2015/AB XXII. GP
Eingelangt am 08.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2069/J
der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen
und Freunde wie folgt:
Frage 1:
Der Verein „die INSEL" wurde im Jahr 2002 mit €
36.000,-- und im Jahr
2003
mit € 39.635,-- (davon € 3.635,-- aus ehemaligen Mitteln des
BMWA,
die 2004 nicht mehr zur Verfügung stehen) unterstützt.
Frage 2:
Die Fördermittel für diesen Verein wurden im Jahr 2004 um € 19.635,--
gekürzt.
Die Reduktion erfolgte aus folgenden Gründen:
- die im Vorjahr zur Verfügung
gestandenen Fördermittel des BMWA
sind in Jahr 2004 durch die Ressortneuaufteilung nicht mehr
verfügbar;
durch die Ressortneuverteilung liegt auch die
Zuständigkeit für Jugend und Familie nicht mehr in meinem
Ressort;
- wie aus dem Tätigkeitsbericht
2003 hervorgeht, lag der Schwerpunkt der Aktivitäten des Vereins auf PC-Kursangeboten,
Sprachunterricht,
Kultur-, Kinder- und Familienangeboten, die
frauenberatende
Funktion der Institution erschien sekundär und die
angesuchte
Höhe der Förderung für frauenspezifische Beratung von
€
53.000,--nicht nachvollziehbar und nicht leistbar;
-
es besteht keine Kooperation mit dem AMS. Dies wurde
mehrmals
auch
in einem persönlichen Gespräch der zuständigen
Abteilungsleiterin
meines Ressorts mit der Geschäftsführung des
Vereins angeregt, zumal die in den Projekten „Karriereplanung" und
„Berufsorientierung"
angeführten Maßnahmen mit den
Aufgabenbereichen
und Zielsetzungen des AMS vergleichbar
scheinen;
-
die Förderschwerpunkte meines Ressort liegen bei den 33
Frauenservicesteilen,
den fünf Notrufen und der Österreich weiten
Helpline
gegen Gewalt. Das Bundesland Oberösterreich verfügt über
drei
Frauenservicestellen (Traun, Freistadt und Steyr), die mit
durchschnittlich rund 57% vom AMS kofinanziert werden und eine
breite Palette von arbeitsmarkspezifischen Aktivitäten anbieten;
-
die Förderung durch mein Ressort in Höhe von € 20.000,--
steht in
Relation
zu den im Jahr 2003 ausgeschütteten Mittel des
Landesfrauenbüros.
Frage 3:
Die Förderaktivitäten meiner Fachabteilung unterliegen
dem Prinzip der
Einjährigkeit.
Die Förderhöhe ist abhängig vom jeweiligen Jahresbudget,
einer positiven Evaluierung der Tätigkeit eines Förderwerbers auf Basis
der vorzulegenden Berichte, der geografischen Versorgungslage mit vom
meinem
Ressort geförderten Beratungseinrichtungen und der
Förderbeteiligung
des Landes und des AMS.
Frage 4:
Da für Förderungen kein Rechtsanspruch besteht, können
Absichtserklärungen
für längerfristige Förderungen nur mit dem Vorbehalt
der
budgetären Bedeckbarkeit und nicht für sämtliche Förderwerber
abgegeben
werden. Als Frauenministerin ist mir die Versorgung des
ländlichen
Raumes mit frauenspezifischen Beratungseinrichtungen ein
besonderes Anliegen. Da auf Grund der beschränkten Fördermittel jedoch
strukturelle
Ausweitungen derzeit nicht möglich sind, wird die Einrichtung
von
Außenstellen der bestehenden Frauenservicestellen in unterversorgten
ländlichen
Gebieten, das hieße Beratung durch qualifizierte
Mitarbeiterinnen
der Servicestellen unter Nutzung von vorhandenen
Räumlichkeiten, überlegt. Dies bedarf allerdings einer engen Kooperation
mit den Bundesländern, die bereits mit ersten Gesprächen meiner
Fachabteilung
mit den zuständigen Landesstellen ihren Anfang findet.
Frage 5:
Im Jahr 2000 wurde die interministerielle Arbeitsgruppe Gender
Mainstreaming
eingerichtet, deren Geschäfte durch meine Fachabteilung
II/1
geführt werden. In diesem Gremium werden Gender Mainstreaming
Aktivitäten
der einzelnen Ressorts und die Einhaltung der mit
Ministerratsbeschluss
vom empfohlenen Maßnahmen erörtert und
weiterentwickelt. Meiner Fachabteilung obliegt es auch, diesbezügliche
Leitfäden
auszuarbeiten. Das Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, in dessen Kompetenz die
Fördermaßnahmen
für ländliche Entwicklung liegen, ist - wie alle anderen
Ressorts
- in diesem Gremium vertreten
Frage 6:
Siehe Antwort Frage 4. Überdies wird bei Neueinreichungen besonderes
Augenmerk
auf Anträge von Vereinen, die in ländlichen Gegenden agieren,
gelegt
und als positives Evaluierungskriterium in den
Entscheidungsprozess
für Fördermaßnahmen einbezogen.