch veränderte Organismen, Mykotoxine, mikrobiologische
Beschaffenheit
sowie mikroskopische Parameter untersucht. Die Proben
stammten aus unterschiedlichen Ländern (Österreich, Deutschland, USA).
Eine
der Proben (nicht Mikrowelle) war lebensmittelrechtlich zu
beanstanden
(LMKV).
Frage 4:
Da Aromastoffe keiner österreichspezifischen Regelung
bzw. Zulassung
unterliegen,
sondern einem EU-weiten Verfahren unterworfen sind, gibt es
auch kein Genehmigungsverfahren und somit keine diesbezügliche
Risikobewertung.
Österreich arbeitet in der Europäischen Union eng mit
den zuständigen Gremien zusammen und bringt dort seine Expertise auf
dem
Gebiet der Geschmacks-/Aromastoffe und Bewertung derselben ein.
Chemisch
definierte Aromastoffe werden derzeit einem EU-weit
koordinierten
Bewertungsprogramm unterzogen. Zusätzlich existiert im
Europarat
die Arbeitsgruppe „Flavouring substances", die sich mit den
Aroma-/Geschmacksstoffen
beschäftigt.
Grundsätzlich darf ich darauf hinweisen, dass die in den
Medienberichten
angesprochenen
Fälle solche aus der Arbeitsmedizin sind und bei den
Fabrikarbeitern
deutlich höhere Expositionsmengen, insbesondere
gegenüber
Staub aber auch Aromastoffen gegeben war. Die Aromastoffe
fanden
auch deshalb Erwähnung, da im Zuge der (Staub-)Untersuchungen
das
analytisch leicht erfassbare Diacetyl (u.a. enthalten im Aromastoff
„Artificial butter flavouring") als Marker herangezogen wurde und
möglicherweise
deshalb auf eine Exposition und damit auf ein Risiko durch
den
Aromastoff hingewiesen wurde.
Tatsache ist, dass eine eindeutige Zurückführung auf
Staub- oder
Aromaexposition nicht möglich ist. Diese Exposition der Werksarbeiter
kann
in keiner Weise für die Konsumenten/Konsumentinnen herangezogen
werden,
da im Fall von fertigen Produkten in Form von Mikrowellen-
Popcorn
eine derartige langfristige und kontinuierliche Staubbelastung
nicht
auftritt. Das amerikanische Institut „National Institute for
Occupational
Safety and Health" (NIOSH) stellte bereits in seiner
Stellungnahme
im Jahr 2002 (zu diesem Zeitpunkt wurde diese
Problematik
schon untersucht) fest, dass keine Hinweise bezüglich einer
Gefahr für die Konsumenten/Konsumentinnen bei der Herstellung sowie
dem
Konsum von Mikrowellen-Popcorn bekannt sind.
Es wird zusätzlich noch darauf hingewiesen, dass bei
Mikrowellen-Popcorn
ein
Gefährdungspotenzial in der Tatsache liegt, dass bei zu frühem Öffnen
heiße
Dämpfe aufsteigen und dadurch ein Risiko gegeben ist. Ein
diesbezüglicher spezieller deutlich erkennbarer Warnhinweis ist auch
normalerweise
auf den Packungen enthalten: „Fünf Minuten abkühlen
lassen.
Achtung: Inhalt ist extrem heiß! Beim Öffnen kann heißer Dampf
entweichen."